Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.3 Mediation im Betriebsverfassungsrecht

Das BetrVG enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für Mediation und kann daher gleichsam als "unbekanntes ADR-Handbuch" bezeichnet werden.[1] Bezüglich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat weist das Gesetz der Einigungsstelle[2] die Aufgabe zu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Das freiwillige Einigungsstellenverfahren[3] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Swaps

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Swap ist ein Tauschgeschäft (englisch: swap), bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins- oder Renditevorteil zu erzielen. Mittels eines Swaps wird vertraglich der Austausch von Zahlungsströmen vereinbart. Auch s § 20 Rn 1319 (Möllenbeck). Man unterscheidet f...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH durch Aufrechnung gegenüber einem Gesellschafter, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist

Leitsatz 1. Eine Rückzahlung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG liegt auch dann vor, wenn eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter dadurch erfüllt, dass sie mit einer ihr zustehenden Gegenforderung aufrechnet. 2. Der Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG in der bis zum JStG 2020 geltenden Fassung ist nicht davon...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.4 Grenze von 20 % (§ 13a Abs. 10 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 761 Bis zum 30.6.2016 war die Optionsverschonung davon abhängig, dass das begünstigte Vermögen nicht zu mehr als 10 % aus Verwaltungsvermögen besteht.[1] Die Quote des unschädlichen Verwaltungsvermögens wurde demnach von 50 % (im Fall der Regelverschonung) auf 10 % (im Falle der Optionsverschonung) reduziert. Rz. 762 Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum ErbStG zwar d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Reinvestitionsklausel (§ 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG)

Rz. 501 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Dorn, Offene Fragen zur Anwendung der Behaltensregelung und Reinvestitionsklausel des § 13a Abs. 5 ErbStG bei Asset Deals und Share Deals in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, ZEV 2015, 690; Korezkij, Überlegungen zur Reinvestitionsklausel nach § 13a Abs. 5 ErbStG, DStR 2009, 2412; Pohl, Die Veräußerung von wesentl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.2 Berechnung der Grenze von 26 Mio. EUR (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 169 Die Grenze von 26 Mio. Euro gilt einheitlich für die Fälle der Regel- und der Optionsverschonung.[1] Für den Erwerb von Anteilen an bestimmten Familiengesellschaften wird ein Abschlag von bis zu 30 % gewährt (§ 13a Abs. 9 ErbStG).[2] Der Abschlag wird "vor" Anwendung des Verschonungsabschlags gewährt, sodass sich die maßgebliche Grenze in diesen Fällen von 26 Mio. EUR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Gegenüber dem Lohnveredeler festgesetzte EUSt als Vorsteuer

Rz. 118 Unabhängig von der Frage der Steuerbarkeit der Lohnveredelung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, ist es möglich, dass der Zoll gegenüber dem Lohnveredeler wegen einer Pflichtverletzung eine EUSt festsetzt. Eine Pflichtverletzung des Lohnveredelers kann etwa durch die nicht ordnungsgemäße Beendigung der aktiven Veredelung z. B. durch einen fehlenden Ausgangsvermerk vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 4 Anzahlungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen

Werden finanzielle Vorleistungen im Rahmen eines aktivierungspflichtigen Vermögensgegenstands geleistet, liegen aus Sicht des Auftraggebers geleistete Anzahlungen für Anlagevermögen vor. Diese Zahlungen können auch als Darlehen des Auftragsgebers an den Lieferanten angesehen werden, da die Zahlung im Grunde vor Durchführen der eigentlichen Leistung (Anschaffung) erfolgt. Anz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Schuldzinsen u... / I. Schuldzinsen als Betriebsausgaben

Betriebsausgaben, allgemein: Der Begriff der Betriebsausgabe (BA) ist in § 4 Abs. 4 EStG definiert und verdrängt einen darüber hinausgehenden handelsrechtlichen Ausweis.[1] Voraussetzung für den steuermindernden Abzug von Aufwendungen ist ein betrieblicher Veranlassungszusammenhang. Dieser liegt vor, wenn die jeweiligen Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Kommunalpolitik... / 3.4 Schuldenbremse

Staatliche Leistungen können entweder durch Entgelte, Steuern oder Schulden finanziert werden. Bei Entgelten wird der Nutznießer einer staatlichen Leistung belastet, bei Steuern derjenige, der die Steuerlast trägt, und bei Schulden zukünftige Generationen. Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ist eine Finanzierung über Schulden kritisch zu beurteilen. Sie dürfte gerechtfert...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Kommunalpolitik... / 2.1.2 Motivationsproblem

Selbst wenn das Informationsproblem nicht bestehen würde, ist noch nicht sichergestellt, dass entsprechend gehandelt wird. Zwar wird in der Theorie davon ausgegangen, dass Politiker aus Interesse am Machterhalt im Kampf um Wählerstimmen die Interessen ihrer Wähler tatsächlich umsetzen. In der Realität kann es aber durchaus sein, dass die gewählten Repräsentanten die Präferen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 3. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abrechnungsbescheid

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei Streitigkeiten, die die Verwirklichung (Realisierung) von Steueransprüchen oder einen Erstattungsanspruch im Steuererhebungsverfahren betreffen, entscheidet die FinBeh durch Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs 2 AO). Der Abrechnungsbescheid hat die nur für > Beteiligte verbindliche Feststellung zum Inhalt, ob und in wieweit der festgesetzte An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antragsloses Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung

Rz. 41 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anders als bei § 37a EStG (> Rz 5) ist kein besonderer Antrag und keine Zulassung der Pauschalierung durch das FA erforderlich. Es liegt beim Stpfl, sich für die Pauschalbesteuerung seiner der Besteuerung unterliegenden Zuwendungen/Geschenke zu entscheiden und die Voraussetzungen von § 37b EStG zu prüfen. Diese Entscheidung muss aber grundsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3.8 Schulden

Bei den Schulden unterscheiden sich grundlegend die Verbindlichkeiten von den Rückstellungen. Bei Verbindlichkeiten ist die Verpflichtung des Unternehmens dem Grunde und der Höhe nach bestimmt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.3 Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, die in einem Betrag fällig sind

Grundsätze Wenn für die Fälligkeit einer Verbindlichkeit das genaue Datum angegeben ist, bestehen keine Probleme. Es kann am jeweiligen Bilanzstichtag die genaue Laufzeit festgestellt werden. Maßgebend ist immer die (verbleibende) Laufzeit einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag. Diese Laufzeit ist taggenau zu berechnen. Dabei kann aus Vereinfachungsgründen das Kalenderjahr m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.2 Wegfall des Abzinsungsgebots für Verbindlichkeiten durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

Die bisherige Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sieht vor, das unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,5 % abzuzinsen sind. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinsphase entfällt dieses Abzinsungsgebot durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz.[1] Der Wortlaut der bisherigen Regelung in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1 Abzinsung von Verbindlichkeiten

1.1 Ausnahmen Steuerlich sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Betroffen sind nicht nur Verbindlichkeiten in Geld, sondern auch Sachdienstleistungsverpflichtungen. Die Abzinsung erfolgt nicht, wenn die Laufzeit der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, die Verbindlichkeit verzinslich ist, auch bei Stundung von Zinszahlungen o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.5 Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten ohne festgelegte Fälligkeit

Ist die Fälligkeit nicht festgelegt, muss die voraussichtliche Laufzeit geschätzt werden. Das gilt auch, wenn nach § 609 Abs. 2 BGB eine Verbindlichkeit wegen fehlender Laufzeitfestlegung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Die Finanzverwaltung lässt es nicht zu, sich bei einer ungewissen Laufzeit am Bilanzstichtag an dieser Kündigungsfrist zu orientieren, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.4 Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, die in gleichen Jahresraten getilgt werden

Maßgebende Restlaufzeit Die Restlaufzeit einer Verbindlichkeit, die in gleichen Jahresraten getilgt wird, endet mit Fälligkeit der letzten Rate. Ferner finden die o. g. Grundsätze sinngemäße Anwendung. Maßgebender Vervielfältiger Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung erfolgt die Bewertung einer unverzinslichen Verbindlichkeit, die in gleichen Jahresraten getilgt wird, mit Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3 Gliederung des Jahresabschlusses: Mindestausweis

Aus den Grundsätzen der Vollständigkeit und der Klarheit ergeben sich für die Gliederung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen allgemein folgende Mindestanforderungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 2.2 Vollständigkeitsgrundsatz

Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind im Jahresabschluss alle Aktiva und Passiva, alle Aufwendungen und Erträge der Menge nach zu erfassen. Noch vorhandene, aber voll abgeschriebene Anlagegegenstände sind mindestens mit einem Erinnerungswert festzuhalten. Alle Konten der Buchführung, die einen Saldo ausweisen, sind in den Jahresabschluss zu übernehmen. Soll- und Habense...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 1.1 Ausnahmen

Steuerlich sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Betroffen sind nicht nur Verbindlichkeiten in Geld, sondern auch Sachdienstleistungsverpflichtungen. Die Abzinsung erfolgt nicht, wenn die Laufzeit der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, die Verbindlichkeit verzinslich ist, auch bei Stundung von Zinszahlungen oder zeitweise...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 2.1.4 Berechnung der Abzinsung

Die Abzinsung erfolgt mit 5,5 % und wird mithilfe des § 12 Abs. 3 BewG ermittelt, eine finanzmathematische Ermittlung ist möglich. Da es sich bei der Abzinsung um eine steuerliche Regelung handelt, die ohnehin vom Handelsrecht abweicht, ist es naheliegend, sich für eine Abzinsung gem. § 12 Abs. 3 BewG zu entscheiden. Der Faktor für die Abzinsung ergibt sich aus der Tabelle zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1] Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB)mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 1 Gliederungsbestimmungen für alle Unternehmen

Allgemein ist für alle Unternehmen, also für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften,[1] bestimmt, dass sie eine das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellende Bilanz und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen haben.[2] Die Kaufleute, die verpflichtet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 4.1 Gliederungsgrundsätze

Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften haben bei der Gliederung ihrer Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen folgende Grundsätze zu beachten:[1] Beibehaltung von Darstellung und Gliederung in aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; Angabe des entsprechenden Betrags des Vorjahrs bei jedem Posten; Angabe der Mitzugehörigkeit zu anderen Posten, fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / Zusammenfassung

Begriff Die Bilanzen der Unternehmen sind geordnet zu gliedern. Sie schließen das Zahlenwerk der Buchführung ab und geben das Jahresergebnis der Geschäfte wieder. Für das Unternehmen selbst, für die Geschäftsfreunde, Kreditgeber, Finanzamt und alle sonstigen am Geschäftserfolg Interessierten ist es wichtig zu erfahren, worauf im Einzelnen der Geschäftserfolg beruht. Abweichu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / Zusammenfassung

Begriff Steuerrechtlich sind unverzinsliche Verbindlichkeiten grundsätzlich abzuzinsen, wenn eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht. Die Abzinsung ist entweder nach finanz- und versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Zinssatzes von 5,5 % oder aus Vereinfachungsgründen nach den §§ 12 – 14 BewG vorzunehmen. Aufgrund des Realisationsprinzip...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzinsung / 2.1 Steuerrechtliche Abzinsung von Rückstellungen

Bei der Abzinsung von Rückstellungen sind die Grundsätze für die Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten entsprechend anzuwenden. Diese Grundsätze ergeben sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 1, 3, 3a Buchst. e Satz 1 EStG und aus dem BMF-Schreiben v. 26.5.2005 [1]. Die Abzinsung erfolgt allerdings stets mit einem Zinssatz von 5,5 % und erstreckt sich ausdrücklich sowohl auf Geld-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3.9 Rückstellungen

Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten ist die Verpflichtung des Unternehmens dem Grunde und/oder der Höhe nach unbestimmt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 3.10 Mindestgliederungsschema

Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Bilanz folgendes Mindestgliederungsschema:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.1 Bilanzierung dem Grunde nach als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstellung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.5 Bilanzielle Abbildung bei vorhandensein eines Deckungsvermögens

Sofern der bilanzierende Kaufmann für seine Verpflichtungen aus zugesagten Jubiläumszuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums eine Insolvenzsicherung vorgenommen hat, kann sich dies auf die bilanzielle Abbildung der dafür gebildeten Rückstellung aus Dienstjubiläen auswirken. Dies ist dann der Fall, wenn der Durchführungsweg der Insolvenzsicherung zu Vermögensgegenständen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.6 Grundstückserwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG)

Rz. 28 Unter Schenkung auf den Todesfall versteht man das Versprechen zu einer schenkweisen Leistung unter der Bedingung, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (§ 2301 BGB). Zivilrechtlich sind derartige Schenkungsversprechen als Verfügungen von Todes wegen anzusehen. Dieser Sichtweise wird auch erbschaftsteuerrechtlich gefolgt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG). Es genügt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist und auch, ob ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat. Mit der Vorschrift des § 13 GrEStG wird die entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelung, allerdings nur beschränkt auf die Person des Steuerschuldners, getroffen. Die Steuersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 17 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ungewisse Verbindlichkeit Wertermittlung Schriftform Besonderheiten bei Zuwendungen aufgrund eines Geschäfts- oder Firmenjubiläumsmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 6 Buchhalterische Erfassung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums

Die Frage der Rückstellungsbildung richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 Abs. 1 HGB. In Bezug auf die Abbildung in der Steuerbilanz ist zu beachten, dass die Bildung einer Rückstellung für Zuwendungen anlässlich eines Geschäfts- oder Firmenjubiläums nicht den einschränkenden Voraussetzungen des § 5 Abs. 4 EStG unterliegen.[1] Die handelsrechtlichen Grundsät...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 5 Abbildung einer Jubliläumsrückstellung (Dienstjubiläum) in der Steuerbilanz

Für Rückstellungen gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Müssen Rückstellungen in der Handelsbilanz zwingend gebildet werden, sind sie auch für die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit steuerliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Steuerliche Vorschriften zur Abbildung einer Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Wertermittlung und Steuerberechnung

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG sind nur die mit dem Inlandsvermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten abzugsfähig. Der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang setzt voraus, dass die Entstehung der Verbindlichkeit ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen. Er ist insbesondere zu bejahen, wenn di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erwerb mit teilweisem Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 80 Besteht der Erwerb nur zum Teil aus Auslandsvermögen – d. h. daneben auch zum Teil aus Inlandsvermögen –, so bedarf es zur Durchführung der Anrechnung einer Aufteilung der deutschen Erbschaftsteuer im Verhältnis des steuerpflichtigen Auslandsvermögens zum steuerlichen Gesamtvermögen.[1] Dieses Aufteilungsgebot ergibt sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Die Anrechenbarke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG)

Rz. 130 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG [1] ist der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG angeglichen. Bei Wegzug eines unbeschränkt Stpfl. in ein einkommensteuerrechtliches Niedrigsteuergebiet wird unterstellt, dass oftmals auch die Erbschaftsteuer entsprechend niedrig gehalten ist. Ist Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Rz. 92 Das Inlandsvermögen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG setzt sich ausschließlich aus den in § 121 BewG abschließend aufgezählten Vermögenswerten zusammen[1], jede der in den Nrn. 1–9 genannten Gruppen von Wirtschaftsgütern beinhaltet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für die inländische Besteuerung. Liegt eine der Nrn. – aus welchem Grund auch immer – nicht vor, so k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Sonstige Haftungsfälle

Rz. 110 Über § 20 ErbStG hinaus kommt eine steuerrechtliche Haftung nach §§ 69 ff. AO in Betracht.[1] Möglich ist darüber hinaus auch eine Haftung aufgrund privatrechtlicher Haftungsvorschriften, die gem. § 191 Abs. 4 AO auch eine öffentlich-rechtliche Haftung für Steuerschulden begründen. Soweit Schulden des Erblassers aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben übergehen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wirkungen der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 59 Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf den gesamten Vermögensanfall, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG. Insoweit gilt das Weltvermögensprinzip; es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um Inlands- oder um Auslandsvermögen handelt. Rz. 60 Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG hat erheblich...mehr