Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 4.2.3.2 Vorsorge für Alter und Erwerbsunfähigkeit

Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der Berechtigte neben dem Elementarunterhalt auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit verlangen. Vor der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens partizipiert der Berechtigte über den Versorgungsausgleich an der Altersvorsorge, die der verpflichtete Ehegatte betreibt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 1.2 Bezugsberechtigung

Der Bezugsberechtigte[1] ist derjenige, der nach den vertraglichen Vereinbarungen die Versicherungsleistung erhalten soll. In der Regel kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers einen Dritten als Bezugsberechtigten bestimmen. Das Bezugsrecht kann getrennt für den Erlebensfall und den Rückkauf sowie für den Todesfall festgelegt sein. Es kann widerruflich o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.5.1 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

Bei einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Auszahlungstermin erlebt oder wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt. Die Leistung im Todesfall unterliegt nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wichtig "Gebrauchte" Lebensversicherungen Du...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.1 Ermittlung des Beratungspotenzials – Vorteile des Einstiegs über kleine Beratungsfelder

Der Oberbegriff "Private Vermögensberatung" wird häufig gleichgesetzt mit der Erstellung einer kompletten Vermögens- und Finanzplanung. Diese gedankliche Einengung führt oftmals dazu, dass in der Kanzlei der Aufwand zum Einstieg in diese Beratung fachlich und zeitlich zu hoch eingeschätzt und daher abgelehnt wird. Zum anderen wird das eigentliche Potential dieses Beratungsfe...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Ansehenswahrung

Aufwendungen, um sich einen guten gesellschaftlichen Ruf zu verschaffen oder ihn zu wahren, sind nicht abziehbare Kosten der Lebensführung.[1] Dagegen können Aufwendungen zur Wahrung oder Wiederherstellung des guten geschäftlichen Rufs eines Kaufmanns Betriebsausgaben sein[2], z. B. wegen des Vorwurfs der aktiven Bestechung.[3] Die abzuwehrenden Vorwürfe müssen sich gegen di...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ehegattenunterhalt: Verhältnis des Trennungsunterhalts zum nachehelichen Unterhalt und die praktischen Folgen

Vertretungsprobleme ergeben sich bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt regelmäßig nicht. Spezifische Probleme ergeben sich aber in der Abgrenzung dieser beiden Ansprüche bei der Geltendmachung. Die Ansprüche auf Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB und auf nachehelichen Unterhalt nach den §§ 1569 ff. BGB beruhen auf unterschiedlichen A...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 6 Internationales

BGH, Beschl. v. 8.3.2023 – XII ZB 565/20 a) Mehrstaater mit sowohl deutscher als auch iranischer Staatsangehörigkeit fallen nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens. b) Ist unter deutschem Sachrecht als Abstammungsstatut bei der Anwendung von § 1592 Nr. 1 BGB die Frage zu klären, ob der Vaterschaftsprätendent zum Zeitpunkt der ...mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / 1

Zitat "Das geltende deutsche Namensrecht ist in etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton. Unser Ziel ist deshalb: Mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht. Wir werden echte Doppelnamen einführen – und damit einem Wunsch vieler Paare entsprechen. Außerdem werden wir Namensänderungen nach Scheidung der Eltern erleichtern. Und wir werden geschlechtsan...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Die Begrenzungen des § 1585b BGB im Vergleich zu § 1613 BGB

Auch bei dieser Frage lauern Fehlerquellen. Trotz der Vereinheitlichung des § 1585b BGB und dem § 1613 BGB durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007, in Kraft seit 1.1.2008, sind beide Normen zu unterscheiden. Nachehelicher Unterhalt kann für die Vergangenheit wegen § 1585b Abs. 3 BGB nicht in den Fällen des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB verlangt werden. Me...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 3. Achtung: Überschneidende Ausgleichssysteme berücksichtigen

Existiert eine Immobilie, so kann das Bewohnen im Eigenheim durch die Berücksichtigung eines Wohnvorteils das Einkommen des dort wohnenden Ehegatten erhöhen. Kommt dieser rechnerisch voll zum Tragen,[139] so ist eine gesonderte Forderung nach Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr möglich (und später nach Rechtskraft der Scheidung nach § 745 Abs. 2 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeine Begriffsbestimmungen

Rn. 22 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einordnung in die sechs StKl hängt unter anderem vom Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet), der Zuordnung von Kindern, der StPfl des Ehegatten und dem Vorliegen mehrerer Dienstverhältnisse des ArbN ab (§ 38b Abs 1 S 1 EStG). Rn. 23 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Frage des Familienstandes, also vor allem, ob ein StPfl iSd Vorschrif...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / 1. Handlungsbedarf

Auch wenn der BGH im Rahmen einer instanzbezogenen Funktionsdifferenzierung, auf die mit Einführung des FamFG auch in Familiensachen bewusst abgestellt wurde,[35] seiner Aufgabe, in erster Linie über Verfahren mit grundsätzlicher und über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung zu entscheiden, sowohl nach den Reformen zum materiellen Familienrecht aus den Jahren 2008 und 200...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.1 Ehegatten

Rz. 113 Die bloße eheliche Beziehung zum Mehrheitsgesellschafter ist für die Annahme einer personellen Verflechtung nicht ausreichend. Soweit Ehegatten sowohl an den zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sind, können diese wie einander fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe – dies gilt auch bei unterschiedlich hohen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6.3 Höhe des Abzugs

Rz. 170n Unterhaltsleistungen können ab Vz 2002 bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Stpfl. (Unterhaltsverpflichtete) trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Zahlung von Unterhaltsleistungen dem Grunde und der Höhe nach.[1] Durch das G. v. 16.7.2009[2] wurde der Höchstbetrag um Beiträge des Stpfl. an die Kranken- und Pflegeversicherun...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4 Endgültige Überlassung bei Scheidung

4.1 Rechtsgrundlage 4.1.1 Grundsatz Anlässlich der Scheidung Auch im Zusammenhang mit der Scheidung der Eheleute kann die Nutzung der Wohnung gemäß § 1568a BGB auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich geregelt werden, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Abs. 1 lautet: "Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überl...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2 Voraussetzungen der Überlassung

4.2.1 Grundsatz Interessenabwägung Allgemeine Voraussetzung für die Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten ist, dass er auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte. Maßgeblich ist dabei nach Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorrangig das Wohl der in der Wohnung lebenden Kinder, denen nach Möglichkeit ihr soziales Umfeld erhalt...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.1 Grundsatz

Anlässlich der Scheidung Auch im Zusammenhang mit der Scheidung der Eheleute kann die Nutzung der Wohnung gemäß § 1568a BGB auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich geregelt werden, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Abs. 1 lautet: "Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf deren Nutzung un...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von Zuwendungen bei Trennung und Scheidung

Zusammenfassung Überblick Kommt es bei Eheleuten (und eingetragenen Lebenspartnern) zu Trennung und Scheidung, sorgt i. d. R. der Zugewinnausgleich für eine gerechte Vermögensverteilung. In Ausnahmefällen bestehen auch darüber hinaus Ausgleichsansprüche für Aufwendungen, die ein Ehegatte vor oder nach der Heirat zum Zwecke der Verwirklichung dieser Lebensgemeinschaft erbracht...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und Scheidung

Zusammenfassung Überblick Die Trennung der Eheleute ist rechtlich ein tiefer Einschnitt. Dabei steht auch das Schicksal der (vormals) ehelichen Wohnung im Mittelpunkt des Interesses. Streit gibt es oft um das Nutzungsrecht und etwaige Ausgleichszahlungen mit Auswirkungen auf den zu leistenden Unterhalt. Notfalls muss das Familiengericht zur Klärung angerufen werden. 1 Regelung...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.1 Recht zur Kündigung

Probleme in der Trennungszeit Da das Familiengericht nach § 1361b BGB während des Getrenntlebens nur eine vorläufige Regelung treffen darf, wird hierdurch das Mietverhältnis nicht umgestaltet. Dies gilt selbst dann, wenn beide Eheleute damit einverstanden wären. Der aus einer gemeinsam angemieteten Ehewohnung ausgezogene Ehegatte kann den Mietvertrag nicht allein kündigen, de...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1 Rechtsgrundlage

4.1.1 Grundsatz Anlässlich der Scheidung Auch im Zusammenhang mit der Scheidung der Eheleute kann die Nutzung der Wohnung gemäß § 1568a BGB auf Antrag eines Ehegatten gerichtlich geregelt werden, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Abs. 1 lautet: "Ein Ehegatte kann verlangen, dass ihm der andere Ehegatte anlässlich der Scheidung die Ehewohnung überlässt, wenn er auf d...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.5 Selbstständige Verfahren

Abgrenzung Verfahren nach § 1568a BGB können wahlweise als selbstständige Verfahren geführt oder auf entsprechenden Antrag im Scheidungsverbund nach § 137 Abs. 2 Nr. 3 FamFG verhandelt werden. Die Verfahren nach § 1361b BGB hingegen sind nicht verbundfähig und daher stets als selbstständige Verfahren zu behandeln, weil sie nur den Zeitraum bis zur Rechtskraft der Scheidung um...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.4 Ausschlussfrist

1-Jahres-Frist Im Interesse des Vermieters und der Rechtssicherheit erlischt nach § 1568a Abs. 6 BGB der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung, sofern er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist. Schicksal des Überlassungsanspruchs Umstritten ist, ob diese Frist auch für den Überlassungsanspruch selbst ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.8 Teilungsversteigerung in der Trennungszeit?

Schutz der Ehewohnung Der Wunsch auf Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft an der Ehewohnung wird überlagert von den ehelichen Treuepflichten gemäß § 1353 BGB. Der Aufhebungsanspruch durch Teilungsversteigerung kann danach ausgeschlossen sein, wenn es sich um die Ehewohnung handelt und die Ehe noch nicht geschieden ist. Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine "...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.2 Dingliche Berechtigung eines Ehegatten

Alleineigentum Diese genannten Gesichtspunkte kommen nur zum Tragen, wenn die Eheleute gleichrangige dingliche Rechte an der Wohnung haben. Ist ein Ehegatte allein oder zusammen mit einem Dritten Eigentümer oder Inhaber eines anderen dinglichen Rechts, so kann der andere Ehegatte die Überlassung nur verlangen, wenn dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.[1] ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.2 Anspruchskonkurrenz

Spezialregelung Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass auch nach Scheidung der Ehe die Regeln der Wohnungsüberlassung nach § 1568a BGB dem Anspruch des Alleineigentümers der Ehewohnung auf Herausgabe gemäß § 985 BGB vorgehen.[1] Streitig ist jedoch, wann der Vorrang der Wohnungszuweisungsregeln gegenüber dem Herausgabeanspruch endet. So wird vertreten, dass die Jahresfrist in §...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7 Nutzungsvergütung

3.7.1 Voraussetzungen Gesetzliche Grundlage Rechtsgrundlage Der die Ehewohnung verlassende Ehegatte kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.[1] Einen solchen Anspruch nimmt der BGH [2] – und ihm folgend die h. M.[3] – auch dann an, wenn der weichende Ehegatte die Wohnung freiwillig verlässt und d...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.3 Umgestaltung eines bestehenden Mietvertrags

Vertragsänderung Leben die Eheleute in einer Mietwohnung, so können sie entweder selbst durch eine entsprechende Einigung für einen Wechsel im Mietverhältnis sorgen oder aber das Gericht zur Entscheidung anrufen. Insoweit bestimmt § 1568a Abs. 3 BGB: Der Ehegatte, dem die Wohnung überlassen wird, tritt zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung der Ehegatten über die Überlassung ...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.5 Nutzungsentgelt

Regelungslücke Anders als für die Zeit des Getrenntlebens der Eheleute (§ 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB) fehlt eine entsprechende Regelung der Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen insoweit Mietverhältnisse zu Stande kommen. Gleichwohl gibt es Fallkonstellationen, in denen weder der Wohnungsnutzer noch der Vermiet...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 5 Vereinbarungen zur Ehewohnung

Einigung Auch insoweit empfiehlt sich im Fall der Trennung und Scheidung eine einvernehmliche Regelung, weil sie den Besonderheiten des Einzelfalls am besten Rechnung tragen kann. Dies gilt erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Mögliche Regelungen Je nach Fallkonstellation bieten sich verschiedene Lösungen an: In Betracht kommen zum einen die Übertragung und der Verkauf des Fa...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.2 Mietkaution bei Übernahme der Ehewohnung

Schutz des Vermieters Hat ein Ehegatte die Mietkaution für die Ehewohnung geleistet und wird nach der Scheidung das Mietverhältnis von dem anderen Ehegatten fortgeführt, kann ein Ausgleich für die Mietkaution erst dann verlangt werden, wenn das Mietverhältnis endet und der Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter fällig ist. Das Gesetz sieht keinen Ausgleichsanspruch wegen ge...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.4 Miteigentum

Gemeinschaftsrecht Beanspruchen beide Ehegatten die in ihrem Miteigentum stehenden Wohnung und sind die Voraussetzungen für die Zuweisung bei beiden Ehegatten nicht erfüllt, ergeben sich Auseinandersetzungsansprüche (nur) aus ihrem Gemeinschaftsverhältnis als Miteigentümer nach § 745 BGB .[1] Diese Vorschrift ist auch maßgeblich, wenn die Eheleute um eine Nutzungsvergütung str...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.3 Werksdienstwohnung

Sonderfall Nach § 1568a Abs. 4 BGB kann die Begründung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung, die aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses überlassen wurde, vom nicht Dienstverpflichteten nur verlangt werden, wenn der Dritte einverstanden ist oder die Überlassung notwendig ist, um eine schwere Härte zu vermeiden. Durch diese strengen Anforderungen soll der besonde...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.2 Sonstige Familiensachen

Mit § 266 FamFG ("sonstige Familiensachen") hat der Gesetzgeber den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Damit sollen bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, ebenfalls Familiensachen werden. Zu der Abgrenzung hat sich inzwischen eine umfangreiche Kasuistik entwickelt...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.1.3 Spezialregelungen

Sonderfälle Trotz einer mietrechtlichen oder dinglichen Alleinberechtigung eines Partners an der Wohnung kann diese grundsätzlich an den anderen überlassen werden. Abs. 2 trifft hierfür besondere Bestimmungen. Ebenfalls speziell normiert sind Dienst- und Werkwohnungen (Abs. 4). Diese Regelung gilt auch für Genossenschaftswohnungen.[1] Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.1 Grundsatz

Interessenabwägung Allgemeine Voraussetzung für die Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten ist, dass er auf deren Nutzung in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte. Maßgeblich ist dabei nach Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorrangig das Wohl der in der Wohnung lebenden Kinder, denen nach Möglichkeit ihr soziales Umfeld erhalten bleiben soll...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7 Verfahren

7.1 Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG maßgeblich Die verfahrensrechtliche Behandlung der Ehewohnungssachen bereitet deshalb Schwierigkeiten, weil diese Verfahren zwar dem Zivilprozess ähneln, jedoch eindeutig als Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit einzuordnen sind.[1] Anzuwenden sind daher die Vorschriften des FamFG mit den entsprechenden Besonderheiten, die im Folg...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6 Ehewohnung und Mietrecht

6.1 Recht zur Kündigung Probleme in der Trennungszeit Da das Familiengericht nach § 1361b BGB während des Getrenntlebens nur eine vorläufige Regelung treffen darf, wird hierdurch das Mietverhältnis nicht umgestaltet. Dies gilt selbst dann, wenn beide Eheleute damit einverstanden wären. Der aus einer gemeinsam angemieteten Ehewohnung ausgezogene Ehegatte kann den Mietvertrag ni...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.3 Antragsverfahren

Antragserfordernisse Ehewohnungssachen werden nach § 203 FamFG nur auf Antrag eines Ehegatten eingeleitet. Insoweit soll der Antrag die Angabe enthalten, ob Kinder im Haushalt der Ehegatten leben.[1] Allerdings ist in dem Antrag selbstverständlich auch die Ehewohnung mit Anschrift, genauer Lage in dem betreffenden Haus und Anzahl aller Räume konkret zu bezeichnen, um eine etwa...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / Zusammenfassung

Überblick Die Trennung der Eheleute ist rechtlich ein tiefer Einschnitt. Dabei steht auch das Schicksal der (vormals) ehelichen Wohnung im Mittelpunkt des Interesses. Streit gibt es oft um das Nutzungsrecht und etwaige Ausgleichszahlungen mit Auswirkungen auf den zu leistenden Unterhalt. Notfalls muss das Familiengericht zur Klärung angerufen werden.mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2 Zuständigkeit

7.2.1 Ehewohnungssachen Wer entscheidet? Gemäß § 200 FamFG sind Verfahren nach § 1361b und § 1568a BGB Ehewohnungssachen und damit Familiensachen, für die das Familiengericht sachlich zuständig ist. Stets ist der Richter, nicht der Rechtspfleger funktionell zuständig. Während der Anhängigkeit einer Ehesache ist dasjenige Gericht örtlich zuständig, bei dem die Ehesache im ersten...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 6.4 Teil-Vermietung in der Trennungszeit

Untervermietung zulässig Im Einzelfall ist der in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte berechtigt oder sogar verpflichtet, einzelne Räume unterzuvermieten, um die finanziellen Lasten zu minimieren. Dem anderen steht ein Anspruch auf Unterlassung der Vermietung eines Zimmers in der im gemeinsamen Eigentum stehenden Wohnung der Beteiligten nicht zu.[1]mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3 Vorläufige Überlassung bei Trennung

3.1 Rechtsgrundlage Vorläufige Regelung Im Fall des (beabsichtigten) Getrenntlebens bestimmt sich die Überlassung der Ehewohnung an einen der Ehegatten nach § 1361b BGB . Abs. 1 Satz 1 lautet: "Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benut...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.7.1 Voraussetzungen

Gesetzliche Grundlage Rechtsgrundlage Der die Ehewohnung verlassende Ehegatte kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.[1] Einen solchen Anspruch nimmt der BGH [2] – und ihm folgend die h. M.[3] – auch dann an, wenn der weichende Ehegatte die Wohnung freiwillig verlässt und dem verbleibenden Eheg...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 4.2.4 Begründung eines Mietverhältnisses

Abschluss eines Mietvertrags Besteht kein Mietverhältnis über die Ehewohnung, so können nach § 1568a Abs. 5 BGB sowohl der nutzungsberechtigte Ehegatte wie auch der Vermieter die Begründung eines Mietverhältnisses zu ortsüblichen Bedingungen verlangen. Dabei kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Befristung des Mietverhältnisses beanspruchen. Anwe...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 3.2 Voraussetzungen der Überlassung

Getrenntleben Der Überlassungsanspruch setzt neben dem Bestehen einer wirksamen Ehe voraus, dass die Eheleute getrennt leben i. S. d. § 1567 BGB (Nichtbestehen einer häuslichen Gemeinschaft) oder dass einer von ihnen getrennt leben möchte. Mitunter ist streitig, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 1567 Abs. 1 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen kein...mehr