Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.2 Umfassende Unterstützung (Abs. 1)

Rz. 20 § 14 erfasst alle Grundsicherungsstellen nach dem SGB II, gleich ob es sich um die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit, die nach § 44b gebildeten Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen oder um zugelassene kommunale Träger nach § 6a handelt. § 76 Abs. 1 ist ausgelaufen. Nachhaltige Unterstützung zielt nach der Gesetzesbegründung zur Neufassung mit de...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.2 Zahnärztliche Versorgung

Rz. 76 Im Abschnitt 2 des Bundesmantelvertrages-Zahnärzte (BMV-Z, Stand 15.3.2019) sind Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung enthalten. Nach § 3 Abs. 1 BMV-Z umfasst die vertragszahnärztliche Versorgung insbesondere: die zahnärztliche Behandlung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 die Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen einschließlich Suprakonstruktion...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 2.6 Vorrangige Ansprüche

Rz. 28 Abs. 5 räumt Ansprüchen gegen Arbeitgeber und Schadenersatzpflichtigen nach den §§ 115, 116 SGB X Vorrang ein. Diese sind vorrangig zu verfolgen, schließen aber letztlich einen Anspruchsübergang nach § 33 im Nachrangwege nicht aus (vgl. LSG Hessen, Urteil v. 14.3.2014, L 9 AS 90/11). Es besteht ein Anwendungsvorrang, aber kein Ausschließungsvorrang. In der Grundsicher...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.3 Verordnungsermächtigung des Abs. 3

Rz. 21 Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Bemessung des Einstiegsgelds ist der Kategorie "Selbstmisstrauen" zuzurechnen. In den Gesetzesmaterialien zum früheren § 29 wird ausführlich auf die Notwendigkeit individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Ermessensentscheidungen hingewiesen. Auch auf die Risiken von Mitnahmeeffekt...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der Vorschrift werden die Grundsätze der Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie der humanen Krankenbehandlung noch einmal für alle Leistungserbringer zusammengefasst. Damit werden diese drei Prinzipien quasi vor die Klammer gezogen. In ihnen setzen sich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitssatzes einfach...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.2 Ausschließlichkeit der Hausarztzulassung

Rz. 38 Aus Abs. 1a Satz 3 bis 5 folgt, dass der Arzt entweder als Hausarzt oder als Facharzt tätig sein kann (BSG, Urteil v. 13.2.2019, 62/17 R). Nicht ausgeschlossen ist, dass ein Arzt mit einem halben Versorgungsauftrag zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und mit dem anderen halben Versorgungsauftrag fachärztlich zugelassen wird (Rademacker, in: BeckOGK SGB V, §...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.1 Inhalt der Sicherstellung

Rz. 4 Die Vorschrift richtet sich an alle Leistungserbringer, es sei denn, eine Norm bestimmt etwas anderes. Justitiable Rechtsgebote und -pflichten lassen sich aus dem allgemeinen Sicherstellungsauftrag nicht entnehmen (Ostertag, in: BeckOGK Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung bedeutet, dass gemessen ...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.3 Mitwirkende an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

Rz. 6 Ein Zusammenwirken von Krankenkassen und Leistungserbringern besteht nicht in dem Sinn, dass zwischen ihnen unmittelbare Rechtsbeziehungen bestehen (Ostertag, in: BeckOGK, Sozialrecht, SGB V, § 72 Rz. 37). Zu den Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten i. S. d. Abs. 1 gehören approbierte Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten, d. h. solche, die von der zuständigen L...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.5 Angemessene Vergütung

Rz. 8 Die angemessene Vergütung stellt ein weiteres Vertragsziel dar und gilt als wichtiges Gebot jeder ärztlichen/vertragsärztlichen Vergütungsregelung, insbesondere der Honorarverteilung (vgl. §§ 85 Abs. 4 für die vertragszahnärztliche Versorgung sowie 87b für die vertragsärztliche Versorgung). Schon deswegen, weil es sich bei der Norm des § 72 um eine Zielbestimmung hande...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.2 Dauer und Bemessung des Einstiegsgelds

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 knüpft das Einstiegsgeld an eine Erwerbstätigkeit. Dafür genügt es, wenn ein entlohntes, arbeitslosenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht oder die aufgenommene selbständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Ob die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist insoweit unerheblich. Insbesondere hindern ...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.1 Ersatzpflicht (Abs. 1)

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 bestimmt eine Ersatzpflicht kraft Gesetzes in Form eines öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruchs, die allerdings mit Bescheid geltend gemacht werden muss. Zu ersetzen sind rechtswidrig erbrachte Geld- und Sachleistungen. Die Ersatzpflicht betrifft minderjährige wie volljährige Personen. Ersatzpflichtig ist, wer durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.1 Überblick

Rz. 4 Der erste Teil der Vorschrift enthält das Ziel der kommunalen Eingliederungsleistungen, eine ganzheitliche und umfassende Betreuung und Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erreichen. Dieses Ziel ist als Anspruch des Gesetzgebers ausformuliert, der durch die Erbringung der kommunalen Leistungen zu verwirklichen ist. Daraus ergibt sich gleichzeitig ...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.1 Bildung der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 13 Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b ist die Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung, die vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt wurde und lediglich noch bis zum 31.12.2010 weiter betrieben werden durfte, damit dem Gesetzgeber die notwendige Zeit verblieb, eine verfassungsgemäße Organisation zu konstituieren. Di...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind. Anders als nach § 385 SGB III sind die Beauftragten nicht hauptamtlich zu bestellen. Damit ers...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.5 Suchtberatung (Nr. 4)

Rz. 23 Zu den kommunalen Eingliederungsleistungen gehört nach Nr. 4 auch die Suchtberatung. Suchtgefahren bestehen vorrangig bei Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen, Glücksspiel, Internet und Computer sowie gestörtem Essverhalten. Auf die Art des Suchtmittels und die Schwere des Suchtverhaltens kommt es allerdings nicht an. Sucht bedeutet Abhängigkeit. Nach der Definitio...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.3.2 Förderleistungen nach Abs. 2

Rz. 28 Abs. 2 enthält die Möglichkeit, selbständig tätige Leistungsberechtigte zu fördern, wenn und soweit dies für die weitere berufliche Tätigkeit erforderlich ist. In Betracht kommen Beratungen und die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten; berufliche Kenntnisse dürfen allerdings aufgrund des Ausschlusses in Abs. 2 Satz 2 nicht vermittelt werden. Es kommt darauf an...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.3 Wirtschaftlichkeit

Rz. 5 Das in §§ 2 und 12 für alle Leistungen der Krankenversicherung festgelegte Gebot der Wirtschaftlichkeit wird in § 70 für alle Krankenkassen und alle Leistungserbringer als Grundsatz vorgeschrieben. Alle Beteiligten, dazu zählt nach § 2 auch der Versicherte, sind für die Einhaltung dieses Wirtschaftlichkeitsgebotes gleichermaßen verantwortlich. Leistungen, die nicht not...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.2 Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden (Abs. 2)

Rz. 9 Der Bund hat keine unmittelbare Aufsichtsfunktion gegenüber den zugelassenen kommunalen Trägern. Abs. 2 regelt eine Rechtsaufsicht über die obersten Landesbehörden. Die Rechtsaufsicht betrifft die Gesetzmäßigkeit der obersten Landesbehörde als Aufsichtsstelle. Sie ist auf den Bereich beschränkt, in dem die zugelassenen kommunalen Träger Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.5 Technik der Umsetzung der Veränderungsrate

Rz. 17 Unter Veränderungsrate sind die Veränderungen der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen je Mitglied zu verstehen, und zwar bis 31.12.2007 getrennt nach dem gesamten Bundesgebiet, den neuen und den alten Bundesländern. Durch Abs. 3 ist ausdrücklich klargestellt, dass bei der Veränderungsrate keine Trennung nach alten und neuen Bu...mehr

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Sauer, SGB II § 34c Ersatza... / 2.2 Ausweitung des Ersatzanspruchs

Rz. 8 Die grundsätzlich erforderliche Personenidentität für die Leistungsberechtigung auf die vorrangige und die nachrangige Leistung wird durch eine Fiktion umgangen. Weitere Leistungen an die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gelten als Aufwendungen. Dadurch braucht der Rechtsprechung des BSG nicht entgegengetreten zu werden. Die Personenidentität ist weiterhin Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB II § 48a Verglei... / 2.2 Ermächtigung zur Rechtsverordnung

Rz. 7 Abs. 2 ermächtigt zunächst dazu, die für die anzustellenden Vergleiche heranzuziehenden Kennzahlen festzulegen. Im Gesetzgebungsverfahren ist die Ermächtigung auf die Festlegung des Verfahrens zur Weiterentwicklung der Kennzahlen und die Form der Veröffentlichung der Ergebnisse erweitert worden. Nach den Ausführungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Begründu...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.5 Art und Weise der Sicherstellung (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Als Möglichkeiten der Krankenkassen, ihrer Verbände sowie der Ersatzkassen, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen, nennt Abs. 3 Einzel- oder Gruppenverträge mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen. Dies können Verträge mit Ärzten sein, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen, die bisher privatärz...mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.4 Ausgangsentscheidungen der Träger über die gemeinsame Einrichtung

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 enthält im Kern die Konstitution der gemeinsamen Einrichtung durch die Träger. Die Trägerversammlung i. S. v. § 44c ist nach dem gesetzgeberischen Konzept zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingerichtet, denn dazu bedarf es einer gemeinsamen Einrichtung. Es blieb den Trägern unbenommen, schon 2010 Beschlüsse zur damaligen Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F....mehr

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Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.3 Erlöschen des Ersatzanspruchs

Rz. 19 Abs. 3 bestimmt eine Frist von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die zu ersetzende Leistung erbracht wurde, wie das Gesetz seit dem 1.8.2016 ausdrücklich bestimmt, als Erlöschensfrist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an, sondern auf den Monat, für den die Zahlung bestimmt ist. Dadurch beträgt die Erlöschensfrist mindestens 3 Kalende...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.3 Dokumentation der Patientendaten durch den Hausarzt

Rz. 31 Besonders wichtige Aufgaben der hausärztlichen Versorgungsfunktionen sind die Dokumentation der Patientendaten aus der ambulanten und stationären Versorgung sowie die im Einverständnis mit dem Patienten zu erfolgende Datenübermittlung an weiterbehandelnde Vertragsärzte oder Krankenhausärzte im Rahmen der berufsrechtlichen Bestimmungen. Allerdings ist das Verhältnis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.2.2 Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Rz. 16 Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der (beabsichtigten) selbständigen Tätigkeit ist i. d. R. durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu belegen. Dieser Begriff ist ursprünglich dem Recht der Arbeitsförderung über den Gründungszuschuss entnommen. Der Grundsicherungsträger ist nicht berechtigt, von der Vorlage einer externen Stellungnahme zur Tragfähigkeit der...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie ergänzt damit § 47, in dem die Aufsicht über das Regelmodell der Grundsicherung für Arbeitsuchende, nämlich die Aufgabendurchführung durch eine gemeinsame Einrichtung der beiden Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 mit einer Trägerversammlung (vgl. § 44c) geregelt wird. Rz. 3 Abs. 1 weist...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Rechtsvorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist Abs. 2 mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 16b Einstie... / 2.4 Rechtsverordnung zu Abs. 3

Rz. 24 Die aufgrund der Ermächtigung des Abs. 3 erlassene Verordnung zur Bemessung von Einstiegsgeld (Einstiegsgeld-Verordnung – ESGV) v. 29.7.2009 ist am 1.8.2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2342) und gilt i. d. F. des Regelbedarfsermittlungsgesetzes v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ab 1.1.2011. Sie unterscheidet grundsätzlich nach einer einzelfallbezogenen Bemessung (§ 1 ES...mehr

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Jansen, SGB VI § 147 Versic... / 2.2 Zusammensetzung der Versicherungsnummer

Rz. 5 Die Bestandteile der Versicherungsnummer werden in Abs. 2 geregelt. Diese Aufzählung der Bestandteile der Versicherungsnummer ist abschließend. Eine Erweiterung ist nur kraft oder aufgrund eines Gesetzes zulässig. Sie besteht aus 12 Kennzeichen. Weitere personenbezogene Merkmale darf die Versicherungsnummer nicht enthalten. Die beiden ersten Stellen enthalten die Berei...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.6 Zugelassene kommunale Träger (Abs. 6)

Rz. 25 Abs. 6 stellt Gleichklang zwischen den gemeinsamen Einrichtungen und den zugelassenen kommunalen Trägern, mithin allen Grundsicherungsstellen her, indem die Regelung bestimmt, dass die Abs. 1 bis 5 auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern anzuwenden sind. Dies betrifft also nicht allein die Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt schlecht...mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.5 Vertretung in Sitzungen kommunaler Gremien (Abs. 5)

Rz. 23 Abs. 5 verschafft der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auch Zugang zu den kommunalen Gremien. Dadurch wird es ihr möglich, ihre Anliegen unmittelbar und nicht über Dritte, z. B. den Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung, vorzutragen und Stellung zu beziehen. Rz. 24 Es obliegt dem kommunalen Träger, dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragte das...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.5 Humane Krankenbehandlung (Abs. 2)

Rz. 7 Der Begriff humane Krankenbehandlung ist durch das GRG aufgenommen worden, was aber nicht heißt, dass die Krankenbehandlung vorher inhuman gewesen wäre. Diese Formulierung in den Grundsätzen weist vielmehr darauf hin, dass bei fortschreitender Technik und Spezialisierung in der Medizin und Medizintechnik für die Zukunft Gefahren für die humane Krankenbehandlung entsteh...mehr

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Sommer, SGB V § 70 Qualität... / 2.1 Gewährleistungsverpflichtung

Rz. 3 Die Gewährleistung der Krankenkassen und Leistungserbringer bezieht sich auf eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Kenntnisse entsprechende Versorgung. Eine bedarfsgerechte Versorgung ist an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit gebunden (BSG, Urteil v. 17.2.2004, B 1 KR 5/02 R). Die früher nur im ärz...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.3 Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Abs. 3)

Rz. 14 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Abrechnung der Verwaltungskosten können insbesondere der Transparenz und Überprüfbarkeit dienen. Der Bundesrechnungshof hatte die unterschiedlichen Formen der Abrechnung kritisiert und ein einheitliches System verlangt. Rz. 15 Allgemeine Verwaltungsvorschriften stellen auch sicher, dass dem Bund keine Kosten in Rechnung gestellt w...mehr

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Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.4 Gesamtschuldner (Abs. 4)

Rz. 24 Abs. 4 bestimmt den Ersatzpflichtigen nach Abs. 1 und den erstattungspflichtigen Empfänger der rechtswidrig erbrachten Leistung als Gesamtschuldner. Dadurch kann das Jobcenter nach eigener Wahl auf einen der Schuldner oder beide Schuldner zugreifen (vgl. § 421 BGB). Rz. 25 Die Wahl des Jobcenters wird sich i.d.R. ausschließlich danach richten, wie die Ersatzpflicht bzw...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.4 Wechsel des Hausarztes

Rz. 35 Die durch § 76 garantierte freie Arztwahl des Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung schließt ein, dass der Versicherte auch den einmal gewählten Hausarzt wechseln kann, und zwar ohne eine Begründung für den Wechsel angeben zu müssen. Ein Wechsel innerhalb des Behandlungsquartals soll zwar nach § 21 Abs. 4 BMV-Ä nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erf...mehr

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Sauer, SGB II § 33 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 wurden zwischenzeitlich geändert, Abs. 2 Nr. 4 wurde gestrichen durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) mit Wirkung zum 6.8.2004 (Ar...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Überschrift entspricht dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266), ebenso der Abs. 3, während Abs. 4 gestrichen werden konnte. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 21...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.6 Besonderheit der knappschaftlichen Krankenversicherung

Rz. 9 Abs. 3 HS 1 gibt als Regelfall vor, dass die für alle Krankenkassen gültigen Ausführungen zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung auch für die knappschaftliche Krankenversicherung gelten, es sei denn, die Bundesknappschaft (die seit 1.10.2005 aufgrund des Art. 6 i. V. m. Art. 86 Abs. 4 RVOrgG unter "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" f...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.10 Heranziehung der Preisvergleichsliste (Abs. 5)

Rz. 79 Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt oder die ermächtigte Einrichtung sollen bei der Verordnung von Arzneimitteln die Preisvergleichsliste des § 92 Abs. 2 beachten. Das "Sollen" bedeutet eine Verpflichtung des Arztes. Ausnahmen sieht Satz 2 vor. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag des § 35 überschreitet, hat er gegenübe...mehr

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Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.4 Gleichmäßige vertragsärztliche Versorgung

Rz. 7 Die Regelung der vertragsärztlichen Versorgung hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erfolgen. Damit wird eine gleichmäßige Versorgung i. S. d. § 70 Abs. 1 in Deutschland gewährleistet; gleichzeitig wird sichergestellt, dass sowohl das Gesetz als auch die Richtlinien von allen Beteiligten zwingend zu beacht...mehr

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Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.6 Unterstützungskombinationen

Rz. 24a Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 können auch Elemente der Eingliederungsleistungen nach § 16a integrieren, die Beratungsleistungen nach § 16a selbst dürfen aber nicht ersetzt werden. Rz. 24b In Bezug auf Leistungen nach § 16f haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass diese nicht als Rechtsgrundlage zur Finanzierung von kommunalen Aufgaben und Landesaufgaben herang...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.7 Datenmitteilung (Abs. 6)

Rz. 10 Damit die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin ihre Aufgaben erfüllen kann, enthält Abs. 6 Bestimmungen, dass die per Gruppen- oder Einzelvertrag gebundenen Ärzte oder Einrichtungen befugt und verpflichtet sind, die für die Abrechnung und die Durchführung der Krankenversicherung notwendigen Angaben aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen. Dies ist notwend...mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.4 Verfahren

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 verlangt eine Zielbeschreibung zu den beabsichtigten Leistungen, die zur freien Förderung eingesetzt werden soll. Das hat vor Förderbeginn zu geschehen. Damit kann z. B. der Beauftragte für den Haushalt (vgl. § 44f) beurteilen, ob die Maßnahme mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist. Zielbeschreibungen müssen nicht durch ...mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.2.1 Überblick

Rz. 13 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen für die Förderung einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit. Das bedeutet einerseits, dass Förderleistungen für eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit gewährt werden können, ohne dass die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen und umgekehrt, dass bei einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit eine Förderung ohne Erfü...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.6 An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte

Rz. 49 Die fachärztliche Versorgung wird durch vertragsärztlich tätige Fachärzte durchgeführt, die nicht hausärztlich tätig sind. Die Facharztbezeichnungen ergeben sich aus dem ärztlichen Berufsrecht, insbesondere den länderrechtlichen Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern. In Betracht kommen für die vertragsärztliche Versorgung neben dem Fachgebiet Allgemeinmedizin weite...mehr

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Sauer, SGB II § 48 Aufsicht... / 2.1 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt nur, dass den zuständigen Landesbehörden die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a obliegt. Dabei ist kein Unterschied zu machen, ob die alleinige kommunale Trägerschaft bereits seit dem 1.1.2005 besteht, am 1.1.2012 oder 1.1.2017 neu hinzukommt oder nach Maßgabe des § 6a Abs. 7 ein anderes Gebiet umfasst als bei der ursprünglichen Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.4 Auswirkungen des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität

Rz. 15 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität bedeutet allerdings keinen Stillstand der medizinischen Leistungsfähigkeit der Gesundheitswirtschaft. Bei einer Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, bei steigenden Löhnen und Gehältern, einer sich nach oben entwickelnden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Rentener...mehr

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Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13 Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise (Abs. 8)

Rz. 84 Die Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise gemäß Abs. 8 der Vorschrift bezieht sich auf die vertragsärztliche Verordnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heilmitteln innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Insbesondere die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben inzwischen ein Ausgabenvolumen erreicht, welches in der ambulant...mehr