Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.5 Verantwortung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 39 Abs. 3 definiert die Verantwortung der Träger und ihre Möglichkeiten, diese gegenüber der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmen. Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass durch die Wahrnehmungszuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung die Verantwortung der Träger für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung nicht auf die gemeinsame Einrichtung übergeht. Diese Verantw...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Nachrangigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zusammenhang mit dem Übergang von Ansprüchen gegen Dritte, die nicht Leistungsträger sind. Sie greift die Überlegung auf, dass die Nachrangigkeit wieder herzustellen ist, wenn aus der Nichtleistung eines verpflichteten Dritten die Leistungsgewährung durch die zugelassene...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.2 Übergang der Ersatzpflicht auf Erben

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben (unselbständige Erbenhaftung). Deshalb geht der Ersatzanspruch nicht auf einen Sonderrechtsnachfolger über, der nicht auch selbst Erbe ist. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt in das einheitliche Vertrags(zahn)arztrecht ein, welches mit einer aus der Tradition heraus erklärbaren, geringfügigen Ausnahme bei der knappschaftlichen Krankenversicherung für alle Kassenarten gleichermaßen gilt. Es handelt sich bei der Norm um eine Einweisungsvorschrift (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 2), die als zentrales El...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 regelt die Konsequenzen von für die Leistungspflicht des Jobcenters kausalem sozialwidrigem Verhalten in Form eines eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird aus Steuermitteln finanziert. Den Ersatzpflichtigen kann kein versicherungswidriges Handeln vorgeworfen werden, weil sie keine Versicherungsleistungen (...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.3 Übergang der Ersatzpflicht auf den Erben (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 Satz 1 bestimmt durch Verweisung auf § 34 Abs. 2 den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben in Form einer unselbständigen Erbenhaftung. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Ersatzpflicht vor dem Erbfall eingetreten ist, also der Ersatztat...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 2a Der Sicherstellungsauftrag der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung obliegt nach § 75 Abs. 1 den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung. Sie haben das Behandlungsmonopol. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, zu jeder Zeit eine ausreichende Zahl an Vertrags(zahn)ärzten für die Versorgung der Krankenversicherten zur Verfügung...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.1 Leistungserbringer

Rz. 37 Abs. 1 a benennt die Leistungserbringer (Arztgruppen), die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und nimmt damit eine Legaldefinition vor (Kremer/Wittmann, Zulassungsverfahren, Rz. 1471). Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. auch BSG, Urteil v. 31.5.2006, B 6 KA 74/04 R; Warner, in: BeckOK Sozialrecht, SGB V, 73 Rz. 8). In Satz 2 wird die Abgrenzung zu den ü...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.5 Ermessensentscheidung

Rz. 28a Das Jobcenter hat auf der Rechtsfolgenseite Ermessen auszuüben. Ihm ist damit ein Handlungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen ist. Von dem Ermessen muss entsprechend dem Zweck dafür Gebrauch gemacht worden sein. Der Mangel einer fehlerhaften Ermessensausübung kann noch in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X beseitigt werden....mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.3 Beteiligung an der Aufgabenerledigung der gemeinsamen Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 18 In Abs. 3 werden Grundlagen dafür geschaffen, dass die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ihre internen Aufgaben überhaupt wahrnehmen kann. Eine Beratung und Unterstützung der gemeinsamen Einrichtung und des Jobcenters der zugelassenen kommunalen Träger in den gelisteten Fragen setzt voraus, dass die Beauftragte bei den entsprechenden operativen Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Damit wurde im Wesentlichen die bis 31.12.2008 geltende Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 übernommen. Der bis 31.12.2008 geltende § 16a über die Leistungen zur Beschäftigungsförderung wurde ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.7 Datenweitergabe

Rz. 52 Unsystematisch, nämlich vor dem Abs. 2 mit seiner Beschreibung der vertragsärztlichen Versorgung, regelt Abs. 1b die vertragsärztliche Pflicht zur Weitergabe von Daten. Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen. Sie sind gehalten, die den Versicherten betreffenden Behandlung...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 31 Deutscher Bundestag, Konzept und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, BT-Drs. 17/5633. Deutscher Verein, Erste Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen im SGB II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz, NDV 2012 S. 7. Gerlach, Die neuen Sozialleistungen auf der Grundlage des § 6b BKGG – Bildung und Teilhabe außerhalb "klass...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 3 Literatur und frühere Rechtsprechung

Rz. 63 Luthe, Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II, SGb 2012 S. 131. Rz. 64 Es fehlte bis zum 31.12.2010 an einer Rechtsgrundlage (jetzt § 44b Abs. 4) dafür, die Aufgabe des Forderungseinzuges von der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F. auf die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen. Demnach war die Bundesagentur für Arbeit sachlich nicht zuständig und durfte auch ni...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.2 Einheitliche vertrags(zahn)ärztliche Versorgung (Abs. 2)

Rz. 5 Bis 1.1.1993 galten für Teilbereiche der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung Ersatzkassenversicherter andere Bedingungen als für die übrigen Versicherten. Während für die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Seekrankenkasse die Vertragsbedingungen der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung in hohem Maße gesetzlich vor...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.16 Blankoverordnung nach Abs. 11

Rz. 105 Der Absatz sieht die Möglichkeit des Vertragsarztes von Blankoverordnungen vor. Heilmittel können gemäß § 125a auch in der Weise verordnet werden, dass die Heilmittelerbringer aufgrund einer durch den Vertragsarzt festgestellten Diagnose und der Indikation für eine Heilmittelbehandlung selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlu...mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 nicht verändert worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift ist in sich nicht konsistent. Man merkt der Vorschrift an, dass sie immer wieder das Ergebnis gesundheitspolitischer Diskussionen gewesen ist und noch ist (vgl. Klückmann, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 73 Rz. 3). Kein Wunder, dass der Aufbau der Vorschrift als undurchsichtig bezeichnet wird (Klückmann, a. a. O., Rz. 5) und damit als misslungen bezeichnet wer...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Gründe für die Einführung dieses für ein Vertragspartnerschaftssystem ungewöhnlichen Paragraphen liegen im Verhalten einiger zahnärztlicher und ärztlicher Berufsverbände nach Inkrafttreten des GRG 1989 bzw. im Vorfeld des GSG. Insbesondere der Freie Verband deutscher Zahnärzte, die stärkste berufspolitische Gruppierung innerhalb der Zahnärzteschaft, hatte sich den...mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2.3 Unterrichtungspflicht

Rz. 7 Nach Abs. 3 ist die Datenstelle aufgrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung verpflichtet, jede Person über ihre Versicherungsnummer unverzüglich zu unterrichten. Sie muss also die konkrete Versicherungsnummer mitteilen und nicht nur die Tatsache, dass eine solche vergeben worden ist. Ferner muss auch die Zuordnung zum konkreten Versicherungsträger erf...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.4 Zweckmäßigkeit

Rz. 6 Die Bedeutung der Vorschrift besteht darin, dass die für den einzelnen Versicherten nützlichen Leistungen unter dem Vorbehalt des Notwendigen stehen (Wendtland, BeckOK Sozialrecht, SGB V, § 70 Rz. 11). Zweckmäßig ist die Versorgung dann, wenn sie objektiv geeignet ist, auf den angestrebten Zweck, nämlich den Heilerfolg hinzuwirken. Zweckmäßig ist ein qualitatives Krite...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.2 Interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 enthält interne Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Das bezieht sich hauptsächlich auf die Geschäftsführung und die Führungskräfte in der gemeinsamen Einrichtung. Eine Beratung der Trägerversammlung sieht das Gesetz hingegen nicht vor. Durch die Vertretungsanordnung in kommunalen Gremien ist aber sichergestellt, dass der kommunale Träger ebenfalls von der Be...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.4 Externe Beratungs- und Unterstützungsaufgaben (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 definiert die extern ausgerichteten Aufgaben, die sich auf die Beratung und Unterstützung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter und der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in übergeordneten Fragen beziehen. Die Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmern schlechthin ist nich...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.9 Verordnung von Krankenhausbehandlungen (Abs. 4)

Rz. 78 Eine Krankenhausbehandlung darf nach Abs. 4 Satz 1 nur dann vertragsärztlich angeordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- und Linderungserfolges nicht ausreicht. Die ambulante Behandlung hat einen Vorrang vor der Krankenhausbehandlung. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit § 39 Abs. 1 Satz 1, in dem das Vorrang-Nachrang...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.6 Beitragssatzstabilität im Krankenhausbereich

Rz. 20 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist von allen Vertragspartnern zwingend zu beachten, obwohl die bisherige Formulierung "in den Vereinbarungen über die Vergütungen" eher darauf schließen ließ, dass vorrangig Vertragsärzte und -zahnärzte sowie Psychotherapeuten angesprochen werden sollten. Die ab 1.1.2000 gültigen Formulierungen, "Vereinbarungen nach diesem Buc...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.4 Mitwirkung der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung (Abs. 2)

Rz. 6 So sieht Abs. 2 vor, dass die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung an der Erfüllung des Sicherstellungsauftrags noch insoweit mitwirkt, als ihre restlichen Mitglieder (zugelassene Ärzte, ermächtigte Ärzte, ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen) die Versorgung der Krankenversicherten tatsächlich durchführen. Da es sich bei den Vertragsärzten/-zahnärzten um keine hom...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie ist durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang ist sie jedoch durch das Gesetz zur Ermittlung vo...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.2 Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit

Rz. 3 Der Bund hat nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG die Gesetzgebungskompetenz, die vertragsärztliche in einen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsbereich zu gliedern. Eine solche Regelung gehört der Sache nach zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Aufteilung in eine hausärztliche und fachärztliche Versorgung konkretisiert die abrechenbaren ärztlichen Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt worden. Durch die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 ist die Vorschrift nicht verändert worden. In diesem Zusammenhang sind jedoch die beiden Abs. 1 und 2 durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) in das SGB II eingefügt. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.5.2013 (BGBl. I S. 1167) mit Wirkung zum 1.8.2013 geändert. Durc...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 neu gefasst worden. Sie war zuvor inhaltlich in § 34 integriert. Die bisherige Vorschrift § 34a wurde mit im Wesentlichen gleichen Wortlaut § 34b. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweite...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 2.2 Gesetzlicher Prüfauftrag

Rz. 15 Ziel des Einsatzes der Innenrevision SGB II ist die Erschließung von Verbesserungspotenzialen für rechtmäßiges Verwaltungshandeln sowie eine Zunahme von Effektivität und Effizienz (performance der Jobcenter). Daher sind die gesetzlich aufgelisteten Prüffelder, zu erschließen, inwieweit Leistungen nach dem SGB II nicht, zweckmäßiger oder wirtschaftlicher zu erbringen w...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.1 Übergang von Ansprüchen nach Abs. 1

Rz. 3 Ein Anspruchsübergang von Unterhaltsansprüchen oder anderen Rechtsansprüchen nach Abs. 1 bewirkt, dass der Anspruchsinhaber nicht mehr selbst verfügungsbefugt ist. Diese Befugnis geht kraft Gesetzes auf das Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung bzw. des zugelassenen kommunalen Träger über, der/die Gläubiger/in des Anspruchs wird. Die Grundsicherungsstelle hat innerhalb...mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.3 Weitere Regeln der freien Förderung nach Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält einige Regelungen, die den weiten Gestaltungsspielraum der freien Förderung konkretisieren. Satz 2 lässt zunächst eine Kombination und Modularisierung von Maßnahmeinhalten zu. Das bedeutet, dass bei der freien Förderung verschiedene vorhandene Instrumente miteinander kombiniert werden dürfen, ein vorhandenes Instrument ganz oder teilweise mit einem neue...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt systematische, regelmäßige bundesweite Prüfungen der Durchführung bzw. Ausführung des SGB II, insbesondere die Leistungserbringung, aber auch aller anderen Aufgabenfelder, z. B. Haushaltsführung oder Aufsichtswahrnehmung, vergleichbar der Innenrevision nach dem SGB III (§ 386 SGB III). Eine Vorgängerregelung enthält auch schon § 209a AFG für das...mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.3 Vergütung für die Leistung Dritter

Rz. 17 Abs. 2 verpflichtet zu einem Qualitätsmanagement der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Dabei gilt der ökonomische Grundsatz, qualitativ hochwertige Leistungen zu einem günstigen Preis zu erhalten. Damit werden betriebswirtschaftliche Ziele verfolgt, die schon in der Vergangenheit...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.7 Vorlagepflicht

Rz. 21 Die seit 1993 bestehende Vorlagepflicht und Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde soll dazu dienen, die Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in den Vergütungsverträgen abzusichern ( BT-Drs 11/2237, S. 191). Die gesetzliche Vorgabe, bestimmte Verträge und Vergütungsvereinbarungen der Aufsichtsbehörde vorzulegen, lässt die allgemeine staatliche Aufsicht ü...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift leitet den Abschnitt "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" im Kapitel "Leistungen" ein. Der Grundsatz des Förderns ist als Gegenstück zum Grundsatz des Forderns zu verstehen (vgl. § 2). Systematisch wäre die Vorschrift besser im Ersten Kapitel (Fordern und Fördern) angeordnet worden. Einen Überblick über das 3. Kapitel gibt Rz. 3 ff. Rz. 2a Die Regelun...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.5 Rückübertragung von Ansprüchen

Rz. 24 Abs. 4 ändert zunächst nichts daran, dass Leistungsansprüche nach Abs. 1 kraft Gesetzes übergehen. Die Vorschrift räumt dem nach dem SGB II zuständigen Jobcenter aber die Möglichkeit ein, den übergegangenen Anspruch mit dessen Einverständnis auf den Leistungsberechtigten zurückzuübertragen. Die Rückübertragung steht im Ermessen der Jobcenter. Sie ist davon abhängig, d...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 legt grundsätzlich fest, dass durch das BMAS Kennzahlenvergleiche angestellt und die Ergebnisse vierteljährlich veröffentlicht werden. Kennzahlen und Kennzahlenvergleiche sind grundsätzlich auch geeignete Grundlagen für die Durchführung von Fachaufsicht und daher generell für die Aufsicht interessant. Die Basis hierfür bildet § 51b Abs. 3 Nr. 3. Diese Vorschrift...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.3 Schuldnerberatung (Nr. 2)

Rz. 14 Nr. 2 nennt die Schuldnerberatung als spezifische Leistung. Schulden bzw. eine Überschuldung sind in besonderer Weise geeignet, die Bereitschaft zu einer Erwerbstätigkeit zu minimieren, weil absehbar der gegenüber den Leistungen nach dem SGB II zum Lebensunterhalt erreichbare Hinzuverdienst zur Begleichung der Schulden aufzuwenden wäre, insbesondere aufgrund von Zwang...mehr

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.4 Ansprechpartner und Fallmanager (Abs. 3)

Rz. 39 Ein persönlicher Ansprechpartner verdeutlicht die individuelle Betreuung. Die Komplexität einer Grundsicherungsstelle – insbesondere in größeren Städten und Ballungsräumen – soll sich nicht zulasten des Eingliederungsprozesses auswirken. Es gilt, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und dem Betreuer aus der Behörde aufzubauen. Ein...mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.2 Freie Förderung nach Abs. 1

Rz. 16 § 16f entspricht einer langjährigen Forderung der an der Umsetzung des SGB II beteiligten Stellen, den Grundsicherungsstellen vor Ort einen möglichst weitgehenden Gestaltungsspielraum zu eröffnen, um die vorhandenen und sich ergebenden Möglichkeiten zur Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nutzen zu können. Das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium ist ...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

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Sauer, SGB II § 49 Innenrev... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) zum 1.1.2005 in Kraft. Abs. 1 und 3 wurden mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2011 geändert durch das Gesetz zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5 An der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte (Abs. 1a Satz 1)

2.5.1 Leistungserbringer Rz. 37 Abs. 1 a benennt die Leistungserbringer (Arztgruppen), die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, und nimmt damit eine Legaldefinition vor (Kremer/Wittmann, Zulassungsverfahren, Rz. 1471). Diese Aufzählung ist abschließend (vgl. auch BSG, Urteil v. 31.5.2006, B 6 KA 74/04 R; Warner, in: BeckOK Sozialrecht, SGB V, 73 Rz. 8). In Satz 2 wird...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.6 Vertragsschluss mit Ärzten im Ausland (Abs. 5)

Rz. 9 Soweit für die Sicherstellung der Versorgung Verträge nach Abs. 3 nicht ausreichen, können auch mit Ärzten und geeigneten Einrichtungen mit Sitz im Ausland Verträge zur Versorgung der Versicherten geschlossen werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 eine im Wesentlichen redaktionelle Anpassung erfolgt. Das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) hat mit Wirku...mehr