Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / M. Jahr 2012

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 27.6.2012[28] den von der Versicherung vorgerichtlich gezahlten Schmerzensgeldbetrag als ersichtlich unzureichend tituliert und somit das Regulierungsverhalten der Beklagten und ihrer Haftpflichtversicherung für unverständlich und für die Klägerin zusätzlich beeinträchtigend anerkannt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des OLG Düsseldorf vom 6.2.2002

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.2.2002[8] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Trotz eindeutiger Verletzung und des dadurch bedingten Schadens ist keinerlei Ersatz seitens der Versicherung geleistet worden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Köln vom 29.9.2006

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2006[15] aufgrund des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion eine maßvolle Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages für angemessen erachtet. III. Urteil des OLG Nürnberg vom 22.12.2006 Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 22.12.2006[16] in Bezugnahme auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / III. Urteil des OLG Nürnberg vom 22.12.2006

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 22.12.2006[16] in Bezugnahme auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 851 festgestellt, dass Haftpflichtversicherungen verpflichtet sind, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Brandenburg vom 14.6.2007

Auch das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 14.6.2007[18] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Vorgerichtlich hatte die Beklagte in vier Teilbeträgen Zahlungen an die Klägerin geleistet, wobei über ein halbes Jahr verstrichen war, bis ein Betrag von 5.000 EUR geleistet wurde. Eine nachvollziehbare Begründung für dieses Hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Erstinstanzlich gilt Nr. 4143 VV Werden im erstinstanzlichen Verfahren vor dem AG vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht, erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Eine Ermäßigung dieser Gebühr bei vorzeitiger Erledigung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (z.B. Nr. 31...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Richterliche Üb... / 2 Aus den Gründen:

[45] "… 1. Die volle Haftung der Bekl. dem Grunde nach für die dem Kl. aus dem Unfallereignis entstandenen Schäden nach § 7 Abs. 1 StVG, § 3 Nr. 1 und 2 PflVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung, hinsichtlich des Bekl. zu 3) aus § 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB steht zwischen den Parteien außer Streit." [46] 2. Umstritten ist jedoch, welche gesundheitlichen Beeinträ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / III. Urteil des OLG Naumburg vom 15.10.2007

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 15.10.2007[19] ein Urteil des LG Magdeburg mit folgender Begründung bestätigt: "Die Kammer hat insbesondere zu Recht schmerzensgelderhöhend das Regulierungsverhalten des Beklagten berücksichtigt. Der Beklagte hat mehr als 6 ½ Jahre nach dem Schadenereignis und mehr als 4 ½ Jahre nach Rechtskraft des Grundurteils noch immer keinerlei Ausglei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des LG Coburg vom 14.4.2009

Das Landgericht Coburg führt mit Urteil vom 14.4.2009[21] wie folgt aus: "Der Haftpflichtversicherer der Beklagten hat außergerichtlich zwar eine Schadensregulierung vorgenommen, die jedoch als völlig unzureichend betrachtet werden muss. Die geleistete Zahlung von 30.000 EUR ist in Anbetracht der geschilderten Umstände bei Weitem nicht angemessen. Selbst nachdem aufgrund der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des OLG Brandenburg vom 21.7.2011

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 21.7.2011[26] ausgeführt, dass in bestimmten Fällen ein stark verzögerndes Regulierungsverhalten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen sei, insbesondere wenn dieser die Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Beschluss des OLG Köln vom 11.8.2011

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 11.8.2011[27] eine Abfindung statt einer Geldrente zuerkannt. Gerechtfertigt wird dies nach Ansicht des Senats aus dem Regulierungsverhalten der Berufshaftpflichtversicherung. Dieses Verhalten stellt einen wichtigen Grund i.S.d. § 843 Abs. 3 BGB dar. Wörtlich führt der Senat wie folgt aus: "Auch noch nachdem die Haftung der Beklagten wegen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Erhöhung des S... / IV. Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.11.2007

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.11.2007[20] wie folgt entschieden: "Schließlich ist hier ausnahmsweise das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung des Beklagten schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, das ihm zuzurechnen ist. Zwar steht es jedem Beklagten frei, sich gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu verteidigen und auch Rechtsmittelmöglichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Richterliche Üb... / Sachverhalt

Der im Jahre 1966 geborene Kl., der als selbstständiger Elektroinstallationsmeister ein Unternehmen betreibt, erlitt bei einem Verkehrsunfall, bei dem der Bekl. zu 3) mit dem bei der Bekl. zu 1) haftpflichtversicherten Pkw des Bekl. zu 2) auf das von dem Kl. auf dessen vor einer LZA angehaltene Fahrzeug auffuhr, nach den Feststellungen des medizinischen Sachverständigen im R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / II. Vertretung nur hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche

Beschränkung auf das Adhäsionsverfahren ist keine Einzeltätigkeit Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er weder Verteidiger, Vertreter noch Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV). Es liegt keine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV vor. Allerdings entstehen daneben keine Gebü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 2 StPO einen Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung stellte ein Zeuge den Antrag, den Angeklagten im Wege des Adhäsionsverfahrens zu einem Schmerzensgeld zu verurteilen. Daraufhin schlossen beide einen in der Hauptverhandlung protokollierten Vergleich zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / IV. Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

Strittig, ob vorangegangene Geschäftsgebühr anzurechnen ist Hatte der Anwalt zunächst den Auftrag erhalten, die Ansprüche außergerichtlich einzufordern, so hat er hierfür die Vergütung nach Nr. 2300 VV verdient. Der Ausschluss nach Vorbem. 2 Abs. 3 VV greift nicht, weil es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt, nicht um eine Strafsache, zumal in diesem Stadium häufig noch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 1. Überblick

Hinsichtlich der Strafsache gelten die allgemeinen Gebühren Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter eines Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den Nrn. 4100 ff. VV. Insoweit gelten die allgeme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2014, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag 2012 zum 50. Mal präsentierte, erlebt er einen unerwarteten Aufschwung. In 2013 kam es zu einer Rekordbeteiligung und die gegenwärtigen Anmeldezahlen für den 52. Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2014 lassen vermuten, dass die Schallgrenze von 2000 Teilnehmern erstmals durchbrochen werden wird. Dies bestätigt auch, dass erneut ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache erweisen sich die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin ebenso wie die sofortige Beschwerde des Verurteilten als unbegründet. Das LG hat im Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend eine 2,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 4143 VV sowie eine 1,0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1000 VV festgesetzt. a) Für die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche im Straf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2013, Anzeigeobliege... / Sachverhalt

Der VN unterhielt seit 2001 beim VR eine Gebäudehaftpflichtversicherung zu einer Jahresprämie von 11,07 EUR. Im Februar 2008 stürzte W während einer Hilfe für einen Mieter des VN in dem versicherten Gebäude über ein defektes Holzbalkongeländer, das brach, in die Tiefe und verletzte sich erheblich. Der VN meldete den Schaden zunächst seinem privaten Haftpflicht-VR und sodann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 3. Rechtsmittelverfahren

Im Berufungs- und Revisionsverfahren gilt Nr. 4144 VV Im Berufungs- und Revisionsverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 4144 VV eine 2,5-Gebühr. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die vermögensrechtlichen Ansprüche bereits erstinstanzlich anhängig waren (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4143 VV). Darauf, ob auch der Berufungsanwalt bereits erstinstanzlich tätig war, kommt es nicht an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Das LG hat den Streitwert für die Adhäsionsklage gegen den Angeklagten auf 53.000,00 EUR festgesetzt. Dessen Beschwerde, mit der er eine Festsetzung auf höchstens 40.000,00 EUR erstrebt, bleibt ohne Erfolg. Das Rechtsmittel ist unbegründet. Die Festsetzung des Streitwertes auf 53.000,00 EUR ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Das LG hat sich in seiner – nicht mit Gründen ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZFS 11/2013, Aufklärungs- u... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… Das BG hätte einen Schadensersatzanspruch des Kl. gegen den Bekl. nicht wegen mangelnder Erfolgsaussicht des Vorprozesses scheitern lassen dürfen." [7] 1. Noch zutreffend ist das BG von einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Bekl. bei der Vertretung des Kl. im Vorprozess ausgegangen. [8] a) Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2013, Bachmeier: Regulierung von Auslandsunfällen, 1. Auflage 2013, Nomos Verlag, 808 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8329-7457-2

Bachmeier überzeugte bereits mit seinen hervorragenden Ausführungen zum Zivilrecht im Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht (Ferner/Bachmeier/Müller, 1. Aufl. 2009) und setzt diesen guten Eindruck mit seinem neuen Werk zur Regulierung von Auslandsunfällen nahtlos fort. Auf über 800 Seiten wird ein für die Rechtsprechung – dem EuGH sei Dank – und die außergerichtliche Regulierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, § 323c StGB al... / Sachverhalt

Der klagende Gerichtsvollzieher macht gegenüber der Alleinerbin des im Verlauf des Revisionsverfahrens verstorbenen früheren Bekl. einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer Schussverletzung geltend, die ihn der Sohn des Bekl. während einer vom früheren Bekl. beauftragten Räumung einer Wohnung zugefügt hat. Der Sohn des früheren B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. haftet dem Kl. sowohl wegen Vertragsverletzung als auch deliktisch auf den Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens." 1. Der vertragliche Ersatzanspruch ist aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Versicherungsvertrag der Parteien begründet. Gegen die sich daraus ergebenden Pflichten haben die Mitarbeiter der Bekl. schuldhaft verstoßen, was sich die Bekl. gem. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Haftungsfreist... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den Bekl. auf Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht bezüglich seines Zukunftsschadens aus einem Unfallereignis in Anspruch. Zur Zeit des Unfallereignisses war der Kl. bei einer Industriemontagefirma beschäftigt, die mit der Montage des Lichtbandes und der Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Firstbereich eines Bauvorhabens von der Firma J beauftragt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Unzulässigkeit... / Leitsatz

1. Übersendet ein Krankentagegeldversicherer mit dem offenkundigen Ziel, eine leistungsbefreiende Berufsunfähigkeit nach § 15 Abs. 1b MB/KT herbeizuführen, ohne Einwilligung des VN ein medizinisches Gutachten an den Arbeitgeber des VN und suspendiert dieser daraufhin den VN aus seinem Dienst, so hat der Krankentagegeldversicherer dem VN den daraus entstehenden Schaden zu ers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Eingreifen der... / Sachverhalt

Die Kl. hat die Bekl. aus einem Reitunfall auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Bekl. zu 3) ist einer der Geschäftsführer der Bekl. zu 1), die unter anderem eine Reithalle betreibt, die Bekl. zu 2) dessen Tochter. Die tatsächliche Gewalt über das Pferd "Peppermint" übt der Bekl. zu 3) aus, die Bekl. zu 2), die 500 km entfernt von dem Gestüt lebt, ist lediglich als Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, Homburger Tage 2013 – Der (Schloss-)Berg ruft!

© Stefan Eckstein 33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken: Vom 18. bis 20. Oktober finden die Homburger Tage wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg/Saar statt. Sie sind neben dem Verkehrsanwaltstag die zentrale Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahrzehnten richtungsweisend für die Fortentwicklung des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2013, § 323c StGB al... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… Das Berufungsurteil hält einer revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Das BG hat mit Recht eine Haftung des Bekl. aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung bejaht." [6] 1. Das BG ist zutreffend davon ausgegangen, dass § 323c StGB Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB ist. [7] a) Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm, d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Apotheker haften wie Ärzte

Leitsatz Der Apotheker haftet genauso wie der Arzt für den Gesundheitsschaden des Patienten. Sachverhalt Einem Baby mit Down-Syndrom wurde im Vorfeld einer geplanten Herzoperation vom behandelnden Arzt ein herzstärkendes Medikament verordnet. Im Rezept wurde versehentlich eine 8-fach überhöhte Dosierung angegeben. Der Apotheker erkannte den Fehler nicht und gab die Arznei aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / A. Einleitung

Die Lektüre von Schmerzensgeldentscheidungen, die Narben betreffen, zeigt, dass verletzte Frauen unter vergleichbaren Bedingungen höhere Schmerzensgelder als verletzte Männer bekommen. Für eine deutlich sichtbare Narbe auf der Stirn als Folge eines Faustschlags hat das Amtsgericht Aachen für den verletzten Mann 750 EUR ausgeworfen, einer Frau sprach das Amtsgericht Mannheim f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlich hohe Schmerzensgelder bei Männern und Frauen

Einführung Nach Art. 3 Abs. 2 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden (Art. 3 Abs. 3 GG). Die Auswertung der gängigen Schmerzensgeldtabellen zeigt, dass dieses Postulat von den Gerichten bei der Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen nicht eingehalten wird. Wenn es um Verletzungen der Geschlechtsorgan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / F. Gründe der Ungleichbehandlung

Im Vergleich zu zahlreichen Entscheidungen, die es für HWS-Distorsionen nach Verkehrsunfällen gibt, sind die Entscheidungen, die einen Geschlechtsbezug haben, seltener. Statistisch sind die oben gewonnenen Ergebnisse möglicherweise deshalb nicht aussagekräftig. Dennoch lässt sich eine Tendenz nicht verleugnen,[53] so dass die Frage gestellt werden muss, wo die Gründe für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / II. Verlust eines Eileiters

Schmerzensgeldbeträge für den Verlust eines Hodens beginnen beim Mann bei 10.000 EUR, bei der Frau begi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / I. Verlust der Zeugungsfähigkeit beim Mann

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / G. Fazit

Die Schwierigkeit bei der Bemessung von Schmerzensgeld besteht darin, die vom Bundesgerichtshof für maßgeblich erachteten Kriterien in Zahlen umzusetzen. Nach der Entscheidung des großen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1955, die heute noch maßgeblich ist,[65] kommt es auf die erlittenen Schmerzen, die Schwere der Verletzungen, ein verletzungsbedingtes Leiden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / II. Verlust der Zeugungsfähigkeit bei der Frau

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / E. Vorübergehende Beeinträchtigung der Sexualität

I. Mann II. Frau Die tendenzielle Ungleichbehandlung wird auch bei vorübergehenden Verletzungen im Geschlechtsbereich deutlich. Für einen Bluterguss am linken Hodensack sowie Prellung des Hodens und Nebenhodens links anlässlich e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / C. Verlust der Zeugungsfähigkeit/Sterilisation

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / I. Mann

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / I. Mann

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / B. Verlust eines Hodens/Eileiters

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / D. Verlust der Zeugungsfähigkeit verbunden mit Inkontinenz und Mastdarmentleerungsstörungen

I. Mann II. Frau Bei gravierenden Verletzungsmustern gibt es weniger Entscheidungen. Auch hier is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / II. Frau

Die tendenzielle Ungleichbehandlung wird auch bei vorübergehenden Verletzungen im Geschlechtsbereich deutlich. Für einen Bluterguss am linken Hodensack sowie Prellung des Hodens und Nebenhodens links anlässlich eines Fußballspiels sprach das AG Wilhelmshaven43 dem verletzten Fußballer 2.500 EUR zu. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / Einführung

Nach Art. 3 Abs. 2 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden (Art. 3 Abs. 3 GG). Die Auswertung der gängigen Schmerzensgeldtabellen zeigt, dass dieses Postulat von den Gerichten bei der Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen nicht eingehalten wird. Wenn es um Verletzungen der Geschlechtsorgane geht, we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / I. Verlust eines Hodens

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Unterschiedlic... / II. Frau

Bei gravierenden Verletzungsmustern gibt es weniger Entscheidungen. Auch hier ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt, aber die Werte driften weit auseinander. Insbesondere der Vergleich der Urteile des LG Köln vom 6.9.2006[49] und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2013, Haftungsabwägu... / Sachverhalt

Der klagende Radfahrer befuhr einen Gehweg und beabsichtigte, von diesem aus in die K-Straße einzubiegen. In diesem Augenblick näherte sich der Bekl. zu 1) mit seinem bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Kfz und bog in die Straße ein, in deren Fahrbahn der Kl. seine Fahrt fortzusetzen begann. Bei dem Zusammenstoß beider Fahrzeuge erlitt der Kl. eine Schulterluxation, ...mehr