Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldzinsen

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.1 Handhabung im Verlustentstehungsjahr

Zunächst war grundsätzlich strittig, ob Verluste bei der nach § 4 Abs. 4a EStG erforderlichen Berechnung überhaupt zu berücksichtigen sind, da das Gesetz nur von Gewinnen spricht.[1] Bezieht man Verluste ein, müssten diese eigentlich in die Berechnung der Überentnahmen einfließen. Nach Auffassung des BMF[2] und des BFH[3] führt allein ein Verlust noch nicht zu einer Überentn...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.4 Berücksichtigung von Über- und Unterentnahmen früherer Jahre

Bisher wurde jeweils ein Wirtschaftsjahr betrachtet. Da der Fremdkapitalbedarf eines Unternehmens jedoch von Jahr zu Jahr durch Entnahmen gesteigert bzw. durch aus Einlagen oder Gewinnen stammende Tilgungszahlungen reduziert werden kann, schreibt § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG vor, dass zur Bestimmung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht nur die Überentnahme des laufenden Wirts...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.2 Periodenübergreifende Berechnung

Kompliziert werden die Berechnungen, wenn sie mehrere Wirtschaftsjahre umfassen, in denen Gewinne und Verluste angefallen sind. Denn der Verlust eines Jahres hat zwar keine Auswirkungen auf die Überentnahme dieses Jahres, war aber nach Auffassung der Finanzverwaltung vorrangig mit Unterentnahmen vorangegangener bzw. zukünftiger Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Der vorstehenden...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / Zusammenfassung

Überblick Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH[1] zu "Zwei- oder Mehr-Konten-Modellen" hat der Gesetzgeber[2] § 4 Abs. 4a EStG eingeführt, um den Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben einzuschränken. Kurz darauf wurde die scharf kritisierte[3] Vorschrift geändert[4] und mit einem völlig neuen Inhalt versehen. Mittlerweile liegen zahlreiche Entscheidungen der FG u...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Keine formlose Einnahmen-Überschussrechnung

Die Übermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung ist nur noch mit Authentifizierung digital möglich.[1] Ein standardisiertes Anlageverzeichnis (Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften Anlage AVSE) ist dabei notwendiger Bestandteil der Einnahmen-Überschussrechnung. Die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) ist ggf. beizufügen.mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.6.6.1 Finanzdienstleistungsunternehmen

Rz. 114 Für Finanzdienstleistungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1a KWG gilt § 19 Abs. 4 GewStDV. Begünstigt werden insbesondere Leasing- und Factoringunternehmen, die nachweislich Finanzdienstleistungen i. S. d. § 1 Abs. 1a S. 2 KWG erbringen. Da Leasing- und Factoringunternehmen wie die übrigen Finanzdienstleistungsunternehmen nach Maßgabe des KWG einer eingeschränkten Kredi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.1.1 Frühere Rechtsprechung

Rz. 32a Der BFH vertrat bis zu seiner Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 [1] eine Interpretation des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG i. S. d. eines grundsätzlichen und umfassenden Aufteilungs- und Abzugsverbots gemischter, d. h. die berufliche (betriebliche) und die private Sphäre betreffender Aufwendungen.[2] Dem Beschluss GrS 2/70 lag die Anfrage des VI. Senats des BFH[3] zug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.4 Sonstige Personensteuern

Rz. 116 Personensteuern (oder Subjektsteuern) sind neben der ESt und den unter Rz. 114 bezeichneten Steuern die "sonstigen" auf die Personen zugeschnittenen Steuern, d. h. diejenigen Steuern, die, im Gegensatz zu den Sach- oder Realsteuern (vgl. Rz. 122), die persönlichen Verhältnisse, wie Familienstand, Alter, Krankheit, Kinder usw., berücksichtigen.[1] Rz. 117 bis 119 einst...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Schuldzinsen

Rz. 26 Zur Berechnung des Jahreswerts des Nießbrauchs sind die vom Nießbraucher zu tragenden Aufwendungen abzuziehen. Das gilt auch für die vom Nießbraucher nach § 1047 BGB im Innenverhältnis zum Grundstückseigentümer zu zahlenden Zinsen. Der Nießbraucher ist gemäß § 1047 BGB dem Eigentümer gegenüber verpflichtet, für die Dauer des Nießbrauchs u. a. diejenigen privatrechtlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nicht abzugsfähige BA

Rn. 78 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber äußert sich zur Behandlung der nicht abzugsfähigen BA wie folgt (BT-Drucks 16/4841, 63): Zitat „Soweit der im zu versteuernden Einkommen enthaltene Gewinn aufgrund außerbilanzieller Hinzurechnungen (zB nicht abzugsfähige BA – § 4 Abs 5) entstanden ist, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch genommen werden, da diese Beträg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rspr-Änderung des BFH

Rn. 100a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH änderte jedoch seine Rspr hierzu in neueren Entscheidungen (BFH BStBl II 2010, 280; 2011, 1012; BFH/NV 2011, 1691). So stehe behinderungsbedingter Mehraufwand bei den Baumaßnahmen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtums...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 18 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zum Begriff des Darlehens und seiner Abgrenzung zu Abschlägen und Vorauszahlungen > Rz 2 ff. Bei einem mit dem marktüblichen Zinssatz verzinsten ArbG-Darlehen entsteht kein geldwerter Vorteil. Zu Steuerbefreiungen für einen Zinsvorteil > Rz 23, > Rz 24 ff. Rz. 19 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Sonst gilt aber grundsätzlich: Erhält der ArbN vom Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 72 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als SA kommen die Aufwendungen nur in Betracht, soweit sie keine WK/BA sind (vgl § 10 Abs 1 Eingangssatz EStG). Im Gedankenmodell der ‚unentgeltlichen Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen’ (> Rz 20, > Rz 30 f) entstehen aber keine Aufwendungen für den Erwerb eines Betriebs oder Betriebsanteils (> Rz 35 ff). Auch die spätere Ablösung...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die ‚Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen’ hat eine lange Historie (zu Einzelheiten vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78; Spiegelberger, DStR 2007, 1277 mwN). Sie geht zurück auf eine langjährige Rechtsprechung, die es für geboten hielt, bei einer vorweggenommenen Erbfolge die finanzielle Absicherung der weichenden Generation bei ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Vor 1987 wurden Zinsersparnisse bei ArbG-Darlehen aus Vereinfachungsgründen nicht als stpfl Arbeitslohn behandelt, wenn die Schuldzinsen als WK/BA abziehbar gewesen wären (vgl A 50 Abs 2 Nr 5 LStR 1984). Das betraf im Wesentlichen Darlehen im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung, denn bis zur Einführun...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.3.2 Rechtsfolgen – Gästehäuser

Rz. 54 Nicht abziehbar sind alle Aufwendungen zur Errichtung, Anschaffung und Unterhaltung des Gästehauses, wie Löhne der Angestellten, Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen. Ist das Gebäude gepachtet, sind die Pachtzahlungen nicht abziehbar. Bewirtungskosten fallen nur unter § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, sodass diese Aufwendungen bei einem geschäftlichen Anlass zu 70 % abgezogen...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.3 Rechtsfolge

Rz. 85 Liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor, sind die Aufwendungen hierfür sowie die Kosten für die Ausstattung nicht abziehbar. Zu den Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot fallen, gehören Miete, Gebäude-AfA, Schuldzinsen für die Herstellung, Anschaffung oder Reparaturen des Arbeitszimmers, Wasser- und Energiekosten, Reinigungskosten, Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornste...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 3.4 Nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 35 Nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe getätigte Aufwendungen sind i. d. R. nicht mehr betrieblich veranlasst, da regelmäßig die bestehenden Verbindlichkeiten im Rahmen des Veräußerungsgewinnes erfasst werden. Gleichwohl folgt aus § 24 Nr. 2 EStG, dass nachträgliche Einkünfte und damit notwendigerweise auch Verluste entstehen können, sofern BA anfallen, die als ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 Halbs. 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des gewerblichen Unternehmens gehörenden und nicht von der GrSt befreiten Grundbesitzes zu kürzen. Maßgebend ist nach § 9 Nr. 1 S. 1 Halbs. 2 GewStG der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, F...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Avalprovisionen als Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG

Provisionen für einen Avalkredit gehören nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern zu den Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG. FG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.5.2021 – 3 K 199/20, EFG 2021, 2042, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 15/21mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldzins

s "Finanzierungskosten" und s "Nachträglicher Schuldzins"mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hauptanwendungsgebiet nachträgliche Schuldzinsen

Rn. 536 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonders bei den Schuldzinsen hat sich die Rspr des BFH geändert. Insbesondere hier kann es zur Berücksichtigung nachträglicher WK kommen. Der BFH hat seit seiner Entscheidung v 20.06.2012 (BFH BStBl II 2013, 275) eine neue Bewertung der Frage vorgenommen, inwieweit nachträgliche Schuldzinsen abzugsfähig sind. Nach dieser Rspr sind nun nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nachträglicher Schuldzins

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Finanzierungskosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Finanzierungskosten (Schuldzinsen, Damnum, Zinsbegrenzungsprämien, Bankgebühren, Fahrtkosten, Notarkosten, Grundbuchamtkosten etc) sind WK, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu den Einkünften aus VuV besteht. Dies ist davon abhängig, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang des Darlehens mit dem Mietobjekt besteht. Ein solcher Zusammenhang k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Zurechnung von Drittaufwand

Rn. 172 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei Fällen des Drittaufwands ist zu entscheiden, wem die Aufwendungen zuzurechnen sind. Vor allem bei Eheleuten spielt die Frage eine wichtige Rolle. Soweit es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg handelt, ist die Zurechnung unproblematisch. Sie führt zur Anerkennung eines Aufwandstatbestandes beim StPfl. Dies hat der Große Senat des BFH b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vergebliche Werbungskosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Soweit der StPfl Aufwendungen erbringt, um Einkünfte aus VuV zu erzielen, sind diese Aufwendungen als vergebliche WK abziehbar, wenn es nicht zur Realisierung des Bauvorhabens bzw der Anschaffung des Mietobjekts kommt (BFH BStBl II 2018, 168 zu verlorenen Aufwendungen bei gescheitertem Immobilienerwerb). Dies gilt unabhängig davon, ob die Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Notarkosten

Notarkosten für die Erlangung des Eigentums sind HK. Notarkosten für die Eintragung von Grundschulden für ein Darlehen sind Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG (vgl BFH BStBl II 1990, 460; 2003, 399). Sie können daher WK sein. Entscheidend dafür ist, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang des Darlehens zu dem Mietobjekt besteht. Ein solcher Zusammenhang kann auch dann bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Eigennutzung

Während der Zeit der Eigennutzung einer Wohnung entstandene Aufwendungen für die Wohnung (zB Erhaltungsaufwendungen, Schuldzinsen) können nicht als vorabentstandene WK bei der späteren Erzielung von Einkünften aus VuV aus dieser Wohnung berücksichtigt werden (BFH BFH/NV 2013, 1778).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Reinvestitionsabsicht

Eine Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses im Fall einer Veräußerung der Vermietungsimmobilie reicht nicht aus, um den Veranlassungszusammenhang zwischen nachträglichen Schuldzinsen für das ursprünglich aufgenommene Finanzierungsdarlehen und der Einkunftsquelle nach § 21 EStG beizubehalten (BFH BStBl II 2018, 268).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbauseinandersetzung

Wendet ein Miterbe, der ein Vermietungsgrundstück aus dem Nachlass erhält, zB Schuldzinsen auf, die im Zusammenhang stehen mit Abfindungszahlungen eines Miterben oder andere vergleichbare Aufwendungen, so handelt es sich um WK. Auch im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge können sich solche Aufwendungen als WK ergeben (s. aber auch "Ablösezahlung").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmung

Rn. 458 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind nach § 9 Abs 1 S 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs 1 S 2 EStG bei der Einkunftsart VuV abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und dh, durch die sie veranlasst sind. Sie müssen also mit der auf VuV gerichteten Tätigkeit zusammenhängen und zur Förderung der Nutzungsüberlas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorfälligkeitsentschädigung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr des BFH hat sich in Bezug auf den Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen geändert. Bisher konnten Vorfälligkeitsentschädigungen als WK in den Fällen abgezogen werden, in denen nach der Ablösung des Restdarlehens der verbleibende Veräußerungserlös zum Erwerb eines neuen Mietobjekts verwandt wurde. Dann handelte es sich zum Teil um Fi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Laufende Aufwendungen und Aufwendungen zur Erhaltung und Modernisierung des Mietobjekts

Rn. 486 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die laufenden Aufwendungen (zB Verwalterkosten, GrSt, Müllabfuhrgebühren, Schuldzinsen) sind als WK im Zeitraum des Abflusses (§ 11 Abs 2 EStG) abzugsfähig. Dies können auch Fahrtkosten sein, die mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR oder mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind (s FG BBg EFG 2015, 1087, nachgehend BFH BStBl II 2016...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietzuschuss

Öffentliche Zuschüsse führen als Leistungen Dritter dann zu Einnahmen aus VuV, wenn sie das Überlassen des Gebrauchs oder der Nutzung eines Grundstücks entgelten sollen oder der Finanzierung von WK dienen, nämlich den Erhaltungsaufwand oder den Aufwand für die Schuldzinsen vermindern (vgl BFH BStBl II 2012, 310; 2010, 34; 2004, 14). Zuschüsse zu den HK oder AK mindern hingeg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pauschalierung der WK

Rn. 471 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Hinzuweisen ist auf eine Besonderheit in den VZ 1996 bis 1998. In diesem Zeitraum war es möglich, pauschaliert die WK geltend zu machen. Durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) wurde diese Möglichkeit für sonstige WK geschaffen. Danach konnten sonstige WK pauschal mit 42 DM berücksichtigt werden. Neben dem Pauschalbetrag konnte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kursverlust

Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen sind bei den Einkünften aus VuV nicht als WK abziehbar (BFH BStBl II 1994, 289; Heuermann, DStZ 1994, 229). Nimmt der StPlf ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als WK bei den Einkünften aus VuV abzuziehen, soweit das Darl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zurechnung von WK bei Ehegatten

Rn. 120 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist nur ein Ehegatte Eigentümer einer Immobilie, so stellt sich die Frage, ob ihm die Aufwendungen für das Mietobjekt zugerechnet werden können, wenn der andere Ehegatte die Aufwendungen trägt. Nach st Rspr des BFH sind diese Aufwendungen in vollem Umfang als für Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet anzusehen, wenn die Eheleute sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fiktives steuerliches Kapitalkonto

Rn. 364 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ausgangspunkt für das Ausgleichsvolumen ist die tatsächlich geleistete Einlage. Die im Innenverhältnis zwischen der KG und dem Gesellschafter bestehende Einlagenverpflichtung oder die ausstehende Einlage oder eine sonstige Forderung der Gesellschaft steht nicht für das Ausgleichsvolumen zur Verfügung (BFH BFH/NV 2003, 894). Die "geleistete ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungstätigkeit bzw durch die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nachträgliche Werbungskosten

s "Nachträglicher Schuldzins"; s "Vorfälligkeitsentschädigung"; s "Erdtankbeseitigung"; s "Tilgungsversicherung"mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt steuerliche Liebhaberei vor. So sind Schuldzinsen, die z. B. für einen Kredit zur Anschaffung von Wertpapieren gezahlt werden, keine Werbungskosten, wenn bei der Anschaffung oder beim Halten der Kapitalanlage nicht die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses besteht. Ob der Steuerpflichtige in Bezug auf die Ei...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 6.4 Anlage FE 5

Die Anlage FE 5 wird benötigt, um zusätzliche Angaben zu nicht abziehbaren Schuldzinsen [1], zur Beschränkung des Verlustabzugs nach § 15a EStG sowie zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns [2] zu erfragen.mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.1 Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht ist bei Vermietungseinkünften nur bei Gesamtüberlassung eines Grundstücks, im Übrigen aber vermietungsobjektbezogen zu prüfen.[1] Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile (einzeln) vermietet, bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht mithin jeweils nur auf das entsprechende Objekt; fällt sie nachträglich weg, können auc...mehr