Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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ZErb 07/2022, Zur Gerichtsg... / 1 Gründe

I. Die zwischen dem … und … 2016 verstorbene Erblasserin setzte mit privatschriftlichem Testament vom 7.3.2016 den Kinderhospiz X e.V. sowie den Y-Kinderdörfer e.V. je hälftig als Erben ein. Zur Testamentsvollstreckerin ernannte sie die Beteiligte zu 1). Die Beteiligte zu 1) nahm die Testamentsvollstreckung an und beantragte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses...mehr

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AGS 07/2022, Mitwirkung im ... / II. Passivlegitimation des Rechtsanwalts

Nach Auffassung des AG scheitert die Klage bereits daran, dass der Beklagte nicht passivlegitimiert ist. Bei der Vorschusszahlung der klagenden Rechtsschutzversicherung handele es sich um eine Leistung kraft Anweisung. Die Versicherungsnehmerin habe, vertreten durch den Beklagten, die Klägerin angewiesen, die fällige Versicherungsleistung an den Beklagten zu zahlen. Mit dem ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Festhaltenserklärung

Rz. 260 Die Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers ist jeweils schriftlich zu erklären. Es gilt damit das gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 BGB .[590] Dafür ist bereits der Wortlaut von § 9 Abs. 1 Nr. 1, 1a, und 1b AÜG anzuführen. Verwendet der Gesetzgeber den Begriff "schriftlich" im Zusammenhang mit einer Willenserklärung, wie dies bei der Festhaltens...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 3 Fremdleistungen in sonstigen Unternehmensbereichen

Neben den Fremdleistungen im Produktions- und Vertriebsbereich nehmen Betriebe auch in anderen Unternehmensbereichen Leistungen von Dritten in Anspruch. Auch für diese Fälle werden in Standard-Kontenrahmen Buchungskonten zur Verfügung gestellt, um diese Geschäftsvorgänge außerhalb der Positionen "Materialaufwand" und "Kosten der Warenabgabe" abzubilden. Die Gründe für den Ein...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 1 Fremdleistungen im Produktionsbereich

Fremdleistungen kommen im Bereich der Produktion/Fertigung vornehmlich zum Einsatz, um die Herstellung eigener Erzeugnisse und Leistungen zu unterstützen. In der Regel sind dies Lohnarbeiten oder Lohnveredelungen durch andere Unternehmen, z. B.: Leistungserbringung an (eigenen) Bauteilen oder Komponenten. Fertigung von einzelnen Bauteilen oder Komponenten. eigenverantwortliche...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 5.2 Bauleistungen als Fremdleistung

In besonderen Fällen können Bauleistungen als Fremdleistungen zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer führen. In der Folge schuldet der im Inland ansässige Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, ist aber parallel zum Vorsteuerabzug im selben Umfang berechtigt. Voraussetzung für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen sind: de...mehr

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Fremdleistungen: Unterschie... / 2 Fremdleistungen im Vertriebsbereich

Auch im Vertriebsbereich ist der Einsatz von Fremdleistungen durch externe Unternehmen denkbar. Eine Beauftragung von Dienstleistern ist von einer Prüfung von Marktpotenzialen bis zum Verpacken und Versenden von Erzeugnissen und Waren möglich. Im Gegensatz zu Fremdleistungen im Produktionsbereich handelt es sich dann jedoch nicht um Leistungen, die in engem und direktem Zusa...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / cc) Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträge

Rz. 224 Für die Praxis spannend ist nach wie vor der Abschluss von Rahmenarbeitnehmerüberlassungsverträgen, wenn und soweit durch diese sichergestellt werden soll, dass die erforderliche Konkretisierung des zu überlassenden oder des kurzfristig bei dem jeweiligen Entleiher zu ersetzenden Leiharbeitnehmers in Textform erfolgen kann (dazu bereits Rdn 213 f.). Zunächst ist fest...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Folgerungen für die Praxis

Rz. 51 Wichtig erscheint es, dass diejenigen Unternehmen, die in dem Bereich des geschilderten Projektgeschäfts tätig sind, die mit der in der Gesetzesbegründung niedergeschriebenen Klarstellung verbundenen Vorteile angesichts der verfassungsrechtlich gesicherten Verbindlichkeit auch effektiv nutzen. Dabei ist zwischen den beiden Ebenen: (1) der Ausgestaltung des Vertrages zw...mehr

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ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis zu erfassen sind,[1] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.2.4 Bewertungsergebnisse aus der durch die Veränderung des eigenen Kreditrisikos induzierten Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 132 Nach IFRS 9. Kapitel 5.7.1 c) i. V. m. 5.7.7 ist die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, welche aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, grundsätzlich nicht im Periodenergebnis zu erfassen, sondern als Bestandteil des sonstigen Gesamtergebnisses aus nie zu reklassifizierenden Posten [1] darzustellen. Ausnahmen bestehen nur für Finanzgarantien und...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.2 Endvermögen

Rz. 15 Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Ein Pflichtteilsanspruch kann auch (Rz. 14) dem Endvermögen hinzuzurechnen sein. Voraussetzung ist, dass er zum Zeitpunkt der Beendigung des Güterstands besteht und noch nicht verjährt ist.[2] Bestand und Wert des Endvermögens einschließlich der Verbindlichkeiten bestimmen sich...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Ableitung einer Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung aus Ausweis- und Angabepflichten

Rz. 27 Auf Basis der Ausweis- und der Angabepflichten für die IFRS-GuV-Rechnung leitet sich folgende Struktur für die IFRS-GuV-Rechnung ab:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Wesentliche Änderungen in der GuV-Struktur

Rz. 156 Um das Ziel der verbesserten Erfolgsdarstellung in der GuV zu erreichen soll die GuV künftig nach der Herkunft der Erträge und Aufwendungen in unterschiedliche Kategorien der unternehmerischen Aktivität untergliedert werden. Hiernach soll die GuV in eine betriebliche Kategorie, eine investive Kategorie, eine zwischen der betrieblichen und der investiven stehende Kate...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Prinzipien der GuV-Rechnung nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich ber...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.4 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 109 Zur Erfüllung der Mindestgliederungsvorschriften der GuV-Rechnung gemäß IAS 1.82 ea) ist nur ein gesonderter Betrag für die Gesamtsumme des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben; dieser umfasst sowohl das (laufende) Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereichen (nach Steuern) als auch das Ergebnis, das bei der Bewertung mit dem Minimum aus Buchwert...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.3 Zeitwertänderungen von aus dem Sicherungsinstrument abgespaltenen Komponenten zur Verbesserung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs

Rz. 145a Grundsätzlich darf ein Sicherungsinstrument nur vollständig in eine Sicherungsbeziehung einbezogen werden. Von diesem Grundsatz bestehen im IFRS 9 jedoch 3 Ausnahmen. Neben der hier nicht zu behandelten Möglichkeit der nur prozentualen Designation eines Sicherungsinstruments[1] enthalten die IFRS 9. Kap. 6.5.15 bzw. IFRS 9. Kap. 6.5.16 Ausnahmen, die bezwecken, dass...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4.1 Anfangsvermögen

Rz. 13 Die erste relevante Größe zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs ist das jeweilige Anfangsvermögen der beiden Ehegatten. Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten beim Eintritt des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten gehört.[1] Bestand und Wert des Anfangsvermögens einschließlich der Verbindlichkeiten bestimmen sich nach den Verhältnissen in diesem...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Struktur

Rz. 119 Wie bereits unter Rz. 5 ausgeführt, ist seit den Amendments vom Juni 2011 der "sonstige Gesamtergebnis"-Abschnitt der GuV-Rechnung und des sonstigen Gesamtergebnisses in 2 Unterabschnitte zu untergliedern: sonstiges Gesamtergebnis aus nie zu reklassifizierenden Posten[1] und sonstiges Gesamtergebnis aus bei Eintritt bestimmter Bedingungen zu reklassifizierenden Posten....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1 Überblick zu ED/2019/7

Rz. 153 Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB seinen ED/2019/7 "General Presentation and Disclosures", welcher nach Abschluss des Due Processes bzw. Umsetzung IAS 1 ersetzen und weiterhin auch zu Änderungen einzelner anderer Standards (insbes. IAS 7 und IAS 8) führen soll. Im Mittelpunkt des ED/2019/7 steht die Darstellung der Abschlussinformationen in den primären IFRS-...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 100 Die Finanzierungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen aus der finanzwirtschaftlichen Kapitalbeschaffung und der finanzwirtschaftlichen Kapitalanlage.[1] Eine Beschränkung des Begriffs der Finanzierungskosten auf die Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23.6, die nicht in der Bilanz aktiviert werden, erscheint vor dem Hintergrund des Umfangs der korrespondieren...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Ausweisvorschriften zur IFRS-GuV-Rechnung

Rz. 23 Die übrigen IAS/IFRS enthalten zumeist unter dem Abschnitt "Angaben" Offenlegungspflichten, welche auch für die GuV-Rechnung relevant sind. Zu den nicht zwingend in der GuV-Rechnung bzw. innerhalb des GuV-Abschnitts offenzulegenden Informationen, die sich auf die Erfolgsrechnung beziehen und welche branchenunabhängig sind, zählen:[1]mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steueraufwand

Rz. 106 Unter dem Steueraufwand sind sowohl die Ertragsteueraufwendungen als auch die Ertragsteuererträge auszuweisen,[1] die nicht auf aufgegebene Geschäftsbereiche (m. a. W. auf das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) entfallen. Die Ertragsteuern umfassen dabei sowohl die effektiven, d. h. die tatsächlich zu leistenden, Ertragsteuern als auch die latenten Ertra...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

Rz. 77 Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, welches ebenso wenig wie die übrigen operativen Erträge (ausgenommen Umsatzerlöse) und die operativen Aufwendungen zu den im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 auszuweisenden Posten gehört und daher nicht ausweispflichtig ist[1] ergibt sich als Zwischen(ergebnis)summe aus den innerhalb des operativen Ergebnisses erfassten G...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.2 Besonderheiten bei der Rechtsanwendung

Rz. 51 Bis 31.12.2008 waren bei der Anwendung der Formel (Rz. 49) in die Rechnungsgröße "Verkehrswert des Nachlasses" auch Zuwendungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, insbesondere also Hinterbliebenenbezüge an den überlebenden Ehegatten, einzubeziehen, obwohl diese nicht in den Nachlass fallen (Rz. 33 ff.), sondern vom begünstigten Ehegatten am Nachlass vorbei erworben werden....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus einem einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb bildenden monetären Posten

Rz. 150 Monetäre Posten, z. B. in Form einer Forderung, gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb,[1] deren Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Bestandteil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar.[2] Hierbei handelt es sich insbesondere entweder um beteiligungsähnliche Darlehen oder langfristige Ve...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.5.12 Verstöße

Rz. 506 Ruft der Bauträger entgegen § 3 MaBV verfrüht und gegen den Willen des Erwerbers[1] Kaufpreisraten ab oder verstößt eine in AGB vereinbarte Bürgschaft i. S. v. § 7 MaBV gegen den durch § 3 Abs. 2 MaBV vorgegebenen Baufortschritt, ist der Bauträger zur Rückzahlung der Raten einschließlich daraus gezogener Nutzungen verpflichtet, § 817 Satz 1 BGB.[2] Der Anspruch erstr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1.2 Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Rz. 3 Eine Kombination aus Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft stellt die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft dar. Hierbei werden die Berechnung des Zugewinns und der Ausgleich vertraglich den individuellen Verhältnissen der Ehegatten angepasst. Da es sich bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft um keinen gesetzlich normierten Güterstand handelt, sind an die vertrag...mehr

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Kein Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Leitsatz Wurden die zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer vertraglich vereinbarten Tantiemen nicht ausgezahlt und erfolgte auch keine Passivierung einer sich auf die Tantiemen beziehenden Verbindlichkeit bei der GmbH, sodass sich die Tantiemen weder in den Streitjahren noch in späteren Zeiträumen mindernd auf das Einkommen der GmbH ausgewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Übern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g [Übernahme von Verbindlichkeiten]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fäl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Eine steuerbare – und ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 3 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[2] war mWv 1.7.1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vermittlungsumsätze

Rz. 19 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten bestehen. Der Begriff der Vermittlung ist identisch mit dem in § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Übernahme von Bürgschaften

Rz. 8 Mit "Bürgschaft" ist der Begriff i. S. v. § 765 Abs. 1 BGB gemeint. Die Übernahme einer Bürgschaft liegt vor, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten vertraglich verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. [1] Die Bürgschaft kann in unterschiedlichen wirtschaftlichen Formen vorkommen. Ihre wichtigste Funktion ist die Da...mehr

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Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Leitsatz 1. Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. 2. Das FA darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenha...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3 Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG)

4.3.1 Schulden Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.4 Sonderfälle der Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2, 3 GewStG)

4.4.1 Allgemeines Rz. 61 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 2 GewStG gelten als Entgelt auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit sowie die Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4 Hinzurechnung von Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

4.1 Rechtsentwicklung Rz. 24 § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG regelt die Hinzurechnung von Entgelten für Schulden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das GewStG eingefügt. Änderungen erfolgten bisher nicht. § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG gilt erstmals für den Ez 2008. 4.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift Rz. 25 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG sind de...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr