Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1173 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des neuen Mitarbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Konkretisierung der Arbeitspflicht

Rz. 1633 Durch die Ausübung seines Direktionsrechts ist es dem Arbeitgeber möglich, die von dem Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten, ihre Reihenfolge sowie die Begleitumstände der Arbeit festzulegen. Üblicherweise werden die dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben und Tätigkeiten in einer Stellenbeschreibung zusammengefasst, um den Arbeitsplatz in seiner Wertigkeit und s...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Befristetes Probearbeitsverhältnis

Rz. 1177 Ein befristetes Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der Erprobung befristet ist. Die Erprobung ist als Sachgrund einer Befristung ausdrücklich anerkannt, § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG. Die Befristungsvereinbarung unterliegt der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der zugrunde liegende sachliche Grund – Erprobungszweck – ist objektive Wirksamkeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Zuständige Arbeitnehmervertretung

Rz. 906 Nur unter den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG bzw. § 58 Abs. 1 BetrVG ist bei zwingender Notwendigkeit einer einheitlichen Auswahlrichtlinie für alle oder mehrere Betriebe eines Unternehmens die Zuständigkeit des Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrats denkbar.[2132] Will beispielsweise der Arbeitgeber die Auswahlrichtlinien unternehmenseinheitlich einführen, ist bei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 691 Muster 2.57: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung und Umgruppierung Muster 2.57: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung und Umgruppierung An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Un...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[20] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 448 Als Heimarbeit wird solche Arbeit bezeichnet, die ein Heimarbeiter in selbst gewählter Arbeitsstätte allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig verrichtet.[936] Die in Heimarbeit Beschäftigten sind keine Arbeitnehmer, sondern der Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Personen zuzurechnen, wobei für die re...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1083 Die Anordnung von Mehrarbeit ermöglicht es dem Arbeitgeber, flexibel auf zeitweise erhöhten Arbeitsanfall etwa durch konjunkturellen Aufschwung oder durch Personalengpässe zu reagieren. Neben der Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers ist dabei v.a. die Frage der Vergütung der zusätzlichen Arbeitsleistung maßgeblicher Schwerpunkt der Vertragsgestaltung. Rz. 1084 In Rech...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen: Grundsätzliches

Rz. 1045 Zu informieren ist auch darüber, ob kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Konzernbetriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen,[2400] Sprecherausschussrichtlinien gemäß § 28 Abs. 2 SprAuG) fortgelten.[2401] Dabei ist zu präzisieren, ob die kollektiven Regelungen normativ oder in transformierter Form gemäß § 613a Abs. 1 S. 2 BG...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1152 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster 1a.65: Arbeitsvertragsklausel zur Person...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / uu) Widerspruch und betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch, § 102 Abs. 5 BetrVG

Rz. 798 Bei einer ordentlichen Kündigung, der der BR widersprochen hat, kann der gekündigte Arbeitnehmer, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses seine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen auch über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus verlangen. Voraussetzung für diesen betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch ist der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1459 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3275] treffen die Mitgliedstaaten die erforde...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 497 Der Betriebsrat hat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht dient sowohl dem Schutz der Gesundheit als auch des Lebens am Arbeitsplatz. Die Beschäftigten sollen im Betrieb keinerl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Die Struktur des Mitbestimmungstatbestandes in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Rz. 533 Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bestimmt der Betriebsrat mit über Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften. Die unter Rdn 532 genannten Sachverhalte zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrates na...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 46 Außerhalb des Geltungsbereichs des § 102 Abs. 5 BetrVG kann der sog. allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch auf Grundlage der vom Großen Senat des BAG in seiner Entscheidung vom 27.2.1985 aufgestellten Grundsätze bestehen.[111] Danach muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Erlass eines die Kündigung für unwirksam erklärenden Urteils grds. nicht weiterbeschäftigen,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen

Rz. 661 Muster 2.55: Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub Muster 2.55: Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub Allgemeine Betriebsvereinbarung zum Urlaub und zu Urlaubsgrundsätzen Zwischen der Firma _________________________ und dem Betriebsrat der Firma _________________________ wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[8] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Die Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 510 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens (§§ 64 ff. ArbGG) und über § 6...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / rr) Besonderheiten

Rz. 789 Das Anhörungsrecht gilt auch in Tendenzbetrieben. Insoweit muss der Arbeitgeber dem BR auch tendenzbezogene Gründe mitteilen, allerdings besteht im Fall des Widerspruchs des BR dann kein Weiterbeschäftigungsanspruch,[1901] denn der Widerspruch des BR darf keine Rechtsfolgen auslösen, von denen § 118 BetrVG gerade befreien will. Rz. 790 Liegt ein Entlassungsverlangen d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1485 Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich in Arbeitsverhältnissen häufig aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, sog. Verschwiegenheitsklauseln. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung ist ein Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) bzw. Nebenpflichten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, solange das Arbeitsve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[50] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Ausgestaltung des Rückzahlungsvorbehalts ("Wie")

Rz. 1272 Die Ausgestaltung der Rückzahlungsklausel darf nicht zu einer übermäßigen Bindung des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber führen. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.[2730] Die Rechtsprechung bemisst die maximal zulässige Bindungsdauer in Abhängigkeit zur Dauer der Bildungsmaßnahme und der Qu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1355 Versicherungspflichtig in den einzelnen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung ist, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt wird.[2983] Der Begriff der Beschäftigung erfasst gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist daher stets auch ein sozialversicherungspflichtiges Bes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen unzutreffender Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Rz. 1365 Die unzutreffende sozialversicherungsrechtliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses hat für die Vertragsparteien weitreichende Folgen. Stellt sich nachträglich heraus, dass entgegen der Vorstellungen der Parteien ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber die rückwirkende Beitragszahlung einschließlich der auf die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1372 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3030] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Rechte der Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 6 Die Konzernschwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Konzernbetriebsrats sowie der Konzernbetriebsausschüsse und sonstiger Ausschüsse des Konzernbetriebsrats beratend teilzunehmen. Eine Beschränkung auf solche Sitzungen, die sich mit Fragen befassen, die die schwerbehinderten Arbeitnehmer besonders berühren, besteht nicht. Das Recht beschränkt s...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59a BetrVG wurde durch das BetrVerf-ReformG vom 23. Juli 2001[1] in das BetrVG eingefügt. Die Vorschrift normiert entsprechend dem Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Betriebsrats (§ 32 BetrVG [2]) und dem Recht der Gesamtschwerbehindertenvertretung an den Sitzungen des Gesamtbetriebsrats (§ 52 BetrVG [3]) auch ein Teilnahmerecht der Kon...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 59 Abs. 1 BetrVG verweist für die Organisation und Geschäftsführung des Konzernbetriebsrats auf die entsprechenden Bestimmungen für den Gesamtbetriebsrat (§ 51 BetrVG). § 51 Abs. 2 BetrVG legt Einzelheiten zur konstituierenden Sitzung sowie zu weiteren Sitzungen des Konzernbetriebsrats fest. Im Geltungszeitraum des § 129 BetrVG (1.3.2020 bis 30.6.2021) sind unter den...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Konzernen werden wesentliche Entscheidungen häufig nicht auf der Unternehmens-, sondern auf der Konzernebene getroffen. Zweck der Regelungen des sechsten Abschnitts ist es daher sicherzustellen, dass betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer nicht durch Verlagerung der Leitungsmacht auf die Konzernebene verloren gehen (BAG, Beschluss v. 22.11...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Beschlüsse des Konzernbetriebsrats

Rz. 23 Wie der Gesamtbetriebsrat und der Einzelbetriebsrat kann auch der Konzernbetriebsrat seine Beschlüsse nur im Rahmen einer Sitzung fassen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist nicht zulässig.[1]. Rz. 24 Auch beim Konzernbetriebsrat werden wie beim Gesamtbetriebsrat die Grundsätze für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit durch § 51 Abs. 3 BetrVG modifi...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.6 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Titel dieses Gesetzes lässt auf den ersten Blick keinen Zusammenhang zum Arbeitsschutz, zur BGF oder zum BGM vermuten. Erst § 167 mit dem Titel "Prävention" zeigt die Verbindung auf: In Abs. 2 wird geregelt, wie ein Arbeitnehmer, der durch Unfall, Verletzung oder sonstige Erkrankung mehr als 6 Wochen...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Die Professionalisierung von BGM

Die vorangegangen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betriebli...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.3 Vorrangregelungen

Rz. 10 Die Agenturen für Arbeit zahlen Spätaussiedlern Alg auch dann, wenn diese grundsätzlich keine Leistungen nach dem SGB III erhalten können, weil sie entgegen der Zuweisung bzw. Verteilung (§§ 4, 8 Bundesvertriebenengesetz) ihren ständigen Aufenthalt an einem anderen Ort nehmen. Rz. 11 Anspruch auf Alg besteht auch im Anschluss an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhab...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 125 nach § 145 überführt. § 125 Abs. 1 a. F. wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 geändert. Die Vorschrift wurde weiter mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Regelungen zur Vollstreckung in Bußgeldangelegenheiten sowie Pflichten zur Übermittlung von Erkenntnissen an die Zollverwaltung zusammen. Damit soll eine möglichst umfassende Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gewährleistet werden. Rz. 2a Abs. 1 grenzt die Zuständigkeit für einzelne Bußgeldtatbestände zwischen Di...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.6 Zusammenarbeit von Behörden

Rz. 10 Abs. 4 verpflichtet die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und die Hauptzollämter zur Zusammenarbeit mit den in § 2 Abs. 2 (seit dem 18.7.2019: § 2 Abs. 4) des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) genannten Behörden (insbesondere Sozialversicherungsträger, Finanz- und Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden). Rz. 11 Die Regelung beg...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Achte Kapitel

Rz. 2a Das Achte Kapitel enthält Pflichten zur Meldung, Anzeige, Bescheinigung, Auskunft, Mitwirkung, Duldung und sonstige Pflichten sowie eine Schadensersatzregelung bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus delegiert der Gesetzgeber Befugnisse auf den Verordnungs- und Anordnungsgeber. Das Kapitel verfolgt den Hauptzweck, ein möglichst reibungsloses Verfahren bei den verschie...mehr

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Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.5 Kostenerstattung

Rz. 22 Abs. 4 trifft eine Kostenerstattungsregelung, die gegenüber anderen Erstattungsvorschriften nachrangig ist und nur auf Antrag des Arbeitslosen anzuwenden ist. Erstattet werden können nur notwendige Reisekosten. Dafür kann das Bundesreisekostengesetz sinngemäß angewandt werden. Notwendig sind Reisekosten nur dann, wenn sie unvermeidbar entstehen, insbesondere Fahrtkost...mehr

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Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.4 Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland

Rz. 12 Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Alg nach dem Territorialitätsprinzip an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet gebunden (vgl. § 30 Abs. 1 SGB I). Das BSG hat diese Vorschrift jedoch dahin verfassungskonform ausgelegt, dass ein grenznaher Auslandswohnsitz dem Anspruch auf Alg eines Arbeitnehmers nicht entgegensteht, der zuvor in Deutschland wohn...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 2.1 Zahlungsweg

Rz. 3 Für die Zeit bis zum 30.11.2021 gilt noch Abs. 1. Danach sind Geldleistungen nach dem SGB III grundsätzlich auf ein Konto des Leistungsberechtigten bei einem Geldinstitut zu überweisen. Dabei darf nach der Logik der EU nicht vorgegeben werden, dass die Geldleistung nur auf ein inländisches Konto überwiesen werden darf. Dem dient die Formulierung in Abs. 1 über die verb...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sauer, SGB III § 337 Auszah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zum Auszahlungszeitpunkt und dem Auszahlungsweg (Überweisungsweg) für die Geldleistungen nach dem SGB III. Abs. 1 bestimmt die Überweisung auf ein inländisches Konto des Leistungsberechtigten als Regelüberweisungsweg für Geldleistungen noch bis zum 30.11.2021. Die Bundesagentur für Arbeit als die überweisende Stelle hat sicherzustellen,...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 280 fasst als erste Vorschrift des Siebten Kapitels einen Teil weiterer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Als zuständiger Verwaltungs- und Leistungsträger wird sie in § 368 sowie in den §§ 11, 19 SGB I bestimmt. Demgegenüber verpflichtet die Vorschrift die Bundesagentur für Arbeit, die Grundlagen für die Erledigung der in § 1 angelegten Kernaufgaben zu ...mehr