Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung der Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. § 95 greift diese Verpflichtung in Satz 1 auf und bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Sicherstellung ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der ...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sicherstellungsauftrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihr...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungshilfe in Teil 2 des SGB IX wird grundsätzlich am Nachrangprinzip festgehalten. Danach werden die steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe nicht erbracht, soweit die Leistungen durch andere Sozialleistungsträger zu erbringen sind. Hierunter fallen auch die beitragsfinanzierten Leistungen der Sozialversicherungsträger.mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Auch bei den Leistungen der Eingliederungs...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zu Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Im Gesetzgebungsverfahren wurde Abs. 3 neu gefasst.mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.2 Zuständigkeit bei neu geborenen Kindern

Rz. 6 Der Gesetzentwurf sah in Abs. 3 eine Regelung der Zuständigkeit bei Kindern vor, die in einer Einrichtung i. S. v. § 1 Abs. 2 SGB I geboren wurden und Leistungen benötigen. Der Wortlaut wurde im Gesetzgebungsverfahren verändert, weil im Recht der Eingliederungshilfe im Teil 2 des SGB IX die Gliederung nach ambulanter, teilstationärer und stationärer Leistung für Mensch...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2 Rechtspraxis

2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1) Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkomm...mehr

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Schell, SGB IX § 95 Sichers... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt den Trägern der Eingliederungshilfe die Verpflichtung auf, im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte zu erbringen.mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2 Rechtsentwicklung

2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die ...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.1 Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet die Träger der Eingliederungshilfe allgemein zur Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern und anderen Stellen, deren Aufgabe die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen betrifft. Die zwingende Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist auch im Interesse der Menschen mit Behinderungen, da die Leistungen der Eingliederungshilfe nur dann den gewünsch...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Leistungen umfassen Leistungen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (§ 58) und seit dem 1.1.2018 auch zur Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) sowie Leistungen für ein Budget für Arbeit (§ 61). Die letztgenannten Leistungen waren mit dem BTHG ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.5 Regelung zur Überführung von Leistungsfällen am 31.12.2019 in das neue Recht (Abs. 5)

Rz. 10 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) wurde Abs. 5 angefügt. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat angemerkt, das Bundesteilhabegesetz sehe keine gesetzlichen Übergangsregelungen zu...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.1 Nachranggrundsatz (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung übernimmt inhaltlich den Gedanken des § 2 Abs. 1 SGB XII . Anders als in § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach Leistungen u. a. nicht erhält, wer sich durch Einsatz seines Einkommens selbst helfen kann, ist mit der Einordnung der Eingliederungshilfe in das SGB IX nicht das Einkommen einzusetzen, sondern – abhängig von der Höhe des Einkommens – unter Umständen nach Maß...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.2 Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 hebt die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften sowie der Träger der Freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben hervor. Die Vorschrift übernimmt den auch im BSHG und im SGB XII (dort § 5 Abs. 1) verankerten Grundsatz. Die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen und Religionsgesellschaften leitet sich aus Art. 140 GG i. V. m. ...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Text des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BT-Drs. 18/9522 wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens neu gefasst, die ursprünglichen Abs. 5 und 6 wurden gestrichen (Beschlussempfehlung und Bericht des AuS-Ausschusses, BT-Drs. 18/10523, zu Art. 1 Buchst. s). Die Änderung des § 98 im Gesetzgebungsverfahrens folgte der Tatsache, dass mit der Einste...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Weiterentwicklung des Rechts des SGB XII in § 1 zur Aufgabe der Sozialhilfe allgemein und in § 53 zur Aufgabe der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Das Sechste Kapitel im SGB XII ist zum 1.1.2020 weggefallen, die §§ 53 bis 60a wurden aufgehoben (Art. 13 BTHG). Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind somit seit dem 1.1.202...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.3 Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 4)

Rz. 7 Abs. 4 bestimmt die besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung. Die Leistungen sind im Einzelnen in § 112 aufgeführt. Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung waren bisher der "sozialen Teilhabe" zugeordnet. Mit dem Inkrafttreten des Teils 2 des SGB IX werden sie nun in einem eigenständigen Kapitel "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (Kapitel 5) aufgegriffen und um Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eine bundesgesetzliche Regelung zur örtlichen Zuständigkeit, da die Länder im Rahmen ihrer Kompetenz nur Regelungen treffen können, die ausschließlich für den Bereich des jeweiligen Landes gelten, im Bereich der Eingliederungshilfe jedoch auch länderübergreifende Fallkonstellationen möglich sind. Deshalb bedurfte es einer bundesgesetzlichen Regelu...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verpflichtung der Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen sowie anderen Trägern von Leistungen, die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch oder anderen Rechtsvorschriften ausführen.mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.3 Örtliche Zuständigkeit bei stationärem Aufenthalt oder richterlich angeordneter Freiheitsentziehung in einer Vollzugsanstalt (Abs. 4)

Rz. 7 Bei einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung i. S. d. § 1 Abs. 2 SGB I oder einer Vollzugsanstalt gilt für die örtliche Zuständigkeit, dass der Träger örtlich zuständig ist, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten 2 Monaten vor der Aufnahme zuletzt hatte.mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die aus Steuermitteln finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der Nachrangregelung in § 91 auch im Recht des SGB IX vor, dass der leistungsberechtigte Mensch mit Behinderungen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen zu erbringen hat. Im Sozialhilferecht und damit im Recht der Eingliederungshilfe galt eine einh...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.3 Arbeitsgemeinschaften (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 normiert für die Träger der Eingliederungshilfe den auch für die Träger der Sozialhilfe im SGB XII enthaltenen Auftrag zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften, soweit dies zur Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten ist. Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften gehen somit über die Bearbeitung eines ko...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.1 Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten

Rz. 4 Die Regelung der Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen und entspricht im Ergebnis weitestgehend der bis zum 31.12.2019 geltenden Regelung zur örtlichen Zuständigkeit im Zwölften Kapitel SGB XII (dort § 98). Dabei kommt es prinzipiell auf den gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2 Differenzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Leistungen der Eingliederungshilfe differenzieren sich in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Leistungen zur Teilhabe an Bildung und den Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Abs. 2 bis 5 definieren jeweils die besonderen Aufgaben dieser Leistungen. Die Definitionen greifen im Wesentlichen die bisherigen Auf...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 5)

Rz. 8 Abs. 5 bestimmt die besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe. Der neue Leistungskatalog der "Sozialen Teilhabe" in § 113 Abs. 2 beinhaltet auch im Recht der Eingliederungshilfe des SGB XII bisher nicht ausdrücklich benannte Leistungen wie Assistenzleistungen und Leistungen zur Mobilität. Aufgabe der Leistungen zur Sozialen Teilhabe ist es, eine gleichberechtigte Teilhab...mehr

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Schell, SGB IX § 96 Zusamme... / 2.4 Sozialdaten (Abs. 4)

Rz. 6 Im Rahmen der Zusammenarbeit kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten von Leistungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Zur Sicherung des Sozialdatenschutzes bestimmt deshalb Abs. 4, dass Sozialdaten im Rahmen der Zusammenarbeit nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist oder ...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.1 Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 definiert übergreifend die Aufgabe der Eingliederungshilfe. Er orientiert sich an den in Art. 3 Buchst. a und c formulierten allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), auf welche alle Leistungen auszurichten sind. Dies sind insbesondere "individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie die Unab...mehr

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Schell, SGB IX § 90 Aufgabe... / 2.2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 definiert aufbauend auf der allgemeinen Definition der Aufgabe der Eingliederungshilfe die spezielle Aufgabe der medizinischen Rehabilitation. Die Regelung entspricht inhaltlich der vorherigen Definition in § 53 Abs. 3 SGB XII. Die Verweisung auf § 99 Abs. 1 bezieht sich auf § 99 Abs. 1 i. d. F. des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522, mit dem...mehr

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Schell, SGB IX § 98 Örtlich... / 2.4 Weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 8 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte vorgesehen, die Länder zu ermächtigen, abweichende Regelungen für die örtliche Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe des Landes zu erlassen (Abs. 5). Ferner war eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der eine am 31.12.2019 nach dem bis dahin geltenden Recht der Eingliederungshilfe bestehende örtliche Zuständigkeit...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.2 Verpflichtungen anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 4 Die Sätze 1 und 2 übertragen inhaltsgleich die Regelung des § 2 Abs. 2 SGB XII. Satz 2 konkretisiert zusätzlich den Nachrang der Leistungen der Eingliederungshilfe in Bezug auf die gesetzlichen Verpflichtungen der vorrangigen Sozialleistungsträger. Die Konkretisierung in Bezug auf andere Stellen trägt Art. 4 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung, wonach al...mehr

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Schell, SGB IX § 91 Nachran... / 2.3 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung (Abs. 3)

Rz. 5 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf BT-Drs. 18/9522 sah vor, das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem Bundesversorgungsgesetz in einem Abs. 3 zu regeln. Ziel der Neuregelung sollte es sein, eine mög...mehr

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Schell, SGB IX § 92 Beitrag / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass Leistungsberechtigte zu den Leistungen der Eingliederungshilfe einen Beitrag zu leisten haben. Das Nähere hierzu ist in den §§ 135 bis 142 bestimmt, auch, zu welchen Leistungen der Eingliederungshilfe kein Beitrag aufzubringen ist (§ 137 Abs. 1).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.5.4 Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (§§ 27 Abs. 2 und 3, 30, 32 BGleiG)

Nach § 27 Abs. 1 BGleiG beteiligt die Dienststelle die Gleichungsbeauftragte "frühzeitig" an allen in § 27 Abs. 1 BGleiG genannten Angelegenheiten. Dies setzt nach § 27 Abs. 2 BGleiG voraus, dass zum Zeitpunkt der Beteiligung die jeweilige Entscheidung oder Maßnahme noch gestaltungsfähig ist. Damit dies gewährleistet ist, hat die Beteiligung bereits mit Beginn des Entscheidu...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 im Wesentlichen (einschließlich der Überschrift) neu gefasst (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2). Abs. 1 Satz 2 wurde nur redaktionell geändert. Zuvor waren die Überschrift und Abs. 1 Satz 1 bereits durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 313a Elekt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich auf die Arbeitsbescheinigung (§ 312), die Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (§ 312a) sowie die Nebeneinkommensbescheinigung (§ 313). Sie gestattet demjenigen, der zur Ausstellung der Bescheinigung nach den genannten Vorschriften verpflichtet ist, grundsätzlich eine elektronische Übermittlung an die Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einerseits Übermittlungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit insbesondere an statistische Ämter (Abs. 1 bis Abs. 2b), aber auch an die obersten Bundes- und Landesbehörden (Abs. 4) und andererseits Übermittlungsbefugnisse statistischer Ämter an die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 3). Damit wird insbesondere bezweckt, die für die Aufgaben nach § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 2.1 Zulassungsantrag, Antragsunterlagen

Rz. 15 § 5 AZAV präzisiert das Verfahren zur Prüfung und Erteilung der Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Ziel ist eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die fachkundigen Stellen nach einheitlichen Standards, um ein gleichmäßig hohes Qualitätsniveau bei der Durchführung von Maßnahmen zu gewährleisten. Entsprechend der Regelung in § 181 Abs. 5 Satz 1 nimmt die fac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.4 Mitwirkungspflichten Ausbildung- und Arbeitsuchender

Rz. 36 Besteht ein Anspruch auf Alg oder wird ein solcher geltend gemacht, ergeben sich Pflichten des Versicherten aus § 138, weil er u. a. verfügbar für die Arbeitsvermittlung sein muss. Ergänzend sind die Vorschriften der §§ 60 ff. SGB I anzuwenden. In den anderen Fällen kann die Agentur für Arbeit für Vermittlungszwecke ebenfalls in Anspruch genommen werden. Das betrifft ...mehr

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Sauer, SGB III § 318 Auskun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet Arbeitgeber und Träger, bei denen eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt wird: Maßnahme der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufsvorbereitende Maßnahme, Maßnahme der Benachteiligtenförderung (§§ 74 ff.). Rz. 4 Die Auskunftspflicht erstreckt sich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Leitsatz 1. Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i.S. des § 210 SGB VI sind als "andere Leistungen" steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich "negative Sonderausgaben" sein. 2. Die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 Abs. 1a SGB VI ist gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei. No...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Hilfsbedürftigkeit, Beihilfen

Rz. 12 Hilfsbedürftig ist jemand, der wegen seines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder wegen seiner wirtschaftlichen Lage auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Hilfsbedürftig wegen seiner wirtschaftlichen Lage ist der, dessen Einkünfte oder Bezüge so gering sind, dass sie für den Lebensunterhalt nicht ausreichen, und der auch kein Vermögen besitzt, das zum ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 1 Allgemeines und Rechtspraxis

Rz. 2 Die §§ 85 ff. gehen jeweils davon aus, dass nur ein einziger Bedarfsfall vorliegt (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 89 Rz. 1). Mit § 89 berücksichtigt der Gesetzgeber, dass in einer Person bzw. Einsatzgemeinschaft ein mehrfacher Bedarf entstehen kann. Es handelt sich daher um eine Kollisionsregelung (Giere, a. a. O.; Gutzler, in: juris-PK SGB XII, § 89 Rz. 7; Sc...mehr