Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.2.2 Besondere Lebensverhältnisse

Rz. 8 Das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Lebensverhältnisse" bezieht sich auf die soziale Lage des Betroffenen, die durch eine besondere Mangelsituation – etwa an Wohnraum – gekennzeichnet sein muss (BSG, Urteil v. 12.12.2013, B 8 SO 24/12) und wird in § 1 Abs. 2 Satz 1 der VO durch eine abstrakte Beschreibung verschiedener typischer Situationen konkretisiert, in denen a...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1; www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/sozialdatenschutz/schutz_der_sozialdaten.jsp; abgerufen: 10.11.2020). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und ...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.7 Unterschrift des Versicherten (Abs. 7)

Rz. 62 Die elektronische Gesundheitskarte ist vom Versicherten zu unterschreiben. Versicherte unterschreiben eigenhändig, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet haben und sozialrechtlich handlungsfähig sind (§ 36 SGB I). Ansonsten unterschreibt der gesetzliche Vertreter.mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.3 Zusammenarbeit der Träger

Rz. 7 Abs. 4 konkretisiert §§ 4, 5 und geht § 17 Abs. 3 SGB I vor. "Sonst beteiligte Stellen" im Sinne der Vorschrift sind neben Sozialversicherungsträgern und Wohlfahrtsverbänden insbesondere die Gesundheits- und Jugendämter der Kommunen, die Polizei und die Justiz einschließlich der Staatsanwaltschaft, des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe. Bezüglich der Weitergabe per...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.6 Verzeichnis der in Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte (Abs. 7)

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte (Satz 1). Das Verzeichnis wird ergänzend zum Krankenhausverzeichnis (Abs. 6) geführt. Die Krankenhäuser und die Krankenkassen verwenden und nutzen die im Verzeichnis enthaltenen Angaben zunächst nur im Bereich de...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.5 Lichtbild (Abs. 5)

Rz. 55 Die Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen (Satz 1). Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte die eindeutige Zuordnung der Krankenversichertenkarte zum jeweiligen Karteninhaber verbessert und damit ein Missbrauch der Karte verhindert werden (BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 291). Die Verpflichtung, die Karte mit einem Lichtbild zu versehe...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch verarbeitet werden (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X). Dazu gehören alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen (Art. 4 der Verordnung-EU-679/2016). Auf die Ar...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.1 Rechtsanspruch und Umfang der Hilfe

Rz. 3 Die Vorschrift vermittelt einen gebundenen Rechtsanspruch ("sind zu erbringen") auf Leistungen, wenn die in § 67 und in der DVO (abgedruckt bei § 69) genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Anspruch besteht jedoch nur dem Grunde nach. Welche konkrete Hilfe im Einzelfall erbracht wird, steht im Ermessen des Sozialhilfeträgers (§ 17 Abs. 2 Satz 1; sog. Auswahlermessen)....mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden (ursprüngliche Überschrift: Personenbezogene Daten bei den Krankenkassen). Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgaben die Krankenkassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben können. D...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsär...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.6 Datenverarbeitung zur Gewinnung von Mitgliedern (Abs. 4)

Rz. 22 Krankenkassen sind berechtigt, zum Zwecke der Mitgliedergewinnung Daten zu verarbeiten (Satz 1; Rz. 21a). Die Verarbeitung ist zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind und die Betroffenen kein überwiegendes Interesse am Ausschluss der Verarbeitung haben. Die Norm betrifft insbesondere personenbezogene Daten (vgl. BT-Drs. 15/1525 S. 143 zu § 284). Rz. 23 Der A...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 26 Der Anspruch auf die Gewährung dieses Mehrbedarfszuschlages ist davon abhängig, ob der/die Berechtigte mit einem oder mehreren Kindern (in einem Haushalt) zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Rz. 27 Das Gesetz spricht nicht ausdrücklich von dem Zusammenleben des Berechtigten mit dem Kind bzw. den Kindern in einem Haushalt. Nach Sinn und Zweck d...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 Mrd. EUR und für 2015 auf 11,5 Mrd....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.2 Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 39 Eine bevorzugte Berücksichtigung des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gestützt auf § 9 Satz 1 TzBfG die Verlängerung seiner Arbeitszeit begehrt, scheidet aus, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem Verlängerungsverlangen entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 3 TzBfG i. d. F. des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Dies betrifft...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig machen oder a...mehr

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Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.7 Behinderung

Rz. 37 Der Begriff der Behinderung im AGG entspricht der gesetzlichen Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Danach liegt eine Behinderung vor, "wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand eines Menschen abweicht und er daher an der vollen, wirksame...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Kündigung, Betriebsübergang und Sonderkündigungsschutz

Rz. 93 Beantragt ein Arbeitgeber, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers in Elternzeit für zulässig zu erklären, weil er seinen Betrieb stillgelegt habe, darf die zuständige Behörde die Zulässigkeitserklärung nicht mit der Begründung verweigern, es liege ein Betriebsübergang vor. Diese Entscheidung ist den Gerichten für Arbeitssachen vorbehalten. Der vors...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.3 Menschen mit Behinderungen nach Abs. 2

Rz. 9 Abs. 2 bestimmt die alleinige Tragung der Beiträge durch den Arbeitgeber, wenn Menschen mit Behinderungen wegen einer Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder in einer aufgrund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätte (§ 143 SGB IX, ab 1.1.2018 § 226 SGB IX) mit einem geringen Arbeitsentgelt versicherungspf...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell geändert. Durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v. 13.12.2007 (BGBl. I S. 2904) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 21.12.2007 geändert.mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 § 63 erfasst Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen. Einschränkend sind aber nur die Personen betroffen, die wegen Krankheit oder Behinderung leistungsberechtigt sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass jegliche Leistung, die an einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand ("Krankheit") anknüpft oder die aufgrund einer beeinträchtigten Teilhabe am ...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1.3 Übermittlung für Aufgaben einer anderen Stelle nach § 35 SGB I

Rz. 7 Hier handelt es sich um den Fall, dass eine andere Stelle nach § 35 SGB I zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem SGB Sozialdaten benötigt. Die Aufzählung in § 35 SGB I hat abschließenden Charakter (vgl. Komm. zu § 35 SGB I). Anderen Stellen oder Personen dürfen nicht nach § 69 Abs. 1 Nr. 1 3. Alternative Sozialdaten übermittelt werden. Nicht unter diese Alternative falle...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendungsersatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1981 durch das SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das SGB I eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Aufwendungsersatzregelung für Auslagen aus Anlass eines persönlichen Erscheinens beim zuständigen Leistungsträger, der zutreffenden Behörde mit Wahrnehmungsbefugnis (z. B. aufgrund ges...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuchungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 62 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mitwirkungsobliegenheiten des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers an Untersuchungsmaßnahmen. Sie ist damit den Vorschriften zur Regelung der ...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert durch Art. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen der Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154). 1 Allgemeines Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschie...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2002 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) redaktionell geändert. Durch Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v. 13.12.2007 (BGBl. I S. 2904) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 21.12.2007 geändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung bestimmt Mi...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 67 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ermächtigt den Leistungsträger dazu, gemäß § 66 versagte oder entzogene Leistungen nachzuzahlen. Allerdings begründet die Nachholung einer vom Leistungsträ...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehandlung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 63 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Obliegenheit zur Teilnahme an einer Heilbehandlung, der Leistungsträger kann sein Verlangen nicht im Wege der Vollstreckung durchsetzen. Mitwirk...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1981 durch das SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das SGB I eingefügt worden.mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe von Tatsachen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 geändert durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154); in Abs. 1 wurde der Satz 2 angefügt (Erstreckung der Mitwirkungspflicht auch auf Erstattungspflichtige). Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das 4. Euro-EG v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) geändert und durch die Bezugnahme auf Abs. 1 Satz 1 in Abs. 2...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönliches Erscheinen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 61 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift greift das praktische Erfordernis auf, dass im Zusammenhang mit der Antragstellung oder dem Bezug von Sozialleistungen persönliche Erörterungen mit dem Ant...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2.5.1 Erhebung bei den in § 35 SGB I und den in § 69 Abs. 2 genannten Stellen (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 28 Nach Nr. 1 dürfen Sozialdaten bei den in § 35 SGB I genannten Stellen oder den ihnen nach § 69 Abs. 2 gleichgestellten Stellen auch ohne Mitwirkung der betroffenen Person erhoben werden, wenn die nachfolgenden 3 Bedingungen erfüllt sind, also wenn diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind, die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhäl...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 3 Literatur

Rz. 38 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a., BT-Drs. 18/3542). Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1.2 Übermittlung für eigene Aufgaben der Stelle nach § 35 SGB I

Rz. 6 Diese Fallgruppe ist die in der Praxis häufigste Anwendungsweise. Die Übermittlung von Sozialdaten ist immer dann zulässig, wenn die Aufgabe sonst nicht erfüllt werden könnte. Daher muss der Empfänger nicht selbst eine Stelle nach § 35 SGB I oder eine nach Abs. 2 gleichgestellte Stelle sein. Empfänger können auch sonstige öffentliche oder private Stellen sowie Einzelpe...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.1.1 Übermittlung an oder von Stellen nach § 35 SGB I (Nr. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1 ist die zentrale Befugnisregelung innerhalb des § 69. Anknüpfungspunkt für die Zulässigkeit der Datenübermittlung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO, vgl. die Komm. zu § 67), vor allem zwischen den Stellen nach § 35 SGB I , ist die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe. Näheres zu diesem Begriff ist zu § 67 Abs. 3 kommentiert. Nach Abs. 1 Nr. 1 kommen drei verschiedene Alte...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Obliegenheit zur Teilnahme an einer Heilbehandlung, der Leistungsträger kann sein Verlangen nicht im Wege der Vollstreckung durchsetzen. Mitwirkungspflichtig sind Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen begehren oder beziehen. Mit dieser Heilbehandlung soll eine Besserung des Gesundheitszustandes erreicht oder ei...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.1995 geändert durch Art. 2 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts v. 13.12.2007 (BGBl....mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 3 Literatur

Rz. 18 Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, NDV 2012, 397. Klerks, Die allgemeinen Mitwirkungspflichten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, info also 2012, 150. Mrozynski, Das SGB I – ein Projekt von begrenzter Reichweite, SGb 2016, 1, 69.mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 20 Deutscher Bundestag, Sozialmedizinische sowie psychologische Untersuchungen und Drogentests bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 18/3542. Hammel, Rechtsfolgen der von ALG II-Empfänger/innen verwehrten Mitwirkung bei ärztlichen und psycholo...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.13 Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB I Abs. 2 Nr. 26 und 27)

Rz. 66 § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I verpflichtet dazu, leistungserhebliche Tatsachen richtig und vollständig anzuzeigen. Seit dem 1.4.2012 ist ein Verstoß gegen diese Pflicht insbesondere schon bei der Antragstellung auf Leistungen z. B. durch Verschweigen ausdrücklich nach Abs. 2 Nr. 26 bußgeldbewehrt bis zu 5.000 EUR. Hinter Mängeln bei der Mitteilung wesentlicher Änderu...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.4 Verantwortliche Stelle bei Leistungsträgern i. S. v. § 12 SGB I (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 wurde zum 25.5.2018 redaktionell an die Begrifflichkeiten der DSGVO angepasst und regelt daher dementsprechend die Verarbeitung von Sozialdaten; die frühere Aufzählung bzw. Unterscheidung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung konnte entfallen, da nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO die Verarbeitung seitdem alle Phasen (Vorgänge) des Umganges mit personenbezogenen Daten umf...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für alle Sozialleistungsbereiche des SGB Grundpflichten von Sozialleistungsbeziehern, Antragstellern und Erstattungspflichtigen. In der Literatur werden sie auch als Mindeststandards der zu erwartenden Mitwirkung bezeichnet. Die Mitwirkungsobliegenheiten nach dem SGB I gelten auch, soweit in den speziellen Büchern des Sozialgesetzbuches gesonderte...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mitwirkungsobliegenheiten des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers an Untersuchungsmaßnahmen. Sie ist damit den Vorschriften zur Regelung der Mitwirkungspflichten im engeren Sinne zuzurechnen. Sie ergänzt die §§ 60, 61. Die Vorschrift betrifft aber nicht Erstattungspflichtige. Sie ist von besonderer Bedeutung, soweit Sozialleistungen davon a...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 63 ist am 1.1.1976 zusammen mit dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3450), in Kraft getreten.mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrunds...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.1983 neu gefasst durch das SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450). Abs. 1 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1986 ergänzt durch das BErzGG v. 6.12.1985 (BGBl. I S. 2154).mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2 Rechtspraxis

2.1 Personenkreis Rz. 3 § 63 erfasst Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen. Einschränkend sind aber nur die Personen betroffen, die wegen Krankheit oder Behinderung leistungsberechtigt sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass jegliche Leistung, die an einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand ("Krankheit") anknüpft oder die aufgrund einer beeinträchti...mehr