Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / c) Inhalt der Antragsschrift

Rz. 469 Der notwendige Inhalt für eine zulässige Antragsschrift ist gesetzlich vorgeschrieben, und zwar in § 133 FamFG. Die Antragsschrift muss enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / V. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Voraussetzungen für eine Entscheidung im Verbund

Rz. 504 Eine Entscheidung über die Folgesachen kann nur dann im Verbund ergehen, wenn die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehegatten anhängig gemacht, also bei Gericht eingereicht wird, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG. Anerkannt ist, dass das Anhängigmachen eines Verfahrenskostenhilfeantrags zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / g) Rechtsfolgen der Anhängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 488 Mit Einreichung der Antragsschrift ist der Scheidungsantrag bei Gericht anhängig. Die Anhängigkeit des Scheidungsantrags hat zur Folge, dass sich die (ausschließliche) örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts zentralisiert. Das bedeutet, dass sich in eventuellen Folgesachen die örtliche Zuständigkeit des Gerichts danach beurteilt, bei welchem Gericht die Ehescheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 10. Scheinehe

Rz. 48 Schließlich ist eine Ehe noch dann aufhebbar mit der Folge, dass der Standesbeamte seine Mitwirkung verweigern kann, wenn beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig sind, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 BGB begründen wollen. Das ist die sogenannten "Scheinehe". Die Ehegatten heiraten nur formal, lehnen aber in Wirklichkeit eine eheliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / F. Eheaufhebung

Rz. 329 §§ 1313 ff BGB regelt die Aufhebung der Ehe. Die Aufhebung vollzieht sich durch richterliche Entscheidung und kommt in Betracht, wenn die Ehe zum Zeitpunkt der Eheschließung mit Eingehungsmängeln behaftet war. Die Aufhebungsgründe sind in §§ 1306 ff. BGB geregelt. Rz. 330 Ist eine Ehe mit Eingehungsmängeln zustande gekommen, ist sie nicht nichtig. Sie ist also nicht a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / d) Abtrennung

Rz. 514 Gemäß § 140 FamFG kann oder muss eine Folgesache unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Verbund abgetrennt werden. Eine Unterhalts- oder Güterrechtssache muss aus dem Verbund abgetrennt werden, sobald sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass außer den Ehegatten noch weitere Personen an dem Verfahren beteiligt sind, § 140 Abs. 1 FamFG. Das ist etwa der Fall, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das "nichteheliche" Kind / bb) Adoption des Kindes des Partners

Rz. 39 Während das Gesetz durch die Adoption des Kindes des Ehegatten ein gemeinsames Sorgerecht entstehen lässt, hat die Adoption des Kindes des Elternteils, der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Annehmenden lebt, die Folge, dass nunmehr nur auf Seiten des Annehmenden das alleinige Sorgerecht entsteht. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Kind und Elternt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / d) Anlagen zur Antragsschrift

Rz. 472 Gemäß § 133 Abs. 2 FamFG soll der Antragsschrift die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Da es sich dem Wortlaut nach um eine "Soll-Vorschrift" handelt, ist es für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags nicht erforderlich, die Heiratsurkunde bzw. die Geburtsurkunden im Original beizufügen.[408] Das Ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / b) Rubrum der Antragsschrift

Rz. 467 Die Beteiligten des Scheidungsverfahrens werden im Rubrum als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet, § 113 Abs. 5 Nr. 3 und 4 FamFG, sind aber eigentlich laut gesetzlicher Formulierung "Beteiligter zu 1." und "Beteiligter zu 2.". Grundsätzlich sind die Anschriften der Beteiligten anzugeben.[402] Problematisch ist das dann, wenn ein Ehegatte den anderen bedroht u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / cc) Versorgungsausgleich

Rz. 483 Die Ehezeit endet gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG zum Ende des Monats, in dem der Scheidungsantrag gestellt wird. War die Ehezeit nicht länger als drei Jahre, findet kein Versorgungsausgleich statt, § 3 Abs. 3 VersAusglG, solange dies nicht beantragt ist. Wird also Scheidungsantrag gestellt, bevor die Ehezeit drei Jahre betrug, kommt die Durchführung des Versorgungsausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ehesache / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 20 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Rz. 21 Für den Anwalt des Antragstellers entsteht die 1,3-Verfahrensgebühr bereits mit Einreichung des Antrags auf Ehescheidung. Beispiel 4: Scheidungsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau den Scheidungsantrag ein (Wert: 21.000,00 EUR). S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 3. Gebühren

Rz. 414 Im Laufe der gerichtlichen Vertretung eines Scheidungsmandats können auf Grundlage des zuvor ermittelten Verfahrenswertes verschiedene Rechtsanwaltsgebühren entstehen, deren Voraussetzungen im Anhang zum RVG geregelt sind. Für das Betreiben des Geschäfts, also zum Beispiel das Anfertigen von Schriftsätzen, entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VVRVG. Für die W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / E. Trennung

Rz. 77 Trennen sich die Ehegatten, steht die Ehe noch unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG. Die Ehe hat noch Bestand. Trotzdem ändert sich mit der Trennung die rechtliche Situation zwischen den Ehegatten. Denn das Eheband ist sozusagen bereits gelöst, die Ehegatten sollen darauf vorbereitet und davor gewarnt werden, dass die Auflösung der Ehe Folgen hat und welche das sind....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Partnerschaftsverträge

Rz. 62 Zwar haben sich die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften mehr oder weniger bewusst dafür entschieden, die mit der Eheschließung verbundenen rechtlichen Bindungen zu unterlassen. Daraus kann aber nicht sogleich gefolgert werden, dass sie keinerlei Rechtsbindungswillen gehabt haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie gemeinsames Eigentum oder sonst gemeinsames ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / c) Säumnis

Rz. 531 Ist der Antragsteller säumig, ist eine Versäumnisentscheidung gegen ihn dahingehend zu erlassen, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, § 130 Abs. 1 FamFG. Eine Säumnis ist anzunehmen, wenn der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Ladung nach Aufruf zur Sache am richtigen Ort und in richtiger Art und Weise nicht zu dem festgesetzten Termin erscheint und verhandelt.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit sich diese aus den ehelichen Lebensverhältnissen fortschreiben lassen. Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / a) Verfahrensfähigkeit

Rz. 464 Voraussetzung für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags ist zunächst, dass die Ehegatten verfahrensfähig sind, § 125 FamFG. Hierfür genügt die beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 125 Abs. 1 FamFG. § 125 Abs. 1 FamFG umfasst dabei alle Verfahrenshandlungen sowie materiell-rechtliche Willenserklärungen. Hierzu zählen die Erteilung der Verfahrensvollmacht im Sinne des § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / 3. Gemeinsame Beratung beider Ehegatten durch nur einen Rechtsanwalt

Rz. 365 Dem Rechtsanwalt ist es nicht verwehrt, die Eheleute hinsichtlich des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu beraten. Er muss aber zwingend darauf hinweisen, dass er zwar beide Eheleute beraten, aber nicht beide vertreten darf.[288] Im Falle einer gemeinsamen Beratung geschieht dies nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen der Eheleute. Jedenfalls ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verlöbnis / IV. Anspruch auf Wertersatz

Rz. 111 Grundsätzlich ist das Verlöbnisrecht abschließend geregelt. Das sieht einen Anspruch auf Wertersatz nur nach §§ 1301 in Verbindung mit 818 Abs. 2 BGB vor. Wertersatz für Zuwendungen aus der Zeit des Verlöbnisses kann deshalb nur unter der Voraussetzung verlangt werden, dass die Herausgabe des Geschenkes bzw. der Zuwendung wegen der Beschaffenheit desselben oder aus e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehe / a) Vereinbarungen über güterrechtliche Verhältnisse und Versorgungsausgleich

Rz. 376 Gemäß § 1408 BGB können Ehegatten nach Eingehung der Ehe ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln oder/und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in demselben zu treffen. Da mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft eintritt, soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist unter einer Regelung über güter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 4. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG – Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich

Da der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren im Verfahrensverbund bearbeitet wird, haben Verzögerungen, insbesondere bei der Aufklärung und Ermittlung der bei den Ehegatten vorhandenen Anrechte, auch immer Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs aus dem Verbund hat der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 140 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / aa) Interessen des Antragstellers des Abtrennungsantrages

Bei der Beurteilung einer unzumutbaren Härte i.S.d. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG kommen auch alle Härtefallgründe des § 1565 Abs. 2 BGB in Betracht. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass beim Vorliegen einer Härtefallscheidung automatisch von einer Abtrennung i.S.v. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 5 FamFG auszugehen ist.[92] Vielmehr können Umstände, die die Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / B. Rechtsmittel gegen die Abtrennung

Da nach § 140 Abs. 4 FamFG die Entscheidung über die Abtrennung in einem gesonderten, nicht selbstständig anfechtbaren Beschluss erfolgt, kann eine Überprüfung der Abtrennungsentscheidung daher nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung im Verbund erfolgen. Die erfolgte Abtrennung kann im Rechtsmittelverfahren über die Scheidungssache in vollem Umfang vom Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / C. Abgetrennte Verfahren als Folgesachen

Die abgetrennte Folgesache wird wie ein selbstständiges Verfahren geführt. Ihr weiteres Schicksal ist unabhängig davon, ob der Beschluss über die Scheidungssache bereits rechtskräftig geworden ist.[153] Gleichwohl verliert das abgetrennte Verfahren durch die Abtrennung nicht seinen Charakter als Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Es ist weiter als Folgesache – ggf. auch u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist nicht als solche nach den §§ 58 ff. FamFG statthaft, sondern als sofortige Beschwerde i.S.d. §§ 91a Abs. 2, 567 ff. ZPO, §§ 113 Abs. 1 S. 2, 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu behandeln, weil als solche statthaft und auch sonst zulässig. Hierüber entscheidet der Senat durch seinen Einzelrichter, vgl. § 568 ZPO. Denn das vom FamG auf den Antrag de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / E. Exkurs: Abtrennung von "Nicht-Folgesachen"

Obwohl im Scheidungsverbundverfahren nur bestimmte Familiensachen als Folgesache anhängig gemacht werden können, kommt es immer wieder vor, dass auch nicht verbundfähige Gegenstände irrtümlich als scheinbare Folgesache anhängig gemacht werden. Dies wirft verfahrens- und kostenrechtliche Probleme auf.[176] Nicht verbundfähig sind solche Verfahren, die nicht unter die Kataloge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / I. Zwingende Abtrennung (§ 140 Abs. 1 FamFG)

Nach § 140 Abs. 1 FamFG muss das Gericht in den in der Praxis seltenen Fällen der Beteiligung eines Dritten in Unterhaltsfolgesachen oder Güterrechtsfolgesachen aus dem Verbund abtrennen, wenn außer den Ehegatten weitere Personen Beteiligte des Verfahrens sind. Die Folgesache ist zwingend abzutrennen, weil ggf. nicht mehr nur eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 1. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG regelt den Fall, dass die gleichzeitige Entscheidung einer Folgesache mit der Scheidungssache und der anderen Folgesachen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Die Vorschrift, der ebenfalls keine große praktische Bedeutung zukommt,[34] beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung in einer Folgesache, die das Güterrecht oder den Versorgu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim FamG die Scheidung der Ehe beantragt. Dabei wies er darauf hin, dass die Beteiligten einen Ehevertrag geschlossen hatten, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbarten und die gesetzlichen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt sowie zum Versorgungsausgleich modifizierten. Ferner bezifferte er vorläufig den Verfahrenswert auf 12.600,00...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist mit insgesamt 6.025,20 EUR zu bemessen. Der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung beträgt 4.896,00 EUR, der für den Verfahrensgegenstand Versorgungsausgleich 1.129,20 EUR. 1. Die nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 2. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG bei Aussetzung des Versorgungsausgleichsverfahren

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG sieht eine Abtrennung vor, wenn das Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt wurde (§ 221 Abs. 2, 3 FamFG) und hierdurch eine Verzögerung des Verbundverfahrens eintritt. Dies ist der Fall, weil ein Rechtsstreit über den Bestand oder die Höhe eines Anrechts vor einem anderen Gericht anhängig ist (Sozial-, Verwaltungs- oder Arbeitsgericht).[42] Wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 3 Anmerkung

Das OLG ist der Auffassung, eine Teilwertfestsetzung sei zulässig (ebenso OLG Hamm, Beschl. v. 25.2. 2013 – II-4 WF 281/12). Das ist jedoch unzutreffend. Im gesamten Scheidungsverbundverfahren wird nur eine einzige Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben. Daher kommt eine einheitliche Wertfestsetzung auch nur mit Beendigung des Verfahrens in Betracht. Dies fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Begrenzung des ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten zweitinstanzlich noch für die Zeit ab Dezember 2016 um die Abänderung der nachehelichen Unterhaltspflicht des im April 1960 geborenen Antragstellers (fortan: Ehemann) gegenüber der im Juli 1963 geborenen Antragsgegnerin (Ehefrau). [2] Die Beteiligten, beide Deutsche, heirateten einander am 4.3.1983. Aus der Ehe gingen die Töchter N., geboren am...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / b) Unzumutbare Härte

Darüber hinaus muss der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs für den die Abtrennung Begehrenden neben der außergewöhnlichen Verzögerung eine unzumutbare Härte darstellen.[81] Teilweise wird aus einer sehr langen Verfahrensdauer und der damit verbundenen Verzögerung isoliert betrachtet ohne Weiteres eine unzumutbare Härte hergeleitet.[82] Überwiegend wird allerdings ein W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2017, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (lit. a.) und in der Sache begründet; insofern führt sie zur Aufhebung des Beschlusses des FamG v. 11.1.2017 (lit. b.). a) Die Verfahrenswertbeschwerde des Antragstellers, mit der er eine Ermäßigung des am 11.1.2017 festgesetzten Wertes erstrebt, ist zulässig, § 59 FamGKG. Denn das FamG hat im Ausgangspunkt zutreffend nach dem (T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / IV. Maßgeblicher Zeitraum (§ 140 Abs. 4 FamFG)

Die Vorschrift des § 140 Abs. 4 FamFG stellt klar, welche Zeiträume im Fall eines verfrühten Scheidungsantrags anzurechnen sind. Mit einem derart vorzeitig, d.h. in der Regel vor Ablauf des Trennungsjahres rechtshängig gemachten Scheidungsantrag wird oft die Vorverlagerung des Berechnungsstichtags für den VA und den Zugewinnausgleich zum Nachteil des Ausgleichsberechtigten be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2017, Beck´sches Formularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Ludwig Bergschneider. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXVI, 915 S., 139,00 EUR Das zwischenzeitlich in 5. Aufl. erschienene Formularbuch deckt das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit in Familiensachen ab. Die Autoren liefern über 400 Textmuster und Checklisten für die außergerichtliche Korrespondenz mit Mandant und Gegner sowie für die Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2017, Anrechenbarkeit... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit der Anrechnung von Familienzulagen nach dem EU-Beamtenstatut auf den Kindesunterhalt. EU-Bedienstete erhalten sie zusätzlich zu einer großzügigen Grundvergütung; hinzu kommen andere Zulagen und Vorteile etwa bei Urlaub, Umzug, Dienstreisen, Versicherung und Steuern. Familienzulagen gibt es kumulativ in drei Formen: als Kinder-, Haushalts- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2017, Editorial

Mit der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine einheitliche Verfahrensgebühr hatte sich der BGH bereits in AGS 2017, 170 befasst und entschieden, dass sämtliche Geschäftsgebühren ohne Beschränkung hälftig auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert anzurechnen seien. Die Anrechnung sei lediglich auf den Gebührensatz der Verfahrensgebühr des nachfolgende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGkompakt 11/2017, Vermögen der Eheleute bei der Verfahrenswertberechnung einer Ehesache

Der Verfahrenswert einer Ehesache bemisst sich nach § 43 FamGKG. § 43 Ehesachen (1) 1In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. 2Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Milli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert für das betroffene Anrecht ist – entgegen der Auffassung der Verfahrensbevollmächtigten – nach § 50 Abs. 1 FamGKG lediglich mit 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten zu bestimmen. Wird der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten gem. Artikel 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB nach den §§ 6 bis 19 Vers AusglG durchgeführt, handelt es si...mehr