Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 4 Ehe / f) Muster

aa) Scheidungsantrag Rz. 485 Muster 4.12: Scheidungsantrag Muster 4.12: Scheidungsantrag Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen Herrn _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 15 Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung die gerichtliche Entscheidung des OLG beantragt (§ 107 Abs. 4, 6, 8 FamFG), so richtet sich die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Es gelten nicht etwa die Vorschriften eines Berufungsverfahrens, da dieser Fall in Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. a) VV nicht aufgeführt ist und auch eine anderweitige spezielle Norm wie ...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Kostenrecht

Rz. 509 Werden die Angelegenheiten im Verbund geltend gemacht, werden für die Berechnung des der jeweiligen Gebühr zugrunde liegenden Verfahrenswertes alle Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, § 33 Abs. 1 FamGKG. Da Gebühren mit steigendem Wert einer Degression unterliegen, wird die aus allen Verfahrensgegenständen errechnete Gebühr im Ergebnis geringer sein, als wenn je...mehr

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§ 13 Verfahren mit Auslands... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Rz. 11 Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen sind verwaltungsrechtliche Verfahren. Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Rz. 12 Der...mehr

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§ 4 Ehe / b) Persönliches Erscheinen der Ehegatten

Rz. 526 Das Gericht soll gemäß § 128 Abs. 1 FamFG das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Durch die Anhörung soll der Sachverhalt näher aufgeklärt, die persönliche Sichtweise der Ehegatten in ihren höchstpersönlichen Angelegenheiten geäußert und dem Gericht ein persönlicher Eindruck von den Ehegatten vermittelt werden.[432] Deshalb geht es im Rahme...mehr

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§ 4 Ehe / ee) Anspruch auf Versorgungsausgleich

Rz. 567 Gemäß § 1587 BGB findet nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Versorgungsanrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersve...mehr

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§ 4 Ehe / (2) Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs

Rz. 494 Gemäß §§ 1384, 1376 Abs. 1 BGB wird für die Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs der Wert zugrunde gelegt, den das Vermögen bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags hatte. Danach eintretende Vermögensänderungen sind ohne Bedeutung.[416] Die Zugewinnausgleichsforderung aus der anhand der bewerteten Anfangs- und Endvermögen errechneten Differe...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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AGS 1/2018, Kein Schuldenab... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat die Beschwerde im eigenen Namen eingelegt. Er ist gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG beschwerdeberechtigt. Der Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR gem. § 59 Abs. 1 S. FamGKG ist erreicht. Die Beschwerde ist auch begründet. Der Wert für das Scheidungsverfahren ist auf 27.194,01 EUR festzusetzen. Gem. § 4...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / E. Bezugnahme auf andere Gesetze

Rz. 44 Soweit sich in anderen Kostengesetzen, auf die das RVG Bezug nimmt, Änderungen ergeben, gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG). Es kommt also auch hier grundsätzlich auf den Tag der Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG), bzw. im Rechtsmittelverfahren gegebenenfalls auf den Tag der Einlegung des Rechtsmittels (§ 60 Abs. 1 S. 2 RV...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / 3. Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 40 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn der bedürftige Beteiligte einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO oder nach § 78 Abs. 4 FamFG hat und die zu erwartenden Reisekosten die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[43] Rz. 41 Gleiches gilt, wen...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / III. Einigung

Rz. 52 Führt die außergerichtliche Vertretung zu einer Einigung, so entsteht auch hier eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV. Die Höhe ist wiederum davon abhängig, ob der Gegenstand der Einigung anhängig (Nr. 1003 VV – 1,0), nicht anhängig (Nr. 1000 VV – 1,5) oder in einem Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anhängig ist (Nr. 1004...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Billigkeitskorrektur

Rz. 49 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[94] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[95] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten de...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 258 Voraussetzung für einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist zunächst, dass die Ehegatten voneinander getrennt leben, aber noch nicht geschieden sein dürfen. Denn mangels Anspruchsgrundlage ist ein Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen den geschiedenen Ehegatten nicht existent.[248] Rz. 259 Des Weiteren muss der Vorschuss begehrende Ehegatte einen Rechtsstreit...mehr

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§ 9 Ehesache / 4. Aussöhnungsgebühr

Rz. 33 Möglich ist eine Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) mit einem Gebührensatz von 1,5, die sich im gerichtlichen Verfahren auf 1,0 beläuft (Nr. 1003 VV). Rz. 34 Voraussetzung für eine Gebühr nach Nr. 1001 VV ist, dass die Ehegatten die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen. Der beiderseitige ernstliche Wille hierzu muss erkennbar sein.[5] Es handelt si...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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FF 1/2018, Keine Berücksich... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 4.10.2017 befasst sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten, die ein berufstätiger Elternteil für die Betreuung seiner Kinder aufwenden muss. 2. Inhalt der Entscheidung Die am 4.9.2005 und am 14.11.2007 geborenen Antragsteller sind die Kinder des Antragsgegners aus der im Jahr 2013 geschiedenen Ehe mit der Mutter der Antragst...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf wird bestimmt und begrenzt durch die ehelichen Lebensverhältnisse. Diese werden in erster Linie durch das für den gesamten Lebensunterhalt – ggf. nach Abzug des Unterhalts (Zahlbetrag) für minderjährige oder volljährige Kinder - verfügbare Einkommen geprägt. Während der Ehe zur Vermögensbildung verwendete Teile des Einkommens ble...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Berücksichtigung von Sozialleistungen

Rz. 20 Strittig ist, ob und inwieweit Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II – als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Rspr. verhält sich hierzu sehr unterschiedlich und divergiert zum Teil sogar innerhalb desselben Gerichts. Rz. 21 Eine verbindliche Bewertungsmethode gibt es nicht. Das liegt daran, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werd...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 12. Verfahrenstrennung bei Verlust der Eigenschaft als Folgesache

Rz. 182 In Zugewinnausgleichsverfahren kann es sich ergeben, dass der Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich, gegebenenfalls im Wege des Stufenantrags, zunächst als Folgesache statthaft und zulässig ist, er im laufenden Verfahren diese Eigenschaft jedoch verliert. Dieser Fall tritt dann ein, wenn während des Scheidungsverfahrens einem Antrag auf Beendigung der Zugewinngeme...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / D. Auslagen

Rz. 231 Die Auslagen im Verbundverfahren richten sich nach Teil 7 VV, also den Nrn. 7000 ff. VV. Grundsätzlich gelten hier keine Besonderheiten. Zu beachten ist, jedoch, dass das gesamte Verbundverfahren eine Angelegenheit ist (§ 16 Nr. 4 RVG), was Bedeutung für die Dokumentenpauschale und die Postentgeltpauschale hat. Beispiel 129: Abrechnung Dokumentenpauschale im Verbundv...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Auswirkungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf den Unterhaltsanspruch des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten

Rz. 160 Grundsätzlich stellt allein der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung seiner Ehe eine intime Beziehung oder auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft aufnimmt, noch keinen Härtegrund im Sinne des § 1579 BGB dar, der zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt.[146] Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Unt...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsinhalt

Rz. 246 Eine Auflösung des Mietvertrages kann der ausziehende Ehegatte nur durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages verlangen. Da allerdings der in der Wohnung Verbleibende nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden darf – immerhin ist auch er Vertragspartei –, muss er rechtlich an der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem anderen Ehegatten mit...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Bigamie/Doppelehe

Rz. 26 Aufhebbar und nicht nichtig ist eine Ehe auch, wenn sie gegen das Verbot der Doppelehe verstößt. Gemäß § 1306 BGB darf eine Ehe nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person bereits eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht. Eine Doppelehe liegt also vor, wenn eine erste Ehe oder Lebe...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) Freiheitsrechts-relative Gewährleistung

Die Folgen aus diesem objektiven Gehalt des Art. 6 Abs. 1 GG sind freilich schon aus einem wichtigen Grund zu relativieren: Das Ehegrundrecht ist nicht nur Institutsgarantie, sondern zugleich und sogar vorrangig Individualgrundrecht.[53] Und Individualgrundrechte können ihrerseits der Durchsetzung objektiver Ziele tradierter Institutsrichtigkeit Grenzen ziehen.[54] So hat da...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Die Gebühren

Rz. 137 Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3101 Nr. 3 VV ist nicht möglich. Beispiel 60: Gewaltschutzverfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau, gegen den Ehemann ein Kontakt- und Näherungsverbot zu verhängen. Das Ge...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Einigung über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 134 Wird eine Einigung über nicht anhängige Gegenstände unter Mitwirkung des Anwalts geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr zu 1,5 (Nr. 1000 VV). Daneben entsteht aus diesem Mehrwert unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht dagegen aus dem Gesamtwert. Beispiel 61: Einigung über nicht anhängig...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 4 Ehe / (6) Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 498 Mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags wird ein von den Ehegatten errichtetes gemeinschaftliches Testament seinem ganzen Inhalt nach unwirksam, § 2268 Abs. 1 BGB.mehr

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§ 4 Ehe / aa) Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts

Rz. 491 Die Rechtshängigkeit der Ehescheidungssache hat verfahrensrechtlich zur Folge, dass sämtliche bereits anhängige Folgesachen, wie zum Beispiel Ehewohnungs- und Haushaltssachen oder Versorgungsausgleichs- oder Unterhaltssachen per Gesetz an das Gericht abgegeben werden müssen, an dem das Ehescheidungsverfahren rechtshängig ist (beispielsweise § 203 FamFG). Diese Abgabe...mehr

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§ 4 Ehe / 1. Ehevertrag im engeren Sinne

Rz. 375 Der Ehevertrag ist ausdrücklich in § 1408 BGB geregelt und umfasst zunächst die Vereinbarungen, die die güterrechtlichen Verhältnisse und/oder den Versorgungsausgleich betreffen. Da der Begriff des Ehevertrages weit auszulegen ist, umfasst er auch andere ehebezogene familienrechtliche Vereinbarungen zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des ehelichen Güterrechts...mehr

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§ 4 Ehe / (3) Ehezeitende bei Versorgungsausgleich

Rz. 495 Die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags setzt das Ehezeitende im Sinne des § 3 Abs. 1 Vers­AusglG. Mit dem letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags endet die Ehezeit. Das hat also zur Folge, dass Versorgungsanrechte, die die Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsantrags erwerben, nicht mehr in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, § 3 A...mehr

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§ 4 Ehe / (7) Erbvertragliche Zuwendungen an Dritte

Rz. 499 Auch für den Fall, dass im Rahmen eines Erbvertrages zwischen Ehegatten ein Dritter bedacht wurde, gilt diese Zuwendung als unwirksam, sobald der Scheidungsantrag rechtshängig ist, § 2279 Abs. 2 BGB.mehr

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§ 4 Ehe / bb) Ehezeitende

Rz. 492 Da die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags das Ehezeitende markiert, zieht sie rechtliche Folgen nach sich. (1) Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB Rz. 493 Vom Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an gehören zum Anspruch auf Trennungsunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters s...mehr

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§ 4 Ehe / 5. Mündliche Verhandlung

Rz. 521 Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO hat das Gericht in Ehesachen mit den Beteiligten notwendig mündlich zu verhandeln.[428] Die Ehe wird nur aufgrund mündlicher Verhandlung geschieden. a) Ladung Rz. 522 Die Beteiligten sind zu dem Termin der mündlichen Verhandlung zu laden, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 214 ZPO. In der Ladung wird den Beteiligten der Term...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Scheidungsantrag

Rz. 463 Das Ehescheidungsverfahren wird durch Einreichen der Antragsschrift anhängig, § 124 S. 1 FamFG. Es gelten die Vorschriften der ZPO über die Klageschrift entsprechend, § 124 S. 2 FamFG. Der Scheidungswillige muss sich also anwaltlich vertreten lassen. Die Antragsschrift muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um zulässig zu sein. a) Verfahrensfähigkeit Rz. 4...mehr

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§ 4 Ehe / 3. Handy- oder Internetverträge

Rz. 588 Das Vorgesagte gilt auch für Verträge, die Nutzung von Handys, Internet und Telefon betreffend. Immer ist zu prüfen, wer welche Verträge geschlossen hat, ob gesamtschuldnerische Verpflichtungen bestehen und ob die Möglichkeit besteht, einseitig zu kündigen. Eine abschließende Beratung wird erst möglich sein, wenn ein Einblick in die Vertragsunterlagen möglich ist.mehr

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§ 4 Ehe / IV. Kosten

Rz. 396 Gerade in Scheidungssachen ist oft die erste Frage nach den voraussichtlich anfallenden Kosten, die nie pauschal beantwortet werden kann. Das hängt zum größten Teil von dem Umfang der erteilten Vollmacht ab. Erstreckt sich diese auf die Folgesachen, dann erhöht sich der Verfahrenswert mit Auswirkung auf die Höhe der Kosten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallend...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Scheidungsantrag

Rz. 485 Muster 4.12: Scheidungsantrag Muster 4.12: Scheidungsantrag Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Ehescheidung der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen Herrn _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragsgegn...mehr

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§ 4 Ehe / h) Rechtsfolgen der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 490 Der Scheidungsantrag wird mit Zustellung an den Antragsgegner rechtshängig, § 113 Abs. 1 FamFG, § 253 ZPO. aa) Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts Rz. 491 Die Rechtshängigkeit der Ehescheidungssache hat verfahrensrechtlich zur Folge, dass sämtliche bereits anhängige Folgesachen, wie zum Beispiel Ehewohnungs- und Haushaltssachen oder Versorgungsausgleichs- oder ...mehr

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Vorwort

Zitat Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen“ (Sokrates, 469 v.Chr. – 399 v.Chr.) Diese immerhin rund 2.600 Jahre alte Weisheit eines unbestritten weisen Mannes soll am Anfang eines Buches stehen, das den Gang zur Eheschließung gewissermaßen vorgibt. Es zeichnet den Weg von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über das "nichteheliche Kind" und das Verlöbnis bis zu...mehr

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§ 4 Ehe / e) Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 474 Es sollte auf den Zeitpunkt der Antragstellung geachtet werden. Denn spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags werden durch das Entstehen von "Stichtagen" finanzielle Ansprüche der Ehegatten manifestiert. Wird also ein Scheidungsantrag zur Unzeit gestellt, können zu Lasten der Ehegatten schwerwiegende finanzielle Nachteile eintreten, die man unter Umständen...mehr

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§ 4 Ehe / (4) Erlöschen des gesetzlichen Erbrechts

Rz. 496 Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt ohne weiteres Zutun mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, § 1933 BGB. Folge dessen ist, dass der Ehegatte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, also sowohl sein gesetzliches Erbrecht aus § 1931 BGB untergeht als auch sein Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB.[417]mehr

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§ 4 Ehe / 4. Gleichzeitige Vertretung von einem Ehegatten und einem volljährigen Kind

Rz. 369 Ein Interessenkonflikt bei Mandatsannahme liegt auch vor, wenn der Rechtsanwalt nicht nur den ihn beauftragenden Ehegatten vertreten soll, sondern auch das gemeinsame volljährige Kind der scheidungswilligen Ehegatten in einem Unterhaltsverfahren. Denn ab Volljährigkeit des Kindes richtet sich ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen beide Elternteile, da nun beide bar...mehr