Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGb IX, SGB IX § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere Leistungsanbieter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30....mehr

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Schell, SGB IX § 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. 2 Rechtspraxis Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelun...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begriff des Vermögens

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Auch mit der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und der Einordnung in das SGB IX gilt weiterhin der Grundsatz, dass ein Leistungsberechtigter auch mit seinem Vermögen einen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe leisten muss.mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S...mehr

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Schell, SGB IX § 149 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung hat inhaltsgleich § 130 SGB XII übernommen, einer Übergangsregelung für ambulant Betreute im gesamten Leistungsbereich der Sozialhilfe. Da die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Sechsten Kapitel des SGB XII zum 1.1.2020 in das SGB IX, Teil 2 überstellt wurden, war eine § 130 SGB XII entsprechende Übergangsregelung für ambulant Betreute nun für den ...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Begriff des Vermögens und des geschützten Vermögens wird für die Leistungen der Eingliederungshilfe zum 1.1.2020 aus dem SGB XII übertragen. Satz 1 umfasst inhaltsgleich den gesamten § 90 SGB XII, § 90 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII in der durch Art. 13 Nr. 28 BTHG (Änderung des SGB XII zum 1.1.2020) geänderten Fassung. Somit bleiben die bisherigen Verhältnisse zum Vermögens...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2 Rechtspraxis

2.1 Maßgebender Zeitraum (Abs. 1) Rz. 5 Abs. 1 regelt die Definition des Einkommens, das für den aufzubringenden Eigenbeitrag zugrunde zu legen ist. Durch den Bezug zum Einkommensteuergesetz und die Zugrundelegung des Einkommens des Vorvorjahres wird die Nachweispflicht im Wesentlichen auf den Einkommensteuerbescheid konzentriert und somit vereinfacht. Gleichzeitig werden z. ...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft besondere Regelungen zur Höhe des Eigenbeitrags bei bestimmten Aufwendungen.mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Höhe des Eigenbeitrages zu den Aufwendungen und regelt das Verfahren bei der Heranziehung.mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anforderungen an andere Leistungsanbieter Rz. 3 In Abs. 2 wird bestimmt, dass die für Werkstätten geltenden Vorschriften für andere Leistungsanbieter mit den in den Nr. 1 bis 8 beschriebenen Ausnahmen ebenfalls gelten. In der Formulierung sind die "Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen" genannt. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass alle die im Kap...mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Einsatz des Vermögens der antragstellenden Person.mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92...mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 139 Begrif... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S....mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I 2017 S. 2541) ist in Abs....mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX die Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen neu konzipiert worden. Es ist ein grundlegender Systemwechsel mit einer ausgewogenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit gerade von erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen erfolgt. Die Neuregelung führt dazu,...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.3 Verpflichtung des Leistungsträgers

Rz. 9 Abs. 3 bestimmt, dass eine Verpflichtung des Leistungsträgers, Leistungen durch einen anderen Leistungsanbieter zu ermöglichen, nicht besteht. Der Leistungsträger ist damit nicht verpflichtet, ein flächendeckendes Angebot wie Werkstätten für behinderte Menschen in der jeweiligen Region vorzuhalten. Eine Initiative muss von dem jeweiligen Menschen oder einem Träger, der ...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.2 Beschränkung des Eigenbeitrags (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 stellt sicher, dass nur ein Eigenbeitrag aufzubringen ist, auch wenn mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein Mensch mit Behinderungen selbst mehrere Leistungen der Eingliederungshilfe oder ein im Haushalt lebendes minderjähriges Kind Leistungen bezieht.mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.5 Sozialversicherung

Rz. 11 Bei einem anderen Leistungsanbieter gelten ebenfalls die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wie bei einer beruflichen Bildung und einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, also die entsprechenden Vorschriften zur Beitragsbemessung, zur Beitragstragung und zur Beitragserstattung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie in...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.1 Anforderungen an andere Leistungsanbieter

Rz. 3 In Abs. 2 wird bestimmt, dass die für Werkstätten geltenden Vorschriften für andere Leistungsanbieter mit den in den Nr. 1 bis 8 beschriebenen Ausnahmen ebenfalls gelten. In der Formulierung sind die "Vorschriften für Werkstätten für behinderte Menschen" genannt. Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass alle die im Kapitel 12 des Teils 3 (§§ 219 bis 227) genannte...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2.2 Einkommensermittlung des aktuellen Jahres (Abs. 2)

Rz. 6 Eine Anknüpfung an das Vorvorjahr kann dazu führen, dass durch eine erhebliche Einkommensveränderung ein unzutreffender Beitrag gefordert würde. Das kann z. B. bei Arbeitslosigkeit, bei Rentenbeginn oder bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung der Fall sein. In diesen Fällen ist eine Einkommensermittlung des aktuellen Jahres en...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.3 Einkommenseinsatz bei einmaligen Leistungen (Abs. 3)

Rz. 6 Abs. 3 entspricht inhaltsgleich dem § 87 Abs. 3 SGB XII, soweit es sich um Bedarfsgegenstände handelt, die der Eingliederungshilfe zuzurechnen sind. Der Träger der Eingliederungshilfe kann damit den Eigenbeitrag aus dem übersteigenden Einkommen von bis zu vier Monaten (Bedarfsmonat plus drei Folgemonate) fordern.mehr

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Schell, SGB IX § 140 Einsat... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass vor Inanspruchnahme von Leistungen das vorhandene Vermögen - soweit es nicht zum geschützten Vermögen (vgl. zu § 139, Rz. 4) gehört, geschützt ist das in der Aufzählung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 SGB XII aufgeführte Vermögen – einzusetzen ist. Durch die Beschränkung des Satzes 1 auf die antragstellende Person ist klargestellt worden, ...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.4 Rechtsstellung der Menschen mit Behinderungen

Rz. 10 Abs. 4 verweist für die Rechtsstellung der Menschen mit Behinderungen auf § 221 (bis zum 31.12.2017 § 138). In dieser Vorschrift ist die Rechtsstellung der Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen geregelt. Die bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigten Menschen mit Behinderungen stehen wie die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für b...mehr

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Schell, SGB IX § 135 Begrif... / 2.1 Maßgebender Zeitraum (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt die Definition des Einkommens, das für den aufzubringenden Eigenbeitrag zugrunde zu legen ist. Durch den Bezug zum Einkommensteuergesetz und die Zugrundelegung des Einkommens des Vorvorjahres wird die Nachweispflicht im Wesentlichen auf den Einkommensteuerbescheid konzentriert und somit vereinfacht. Gleichzeitig werden z. B. hohe Werbungskosten, die erheb...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift ist für Menschen mit Behinderungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, weil sie wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur...mehr

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Schell, SGb IX, SGB IX § 13... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu leisten haben. In dem Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz war von Betroffenen und ihren Interessenvertretungen durchgehend gefordert worden, dass die Leistungen der Eingliederu...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.4 Elternbeitrag (Abs. 4)

Rz. 7 Mit dem BTHG ist in Abs. 4 zum 1.1.2020 inhaltsgleich die Regelung des bisherigen § 94 Abs. 2 SGB XII übernommen worden, nach der Eltern für ihre volljährigen Kinder einen Beitrag zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Höhe von bis zu maximal 32,08 EUR monatlich zu leisten haben. Mit dem Verweis auf § 94 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 SGB XII in Satz 2 folgen die Regel...mehr

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Schell, SGB IX § 138 Besond... / 2.1 Leistungen, bei denen ein Beitrag nicht aufzubringen ist (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in einer abschließenden Aufzählung, bei welchen Fachleistungen der Eingliederungshilfe ein Beitrag aus dem Einkommen oder dem Vermögen nicht aufzubringen ist. Abs. 1 überträgt im Wesentlichen inhaltsgleich die Hilfen, die bis zum 31.12.2019 in § 92 Abs. 2 SGB XII aufgeführt waren. § 92 SGB XII ist durch Art. 13 des BTHG zum 1.1.2020 neu gefasst worden. N...mehr

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Schell, SGB IX § 60 Andere ... / 2.2 Ausnahmen von den Anforderungen

Rz. 4 Abs. 2 benennt in den Nr. 1 bis 8 in einer abschließenden Aufzählung, welche Anforderungen an Werkstätten für behinderte Menschen für andere Anbieter nicht oder mit Maßgaben gelten. Dazu gehören die förmliche Anerkennung, eine Mindestplatzzahl von 120 Plätzen (§ 7 Abs. 1 Werkstättenverordnung) sowie die Anforderungen an die räumliche und sächliche Ausstattung (§ 8 Werks...mehr

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AGS 05/2020, Keine Verpflic... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Kläger ist begründet (§ 170 Abs. 2 S. 1 SGG). Zu Recht machen sie geltend, dass sie einem wirksamen Vergütungsanspruch ausgesetzt und zur Erhebung der Verjährungseinrede nicht gehalten sind. 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Entscheidungen der Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids, durch den der Beklagte es sinngemäß...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / I. Die Änderungen im Sozialhilferecht (SGB XII)

Die eigentliche Veränderung im Elternunterhalt hat im Sozialhilferecht (SGB XII) und im neuen Eingliederungshilferecht (SGB IX) stattgefunden, und zwar im Wesentlichen beim zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern aus Elternunterhalt und beim Rückgriff des Sozialhilfeträgers hierauf. Das lässt sich am besten am Bild des sozialhilferechtlichen Regress-Dreiecks nachvollziehen...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / I. Stellung des Jugendamts im Verhältnis zum Familiengericht

Hier lauern regelmäßig schon zu Beginn des Verfahrens "Abbiegefehler". Wenn das Familiengericht dem Jugendamt den pauschalen Auftrag erteilt, doch bitte schön binnen einer Frist von drei Wochen umfassend zur Situation der Familie berichten, dazu Gespräche zu führen (mit Familienmitgliedern, Erziehern, Lehrerinnen etc.), Hausbesuche zu machen, biegt es schon falsch ab. Warum?...mehr

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Jung, SGB XII § 34b Berecht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden grundsätzlich als Sach- und Dienstleistungen (§ 34a Abs. 2 Satz 1) oder als Geldleistungen (§ 34a Abs. 2 Satz 2 und Satz 3) von der Behörde vorab erbracht. In bestimmten Fallkonstellationen kann die leistungsberechtigte Person aber auch auf die nachträgliche Erstattung von vorab gemachten Aufwendungen angewiesen sein. Dies...mehr

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Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt Fragen der Antrag- und Bedarfsfeststellung. Die Abs. 2 bis 4 beschäftigen sich mit der Leistungserbringung im eigentlichen Sinne, die durch Sach- und Dienstleistungen insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen (Abs. 3) und Direktzahlungen (Abs. 4) an Anbieter erfolgen sollen. Da es um Leistungen zur Teilhabe geht, haben die Träger keinen Sicher...mehr

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Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 2.2 Allgemeines zur Leistungserbringung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 regelt, auf welchem Weg die unterschiedlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe grundsätzlich erbracht werden können. Ein Sicherstellungsauftrag an die Träger ist damit nicht verbunden (vgl. Rz. 3). Bis zum 31.7.2019 war vom Gesetz differenziert vorgegeben, welche der in § 34 Abs. 2 bis 7 genannten Leistungen als Sach- und Dienstleistungen (insbesondere durch ...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.1 Nicht-öffentliche Dritte

Rz. 7 Der Begriff der nicht-öffentlichen Stelle ist in § 67 Abs. 5 SGB X definiert. Darunter fallen natürliche und juristische Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, mithin alle Privaten oder in privater Rechtsform Organisierten außerhalb der verantwortlichen Stelle (Schmidt, in: Gagel, SGB II, § 51 Rz. 7). Ausgenommen vom Begriff der ...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.1 Sozialdaten

Rz. 11 Sozialdaten sind nach § 67 Abs. 2 sind personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679), die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch verarbeitet werden. Die Befugnis zur Übertragung von Daten an nicht-öffentliche Stellen erfasst den gesamten Datenbestand. Möglich ist aber auch, dass nur Teile des ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 26 bildet das Grundgerüst für die Koordination von Teilhabeleistungen und für die Kooperation zwischen den einzelnen Rehabilitationsträgern. Die Vorschrift verfolgt als Ziel die Sicherstellung einer bedarfsorientierten, frühzeitig einsetzenden und bei einem Trägerwechsel nahtlos ineinandergreifenden sowie umfassenden Leistungsgewährung durch die sachlich zuständigen ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.7.1 Überblick

Rz. 41 Bei der Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Teilhabeleistungen (vgl. § 4) – nämlich schwerpunktmäßig um spezielle Leistungen der medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1, §§ 42 ff. SGB IX; § 43a letzter HS SGB V) und um Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5 SGB IX; § 79 SGB IX). Kostenträger sind deshalb in erster Linie die Krankenkassen ...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 2.1.4 Beratung (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 10 In Ergänzung zu den §§ 13 bis 15 SGB I sowie § 12 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX verpflichtet § 25 Abs. 1 Nr. 3 alle Rehabilitationsträger (§ 6) – also auch die Träger der öffentlichen Jugend- und der Eingliederungshilfe – zur Sicherstellung einer umfassenden, trägerübergreifenden Beratung des Menschen mit Behinderung oder drohenden Behinderung sowie eines jeden Bürgers, de...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherkennung und Frühförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die ...mehr

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Schell, SGB IX § 10 Sicherung der Erwerbsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 11. Der Gesetzgeber führt in seiner Gesetzesbegründung zu § 10 (BT-Drs....mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeinsame Empfehlungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 13 SGB IX. Die heutige Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem damal...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 28 Fundstelle der von der BAR veröffentlichten Gemeinsamen Empfehlungen: Homepage der BAR im Internet unter http://www.bar-frankfurt.de. Hier ist auch die Gemeinsame Empfehlung der BAR zum "Reha-Prozess" bzw. die Gemeinsame Empfehlung "Prävention nach § 3 SGB IX" aufgeführt.mehr

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Schell, SGB IX § 9 Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 8, der bis auf mehrere vorgenommenen Präzisierungen und Aufgabenausweit...mehr