Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.10 Evaluation (Abs. 10)

Rz. 43 Die Tätigkeit der Stiftung ist alle 2 Jahre extern und unabhängig zu evaluieren (Satz 1). Gegenstand der Evaluierung ist die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Informations- und Beratungsangebots sowie der Beratungszahlen (Satz 2). Die Evaluation wird durch den Stiftun...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.1 Ausschluss

Rz. 2 Regelmäßig ist es für den Rentenanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Ursache die gesundheitliche Beeinträchtigung beruht. Ein Rentenanspruch wird nämlich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, wenn die Gesundheitsstörung durch schuldhaftes Verhalten des Berechtigten eingetreten ist. Die Rente soll nur dann ausgeschlossen sein, wenn die sie begründenden Gesundheitsstörunge...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.1 Finanzgeber (Sätze 1 und 2)

Rz. 45 Der GKV-Spitzenverband wendet der Stiftung ab dem 1.1.2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Mio. EUR zu (Satz 1). Der Betrag umfasst auf Grundlage des bisherigen Finanzvolumens der UPD auch die Mittel für die Weiterentwicklung des digitalen und regionalen Beratungsangebots sowie für Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der UPD (BT-Drs. 20/5334 S. 19). Der...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 103 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und hat im Wesentlichen die frühere Regelung aus § 1277 Abs. 1 Satz 1 RVO, § 54 AVG ersetzt. Jedoch hat der Gesetzgeber eine Erweiterung insoweit vorgenommen, als im ab 1992 geltenden Recht sich der Rechtsausschluss nicht nur auf die Renten wegen Berufsunfähigkeit und wegen Erwerbsunfähigkeit, sondern auf alle Rentenleistungen be...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.3 Gesundheitliche Beeinträchtigung

Rz. 5 Eine gesundheitliche Beeinträchtigung i. S. v. § 103 ist entweder eine Krankheit oder eine Behinderung. Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand, wobei anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlungsbedürftigkeit nicht eingetreten sein muss. Eine Behinderung liegt bei einem Menschen vor, wenn seine körper...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.16 Inhalt des Haushaltsschecks (§ 28 Abs. 8)

Rz. 141 Der Haushaltsscheck hat die in § 28a Abs. 8 Satz 1 angeführten Angaben zu enthalten. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben und dann der DRV Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung (Minijob-Zentrale), insoweit Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 SGB IV, zuzuleiten. Rz. 142 Bei jeder dauerhaften Änderung des Arbeitsentgelts oder bei schwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 100 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) ist Abs. 3 geändert worden. Eine rein redaktionelle Änderung erfolgte in Abs. 3 Satz 2 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirk...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.2 Hauptamtliche Tätigkeit (Satz 4)

Rz. 21 Die Mitglieder des Stiftungsvorstands üben ihre Tätigkeit hauptamtlich aus. Über die hauptamtliche Tätigkeit sind Dienstverträge mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied zu schließen, die u. a. arbeitsrechtliche Regelungen einschließlich angemessener Vergütung enthalten (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 65b Rz. 36, Stand: 5.12.2023). Rz. 22 Die Stiftu...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.3 Vorschlagsrecht (Sätze 5 bis 7)

Rz. 23 Die maßgeblichen Patientenorganisationen (Verordnung nach § 140g) schlagen gegenüber dem Stiftungsrat 2 Personen zur Berufung in den Stiftungsvorstand vor (Satz 5). Diese sollten besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf für die Verwirklichung des Stiftungszwecks wesentlichen Sachgebieten besitzen. Der Vorschlag hat einvernehmlich, also einstimmig, zu erfolgen. Das Vor...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift befugt die Krankenkassen, jeweils eine Versichertennummer zu vergeben. Dabei regelt sie die Bestandteile und den Aufbau der Versichertennummer und sichert den Bezug zwischen einem familienversicherten Angehörigen (§ 10) und dem Stammversicherten. Der GKV-Spitzenverband legt den Aufbau und das Verfahren der Vergabe der Krankenversichertennummer durch Richtli...mehr

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Jansen, SGB VI § 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung § 105a ist durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner v. 20.11.2015 (BGBl I S. 2010) mit Wirkung zum 26.11.2015 aufgehoben worden. Dadurch kann künftig auch der überlebende Lebenspartner, dessen vor 2005 eingetragene Lebenspartnerschaft nach damaligem Rechts weiter bestehen konnte, wenn sein Lebenspartner daneben eine Ehe einging, einen ...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 3 Literatur

Rz. 21 Balling, Digitaler Aufbruch – 20 Reformvorschläge, mit denen die Digitalisierung des Gesundheitssystems endlich gelingt, f&w 2017, 890. Buchheim, Die elektronische Patientenakte als Datenfundus für Pharmaindustrie und Gesundheitssektor – Zugleich ein Spiegel datenschutzrechtlicher Grundprobleme, PharmR 2022, 546. Chojetzki, Amtsermittlungspflicht versus Bürokratieabbau ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12. 1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist Satz 2 zum 1.7.2001 geändert worde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1b Die Beanstandung von Pflichtbeiträgen führt i. d. R. zu Lücken im Versicherungsverlauf, die sich für Versicherte sowohl auf ihre Rentenansprüche (z. B. bei der Prüfung von Wartezeiten oder von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) als auch auf ihre Rentenhöhe negativ auswirken können. Zur Abwendung unerwünschter Rechtsfolgen räumt § 202 Versicherten Dispositionsmö...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 3 Literatur

Rz. 22 Beckschäfer, Die Wahltarife nach § 53 SGB V in der Aufsichtspraxis des Bundesversicherungsamtes, ErsK 2007, 233. Genet, Ordnungspolitischer Dammbruch: BMG billigt Chefarzt- und Zweibetttarife in der GKV, PKV Publik 4/2007, 39. Höpfner/Warmuth, Erfahrungen in Entwicklung und Kalkulation von Wahltarifen in der Krankenversicherung, Versicherungswirtschaft 2009, 351. Isensee...mehr

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Sommer, SGB V Einführung

Einführung zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Das SGB V, das durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I 2477) die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in das Sozialgesetzbuch einführte, ist am 1.1.1989 in Kraft getreten. Gleichzeitig tr...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.2 Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung (Drittes Kapitel, Dritter Abschnitt, §§ 48 bis 80b)

Rz. 52c Leistungen sind aufgrund des § 22 Abs. 4 Nr. 3 nur nach § 48a (Berufsorientierungspraktikum) § 54a (Einstiegsqualifizierung) und dem Vierten Unterabschnitt (§§ 73 bis 80, Förderung der Berufsausbildung in besonderen Fällen) möglich. Betroffen ist die Förderung der Berufsausbildung besonderer Problemgruppen am Ausbildungsmarkt mit Leistungen an Arbeitgeber und Träger....mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.6 Anspruchsübergang (Abs. 6)

Rz. 59 Die Regelung in Abs. 6 soll Härten vermeiden, die entstehen können, weil der Anspruch auf Sozialhilfe grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten untergeht und nicht vererbt werden kann. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des BVerwG zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen zu sehen. Der Gesetzgeber wollte in bestimmten F...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.3 Hilfe in besonderen Lebenslagen (Abs. 3)

Rz. 37 Absatz 3 betrifft die übrigen Leistungen des SGB XII nach dessen Kap. 5 (Hilfen zur Gesundheit), Kap. 7 (Hilfe zur Pflege), Kap. 8 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und Kap. 9 (Hilfe in anderen Lebenslagen). Die Vorschrift stand früher am Beginn des Abschn. 3 BSHG (Hilfe in besonderen Lebenslagen), umfasste aber auch dort schon die heute in K...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Kontenergänzungen (Abs. 1) bei lückenhaften Versicherungskonten, wenn Versicherte glaubhaft machen, dass von ihnen in der nicht gespeicherten Zeit sowohl eine versicherte Beschäftigung ausgeübt worden ist als auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind. Darüber hinaus lässt A...mehr

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Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

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Jansen, SGB VI § 99 Beginn / 2.1 Antrag

Rz. 2 Die Vorschriften in den §§ 99 bis 102 bestimmen den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit der aus dem Stammrecht resultierenden Einzelansprüche. Der tatsächliche Rentenbeginn ist jedoch unabhängig von Ruhensbestimmungen (§§ 90ff.) oder Verjährungsvorschriften (§ 45 SGB I) davon abhängig, dass ein Rentenantrag rechtzeitig gestellt wird. Der Antrag (Leistungsantrag ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt und zwischenzeitlich mehrfach geändert worden. Erhebliche Änderungen wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) und dem Zweiten Gesetz zur Änderung d...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.2 Ausbildungsvermittlung

Rz. 34a Das rechtskreisübergreifende Integrationskonzept (4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, schon ohne Erweiterungsstufe) wendet die Bundesagentur für Arbeit auf alle Kunden an, für die sie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen zur Integration in Ausbildung oder in Arbeit erbringt. Dabei ist es unerheblich, welchem Rechtskreis der Kunde angehört. Den Fachkräften ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.10 Sofortmeldung für Beschäftigte in bestimmten Wirtschaftszweigen

Rz. 110 Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs. 4 Satz 1 genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen spätestens bei Beschäftigungsaufnahme unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu melden. Das 2. SGB IV-ÄndG (dazu Rz. 1) hat mit Wirkung zum 1.1.2009 für Arbeitgeber in den in Abs. 4 genannten Wirtschaftsz...mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.2 Umlage (Sätze 3 und 4)

Rz. 46 Der GKV-Spitzenverband erhebt zur Finanzierung von den Krankenkassen eine Umlage gemäß dem Anteil ihrer Versicherten an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen (Satz 3). Das Nähere zum Umlageverfahren bestimmt der GKV-Spitzenverband (Satz 4).mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.7 Besondere Maßgabe des Abs. 5

Rz. 104 Abs. 5 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben. Die Vorschrift sollte nur vermeiden, dass der kommunale Träger Zugriff auf das Vermittlungsbudget oder die Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung erhält. Rz. 105 (unbesetzt)mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.4 Finanzierungsvereinbarung (Satz 7)

Rz. 49 Im Fall einer finanziellen Beteiligung vereinbart der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. mit Wirkung für die privaten Krankenversicherungsunternehmen mit der Stiftung das Nähere zur finanziellen Beteiligung.mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.11.6 Beeinflussungsverbot (Satz 9)

Rz. 51 Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. dürfen auf die Tätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen. Die Tätigkeit der von ihnen entsandten Mitglieder des Stiftungsrats bleibt hiervon unberührt. Die Regelung entspricht dem Gebot der Unabhängigkeit der UPD. Das Stimmrecht der entsandten Vertreter wird dadurch nicht eingeschränkt.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.3 Rechtsstellung der Ausschussmitglieder

Rz. 8 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Ausschusses schweigt das Gesetz. Da sie die Arbeit im Ausschuss nicht vollberuflich ausüben, kann ihre Aufgabe nur ein Ehrenamt sein. Die Satzungen der KV sehen deswegen die Zahlung einer Entschädigung vor. Es ist möglich, aber auch sinnvoll, dass sich der Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt. Die Übertragung der Sitzungsleitung hä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4 Meldeanlässe nach DEÜV

2.4.1 Einführung Rz. 81 Die DEÜV ist die ergänzende Rechtsvorschrift zu den §§ 28a ff. Sie soll zum einen das Meldeverfahren vereinfachen und zum anderen den Verwaltungsaufwand mindern. Die Meldetatbestände der DEÜV treten gleichrangig neben jene des insoweit abschließenden § 28a Abs. 1 SGB IV. Die DEÜV enthält im Ersten Abschnitt allgemeine Bestimmungen. § 1 DEÜV definiert d...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1 Betroffene Versorgungszusagen (Abs. 1)

2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1) Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und...mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 6 Beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen besteht der Rentenanspruch nicht. Er ist kraft Gesetzes ausgeschlossen. Der Rentenausschluss ist vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen festzustellen. Dabei hat der Rentenversicherungsträger kein Ermessen.mehr

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Jansen, SGB VI § 105 Tötung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 5 Verfassungsmäßigkeit der (Vorgänger-)Norm: BVerfG, SozR 2200 § 1277 Nr. 4. Anwendbarkeit bei Renten gemäß § 46 Abs. 3: BSG, Urteil v. 20.2.1986, 4a RJ 35/85. Anwendbarkeit bei verminderter Zurechnungsfähigkeit: BSG, SozR 2200 § 1277 Nr. 3. Anwendbarkeit bei minderschweren Tötungsdelikten: BSG, Urteil v. 1.6.1982, 1 RA 45/81.mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.3 Organe (Abs. 3)

Rz. 19 Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsrat und der wissenschaftliche Beirat. Die Stiftungssatzung enthält eine entsprechende Regelung. Der Stiftungsvorstand ist das geschäftsführende Organ. Der Stiftungsrat ist das interne Kontrollorgan. Der Beirat hat eine ausschließlich beratende Funktion (BT-Drs. 20/5334 S. 16).mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 3 Literatur

Rz. 52 Beerheide/Maybaum, Übergang zum Stiftungsmodell – Unabhängige Patientenberatung, DÄ 2021, A1091-A1092. Hans/Sesselmeier/Hans, Versicherungsfremde Leistungen und Kosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung, WzS 2022, 119. Prchala, Die UPD wird als Stiftung verstetigt, ZM 2023, Nr. 8, 24. Schmidtke/Fraederich, Die Vermittlung von digitaler Gesundheitskompetenz als Gemei...mehr

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Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 2.1.3 Richtlinienbindung (Satz 3)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband hat den Aufbau und das Vergabeverfahren der Krankenversichertennummer in Richtlinien geregelt (Abs. 2 Satz 1). Die Richtlinien sind für die Krankenkassen verbindlich. In diesem Rahmen vergeben die Krankenkassen nach eigenen Regeln gestaltete Krankenversichertennummern.mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.4.1 Organisation (Sätze 1 bis 3)

Rz. 20 Geschäftsführendes Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand (Satz 1). Er besteht aus 2 Mitgliedern (Satz 2). Die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsvorstands soll in einer effizienten Struktur die Funktionsfähigkeit der Stiftung sicherstellen (BT-Drs. 20/5334 S. 16). Sie werden durch den Stiftungsrat bestellt und abberufen (Satz 3).mehr

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Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 2.8.2 Beschlussfähigkeit (Satz 2)

Rz. 36 Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Ein Hinweis auf eine form- und fristgerechte Ladung fehlt im Gesetz.mehr

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Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.2 Absicht

Rz. 3 Während es anfänglich (§ 1261 RVO a. F.) für den Ausschluss als ausreichend angesehen wurde, dass der Versicherte sich vorsätzlich invalide gemacht hat, ist später dann in § 1277 Abs. 1 Satz 1 RVO das Tatbestandsmerkmal "absichtlich" eingefügt worden. Absichtlich handelt, wer erstens weiß, dass er durch sein Tun die Erwerbsminderung herbeiführt, und zweitens dies auch ...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 53 Leistungen nach § 174 sind vom Antrag auf Alg mit umfasst, es bedarf keiner gesonderten Antragstellung durch die berechtigte arbeitslose Person. Rz. 54 Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V muss durch förmlichen Befreiungsbescheid der Krankenkasse nachgewiesen werden. Diesen hat die Agentur für Arbeit nicht zu überp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.3 Beginn bei durchgeführtem Versorgungsausgleich

Rz. 7 Die Neufassung von Abs. 3, 3 a und 3 b betrifft die Auswirkungen eines nach Rentenbeginn neu durchgeführten, angepassten oder veränderten Versorgungsausgleichs auf den Rentenbezug. Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass ein Versorgungsausgleich grundsätzlich mit sofortiger Wirkung auf die laufende Rente umgesetzt wird. Insoweit ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem frühere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.3 Beispiel für eine regionale Arzneimittelvereinbarung

Rz. 35 Die KV Nordrhein hat mit den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen, diese vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen als gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis, am 15.12.2022 die Vereinbarung über das Arznei- und Verbandmittelausgabenvolumen für das Kalenderjahr 2023 getroffen. Ziel dieser Verei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.1 Bildung der Fachausschüsse

Rz. 3 Die Bildung eines beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung und eines beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung ist zwingend, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Dasselbe gilt für den beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte, der in der ärztlichen Selbstverwaltung die Belange dieser Arztgruppe vertritt. Die Verpf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.13 Hausgewerbetreibende (§ 28 Abs. 6)

Rz. 130 Die Vorschrift bestimmt, dass ein Hausgewerbetreibender als Beschäftigter gilt, soweit der Arbeitgeber eines Hausgewerbetreibenden Arbeitgeberpflichten erfüllt. Die Vorschrift fingiert ("gilt") unter den genannten Voraussetzungen die Arbeitgebereigenschaft. Hierzu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss es um einen Hausgewerbetreibenden gehen, zum an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.4 Nachzahlungpflicht bzw. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 11 Die Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sind gemäß §§ 82, 265 Abs. 7 um ein Drittel höher als die der allgemeinen Rentenversicherung (§§ 67, 255 Abs. 1). Die höheren Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährleisten im Ergebnis ein gegenüber den Monatsrenten (§ 64...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2.2 Zahlung von freiwilligen Beiträgen nach Beanstandung von Pflichtbeiträgen (Satz 2)

Rz. 6 Für Zeiten, in denen Beiträge in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt wurden und die deshalb beanstandet worden sind (vgl. Komm. zu Rz. 3 und 3a), können gemäß § 202 Satz 2 und 3 nach Bestandskraft des Beanstandungsbescheides freiwillige Beiträge gezahlt werden, wenn die zu Unrecht gezahlten Pflichtbeiträge noch erstattungsfähig sind (Umkehrschluss ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.4 ESF-Förderprogramme

Rz. 112b Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären. In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten ...mehr