Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.2 Die Regelung in Satz 2

Rz. 64 Die Vorschrift konkretisiert beispielhaft ("insbesondere") 2 Härtefalle bei den Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), der Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66), der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69) und der Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74). Nach der Neuregelung der Eingliederungshilfe im SGB IX zum 1.1.2020 findet § 90 in di...mehr

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Jung, SGB XII § 86 Abweiche... / 1 Allgemeines und Rechtspraxis

Rz. 2 Die Norm soll es ermöglichen, besondere örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Außerhalb des SGB XII wird auf die Vorschrift in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BerRehaG und in § 1836c Nr. 1 BGB verwiesen. Sie ermächtigt die Bundesländer, den Grundbetrag abweichend von § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für bestimmte Hilfearten durch abstrakt-generelle Regelungen (Ge...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie übertrug im Wesentlichen inhaltsgleich den bisherigen § 88 BSHG. Die Verordnungsermächtigung des § 88 Abs. 4 BSHG wurde in Angleichung an die Systematik des Sozialgeset...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.3 Beispiele für zweckfremde, -neutrale und -identische Leistungen

Rz. 8 Abwrackprämie: zweckfremd (vgl. zum SGB II: LSG Thüringen, Beschluss v. 27.7.2009, L 7 AS 535/09 ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.9.2009, L 2 AS 315/09 B ER; LSG Bayern, Beschluss v. 21.12.2009, L 7 AS 831/09 B ER; LSG Hessen, Beschluss v. 15.1.2010, L 6 AS 515/09 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2010, L 12 AS 807/10 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Wes...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.9.2 Freibeträge ab dem 1.4.2017 (§ 1 DVO n. F.)

Rz. 51 Die nach Art des Hilfefalls vorgenommene Differenzierung wurde zum 1.4.2017 aufgegeben. Der Vermögensfreibetrag beträgt jetzt einheitlich 5.000,00 EUR für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person zuzüglich weiterer 500,00 EUR für jede Person, die von dieser Person überwiegend unterhalten wird. Damit wurde der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe er...mehr

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Jung, SGB XII § 89 Einsatz ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt, trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1, a. a. O.) in Kraft. Sie übertrug inhaltsgleich Abs. 1 und 3 des bisherigen § 87 BSHG in das SGB XII (BT-Drs. 15/1514 S. 66 zu § 84). Durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe un...mehr

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Jung, SGB XII § 88 Einsatz ... / 2.2 Geringfügige Mittel (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Sozialhilfeträger Bagatellfälle verwalten müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.3.2011, L 15 SO 83/09; zum BSHG: BVerwG, Urteil v. 5.11.1969, V C 43.69), denen der Leistungsberechtigte finanziell gewachsen ist. Ob ein solcher Bagatellfall vorliegt, ist gerichtlich voll nachprüfbar (Lücking, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 8...mehr

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Jung, SGB XII § 83 Nach Zwe... / 2.1 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Abs. 1)

Rz. 5 Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften sind Zuwendungen, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts aufgrund eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung, einer Satzung oder einer Verwaltungsvorschrift (zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 27.10.1989, 4 A 144/88; Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 83 Rz. 5; Lücking, in: Hauck...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Sonstige Teilnehmer

Rz. 12 Umstritten ist, ob die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein Teilnahmerecht an der Betriebsräteversammlung besitzt. Dies wird teilweise unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut abgelehnt[1]. Im Hinblick auf den Gesetzeszweck und der umfassenden Aufgabenstellung der Gesamtschwerbehindertenvertretung nach § 97 Abs. 6 SGB IX ist ein solches Teilnahmerecht aber anzuerkennen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Übergangsgeld

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übergangsgeld leistet der ArbG an den ArbN für einen idR unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes. Es soll den Wechsel in eine andere Anstellung oder in den Ruhestand erleichtern. Grundsätzlich gehört es zum stpfl > Arbeitslohn. Es kann auf arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher oder gesetzlicher Grundlage gezahlt werden. Für das aus Anlas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten zu begünstigten Personen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören neben den in > Rz 25 genannten Personen leitende Angestellte wie Generalbevollmächtigte oder Prokuristen. Es ist unerheblich, ob sie kraft ihrer Stellung ArbG-Funktionen ausüben können oder ob für sie in anderen Gesetzen Sonderregelungen bestehen (zur Abgrenzung von nichtbegünstigten Organmitgliedern > ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Übergangsgelder/Überbrückungsbeihilfen

Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Übergangsgelder und Überbrückungsbeihilfen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis waren bis zum Veranlagungszeitraum 2005 bis maximal 10 800 EUR steuerfrei (§ 3 Nr. 10 EStG, Anhang 10). Diese Vorschrift wurde mit Wirkung vom 01.01.2006 jedoch aufgehoben. Es existiert weiterhin das Übergangsgeld als Lohnersatzleistung der Sozialversicherungsträ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / V. Die Neuregelung für eingliederungshilfebedürftige Eltern durch das Bundesteilhabegesetz – SGB IX

Die Gruppe bedürftiger Eltern besteht nicht nur aus solchen Personen, die (pflege-)bedürftig sind, sondern auch aus solchen Eltern, die behindert im Sinne des § 2 SGB IX sind und aus diesem Grund Eingliederungshilfemaßnahmen benötigen. Eingliederungshilfebedürftige Eltern waren bisher ein besonderes und durchaus vernachlässigtes Problem, weil sie in der Regel bereits in jüng...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / VI. Handlungsempfehlungen: Abänderungsanträge stellen

Die neue Vorschrift des § 94 Abs. 1a SGB XII hindert die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen bei einem Leistungsbezug aller SGB XII-Leistungen bei einem Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV bis zu 100.000 EUR. Die Rechtsprechung hat darüber schon bisher entschieden, dass zwar die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen gehindert sein kann, aber die sozialhilferechtliche Berüc...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1. Was bleibt dem Daheimgebliebenen?

Sofern Eltern nicht dauernd getrennt leben, leben sie sozialhilferechtlich nämlich in der sogenannten Einsatzgemeinschaft. (§ 19 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 2 SGB XII; § 19 Abs. 2 i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 2 SGB XII; § 19 Abs. 3 SGB XII). Die Regeln der Einsatzgemeinschaft verdrängen die Regeln des ehelichen Güter- und Unterhaltsrechtes. Auf die Frage "Was bleibt dem Daheimgeblieben...mehr

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AGS 06/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Streitig sind die Höhe der Verfahrens- und der Einigungsgebühr sowie, ob und in welcher Höhe eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Beschwerdeführer vertrat den Kläge...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Einführung

Betriebsschließungen und -einschränkungen, Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2020 ein weitgehendes Kontaktverbot vereinbart. Restaurants und Gaststätten waren unverzüglich zu schließen. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu ...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebnisbeobachtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des ...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 bis 3 als § 40 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurden Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 geändert. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter ...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 108 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 191. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 108 mit Anpassung von Verweisungen infolge der Verschiebung von Para...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2 Leistungen im Berufsbildungsbereich

2.2.1 Aufgabe des Berufsbildungsbereichs Rz. 11 Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist es, den behinderten Menschen, die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben wegen ihrer Behinderung auf diese Einrichtungen angewiesen sind, eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten ist es des Weiteren, den behinderten Menschen zu ermöglichen, ihre Leistu...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Integrationsfachdienste zur Dokumentation ihrer Tätigkeit.mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.1 Dokumentation

Rz. 3 Die Dokumentation über Verlauf und Ergebnis der Bemühungen dient auch dem Zweck der Qualitätsprüfung des Integrationsfachdienstes.mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1 Leistungen im Eingangsverfahren

2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weitere Aufgabe ist es, einen Einglieder...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2 Rechtspraxis

2.1 Dokumentation Rz. 3 Die Dokumentation über Verlauf und Ergebnis der Bemühungen dient auch dem Zweck der Qualitätsprüfung des Integrationsfachdienstes. 2.2 Angaben Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang ...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen im Eingangsverfahren 2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weite...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Verordnungsermächtigung ermöglicht es der Bundesregierung, in den gesetzlichen Bestimmungen nicht abschließend geregelte Einzelheiten auf dem Verordnungswege zu normieren.mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.2 Dauer der Leistungen im Berufsbildungsbereich

Rz. 15 Die Leistungen werden für 2 Jahre erbracht (Abs. 3 Satz 1). Vor dem Inkrafttreten des SGB IX war in den Leistungsvorschriften der Rehabilitationsträger bestimmt, dass die Leistungen "bis zu" 2 Jahre erbracht werden. Satz 2 legt fest, dass die Leistungen "in der Regel" zunächst für ein Jahr bewilligt werden. Satz 3 bestimmt im Übrigen, dass die Leistungen für ein weite...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz gegenüber den Integrationsämtern (§ 185 Abs. 5) und den Rehabilitationsträgern i. S. des Teils 1 SGB IX regeln kann. Die Bundesregierung ist hierz...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.4 Budgetfähigkeit der Leistungen

Rz. 24 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sind budgetfähig, d. h., der behinderte Mensch kann die Leistungen auch in der Leistungsform des Persönlichen Budgets (vgl. § 29) in Anspruch nehmen. Auch das Leistungsrecht der beruflichen Rehabilitationsträger sieht dies vor (für die Bundesagentur für Arbeit so in § 118 Satz 2 SGB III). Auf die Leistungsfo...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.2 Dauer der Leistungen im Eingangsverfahren

Rz. 6 Die Leistungen im Eingangsverfahren werden aufgrund Abs. 2 Satz 1 für 3 Monate erbracht (Grundsatz). § 3 der Werkstättenverordnung in der bis zum 30.9.2000 geltenden Fassung bestimmte als fachliche Anforderung an die Werkstätten, ein Eingangsverfahren durchzuführen, das "in der Regel" 4 Wochen betragen solle. Demgegenüber sah das Leistungsrecht der zuständigen Rehabili...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.1 Aufgabe des Berufsbildungsbereichs

Rz. 11 Aufgabe der Werkstätten für behinderte Menschen ist es, den behinderten Menschen, die zu ihrer Teilhabe am Arbeitsleben wegen ihrer Behinderung auf diese Einrichtungen angewiesen sind, eine angemessene berufliche Bildung anzubieten. Aufgabe der Werkstätten ist es des Weiteren, den behinderten Menschen zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit soweit wie mö...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.1.1 Aufgabe des Eingangsverfahrens

Rz. 3 Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Weitere Aufgabe ist es, einen Eingliederungsplan zu erstellen. Hierfür werde...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.3 Anrechnung der innerbetrieblichen Qualifizierung nach § 55

Rz. 18 Abs. 4 ist mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) mit Wirkung zum 30.12.2008 angefügt worden. Mit der Begründung, dass die im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung durchgeführte individuelle betriebliche Qualifizierungsphase inhaltlich dem Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen gleichstehe (BR-D...mehr

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Schell, SGB IX § 191 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 108 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 191. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 108 mit Anpassung von Verweisungen infolge der Verschiebung von Paragrafen im Schwerbeh...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.5 Rechtsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 26 Das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis (vgl. § 221 Abs. 1) gilt ausdrücklich nur für die im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen, nicht dagegen für die Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich. Für die Regelung der Rechtsstellung dieses Personenkreises gegenüber der Werkstatt gilt § 52. Diese für Teilneh...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 30, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Mit Art. 261 Nr. 1 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) ist in Abs. 2 eine redaktionelle Änderung aufgrund des erneuten Zuschnitts...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit den Abs. 1 bis 3 als § 40 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch mit Wirkung zum 1.7.2001 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurden Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 geändert. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen, die der zuständige Rehabilitationsträger (im Einzelnen § 63) im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsvorschriften (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2) erbringt. Die Vorschrift richtet sich also an den Rehabilitationstr...mehr

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Schell, SGB IX § 197 Ergebn... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.2.3 Ausgelagerte Plätze im Berufsbildungsbereich

Rz. 16 Durch das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 ist das Instrument des ausgelagerten Platzes im Berufsbildungsbereich der Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in § 136 Abs. 1 (ab 1.1.2018 § 219 Abs. 1) eingeführt worden. Diese Regelung war nicht bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten, sondern sind erst durch einen Ände...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Rz. 31 Behinderte Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen gelten im rentenrechtlichen Sinne als voll erwerbsgemindert, ohne dass es einer Feststellung im Einzelfall bedarf, ob der behinderte Mensch in der Lage sei, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen mit einer Arbeitszeit von wenigstens 3 Stunden täglich ausüben zu ...mehr

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Schell, SGB IX § 57 Leistun... / 2.6 Sozialversicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 28 Auch die behinderten Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich unterliegen der Sozialversicherung, und zwar nach den für die Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen. Das gilt auch für die besonderen Regelungen zur Bemessungsgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den einzelnen Regelungen vgl. Kom...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsatz des Vermögens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Einsatz des Vermögens der antragstellenden Person. 2 Rechtspraxis R...mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden.mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begriff des Einkommens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 ...mehr