Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 1/2018, Kein Schuldenab... / Leitsatz

Schulden und Verbindlichkeiten der Eheleute sind ohne Rücksicht auf ihre Höhe, ihren Entstehungsgrund oder einen vorhandenen Gegenwert beim Verfahrenswert für Scheidung und Versorgungsausgleich unbeachtlich. OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.2017 – 4 WF 207/17mehr

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§ 4 Ehe / 1. Zuständigkeit

Rz. 455 Sachlich zuständig ist gemäß §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG in Verbindung mit §§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 1 FamFG das Amtsgericht als Familiengericht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Die dort aufgelistete Reihenfolge von Nr. 1 bis 6 ist zwingend einzuhalten. Eine vorhergehende Zuständigkeit schließt jede nachfolgende aus.[393] Rz. 456 Gemäß § 122 Nr....mehr

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§ 4 Ehe / a) Einkommen der Ehegatten

Rz. 400 Gemäß § 43 Abs. 2 FamGKG ist für die Beurteilung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehegatten ihr in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen einzusetzen. Hinsichtlich des Nettoeinkommens ist auf den unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriff abzustellen.[312] Für die Ermittlung des Einkommens sind demnach sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, mithin unter ander...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Verbund

Rz. 500 Im Zuge der Vorbereitung der Antragsschrift zur Ehescheidung muss überlegt werden, ob mit dem Scheidungsantrag in Betracht kommende Folgesachen beantragt werden. Die entsprechenden Folgesachen würden dann mit der Ehescheidung im Verbund durch einheitlichen Beschluss entschieden, § 142 Abs. 1 FamFG. a) Begriff der Folgesachen Rz. 501 Folgesachen, über die zusammen mit d...mehr

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§ 4 Ehe / bb) Scheidungsantrag mit Folgesachen

Rz. 486 Muster 4.13: Scheidungsantrag mit Folgesachen Muster 4.13: Scheidungsantrag mit Folgesachen Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung und Regelung von Folgesachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – gegen Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsg...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Rechtswirksame Ehe

Rz. 422 Es muss zunächst eine rechtswirksame Ehe zwischen den beteiligten Ehegatten bestehen, die geschieden werden kann. Die Ehe muss wirksam zustande gekommen sein, darf also nicht nichtig sein.mehr

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§ 4 Ehe / II. Vorteile bzw. Nachteile gegenüber Scheidungsverfahren

Rz. 335 Es kann vorkommen, dass zur Beendigung einer Ehe sowohl die Möglichkeit einer Ehescheidung als auch die einer Eheaufhebung besteht. Dann muss geprüft werden, welche der beiden Alternativen im konkret vorliegenden Fall vorteilhafter ist. Rz. 336 Zur Beurteilung dessen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:mehr

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§ 4 Ehe / 6. Rechtsmittelverzicht

Rz. 535 Wollen beide Ehegatten den Scheidungsausspruch sofort, noch im Termin, rechtskräftig werden lassen, besteht die Möglichkeit eines beiderseitigen Rechtsmittelverzichts, § 67 FamFG. Der Rechtsmittelverzicht hat zur Folge, dass die Ehescheidung nicht erst nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat (§ 63 FamFG) rechtskräftig wird, sondern bereits zum Zeitpunkt des R...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Steuerrecht

Rz. 571 Wie bereits oben unter den Folgen der Trennung ausgeführt, können Ehegatten steuerrechtlich zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung wählen, § 26 Abs. 1 EStG. Diese Wahlmöglichkeit der Ehegatten entfällt dann, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben. Ebenso sieht es hinsichtlich der den Ehegatten zur Verfügung stehenden Wahl der Steuerklasse (IV/IV oder III...mehr

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§ 4 Ehe / a) Zivilrechtliche Ansprüche

Rz. 551 Die zivilrechtlichen Ansprüche sind im Wesentlichen die Ansprüche auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt, Überlassung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände. Hierbei handelt es sich um familienrechtliche Ansprüche, bei deren gerichtlicher Durchsetzung sich das Verfahren nach den Vorschriften des FamFG richtet. Die einzelnen Ansprüch...mehr

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§ 4 Ehe / 4. Kosten als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 418 Zu überlegen ist, ob die mit einer Ehescheidung verbundenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten steuerlich abgesetzt werden können. Bis zum 29.6.2013 galt die Fassung des § 33 Abs. 2 EStG, nach der auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt wird, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Ei...mehr

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§ 4 Ehe / 8. Rücknahme des Scheidungsantrags

Rz. 544 Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 269 Abs. 1, Abs. 2 ZPO kann der Scheidungsantrag in jeder Instanz zurückgenommen werden. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ist die Rücknahme des Scheidungsantrags ohne Zustimmung des Antragsgegners möglich. Die mündliche Verhandlung wird dadurch eingeleitet, dass die Beteiligten die Anträge stellen, § 137 Abs....mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 552 In der Regel zeichnet sich die Ehe dadurch aus, dass die Ehegatten sozusagen durch "Aufgabenteilung" in verschiedensten Formen gemeinsam wirtschaften. Das Vermögen wird faktisch gemeinsam genutzt, auch wenn nur einer daran Eigentum hat. Wenn zwischen den Ehegatten nichts anderes vereinbart ist, tritt mit Eheschließung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinscha...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Vorzeitiger Zugewinnausgleichs nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 328 Wird der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt, nachdem der Scheidungsantrag bereits rechtshängig geworden ist, gilt auch für den vorzeitigen Zugewinnausgleich hinsichtlich des Endvermögens der Stichtag des § 1384 BGB, also der frühere Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Rz. 329 In diesem Fall kann sich der Höhe nach kein Unterschied zwis...mehr

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§ 4 Ehe / f) Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 301 Nach Trennung und Scheidung leben die zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche wieder auf und werden nicht mehr von dem familienrechtlichen Rechtsverhältnis überlagert. Hierzu zählt insbesondere der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 2 BGB, wonach beispielsweise derjenige, der im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten nur hälftig für einen Gesamtbetrag gegenüber einem Dri...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 107 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 108 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 43: Verfahren mit besonders umfangreicher Be...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Bedeutung

Rz. 29 In § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist als Bewertungsfaktor ausdrücklich auch die "Bedeutung der Sache" genannt. Eine große Bedeutung der Sache kann sich demnach werterhöhend und eine geringe Bedeutung wertmindernd auswirken. Nach OLG Köln[70] ist unter "Bedeutung der Sache" diejenige zu verstehen, die das Verfahren ausweislich des Antrags für den Antragsteller hat. Bedeutsam...mehr

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§ 9 Ehesache / 5. Aussöhnungs- und Einigungsgebühr

Rz. 39 Möglich ist, dass neben einer Aussöhnung auch eine Einigung über weitere Gegenstände getroffen wird. Es entsteht dann sowohl aus der Ehesache die Aussöhnungsgebühr als auch die Einigungsgebühr aus den weiteren Gegenständen. Eine Begrenzung der Gebühren nach § 15 Abs. 3 RVG aus Nrn. 1000, 1003 VV einerseits und aus Nr. 1001 VV andererseits kommt nicht in Betracht, da e...mehr

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§ 4 Ehe / c) Ende der Familienversicherung

Rz. 283 Wenn in einer Ehe ein Ehegatte bei dem anderen gesetzlich krankenversicherten Ehegatten über eine Familienversicherung mitversichert ist, kann unter Umständen bereits durch die Trennung (und nicht erst durch die Scheidung) die Familienversicherung enden, damit also der Krankenversicherungsschutz erlöschen. Das kann der Fall sein, wenn das Einkommen des mitversicherte...mehr

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§ 4 Ehe / I. Anwaltszwang und Kosten

Rz. 332 Ein Verfahren auf Aufhebung der Ehe ist eine Ehesache gemäß § 121 Nr. 2 FamFG. Deshalb besteht gemäß § 114 Abs. 1 FamFG die Notwendigkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Rz. 333 Die Kostenfrage läuft gleich mit den Regelungen zur Scheidung. Dasselbe gilt für die Ermittlung des Verfahrenswertes. Es findet, ebenso wie bei einem Ehe...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (4) Verfahren, wenn das FamG die Versorgungsausgleichssache trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG nicht eingeleitet hat

Rz. 336 Hat das FamG entgegen § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG die Versorgungsausgleichssache nicht eingeleitet, kommt die Geltendmachung auf Antrag im isolierten Verfahren in Betracht. Auch in diesem Fall ist für die Wertberechnung ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht zum Zeitpunkt der Antragstellung im isolierten Verfahren maßgeblich.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / b) Zeitpunkt

Rz. 39 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[79] Insoweit gilt das gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 15). Beispiel 10: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsames...mehr

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§ 4 Ehe / h) Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung

Rz. 206 Trotz Getrenntlebens erlischt die durch die Eheschließung entstandene und dem § 1353 BGB zu entnehmende gegenseitige Verantwortung der Ehegatten füreinander nicht. Denn die Ehegatten wirtschafteten bis zur Trennung gemeinsam mit dem erzielten Gesamteinkommen. Ein möglicher Ehegattenunterhalt wird auf Grundlage dieses Lebensstandards ermittelt.[213] Insofern widersprä...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 86 Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die allgemeinen Regeln. Derjenige, der sich auf eine Tatsache beruft, hat diese darzulegen und zu beweisen. Im Bestreitensfall muss eine Trennung deshalb beweisbar sein. Als Beweismittel können der Ummeldeantrag beim Einwohnermeldeamt dienen[108] oder der bei der Post gestellte Nachsendeantrag. Rz. 87 Noch sicherer ist die schr...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / R. Umsatzsteuer

Rz. 83 Der Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse erfasst auch die Umsatzsteuer. Fragen der Vorsteuerabzugsberechtigung werden sich hier nicht stellen.[72] Rz. 84 Es stellt sich aber die Frage, ob die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig ist. Ist sie das nicht, dann kann der Anwalt aus der Landeskasse auch keine Umsatzsteuer verlangen.[73] Beispiel 46: Umsatzsteuerfr...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / h) Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen

Rz. 144 Zwischeneinigungen in Kindschaftssachen sind nach zutreffender Ansicht möglich. Allerdings wird hier i.d.R. dann ein geringerer Wert angenommen, wobei häufig vom hälftigen Hauptsachewert ausgegangen wird (siehe § 7 Rdn 108). Beispiel 71: Gegenstandswert bei Mehrvergleich über Versorgungsausgleich und anhängigen Trennungsunterhalt Im Scheidungsverfahren beträgt der Wer...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Ehegattenunterhalt

Rz. 78 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Fällige Beträge können sich auch hier zulässigerweise nicht ergeben, da nur der nacheheliche Unterhalt verbundfähig ist, nicht auch der Trennungsunterhalt, so dass es immer beim Wert der auf die Scheidung folgenden zwölf Monate bleibt, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 3. Herausgabe von Haushaltsgegenständen

Rz. 18 Auch bei der Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen kann der Wert des zugrunde liegenden Verfahrens geringer sein als der Verkehrswert. Es gilt dann nur der geringere Wert. Beispiel 15: Vollstreckung auf Herausgabe von Haushaltsgegenständen (I) Die Ehefrau hat gegen den Ehemann einen Beschluss erwirkt, wonach dieser für die Zeit der Trennung zur Überlas...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Motive

Rz. 42 Die Gründe, die Paare veranlassen, unverehelicht zusammenzuleben, können sehr vielfältig sein. In vielen Fällen wollen sich junge Menschen, die sich aus dem Elternhaus gelöst haben, nicht gleich wieder in die institutionelle Bindung einer Ehe begeben. Dasselbe gilt für Menschen, die nach einer gescheiterten Ehe zumindest für eine Übergangsphase von einer rechtlichen B...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / X. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 22 Das selbstständige Beweisverfahren und das zugehörige Hauptsacheverfahren sind jeweils eigene Angelegenheiten (siehe § 7). Daher ist die Anwendung des jeweiligen Gebührenrechts gesondert zu prüfen.[5] Beispiel 18: Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsache Der Mandant hatte dem Anwalt im Januar 2013 den Auftrag zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Schonvermögen

Rz. 28 Strittig ist, ob Schonvermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu berücksichtigen ist. Nach OLG Köln[68] ist Schonvermögen nicht zu berücksichtigen. Nach a.A. ist das Schonvermögen dagegen zu berücksichtigen.[69] Beispiel 7: Ehesache mit Schonvermögen Das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000,00 EUR, das des Ehegatten 2.500,00 EUR. Die kinderl...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Die Wohnung bei der Trennung

Rz. 229 Häufiger Konfliktherd im Fall der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist die Frage nach der Weiternutzung der bislang gemeinsam genutzten Wohnung, zumal die zumeist auch noch kurzfristige Beschaffung einer Ersatzwohnung gerade in Ballungsgebieten mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Rz. 230 Hier ist zwischen verschiedenen Fallvarianten zu unterschei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 4. Mehrere Ehesachen

Rz. 35 Sind Gegenstand des Verbundverfahrens mehrere Ehesachen (z.B. Aufhebung der Ehe und Scheidung), so sind die Werte jeder Ehesache bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Antragstellung gesondert zu bewerten (§ 34 S. 1 FamGKG). Anschließend sind die Werte zusammenzurechnen,[77] es sei denn, einer der Anträge ist nur hilfsweise gestellt. Dann wird nur addiert, wenn über den hilf...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (5) Verfahren, wenn das FamG entgegen § 224 Abs. 3 S. 1 FamFG von einer Tenorierung abgesehen hat, dass ein Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG oder wegen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich (§§ 6–8 VersAusglG) nicht stattfindet

Rz. 337 Hat das FamG entgegen § 224 Abs. 3 S. 1 FamFG davon abgesehen im Tenor festzustellen, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, so kommt die Geltendmachung im isolierten Verfahren in Betracht. Für die Wertberechnung ergeben sich keinerlei Besonderheiten. Maßgebend ist das Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / g) Anpassungsverfahren

Rz. 314 Auch Anpassungsverfahren wegen Unterhalts (§§ 33, 34 VersAusglG) werden nur auf Antrag durchgeführt (§ 34 Abs. 2 VersAusglG). Sie sind immer selbstständige Verfahren, weil eine Entscheidung nicht für den Fall der Scheidung, sondern für den Fall eines wirksam gewordenen Wertausgleichs getroffen wird.[81] Für andere Anpassungsverfahren, z.B. wegen Todes oder Invaliditä...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / O. Erbrecht

Rz. 580 Im Fall des Todes eines der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen gesetzliche Erbansprüche des überlebenden Partners nicht. Insbesondere scheidet die direkte oder analoge Anwendung der Vorschriften der §§ 1931, 1932, 1371 BGB aus, so dass der gesamte Nachlass des Verstorbenen auch dann dessen gesetzlichen Erben anfällt, wenn darin wesentliche wirts...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / aa) Verhandlungstermin

Rz. 120 Die Terminsgebühr entsteht danach insbesondere, wenn über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen verhandelt wird. Beispiel 48: Verbundverfahren mit Verhandlungstermin Im Scheidungsverfahren wird mündlich verhandelt. Das Gericht setzt den Verfahrenswert auf 7.200,00 EUR fest (Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR). Die Anwälte erhalten neben der ...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 119 Die Darlegungs- und Beweislast richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eines Scheidungsantrags beispielsweise vorträgt, das Trennungsjahr sei bereits abgelaufen und sei auch nicht durch ein kurzfristiges Zusammenleben in der ehelichen Wohnung unterbrochen worden, muss der Antragsgegner, möchte er den Zeitpunkt der Sch...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / g) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Versäumnisbeschluss im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 127 In Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3105 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3, 276 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) in Betracht. Beispiel 57: Verbundverfahren mit Versäumnisbeschluss zur Folgesache im s...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Beim Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt wird der Bedarf bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Zahlbetrags für minderjährige oder des Bedarfs für volljährige und noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder – verfügbare ...mehr

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§ 9 Ehesache / A. Überblick

Rz. 1 Ehesachen sind Verfahren auf Rz. 2 Als isolierte Verfahren kommen Ehesachen in der Praxis selten vor, da in der Regel der Amtsverbund (§ 137 Abs. 1 FamFG) greift und zumindest der Versorgungsausgleich mit zu regeln (§ ...mehr

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AGS 1/2018, Umfang der Beio... / 3 Anmerkung

Nach zutreffender Ansicht ist der Begriff eheliches Güterrecht i.S.d. § 48 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 RVG weit zu fassen.[1] Zumindest ist für die vergleichsweise Auseinandersetzung des Miteigentums im Rahmen der Scheidung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.[2] Dies entspricht – wie das OLG Bamberg zu Recht ausführt – auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Es soll für die Eheleute und...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / IV. Unzulässige Anträge

Rz. 82 Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen.[100] Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf Unterhalt für die Zeit der Trennung, auf Nutzungsentschädigung für die Ehewohnung (unabhängig davon, ob für die Zeit der Trennung od...mehr

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§ 4 Ehe / IV. Folgen der Trennung

Rz. 133 Bereits die Trennung, nicht erst die Scheidung, hat rechtliche Folgen für die Beteiligten. Es können Ansprüche gegen den anderen Ehegatten entstehen, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt, Überlassung der Wohnung oder der Haushaltsgegenstände. Es entstehen Auskunftsansprüche z.B. nach § 1379 BGB oder Ansprüche auf Zahlung von Nutzungsentsch...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / bb) Negativer Feststellungsantrag

Rz. 160 Wird ein negativer Feststellungsantrag dahingehend erhoben, festzustellen, dass zukünftig kein Unterhalt geschuldet ist, so gelten § 51 Abs. 1 S. 1 und 2 S. 1 FamGKG. Maßgebend ist der zwölffache Monatsbetrag der künftigen Leistungen, sofern sich der Feststellungsantrag nicht auf einen geringeren Zeitraum beschränkt. Beispiel 82: Negativer Feststellungsantrag, zukünf...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr