Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 07/2011, Keine Kostenen... / 1 Sachverhalt

Am 30.7.2007 reichte der Antragsteller einen Antrag auf Ehescheidung ein und beantragte gleichzeitig, ihm Prozesskostenhilfe zu bewilligen. In der Begründung des PKH-Antrags ist die Rede vom "beabsichtigten Rechtsstreit" und der "beabsichtigten Rechtsverteidigung" – (gemeint ist wohl: "Rechtsverfolgung"). Der Schriftsatz wurde formlos an die Antragsgegnerin zur Stellungnahme ...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der EuEheVO

Schon in der EheVO I,[5] die am 1.3.2001 in Kraft getreten ist, war in Artikel 14 vorgesehen, dass die Mitgliedsstaaten die Ehescheidungen von anderen Mitgliedsstaaten ohne besonderes Verfahren anzuerkennen haben. Diese Verordnung wurde zum 1.3.2005 abgelöst durch die jetzt gültige EuEheVO[6] (auch als EheVO II oder VO Brüssel IIa bezeichnet). Die Verordnung ist nach ihrem A...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / I. Auf dem Weg zu einem "Recht der Paarbeziehungen"?

Die rechtlichen Regelungen für Paarbeziehungen in Europa sind heute von einer großen Vielfalt und zudem einem dauernden Wandel unterworfen. Daher fällt es manchmal schon schwer, sich überhaupt einen Überblick zu bewahren. Nachfolgend soll es darum gehen, die wichtigsten Entwicklungen und Wertungen der nationalen Rechte deutlich zu machen. Dazu soll ein Blick auf die maßgebli...mehr

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FF 06/2011, Die Anerkennung... / II. Zeitlicher Anwendungsbereich der EuEheVO

Die EuEheVO ist für alle gerichtlichen Verfahren, öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen anwendbar, die nach Beginn der Anwendung der Verordnung eingeleitet wurden. Nach Art. 72 EuEheVO ist diese am 1.8.2004 in Kraft getreten und seit dem 1.3.2005 anzuwenden, sodass ein Anerkennungsverfahren für alle Ausgangsverfahren gilt, die gem. Art 64 Abs. 1 EuEheVO nach diesem Zeitpu...mehr

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AGS 09/2011, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist nach § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. Wie der Antragsgegner zu Recht geltend macht, besteht die grundsätzliche Möglichkeit seiner Inanspruchnahme als Zweitschuldner nach § 26 Abs. 2 FamGKG; außerdem ist die Festsetzung der Gerichtsgebühren maßgeblich für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren (§ 32 Abs. 1 RVG). Die Beschwerde hat indes lediglich geringen E...mehr

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FF 06/2009, Bemessung des n... / 2 Anmerkung

1. Der Senat referiert die jüngste Entwicklung seiner Rechtsprechung zu den ehelichen Lebensverhältnissen, als sei sie etwas Folgerichtiges und insofern Überzeugendes. Was dabei deutlich wird, ist jedoch, dass die Rechtsprechung sich mit jedem Schritt schwieriger nachvollziehen lässt. Das beginnt damit, dass die real mit der Scheidung beendeten ehelichen Lebensverhältnisse i...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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FF 01/2008, Das neue Unterh... / I. Die Genese der Unterhaltsrechtsreform

Die gesellschaftliche Realität von Ehe und Familie hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem in den urbanen Ballungsräumen, erheblich verändert. Vor diesem Hintergrund haben sich neue Herausforderungen und Zielsetzungen für den Gesetzgeber ergeben. Das Unterhaltsrecht ist als Teil des Familienrechts seit 1900 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Seit den späten 1960er Ja...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 1. Überblick

Anders verhält es sich dagegen in Verbundverfahren, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, wenn hier die Folgesache Versorgungsausgleich bereits vor dem 1.9.2009 abgetrennt wurde oder danach abgetrennt worden ist oder noch abgetrennt wird. Es gilt dann Art. 11 Abs. 4 FGG-ReformG: Praxis-Beispiel Art. 111 FGG-ReformG ... (4) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 sind auf Verfah...mehr

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FF 04/2008, Der richtige Trennungszeitpunkt in familien- und steuerrechtlicher Hinsicht

Nach § 1567 BGB leben Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Leben die Eheleute räumlich voneinander getrenn...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / 1. Prozessstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 BGB

Wird während der Trennungszeit Kindesunterhalt geltend gemacht, vertritt derjenige Elternteil das Kind, der es in seiner Obhut hat (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB).[16] Solange die Eltern getrennt leben oder eine Ehesache zwischen ihnen anhängig ist, besteht also eine gesetzliche Prozessstandschaft für die Geltendmachung des Minderjährigenunterhaltes (§ 1629 Abs. 3 BGB). Folglich ...mehr

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AGS 10/2011, Terminsgebühr bei vorbereitetem Scheidungsfolgenvergleich?

Im Scheidungsverfahren (Wert Ehesache 10.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 4.000,00 EUR) korrespondieren die Rechtsanwälte der Eheleute zum Zwecke des Abschlusses einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Zugewinn (Wert: 20.000,00 EUR). Nach mehreren gewechselten Schriftsätzen steht die Endfassung des Vergleichs fest, mit der beide Eheleute einverstanden sind. Diese Fassung...mehr

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FF 06/2008, Bitte nicht weitersagen!

Dr. Mathias Grandel Ich bin in großer Not! Meine Glaskugel ist defekt. Angesichts der zahlreichen ungeklärten Probleme im neuen Unterhaltsrecht war mir meine Glaskugel ein unentbehrlicher Helfer bei der unterhaltsrechtlichen Beratung geworden. Neulich – als meine Glaskugel noch funktionierte – hat sie mir folgende Eingebung vermittelt: Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 4. Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

War der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht worden, gilt für das Scheidungsverfahren nach § 61 RVG noch die BRAGO. Praxis-Beispiel Beispiel 5 Wie Beispiel 3; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2003 eingeleitet worden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichsverfahrens hatte das Gericht den Streitwert gem. dem damals geltenden § 49 GKG ...mehr

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FF 06/2011, Albtraum Schwiegerelternzuwendung

4.1.2010 Das neue Jahr scheint für Rechtsanwalt B gut zu beginnen. Ehefrau A kommt mit ihren Eltern (Eheleute D sen.) in seine Praxis. Sie will sich scheiden lassen. Ihr Ehemann ist Alleineigentümer einer lastenfreien Immobilie im Werte von 240.000 EUR. Kurz nach der Eheschließung (2002) haben die Schwiegereltern ihm einen Betrag von 150.000 EUR zur Verfügung gestellt. Sonsti...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 3 Frage b)

Hier bringt die Vorlage des Scheidungsantrages beim italienischen Gericht nichts, weil in Italien nach dem dortigen Kollisionsrecht italienisches Recht angewendet würde. Der Scheidungsantrag würde in Italien einfach abgewiesen werden, weil dort die dreijährige gerichtliche Trennung der Ehegatten Scheidungsvoraussetzung ist. Wie sieht es mit einem in Deutschland gestellten Sch...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / 3 Anmerkung

Mit dem am 30.4.2009 veröffentlichten Urt. v. 26.11.2008 hat der BGH seine Rechtsprechung zu den Kindergartenkosten erneut geändert. Manche Formulierung in der Entscheidung lässt eine Übertragung der Argumentation auf weitere Betreuungskosten zu, was für betreuende Elternteile, deren Unterhaltsanspruch – sei es im Hinblick auf ihre frühere Erwerbsobliegenheit, sei es auf Gru...mehr

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FF 12/2010, Handlungsbedarf... / 3.

a) Nach § 1570 Abs. 2 BGB verlängert sich der Unterhaltsanspruch außerdem, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht. Nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses soll hierdurch im Einzelfall eine aus Gründen der nachehelichen Solidarität gerechtfertigte weitere ...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Für Ehewohnungssachen, die die Überlassung der Ehewohnung oder eines Teils der Ehewohnung für die Zeit der Trennung betreffen, gilt gemäß § 48 Abs. 1 Hs. 1 FamGKG ein Regelwert in Höhe von 3.000,00 EUR, vorbehaltlich der Möglichkeit, hiervon aus Billigkeitsgesichtspunkten nach § 48 Abs. 3 FamGKG nach oben oder nach unten abweichen können. Wird nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB ein...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VII. Einkommensermittlung

In Abgrenzung zu § 43 Abs. 1 FamGKG, der bestimmt, dass in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen ist, ist für die Berechnung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ausschließlic...mehr

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FF 04/2011, Die Entzauberun... / c) Steuervorteile

Schon vor Jahren hatte sich das BVerfG[80] dagegen ausgesprochen, den durch Wiederverheiratung entstehenden Steuervorteil als in der früheren Ehe "angelegt" – und damit als prägend – anzusehen. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten die Scheidungsrate und damit die Zahl der Wiederverheiratungen zugenommen habe, sei es – schon wegen der eine Ehe auszeichnenden Dauerhaftigkeit –...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel des Beteiligten hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG ist mit Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit des Beschwerdeführers in der wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich nicht um eine neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG handelt. Zwar trifft es zu, dass das Scheidungsverfahren seit mehr als zwei Kalenderjahren...mehr

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ZErb 07/2011, Welche Auswir... / bb) Interesse des Erblassers an schneller Auszahlung an den Dritten

Verstieße eine analoge Anwendung des § 2077 BGB auf die Begünstigungserklärung somit nicht gegen schutzwürdige Interessen des Lebensversicherers,[47] so gilt anderes für die Interessen des Erblassers. Dieser hat die Zuwendung des Anspruchs an den Dritten nach den §§ 328 Abs. 1, 331 Abs. 1 BGB, d. h. die Zuwendung des Anspruchs durch einen Vertrag zugunsten Dritter auf den To...mehr

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AGkompakt 04/2009, Die Werte im Verbundverfahren nach dem FamGKG

Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nach dem FamGKG Die Gerichtskosten in Familiensachen berechnen sich künftig nicht mehr nach dem GKG, sondern ausschließlich nach dem FamGKG, ausgenommen die Gerichtsgebühr im Mahnverfahren, das weiterhin vor dem Mahngericht stattfindet und für das folglich das GKG gilt (§ 1 S. 3 FamGKG). Daher werden auch die Wertvorschr...mehr

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FF 05/2009, Alles wird gut?

Jörg Kleinwegener Die Beratungshilfe, deren Voraussetzungen und deren Abrechnung ist ein Thema, welches die Anwaltschaft, gerade aber auch die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen, intensiv beschäftigt. Hatte man Anfang der 1980-Jahre mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Mio. Mark für die Beratungshilfe gerechnet, war man im Jahre 2006 dann doch etwas erstaunt, ...mehr

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FF 07/2009, Eilverfahren im... / II. Die bisherigen Regelungen der einstweiligen Anordnung

Um die Unterschiede zur bisherigen Rechtslage deutlich zu machen, sollen zusammengefasst die Grundsätze des bisherigen einstweiligen Rechtsschutzes dargestellt werden. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil auch noch über den 1.9.2009 hinaus das bisherige Recht in den Verfahren Anwendung findet, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden (Art. 111 F...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Scheidungs- und Folgesachen nach § 16 Nr. 4 RVG als eine Angelegenheit gelten. Des Weiteren handelt es sich bei dem Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und dem zugehörigen Verfahren, für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ebenfalls um dieselbe Angele...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

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FF 06/2009, Kein Interesse am Berufsrecht?

Dr. Eva Niebergall-Walter Auch 22 Jahre nach den Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987, mit denen die anwaltlichen Standesrichtlinien für verfassungswidrig erklärt wurden, stehen anwaltliches Berufsrecht und Berufsethik auf dem Prüfstand. Auf dem gerade zu Ende gegangenen Anwaltstag in Braunschweig diskutierte der Berufsrechtsausschuss des DAV in...mehr

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FF 10/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

Bei der Bemessung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils ist zu beachten, ob der ihm neben oder nach der Erziehung und Betreuung in staatlichen Einrichtungen verbleibende Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes i.V.m. einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen würde (BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05, Fa...mehr

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FF 02/2008, Gestern ist nicht heute

Jörg Kleinwegener Wie stellen wir uns den späten Abend des 21. Dezember 2007 in Berlin vor? Es steht dort ein großes, herrschaftliches Gebäude. Verschiedene Fenster sind erleuchtet. Hinter einem dieser Fenster, mit dicken Vorhängen versehen, sitzt ein Herr in den besten Jahren in gehobener Freizeitkleidung hinter seinem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er ein sehr teure...mehr

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FF 09/2011, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2011

Thema: Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt Programm Donnerstag, 24. November 2011mehr

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FF 11/2008, Begrenzung und ... / Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagte haben am 14.5.1976 die Ehe geschlossen. Aus dieser ist die am 31.12.1977 geborene Tochter N. hervorgegangen, die bis zu ihrer Volljährigkeit im Haushalt der Beklagten gelebt hat und von dieser betreut und versorgt worden ist. Die Trennung der Parteien erfolgte Ende 1981, spätestens jedoch im Jahr 1982, die Scheidung wurde am 2.3.1984 rechtskräftig...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / 3 Anmerkung

Die Herabsetzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB ist in der unterhaltsrechtlichen Praxis seit dem 1. 1. 2008 zu dem zentralen Thema geworden. Dabei betrifft die überwiegende Zahl der Fälle den Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB. Während insoweit die geänderte Rspr. des BGH die Unterhaltsrechtsreform weitgehend vorweggenommen und die Pra...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB sind Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, die ihren Unterhalt nicht aus dem Stamm ihres Vermögens decken können, verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem Unterhalt und zum Unterhalt der Kinder zu verwenden. Durch § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Leistungsfähigkeit der Eltern nach der Rechtsprechung des BGH[1] über...mehr

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FF 09/2011, BGH: Altersunterhalt – nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel

Urt. v. 29.6.2011 – XII ZR 157/09 (AG Hamburg, Urt. v. 13.7.2007 – 285 F 258/06, OLG Hamburg, Urt. v. 3.9.2009 – 2 UF 90/07) Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich be...mehr

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AGS 10/2009, Editorial

Do it yourself oder: Wie man aus Beratungshilfeempfängern Heimwerker macht Deutschland hat gewählt! Sofort machen sich die Siegerparteien Schwarz/Gelb an die wichtigste Aufgaben, denen man sich angesichts der Probleme dieses Landes stellen kann, mit anderen Worten: Das Gerangel um Ministerien (vgl. SZ vom 5.10.2009) ist in vollem Gange. Besonderes Augenmerk verdient bei derart...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 01/2008, Unsere FF: im n... / Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es bemerkt? Unsere Zeitschrift hat ein neues Kleid erhalten. Auch das "Futter" des Kleides ist neu, übersichtlicher und moderner gestaltet. Anlass zu diesen Neuerungen ist die Werbekampagne der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, die sich zur Aufgabe macht, "Familienanwälte" gezielt gegenüber der Öffentlichkeit (dem Verbraucher, der Politik und der Presse) besser dar...mehr

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FF 12/2010, Elternunterhalt... / 3 Anmerkung

I. Sachverhalt Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die in einem Pflegeheim untergebrachte Mutter des unterhaltspflichtigen Kindes trägt, verlangt von diesem aus übergegangenem Recht Unterhalt für die Zeit bis April 2008 in Höhe von 21.030 EUR, danach gestaffelt 674 EUR und 701 EUR monatlich (§§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i.V.m. §§ 1601 ff. BGB). Die Mutter leidet bereits ...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / VI. Gleichgeschlechtliche und geschlechtsneutrale Ehe

Die volle Ehe von Personen des gleichen Geschlechts ist wohl eine der radikalsten Neuerungen für das Recht der Paarbeziehungen. Zugrunde liegt das Konzept, dass der Ehebegriff geschlechtsneutral gefasst wird und der Zugang zur Ehe auch Personen des gleichen Geschlechts ermöglicht wird.[95] Rechtstechnisch lässt sich das verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. "Mann" und "Fr...mehr

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FF 10/2009, Die Finanzkrise... / a) Lösung des Falles nur nach neuem Recht

Unterstellt man, dass die jetzt geltende Rechtslage bereits vor Jahren eingetreten wäre und der Fall insgesamt (nur) neuem Recht unterläge, müsste der Beispielsfall wie folgt gelöst werden: § 1384 BGB hatte bislang für den Fall der Scheidung alleine den Berechnungszeitpunkt auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zurückverlegt. Dies ist nun anders. Jetzt wird auch für...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch überwiegend begründet. Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG ist der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich mit dem Mindestwert von 1.000,00 EUR festzusetzen. Dies gilt in Fällen wie dem vorliegenden, in denen wegen der Kürze der Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird und auch die Eheleute selbst ein...mehr

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FF 10/2008, Zur Verwirkung ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit vom 1.5.2001 bis zu der (am 11.3.2003 rechtskräftig gewordenen) Scheidung ihrer Ehe. Die am 14.8.1953 geborene Klägerin und der am 8.12.1953 geborene Beklagte haben am 5.4.1975 die Ehe geschlossen. Sie haben fünf gemeinsame Kinder, die in den Jahren 1973, 1975, 1981, 1984 und 1990 geboren wurden. Am 7.2.2000...mehr

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AGS 03/2011, Vereinbarungen zum neuen Versorgungsausgleich. Von Dr. Christof Münch. Mit CD-ROM. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 2010. XVIV, 235 S., 29,50 EUR.

Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschlus...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / 4. Zuwendungen, insbesondere im Hinblick auf die gemeinsam genutzte Immobilie

Analog zur Rechtsprechung zur unbenannten bzw. ehebedingten Zuwendung unter Ehegatten kann sich ein Ausgleichsanspruch auch bei Zuwendungen zwischen nichtehelichen Lebensgefährten ergeben. Es handelt sich bei diesbezüglichen Zuwendungen um keine echten Schenkungen, sondern um Leistungen, die ihren Rechtsgrund im Bestehen der Lebensgemeinschaft haben. Zugrunde liegt ein (stil...mehr

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FF 04/2011, Anwendung der D... / 2 Tatbestand und Gründe:

I. Der am 25.9.1952 geborene Kläger und die am 22.3.1958 geborene Beklagte, beide Deutsche, heirateten am 29.9.1978. Aus der Ehe gingen die Kinder P, geboren am 19.9.1982, und D, geboren am 17.1.1986, hervor, die nicht mehr unterhaltsbedürftig sind. Nach Trennung der Parteien im Dezember 2000 wurde die Ehe auf der Grundlage eines im Jahr 2001 zugestellten Scheidungsantrags d...mehr

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FF 03/2011, Eigenverantwort... / V. Freie Rollenverteilung in der Ehe

Ein weiterer problematischer Punkt ist das Vertrauen in die freie Rollenverteilung bei bestehender Ehe. Im Urteil vom 18.11.2009 geht der BGH[59] (insofern nicht anders als früher) im Rahmen der Unterhaltsbemessung davon aus, dass der Unterhaltsbedarf des neuen Ehepartners so zu berechnen ist, wie er sich im Fall der hypothetischen Scheidung berechnen würde. Nach dieser Ents...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / a) Vorschlag der Bundesregierung

Im Vorschlag der Bundesregierung[13] fehlt eine klare Entscheidung zugunsten der Funktion des Verfahrensbeistands als Anwalt des Kindes. Schon der Wortlaut von § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG, wonach der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zum Ausdruck zu bringen hat, lässt offen, was unter "Interesse" zu verstehen ist. Der Ausd...mehr