Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anforderungen an die Offenlegung

Rz. 34 Die Offenlegung hat nach Maßgabe des § 325 HGB zu erfolgen (§ 325 Rz 36 ff., sowie zu möglichen Formen § 325 Rz 124 f. und zu evtl. Erleichterungen § 325 Rz 15 ff.). Dies gilt jedoch nur, soweit das ausländische Recht keine Vorgabe enthält. Im Regelfall richtet sich damit die Offenlegung nach den Vorschriften des Staats der Hauptniederlassung. Ergänzend gilt § 325 HGB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung

Rz. 124 Eine Überschreitung der Aufstellungsfrist im Zusammenhang mit einem Bankrott wird strafrechtlich nach § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (Vorsatz und in besonders schweren Fällen sogar bis zehn Jahre, § 283a StGB) oder bis zu zwei Jahren (Fahrlässigkeit, § 283 Abs. 5 StGB) oder einer Geldstrafe belegt. Dabei ist bereits der Vers...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Offenlegung des Gewinnverwendungsvorschlags (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 112 Gem. § 268 Abs. 1 HGB hat die Ges. die Möglichkeit, den Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der – vollständigen oder tw. – Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. Durch spezielle Angaben in der Bilanz wird dafür gesorgt, dass die Gewinnverwendung transparent wird. § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. enthielt Vorgaben, wenn von § 268 Abs. 1 HGB kein Gebrau...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 323 HGB regelt die Pflichten des Abschlussprüfers bei der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen und kodifiziert Haftungsregelungen bei etwaiger Pflichtverletzung des Abschlussprüfers. Der Pflichtenrahmen des gesetzlichen Abschlussprüfers umfasst demnach: die Abschlussprüfung gewissenhaft und unparteiisch durchzuführen (Abs. 1 Satz 1), die Verschwiegenheitspf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Beschränkungen der Rechtsausübung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der VollKons von TU besteht gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des MU in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unt nachhaltig beeinträchtigen. Rz. 13 Die Voraussetzungen für das VollKons-Wahlrecht in § 296 Abs. 1 Nr. 1 HGB, die kumulativ zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.1 Zu erfassende staatliche Stellen

Rz. 138 Berichtspflichtige KapG oder ihnen gleichgestellte KapCoGes haben gem. § 341t Abs. 1 Satz 1 HGB im Zahlungsbericht sämtliche Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern anzugeben, die im Berichtszeitraum getätigt wurden. Im Umkehrschluss werden ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz 60 ff.), den Lagebericht (Rz 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht über di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Jahresabschluss (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Soweit Abschlussprüfungen (einschl. Nachtragsprüfungen) gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen sie selbst dann nicht unterlassen werden, wenn alle Anteilseigner und gesetzlichen Vertreter damit einverstanden sind. Zur Durchsetzung der Prüfungspflicht sieht der Gesetzgeber für den Fall, dass eine Abschlussprüfung nicht erfolgt, eine Reihe von Sanktionen vor. Wenn keine ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 28 Als eine erste Angabe im Kontext der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode sollten unter Verweis auf § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zusätzliche Informationen im Anhang aufgenommen werden, wenn die weitere Anwendung der Fortführungsprämisse in Zweifelsfällen, d. h. bei wesentlicher Unsicherheit bez. Ereignissen und Gegebenheiten, nicht sicher ist.[1] Andernfalls vermittelt der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 51 Durch das BilMoG[1] ist der Verweis auf § 329 HGB um die Inbezugnahme des Abs. 4 erweitert worden. Daraus folgt, dass die das Unternehmensregister führende Stelle angehalten ist, den Verwaltungsbehörden Unt zu benennen, die ihre Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht haben. Damit wird die Grundlage geschaffen, um ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335, § 340o o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 § 315k Abs. 1 und 2 HGB-E legen fest, welche Angaben im (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht der anwendungspflichtigen Unt mit Sitz außerhalb der EU zu machen sind. § 315k Abs. 1 Satz 1 HGB-E regelt die inhaltlichen Anforderungen an den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht, indem er auf die Vorgaben des § 289c HGB-E verweist. Im Detail hat der Nachhaltigkeitsbericht gem. § 315...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich und Normenzusammenhang

Rz. 12 § 317 HGB ist auf alle gesetzlichen Abschlussprüfungen anzuwenden. Betroffen sind somit KapG und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, die den zweiten Abschnitt des dritten Buchs des HGB zu beachten haben. Eigentlich "Betroffene" sind aber nicht die prüfungspflichtigen Ges., sondern deren Abschlussprüfer, die diese Vorschrift i. R. ihrer Abschlussprüfung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Verstoß gegen die Offenlegungspflicht

Rz. 182 § 335 HGB sieht vor, dass gegen die Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe wegen der Nichtbefolgung von § 325 HGB ein Ordnungsgeldverfahren einzuleiten ist. Das Ordnungsgeld beträgt mind. 2.500 EUR, höchstens 25 TEUR.[1] Durch das Gesetz zur Änderung des HGB [2] wurden diese Mindestwerte für KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB auf 500 EUR und für kleine KapG i. S. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.5 Koordination der Leistungen nach den §§ 14 und 15 (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 31 Die Koordination der Teilhabeleistungen durch die Rehabilitationsträger zur Erfassung eines ggf. bestehenden Teilhabebedarfs, zur zügigen und wenn möglich nahtlosen Einleitung von Leistungen zur Teilhabe sowie zur Erreichung eines schnellen und dauerhaften Rehabilitationserfolgs ist eines der wichtigsten Ziele des SGB IX. Deshalb verpflichtet bereits § 26 Abs. 1 die Rehab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.2.2 Abgrenzungsfragen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 sind die Rehabilitationsträger gemeinsam dafür verantwortlich, dass Abgrenzungsfragen einvernehmlich geklärt werden. Die Vorschrift zielt insbesondere auf eine schnelle Klärung der Zuständigkeit zwischen den Rehabilitationsträgern sowohl bei speziellen Leistungen (Leistungsspektrum) als auch generell nach der Antragstellung (spezielle Zuständigkeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterlassener Versuch des Interessenausgleichs

Rz. 7 Die Verpflichtung zum Nachteilsausgleich trifft den Arbeitgeber auch, wenn er die Betriebsänderung durchführt, ohne einen Interessenausgleich mit dem Arbeitnehmer versucht zu haben[1] Das BAG hat die Anforderungen an den „Versuch” des Arbeitgebers sehr hoch gestellt. Der Arbeitgeber muss zunächst versuchen, in den Beratungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Verletzt der Arbeitgeber das Recht des Betriebsrates auf den Versuch eines Interessenausgleichs bei Betriebsänderungen, so räumt § 113 BetrVG den durch die Betriebsänderung nachteilig betroffenen Arbeitnehmern einen Kompensationsanspruch in Form des Nachteilsausgleichs ein. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich kann bei allen Formen der Betriebsänderung im Sinne des § 11...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6 Schadensersatz und Sanktionen

3.6.1 Schadensersatz Arbeitnehmer können nach Art. 16 Abs. 1 EntgTranspRL "vollständigen" Schadensersatz beanspruchen, wenn der Arbeitgeber Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Entgeltgleichheit verletzt. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, als hätte der Arbeitgeber ihn nicht benachteiligt, bzw., als hätte der Arbeitgeber die Pflicht nicht verletzt.[1] D...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6.1 Schadensersatz

Arbeitnehmer können nach Art. 16 Abs. 1 EntgTranspRL "vollständigen" Schadensersatz beanspruchen, wenn der Arbeitgeber Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Entgeltgleichheit verletzt. Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, als hätte der Arbeitgeber ihn nicht benachteiligt, bzw., als hätte der Arbeitgeber die Pflicht nicht verletzt.[1] Das heißt, der Arbeit...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6.3 Bußgelder und behördliche Maßnahmen

Behörden und Gerichte sollen beklagte Parteien eines Rechtsstreits in Zukunft nach Art. 17 Abs. 1 EntgTranspRL dazu verpflichten können, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen, die gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoßen. Weiter sollen sie Maßnahmen ergreifen dürfen, die sicherstellen, dass die entsprechenden Rechte und Pflichten erfüllt werden. Nach Art. 23 EntgTran...mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6.2 Beweislastregelungen

Nach Art. 18 EntgTranspRL sind Beweislastregelungen vorgesehen, die zur Verlagerung der Beweislast im Rahmen von Entgeltdiskriminierungen führen. Insofern ist wie folgt zwischen den Beweislastregelungen zu differenzieren: Gemäß Art. 18 Abs. 1 EntgTranspRL muss ein Arbeitnehmer Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Rechnungserteilung

Rz. 36 Die umsatzsteuerlichen Abgrenzungen der verschiedenen Leistungen schlagen auch auf die zutreffende Erteilung einer Rechnung gem. § 14 UStG durch. Die Pflicht zur Rechnungserteilung über die unter § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG fallende Leistung innerhalb von 6 Monaten ohne Rücksicht auf den umsatzsteuerlichen Status des Gasts ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG, weil es s...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.2 Befugnisse

Eingriffe der Aufsichtsbehörde in die Satzungsautonomie der Lohnsteuerhilfevereine sind nur zulässig, wenn sich aus den gesetzlichen Vorschriften zwingende Anforderungen an die Satzung ergeben.[1] Die zuständige Aufsichtsbehörde kann folgende Sanktionen gegen Lohnsteuerhilfevereine verhängen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden: die Versagung der Anerkennun...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 8.5 Bußgeldvorschriften

Neben den genannten Sanktionen können Verstöße des Vorstands gegen die gesetzlichen Pflichten auch mit Bußgeldern geahndet werden.[1] Anders als bei diesen Sanktionen kann ein Bußgeld auch noch verhängt werden, wenn der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt ist. Allerdings setzt die Verhängung eines Bußgelds stets vorsätzliches Verhalten voraus.mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / 6 Werbung mit der Zertifizierung

Lohnsteuerhilfevereine und ihre Beratungsstellenleiter dürfen für die von ihnen angebotenen Dienste werben, wenn die Werbung sowohl in Form als auch vom Inhalt her sachlich erfolgt.[1] Sinn der Zertifizierung ist es, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins die in der Norm 77700 aufgestellten allgemeinen Qualifikationsanforderungen e...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Vorschrift ist in Form einer Generalklauel ausgest...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Sonstige Sanktionen und Nebenfolgen

1. Straf- und bußgeldrechtliche Nebenfolgen a) Nebenfolgen der Verurteilung aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, Umsatzsteuern und harmonisierten Verbrauchsteuern (§ 370 Abs. 6 AO)

Schrifttum: Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeld...mehr

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FoVo 10/2024, Ordnungsgeld ... / 2 II. Die Entscheidung

Formalien sind erfüllt Die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor, insbesondere hat das LG dem Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt (§§ 704, 724 ZPO). Der Verurteilung ist eine Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise/oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, § 890 Abs. 1 S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Verhältnis zu verwandten Rechtsinstituten

Rz. 1130.16 [Autor/Stand] Liegt der entscheidende Gedanke der Einziehung von Taterträgen in der Abschöpfung der wirtschaftlichen Vorteile, die dem Täter oder Teilnehmer aus oder für die Tat zugeflossen sind, erfasst die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB, § 375 Abs. 2 AO) die Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht wur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ordnungsgemäße Rechnung und Vorsteuerabzug

Rz. 446 Beispiel 43 (S. auch Rz. 233): A betreibt eine Steuerkanzlei, die ausländische Transportunternehmen vertritt, die von den zuständigen FÄ Umsatzsteuerrückerstattungen für Lieferungen und Leistungen in der Bundesrepublik erstreben. In der Regel werden die Belege – fast ausschließlich Tankrechnungen, manchmal auch Reparaturrechnungen – von den Mandanten zusammengefasst ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 162 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind auch alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzuste...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Anordnung der Einziehung

Rz. 1131.20 [Autor/Stand] Soweit die obigen Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht die Einziehung anordnen. Das Ob und der Umfang der Einziehung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts [2]. Soweit die Einziehung Strafcharakter hat (§ 74 StGB), ist vor allem auf die Tat- und Schuldangemessenheit zu achten. Dient die Einziehung überwiegend oder ausschließlich einem S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (4) Der von der Einziehung betroffene Personenkreis

Rz. 1131.11 [Autor/Stand] Nach § 74 Abs. 3 StGB ist die Einziehung nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen, und zwar grds. als Alleineigentümer oder -berechtigtem. Man spricht hier auch von einer täterbezogenen Einziehung [2]. Für diesen Einziehungsgrund ist im Wesentlichen der Strafgedanke bestimmend. Durch...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 8). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anforde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (6) Rechtsfolgen der Einziehung

Rz. 1131.23 [Autor/Stand] Die rechtliche Wirkung der Einziehung ist seit dem 1.7.2017 für die Einziehung von Taterträgen (§§ 73 f. StGB) sowie für die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74 ff. StGB) einheitlich in § 75 StGB geregelt. Aus § 75 Abs. 1 Satz 1 StGB ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das e...mehr