Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift benennt in einer nicht abschließenden Aufzählung die Aufgaben der Integrationsämter. Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe sind in § 160 geregelt, der Kündigungsschutz in Kapitel 4, in den §§ 168 bis 175, die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen in § 200. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben wird im Wesent...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.1 Voraussetzung für ein förderfähiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 5 Abs. 1 bestimmt als Voraussetzung, dass es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer tariflichen oder ortsüblichen Entlohnung handeln muss. Damit wird sichergestellt, dass der Mensch mit Behinderungen seinen Lebensunterhalt oder zumindest einen Großteil davon durch Einkommen bestreiten kann. Der Mensch mit Behinderung, der mithilfe d...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 1, 2 und 3 geändert worden. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung zum 1.1.2005 in A...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1.2 Zusammenarbeit

Rz. 8 Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchzuführen. Die Formulierung "und den übrigen Rehabilitationsträgern" könnte so verstanden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit hier ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger angesprochen ist und nicht auc...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.1 Leistungen an Einrichtungen

Rz. 14 Die Aufzählung ist nicht abschließend ("insbesondere"). Neben den in Abs. 3 ausdrücklich genannten Leistungen können die Integrationsämter auch Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben erbringen (§§ 30 ff. SchwbAV). Dies sind Leistungen für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von betrieblichen, überbetri...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.1.1 Voraussetzung für ein Budget für Ausbildung

Rz. 5 Voraussetzung für die Leistung ist, dass ein privater oder öffentlicher Arbeitgeber dem Menschen mit Behinderungen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem besonders für Menschen mit Behinderungen eingerichteten Ausbildungsgang nach § 66 des Beruf...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.5 Tragung von Auslagen (Abs. 5)

Rz. 20 Der mit Art. 1 BTHG zum 1.1.2018 neu gefasste Abs. 5 trägt der Tatsache Rechnung, dass Sonderregelungen zur Vereinnahmung der Geldbuße (§ 90 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) nicht nur Begünstigungen umfassen (Einnahme der Geldbuße), sondern auch mit einer Ersatzpflicht verbunden werden. Deshalb ist in Satz 1 bestimmt, dass die Bundesagentur für Ar...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.8 Aufschiebende Wirkung

Rz. 24 Gegen den Feststellungsbescheid kann der Arbeitgeber Widerspruch einlegen, anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Abweichend von dem sonstigen Grundsatz der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 80 Abs. 1 VwGO) haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte haben nach § 80 Abs. 1 der Verw...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.7 Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

Rz. 17 Menschen mit Behinderungen, die eine Berufsausbildung mit dem Budget für Ausbildung absolvieren, haben wie Menschen mit Behinderungen, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte oder einer entsprechenden Maßnahme bei einem anderen Leistungsanbieter teilnehmen, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.13 Verwaltung der Mittel der Ausgleichsabgabe

Rz. 34 Die Verpflichtung, die Mittel der Ausgleichsabgabe gesondert zu verwalten, soll sicherstellen, dass sie nur für die in Abs. 5, § 185 und den Vorschriften der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung genannten Zwecke entsprechend verwendet werden. Für die Rechnungslegung und die formelle Einrichtung der Rechnungen und Belege sind keine besonderen Regelungen getroff...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.2.2 Mehrfachanrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Auf bis zu drei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden können auch Teilzeitbeschäftigte; dies lässt Satz 2 zu. Voraussetzung ist aber auch hier, dass deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Schwierigkeiten stößt. Satz 2 verweist auf Satz 1, also auch auf die dort genannte Voraussetzung. Teilzeitbeschäftigte, die wenigstens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind,...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.4 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Mit Abs. 4 ist wie auch beim Budget für Arbeit eine rechtliche Grundlage geschaffen worden, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Betreuung gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – insbesondere angespro...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.4 Antragstellung

Rz. 9 Leistungsberechtigter für das Budget für Arbeit ist der Mensch mit Behinderungen. Deshalb muss er den Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen, der ansonsten für die Erbringung der Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter zuständig ist. Der bewilligte Lohnkostenzuschuss kann mit Zustimmung de...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.5 Gemeinsame Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen

Rz. 14 Mit Abs. 4 ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, Unterstützungsleistungen sowie die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Damit wird ermöglicht, dass mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam etwa die Fachdienste zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben – besonders angesprochen sein können hier die...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 9 Ein Feststellungsverfahren nach Abs. 1 ist (grundsätzlich) nur durchzuführen, wenn eine Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung nicht schon in einem Rentenbescheid, einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung oder einer vorläufigen Bescheinigung der für diese Entscheidungen zuständigen Die...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 6 mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.5 Finanzierung der Administrationskosten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ist ebenfalls durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. Der angefügte Absatz stellt sicher, dass abweichend von § 160 Abs. 5 Satz 2, wonach aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe persönliche und sächliche Kosten der Verwaltung und Kosten des Verfahrens nicht bestritten werden dürf...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.2.1 Wahlberechtigung

Rz. 8 Wahlberechtigt und wählbar zum Werkstattrat sind nur die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen, die nicht Arbeitnehmer sind, sondern gegenüber dem Werkstattträger in dem in § 221 Abs. 1 näher bezeichneten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen. Diejenigen im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen, die dagegen Arbeitnehmer sind, sind wah...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesministerien ab November ...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.4 Förderung von Modellvorhaben für nicht schwerbehinderte Jugendliche (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. Nr. 146) mit Wirkung zum 1.1.2024 eingefügt worden. Diese Regelung ermöglicht die Förderung von Modellvorhaben aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Förderung der Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen, ...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.6 Sozialversicherung

Rz. 16 Bei einer betrieblichen Berufsausbildung mit dem Budget für Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung. Es gelten die dortigen Regelungen zur Versicherungspflicht von zur Ausbildung beschäftigten Menschen. Mit dem Budget für Ausbildung wurde – wie auch nicht i...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.6 Erstattungsverfahren bei der unentgeltlichen Beförderung (Abs. 4)

Rz. 11 Mit der Vorschrift wird klargestellt, dass die in § 231 geregelten Änderungen im Abrechnungsverfahren (Änderung in der Erstattungsformel, § 148 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und Erstattung aufgrund besonderer Verkehrszählung, § 148 Abs. 6 in der seinerzeit geltenden Fassung) erst auf im Jahr 2005 entstandene Erstattungsansprüche der Verkehrsunternehmen anzuwenden sind.mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.2.2 Umfang der Leistung

Rz. 6 Das Budget für Arbeit besteht aus einem Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass der Mensch mit Behinderungen eine möglicherweise dauerhafte persönliche Unterstützung benötigen würde, um die Tätigkeit ausüben zu können. Auch ...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.5 Rechtsanspruch auf Leistungen des Persönlichen Budgets

Rz. 10 Die in § 159 Abs. 5 in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung bestimmte Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets (ab 1.1.2018: § 29) wurde mit dem BTHG mit Wirkung zum 1.1.2018 aufgehoben, weil auf die Leistungsform des Persönlichen Budgets seit dem 1.1.2008 ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht und für die zum 1.1.2005 geschaff...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1.5 Beauftragung von Integrationsfachdiensten

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 5 können die Integrationsämter ausdrücklich auch Integrationsfachdienste bei der Durchführung der begleitenden Hilfe beauftragen. Hierbei geht es um die in § 193 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 9 beschriebenen Aufgaben der Integrationsfachdienste, nämlich die Durchführung einer Nachbetreuung, der Krisenintervention oder der psychosozialen Betreuung sowie die Fun...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 12 Eine weitere wichtige Aufgabe der Integrationsämter ist die Durchführung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für die in Abs. 2 Satz 6 genannten Funktionsträger. Diese Veranstaltungen sind erforderlich, damit die Funktionsträger die ihnen jeweils obliegenden Verpflichtungen erfüllen können. Die Integrationsämter können die Veranstaltungen selbst durchführen, abe...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.2.2 Wählbarkeit

Rz. 9 Wählbar sind nur diejenigen im Arbeitsbereich der Werkstatt beschäftigten behinderten Menschen, die am Wahltag seit mindestens 6 Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Diesbezüglich sieht die zu § 227 Abs. 2 erlassene Mitwirkungsverordnung vor, dass Zeiten der Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich angerechnet wer...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird für Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57) oder auf entsprechende Leistungen zur beruflichen Bildung bei einem anderen Leistungsanbieter haben, eine Alternative zu einer dortigen beruflichen Bildung geschaffen. Durch die Einfüh...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.1.4 Psychosoziale Betreuung

Rz. 10 Abs. 2 Satz 4 trägt den Erfahrungen der Praxis Rechnung, dass schwerbehinderte Menschen, oftmals in erster Linie seelisch behinderte Menschen, die im Arbeitsleben stehen, häufig auch einer speziellen psychosozialen Betreuung bedürfen. Hierfür können die Integrationsämter ausdrücklich – unter Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, § 28 SchwbAV – ganz oder teilw...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wird für Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 haben, eine Alternative zu einer solchen Beschäftigung geschaffen. Die Alternative besteht darin, dass ein Arbeitgeber, der einen Menschen mit Behinderun...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.9 Einziehung rückständiger Beträge

Rz. 25 Unabhängig von der Erhebung von Säumniszuschlägen ist das Integrationsamt berechtigt, die Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen. Hierfür sind, soweit es um Forderungen gegenüber privaten Arbeitgebern geht, die Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren maßgebend. Gegenüber öffentlichen Arbeitgebern gilt dies ausdrücklich nicht. Vielmehr haben s...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.7 Übergangsregelung zu § 153 Abs. 2 (Abs. 5)

Rz. 12 Die Übergangsregelung stellt sicher, dass bis zu dem Zeitpunkt, bis zum dem eine Verordnung nach § 153 Abs. 2 erlassen worden ist, also noch keine Neuregelung in der Versorgungsmedizin-Verordnung getroffen worden ist, das bisherige Recht weiter gilt, nämlich die Maßstäbe des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und der aufgrund des § 30 Abs. 16 BVG erlassen...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung der Bundesagentur für...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.8 Übergangsregelung zu § 83 (Abs. 6)

Rz. 13 Abs. 6 wurde durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 als seinerzeitiger Abs. 8 in § 159 angefügt. In § 83 wurde die bisherige Bezeichnung "Integrationsvereinbarung" in Inklusionsvereinbarung geändert (Art. 2 Nr...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.10 Ausschlussfrist

Rz. 26 Sowohl die Geltendmachung von Nachforderungen zu wenig gezahlter Ausgleichsabgabe wie die Erstattung überzahlter Beträge sind nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit folgt, ausgeschlossen (Satz 8). Diese Spezialvorschrift geht den Vorschriften des SGB X, die die Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach 4 Jahren vors...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.14 Sonderregelung für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder

Rz. 35 Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gelten hinsichtlich der obersten Bundesbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen, des Bundespräsidialamtes, der Verwaltungen des Bundestages und des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundeseisenbahnvermögens, also aller in § 154 Abs. 2 Nr. 1 gena...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.3 Verfahren

Rz. 9 Die Bundesagentur für Arbeit, die für die Mehrfachanrechnung zuständig ist (§ 187 Abs. 1 Nr. 8), ist zur Mehrfachanrechnung nicht verpflichtet, sie ist in ihr volles Ermessen gestellt ("kann zulassen"). Das Ermessen wird jedoch, was die in § 155 Abs. 1 und – aufgrund des Satzes 2 – die in § 178 Abs. 2 genannten Personengruppen angeht, im Hinblick auf eine Zweifachanrec...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 sind in einer abschließenden Aufzählung die Pflichten der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aufgeführt, die Nichterfüllung dieser Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig handelt oder unterlässt. Vorsatz ist Wissen oder Wollen des ord...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.2 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Rz. 5 Mit der Regelung in Nr. 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter (§ 160 Abs. 5) sowie die Gestaltung des Ausgleichsfonds und die Verwendung der Mittel durch ihn für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.7 Genehmigungsfiktion für Anträge an das Integrationsamt

Rz. 37 Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Anträge an das Integrationsamt eingeführt. Danach gilt ein Antrag auf eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, 6 Wochen nach Eingang als genehmigt, wenn das Integrationsamt bis dahin nicht üb...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.4 Herabsetzung der Ausgleichsabgabe

Rz. 10 Die Regelung in Nr. 4 sieht die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung vor, mit der die Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die über weniger als 30 Arbeitsplätze verfügen, für einen bestimmten Zeitraum allgemein oder für einzelne Bundesländer herabgesetzt oder erlassen werden kann. Eine solche Rechtsverordnung ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Zahl de...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.4 Abführung des Bußgeldes (Abs. 4)

Rz. 19 Mit dem zum 1.1.2018 neu gefassten Abs. 4 wird dem Grundsatz des Ordnungswidrigkeitenrechts Rechnung getragen, dass die Bußgelder in die Kasse fließen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Das Bußgeld ist also nicht mehr, wie in der bis 31.12.2017 geltenden Vorschrift des § 156 noch bestimmt, an die Integrationsämter abzuführen. Satz 2 ordnet die entsprechende Geltung...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 3 Anspruchsberechtigt waren bis zum 31.12.2021 ausschließlich Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen nach § 57 haben. Einen solchen Anspruch haben Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – unter den dort üblichen Bedingungen – tätig sein könne...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.1.2 Zuständige Leistungsträger

Rz. 6 Zuständig für die Erbringung der Leistung des Budgets für Ausbildung sind die in § 63 Abs. 1 aufgeführten Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 2). Das sind die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der Unfallversicherung, die Träger der Rentenversicherung sowie die Träger der Kriegsopferfürsorge; jeweils nach den für diese Träger geltenden Leistungsvorschriften. In der Re...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.3 Gesamtbeurteilung

Rz. 12 Abs. 3 bestimmt, dass in den Fällen, in denen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, für die Feststellung des GdB nur die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen maßgebend sind. Eine Addition der einzelnen Gradwerte ist nicht zulässig. Nach den AHP (BMA 1996 S. 34) ist bei der Beu...mehr