Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.3 Ausnahmen vom Überweisungsgebot

Rz. 54 Eine Überweisung für die Terminvermittlung ist nicht erforderlich, wenn ein Behandlungstermin bei einer Augenärztin bzw. einem Augenarzt oder bei einer Frauenärztin bzw. einem Frauenarzt oder in Akutfällen zu vermitteln ist (vgl. Abs. 1a Satz 3 HS 2). Augenärztliche Leistungen sind so speziell, dass ein Überweisungsgebot in medizinischer Hinsicht nichts bringen würde ...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.5 Verwaltung der Mittel des Innovationsfonds

Rz. 24 Das Bundesamt für Soziale Sicherung (früheres Bundesversicherungsamt) erhebt und verwaltet die Mittel (Innovationsfonds) und zahlt die Fördermittel auf der Grundlage der Entscheidungen des Innovationsausschusses nach § 92b aus (Abs. 4 Satz 2 der Vorschrift). Die dem Bundesamt für Soziale Sicherung im Zusammenhang mit dem Innovationsfonds entstehenden Ausgaben werden n...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3 Folgerente – Nahtlosigkeit

Rz. 64 Bei Bezug einer Folgerente wirkt die Fortgeltung des bisherigen Zugangsfaktors auf die Folgerente unabhängig davon, wann die Folgerente in Anspruch genommen wird. § 77 Abs. 3 Satz 3 macht deutlich, dass § 77 Abs. 3 Satz 1 nicht nur Fallgestaltungen eines nahtlosen Überganges von der einen in die andere Rente erfassen soll (so ausdrücklich, LSG Niedersachsen-Bremen, Ur...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.2 Kalendermonate mit Beitragszeiten (Satz 2)

Rz. 13 Satz 2 ordnet an, dass der Zuschlag für jeden Kalendermonat mit Beitragszeiten in vollem Umfang berücksichtigt wird. Für jeden so ermittelten "Zeitenmonat" werden der Waisenrente zusätzlich Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Voll zuschlagsberechtigt sind nach Satz 2 mit Beiträgen belegte Kalendermonate. Rz. 14 Für die Zuschlagsberechnung sind die Kalendermonate mit rentenr...mehr

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Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.3 Verminderter Belegungszeitraum (Satz 2)

Rz. 23 Durch die in Abzug zu bringenden Entgeltpunkte ergibt sich notwendigerweise ein zu vermindernder Belegungszeitraum; dies ordnet Satz 2 an. Danach sind von den belegungsfähigen Monaten aus der Grundbewertung (§ 72 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 und 3) die bei der Vergleichsbewertung außer Betracht gebliebenen Kalendermonate mit Entgeltpunkten abzusetzen. Daraus ergibt sich der...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.8 Auszahlung der Fördermittel

Rz. 69 Die Auszahlung von bewilligten Fördermitteln zu den im Förderbescheid angegebenen Zeitpunkten und nach Prüfung der festgelegten Voraussetzungen veranlasst die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Sie lässt sich hierfür erforderliche Nachweise vom Förderempfänger vorlegen. Die Pflicht zur Vorlage geeigneter Nachweis...mehr

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Sommer, SGB V § 263 Verwalt... / 2.1.1.1 Krankenkasse und Eigenbetriebe

Rz. 7 Zum Verwaltungsvermögen gehören alle Vermögensanlagen, die für die Verwaltung der Krankenkasse und die Führung ihrer Eigenbetriebe erforderlich sind. Hierzu zählen Grundstücke und Gebäude für die Krankenkasse und ihre Eigenbetriebe. Es muss sich um eigengenutzte Immobilien handeln (vgl. Rz. 14). Auf den Grad der Eigennutzung kommt es nicht an. Mobile Vermögensanlagen s...mehr

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Jansen, SGB VI § 71 Entgelt... / 2.4 Weitere Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 30 Dem Grundprinzip des sozialen Ausgleichs durch die Gesamtleistungsbewertung folgend ordnet Abs. 3 Satz 1 bei weiteren Zeiten ohne Beitragsleistung die rentenerhöhende Bewertung an. Dies ist der Fall nach Satz 1 Nr. 1 bei Kinderberücksichtigungszeiten (§ 57) und nach Satz 1 Nr. 2 bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung. 2.4.1 Berücksichtigungszeiten (Satz 1 Nr. 1) Rz. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.3 Abschmelzen der Betriebsmittel (Abs. 2a)

Rz. 14a Finanzmittel, die die Obergrenze überschreiten, sind abzuschmelzen (Satz 1). Dazu ist der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zu vermindern. Den Krankenkassen ist dafür eine Frist von 2 aufeinander folgenden Haushaltsjahren gesetzt worden (bis 11.11.2022: 3 Kalenderjahre). Rz. 14b Im ersten Haushaltsjahr hat die Minderung mindestens in Höhe der Hälfte der übersteige...mehr

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Jansen, SGB VI § 72 Grundbe... / 2.1.2.2 Belegungsfähiger Zeitraum – der Divisor

Rz. 12 Die Summe dieser Zeiten werden durch die Anzahl der belegungsfähigen Monate (belegungsfähiger Gesamtzeitraum) – den Divisor – geteilt, um so für jeden Kalendermonat Entgeltpunkte in der Höhe zu ermitteln. Die beitragsfreien Zeiten werden so mit dem Durchschnitt der Summe der erworbenen Entgeltpunkte bewertet (zum belegungsfähigen Zeitraum vgl. unten Rz. 18 ff. und 26 ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.11.1 Persönliche Daten des Patienten und zumutbare Entfernung zum Vertragsarzt

Rz. 41 Die Bekanntgabe der persönlichen Daten des Versicherten ist erforderlich, weil die Entfernung zum Leistungserbringer für den Versicherten nach Abs. 1a Satz 5 zumutbar sein muss und weil bereits bei der Terminvermittlung und Ersteinschätzung des Behandlungsfalles berücksichtigt werden sollte, welche vertragsärztlichen Leistungen i. d. R. von rüstigen oder von gebrechli...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.14.2.4 Unterbrechung der Kerntätigkeit

Rz. 137 Auch die vorübergehende Einstellung der Kerntätigkeit führt allein nicht zu einer rentenpflichtversicherungsschädlichen Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit. Das ergibt sich daraus, dass es auch für die Aufnahme der Tätigkeit und damit den Beginn der Versicherungspflicht nicht darauf ankommt, dass die eigentliche Geschäftstätigkeit im engeren Sinne begonnen wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.2 Besitzschutz

Rz. 66 Es ist die Besitzschutzregel des § 88 Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen, wonach grundsätzlich bei Folgerenten die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte aus einer früheren Rente – und damit ggf. ein günstigerer Zugangsfaktor – bei einer Folgerente erhalten bleiben, wenn nach § 88 Abs. 1 Satz 2 (für Hinterbliebenenrenten § 88 Abs. 2) zwischen der früheren Rente und der F...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.2 Rentenartfaktor nach Nr. 2

Rz. 20 Bei den übrigen Rentenarten (Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwenrente usw.) kommt ein Faktor hinzu, der das Verhältnis der Höhe dieser Renten zur Höhe der Altersrente bestimmt (BT-Drs. 11/4124 S 169 – vorgesehen noch in § 63). Dieser Faktor, der durch § 67 konkretisiert wird, berücksichtigt die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten und weist der jeweiligen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4.2 Finanzierung der Fördersummen

Rz. 23 Die Mittel für den Innovationsfonds nach Abs. 3, verringert um den Finanzierungsanteil der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, werden durch den Gesundheitsfonds (Liquiditätsreserve) und die nach § 266 am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen jeweils zur Hälfte getragen (Abs. 4 Satz 1 der Vorschrift). Weil die landwirtschaftli...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 10 Das Rentenabschlagsprinzip ist erst durch RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Rentenrecht eingeführt worden; diesbezüglich existieren daher keine Vorgängervorschriften. Das Rentenzuschlagsprinzip hingegen war bereits vorher geregelt. Vorgängervorschriften finden sich insoweit in § 1254 Abs. 1a und 1b RVO, in § 31 Abs. 1a und 1b AVG...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.1.4 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Das folgende Beispiel soll die Zuschlagsberechnung verdeutlichen: Praxis-Beispielmehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.3 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung von Gefangenen (Abs. 4)

Rz. 105 Die Sicherstellung der ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten (vgl. Abs. 4) gehört nicht zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung. Sie wird im Allgemeinen von Anstaltsärzten oder -zahnärzten durchgeführt. Die normale, nicht rettungsärztliche Notfallversorgung außerhalb der Dienstzeit der Anstaltsärzte gehört aber zum Sicher...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.4 Interessenbekundungsverfahren

Rz. 16 Sobald die Förderbekanntmachungen, die Schwerpunkte und Kriterien verbindlich festgelegt und veröffentlicht sind, führt der Innovationsausschuss sog. Interessenbekundungsverfahren durch (vgl. Abs. 2 Satz 7). Hierbei werden, bezogen auf die jeweilige Förderbekanntmachung, die infrage kommenden rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesells...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 8 Abs. 1 regelt generell, wie der Zugangsfaktor zu ermitteln ist. Abs. 2 beinhaltet die Regeln zur Ermittlung des Zugangsfaktors für Entgeltpunkte, die noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren. Abs. 3 hat Erhaltungsfunktion; für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 2.3.2 Anrechnung (Satz 2)

Rz. 25 Auf den Zuschlag werden die persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten mit der zweithöchsten Rente angerechnet (Satz 2). Er wird daher nur noch insoweit geleistet, als er den Betrag übersteigt, der bereits als beitragsabhängiger Rententeil durch das zweite Versicherungsleben hinzukommt. Für Vollwaisenrenten – zu berechnen aus den Versicherungszeiten beid...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 wurden den §§ 53, 54 jeweils die Abs. 6 angefügt. Darin ist geregelt, dass die Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Geldleistungen, die aufgrund Abtretung, Verpfändung oder Pfändung an Dritte ausgezahlt wurden, auch von diesen Dritten als Haftendem zurückgefordert werden können (Gesamtschuldnerschaft, Geltendmachu...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 2.1.2 Voraussetzung – Durchführung des Rentensplittings

Rz. 14 Einzige Voraussetzung für die Zuschlags- bzw. Abschlagsregelungen i. S. d. Abs. 1 ist es, dass das Rentensplitting durchgeführt worden ist. Hierfür hält § 120 Abs. 9 die entsprechende Regelung bereit. Danach ist das Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers unanfechtbar geworden ist. Rz. 15 Dabei regelt § 120a di...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.5 Entstehen des Anspruchs für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige und für Versicherte nach dem KSVG – gesetzliches Optionskrankengeld (Satz 4)

Rz. 20 Gemäß § 46 Satz 4 erhalten hauptberuflich selbständig Erwerbstätige, die eine Mitgliedschaft mit Anspruch auf Krankengeld gewählt haben ("Optionskrankengeld"; vgl. § 44 Abs. 2 Nr. 2), sowie die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten Krankengeld nicht bereits ab dem Tag der ärztlichen Feststellung, sondern erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die Wart...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.9 Sonstige Rechtsprechung zu Leistungsminderungen

Rz. 42 Gegen Leistungsminderungsbescheide ist nachträglicher Rechtsschutz möglich und ausreichend (Bay. LSG, Beschluss v. 7.1.2015, L 16 AS 734/14 B ER). Rz. 43 Prozesskostenhilferechtlich hat eine Berufung hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn sich ein Leistungsberechtigter unter 25 Jahren gegen eine vollständige Minderung der Leistung für den Regelbedarf durch eine Sanktion...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.1 Berechtigter

Rz. 6a Der Inhaber einer Wohnung ist als Berechtigter i. S. d. § 7 anzusehen. Nach dessen individuellen Verhältnissen richtet sich daher auch die Angemessenheit der Wohnung und die Zumutbarkeit der Aufwendungen. Es werden explizit nicht Vermieter, Bauherren oder vergleichbare Personen benannt, die ja als Förderer von Wohnraum in Frage kämen, sondern mit dem Inhaber einer Woh...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 2.2.3 Feststellung der Betriebsmittel (Satz 3)

Rz. 12 Bei der Bemessung der Betriebsmittel sind nur die erfolgswirksamen Ausgaben der Kontenklassen 4 bis 6 (Rz. 5) sowie Zahlungen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs zu berücksichtigen. Um die Liquidität der Krankenkasse sichtbar zu machen, wird der Betriebsmittelbestand festgestellt, indem neben den verfügbaren Zahlungsmitteln (Barmittel und Giroguthaben) auch die For...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 76a regelt i. V. m. § 66 Abs. 1 Nr. 5 den Zuschlag an Entgeltpunkten für zusätzliche Beiträge, die zum Ausgleich oder zur Verringerung von Rentenminderungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (§ 187a; vgl. hierzu auch BT-Drs. 13/4336 S. 22, 23) oder nach Abfindung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bzw. von Anrechten bei der Versorg...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Vorgängerregeln finden sich in §§ 1254 f. RVO, in §§ 31 f. AVG und in §§ 53 f. RKG. Rz. 5 Anders als nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht wird jedoch mit der nun vereinfachten Rentenformel ohne den damals erforderlichen Umweg über den Jahresbetrag der Rente die Monatsrente ermittelt (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Erwägungen in BT-Drs. 11/4124 S. 169).mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfreier" ist als Folgeän...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.11.2 Weisungsbefugnis (Abs. 5)

Rz. 48 Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses untersteht nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung der fachlichen Weisung des Innovationsausschusses und der dienstlichen Weisung der oder des unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses. Nach § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung bestellt der Innovationsausschuss zur Leitung der Geschäftsstelle eine Geschäftsfü...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.2.2 Sonderregelung für das Bewilligungsjahr 2020

Rz. 13 Soweit der Innovationsausschuss bis zum 15.12.2019 keine Schwerpunkte und Kriterien für das Jahr 2020 festgelegt hatte, kam die Sonderregelung des Abs. 2 Satz 2 zum Zug. Abweichend von Satz 1 wären diese durch das BMG festgelegt worden und hätten vom Innovationsausschuss unverzüglich in den Förderbekanntmachungen übernommen werden müssen. Ein Konsultationsverfahren hä...mehr

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Jansen, SGB VI § 78 Zuschla... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften finden sich in § 66 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und in § 264c Abs. 1 Satz 2 i. d. F. v. 5.12.2012, der den Zuschlag bei Waisenrenten bei persönlichen Entgeltpunkten (Ost) i. S. einer Übergangsvorschrift bis zum 30.6.2024 regelt. Zum 1.7.2024 greift dann die Rentenangleichung (vgl. insoweit § 254d i. d. F. v. 17.7.2017). Zur knappsc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Beratung

Rz. 3 Die Beratungsleistungen nach Abs. 1 Nr. 1 richten sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene verfolgt mehrere Ziele. Bei Jugendlichen geht es hauptsächlich darum, sich präventiv für den richtigen Beruf zu entscheiden und damit das Risiko späterer Arbeitslosigkeit zu verringern. Berufsberatung für Arbeitnehmer beinhaltet den Persp...mehr

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Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1.1.2 Zugangsfaktor nach § 77

Rz. 19 Der Zugangsfaktor richtet sich nach § 77 und beträgt grundsätzlich 1,0; er mindert sich für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente um 0,003 = Rentenabschlag von 0,3 % (§ 77) und erhöht sich für jeden Monat des Hinausschiebens einer Altersrente über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus um 0,005.mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.3 Förderbekanntmachungen neuer Versorgungsformen

Rz. 14 Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hatte zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit vom 8.4.2016 bis 19.10.2018 insgesamt 8 Förderbekanntmachungen herausgegeben, die jeweils im BAnz veröffentlicht sind. Alle Förderbekanntm...mehr

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Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 366 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.1 Dauer der Leistungsminderung

Rz. 25 Abs. 2 Satz 1 übernimmt seit dem 1.1.2023 nicht die Dauer der Leistungsminderung aus dem früheren Abs. 1 Satz 3. Sie beträgt nach der gestaffelten Neuregelung 1 bis 3 Monate, also nicht mehr in jedem Fall gleich lang und auch nicht mehr starr, sondern mit einer Verkürzungsmöglichkeit bei 2 oder 3 Monaten nach Abs. 2 Satz 2. Zusätzlich regelt Abs. 3 die Dauer der Leist...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 2 § 92a steht im systematischen Zusammenhang mit § 92b, der korrespondierende Verfahrensregelungen enthält. Mit der Durchführung der Förderung wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss der Innovationsausschuss beauftragt. Der Innovationsausschuss handelt nach der von ihm beschlossenen Geschäftsordnung (§ 92b). Im systematischen Zusammenhang ist auch § 140a Abs. 2 Satz 2 zu n...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 2.1 Bilden einer Rücklage (Abs. 1)

Rz. 6 Die Krankenkasse bildet eine Rücklage, um ihre Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Regelung ist insbesondere für den Fall gedacht, dass Einnahme- und Ausgabeschwankungen durch Einsatz der Betriebsmittel (§ 260) nicht mehr ausgeglichen werden können (§ 82 SGB IV). Eine Krankenkasse ist leistungsfähig, wenn sie ohne einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (§ 242) ihr...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.1 Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – ab 1.1.2023 (einschl. betroffener Vorschriften)

Rz. 21 Einführung des Bürgergeldes durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) – 1.1.2023 § 1, § 2 (1.7.2023), § 3, § 5 (1.1.2023 + 1.78.2023), § 6, § 7 (1.7.2023), § 7b (1.7.2023, neu), § 11 (1.7.2023), § 11a (1.7.2023), § 11b (1.7.2023), § 12, § 12a, § 13 (1.7.2...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.1.1.3 Medizinische Gründe

Rz. 10 Die Fahrkosten sind aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig. Die Fahrt muss tatsächlich stattfinden (BSG, Urteil v. 6.11.2009, B 1 KR 38/07 R). Die zwingenden medizinischen Gründe sind ebenfalls zu beachten, wenn der Patient in ein anderes Krankenhaus (ggf. wohnortnah) verlegt wird (BSG, Urteil v. 7.3.2023, B 1 KR 4/22 R). Aus zwingenden medizinischen Gründen k...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 2.4.2 Rentenartfaktor in der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 36 Für Versicherte in der knappschaftlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, dort sind Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Hochseeschifffahrt und des Bergbaus rentenversichert) gelten deutlich höhere Rentenartfaktoren. Die Rentenartfaktoren der knappschaftlichen Rentenversicherung werden in § 82 geregelt. Für die knappschaftliche Rent...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 2.4 Auffüllen der Rücklage (Abs. 4)

Rz. 13 Die Satzungsregelung über das Rücklagesoll ist ein Gesetz im materiellen Sinne. Wenn das Rücklage-Ist dem nicht entspricht, dann ist die Rücklage aufzufüllen. Ein Ermessen steht der Krankenkasse nicht zu. Rz. 14 Spätestens beim Aufstellen des Haushaltsplans (§ 67 Abs. 1 SGB IV) sind entsprechende Beträge in den Haushaltsplan einzustellen. Dabei ist die Rücklage im Rege...mehr