Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die besonderen Bearbeitungs- und Entscheidungsfristen der §§ 14 und 18 SGB IX.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.3 Ziel

Ziel ist es, im Benehmen der beteiligten Rehabilitationsträger und in Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten die individuell erforderlichen Leistungen hinsichtlich Ziel, Art und Umfang funktionsbezogen zu erkennen und festzustellen sowie schriftlich zu fixieren, damit diese nahtlos ineinandergreifen können.[1] Da die trägerübergreifende Beurteilung von Teilhabeeinschränkun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 9 Leistungsabgrenzung

Die Rentenversicherung kennt keine entsprechenden Vorsorgeleistungen, sodass deren Zuständigkeit ausscheidet. Auch das SGB IX ist nicht für Vorsorgeleistungen anwendbar.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Sozialen Tei... / 1 Träger der Leistung

In § 76 Abs. 2 SGB IX werden die Leistungen aufgezählt, die von den zuständigen Rehabilitationsträgern erbracht werden können. Für Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind nur die Träger der Eingliederungshilfe und der Unfallversicherung sowie die Träger der sozialen Entschädigung zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kraftfahrzeughilfe / Zusammenfassung

Begriff Die Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung, Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Sie dient der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben. Sie wird als Geldleistung gewährt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rechtsgrundlage ist § 49 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 SGB I...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 1 Beratung

Jeder hat einen Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (subjektiv öffentliches Recht).[1] Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Vorschriften des SGB I bis SGB XII sowie aus Gesetzen, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingegliedert sind und bis dahin als seine besonderen Teile[2] gelten (z. B. Bundeskindergeldgesetz). Frag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Rehabilitation... / 13 Fahr-/Reisekosten

Für alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernimmt die Krankenkasse die medizinisch notwendigen Fahr- und Reisekosten.[1] Hierzu zählen auch Verpflegungs- und Übernachtungskosten, der Gepäcktransport und Familienheimfahrten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.6 Vorläufige Leistungen

In einem Eilfall erbringt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz vorläufige Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen; wobei diese Leistungen kein Präjudiz für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs im Teilhabeplanverfahren sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3.1 Sozialhilfe

In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche des Leistungsträgers auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe handelt, die die leistungsberechtigte Person oder ihr Vertreter durch vorsätzlich oder grob fahr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Verfügung, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.[1] Die Leistungen können ambulant oder stationär erbracht werden.[2] Dabei ist das Prinzip der gestuften Regelversorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2 Leistungsarten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden regelmäßig als Dienst-, Geld- oder Sachleistungen erbracht und von der Krankenkasse getragen. Die Versicherten haben für bestimmte Leistungen während eines Kalenderjahres Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten.[1] Anstelle von Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse können Versicherte die Kostenerstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1.2 Zur Wahrung Verpflichtete

Der Anspruch auf Geheimhaltung richtet sich gegen die Leistungsträger.[1] Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. Sozialdaten der Beschäftigten und ihrer Angehörigen dürfen Personen, die Personalentscheidungen tref...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.1 Voraussetzungen

Grundlage für Aufrechnungen im Sozialrecht ist die Vorschrift des § 51 SGB I. Eine sozialrechtliche Aufrechnung kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen ein Sozialleistungsträger aufrechnen will. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Der zuständige Leistungsträger kann gegen Ansprüche auf Geldleistungen mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, sowei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.1 Fälligkeit der Ansprüche

Die Vorschrift des § 56 SGB I sieht vor, dass die Sonderrechtsnachfolge nur in den Fällen eintritt, in denen es sich um fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen handelt. Alle übrigen fälligen Geldleistungen werden hingegen im Rahmen der Vorschrift des § 58 SGB I vererbt. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen werden hingegen weder vererbt, noch im Rahmen der Sonderrec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4 Zuständigkeitsklärung

Die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger bestimmt § 14 SGB IX. Ziel der Vorschrift ist, durch eine Zuständigkeitsklärung die Leistung möglichst schnell zu erbringen. Dies erfolgt im Sinne des Leistungsberechtigten als auch der zuständigen Rehabilitationsträger. Es handelt sich um eine für alle Rehabilitationsträger abschließende Regelung. Sie erfasst alle Fälle der Festste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 2.3 Organisation

Die Organisation der Teilhabeplankonferenz übernimmt der für die Teilhabeplanung verantwortliche Rehabilitationsträger. Nähere Verfahrensvorschriften sieht das Gesetz nicht vor. So kann diese als klassische Zusammenkunft aller beteiligten Personen, durch eine Telefonkonferenz oder eine Web- oder Video-Konferenz ausgestaltet werden[1]. Bei der Durchführung der Teilhabeplanung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / Zusammenfassung

Begriff Bei der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) werden die in der Standardtherapie (Versorgung mit Heilmitteln) vorwiegend isoliert angewendeten Behandlungsmaßnahmen Physiotherapie/Krankengymnastik, Massage oder Elektrotherapie um die "Medizinische Trainingstherapie" ergänzt und zusammengeführt (Komplextherapie). Dies erfolgt immer nach dem individuellen Bedarf des P...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorge für M... / 8 Antrag

Die Leistung ist bei der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung (vereinbarter Vordruck Muster 25) zu beantragen. Bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen für Mütter-/Väter und Mutter-Kind-/Vater-Kind-Maßnahmen erhalten Versicherte ebenfalls dieses Attestformular des Müttergenesungswerks oder anderer Anbieter. Die Krankenkassen haben die medizinischen Vorsorgeleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / 5 Aufrechnung/Verrechnung

Eine Übertragung von Ansprüchen auf Geldleistungen steht einer Aufrechnung oder Verrechnung auch dann nicht entgegen, wenn der Leistungsträger beim Erwerb des Anspruchs von der Übertragung Kenntnis hatte.[1] Die Aufrechnung ist in § 51 SGB I, die Verrechnung in § 52 SGB I geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4.4 Gutachterliche Stellungnahme

Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs eine gutachtliche Stellungnahme erforderlich, benennt der Rehabilitationsträger dem Leistungsberechtigten in der Regel 3 Sachverständige, die möglichst wohnortnah erreichbar sind. Der ausgewählte Sachverständige ist unverzüglich mit der gutachtlichen Stellungnahme zu beauftragen. Für die gesetzliche Krankenversicherung hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 2 Kündigung aufgrund Berufsunfähigkeit

Stehen keine vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen entgegen, kann die Berufsunfähigkeit den Arbeitgeber unter Umständen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen. Die Kündigung ist im Falle lang anhaltender Krankheit sozial gerechtfertigt[1], wenn eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, eine darauf b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenbehandlung / 2.1 Dienstleistung

Dienstleistungen sind alle Formen persönlicher Betreuung und Hilfe. Dienstleistungen der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen vornehmlich in der Beratung[1] sowie in der Erteilung von Auskünften.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 7.8 Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben unter den allgemeinen Voraussetzungen einen Anspruch auf ambulante oder stationäre Rehabilitation. Sie haben darüber hinaus abweichend von § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB V einen eigenständigen Anspruch auf Leistungen zur stationären Rehabilitation, ohne dass sie durch die Krankenkasse auf eine ambulante Krankenbehandlung oder eine ambulante Rehabilitation ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 2 Auskunft

Von der Beratung ist die Auskunft zu unterscheiden.[1] Die Auskunft dient als Wegweiser durch das Sozialrecht. Die Auskunftsstellen benennen den oder die für eine Sozialleistung zuständigen Leistungsträger. Dazu gehört es, über die sachlich und örtlich zuständige Dienststelle zu informieren.[2] Darüber hinaus sind alle Sach- und Rechtsfragen zu beantworten, die für die Ausku...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 3 Pflegebedürftige/Menschen mit Behinderungen

Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder die in der Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX leistungsberechtigt sind, haben ebenfalls Anspruch auf Verhütung von Zahnerkrankungen. Hier gilt dann natürlich keine Altersgrenze. Leistungsinhalte sind insbesondere die Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans/Mu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / Zusammenfassung

Begriff Die Entscheidungsfrist ist der gesetzlich vorgegebene Zeitrahmen zwischen dem Eingang eines Leistungsantrags und der dazu erforderlichen Entscheidung der Krankenkasse. Es gibt 3-, 5- und 6-wöchige Entscheidungsfristen. Die Vorschrift bezweckt die Beschleunigung der Bewilligungs-/Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen. Dies dient zum einen der schnellen Klärung v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Dienstleistungen / 2 Beratung/Auskunft

Der Anspruch auf Beratung oder Auskunft umfasst die Information und Aufklärung über die Rechte und Pflichten des Versicherten. Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach dem SGB I Auskunft zu erteilen.[1] Die Auskunftspflicht erstreckt s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 11 Ergänzende/sonstige Leistungen zur Rehabilitation

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die erforderlichen Leistungen, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern. Dabei wird die Art und Schwere der Behinderung berücksichtigt. Es handelt sich dabei um Leistungen, die im weiteren Sinne der medizinischen Rehabilitation zuzuordnen sind und die im Zusammenhang mit der Grundleistun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Prävention / Zusammenfassung

Begriff Im Bereich der Sozialversicherung bezeichnet Prävention überwiegend vorbeugende Maßnahmen, die geeignet sind, den Eintritt einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen. Unterschieden wird dabei zwischen der Primärprävention (Maßnahmen des Risikoschutzes bei Gesunden), Sekundärprävention (Vorsorgemaßnahmen, um Krankheiten frühz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur medizinische... / 4.3 Frist

Der zuständige Rehabilitationsträger hat den Rehabilitationsbedarf unverzüglich festzustellen. Ist hierzu eine gutachtliche Stellungnahme nicht erforderlich, entscheidet der Rehabilitationsträger innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Leistungsantrags. Praxis-Beispiel Frist zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs Eingang des Rehabilitationsantrags bei der Krankenkasse am ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Vorsorgeleistu... / 7 Antrag

Der Krankenkasse obliegt die Überprüfung, ob eine ambulante oder stationäre medizinische Vorsorgeleistung gewährt wird. Deshalb sind diese Maßnahmen vor ihrem Antritt bei der Krankenkasse mit einer eingehenden ärztlichen Begründung zu beantragen. Da die Unterkunft und Verpflegung einer ambulanten Vorsorgeleistung im Kurort größtenteils vom Versicherten selbst finanziert wird,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sachleistungen / 1 Abgrenzung zu anderen Leistungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt generell das Sachleistungsprinzip. D. h., die Leistungen werden den Versicherten vorrangig als Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Die Gesetzesvorschrift sieht vor, dass die Versicherten die Leistungen als "Sach- und Dienstleistungen" erhalten, soweit das SGB V oder das SGB IX nichts Abweichendes vorsieht. Zu den Dienstleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialpädiatrische Leistungen / Zusammenfassung

Begriff Pädiatrie ist ein anderes Wort für Kinderheilkunde. Sozialpädiatrische Leistungen umfassen Diagnostik und Therapie für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen oder anderen chronischen Schäden. Sie sind vor allem für solche Kinder und Jugendliche sinnvoll, die von niedergelassenen Kinderärzten vor Ort nicht ausreichend behandelt werden können. Sozialpädiatrisc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 2.2 Durchführung der Aufrechnung

Der Sozialleistungsträger, der zur Aufrechnung berechtigt ist, entscheidet nach Ermessensgesichtspunkten darüber, ob er eine Aufrechnung durchführen will. Das Gleiche gilt für die Frage gegenüber wem er aufzurechnen gedenkt. Bei der Festsetzung der Höhe des Aufrechnungsbetrags ist er an die gesetzlich vorgegebenen Obergrenzen gebunden. Er kann allerdings im Rahmen seines Erm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrarbeit / 2 Zulässigkeit

Inwieweit Mehrarbeit zulässig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere dem ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden.[1] In bestimmten Fällen ist die Überschreitung dieser Grenze zulässig.[2] In der Regel darf jedoch in einem bestimmten Zeitraum (sog. Ausgleichszeitraum) eine bestimmte durchschnittliche werktägliche ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 2.1 Abgrenzung zur ambulanten Rehabilitation

Eine ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation i. S. d. § 42 SGB IX und § 40 SGB V muss interdisziplinär und ganzheitlich erbracht werden. Unter Interdisziplinarität versteht man die Nutzung von Methoden, Ansätzen oder Denkweisen verschiedener Fachrichtungen. Ganzheitlichkeit bedeutet, bei der Behandlung des Patienten Körper, Seele und Geist, Ideale und Wertvorstel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erweiterte ambulante Physio... / 3 Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.[1] Auch hier gilt, dass die EAP mangels Interdisziplinarität und Ganzheitlichkeit keine medizinische Rehabilitation darstellt. Für die ambulante Krankenbehandlung und die Erbringung von Heilmitteln ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuständig. Somit kommt eine EAP als Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilbehandlung (Unfallversi... / 3 Umfang

Die Heilbehandlung in der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst insbesondere folgende Leistungen: Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Leistungen zur medizinischen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 4.1 Verzicht

Die Vorschrift des § 57 Abs. 1 SGB I sieht vor, dass der nach § 56 SGB I Berechtigte auf die Sonderrechtsnachfolge innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach ihrer Kenntnis verzichten kann. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Leistungsträger. Verzichtet der Berechtigte fristgerecht, so gelten die Ansprüche als nicht auf ihn übergegangen. Sie stehen dann...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilhabeplanung / 1.2 Zuständigkeitsverfahren

Der leistende Rehabilitationsträger führt das Verfahren durch, indem er die beteiligten Rehabilitationsträger und ggf. andere Akteure gem. § 22 SGB IX (wie Pflegekassen, Integrationsämter, Jobcenter – seit 2022 Beteiligung im Verfahren möglich – und Betreuungsbehörden) zur Stellungnahme auffordert. Sofern zur Erreichung oder Unterstützung der individuellen Teilhabeziele weit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Probebeschäftigung / 1 Förderungsfähiger Personenkreis

Gefördert wird eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen i. S. d. § 2 SGB IX. Die Probebeschäftigung soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln, ihre Fähigkeiten auf einem konkreten Arbeitsplatz zu testen und ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 4 Weitere Aufrechnungsvorschriften

Auch das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) enthält eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift, die derjenigen des SGB I vorgeht. Die Vorschriften des Aufwendungsausgleichsgesetzes beinhalten das sog. Umlageverfahren, in dessen Rahmen bestimmten Arbeitgebern Aufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft von den beteiligten Krankenkassen erst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 1 Anwendungsbereich

Die Entscheidungsfristen beziehen sich im § 13 Abs. 3a SGB V ohne nähere Konkretisierung auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei es sich dem Grunde nach nur um Sozialleistungen handeln kann. Hiervon können sowohl Gesetzes- als auch Satzungsleistungen erfasst sein. Unerheblich ist auch, ob es sich um Rechtsanspruchsleistungen[1] oder Ermessensleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsfehler / 6 Unterstützung durch die Krankenkasse

Die Krankenkassen sollen Versicherte bei Behandlungsfehlern unterstützen.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass der Behandlungsfehler bei der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse eingetreten ist. Dies ist nicht der Fall, wenn die Leistung von einem anderen Sozialleistungsträger erbracht worden ist. Der Versicherte ist Inhaber des Anspruchs. Der Anspruch erlischt mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / 1 Grundsätze

Ansprüche auf Geldleistungen gegenüber einem Sozialleistungsträger können unter bestimmten Umständen übertragen und verpfändet werden.[1] Dabei ist in diesem Zusammenhang der Begriff "übertragen" als "abtreten" i. S. d. § 398 BGB zu verstehen. Bei der Abtretung der Ansprüche gegenüber einem Sozialleistungsträger handelt es sich um einen Vorgang, an dem der Sozialleistungsträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 4.2 Haftung

Sind Ansprüche auf den Sonderrechtsnachfolger übergegangen, so haftet dieser für die nach dem Sozialgesetzbuch bestehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen gegenüber dem für die Ansprüche zuständigen Leistungsträger.[1] Die Erben sind in diesen Fällen insoweit von der Haftung ausgeschlossen. Eine Aufrechnung und Verrechnung der Ansprüche und Verbindlichkeiten sind nach den...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.1 Nachrangigkeit der Vererbung

Fällige Ansprüche auf Geldleistungen, die nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden nach den Vorschriften des BGB vererbt.[1] Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen. Die Vererbung nach dem BGB ist gegenüber der Sonderrechtsnachfolge nachrangig. Das Erbrecht wird somit durch die Sonderrechtsnachfolge ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgeheimnis / 1 Geheimhaltung

Alle Leistungsträger haben das Sozialgeheimnis zu beachten. Es besagt, dass jeder darauf Anspruch hat, dass seine Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden dürfen. Der Schutz der Sozialdaten bezieht sich auf alle personenbezogenen Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorschuss / 2 Vorschuss durch einen Sozialversicherungsträger

Die Leistungsträger sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen umfassend und schnell erhält.[1] Zur näheren Konkretisierung schreibt § 42 SGB I vor, dass in den Fällen, in denen ein Anspruch auf Geldleistungen besteht und zur Feststellung der genauen Höhe der Geldleistungen längere Zeit erforderlich ist, ein Vorschuss gezahlt ...mehr