Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 2 Aus den Gründen:

… [7] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [8] Das Berufungsgericht hat für die Entscheidung über die Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB ehebedingte Nachteile nicht feststellen können. Aus dem eigenen Vortrag der Antragsgegnerin ergebe sich, dass es allein auf ihre Erkrankung zurückzuführen sei, dass sie während der Ehezeit nicht durchgängig gearbeitet habe. Es könne...mehr

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FF 04/2009, Der neue Versor... / 5. Fehlende Ausgleichsreife/schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers, bereits mit der Scheidung den Versorgungsausgleich möglichst vollständig zu regeln, wurde der schuldrechtliche Versorgungsausgleich weitgehend zurückgedrängt (§§ 20 ff. VersAusglG-E)[23] und gleichzeitig das "Nettoprinzip" eingeführt.[24] Es beschränkt sich auf den Ausgleich von Anwartschaften, die zum Zeitpunkt der Entscheidun...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / cc) Abhilfe durch Vermutung zugunsten des Erben?

Auch die Rechtsprechung scheint die typische Beweisnot des Erben bisweilen zu erahnen, die sich bei dogmatisch konsequenter Lösung über eine ehebezogene Zuwendung ergibt. Um dem Erben zu helfen, tendiert sie zu einer Vermutung zugunsten des Erben und ändert damit die Beweislastverteilung zu seinen Gunsten ab: Durch die Formulierung, dass das Scheitern der Ehe regelmäßig zu e...mehr

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FF 04/2008, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirigentin Dr. Birgit Grundmann, BMJ Dr. Birgit Grundmann FF/Schnitzler: Der Bundestag hat relativ spät den Weg für die Unterhaltsrechtsreform frei gemacht. Das Gesetz ist erst kurz vor dem Jahreswechsel verkündet und in das BGBl hineingebracht worden. Insofern sind die Rechtsanwender einigermaßen erstaunt, dass das Gesetz doch noch den Bundestag und d...mehr

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FF 07_08/2008, Neue Berechn... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Bis zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechts am 1. Januar 2008 war der Unterhaltsanspruch der zweiten Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten, auch wenn sie Kinder betreute, gem. § 1582 BGB a.F. in Mangelfällen gegenüber dem Unterhaltsanspruch der geschiedenen kinderbetreuenden Ehefrau nachrangig, obwohl nach § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. die Unterhaltsansprü...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Sachverhalt

… Zu 3. (Unterhalt): Tatbestand: Aus der Ehe ist der am 31.7.1996 geborene Sohn T P hervorgegangen, der im Haushalt der Antragsgegnerin lebt. Die Antragsgegnerin begehrt vom Antragsteller nachehelichen Unterhalt. Die Antragsgegnerin ist als MtA halbschichtig berufstätig. Sie trägt im Wesentlichen vor: Die Einkommensverhältnisse der Parteien hätten sich seit dem Trennungsunterhalt...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit am 10.6.2009 eingereichtem Antrag hat die Antragstellerin auf Scheidung der Ehe mit dem Antragsgegner angetragen. Durch Urteil des FamG wurde die Ehe geschieden. Zuvor hatte das FamG mit Beschl. v. selben Tag die Folgesache Versorgungsausgleich zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung aus dem Scheidungsverbund abgetrennt. Mit Beschl. v. 11.5.2010 hat das hat das FamG...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 4. Vertretung eines Ehepartners und eines Dritten

Vertritt der Rechtsanwalt zunächst die Ehefrau im Scheidungsverfahren mit dem Ziel einer schnellen Scheidung, damit sie alsbald ihren Freund heiraten kann, und vertritt er – nachdem die Heiratsabsichten gescheitert sind – später diesen Freund gegen die Frau in einem Rechtsstreit auf Herausgabe von Gegenständen und Zahlungen, die der Freund der Frau im Vertrauen auf eine geme...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / II. Verbundverfahren nach neuem Recht

Ist das Verbundverfahren nach dem 31.8.2009 eingeleitet worden, so gilt für das gesamte Verfahren das neue Recht (Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG). Hier bleibt die Folgesache Versorgungsausgleich trotz Abtrennung weiterhin Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG), so dass nach § 16 Nr. 4 RVG nur einheitlich abgerechnet werden kann Praxis-Beispiel Beispiel 1 Das Scheidungsverfahren ist...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 2. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 – Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006

Ist der Scheidungsantrag zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.8.2009 eingeleitet worden und ist die Vorwegentscheidung nach dem 31.12.2006 ergangen, ist die Berechnung einfach, da sowohl für das Verbundverfahren als auch für das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich das RVG gilt und in beiden Angelegenheiten mit einem Steuersatz von 19 % abzurechnen ist. Praxis-Bei...mehr

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AGkompakt 01/2009, Die erst... / V. Ermäßigung der Verfahrensgebühr

Die 2,0-Verfahrensgebühr der Nr. 1110 FamGKG-KostVerz. kann sich im Scheidungsverbundverfahren auf eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1111 FamGKG-KostVerz. FamGKG ermäßigen. Voraussetzung ist die Beendigung des Verfahrens hinsichtlich der Ehesache/Scheidungssache oder einer Folgesache. Ausreichend für eine – auf den Teilwert begrenzte – Gebührenermäßigung ist die Beendigung der Ehesac...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / aa) Reduzierte Einkünfte

Auch nach der geänderten Rechtsprechung des BGH ist es unproblematisch, wenn sich die Einkünfte des Schuldners aufgrund von Arbeitsplatzverlust oder Berentung reduzieren; in beiden Fällen hätte der andere Ehegatte diese nachteilige Veränderung auch bei Fortsetzung der Ehe mittragen müssen. Durch die Scheidung kann er nicht besser gestellt werden, als er bei Fortsetzung der E...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgegner heirateten am 14.11.1980. Aus der Ehe ist der am 30.3.1982 geborene Sohn K hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Januar 2003, das zuvor bewohnte Einfamilienhaus des Antragsgegners wurde im Dezember desselben Jahres verkauft. Der Antragsgegner betreibt eine Versicherungsagentur für die M Ve...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 5. Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht worden, gilt im Verbund nicht nur die BRAGO (§ 61 RVG), sondern nach § 134 BRAGO auch noch die DM-Fassung. Praxis-Beispiel Beispiel 6 Wie Beispiel 5; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2001 eingeleitet worden. Für die Scheidung hatte das Gericht ausgehend von einem monatlichen Einkommen beider Ehegatten i.H.v. 5....mehr

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AGS 02/2011, Zuständiges Be... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und Beschwerdeführer war 2006 im Rahmen einer seiner Mandantin bewilligten Beratungshilfe für die Angelegenheit "Getrenntleben, Elterliche Sorge/Umgangsrecht, Unterhalt, Ehewohnung/Hausrat" tätig. Entsprechend seinem Antrag v. 30.10.2006 wurde seine Vergütung mit Beschl. v. 2.11.2006 unter Zugrundelegung einer einheitlichen Angelegenheit auf 41,76 EUR festg...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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FF 09/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Wird zu Lasten des Unterhaltsschuldners ein Einkommen fingiert, welches er objektiv nicht erzielen kann, liegt regelmäßig ein unverhältnismäßiger Eingriff in seine wirtschaftliche Handlungsfreiheit vor (BVerfG, Beschl. v. 18.3.2008 – 1 BvR 125/06, FamRB 2008, 229 [Völker]). Die die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte aus einer Nebentätigkeit können im Einzelfall ...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / 4. Zwischenergebnis

Eine analoge Anwendung des § 2077 BGB auf die Begünstigungserklärung ist daher abzulehnen.[59] Benennt der Erblasser seinen Ehegatten gegenüber dem Lebensversicherer als Bezugsberechtigten, so ist diese Begünstigungserklärung auch dann wirksam, wenn es danach zur Scheidung kommt und der Ehegatte bis zu seinem Tod den möglichen Widerruf des Bezugsrechts unterlässt. Im Eingang...mehr

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FF 01/2011, Vielfalt der Le... / Der Blick über den Tellerrand

Die "Aktuelle Stunde": Die Tagungsteilnehmer im Diskurs mit Helmut Borth, Präs. AG Stuttgart a.D. In Belgien haben alle Eltern – verheiratet oder nicht – die gleichen Rechte. Das erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Herbsttagung während des Symposiums über das belgische Familienrecht. Außerdem wurden sie über weitere Besonderheiten des belgischen Rechts informiert,...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte durch Verbundbeschluss die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners geschieden und zuvor das Versorgungsausgleichsverfahren, in dem fünf Anrechte auszugleichen waren, insgesamt ausgesetzt, weil einer Einbeziehung der Anrechte aus der Zusatzversorgungskasse die Entscheidung des BGH v. 14.11.2007 – IV ZR 74/06, entgegenstehe, wonach die Berechnung der Star...mehr

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AGS 03/2011, Geschäftsgebüh... / 1 Sachverhalt

Durch notariellen Vertrag v. 25.4.2001 erklärte der Kläger, der zu diesem Zeitpunkt noch mit der Beklagten verheiratet war, dieser (umgerechnet) 70.046,98 EUR als Darlehen zu schulden. Wegen dieses Anspruchs unterwarf er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde. Ein Jahr später verkaufte er der Beklagten seinen ideellen Miteigentumsanteil an dem ge...mehr

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AGS 10/2011, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Gem. § 114 Abs. 1 ZPO kann eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. In Rspr. u....mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / II. Die Regelung des Art. 1 FamFG

Kernstück [14] des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist Art. 1 FGG-RG, der das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum Gegenstand hat. Dieses Gesetz regelt nunmehr das familiengerichtliche Verfahren neu,[15] wobei die Grun...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / b) Amtswegige Familienfolgesache i.S.v. § 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG

Der Wertausgleich bei der Scheidung gem. den §§ 9 ff. FamFG gehört in den Zwangsverbund nach § 137 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Soweit er im Entscheidungsverbund mit einer Scheidungssache steht, bedarf er in den Fällen der §§ 6–19 und § 28 VersAusglG keines bestimmten Sachantrages; § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG. Auch im Fall einer Abtrennung bleiben Verfahren über den Versorgung...mehr

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AGS 12/2009, Begründung zu ... / 2 Aus den Gründen

Der Senat folgt der h.M. (OLG Köln AGS 2008, 140; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.11.2005 – II-10 WF 31/05; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 719; OLG Zweibrücken NJW 2006, 2564; KG NJW 2007, 90; OLG Schleswig OLGR 2007, 159; OLG Bamberg, Beschl. v. 1.9.2006–2 WF 91/06; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1231 = FamRZ 2006, 1560; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 634, Keske, in: FAFamR, 6. Aufl., ...mehr

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FF 05/2008, In den nächsten Ausgaben

Büttner: Ist das Bundesverfassungsgericht das oberste Amtsgericht der Bundesrepublik? Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Klinkhammer: Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Offermann-Burckart: Wahrnehmung widerstreitender Interessen Rixe: Der Einfluss der neuen Rechtsprechung des Bundesverfa...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / ee) Vordrucke zur VKH

Der Scheidungsantragsschrift sollen gem. § 117 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG die amtlichen Vordrucke zum Verfahrenskostenhilfegesuch oder der erforderliche Kostenvorschuss nach § 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG beigefügt werden. Da es sich bei der Einreichung der Scheidungsantragsschrift lediglich um eine vorläufige Verfahrensfestsetzung nach § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG ...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Fall 3

F, Italienerin, und M, Deutscher, sind miteinander verheiratet und wohnen beide in Deutschland. F, wirtschaftlich der schwächere Teil, begründet bei Trennung in Italien ihren neuen gewöhnlichen Aufenthalt und reicht sechs Monate später auf Rat ihres Anwalts als erste in Italien einen Antrag auf Trennung von Tisch und Bett ein. M macht in Deutschland während dieses italienisc...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / a) Bezeichnung der Beteiligten und des Gerichts

Nach § 124 S. 2 FamFG i.V.m. § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO sind die Beteiligten und das Gericht zu bezeichnen. Hierbei handelt es sich um ein zwingendes Erfordernis, ohne dass die Rechtshängigkeit der Antragsschrift nicht eintritt.[41] Allerdings bestimmt die Vorschrift nicht, wie die Beteiligten zu bezeichnen sind. Zweckmäßig ist es, im Antragsrubrum die Beteiligten mit sämtlichen...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / Einführung

In familienrechtlichen Angelegenheiten wird die Frage, ob derselbe Rechtsanwalt mehrere Parteien vertreten kann/darf, besonders häufig gestellt. Dies hängt damit zusammen, dass man glaubt, auf Grund eines noch bestehenden (oder als nach wie vor bestehend empfundenen) Näheverhältnisses auf eine "streitige" Auseinandersetzung verzichten zu können, oder man sich scheut, durch B...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / aa) Vorstellung des Erblassers bei der Begünstigungserklärung

Gegenüber anderen Fallgruppen ehebezogener Zuwendungen[76] weist die Zuwendung des Anspruchs auf die Versicherungssumme nach den §§ 159 Abs. 2 VVG, 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB einen gewichtigen Unterschied auf: Während ehebezogene Zuwendungen normalerweise bereits während bestehender Ehe dinglich vollzogen werden,[77] erfolgt die Zuwendung des Anspruchs auf die Versicherungss...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / bb) Negative (ausdrückliche) Mitteilung

Sind in der konkreten Ehe der Beteiligten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder vorhanden, gehört zu einer ordnungsgemäßen Antragsschrift nicht mehr die Negativanzeige wie nach altem Recht.[51] Zu begrüßen ist aber die Mitteilung darüber, ob die minderjährigen Kinder trotz Namensgleichheit der in der Scheidung lebenden Eheleute keine gemeinschaftlichen Kinder der Be...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / ff) Verfahrenswertangabe

Die Angabe des Verfahrenswertes in der Antragsschrift ist gem. § 253 Abs. 3 ZPO nur erforderlich, wenn hiervon u.a. die Zuständigkeit des Gerichts abhängig ist. Da gem. § 122 FamFG das FamG für die Scheidung ausschließlich zuständig ist, ist die Verfahrenswertangabe hierfür nicht wesentlich,[59] wohl aber für die Zustellung der Scheidungsantragsschrift. Denn gem. § 14 Abs. 1...mehr

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FF 09/2008, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Der Mangel der Unterschrift in einem als Urschrift der Berufung gedachten Schriftsatz kann durch eine gleichzeitig eingereichte beglaubigte Abschrift dieses Schriftsatzes behoben werden, auf der der Beglaubigungsvermerk von dem Prozessbevollmächtigten handschriftlich vollzogen worden ist (BGH, Beschl. v. 2.4.2008 – XII ZB 120/06, FamRZ 2008, 1243 = FuR 2008, 344). Die Rechtsb...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / IX. Verfahrensbewertung im Überblick

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FF 05/2008, Reform des Zuge... / II. Ersatzbeschaffung

Bisherige Fassung: § 1370 Ersatz von Haushaltsgegenständen. Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehört haben. Nach der Novellierung: – Vorschrift entfällt – § 1370 BGB entfällt ersatzlos. Dieser geset...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / c) Fallabwandlung

Anders wäre der Fall zu entscheiden gewesen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes (15.12.2007) die Aktien keinen Vermögenswert mehr für Romeo gehabt hätten, sei es, dass schon zu diesem Zeitpunkt die Aktien wertlos geworden waren, sei es, dass Romeo in arglistiger Form die Aktien zuvor beiseitegeschafft hatte. Selbst wenn er sie an seine neue Lebensabsc...mehr

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AGS 04/2011, Erstreckung de... / Leitsatz

Erstreckt sich die für eine Ehesache bewilligte Prozesskostenhilfe gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG auf den Abschluss eines Vergleichs über eine nicht rechtshängige Angelegenheit, so stehen dem Prozessbevollmächtigten bezüglich dieser Angelegenheit neben der 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auch die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV und die Terminsgebühr nach...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 3. Fazit

Die aufgezeichneten Unsicherheiten zeigen, dass nicht nur Aufklärungsbedarf über die erbrechtlichen Folgen einer Scheidung bestehen, sondern auch die gestalterische Empfehlung dahin gehen muss, das Eingreifen der Auslegungsregeln zu vermeiden. Es scheint im Hinblick auf die Auflösung der Ehe, die doch hauptsächlich Geschäftsgrundlage der Testierung ist, bereits bestehende Ve...mehr

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FF 09/2011, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Der Begriff "Achtung … ihres Familienlebens" in Art. 8 EMRK verpflichtet die deutschen Gerichte nicht dazu, einen Staatsvertrag (hier: das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929) zu missachten, den Versorgungsausgleich als Teil des deutschen ordre public einzustufen und die deutsche Kollisionsnorm des Art. 17 Abs. 3 S. 2 EGBGB anzuwenden, die ausnahmsweise zu eine...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / a) Rechtsnatur

Durch den Tod des Unterhaltsschuldners geht der Unterhaltsanspruch des in Scheidung lebenden oder geschiedenen Ehegatten nicht unter, sondern setzt sich gegen die Erben des geschiedenen Ehegatten fort. Zum Ausgleich für den Verlust der erbrechtlichen Ansprüche sowie der Pflichtteilsansprüche geht die Unterhaltspflicht des Erblassers in beschränktem Umfang auf den Erben als N...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / b) Weitere Veränderungen

Als Auswirkung der Surrogat-Rechtsprechung war eine Ausweitung der Unterhaltspflicht des Schuldners festzustellen, weil der Wegfall der Anrechnungsmethode naturgemäß zu einer verlängerten und im Ergebnis erhöhten Unterhaltspflicht führte. Wohl auch als Reaktion hierauf hat der BGH seine Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" entwickelt,[32] indem e...mehr

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FF 01/2008, Güterrechtsrefo... / Einführung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen auf den Weg gebracht. Die Bedeutung des Zugewinnausgleichs ist fast 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten besonders aktuell, denn heute wird etwa jede dritte Ehe geschieden. Bei einer Scheidung müssen sich die Eheleute auch über d...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / a) Klassische Methode

Denkbare Lösung nach herkömmlicher Herangehensweise:mehr

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zfs 08/2011, Anwaltsvergütu... / Sachverhalt

In dem notariellen Vertrag vom 25.4.2001 hatte der Kl., der zu diesem Zeitpunkt noch mit der Bekl. verheiratet war, die Erklärung abgegeben, dieser (umgerechnet) 70.046,98 EUR als Darlehen zu schulden. Wegen dieses Anspruchs unterwarf er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde. Ein Jahr später verkaufte er der Bekl. seinen ideellen Miteigentumsant...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / I. Überblick

Nachdem die Reform im Versorgungsausgleichsrecht nunmehr eine gerechte Teilhabe an den in der Ehe erworbenen Anrechten ermöglichen soll, hat der Gesetzgeber, der Bedeutung des neuen Ausgleichssystems Rechnung tragend, eine insgesamt neu gefasste Wertvorschrift in § 50 FamGKG normiert, die ihre endgültige Fassung erst durch das VAStrRefG erhalten hat. Sie lautet wie folgt: Zit...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / Sachverhalt

Tatbestand: [1] Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter aus übergegangenem Recht in Anspruch. [2] Die Klägerin ist Trägerin der öffentlichen Hilfe, die der Mutter des Beklagten, Frau M., seit November 2005 gewährt wird. Frau M. befindet sich seit April 2005 in einem Pflegeheim. Sie litt schon während der Kindheit des Bek...mehr