Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.9.2 Haftung und Recht auf Schadenersatz (Art. 82 DSGVO)

Rz. 73 Die Vorschriften zum Sozialdatenschutz enthalten seit dem 25.5.2018 keine Regelungen zum Schadenersatz mehr; es gilt unmittelbar Art. 82 DSGVO . Es gibt keine ergänzenden oder einschränkenden Regelungen im Sozialdatenschutz dazu, da Art. 82 DSGVO keine erforderliche Öffnungsklausel enthält. § 82 SGB X, der bis 24.5.2018 den Schadenersatz regelte, sofern ein Sozialleistu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.10 Rechtsschutz

Rz. 82 Die Verwendung des Wortes "Anspruch" in Abs. 1 Satz 1 begründet für die betroffenen Personen ein einklagbares Forderungsrecht auf Wahrung des Sozialgeheimnisses. Der Rechtsweg richtet sich seit 25.5.2018 nach § 81b SGB X, der durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Gesetze v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) zur Anpassung an die DSGVO (ABl. L...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.4 Erweiterung des Adressatenkreises gemäß § 78 SGB X

Rz. 27 Die Leistungsträger und übrigen Stellen gemäß Abs. 1 geben im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften Daten auch an Personen und Stellen weiter, die nicht zum eigenen Adressatenkreis gehören. Auf diese erstreckt § 78 SGB X die Verpflichtung zum Schutz der Sozialdaten in der Weise, dass jede Verwendung der erhaltenen Sozialdaten, die nicht vom Zweck der Überm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.1.3 Transparenz

Rz. 42 Transparenz sollte für die betroffene Person dahingehend bestehen zu wissen, dass und in welchem Umfang ihre personenbezogene Daten verarbeitet werden. Um dies zu erreichen, sollten nach EG 39 DSGVO "alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst" werd...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7 Wahrung des Sozialgeheimnisses durch technische und organisatorische Maßnahmen (DSGVO)

Rz. 35 Wahrung des Sozialgeheimnisses bedeutet auch, dass die Sozialleistungsträger konkrete technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen haben, damit es nicht zu Verletzungen des Sozialgeheimnisses kommt. Bis zum 24.5.2018 ergab sich diese Verpflichtung direkt aus dem 2. Kapitel des SGB X; dort aus § 78a SGB X und wurde für die automatisierte Verarbeitung von Soz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.5.1 Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen

Rz. 62 Art. 32 Abs. 1DSGVO enthält eine nicht abschließende Aufzählung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus; danach sollen diese Maßnahmen unter anderem Folgendes einschließen: die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten; die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.5 Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

Rz. 46 Personenbezogene Daten müssen "in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.5.3 Gegenüberstellung der geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 78a SGB X a. F. und Art. 32 DSGVO

Rz. 65 § 78a SGB X (Technische und organisatorische Maßnahmen) mit seiner Anlage (8-Punkte-Kontrollkatalog) konnte entfallen, weil der Inhalt seit 25.5.2018 durch die DSGVO unmittelbar geregelt wird (vgl. Rz 60). Im Einzelnen finden sich dessen Forderungen des 8-Punkte-Kontrollkataloges in der DSGVO wie folgt wieder: Gegenüberstellung der Rechtsgrundlagen vor und seit dem 25....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.9.2.2 Haftung

Rz. 78 Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind nur dann von ihrer Haftung befreit, wenn sie nachweisen können, dass sie in keiner Weise für den Schaden verantwortlich sind ( Art. 82 Abs. 3 DSGVO). Hinweise, wie dieser Nachweis geführt werden kann, enthält z. B. Art. 24 DSGVO, nach dem ein genehmigtes Zertifizierungsverfahren nach Art. 42 DSGVO als Faktor/Gesichtspunkt fü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.7 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO)

Rz. 69 Geht aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO (Rz. 66 f.) hervor, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, konsultiert der Verantwortliche vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde (§ 36 Abs. 1 DSGVO). Nach EG 94 DSGVO ist ein solches hohes Risiko "wahrscheinlich mit bestimmten Arten der Verarbeitung und dem Umfang und der Häufigkeit ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.6 Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f DSGVO)

Rz. 47 "Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen" (Abs....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.2.2 Umsetzung

Rz. 50 Aus EG 77 DSGVO lässt sich entnehmen, dass die Umsetzung der geforderten Maßnahmen und Nachweise "insbesondere in Form von genehmigten Verhaltensregeln, genehmigten Zertifizierungsverfahren, Leitlinien des Ausschusses oder Hinweisen eines Datenschutzbeauftragten gegeben werden könnten. Der Ausschuss kann ferner Leitlinien für Verarbeitungsvorgänge ausgeben, bei denen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.3 Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO)

Rz. 44 § 78b SGB X (Datenvermeidung und Datensparsamkeit) wurde zum 25.5.2018 aufgehoben, "weil der Inhalt inzwischen durch Artikel. 5 Absatz 1 Buchstabe e sowie Artikel 32, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 geregelt wird" (BT-Drs. 18/12611). Nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO müssen personenbezogene Daten "dem Zweck angemessen und erheblich sowie au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.3 Technikgestaltung und datenschutzrechtliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)

Rz. 52 Mit der Einführung des Datenschutzes durch Technikgestaltung (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) werden ausdrücklich Anforderungen an die Produktentwicklung und -implementierung gestellt. Nach Art. 25 Abs. 1 DSGVO sind von den Verantwortlichen sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.4.1 Verzeichnis des Verantwortlichen

Rz. 56 Dieses Verzeichnis ist nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO von jedem Verantwortlichen oder seinem Vertreter zu führen und hat folgende Angaben zu enthalten den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; die Zwecke der Verarbeitung; eine Beschreibu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.8 Keine Zeugnis- und Auskunftspflicht (Abs. 3)

Rz. 71 § 35 Abs. 3 stellt sicher, dass die Pflicht zur Wahrung des Sozialgeheimnisses nicht durch gerichtliche Maßnahmen, wie Zeugenvernehmung oder Beschlagnahme von Akten/Datenträgern, umgangen werden kann. Soweit eine Übermittlung nach den Vorschriften der §§ 67 ff. SGB X unzulässig ist, sind Auskünfte nicht zu geben. Die Bediensteten der Stellen nach Abs. 1 müssen die Zeug...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.4.3 Schriftform, Aufsichtsbehörde und Ausnahmeregelung

Rz. 58 Die Verzeichnisse durch den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter sind schriftlich zu führen; dies kann auch in elektronischer Form erfolgen ( Art. 30 Abs. 3 DSGVO). Auf Anfrage sind die Verzeichnisse der Aufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen ( Art. 30 Abs. 4 DSGVO). Rz. 59 Art. 30 Abs. 5 DSGVO enthält eine Ausnahme von der Pflicht zum Führen eines Verzeichnis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.4 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Rz. 55 Bis 24.5.2018 ergab sich die Verpflichtung der Sozialleistungsträger zum Führen eines Verzeichnisses bzw. einer Übersicht über die Verfahren automatisierter Verfahren (Verfahrensverzeichnis) aus § 81 Abs. 4 SGB X mit seinem Verweis auf die §§ 4f und 4g BDSG. Seit 25.5.2018 verpflichtet Art. 30 DSGVO unmittelbar zum Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.9.1 Verwendungsverbot

Rz. 72 Die Verarbeitung von Sozialdaten ist immer dann unbefugt, wenn sie nicht auf der Grundlage einer entsprechenden Vorschrift des 2. Kapitels SGB X oder der übrigen Bücher des SGB geschieht, sofern nicht die DSGVO gilt. Solche unbefugt verarbeitet Sozialdaten dürfen von keiner Person oder Stelle verwendet werden; auch nicht für gerichtliche Verfahren. Kommt es zu einer un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.1.2 Treu und Glauben

Rz. 41 Der Begriff "Treu und Glauben" ist neu im deutschen Datenschutzrecht. Er wurde auch in das BDSG (§ 47) übernommen, ist aber gesetzlich nicht definiert. Auch in den EG 39 und 45 der DSGVO wird lediglich wiederholt, dass die Verarbeitung rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgen soll. In Deutschland ist Treu und Glauben ein in der Rechtsprechung und Lehre beherrsche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.1 Grundsatz der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz (Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)

Rz. 37 Personenbezogene Daten "müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden"; dies bedeutet nach EG 39 DSGVO, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und nach Treu und Glauben erfolgen sollte. 2.7.1.1.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO) Rz. 38 Die Rechtmäßigk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.9.3 Disziplinarische und strafrechtliche Folgen

Rz. 81 Die Verletzung des Sozialdatenschutzes kann für die Beschäftigten der Stellen gemäß Abs. 1 sowohl disziplinarische als auch strafrechtliche Folgen haben. Wegen der Strafvorschriften wird verwiesen auf § 85 SGB X und auf § 203 Abs. 2 und § 353b Abs. 2 StGB. Für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit wird auf § 85a SGB X verwiesen (vgl. Komm. zu § 85 SGB X und Komm. zu § 8...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.5 Verhältnis zu sonstigen Geheimhaltungspflichten (Abs. 2a)

Rz. 28 Der durch Art. 19 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) zum 25.5.2018 neu eingefügte Abs. 2a stellt klar, dass sonstige gesetzliche Geheimhaltungspflichten und Berufs- oder sonstige Amtsgeheimnisse, auch wenn sie nicht gesetzlich geregelt sind, neben den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches beste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.2.1 Jede natürliche Person

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 hat "jeder" Anspruch auf Wahrung der ihn betreffenden Sozialdaten als Sozialgeheimnis. Gemeint ist jede natürliche Person. Bezieht sich ein Sozialdatum, z. B. das Versicherungsverhältnis, gleichzeitig auf mehrere natürliche Personen (Versicherter, mitversicherte Ehefrau und Kinder), so fallen die Daten jedes Einzelnen unter das Sozialgeheimnis. Rz. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.5.2 Zugangsbeschränkung für Beschäftigte

Rz. 64 Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichte.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.6 Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Rz. 66 Art. 35 DSGVO verpflichtet in Abs. 1 den Verantwortlichen vorab eine Abschätzung der Folgen für den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen (Datenschutz-Folgenabschätzung), wenn die Art der Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten bedeuten wird. Ein Risiko wird als hoch eingestuft, wenn die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.2.1 Umfang der Verantwortung und Haftung

Rz. 49 Gemäß Art 24 DSGVO setzt der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Der EG 74 DSGVO stellt ergänzend klar, dass damit sowohl die Verantwortung als auch die Haftung des Verantwortlichen für jedwede Verarbeitung personenb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.2 Grundsatz der Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)

Rz. 43 Personenbezogene Daten müssen "für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gilt gemäß Ar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.7 Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO

Rz. 48 Art. 5 Abs. 2 DSGVO stellt klar, dass der Verantwortliche für die Einhaltung dieser Grundsätze des Abs. 1 verantwortlich ist und dessen Einhaltung nachweisen können muss ("Rechenschaftspflicht"). In welcher Form dieser Nachweis bzw. die Rechenschaft erfolgen soll, ist weder in der Verordnung noch in den Erwägungsgründen der DSGVO abschließend geregelt. Lediglich in EG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.4 Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 Buchst. d DSGVO)

Rz. 45 Personenbezogene Daten müssen "sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden". Es sollten laut EG 39 DSGVO alle vertretbaren Schritte unternommen werden, dami...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.1.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 4 stehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den Sozialdaten gleich. Die Ausweitung des Sozialgeheimnisses auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berücksichtigt die Tatsache, dass die Sozialleistungsträger im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach dem SGB auch Informationen über Firmen/Arbeitgeber erhalten. Wie bei den Sozialdaten ist auch hier der Sac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.4.2 Verzeichnis des Auftragsverarbeiters

Rz. 57 Nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO ist auch von jedem Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls seinem Vertreter ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung zu führen. Dieses Verzeichnis sollte Folgendes enthalten: den Namen und die Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters oder der Auftragsverarbeiter und jedes Verantwortlichen, in de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.5 Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)

Rz. 60 Während Art. 24 und 25 DSGVO allgemein die zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen fordern und vor allem die Themen Verantwortung, Technikgestaltung und Voreinstellungen regeln, stellt Art. 32 DSGVO konkrete Forderungen an die Sicherheit während der Verarbeitung. Diese Forderungen gelten nicht mehr nur für den Verantwortlichen sondern auch für den Auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.11 Räumlicher Anwendungsbereich (Abs. 6)

Rz. 83 § 35 Abs. 6 regelt den räumlichen Anwendungsbereich, insbesondere die Anwendbarkeit des deutschen Sozialdatenschutzrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, wie z. B. Datenübermittlungen nach § 77 SGB X. Damit wird auch für den Sozialdatenschutz das Ziel der DSGVO umgesetzt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.1.1.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Rz. 38 Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist unmittelbar in Art. 6 DSGVO definiert und in mehreren EG der DSGVO wie z. B. EG 39, 40, 44 bis 47, 51, 63, 69 und 112 erwähnt und näher erläutert. Auf nationaler Ebene wird Art. 6 DSGVO im BDSG ergänzt bzw. konkretisiert und der bislang im deutschen Datenschutzrecht unbekannte Begriff der "Rechtmäßigkeit" der Verarbeitung übernom...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.1.1 Sozialdaten

Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handelt. Es gibt auch keine Abstufung nach dem Grad der Sensibilität des ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.9.2.1 Schadenersatz

Rz. 74 Ziel der DSGVO ist es, dass jede betroffene Person einen vollständigen und wirksamen Schadenersatz für einen erlittenen Schaden erhalten soll. Der Begriff des Schadens soll dabei weit und auf eine Art und Weise ausgelegt werden, die den Zielen dieser Verordnung (Art. 1 DSGVO) in vollem Umfang entspricht (EG 146 DSGVO). Art. 82 Abs. 1 DSGVO formuliert in diesem Sinn, da...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.7.2.3 Risikobewertung

Rz. 51 Nach Art. 24 DSGVO hat der Verantwortliche bei den zu treffenden Maßnahmen Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu berücksichtigen, d. h. er hat eine Risikobewertung vorzunehmen. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 35 Sozialgeh... / 2.2.2 Sonderfall Verstorbene (Abs. 5)

Rz. 17 Die DSGVO gilt nach deren EG 27 ausdrücklich nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten der EU können hierzu aber nationale Vorschriften erlassen. § 35 Abs. 5 ist eine derartige nationale Regelung für die Verarbeitung von Sozialdaten Verstorbener. Sie dürfen nach Satz 1 grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen der §§ 67 ff. SGB X (2. Kap...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 74alässt eine Übermittlung von Sozialdaten ohne Einwilligung der betroffenen Person zu, wenn es um die Durchsetzung offener Forderungen von mindestens 500,00 EUR geht. Seit 25.5.2018 enthält weder Art. 4 Nr. 2 DSGVO noch § 67 eine Definition des Begriffs Übermittlung. Aus § 67d Abs. 1 ist jedoch zu entnehmen, welche Vorgänge der Verarbeitung Übermittlungen i. S. d. SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.6 Beschaffung der Daten auf andere Art und Weise

Rz. 12 § 74a Abs. 1 geht im Interesse des Sozialdatenschutzes über § 4 Abs. 3 hinaus. Nach Abs. 1 Satz 2 hat sich die ersuchende Stelle zunächst zu bemühen, die von ihr benötigten Daten auf andere Weise zu beschaffen, d. h. woanders als bei der Stelle nach § 35 SGB I. Die ersuchende Stelle hat darzulegen, dass sie die Datenbeschaffung bereits anderweitig und erfolglos versuc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.2 Übermittlungsumfang

Rz. 6 Der Umfang der zulässig zu übermittelnden Sozialdaten ist abschließend in Satz 1 aufgezählt. Es soll sich auch um nicht mehr als Grundinformationen für die ersuchende Stelle handeln. Übermittelt werden dürfen nur Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, derzeitige Anschrift der betroffenen Person, ihr derzeitiger oder zukünftiger Aufenthalt und Namen, Vornamen oder Firma ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.3 Gebühren

Rz. 25 Grundsätzlich werden für Verfahren der Stellen nach § 35 SGB I keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Abs. 1 Satz 1). Zum 1.1.2013 wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung § 64 Abs. 1 um einen Satz 2 ergänzt, nach dem die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für jede Auskunft nach § 74 Abs. 2 Satz 1 eine Gebühr von 10,20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 74a Übermit... / 2.1.4 6-Monats-Frist

Rz. 10 Das Auskunftsersuchen darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen, ansonsten ist eine Übermittlung nach § 74a nicht zulässig. Lange Bearbeitungszeiten bei den Stellen nach § 35 SGB I dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Ersuchen unter Hinweis auf die 6-Monatsfrist abgelehnt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 3/2018, Keine Anspruchs... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende BA kein SVT i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist." [7] 1. Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, haften den SVT nach § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII für die infolge d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 36 Festbetr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) ersatzlos gestrichen worden. Dies war eine notwendige Folgeänderung zur Neuregelung in § 33 Abs. 1 SGB V, nachdem der Zuschuss zu Brillengestellen gestrichen worden war. Rz. 2 Das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl I S. 1046) hat Abs. 1 Satz 3 an den Sprachgebrauch des Neunten Buche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 43b Nichtär... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen und -inhalt

Rz. 3 Der Regelungsgehalt der Norm lehnt sich im wesentlichen an die für Kinder geltende Regelung in § 43a an. Anspruchsberechtigt für die ambulant zu erbringende Leistung sind nur versicherte Erwachsene. Zu dieser Klarstellung sah sich der 14. Ausschuss veranlasst, um die Norm ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu öffnen (BT-Drs. 18/5123 S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 125 Inhalt... / 0.2 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 2 Die Abs. 1 bis 3 entsprechen weitgehend dem § 76 SGB XII des allgemeinen Sozialhilferechts i. d. F. Art. 13 BTHG, wobei § 76 SGB XII i. d. F. Art. 13 BTHG Regelungen zu existenzsicherenden Leistungen sowie Sonderregelungen zur Hilfe zur Pflege weitergehend umfasst. Die in Abs. 4 getroffene ergänzende Sonderregelung für Vergütungsvereinbarungen mit Werkstätten für behin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Die Abs. 1 bis 3 übernehmen weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 75 Abs. 3 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019) und § 76 Abs. 1 und 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), soweit nicht die Besonderheiten des Eingliederungshilferechts adressiert werden. Nachdem das Recht der Wirtschaftlichkeits- und Prüfvereinbarung erstmals in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 124 Geeignete Leistungserbringer

0 Rechtsentwicklung 0.1 Bisheriges Recht Rz. 1 Unmittelbarer Vorläufer der Regelungen in § 124 SGB IX ist § 75 Abs. 2 und 3 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 der wiederum mit Wirkung zum 1.1.2005 § 93 Abs. 2 und 3 BSHG abgelöst hat. Die Bestimmungen über die persönliche Eignung des Fach- und Betreuungspersonals sind bereits mit Wirkung zum 1.1.2017 in das allgemeine Vertragsrech...mehr