Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.2 Gesamteinkommen

Rz. 19 Für die Berechnung des Wohngeldes ist nach der Formel des § 19 WoGG auch das monatliche Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Dieser wohngeldrechtliche Begriff des Gesamteinkommens entspricht nicht dem Gesamteinkommensbegriff des § 16 SGB IV . Nach § 13 Abs. 1 WoGG umfasst dieses Gesamteinkommen als Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) die Einkünfte aller zu berücksichtigenden Ha...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.1.1 Anspruch auf Wohngeld

Rz. 11 § 26 und § 1 WoGG beschreiben lediglich, dass nach dem WoGG ein Zuschuss zur Miete oder ein Zuschuss zu den Aufwendungen für den eigengenutzten Wohnraum als Wohngeld in Anspruch genommen werden kann. Wer das Wohngeld als Sozialleistung beantragen und verlangen kann, ergibt sich aus § 3 Abs. 1 WoGG, wonach wohngeldberechtigte Person für den Mietzuschuss jede natürliche...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.5 Zuständige Stellen (Abs. 2)

Rz. 36 Die für das Wohngeld zuständigen Behörden werden durch Landesrecht bestimmt (§ 26 WoGG). Abs. 2 verweist daher für die Zuständigkeit auf die für die Leistungen des Wohngeldes durch nach Landesrecht bestimmten Stellen. Eine solche Verweisung unter Bezugnahme auf gesetzliche Regelungen stellt allerdings keine wirkliche Erleichterung für den Bürger dar, der sich über mög...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 2.2.3 Haushaltsmitglieder

Rz. 22 Für die Höhe des Wohngeldes ist nach der Formel in § 19 WoGG auch die Anzahl der dem Haushalt zugehörenden Personen zu berücksichtigen. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 WoGG ist Haushaltsmitglied in erster Linie die wohngeldberechtigte Person, wenn der Wohnraum, für den sie Wohngeld beantragt, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Zu den Haushaltsmitgliedern gehören aber...mehr

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Klose, SGB I § 26 Wohngeld / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Cordes, Wohngeldrechtliche Probleme in der Praxis der Sozialämter, ZfF 2002 S. 145. Gerlach, Der Ausschluss der Empfänger von Transferleistungen vom Wohngeld nach dem WoGG, ZFSH/SGB 2007 S. 719. Hänlein, Wohngeld für die Erben? Zur Rückforderung nach dem Tode weitergezahlter Sozialleistungen, JuS 1992 S. 559. Hartmann, Änderungen des Wohngeldrechts in den Jahren 2000 bis...mehr

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Sommer, SGB XI § 145 Besitz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Besitzstandsschutzregelung des § 145 steht im Zusammenhang mit Neuregelungen der §§ 43a und 71 Abs. 4, die zum 1.1.2020 notwendig werden, weil zu diesem Zeitpunkt die Neuregelungen zur Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz in Teil 2 des SGB IX in Kraft treten. Denn mit dieser Neuregelung wird auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe die Differenzierung n...mehr

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Jung, SGB XII § 143a Feststellung der Leistungen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vo...mehr

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Jung, SGB XII § 64a Pflegegeld / 2.4 Berechtigte

Rz. 13 Berechtigte des Pflegegeldes sind die pflegebedürftigen Leistungsempfänger, nicht deren Pflegepersonen. Der Pflegebedürftige soll grundsätzlich frei über die Verwendung des Pflegegeldes entscheiden können (vgl. Wiegand, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, § 37 Rz. 20 m. w. N.). Allerdings besteht eine Berechtigung der Pflegeperson im Todesfall des Pflegebedürftigen....mehr

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zfs 8/2018, Ausschluss des ... / Sachverhalt

Die klagende Bundesagentur für Arbeit macht gegenüber der beklagten Haftpflichtversicherung den Ersatz von Aufwendungen geltend, die sie als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an einen bei einem Verkehrsunfall Geschädigten erbracht hat. Der später – damals 15-jährige – Geschädigte (im Folgenden Leistungsempfänger) hatte gemeinsam mit dem späteren Schädiger einen bei der...mehr

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Jung, SGB XII § 63 Leistung... / 2.3 Persönliches Budget

Rz. 6 Abs. 3 entspricht weitgehend dem bisherigen § 61 Abs. 2 Satz 3, 4. Schon bisher bestand die Möglichkeit, dass Leistungen auf Antrag in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können. Der Gesetzgeber hat die neue Vorschrift allerdings nicht mehr als Ermessensvorschrift ausgestaltet: Wird ein entsprechender Antrag gestellt, werden die Leistungen als Teil eines pe...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.5 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes

Rz. 15 Die Leistungsfortzahlung im Falle der Erkrankung eines Kindes des Arbeitslosen nach Abs. 2 knüpft dem Grunde nach an die Grundsätze des Abs. 1 an. Die Regelung entspricht § 45 SGB V. Das Ereignis muss auch in diesem Fall während des Bezuges von Alg eintreten. Rz. 16 Leistungsfortzahlung kommt aber nur in Betracht, wenn es sich um ein Kind des Arbeitslosen handelt, wozu...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 126 nach § 146 überführt. § 126 Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert durch Art. 3 Nr. 27 des SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Abs. 1 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert durch das...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.1 Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit

Rz. 8 Für die Leistungsfortzahlung ist nicht erheblich, an welcher Krankheit der Arbeitslose leidet oder ob es sich um eine Wiederholungserkrankung handelt; die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit muss aber unverschuldet sein. Das kann z. B. bei sog. gefährlichen Sportarten zweifelhaft sein (Bungee-Springen, Kick-Boxen), wenn die Erkrankung auf einer Verletzung während d...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.1 Bezug von Arbeitslosengeld

Rz. 3 Die Begünstigung des § 146 erfahren nur Leistungsbezieher, d. h., das die Leistungsfortzahlung begründende Ereignis muss in den Bezug von Alg fallen. Daran ist ein strenger Maßstab anzulegen. Bezug von Alg liegt nur vor, wenn die Agentur für Arbeit zur Leistung verpflichtet ist (realisierbarer Anspruch s. BSG, Urteil v. 2.11.2000, B 11 AL 25/00 R, BuW 2001 S. 351; vgl....mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Bedarf des Elternteils

Der Unterhaltsbedarf des Elternteils gemäß § 1610 Abs. 1 BGB besteht bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim nach den dort anfallenden Kosten, soweit diese unterhaltsrechtlich notwendig sind, zuzüglich des Barbetrags zur persönlichen Verwendung gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbeda...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Kinder- und Jugendhilfe

OVG Bremen, Beschl. v. 4.6.2018 – 1 B 53/18 1. Bevor eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII durchgeführt wird, hat das Jugendamt den Betroffenen umfassend über die Untersuchungsmethode, die Folgen der Altersbestimmung sowie die Folgen der Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, aufzuklären. Insoweit trägt das Jugendamt die D...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.4.4 Kein Ende der Mitgliedschaft aus anderen Gründen

Rz. 45 Die Gründe für das Ende der Mitgliedschaftals Rentenantragsteller sind an sich als abschließend gedacht, wobei auch der Eintritt einer Vorrangversicherung, der Versicherungsfreiheit, eines anderen Ausschlusstatbestandes oder eine Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 zu diesen Beendigungsgründen gehört. Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller endet jedoch nicht wegen der...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. 1 Allgemeines Rz. 1a Mit der Regelung über die Zulässigkeit eines Verzichts wird anerkannt, dass der Berechtigte selbst über seine Sozialleistungsansprüche frei verfügen kann. Das Recht auf ausdrücklichen Verzic...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.2 Widerruf des Verzichts

Rz. 13 Durch den Verzicht auf die Erfüllungsansprüche wird das Stammrecht nicht berührt, weil der die gesetzlichen Rechtsansprüche auslösende Tatbestand nicht beeinträchtigt oder beseitigt wird (BSG, Urteil v. 27.11.1991, 4 RA 10/91, SozR 3-1200 § 46 Nr. 3). Daher kann der Verzicht auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, und es bedarf nur des Widerrufs ...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich allein auf den Verzicht von Sozialleistungen i. S. v. § 11 (so auch Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, SGB I, § 46 Rz. 5; Seewald, in: KassKomm. SGB I, § 46 Rz. 4, Stand: März 2005; Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 46 Rz. 13). Der Verzicht i. S. der Regelung kann sich dem Grunde nach nur auf einen bereits kraft Gesetzes entstandenen und d...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit der Regelung über die Zulässigkeit eines Verzichts wird anerkannt, dass der Berechtigte selbst über seine Sozialleistungsansprüche frei verfügen kann. Das Recht auf ausdrücklichen Verzicht auf Ansprüche auf Sozialleistungen ist letztlich der Ausdruck der Verfügungsbefugnis und Dispositionsfreiheit des Berechtigten über seine Ansprüche (so Mrozynski, SGB I, 5. Aufl...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.1 Verzicht (Abs. 1)

2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich allein auf den Verzicht von Sozialleistungen i. S. v. § 11 (so auch Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, SGB I, § 46 Rz. 5; Seewald, in: KassKomm. SGB I, § 46 Rz. 4, Stand: März 2005; Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 46 Rz. 13). Der Verzicht i. S. der Regelung kann sich dem Grunde nach nur auf einen bereits kraft Gese...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2 Rechtspraxis

2.1 Verzicht (Abs. 1) 2.1.1 Anwendungsbereich Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich allein auf den Verzicht von Sozialleistungen i. S. v. § 11 (so auch Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, SGB I, § 46 Rz. 5; Seewald, in: KassKomm. SGB I, § 46 Rz. 4, Stand: März 2005; Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 46 Rz. 13). Der Verzicht i. S. der Regelung kann sich dem Grunde nach nur auf ein...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. Huber , Der Verzicht – § 46 SGB I, SozVers 1982 S. 212. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504, 512. Schüren, Der Verzicht auf Vorruhestandsleistungen zum Erhalt von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente, NZA 1985 S. 449. v. Einem, Antragsrücknahme durch den Versichert...mehr

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Jung, SGB XII § 139 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 geltende Übergangsregelung wird dadurch erforderlich, dass das Vertrags- und Vergütungsrecht für die Eingliederungshilfe bereits zum 1.1.2018 in den §§ 123 ff. SGB IX geregelt ist, während die übrigen Regelungen des 2. Teils des SGB IX erst zum 1.1.2020 in Kraft treten. Die Vorschrift stellt klar, dass die am 31.12.2017 geltenden Ver...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.1.2 Verzichtserklärung

Rz. 7 Der Verzicht ist durch eine einseitige rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung des Berechtigten gegenüber dem Leistungsträger, der den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, zu erklären. Auf diese einseitige Erklärung ist § 130 BGB anzuwenden, d. h., sie wird mit dem Zugang wirksam. Als einseitige Erklärung ist die Verzichtserklärung bedingungsfeindlich...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

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Jung, SGB XII § 136 Erstatt... / 2.1 Erstattung des Barbetrages nach § 27b durch den Bund

Rz. 3 Nach Abs. 1 erstattet der Bund den Ländern im Zeitraum von 2017 bis 2019 den Barbetrag. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Ausgleich für Länder und Kommunen für ihnen an anderer Stelle entstehende Mehrausgaben. Bei den sich daraus ergebenden jährlichen Erstattungszahlungen des Bundes handelt es sich deshalb um abschließende Zahlungen für den jeweils zugrunde...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.1.3 Wirkungen des Verzichts

Rz. 10 Die Vorschrift regelt allein die Zulässigkeit des Verzichts, ohne jedoch dessen Rechtsfolgen zu bestimmen, so dass dafür auf andere Vorschriften zurückgegriffen werden muss. Der Verzicht entspricht, mit Ausnahme der Einseitigkeit der Erklärung, dem Erlassvertrag (§ 397 BGB), mit dem auf eine Forderung verfügend verzichtet wird. Er hat insoweit materiell-rechtliche Wir...mehr

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Jung, SGB XII § 139 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingefügt. Zum 1.1.2020 werden die Vorschriften der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im SGB XII gestrichen und an ihrer Stelle im SGB IX der A...mehr

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Jung, SGB XII § 139 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit der Übergangsregelung soll erreicht werden, dass bei den Vertragsparteien ausreichend Kapazitäten für Verhandlungen der Vereinbarungen nach Teil 2 des SGB IX zur Verfügung stehen. Mit ihr soll auch erreicht werden, dass während des Umstellungszeitraums insbesondere mögliche Konflikte über bestehende Verträge ausgeschlossen werden. Leistungserbringern soll auch währ...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 2.2 Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern (Abs. 2)

Rz. 5 Die Pflegekassen haben eine Pflicht zur engen Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern zu den in der Vorschrift beschriebenen Zielen. Die Verpflichtung betrifft nicht nur die Verfahrensstadien der Einleitung und der Ausführung der Leistung, sondern sie setzt bereits bei Beratung, Auskunft und Aufklärung (vgl. §§ 13 bis 15 SGB I) ein. § 31 Abs. 2 wird ergänzt durch...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 31 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Mit der Einführung vom SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046), in Kraft ab 1.7.2001 wurden Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 und Abs. 4 an den Sprachgebrauch des SGB IX angepasst. Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Wei...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 2.3 Mitteilungspflicht der Pflegekasse (Abs. 3)

Rz. 6 Aus Abs. 3 geht hervor, dass das Tätigwerden der Pflegekassen sich nicht in der Prüfung geeigneter Rehabilitationsmaßnahmen erschöpft. Hinsichtlich des Ob der Rehabilitation haben die Pflegekassen vielmehr darüber hinaus abschließend eine Feststellung zu treffen. Für den Fall, dass die Feststellung positiv ist, trifft die Pflegekassen eine betreffende Pflicht zur unver...mehr

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Sommer, SGB XI § 32 Vorläuf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 32 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 10 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046), in Kraft ab 1.7.2001, neu gefasst. Abs. 2 wurde ergänzt.mehr

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Sommer, SGB XI § 32 Vorläuf... / 3 Literatur

Rz. 6 Klie, Der Vorrang von Rehabilitation vor Pflege – nicht eingelöster Programmsatz oder programmatische Neuausrichtung des Leistungsrechts?, PflR 2005 S. 439. Kohl/Carius, Prävention im Spannungsfeld von Eigenverantwortung, Solidarität und Finanzierbarkeit, DRV 2003 S. 30. Niemann, Die Kodifizierung des Behinderten- und Rehabilitationsrechts im SGB IX – Recht der Rehabilit...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ungeachtet der Tatsache, dass die Pflegekassen, wie aus § 6 Abs. 1 SGB IX hervorgeht, selbst nicht mögliche Träger von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind, werden sie durch § 31 doch in verschiedener Weise in die Rehabilitation eingebunden. Die Vorschrift erlegt den Pflegekassen eine hohe Verantwortung bei der Initialisierung von Rehabilitationsma...mehr

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Sommer, SGB XI § 31 Vorrang... / 2.1 Prüfung geeigneter Rehabilitationsleistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 obliegt den Pflegekassen eine Prüfung möglicher Rehabilitationsleistungen in jedem Einzelfall. Nach dem Wortlaut der Vorschrift hat die Pflegekasse erst bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit tätig zu werden mit dem Ziel, Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Dieser offenbare Widerspruch zu Abs. 2, in welch...mehr

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Sommer, SGB XI § 32 Vorläuf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 6 Abs. 1 SGB IX können die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Alterssicherung der Landwirte, die Träger der Kriegsopferversorgung, die Träger der Kriegsfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe als Rehabilitationsträger ...mehr

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Sommer, SGB XI § 32 Vorläuf... / 2.1 Ziel und Voraussetzungen vorläufiger Leistungen

Rz. 3 § 32 steht außerhalb der die Erbringung vorläufiger Leistungen allgemein regelnden Vorschrift des § 43 SGB I. Der Regelungsgehalt der Normen ist nicht deckungsgleich. Während § 43 SGB I die Situation des Zuständigkeitsstreits zwischen mehreren denkbarerweise leistungsverpflichteten Trägern einer Sozialleistung regelt, erteilt § 32 den Pflegekassen, die dem Grunde nach ...mehr

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Sommer, SGB XI § 33a Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Näheres zur Durchführung der Vorschrift zu regeln, hat der Gesetzgeber mit Satz 2 den Pflegekassen überantwortet. Die verschiedenen Satzungsvorschriften spiegeln die Schwierigkeit, Ermittlungswege zu finden, auf denen sich ein Missbrauchstatbestand nachweisen lässt. Die Satzung der IKK Classic bekräftigen etwa die Absicht, bei der ersten Kontaktaufnahme der betreffende...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2.3 Pflichten der Stellen nach § 35 SGB I gemäß § 16 BDSG

Rz. 19 Die öffentlichen Stellen des Bundes sind nach § 16 Abs. 4 BDSG verpflichtet, der oder dem Bundesbeauftragten und ihren oder seinen Beauftragten jederzeit Zugang zu den Grundstücken und Diensträumen, einschließlich aller Datenverarbeitungsanlagen und -geräte, sowie zu allen personenbezogenen Daten und Informationen, die zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben notwendi...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3 Beauftragte für den Datenschutz bei den in § 35 SGB I genannten Stellen, Vermittlungsstellen und Auftragsverarbeiter (Abs. 4)

Rz. 21 Die Stellen nach § 35 SGB I, die Vermittlungsstellen nach § 67d Abs. 3 und seit dem 25.5.2018 auch die Auftragsverarbeiter haben nach Abs. 4 Satz 1 und 2 die Pflicht zur Bestellung eines eigenen Beauftragten für den Datenschutz (vgl. Rz. 22) mit den entsprechenden Aufgaben, Rechten und Pflichten. Während § 81 Abs. 4 von "Beauftragte für den Datenschutz" spricht, heißt ...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2 Befugnisse der Aufsichtsbehörden und Pflichten der Stellen nach § 35 SGB I (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 verweist in Satz 1 direkt auf die Regelungen der §§ 14 bis 16 BDSG und enthält keine eigenen Regelungen. Satz 2 stellt klar, dass bei öffentlichen Stellen der Länder anstelle der oder des Bundesbeauftragten die nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle tritt. 2.2.1 Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten nach Art. 57 DSGVO i. V. m. §...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.1 Anrufung der für die Kontrolle des Datenschutzes zuständigen Stelle (Abs. 1 und 3)

Rz. 3 Sofern die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Stelle nach § 35 SGB I ihre Datenschutzrechte verletzt hat, kann sie sich an die für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle wenden (Rz. 4). Das Anrufungsrecht bezieht sich auf alle Vorgänge der Verarbeitung von Sozialdaten (Art. 4 Nr. 2 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67). Bis zum 24.5.2018 galt das Anrufungs...mehr

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Jansen, SGB X § 82 Informat... / 2.4.1 Ausnahmen von der Informationspflicht über Kategorien von Empfängern (Abs. 1)

Rz. 32 Abs. 1 legt in Einschränkung zu Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO fest, wann eine betroffene Person nur über Kategorien von Empfängern zu unterrichten ist. Damit wird das bisher in § 67a Abs. 3 Satz 2 SGB X a. F. enthaltene Recht beibehalten und lediglich redaktionell angepasst, insbesondere an die Begriffsbestimmungen nach Art. 4 DSGVO i. V. m. § 67 (BT-Drs. 18/12611). ...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift leitet den Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels ein. Dieser enthält seit dem 25.5.2018 nur noch ergänzende Regelungen zu den sich seit diesem Zeitpunkt unmittelbar aus Kapitel III der DSGVO (Art. 12 bis Art. 23 DSGVO) ergebenden Rechten der betroffenen Person. § 81 Abs. 1 regelt das Recht der betroffenen Person, sich an die zuständigen Datenschutzaufsic...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.3.1 Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz

Rz. 22 Nach Abs. 4 Satz 1 sind die §§ 5bis 7 BDSG entsprechend anzuwenden. Aus dem Verweis auf § 5 BDSG folgt, dass ein Beauftragter für den Datenschutz zu bestellen ist. Nach § 5 Abs. 4 Satz 3 BDSG kann dies eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der öffentlichen Stelle sein oder ihre oder seine Aufgaben auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags erfüllen. Einzelheit...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4.4 Kontrolle durch die für Datenschutz zuständigen Stellen (Abs. 4)

Rz. 33 Das bis zum 24.5.2018 in § 80 Abs. 6 a. F. geregelte Recht wurde in Abs. 4 übernommen und lediglich redaktionell an die DSGVO und die entsprechende Neufassung des BDSG (DSAnpUG-EU) angepasst. Nach Abs. 4 sind sowohl für öffentliche als auch für nicht-öffentliche Auftragsverarbeiter externe Kontrollen und weitere Auflagen vorgesehen. Rz. 34 Für die in § 35 SGB I genannte...mehr