Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.4 Entsprechende Anwendung der §§ 44 bis 50 SGB X (Abs. 4 Satz 1 und 2) und § 99 SGB X (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11f § 9 Abs. 4 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu gefasst. Die bisher in § 9 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelungen über die entsprechende Anwendung von ausgewählten Vorschriften des SGB XII und des BSHG finden sich nunmehr inhaltlich unverä...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) in Kraft getreten. Abs. 1 und 2 sind seither im Wesentlichen unverändert geblieben. Das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) änderte die Überschrift, ergänzte Abs. 3 um die Hinweise auf die §§ 44 bis 50 SGB X und fügte Abs. 4 neu an...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt dem LG und "begradigt" die Entscheidung Das LG geht zutreffend davon aus, dass sich die auf Antrag der Schuldnerin erfolgte Anordnung des Vollstreckungsgerichts, im Hinblick auf die auf dem Pfändungsschutzkonto der Schuldnerin eingegangene Nachzahlung in Höhe von 5.584,16 EUR einen erhöhten pfändungsfreien Betrag nach § 850k Abs. 4 Satz 1 ZPO festzusetzen, als recht...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.8 Auskunftsverlangen (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 35 Um die gesetzliche Vermutung zu widerlegen (Zweckbindung), kann der zuständige Sozialhilfeträger vom Leistungsberechtigten jederzeit Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen zulassen. Die Behörde ist in diesem Verfahrensstadium nicht befugt, die Kinder und Eltern des Leistungsberechtigten direkt nach ihren Einkommens...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.1 Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 In Abs. 1 des § 43 ist durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 ein neuer Satz 1 eingefügt. worden Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) werden aus systematischen Gründen die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in § 43 zusammengefasst. Dazu wurden die in § 41 Abs. 1 (Leistungsberechtigte) ent...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.7 Leistungsausschuss bei widerlegter Vermutung (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 34 Kann der Sozialhilfeträger die Vermutung nach Abs. 5 Satz 2 widerlegen und nachweisen, dass das Gesamteinkommen des (an sich privilegierten) Unterhaltspflichtigen jährlich 100.000,00 EUR übersteigt, entfällt der Grundsicherungsanspruch. In diesem Fall muss der Leistungsberechtigte seinen Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen zivilrechtlich – notfalls im E...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.1 Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten

Rz. 25 Unterhaltsansprüche berechtigen Personen, die Mittel zur Bestreitung ihres Lebensbedarfs ganz oder teilweise von einem anderen zu verlangen. Üblicherweise entstehen derartige Ansprüche unmittelbar kraft Gesetzes, und zwar zwischen Ehegatten (§ 1360 Satz 1, § 1361 Abs. 1 Satz 1 BGB), Partnern einer geschiedenen (§§ 1569ff. BGB) oder für nichtig erklärten Ehe (§§ 1313ff. ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.4.1 Behinderte Menschen in Werkstätten und anderen Einrichtungen (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI)

Rz. 43 Wer in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung aufgenommen wird, kann i. d. R. wegen seiner Behinderung keine Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten (Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 41 Rz. 23; Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, § 43 Rz. 17). Daher ist es folgerichtig zu ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Abs. 1 umschreibt (im Anschluss an § 19 Abs. 2 Satz 1) den Personenkreis der Leistungsberechtigten und unterscheidet dabei zwischen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Invalidität). Auf die Leistungen besteht ein individueller Rechtsanspruch (i. S. d. § 194 BGB). In Abs. 2 enthält die Vorschrift die Anspruchsgrundlage für die Leistungen der Grundsiche...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.3.5.1 Allgemeiner Arbeitsmarkt

Rz. 22 Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens ist die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeitskraft angeboten und nachgefragt. Der Begriff "allgemein" grenzt Sonderarbeitsmärkte wie den sog. zweiten – öffentlich geförderten – Arbeitsmarkt ebenso aus wie Tätigkeiten in beschützenden Einrichtungen i. S...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.1.1.2 Verweildauer "nicht nur vorübergehend"

Rz. 10c "Vorübergehend" ist ein Aufenthalt, wenn er von vornherein auf wenige Tage (BVerwG, Urteil v. 18.5.2000, 5 C 27/99, NDV-RD 2000 S. 103, 104) oder Wochen begrenzt ist und deshalb nicht ausreicht, um den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen (z. B. Unterkunft in Turnhalle nach Naturkatastrophe). Rz. 10d Eine Zeitspanne, bis zu der ein Aufenthalt "vorübergehend"...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.2 Grundsicherung im Alter

Rz. 10l Grundsicherungsleistungen im Alter können nur Personen erhalten, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben. Das 65. Lebensjahr ist mit Ablauf des Tages vollendet, der dem 66. Geburtstag vorausgeht (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2 Satz 2, § 188 Abs. 2 BGB), wobei erster Geburtstag der Tag der Geburt ist. Bedürftige, die am Monatsersten geboren sind, volle...mehr

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Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug den inhaltsgleichen § 27 Abs. 2 BSHG. Die Norm beinhaltet sowohl auf der Tatbestands- wie auf der Rechtsfolgenseite eine Generalklausel. Die Offenheit der verwandten Begriffe ("sonstige Lebenslagen", "Leistungen") umfasst auf der Tatbestandsseite die Möglichkeit, neu auftretenden generellen Notlagen sozialhilferechtlich zu begegnen. Auf der Rech...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.1.1 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Rz. 10 Leistungsberechtigt sind (nur) Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I). Das ist also der Ort, an dem der Betreffende dauerhaft verweilt und wo der Schwerpun...mehr

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Jung, SGB XII § 70 Hilfe zu... / 2.1 Rechtsnatur und Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 3 Zweck der Norm ist grundsätzlich keine auf Dauer angelegte hauswirtschaftliche Versorgung, sondern – in Abgrenzung zur Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel – die persönliche Betreuung der Haushaltsangehörigen für den Fall des vorübergehenden Ausfalls des Haushaltsführers sowie die zur Aufrechterhaltung eines Haushalts erforderlichen Tätigkeiten (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.3.1 Krankheit oder Behinderung

Rz. 15 Krankheit ist jeder regelwidrige körperliche, geistige oder seelische Zustand, der geeignet ist, die Erwerbsfähigkeit herabzusetzen (BSG, Urteile v. 20.12.1960, 4 RJ 118/59, SozR Nr. 11 zu § 1246 RVO, und v. 25.5.1961, 5 RKn 3/60, SozR Nr. 5 zu § 45 RKG; Jörg, in: Kreikebohm, SGB VI, § 43 Rz. 21; Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, § 41 Rz. 8). Regelwidrig ...mehr

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Jung, SGB XII § 44a Vorläuf... / 2.1 Vorläufige Entscheidung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 hat der Träger über Geldleistungen vorläufig zu entscheiden, wenn im Entscheidungszeitpunkt zwar die Leistungsberechtigung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII dem Grunde nach feststeht, die weiteren leistungserheblichen Umstände jedoch noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Der Träger hat nach dem Wortlaut der Vorschrift kein Ermessen, ob er bei V...mehr

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Jung, SGB XII § 41a Vorüber... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung ist gemäß § 41 Abs. 1, dass Leistungsberechtigte ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Nach § 30 SGB I hat jemand dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur ...mehr

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Jung, SGB XII § 44a Vorläuf... / 2.4 Verfahren zur abschließenden Entscheidung (Abs. 4 und 5)

Rz. Mit den Abs. 4 und 5 wird das Verfahren zur abschließenden Entscheidung geregelt. Da sich die Vorläufigkeit auf die gesamte Geldleistung erstreckt, fließen sämtliche leistungserheblichen Tatsachen unabhängig vom Anlass der vorläufigen Entscheidung in die abschließende Entscheidung ein. Nach Abs. 4 kann der ausführende Träger bereits vor Ablauf des Bewilligungszeitraums e...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Abs. 2 wurde Satz 2 zum 7.12.2006 eingefügt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.7 Herbeigeführte Bedürftigkeit (Abs. 4)

Rz. 67 Wer die Voraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen schuldhaft selbst schafft, kann nicht erwarten, dass er Hilfe aus Mitteln der Allgemeinheit erhält. Deshalb haben Personen keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierdurch will der Gesetzg...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.6 Dauerzustand: Besserung "unwahrscheinlich"

Rz. 48 Voll Erwerbsgeminderte haben nur dann Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Eine Besserung ist unwahrscheinlich, wenn ein Dauerzustand vorliegt. Hiervon ist i. d. R. auszugehen, wenn der regelwidrige Körper- oder Geisteszustand bereits 9 Jahre oder länger besteht (vgl. § 102 Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.4 Verfahren

Rz. 15 Der Gründungszuschuss muss beantragt werden. Eine formlose, auch lediglich mündliche Antragstellung genügt. Die Agenturen für Arbeit verlangen Angaben auf einem Formblatt. Insoweit unterliegt der Existenzgründer den Mitwirkungspflichten nach den §§ 60ff. SGB I, insbesondere § 60 Abs. 2 SGB I. Ein gesonderter Antrag für den zweiten Bewilligungsabschnitt ist nicht erfor...mehr

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Sauer, SGB III § 94 Dauer u... / 2.2 Höhe der Förderung (1. Bewilligungsabschnitt)

Rz. 5c Das Alg wird zwar für Kalendertage berechnet und geleistet (§ 154 Satz 1). Als laufende Geldleistung wird das Alg regelmäßig monatlich ausgezahlt (§ 337 Abs. 2). Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt (§ 154 Satz 2). Dementsprechend beträgt der monatliche Gründungszuschuss das 30-Fache des zuletzt bezogenen täglichen Alg. D...mehr

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.3 Fahrkosten bei auswärtiger Unterbringung

Rz. 17 Die Fahrkostenübernahme bei auswärtiger Unterbringung richtet sich nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und Abs. 3. Auch dabei ist die jeweils kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen. Die Fahrkosten werden wie bei Pendelfahrten durch eine Entfernungspauschale abgegolten. Rz. 18 Bei einer auswärtigen Unterbringung wohnt der Arbeitnehmer am Maßnahmeort oder in dess...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.2 Beendigung der Arbeitslosigkeit

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden Arbeitnehmer gefördert, obwohl es tatsächlich selbständige Existenzgründer sind. Relevant ist daneben, dass durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosigkeit kausal beendet wird. Das bedeutet zunächst, dass nur Arbeitslose für die Förderung in Betracht kommen; denn nur sie können (ihre) Arbeitslosigkeit beenden. Eine ...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. In der Praxis wird die Grenze bei einem Monat gezogen. Für den Begriff der Arbeitslosigkeit stellt die Rechtsprechung auf § 138 Ab...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.2.1 Eintritt der Meldepflicht

Rz. 5 Nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO besteht eine Meldepflicht für den Verantwortlichen (Abs. 1) immer dann, wenn es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gekommen ist und die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Nach Art. 33 Abs. 2 DSGVO besteht diese Meldepflic...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bis zum 24.5.2018 hatten die Stellen nach § 35 SGB I gemäß § 83a SGB X a. F. die Verpflichtung, bei einer unrechtmäßigen Übermittlung von besonderen Arten personenbezogener Daten von Amts wegen die zuständigen Aufsichtsbehörden und die betroffenen Personen davon in Kenntnis zu setzen, sofern schwerwiegende Beeinträchtigungen der Rechte oder schutzwürdigen Interessen de...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.2.4 Aufsichtsbehörden

Rz. 16 Die Meldung hat gegenüber der gemäß Art. 55 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde zu erfolgen; Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO wies zunächst auf Art. 51 DSGVO hin, wurde aber durch die Berichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien ...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.1 Benachrichtigung der Rechts- oder Fachaufsicht bei einer Verletzung des Schutzes von Sozialdaten nach § 83a

Rz. 3 § 83a verweist seit dem 25.5.2018 auf Art. 33 DSGVO (vgl. Rz. 4 ff.) und Art. 34 DSGVO (vgl. Rz. 16 ff.) und bestimmt ergänzend für die Stellen nach § 35 SGB I die Pflicht zur Einschaltung der nach § 90 SGB IV zuständigen Rechts- oder Fachaufsicht. Bereits unmittelbar aus Art. 33 DSGVO ergibt sich die Pflicht, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten der jeweil...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.5 Schutzanspruch des Verantwortlichen

Rz. 26 Nach §§ 85 und 85a darf eine Meldung nach § 83a oder Art. 33 DSGVO oder eine Benachrichtigung nach Art. 34 DSGVO in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden (die Stelle nach § 35 SGB I) nur mit deren Zustimmung verwendet werden. Diese Regelung dient dem verfassungsrechtlichen Verbot einer Selbstbezich...mehr

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Jansen, SGB X § 83a Benachr... / 2.3.1 Eintritt der Benachrichtigungspflicht

Rz. 18 Der Verantwortliche sollte die betroffene Person laut EG 86 DSGVO unverzüglich benachrichtigen, wenn eine "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, damit diese die erforderlichen Vorkehrungen treffen können". Wann dieses Risiko eintreten kann und wie dies...mehr

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FoVo 4/2018, Pfändung und Z... / II. Die Lösung

Die Pfändbarkeit des Einkommens Zunächst ist festzustellen, ob beide Einkommen pfändbar sind. Dabei bleibt die Frage des Pfändungsschutzes noch außer Betracht. Sie stellt sich erst, wenn das Einkommen überhaupt gepfändet werden kann. Beide Einkommensquellen sind grundsätzlich pfändbar. Das Arbeitseinkommen ist zwanglos nach § 850 Abs. 2 ZPO pfändbar Nicht anders verhält es sich...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.3 Sonstige nicht begünstigende Verwaltungsakte (Abs. 2)

Rz. 26 Nach Abs. 2 sind "im Übrigen" nicht unter Abs. 1 fallende VA ganz oder teilweise zwingend mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Auffangregelung). Auch hierbei muss es sich um ursprünglich schon rechtswidrige nicht begünstigende VA handeln. Darunter fallen in erster Linie Entscheidungen, die einen Antrag (der nicht unmittelbar auf Leistungen gerichtet ist) zur Ge...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 48 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 5 VwVfG und § 130 Abs. 1, 4 AO. Sie ersetzte die zuvor nur in einzelnen Gesetzen enthaltenen Regelungen über Zugunstenbescheide durch eine generelle Regelung und eine zwingende Überprüfungspflicht. Sie durchbricht den Grundsatz der Bestandskraft unanfechtbarer rechtswidriger Entscheidungen zugunsten der Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.2.1 Rechtswidrige Leistungsablehnung

Rz. 14 Der Überprüfung unterliegen alle VA, die dazu geführt haben, dass Sozialleistungen (§§ 11 und 38 SGB I) nicht erbracht wurden. Dies sind alle Bescheide, welche beantragte Leistungen ganz oder teilweise abgelehnt oder kraft Gesetzes zu erbringende Leistungen nicht oder nicht vollständig (z. B. zu niedrige MdE) zugebilligt hatten. Auch Leistungen entziehende oder herabs...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5.2 Änderung zuungunsten des Betroffenen, Verletzung von Mitteilungspflichten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 40 Ein VA wird zulasten des Betroffenen mit Rückwirkung regelmäßig dann aufgehoben, wenn dieser einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist. Der Tatbestand für eine rückwirkende Aufhebung setzt neben der objektiven Verletzung eine...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.2 Gesetzliche Nichtigkeitsgründe (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 enthält eine wohl als abschließend gedachte Aufzählung absoluter Nichtigkeitsgründe. Liegen diese Fehler vor, ist ungeachtet von Kenntnis, Erkennbarkeit oder materieller Richtigkeit der VA nichtig. Rz. 14 Die fehlende Erkennbarkeit der Behörde (Abs. 2 Nr. 1) bei einem schriftlich oder elektronisch erlassenen VA als Nichtigkeitsgrund geht auf § 33 Abs. 3 zurück. ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 Die Vorschrift ist nur für VA anwendbar, die einen belastenden Inhalt haben (nicht begünstigend). Dies wird in Abs. 2 für sonstige belastende (nicht begünstigende) VA angeordnet, wobei die ausdrückliche Erwähnung belastender VA in Abs. 2 nur deklaratorisch ist. Auch Abs. 1 betrifft ausschließlich belastende VA (Leistungsablehnung – auch teilweise – sowie jeder Eingriff...mehr

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Jansen, SGB X § 51 Rückgabe... / 2.2 Herausgabegegenstand und Herausgabeverpflichteter

Rz. 7 Die Verpflichtung zur Herausgabe betrifft die Urkunden oder Sachen, die zum Nachweis der Rechte oder deren Ausübung überlassen wurden. Nicht erforderlich ist, dass Urkunden konstitutive Bedeutung zukommt. Dies sind z. B. der Ausweis als schwerbehinderter Mensch oder ähnliche gegenüber Dritten wirkende Urkunden, die Krankenversichertenkarte oder eine vorübergehend überl...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.5 Nachzahlung von Sozialleistungen (Abs. 4)

Rz. 32 Im Falle einer zwingenden Rücknahme für die Vergangenheit wegen rechtswidrig nicht erbrachter Sozialleistungen wird durch Abs. 4 die Nachzahlung einer Leistung auf den Zeitraum von 4 Jahren beschränkt, berechnet von der Rücknahmeentscheidung an. Hierbei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Beschränkung der Leistungsansprüche, die von der Behörde beim Erlass de...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde (Abs. 3)

Rz. 30 Mit der Regelung des § 44 Abs. 3 hat der Gesetzgeber unmittelbar an den Wortlaut der bei Inkrafttreten des SGB X bereits bestehenden Vorschrift des § 48 Abs. 5 VwVfG angeknüpft (vgl. dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.8.1978, BT-Drs. 8/2034 S. 34 zu § 42: "Absatz 3 entspricht § 45 Abs. 5 VwVfG"; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.1.1998, 8 A ...mehr

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Jansen, SGB X § 46 Widerruf... / 2.2.2 Ausschluss der Widerruflichkeit

Rz. 10 Die Widerruflichkeit ist ausgeschlossen, wenn ein VA gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste. Das ist insbesondere im Bereich der gebundenen Entscheidungen der Fall, also z. B. bei Beitrags- oder Rückforderungsbescheiden nach § 50 oder speziellen Vorschriften, wie bei Vorschusszahlungen gemäß § 42 SGB I oder bei rechtmäßig abgelehnten Leistungsanträgen. Die Ver...mehr

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Jansen, SGB X § 52 Hemmung ... / 2.1.1 Hemmung durch Verwaltungsakt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Vorschrift selbst enthält, mit Ausnahme des Abs. 2, keine Regelungen über Verjährungsfristen, sondern knüpft an solche an (vgl. §§ 25, 27 SGB IV, § 45 SGB I oder § 50 Abs. 4). Sie gilt nur hinsichtlich eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs der Behörde gegen den Bürger. Dies folgt schon daraus, dass mit einem VA nur öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend gemacht u...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift findet grundsätzlich nur Anwendung auf bereits bei Erlass objektiv rechtswidrige VA, woraus sich die Verwendung des Begriffs der Rücknahme ergibt. Es muss sich um einen wirksamen begünstigenden VA handeln. Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit kommt es nur auf objektive Umstände, nicht auf den Kenntnisstand der Behörde an (LSG Baden-Württemberg, Urtei...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.3.1 Änderung der Verhältnisse

Rz. 11 Eine Aufhebung des noch Wirkungen erzeugendes VA setzt voraus, dass eine wesentliche Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Art gegenüber den Verhältnissen eingetreten ist, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich waren. Eine solche Änderung muss objektiv eingetreten sein. Die Änderung ist im Vergleich gegenüber der Sach- und Rechtslage festzustellen, di...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr