Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.1 Schriftliche Vereinbarung (Nr. 1)

Rz. 17 Die Wertguthabenvereinbarung setzt nach § 7b Nr. 1 zweierlei voraus, nämlich zum einen eine sich auf den Aufbau eines Wertguthabens beziehende Vereinbarung und zum anderen, dass dies in schriftlicher Form erfolgt. Rz. 18 Eine Wertguthabenvereinbarung ist ein Vertrag nach §§ 145 ff. BGB. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss einer Vereinbarung besteh...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Birk, Zeit hat Wert, AiB 2014, Nr. 12 S. 43. Deinert, Zur Haftung organschaftlicher Vertreter für unzureichende Insolvenzsicherung von Altersteilzeitkonten, RdA 2014 S. 327. Erman, Kommentar zum BGB, 14. Aufl. 2014. Jaeger, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1. Aufl. 2014. Klemm, Lebensarbeitszeitkonten – ein Modell für die Zukunft, NZA 2006 S. 946. Kasseler Kommentar, Sozial...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar (BFH v. 15.12019, II R 39/16 BFH/PR 2019, 195, ...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / D. Namensänderung/Fernsignatur

Rz. 23 Bei einer Namensänderung z.B. infolge Heirat oder Scheidung ist der geänderte Name der örtlichen Kammer gem. § 24 Abs. 1 BORA mitzuteilen, die dies i.d.R. innerhalb weniger Tage im elektronischen Anwaltsverzeichnis einträgt. SAFE-ID und beA bleiben unangetastet, d.h. der Anwalt behält "sein" beA und ist nun im Verzeichnisdienst unter dem neuen Namen zu finden.[7] Eine...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / A. Anlegen von Benutzern im beA

Rz. 1 Bei der Anlage von Benutzern (z.B. einen Mitarbeiter im Sekretariat) im beA muss unterschieden werden zwischen einem noch nicht im beA-System mit einem beA-Zugangsmittel (beA-Karte Mitarbeiter oder Software-Zertifikat) registrierten Benutzer und einem bereits registrierten Benutzer. Rz. 2 Abb. 1: Benutzer anlegen Rz. 3 Durch Auswahl des Registers "Einstellungen" (1) und ...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / H. Ablauf des Zertifikats/Generationswechsel beA-Karte Basis

Rz. 49 Die BNotK äußert sich am 25.11.2021 per Mail auf die Anfrage, wie im Normalfall vorzugehen ist, wenn die Zertifikate der beA-Zugangsmittel auslaufen, folgendermaßen: Zitat "Rechtzeitig vor Ablauf der Zertifikate auf den aktuellen beA Karten werden die Vertragsinhaber über die weiteren Schritte auf dem Weg zu einem Folgezertifikat informiert."[11] Rz. 50 Ist die Sicherhei...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 60. Verbundverfahren

Rz. 131 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 28 Familiensachen / aa) Überblick

Rz. 227 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 228 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.[121...mehr

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§ 28 Familiensachen / h) Kindesunterhalt

Rz. 259 Für die Folgesache Kindesunterhalt gilt zunächst § 35 FamGKG. Da der nacheheliche Unterhalt als wiederkehrende Leistung geltend gemacht wird, gilt ergänzend § 51 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist der Betrag der auf die Rechtskraft der Scheidung folgenden zwölf Monate, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 260 Werden Ansprüch...mehr

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§ 28 Familiensachen / i) Ehegattenunterhalt

Rz. 263 Für den Ehegattenunterhalt gelten ebenfalls die §§ 35, 51 Abs. 1 FamGKG. Abzustellen ist auf die der Rechtskraft der Scheidung folgenden zwölf Monate, soweit nicht ein geringerer Betrag geltend gemacht wird (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Rz. 264 Wird im Wege des Stufenantrags auf Auskunft und/oder eidesstattliche Versicherung und Zahlung vorgegangen, gilt § 38 FamGKG. Maß...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Ehesache

Rz. 64 In isolierten Ehesachen (zum Verbund siehe Rdn 196 ff.) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 65 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist möglich.[32] Rz. 66 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist ebenfalls möglich. Zwar kann dem Scheidungsantrag nicht durch eine Versäumnisentscheidung entsprochen we...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Ehesache

Rz. 225 Der Wert der Ehesache richtet sich nach § 43 FamGKG (siehe Rdn 64). Werden wechselseitige Scheidungsanträge gestellt, handelt es sich um denselben Gegenstand i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG, sodass nicht addiert wird. Rz. 226 Wird allerdings einerseits die Scheidung beantragt, im Wege des Widerantrags die Aufhebung der Ehe oder umgekehrt, ist zu addieren (§ 38 Abs. 1 S...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 28 Familiensachen / 13. Sonstige Familienstreitsachen

Rz. 112 In sonstigen Familienstreitsachen nach § 266 FamFG gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 113 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Rz. 114 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist möglich. Rz. 115 Auch eine Einigungsg...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Ehewohnungssachen

Rz. 71 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 72 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 207 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 73 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

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§ 28 Familiensachen / bb) Zeitpunkt

Rz. 230 Abzustellen ist gem. § 34 S. 1 FamGKG auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.[123] Insoweit gilt das Gleiche wie für die Ermittlung des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens zur Bewertung der Ehesache (siehe Rdn 68). Beispiel 68: Versorgungsausgleich, Zeitpunkt der Bewertung Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens hatten die Eheleute ein gemeinsam...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Zu berücksichtigen ist auch hier, dass sich die Beratungshilfegebühren nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen, unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt oder nicht. Bei Festgebühren kommt es im Gegensatz zu den Wertgebühren auf eine gemeinschaftliche Beteiligung nicht an.[9] Beispiel 9: Vertretung von Ehefrau...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Außergerichtliche Aussöhnung

Rz. 14 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Die Höhe der Aussöhnungsgebühr beläuft sich auf 1,5, wenn die Ehesache noch nicht anhängig und auch noch kein entsprechender Verfahrenskos...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Verfahrenswert

Rz. 169 Hinsichtlich des Verfahrenswerts ist zu differenzieren:mehr

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§ 28 Familiensachen / ff) Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 185 Wird die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nach (§ 1386 BGB) beantragt, gilt § 42 Abs. 1 FamGKG. Nach einem Teil der Rspr.[100] soll der Wert in der Regel auf einen Bruchteil des zu erwartenden Zugewinnausgleichs festzusetzen und geringer sein, wenn bereits der Scheidungsantrag anhängig und zu erwarten ist, dass die Ehe ohnehin in nicht allzu ferner Zeit aufgelöst w...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 36 In isolierten Verfahren erster Instanz ergeben sich hinsichtlich der Gebühren grundsätzlich keine Besonderheiten. Abzurechnen ist hier wie in allgemeinen Zivilverfahren, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Rz. 37 Der Anwalt erhält unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Vo...mehr

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§ 28 Familiensachen / ii) Billigkeitskorrektur

Rz. 245 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[139] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[140] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei einseitiger Zerrüttung der Ehe

BGB § 1565 § 1566 Leitsatz 1. Wenn beide Ehegatten, die seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben, jeweils einen eigenen Scheidungs- bzw. Scheidungswiderantrag anbringen, über die mündlich verhandelt wird, wird das Scheitern der Ehe auch dann unwiderleglich vermutet, wenn ein Ehegatte seinen Scheidungsantrag in einem späteren Termin zurücknimmt und erklärt, an der ...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Leitsatz

1. Wenn beide Ehegatten, die seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben, jeweils einen eigenen Scheidungs- bzw. Scheidungswiderantrag anbringen, über die mündlich verhandelt wird, wird das Scheitern der Ehe auch dann unwiderleglich vermutet, wenn ein Ehegatte seinen Scheidungsantrag in einem späteren Termin zurücknimmt und erklärt, an der Ehe weiter festhalten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl v. 10.8.2022 – XII ZB 83/20 a) Vereinbaren Ehegatten in einem gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Abgeltungsklausel, dass Berufsunfähigkeitsrenten i.S.d. § 28 VersAusglG vollständig der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, muss das Gericht gemäß § 26 FamFG aufklären, ob der Vergleich auch einen (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 6...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 3. Scheidungsverbund

Der Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und vorzeitigen Zugewinnausgleich kann nicht nach § 137 FamFG mit der Scheidungssache verbunden werden, da gerade eben nicht eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist.[75] Ein Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich kann neben dem Scheidungsverfahren isoliert erhoben werden.[76] Da es sich um zwei...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / Einführung

In der Regel endet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit Rechtskraft der Ehescheidung oder Vereinbarung eines anderen Güterstandes, insbesondere der Gütertrennung. Ein möglicher Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht gem. § 1378 Abs. 3[1] mit Beendigung des Güterstandes. Erst von diesem Zeitpunkt an können – bei verspäteter Zahlung – Verzugszinsen verlangt...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Einigungsgebühr Eine Einigungsgebühr ist aus dem Wert der Ehesache nicht angefallen. Insoweit wird auf OLG München (AGS 2018, 265 = RVGreport 2017, 379) Bezug genommen. Der dortige Leitsatz zu Nr. 2 lautet: Hinweis Ist das Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie das Recht keiner Partei zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses unstreitig und einigen die Parteien sich j...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / VI. Fazit

Aus welchen Gründen eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden kann, ist in § 1385 abschließend geregelt. Eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft hat den Eintritt der Gütertrennung zur Folge. In den meisten Fällen einer Scheidung wird eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft nicht in Betracht kommen bereits, weil keiner der Tatbest...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / V. Gegenstandwert der Einigungsgebühr

Hinsichtlich der Einigungsgebühr war lediglich von einem Gegenstandswert von 102.600,00 EUR auszugehen, da eine Einigung über den Güterstand nicht erfolgte. Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Auch kann nur für Teile einer Auseinan...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / IV. Gründe für die vorzeitige Aufhebung

Eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Denkbar sind Fälle, in denen die Ehegatten eine Scheidung nicht wünschen – z.B., damit der andere Ehegatte sich nicht auf eigene Kosten krankenversichern muss, oder weil ein Anspruch auf Witwenrente erhalten bleiben soll. Ist dann der Ehegatte nicht zu einer notariell zu beurkunde...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 1. § 1385 Nr. 1: dreijährige Trennung

Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, kann eine vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangt werden. Einzige Anspruchsvoraussetzung ist die Trennung der Eheleute[4] – der Begriff des Getrenntlebens ist identisch mit dem des § 1567.[5] Von einem Getrenntleben ist folglich auszugehen, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr b...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / V. Vertragliche Regelungen

Grundsätzlich können die Ehegatten über den Güterstand Vereinbarungen treffen. Sie können die Zugewinngemeinschaft modifizieren, sie können Gütertrennung vereinbaren, sie können auch – durch Vereinbarung der Gütertrennung – vorzeitig – also vor Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses – die Zugewinngemeinschaft aufheben. Die gesetzliche vorgeschriebene Form des § 1410 – notar...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / II. Vorbemerkung

Das von einer BGB-Gesellschaft ggf. gebildete Vermögen steht grundsätzlich den Gesellschaftern als Eigentümer zur gesamten Hand zu. Wird die Gesellschaft als Innengesellschaft[4] geführt, gilt dies nicht. Zu deren konstitutiven Merkmalen gehört, dass das Vermögen zwar durch die beidseitigen Beiträge gemeinsam erwirtschaftet, dinglich aber nur demjenigen Gesellschafter zugeor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Heutige Rspr: Berufliche Veranlassung, wenn die Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (Beschäftigungsort) aus beruflichem Anlass unterhalten wird

Rn. 733 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Eine grundlegende Neuausrichtung seiner Rspr hat der BFH mit zwei Entscheidungen vom 05.03.2009 (BFH VI R 58/06, BStBl II 2009, 1012 und BFH VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016) vorgenommen. Der BFH stellt seitdem allein darauf ab, dass aus beruflichen Gründen neben dem Familienhausstand eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort (seit VZ 2014 O...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / b) Das Jugendamt als andere Hilfe

Nach §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1 Nr. 2 RDG ist das Jugendamt (ebenso wie z.B. die großen Wohlfahrtverbände der Kirchen) als Behörde zur Rechtsberatung im Rahmen der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben notwendigen Beratung befugt. Über das "erlaubt" bedarf es daher keiner weiteren Erörterung. Lediglich über das "hinreichend kompetent" und die "Zumutbarkeit" des Verwei...mehr

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FoVo 11/2022, Was tun, wenn... / II. Die Lösung

Die Frage nach dem Warum Die Abwägung, welche weitere Vollstreckungsmaßnahme in Betracht gezogen werden soll, hängt (auch) davon ab, aus welchen Gründen der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert hat. Natürlich wird der Gläubiger dies nicht positiv wissen, sondern kann die Antwort auf die Frage vielmehr nur aus den allgemeinen Sozialdaten ableiten. 1. Die verwei...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / I. Sachverhalt

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit seinen familienrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung von seiner Ehefrau. Insoweit sollte eine einvernehmliche Gesamtregelung getroffen werden. Man kam schließlich überein, dass eine Scheidung der Ehe nicht erfolgen sollte, sondern im Rahmen eines notariellen Vertrages die Gütertrennung sowie eine Trennungsverei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

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Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 435 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 455 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 456 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr