Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 4 Ehe / 1. Zusammenstellen der Unterlagen

Rz. 585 Um errechnen zu können, ob Ehegatten im Falle einer Scheidung gegenseitige Ansprüche haben, müssen viele Unterlagen eingesehen und ausgewertet werden. Hierzu zählen unter anderem die Einkommensnachweise, wie zum Beispiel die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Ehegatten. Die Darlehens­verträge müssen eingesehen werden. Denn nur aus diesen ergibt sich die Höhe der Schul...mehr

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§ 4 Ehe / a) Begriff der Folgesachen

Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit der Scheidung verhandelt und entschieden werden können, sind in § 137 Abs. 2 und Abs. 3 FamFG abschließend aufgezählt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um:mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 4 Kann die Tätigkeit des Anwalts auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 1 S. 3, 1 RVG die Wertvorschriften des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens. Rz. 5 Mit Ausnahme von Kindschaftssachen und Unterhaltssachen ergeben sich hier keine Besonderheiten. Beispiel 1: Gegenstandswert Geldforderung Der Anwalt wird von der Ehefrau beauftragt,...mehr

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§ 4 Ehe / b) Vermögen

Rz. 406 Sind die Vermögensverhältnisse der Ehegatten gut, kann zusätzlich zu dem ermittelten Einkommen ein Anteil in Höhe von 5 % bis 10 % des Nettovermögens in die Berechnung des Verfahrenswertes einbezogen werden.[324] Das ist je nach OLG-Bezirk sehr unterschiedlich. Manche Gerichte sehen von dieser Berechnung komplett ab, andere berücksichtigen unterschiedliche Gesichtspu...mehr

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§ 9 Ehesache / 3. Einigungsgebühr

Rz. 32 Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann in der Ehesache selbst nicht anfallen. Sie wird durch Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV ausgeschlossen. Möglich ist lediglich, dass anlässlich der Ehesache eine Einigung über weiter gehende Gegenstände geschlossen wird. Dann entsteht aus dem Mehrwert eine Einigungsgebühr (Anm. Abs. 5 S. 2 zu Nr. 1000 VV). Beispiel 12: Scheidungsve...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 99 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 100 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 101 Für den Versorgungsausgleich bedarf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / aa) Verfahren auf Ausgleich

Rz. 347 Verfahren über Ausgleichansprüche nach der Scheidung sind grundsätzlich immer isolierte Verfahren und nicht von Amts wegen einzuleiten, sondern vielmehr als Antragsverfahren ausgestaltet. Als Folgesache im Verbund kommen sie nur in den Fällen vor, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG vorliegen[92] (siehe dazu § 10 ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 25 Zu berücksichtigen sind auch die Vermögensverhältnisse der Ehegatten, was oftmals übersehen wird.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 124 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[113] Beispiel 53: Verbundverfahren mit schriftlichem Verfahren Das Scheidungsve...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Anhörungstermin

Rz. 122 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn der Anwalt nur an einem Anhörungstermin eines Ehegatten (§ 128 FamFG) teilnimmt. Die frühere Rechtsprechung, die nach der damaligen Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV eine Terminsgebühr abgelehnt hatte, weil es sich bei einem Anhörungstermin nicht um einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder Erörterung handelt,[112] ist mit ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (1) Grundsatz

Rz. 322 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen. Das gilt auch für die abgetrennten Verfahren.[82] Diese werden zwar zu selbstständigen Verfahren, bleiben aber nach wie vor Ausgleichsverfahren aus Anlass der Scheidung (siehe Rdn 327). Für die Bewertung nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG sind nicht nur die tatsäch...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Einkommensverhältnisse

aa) Überblick Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Einkommensverhältnisse der beteiligten Ehegatten in § 43 Abs. 2 FamGKG legal definiert. Danach ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen. bb) Grundsätze Rz. 13 Maßgebend ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten. Beispiel 2: Ehesache, Nettoeinkommen der Eheleute (I) Die Ehefrau re...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Nur ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV

Rz. 111 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich nach Nr. 3101 Nr. 1 VV auf 0,8 bei vorzeitiger Erledigung oder Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den das Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag, die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Bei...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (3) Verfahren nach Art. 17 Abs. 3 S. 2 BGBEG

Rz. 331 Der Versorgungsausgleich unterliegt gem. Art. 17 Abs. 3 S. 1 BGBEG dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Rechts. Von Amts wegen ist er nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und ihn das Recht eines der Staaten, dem die Eheleute angehören, kennt. Im Übrigen ist er nur auf Antrag unter den Voraussetzungen Art....mehr

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§ 18 Übergangsrecht / XII. Verbund und Folgesachen

Rz. 24 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal. Das gesamte Verbundverfahren bildet gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesam...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / bb) Abänderungsverfahren

Rz. 350 Auch für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung kann nach §§ 227, 48 Abs. 1 FamFG die Abänderung einer vorangegangenen Entscheidung beantragt werden. Auch insoweit handelt es sich immer um ein gesondertes Verfahren und damit für den Anwalt um eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Rz. 351 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 50 A...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 75 Ehewohnungssachen sind nach § 200 Abs. 1 FamFG Verfahren aufmehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Vermögen

aa) Überblick Rz. 25 Zu berücksichtigen sind auch die Vermögensverhältnisse der Ehegatten, was oftmals übersehen wird. bb) Freibeträge und Prozentsätze Rz. 26 Hier ist allerdings nicht jegliches Vermögen zu berücksichtigen. Vielmehr sind insoweit Freibeträge in die Wertberechnung einzustellen. Nur der darüber hinausgehende Wert soll Berücksichtigung finden, wobei insoweit diver...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / IV. Aussöhnung

Rz. 55 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Zu den Voraussetzungen einer Aussöhnungsgebühr siehe § 9 Rdn 33. Beispiel 51: Außergerichtliche Vertretung mit Aussöhnung der Eheleute Der Anwalt...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Kostenentscheidung

Rz. 24 in Familienstreitsachen richtet sich die Kostenentscheidung gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der ZPO, insbesondere nach den §§ 91 ff. ZPO. Lediglich für Unterhaltssachen enthält das FamFG in § 243 FamFG eine Sonderregelung. Rz. 25 In Scheidungs- und Verbundverfahren richtet sich die Kostenentscheidung nach § 150 FamFG. Grundsätzlich sind die Kosten vo...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen?

Rz. 23 Strittig ist ferner, ob von dem Nettoeinkommen Kinderfreibeträge abzuziehen sind. Nach zutreffender Ansicht ist ein Abzug nicht vorzunehmen.[37] Rz. 24 Soweit ein Abzug für Kinder befürwortet wird, werden folgende Abzüge vorgenommen:mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 179 Haushaltssachen sind nach § 200 Abs. 2 FamFG Verfahren aufmehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Überblick

Rz. 319 Der Gegenstandswert in isolierten Verfahren richtet sich – ebenso wie im Verbund – gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach der Vorschrift des § 50 FamGKG, der zwischenmehr

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§ 14 Vollstreckung / 2. Herausgabe der Ehewohnung

Rz. 16 Zu beachten ist, dass der Gegenstandswert im Vollstreckungsverfahren nicht den Wert übersteigen darf, mit dem der Herausgabe- oder Räumungsanspruch nach den für die Berechnung der Gerichtskosten maßgeblichen Vorschriften zu bewerten ist. Solche Fälle kommen dann vor, wenn in der Hauptsache ein privilegierter Wert gilt, wie etwa bei der Herausgabe der Ehewohnung. Beisp...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Umfang der Beiordnung

Rz. 9 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 10 Verbundverfahren / 6. Kindesunterhalt

Rz. 74 Anträge auf Zahlung von Kindesunterhalt sind nach §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG zu bewerten. Da zulässigerweise im Verbund nur zukünftige Ansprüche für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden können, gelten hier immer die Beträge, die für die ersten zwölf Monate nach Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, soweit nicht Unterhalt für einen geringere...mehr

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§ 4 Ehe / a) Trennung von weniger als einem Jahr/Härtefallscheidung

Rz. 428 Wenn die Ehegatten getrennt sind, seit dem Tag der Trennung aber noch nicht ein Jahr verstrichen ist, ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB eine Scheidung nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Tatbestandsvoraussetzungen für eine solche Härtefalls...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Krankenkasse

Rz. 573 Ist ein Ehegatte im Rahmen einer Familienversicherung über den anderen Ehegatten krankenversichert, ist dieser darauf hinzuweisen, dass eben jene Familienversicherung mit Rechtskraft der Ehescheidung endet. Die Voraussetzungen der Familienversicherung sind in § 10 SGB V geregelt. Danach sind von der Familienversicherung Ehegatten und Kinder umfasst, wenn dieselben ni...mehr

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§ 4 Ehe / b) Steuer- und Versicherungsrecht

Rz. 570 Sowohl im Steuer- als auch im Versicherungsrecht zieht die Ehescheidung Rechtsfolgen nach sich. Hierzu im Einzelnen: aa) Steuerrecht Rz. 571 Wie bereits oben unter den Folgen der Trennung ausgeführt, können Ehegatten steuerrechtlich zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen, § 26 Abs. 1 EStG. Diese Wahlmöglichkeit der Ehegatten entfällt dann, wenn die Ehe...mehr

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§ 4 Ehe / c) Namensrecht

Rz. 582 Gemäß § 1355 Abs. 5 BGB behalten die Ehegatten auch nach rechtskräftiger Ehescheidung den zuvor gemeinsam geführten Ehenamen. Es steht den geschiedenen Ehegatten aber frei, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den Namen wieder anzunehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens im Rahmen der Eheschließung geführt hat. Der geschiedene Ehegatt...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / b) Terminsgebühr

Rz. 95 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV, entsteht für den beteiligten Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 32: Verfahren mit gerichtlichem Termin Im Zugewinnverfahren (Wert: 6.000,00 EUR) wird vor dem FamG mündlich verhandelt. Zu der 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) kommt nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine 1,2-Termins...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / cc) Anpassungsverfahren wegen Unterhalts nach §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 343 Gemäß §§ 33, 34 VersAusglG kann die Kürzung der laufenden Versorgung des Ausgleichspflichtigen ausgesetzt werden, wenn der Berechtigte noch keine laufende Versorgung aus dem Versorgungsausgleich erhalten kann, und der Berechtigte ohne die Kürzung einen Unterhaltsanspruch hätte. Rz. 344 Der Gegenstandswert richtet sich auch in Anpassungsverfahren nach § 23 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / aa) Verfahren auf Ausgleich

(1) Grundsatz Rz. 322 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen. Das gilt auch für die abgetrennten Verfahren.[82] Diese werden zwar zu selbstständigen Verfahren, bleiben aber nach wie vor Ausgleichsverfahren aus Anlass der Scheidung (siehe Rdn 327). Für die Bewertung nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG sind nicht nu...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 13. Aufnahme in den Verbund

Rz. 185 Gerät eine bislang isoliert geführte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 147 ZPO in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IX. Änderung des Gebührenrechts nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG

Rz. 226 Nach Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG ist auf alle Versorgungsausgleichsverfahren, für die nicht ohnehin schon Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG gilt, neues Recht anzuwenden, wenn über den Versorgungsausgleich nicht bis zum 31.8.2010 im ersten Rechtszug entschieden worden war. Rz. 227 Im Gegensatz zu Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG sieht Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG nicht vor, dass d...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nach denjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat dies bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. ...mehr

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FF 1/2018, Das Bild des Rechtsanwalts in der Öffentlichkeit

Dr. Undine Krebs Anwälte haben kein gutes Image in der Bevölkerung. So haben das Meinungsforschungsinstitut Forsa und der Beamtenbund bei einer Bürgerbefragung im Jahr 2012 herausgefunden, dass das höchste Ansehen in der Bevölkerung die Feuerwehrleute genießen. 95 % der Befragten hielten diesen Beruf für angesehen. Der Beruf des Richters wurde von 79 % für angesehen bewertet....mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Freibeträge und Prozentsätze

Rz. 26 Hier ist allerdings nicht jegliches Vermögen zu berücksichtigen. Vielmehr sind insoweit Freibeträge in die Wertberechnung einzustellen. Nur der darüber hinausgehende Wert soll Berücksichtigung finden, wobei insoweit divergiert wird, mit welchem Prozentsatz das darüber hinausgehende Vermögen anzusetzen ist.[51] Rz. 27 Überblick Freibeträge und Prozentsätze beim Vermögen...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 5. Haushalt

Rz. 72 Für Anträge auf Überlassung oder Übereignung von Haushaltsgegenständen oder Zahlung einer Entschädigung, die nur für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung zulässig sind, gilt § 48 Abs. 2, 2. Alt. FamGKG mit einem Regelwert von 3.000,00 EUR. Zu Einzelheiten siehe § 7 Rdn 183; zu unzulässigen Anträgen siehe Rdn 82. Rz. 73 Auch hier besteht die Möglichkeit, bei Unbillig...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Mindest- und Höchstwert

Rz. 32 Der Wert darf nicht unter 3.000,00 EUR und nicht über eine 1 Mio. EUR angenommen werden (§ 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Allein die Tatsache, dass beiden Eheleuten Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, ist kein Grund, den Mindestwert anzunehmen. Eine solche Festsetzungspraxis wäre verfassungswidrig.[76]mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig geprägt haben. Bei tatsächlicher oder den Ehegatten obliegender Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung / Scheidung wird das erzielte oder erzielbare (Mehr-) Eink...mehr

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§ 9 Ehesache / 2. Terminsgebühr

Rz. 25 Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV kommt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV hinzu. Rz. 26 Die Terminsgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins. Beispiel 6: Scheidungsverfahren mit Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert: 9.000,00 EUR). Nach mündlicher Verhandlung wird die...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Die Tätigkeit des Anwalts kann nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein

Rz. 13 Kann die Tätigkeit des Anwalts nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, gelten nach § 23 Abs. 3 S. 1 RVG die Wertvorschriften des GNotKG entsprechend, hilfsweise billiges Ermessen (§ 23 Abs. 3 S. 2, 1. Hs. RVG), und wenn auch dafür keine Anhaltspunkte vorhanden sind, ein Regelwert von 5.000,00 EUR (§ 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG), der nach Lage des Falles n...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Sonstige Umstände

Rz. 31 Sonstige Umstände spielen i.d.R. keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Zu berücksichtigen sein können Lebensgestaltung der Eheleute, Umfang des Verfahrens, Bedeutung der Sache oder auch Schwierigkeit, etwa bei Anwendung ausländischen Rechts.[75]mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (6) Verfahren in den Fällen des § 4 VersAusglG

Rz. 338 Macht ein Ehegatte, seine Hinterbliebenen oder Erben Auskunftsansprüche nach § 4 VersAusglG geltend, dann richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 50 Abs. 2 FamGKG. Maßgebend für die Wertberechnung ist danach ein Regelwert in Höhe eines Betrags von 500,00 EUR.mehr

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AGkompakt 1/2018, Der "wertlose" Versorgungsausgleich

Verfahrenswert des VA beläuft sich auf 10 % des 3fachen Nettoeinkommens beider Eheleute In Verfahren über den Versorgungsausgleich ist der Verfahrenswert gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Eheleute festzusetzen. In Verfahren nach der Scheidung (gemeint sind damit Verfahren nach den §§ 20 ff. VersAusglG; siehe dazu die Übersch...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Einkommensverhältnisse der beteiligten Ehegatten in § 43 Abs. 2 FamGKG legal definiert. Danach ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 11 Der Wert der Scheidungssache ist in § 43 FamGKG geregelt. Der Verfahrenswert ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen (§ 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG).mehr

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§ 12 Arrestverfahren / 4. Einigungsgebühr

Rz. 20 Kommt es zu einer Einigung über den Arrestanspruch, entsteht auch eine 1,0-Einigungsgebühr. Beispiel 14: Arrestverfahren mit Einigung Der Anwalt beantragt für die Ehefrau den Erlass eines Arrests wegen einer vermeintlichen Zugewinnausgleichsforderung in Höhe von 300.000,00 EUR. Das Gericht beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Beteiligten,...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 4. Ehewohnung

Rz. 70 Wird die Überlassung der Ehewohnung beantragt, was zulässigerweise nur für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung im Verbund möglich ist, gilt § 48 Abs. 1, 1. Alt. FamGKG. Anzusetzen ist ein Regelwert in Höhe von 4.000,00 EUR (zu unzulässigen Anträgen siehe Rdn 82). Rz. 71 Es besteht nach § 48 Abs. 3 FamGKG die Möglichkeit, bei Unbilligkeit den Wert herauf- oder herab...mehr