Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 20: M 2.000 EUR – F 0 EUR + K (7 J) – Vorrang des Kindesunterhalts vor Partnerunterhalt; Herabsetzung des Kindesunterhalts auf Mindestunterhalt; Mangelfall –

Rz. 54 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt für das gemeinsame siebenjährige Kind K, das von ihr betreut wird. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 2.000 EUR. F hat kein Einkommen. Wegen der Betreuung des Kindes ist sie nicht berufstätig. I. Kindesunterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Bedeutung des Gleichrangs in finanzieller Hinsicht?

Rz. 34 Wie das Fallbeispiel zeigt, müssen die Ergebnisse von (zweimaliger) Halbteilung in Verbindung mit einem Ausgleich nach § 1581 einerseits und Dreiteilung andererseits im Einzelfall nicht groß voneinander abweichen.[4] Dies hängt aber letztlich von den Besonderheiten des Einzelfalls, also letztlich von Zufälligkeiten ab. Die Deutlichkeit, mit der der Unterschied der bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / V. Zurück zum Ehegattenunterhalt für F1

Rz. 42 Nach Ermittlung des Unterhaltsanspruchs bzw. Bedarfs der neKM ist erneut die Leistungsfähigkeit des M zu prüfen. 1. Ehegattenmindestselbstbehalt Rz. 43 Müsste M nunmehr auch diese 960 EUR zahlen, verblieben ihm nur noch 753,50 EUR (3.000 – 326,50 – 960 – 960 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. Fälle 18 und 35, siehe § 3 Rdn 96, § 10 Rdn 1) gegenüber F1 wäre nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 21: M 3.100 EUR – F 0 EUR + K1 (7 J) + K2 (3 J) – Partnerunterhalt und Unterhalt für zwei Kinder –

Rz. 74 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder K1, das 7 Jahre alt ist, und K2, das 3 Jahre alt ist. Beide Kinder werden von F betreut. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.100 EUR. F hat kein Einkommen. Wegen der Betreuung der Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / II. Ehegattenunterhalt

1. Anspruchsgrundlage Rz. 26 Im Fallbeispiel soll ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder auf Geschiedenenunterhalt bestehen (vgl. Fälle 15 und 16, siehe § 3 Rdn 1, 31). 2. Bedarf der F1 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 52 Zu berücksichtigen ist jedoch auch eine etwaige Unterhaltspflicht gegenüber F2. Bei F2 kommt im Fallbeispiel ein Trennungsunterhaltsanspruch in Betracht. Rz. 53 Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M ­haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts?

(1) Kind aus erster Ehe Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und F1 geboren. Der Kindesunterhalt für K2 hat also bereits die ehelichen Leben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 32 Der Ehegattenmindestselbstbehalt gegenüber F1 beträgt 1.280 EUR. Vgl. Nr. 21.4 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. der SüdL. Es stehen nach Abzug des vorrangigen Kindesunterhalts also nur 147 EUR (2.000 – 286,50 – 286,50 – 1.280 EUR) für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F1

aa) Vorwegabzug Kindesunterhalt? Rz. 29 Nachdem es sich bei den 3.000 EUR bereits um das bereinigte Nettoeinkommen des M handelt, ist nur noch der Vorwegabzug des Kindesunterhalts zu prüfen. Hierbei ist zu beachten, dass der Unterhalt für das Kind aus der zweiten Beziehung des M mit neKM nur abgezogen werden kann, wenn neK noch vor Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 28 Im Fallbeispiel wird davon ausgegangen, dass F1 unterhaltsberechtigt ist. Zu den möglichen Anspruchsgrundlagen vgl. Fall 16 (siehe § 3 Rdn 31).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fallübersicht / § 15 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelicher Kindsmutter und nichtehelichem Kind und geschiedener/getrennt lebender Ehefrau

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 9 Die Ehe von M und F2 ist nicht geschieden. M und F2 leben auch nicht getrennt. F2 hat einen Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a. § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Der Bedarf des Ehegatten ist "die Hälfte der ehelichen Lebensverhältnisse" (Halbteilungsgrundsatz)

Rz. 39 Es gilt der Grundsatz der gleichen Teilhabe (Halbteilungsgrundsatz). BVerfG v. 25.1.2011 – 1 BvR 918/10, Absatz-Nr. 46 Das nacheheliche Unterhaltsrecht und insbesondere die verfahrensgegenständliche Bestimmung des Maßes nachehelich zu gewährenden Unterhalts nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf danach einer rechtlichen Ausgestaltung, bei der die Handlungsfreiheit sowohl d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der neKM

a) Grundsatz Rz. 38 Der Bedarf der nichtehelichen Kindsmutter bestimmt sich nach deren Lebensstellung und damit nach deren Einkünfte, die sie ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte (vgl. Fälle 23 und 24, siehe § 5 Rdn 1, 40). BGH, Beschl. v. 15.5.2019 – XII ZB 357/18 Rn 23 Das Oberlandesgericht ist dem Grunde nach zutreffend davon ausgegangen, dass für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / Fall 58: M 3.200 EUR – F 1.600 EUR – Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) beim Aufstockungsunterhalt –

Rz. 1 F verlangt von M nach vierjähriger Ehe im Rahmen der Scheidung nachehelichen Unterhalt. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.200 EUR. F hat aus einer (angemessenen) Vollzeittätigkeit ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.600 EUR. F hat während der Ehe ihre frühere Erwerbstätigkeit aufgegeben, ist mittlerweile aber wieder erwerbstätig. F hätte ohne Eheschließung he...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 19: M 3.000 EUR – F 0 EUR + K (7 J) – Übersicht zum ­Betreuungsunterhalt; Abgrenzung ­Betreuungsunterhalt/­Aufstockungsunterhalt –

Rz. 1 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt für das gemeinsame siebenjährige Kind K, das von ihr betreut wird. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.000 EUR. F hat kein Einkommen. Wegen der (erforderlichen oder vereinbarten) Betreuung des Kindes ist sie ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Kein Einsatzzeitpunkt

Rz. 13 Der Betreuungsunterhaltsanspruch ist nicht an einen Einsatzzeitpunkt (siehe § 3 Rdn 32) geknüpft. Also auch dann, wenn bspw. im Zeitpunkt der Scheidung die Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. das Kind ist altersbedingt nicht mehr betreuungsbedürftig), kann der Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt dennoch entstehen (z.B. das Kind wird durch Erkrankung wieder betreuun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 26 Im Fallbeispiel soll ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder auf Geschiedenenunterhalt bestehen (vgl. Fälle 15 und 16, siehe § 3 Rdn 1, 31).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 16: M 3.000 EUR – F 1.000 EUR – nachehelicher Unterhalt, Anspruchsgrundlagen, eheliche Lebensverhältnisse, Bedarf, Halbteilung, Erwerbstätigenbonus –

Rz. 28 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 3.000 EUR, das der F 1.000 EUR, wovon sie 500 EUR aus einem Arbeitsverhältnis und 500 EUR aus der Vermietung einer Wohnung erzielt. M hat keine weiteren Unterhaltspflichten. I. Anspruchsgrundl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / VI. Zahlungspflichten

Rz. 45 Unterhaltspflichten des M: K1: 326,50 EUR neKM: 960 EUR F1: 434 EURmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M

aa) Vorwegabzug des Kindesunterhalts? (1) Kind aus erster Ehe Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages. (2) Kind aus der zweiten Beziehung Rz. 28 K2 wurde im vorliegenden Fallbeispiel – anders in den Fällen 46 und 47 (siehe Rdn 1, 13) – noch während der Ehe von M und F1 geboren. Der Kindesunterhalt für K2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / (1) Kind aus erster Ehe

Rz. 27 Der Unterhalt für K1, der schon die erste Ehe geprägt hat, ist abzuziehen, und zwar in Höhe des Zahlbetrages.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 3. Ungedeckter Restbedarf (Unterhaltshöhe)

Rz. 31 F1 hat kein eigenes Einkommen. Der ermittelte Bedarf (960 EUR) entspricht dem ungedeckten Bedarf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / bb) Vorwegabzug eines etwaigen Unterhalts für die Mutter des nichtehelichen Kindes?

Rz. 29 Dieses Problem stellt sich hier nicht, da das Fallbeispiel davon ausgeht, dass keine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter des nichtehelichen Kindes K2 besteht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / III. Ehegattenunterhalt für F1

1. Anspruchsgrundlage Rz. 28 Im Fallbeispiel wird davon ausgegangen, dass F1 unterhaltsberechtigt ist. Zu den möglichen Anspruchsgrundlagen vgl. Fall 16 (siehe § 3 Rdn 31). 2. Bedarf der F1 a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F1 aa) Vorwegabzug Kindesunterhalt? Rz. 29 Nachdem es sich bei den 3.000 EUR bereits um das bereinigte Nettoeinkommen des M handelt, ist nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 22: M 2.100 EUR – F 0 EUR + K1 (7 J) + K2 (3 J) – unechter Mangelfall –

Rz. 87 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder K1, das 7 Jahre alt ist, und K2, das 3 Jahre alt ist. Beide Kinder werden von F betreut. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 2.100 EUR. F hat kein Einkommen. Wegen der Betreuung der Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf der F1

a) Bedarfsbestimmendes Einkommen des M in Bezug auf F1 aa) Vorwegabzug Kindesunterhalt? Rz. 29 Nachdem es sich bei den 3.000 EUR bereits um das bereinigte Nettoeinkommen des M handelt, ist nur noch der Vorwegabzug des Kindesunterhalts zu prüfen. Hierbei ist zu beachten, dass der Unterhalt für das Kind aus der zweiten Beziehung des M mit neKM nur abgezogen werden kann, wenn neK ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 2. Bedarf

Rz. 3 Die Dreiteilungsmethode auf Bedarfsebene wurde vom BVerfG abgelehnt (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Der Unterhalt ist für beide Frauen getrennt nach dem Halbteilungsgrundsatz zu ermitteln (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1). Die Rangfrage, also die Frage, ob ein Partner vorrangig bzw. nachrangig ist, erlangt erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 10 M verbleiben nach Abzug des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts für K1 1.431,50 EUR (2.500 – 762 – 306,50 EUR). Sein Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) wäre gewahrt. M ist jedoch auch dem Kind K2 zum Unterhalt verpflichtet. Nach Abzug weiterer 306,50 EUR Kindesunterhalt für K2 verblieben M nur 1.125 EUR. Es liegt ein Mangelfall vor. Der Kindesunterhalt ist v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 17: M 2.500 EUR – F 400 EUR – einfache Berechnung, Halbteilungsgrundsatz, Bedarf, Bedarf nach Quote, konkrete Bedarfsbemessung –

Rz. 60 F verlangt von ihrem Ehemann M – nach erfolgter Scheidung bzw. im Rahmen des Scheidungsverfahrens – nachehelichen Unterhalt. M hat keine weiteren Unterhaltspflichten. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 2.500 EUR, das der F 400 EUR. F kann kein höheres Einkommen erzielen. I. Anspruchsgrundlage Rz. 61 Es soll davon ausgegangen werden, dass ein Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 3. Ungedeckter Restbedarf der F1 (Unterhaltshöhe)

Rz. 33 Nachdem F kein Eigeneinkommen hat, entspricht der eben ermittelte Bedarf von 960 EUR auch der Höhe des Unterhalts von F1.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit

Rz. 7 Bei Zahlung von 1.125 EUR Ehegattenunterhalt verbleiben M 1.875 EUR (3.000 – 1.125 EUR). Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber nunmehr zu berücksichtigen, dass M auch der F2 zum Unterhalt verpflichtet ist. Eine solche Unterhaltspflicht kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fallübersicht / § 14 Unterhaltspflicht gegenüber nichtehelichem Kind und geschiedener Ehefrau mit minderjährigem Kind

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Hinweise

Rz. 54 Ob das Kind aus der zweiten Beziehung des M vor oder nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde, ist bei der vorliegenden Fallgestaltung unerheblich, da diese Frage nur für die Bestimmung des Bedarfs der ersten Ehefrau von Bedeutung wäre, die hier entbehrlich ist. Der Mindestunterhalt des vorrangigen Kindes ist in jedem Fall zu erfüllen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 37 Vgl. hierzu die Fälle 23 und 24 (siehe § 5 Rdn 1, 22).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / IV. Unterhaltsanspruch der neKM nach § 1615l

1. Anspruchsgrundlage Rz. 37 Vgl. hierzu die Fälle 23 und 24 (siehe § 5 Rdn 1, 22). 2. Bedarf der neKM a) Grundsatz Rz. 38 Der Bedarf der nichtehelichen Kindsmutter bestimmt sich nach deren Lebensstellung und damit nach deren Einkünfte, die sie ohne die Geburt und die Betreuung des gemeinsamen Kindes hätte (vgl. Fälle 23 und 24, siehe § 5 Rdn 1, 40). BGH, Beschl. v. 15.5.2019 – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Schematisiertes Unterhaltsmaß nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 5 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des bedürftigen (angemessener Unterhalt) (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 6 Das Kind leitet seine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / b) Vertrauensschutz – durch Titulierung, insb. bei Alttiteln

Rz. 18 Bei der Frage nach der Unbilligkeit ist zunächst die Art des Vertrauens des Unterhaltsschuldners zu beachten. BGH, Urt. v. 7.3.2012 – XII ZR 179/09 Rn 27 Bereits bei der Prüfung der Unbilligkeit nach § 1578b BGB ist außerdem zu berücksichtigen, ob der Unterhaltsanspruch tituliert ist. Denn einem titulierten oder durch Vereinbarung festgelegten Unterhalt kommt ein größer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / bb) Kein Vorwegabzug des Ehegattenunterhalts für F2

Rz. 46 F2 ist zwar vorrangig, doch haben Rangfragen erst bei der Leistungsfähigkeit Bedeutung. Die Unterhaltsverpflichtung aus der zweiten Ehe hat naturgemäß auch nicht die Lebensverhältnisse der ersten Ehe geprägt. Eine Berücksichtigung mit dem Argument der "Wandelbarkeit der ehelichen Verhältnisse" hat das BVerfG abgelehnt. Der Unterhalt für die zweite Ehefrau ist also bei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Unterhaltspflicht gege... / a) Sonstige Unterhaltspflicht?

Rz. 15 Eine Unterhaltspflicht gegenüber F2 kann Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / b) Obergrenze für den Bedarf der neKM: Fiktion einer Ehe zwischen M und neKM

Rz. 15 Der Bedarf kann jedoch nicht höher sein als der, den die neKM hätte, wenn sie mit M verheiratet wäre (vgl. Fall 25, siehe § 5 Rdn 47). Deshalb ist für neKM ein fiktiver Ehegattenunterhalt zu berechnen. BGH, Urt. v. 16.7.2008 – XII ZR 109/05 Obergrenze ist der Unterhaltsbetrag, der im Falle einer (gedachten) Ehe mit dem Kindsvater geschuldet wäre. Zunächst hatte der BGH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / b) Berücksichtigungsfähige sonstige Unterhaltspflichten des M?

Rz. 13 Eine weitere Unterhaltspflicht kann eine sonstige Verpflichtung i.S.v. § 1581 sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Eine sonstige Verpflichtung in diesem Sinne ist auch eine weitere Unterhaltspflicht. Zwar darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Bemessung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen eine Unterhaltspflicht gegenüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 26 Der eheangemessene Selbstbehalt ist grundsätzlich ein individueller und damit variabler Selbstbehalt. Erst der Ehegattenmindestselbstbehalt ist als Untergrenze ein "fester" Selbstbehalt.[3] Rz. 27 Der eheangemessene Unterhalt (= eigener angemessene Unterhalt i.S.v. § 1581) entspricht betragsmäßig dem eheangemessenen Ehegattenunterhalt i.S.v. § 1578 Abs. 1 S. 1 (vgl. hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / aa) Kein Nachrang der F2

Rz. 53 Eine nachrangige zweite Ehefrau könnte unberücksichtigt bleiben. Die neue Ehefrau muss also vorrangig oder zumindest gleichrangig sein. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 Allerdings muss es sich bei dem hinzugetretenen Unterhalt um eine dem Geschiedenenunterhalt zumindest gleichrangige Verpflichtung handeln (Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 151/09). § 1609 Rangfolge mehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Unterhaltspflicht gege... / Fall 51: M 2.100 EUR – neKM 0 EUR; früher 1.200 EUR + neK2 (1 J) – F1 0 EUR + K1 (5 J) – Gleichrang; Prägung; Wechselwirkung beim Partnerunterhalt; Mindestbedarf –

Rz. 33 Die Ehe von M und F1 ist geschieden. Aus der Ehe ist das 5-jährige Kind K1 hervorgegangen, das von seiner Mutter F1 betreut wird. Nach Rechtskraft der Scheidung hatte M vorübergehend eine Beziehung mit der neKM. Aus dieser Beziehung ist das 1-jährige Kind neK2 hervorgegangen ist. M und die neKM leben nicht zusammen. Das gemeinsame Kind wird von seiner Mutter neKM betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / VI. Hinweis

Rz. 40 F1 wäre jedoch dann nicht nachrangig, wenn ihre Ehe von langer Dauer gewesen wäre. Siehe zum Gleichrang Fall 35 (siehe § 10 Rdn 1). Aber auch bei Gleichrang müsste F1 eine Unterhaltskürzung hinnehmen, soweit dies Folge daraus ist, dass andernfalls bei (bloßer) Deckung des Mindestbedarfs der F2 durch M der eheangemessene Selbstbehalt des M im Verhältnis zu F1 nicht meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unterhaltspflicht gegen... / II. Ehegattenunterhalt

Rz. 55 Hier zeigt sich der Unterschied zu Fall 31 (siehe Rdn 26), in dem das volljährige Kind privilegiert und deshalb gegenüber F vorrangig war, weil er sich noch in allgemeiner Schulausbildung befand. Im vorliegenden Fall ist F vorrangig. § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unterhaltspflicht gege... / Fall 46: M 2.500 EUR + neK2 (1 J) – F1 500 EUR + K1 (5 J) – nichteheliches Kind; kein Vorwegabzug des Unterhalts für nachehelich geborenes Kind –

Rz. 1 Die Ehe von M und F1 wurde geschieden. Aus der Ehe ist das 5-jährige Kind K1 hervorgegangen, das von F1 betreut wird. M ist Vater des nichtehelichen Kindes neK2, das nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe von M und F1 geboren wurde und von M betreut wird. Die Mutter des nichtehelichen Kindes, mit der M nicht mehr zusammenlebt, ist leistungsunfähig. M muss deshalb auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / 4. Leistungsfähigkeit des M

Rz. 18 M hätte 1.125 EUR Unterhalt für F1 aufzubringen. Ihm blieben 1.875 EUR aus dem der Kindesunterhalt (326,50 EUR) und auch der Unterhalt für F2, die das Kind betreut, aufzubringen wäre. Solche Unterhaltspflichten können Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des M haben. § 1581 Leistungsfähigkeit Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unte...mehr