Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 49 Sowohl der Primär- als auch der Sekundärinsider machen sich gem. § 119 Abs. 3 WpHG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe), wenn sie entgegen Art. 14 MMVO ein Insidergeschäft tätigen, einem Dritten empfehlen, ein Insidergeschäft zu tätigen oder einen Dritten dazu verleiten oder eine Insiderinformation unrechtmäßig offenlegen. Die Einstufung als Prim...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / e) Belehrungspflicht

Rz. 63 Die in die Insiderliste aufgenommenen Personen müssen nach Art. 18 Abs. 2 MMVO über die aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften erwachsenden Pflichten belehrt werden. Die Belehrung sollte zeitnah nach der (erstmaligen) Aufnahme in die Insiderliste erfolgen. Der Listenführungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die aufgenommenen Personen ihre Pflichten schriftlich...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zuständige Behörden

Rz. 6 Zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden – in Deutschland das BKartA und die Landeskartellämter (§§ 48 ff. GWB) – und der Kommission besteht eine konkurrierende Zuständigkeit zur Anwendung des Art. 101 AEUV (s. Art. 4 und 5 VO 1/2003).[10] Gem. Art. 5 VO 1/2003 sind die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung des Art. 101 AEUV in Einzelfällen zustän...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / Literaturtipps

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG

Rz. 209 Mit Inkrafttreten des Transparenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind die früheren Meldepflichten für Finanzinstrumente nach §§ 25, 25a WpHG a.F. vollständig neu strukturiert worden. Die bis dato in § 25 WpHG a.F. geregelte Pflicht zur Meldung in Bezug auf Finanzinstrumente und sonstige Instrumente sowie die in § 25a WpHG a.F. bestimmte Meldepflicht für weitere Finanz...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 158 Ansatzpunkt für die Vertragsgestaltung in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist der nunmehr legal definierte, verobjektivierte Geheimnisbegriff. Während nach § 17 UWG im Wesentlichen ein subjektiver Geheimhaltungswille – der sich objektiv lediglich in irgendeiner Form manifestieren musste – ausreichte, wird nach § 2 Abs. 2 GeschGehG insbesondere Folgendes ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter

Rz. 157 Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter sind Drittverpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Sie setzen eine Schuldner-Gläubiger-Beziehung voraus, sodass unternehmensinterner "Aufwand gegen sich selbst" mangels Schuldcharakter auszugrenzen ist. Im Einzelfall kann sich der Schuldcharakter einer am Bilanzstichtag bestehenden Belastung au...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unterrichtung des Empfängers

Rn. 62 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl muss gemäß § 37b Abs 3 S 3 EStG den Empfänger über die Pauschalversteuerung unterrichten, eine spezielle Formvorschrift gibt es nicht. Die Unterrichtung kann in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen, wobei auf den Empfängerkreis abzustellen ist. Bei eigenen ArbN kann ein Hinweis in der Lohnabrechnung oder aber auch ein Aushang ...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Besondere Erfordernisse

Rz. 420 Kapitalerhöhungen können nach § 56 GmbHG auch mittels Sacheinlagen [1401] durchgeführt werden. Hierfür stellt das Gesetz zur Absicherung einer realen Kapitalaufbringung besondere Voraussetzungen auf. Nach § 56 Abs. 1 GmbHG müssen die Sacheinlagen im Erhöhungsbeschluss festgesetzt werden.[1402] Auch eine Festlegung des Einlagegegenstandes im Wege einer Satzungsänderung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 2 Ziele des SCC-Systems

Wesentliche Intention des SCC-Systems ist es, das Sicherheitsniveau auf Bau- und Montagestellen und in industriellen Anlagen durch ein systematisches Planen, Organisieren und Ausführen der Tätigkeiten sowie der Zusammenarbeit der Beteiligten zu erhöhen, das Sicherheitsbewusstsein der dort arbeitenden Beschäftigten zu fördern und das Risiko von Unfällen und Schäden für Mensch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit / 2.2 Impulsgeber HR

Die Personalabteilung ist zudem selbst ein wichtiger Impulsgeber für die Nachhaltigkeitsstrategie. Arbeitnehmer und Bewerber erwarten im Rahmen des Bewerbungsprozesses von (potenziellen) Arbeitgebern immer deutlicher diese gesellschaftliche Verantwortung und fordern diese danach als Mitarbeiter auch ein. Gerade vor dem Hintergrund des weiterwachsenden Fachkräftemangels in vi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreativitätstechniken im Pr... / 4.3 Brainwriting: Kärtchentechnik

Wenn bei einer Gruppe die direkte, offene Konfrontation in der kreativen Phase nicht gewünscht ist oder durch dominante Personen in der Runde eine einseitige Richtung entstehen würde, nutzt man besser die Methoden des Brainwriting. Die bekannteste Methode ist die Kärtchentechnik. Vorgehensweise Es gibt maximal 12 Teilnehmer. Das Thema ist eindeutig abgegrenzt und für alle sicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Globale Mindestbesteuerung:... / 8 Sanktionen bei Pflichtverletzung

Wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mindeststeuer-Bericht nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise übermittelt, handelt ordnungswidrig. Für die nicht ordnungsmäßige Übermittlung des Mindesteuer-Berichts kann eine Geldbuße von bis zu 30.000 EUR verhängt werden.[1] Im Anwendungsbereich der zeitlich befristeten CbCR-S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abziehbarkeit von Gewinnabschöpfungen als Betriebsausgaben

Leitsatz Zahlungen im Rahmen des § 153a StPO, die der Gewinnabschöpfung dienen, dienen in erster Linie dem Ausgleich unrechtmäßiger Vermögensverschiebungen; sie haben keinen Strafcharakter und unterliegen somit nicht dem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Frage, ob aufgrund einer Auflage gemäß § 153a StPO gezahlte bzw. noch zu zahlende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 6 Sanktionen

Wie bereits dargestellt, zeigen die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9 Sanktionen

9.1 Schadensersatzpflichten Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.2 Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße

Des Weiteren sieht das HinSchG Sanktionen für Verstöße gegen dessen wesentliche Vorgaben vor. Als Ordnungswidrigkeiten werden das Ver- und Behindern von Meldungen oder Kommunikation mit dem Hinweisgeber, das Unterlassen der Einrichtung oder Betreibung einer internen Meldestelle, das Ergreifen von Repressalien sowie Verstöße gegen den Schutz der Vertraulichkeit der Identität ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.1 Schadensersatzpflichten

Das HinSchG sieht Schadensersatzpflichten vor. Beschäftigungsgeber Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien ist der Verursacher derselben der hinweisgebenden Person zum Ersatz von etwaigen entstandenen Vermögensschäden verpflichtet. Eine Entschädigung für Nichtvermögensschäden (immaterieller Schadensersatz) sieht das verabschiedete Gesetz – im Gegensatz zum vorherge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 1 Einführung

Der Hinweisgeberschutz muss seit Inkrafttreten des Gesetzes von allen verpflichteten Beschäftigungsgebern beachtet werden – ansonsten bestehen erhebliche Risiken, vor allem drohen Sanktionen, wie Bußgelder für die insoweit verantwortlichen Personen sowie das verpflichtete Unternehmen. Insbesondere interne Meldestellen müssen eingerichtet und betrieben sowie Hinweisgeberschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 7.1 Regelung des Verhaltens des Arbeitnehmers

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sind Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb mitbestimmungspflichtig. Nach der Rechtsprechung des BAG unterliegt allein die Regelung des "Ordnungsverhaltens" der Mitbestimmungspflicht, während das "Arbeitsverhalten" mitbestimmungsfrei ist.[1] Ob eine Maßnahme das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 9.3 Strafbarkeit

Für hinweisgebende Personen besteht im Fall von vorsätzlichen Falschmeldungen zudem das Risiko einer Strafbarkeit: In Betracht kommt in einem solchen Fall eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB oder auch Vortäuschens einer Straftat gemäß § 145d StGB oder falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB. Die Tatbestände des Vortäuschens einer Straftat sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 1.4 Weitere Vorschriften mit Bezug zu Hinweisgebermeldungen

Sowohl § 84 Abs. 1 BetrVG als auch § 13 AGG sehen das Recht des Arbeitnehmers vor, sich in bestimmten Fällen bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Gemäß § 17 Abs. 2 ArbSchG können Beschäftigte die zuständige Behörde informieren, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel für die Sic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
EU verzichtet auf "harte" Sanierungspflicht für Wohnraum

Damit die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird, hat sich die EU im Zuge der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) auf strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser ist aber vom Tisch. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7.12.2023 im entscheidenden Trilog mit der EU-K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 2 Integrationskurse

Die Regelungen und Leistungen zur Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeit sind von dem Grundsatz des Förderns und Forderns in den jeweiligen Rechtskreisen geprägt. Den Fördermöglichkeiten stehen damit zugleich Verpflichtungen zu eigenen Anstrengungen und – bei fehlender Mitwirkung – ggf. leistungsrechtliche Sanktionen gegenüber. Integrationskurse sind das staa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Exportkreditversicherungen ... / 3.1.2 Gebühren und Entgelte

Dadurch, dass mithilfe von Hermesdeckungen Risiken des Außenhandelsgeschäfts zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen werden, müssen Exporteure als Deckungsnehmer Gebühren und Entgelte zahlen, die sich zum großen Teil am jeweiligen Risiko des Geschäfts orientieren. Eine Versicherungssteuer fällt hingegen nicht an. Gebühren Zu den von kleinen und mittl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7 Klauseln zu Abhilfemaßnahmen und Sanktionen bei Verstößen

Die Vereinbarung bestimmter Verhaltenserwartungen mit dem Lieferanten und entsprechender Kontrollmechanismen sollte flankiert werden durch Vereinbarungen zu den Folgen festgestellter Verstöße. Eine Klausel zur Verpflichtung des Lieferanten, bei festgestelltem Verstoß an der Konzeption und Durchführung eines Abhilfekonzepts mitwirken zu müssen, sollte bereits im Hinblick auf ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / Zusammenfassung

Überblick Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Lieferanten. Dieser Beitrag zeigt auf, wie LkSG-konforme, wirkungsvolle und wirksame Klauseln mit Lieferanten vereinbart werden können und auch, welche Klauseln unzulässig sind. Dabei wird auf einzelne flanki...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.3 Kündigung: Abbruch der Geschäftsbeziehung als letztes Mittel

Eine Kündigung der Geschäftsbeziehung sieht der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3 LkSG nur als ultima ratio vor und stellt damit auch die bereits vor dem LkSG im Markt vorhandenen Regelungen in Lieferverträgen infrage, die dem Unternehmen im Fall von Menschenrechtsverstoßen eine schnellere Beendigung des Liefervertrages ermöglichen. Hier ist zu differenzieren: Gegenüber § 7 LkSG kündi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 8 Sonstiger Regelungsbedarf

Geeignete Präventionsmaßnahmen Da in § 6 Abs. 4 LkSG lediglich Regelbeispiele für angemessene Präventionsmaßnahmen aufgelistet werden, muss ein Unternehmen auch weitere für die jeweilige Risikolage geeignete Präventionsmaßnahmen im Blick behalten und ggf. die hierzu erforderlichen Vertragsklauseln mit den Lieferanten vereinbaren. Insbesondere bei Individualvereinbarungen könn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.2 Vertragsstrafen: wirkungsvolles Präventionsmittel

Vertragsstrafen bzw. pauschalierter Schadensersatz sind bislang in der Praxis im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Verhaltenspflichten unüblich. Die Rechtsprechung unterwirft Vertragsstrafen in AGB einer strengen Prüfung lässt insbesondere bei Pflichtverstößen, die den Vertragspartner nicht unmittelbar beeinträchtigen, allenfalls sehr geringe Vertragsstrafen zu. Pauschali...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 3 Supplier Code of Conduct: Methoden und Inhalte der Vereinbarung

In der Praxis wird bereits vielen Lieferanten ein Regelwerk zu menschenrechtlichen und Umweltaspekten vorgegeben, das in einem Abschnitt neben den materiellen Verhaltenspflichten auch die Regelungen zur Weitergabe in der Lieferkette, Auditrechten, Beschwerdemechanismen, Kooperationspflichten bei Abhilfemaßnahmen und Kündigungsrechten enthält. Inhaltlich enthalten solche Absc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 8 Die Entgeltransparenzrichtlinie der EU

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 [1] in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für den deutschen Gesetzgeber endet am 7.6.2026. In der Richtlinie selbst sind noch weitere Übergangsregelungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) enthalten. Die Richtlinie bringt erhebliche Änderungen im Hinblick auf die Instrumente zur Durchsetzung de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / 2. Verzicht

Die Möglichkeit eines Verzichts auf das Pflichtteilsrecht sieht § 2346 Abs. 2 BGB zwar ausdrücklich vor, allerdings ist hiermit nur der Verzicht vor Eintritt des Erbfalls angesprochen (Everts in BeckOGK/BGB, § 2346 Rz. 25; Lange, ZEV 2022, 557, 558). Der postmortale Verzicht ist letztlich nichts anderes als ein Erlass i.S.d. § 397 Abs. 1 BGB zugunsten der verpflichteten Pers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 5.1 Staatliche Festlegungen

Die Gewährung tariflich nicht vorgesehener Leistungen kann ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sein, wonach der Arbeitgeber nur die tariflich vorgeschriebenen Leistungen erbringen darf, oder ein Verstoß gegen die Satzung des angehörenden Arbeitgeberverbands, welcher gegebenenfalls Sanktionen gegen den Arbeitgeber verhängen könnte. Die Satzung des Arbeitgeberverbands v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formularmietvertrag – allge... / 2.6 Unwirksame Klauseln

Die Kriterien für die Wirksamkeitskontrolle einzelner Klauseln ergeben sich aus §§ 307 bis 309 BGB. Hinweis Prüfungsreihenfolge: Von hinten nach vorn § 309 BGB weist die schärfsten Sanktionen aus. Verstöße dagegen haben die Unwirksamkeit ohne jede Wertungsmöglichkeit zur Folge. Ein Verstoß gegen § 308 BGB hat ebenfalls die Unwirksamkeit zur Folge. Hier gibt es aber viele Genera...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / (1) Strafklauseln

Rz. 29 Pflichtteilsstrafklauseln im Rahmen von Ehegattentestamenten können sich als problematisch erweisen, weil im Falle der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Erstversterbenden auch beim zweiten Erbfall infolge der dann eintretenden Sanktion (Enterbung) ein auf den Sozialleistungsträger überleitbarer Anspruch entstehen kann. Der BGH hat in zwei Grundsatzents...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / VII. Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit

Rz. 49 Die Erstellung des Inventars birgt neben den genannten Vorteilen, die Gefahr des Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit, wenn der Erbe die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt:mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 7. Pflichtteilsklausel

Rz. 175 Grundsätzlich kann der Pflichtteil nur unter den Voraussetzungen der §§ 2333 ff. BGB wirksam entzogen werden. In Ehegattentestamenten kann aber die Klausel aufgenommen werden, dass diejenigen, die zu Schlusserben eingesetzt worden sind, im zweiten Todesfall auch nur ihren Pflichtteil erhalten, wenn sie bereits im ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen. Die E...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / I. Angriffswaffe der Gläubiger

Rz. 3 Von den Nachlassgläubigern kann das Inventar nach §§ 1993 ff. BGB zunächst als "Angriffswaffe" gegen den Erben eingesetzt werden.[2] Denn auf Antrag eines Nachlassgläubigers muss der Erbe innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist nach § 1994 BGB das Inventar errichten (siehe Rdn 35). Tut er das nicht oder nicht ordnungsgemäß, so droht die Sanktion der unbeschrän...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Inventarfrist durch Antrag eines Nachlassgläubigers auf Inventarerrichtung, § 1994 BGB

Rz. 35 Anders ist dies, wenn ein Nachlassgläubiger die Inventarisierung beantragt, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB [52] und das Nachlassgericht die Inventarfrist durch Beschluss (§ 40 FamFG), der den Erben zuzustellen ist, § 1995 BGB,[53] setzt. Dann wird die Inventarisierung zur Obliegenheit [54] und der Erbe muss eine vom Gericht gesetzte Frist einhalten, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein ...mehr

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / A. Materiell-rechtliche Aspekte

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Herausgabe des Nachlasses

Rz. 84 Der Erbe schuldet aus §§ 1978 Abs. 1 S. 1, 667 Alt. 1 BGB Herausgabe des Nachlasses. Dies erfasst zunächst die noch vorhandenen Nachlassgegenstände. In Bezug auf Surrogate gilt: Eine dingliche Surrogation findet gemäß § 2041 S. 1 BGB nur bei Miterben statt.[170] Beim Alleinerben ist dies nicht vorgesehen. Hier bestehen nach § 1978 BGB schuldrechtliche Ausgleichsansprü...mehr