Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.9 Umzugskosten

Rz. 362 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können vom kommunalen Träger bzw. der gemeinsamen Einrichtung als Ermessensleistungen nach Abs. 6 übernommen werden. Erstattungsfähig sind nur angemessene Kosten. Dies hat das BSG für Umzugskosten aus der Überlegung abgeleitet, dass ohne die Regelung des Abs. 6 Satz 2 die Umzugskosten in diesen Fällen nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Meh...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgergeld/Sozialhilfe)

Zusammenfassung Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbr...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Bürgergeld, Grundsicherung/Sozialhilfe

A. Allgemeines Rz. 1 Sozialhilfe und Bürgergeld bzw. Grundsicherung (bis zum 31.12.2022: Arbeitslosengeld II; bis zum 31.12.2004: Arbeitslosenhilfe) sind steuer- und nicht beitragsfinanzierte Systeme staatlicher Daseinssicherung. Sie kommen nur Bedürftigen zu Gute. Bei erwerbsfähigen Bedürftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hab...mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis

Hilfebedürftige, deren Lebensumstände eine besondere Unterstützung durch den Träger der Sozialhilfe rechtfertigen, haben Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung. Die in den Regelbedarfsstufen enthaltenen Leistungen genügen in diesen Fällen nicht, um der gegebenen Bedarfssituation gerecht zu werden. Die Mehrbedarfe gehören deshalb zum Existenzminimum. Es handelt sich hierbei um ...mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Die Regelbedarfsleistungen der Sozialhilfe können durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt; meistens als zusätzlicher prozentualer Anteil vom Regelbedarf. 7 Lebensumständen (Fallgruppen) wurde ein Mehrbedarf zugeordnet. Liegt eine der Fallgruppen im Einzelfall vor, wird von Amts wegen der entsprechende Mehrbedarf festges...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / Zusammenfassung

Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, di...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 1 Anspruchsberechtigte

Leistungen für den Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können Schüler erhalten, die Bürgergeld (hier gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG die Leistung für ein Kind...mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.2 Werdende Mütter

Der Mehrbedarf für werdende Mütter beträgt 17 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe und ist nach der 12. Schwangerschaftswoche zu gewähren.[1] Der Mehrbedarfszuschlag endet mit dem Ablauf des Geburtsmonats. Der Mehrbedarf beträgt derzeit (Stand: 1.1.2024):mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 4 Nebeneinander gewährte Mehrbedarfe

Sämtliche Mehrbedarfszuschläge können nebeneinander gewährt werden, soweit sie sich nicht gegenseitig ausschließen.[1] Die Obergrenze für nebeneinander anerkannte Mehrbedarfszuschläge ist jedoch die jeweils maßgebende Regelbedarfsstufe.mehr

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Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 3 Besonderer unabweisbarer Bedarf

Ein Mehrbedarf wird darüber hinaus anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann. Weitere Voraussetzung ist, dass ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.7 Schüler

Der Mehrbedarf wird für Schüler anerkannt, die aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen oder schulischer Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften (mit ISBN-Nummer) haben. Die Höhe entspricht den Aufwendungen für die Schulbücher oder gleichstehenden Arbeitsheften.mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 2 Zweck

Die Leistung dient insbesondere dazu, hilfebedürftigen Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Das sind insbesondere Verbrauchsmaterialien (Hefte, Schreibutensilien, Taschenrechner usw.) sowie Schulrucksack bzw. -ranzen und Sportsachen. Berücksichtigt sind auch zeitgemäße schulische Anforderungen. Dabei finden neue o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.6 Personen mit dezentraler Warmwasseraufbereitung

Es kommen nur solche Leistungsberechtigten in Betracht, die dezentral ihr Warmwasser erzeugen und aus diesem Grund keine Leistungen für die Warmwasseraufbereitung gemäß § 35 Abs. 4 SGB XII erhalten. Dezentral bedeutet dabei, dass die Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser nicht bereits in den Bedarfen für Heizung enthalten sind und deshalb zusätzlich übernommen werden mü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.1 Ältere/voll erwerbsgeminderte Personen

Dieser Mehrbedarf setzt voraus, dass Leistungsbezieher entweder die Altersgrenze erreicht haben oder voll erwerbsgemindert sind und gleichzeitig einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" besitzen. Dem Schwerbehindertenausweis mit einem Merkzeichen "G" steht der Feststellungsbescheid einer nach § 69 Abs. 4 SGB IX zuständigen Behörde gleich. Dies erspart Verwaltungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.5 Personen mit kostenaufwendiger Ernährung

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Der Mehrbedarf kann auch für aus medizinischen Gründen e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.3 Alleinerziehende

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird nur dann gewährt, wenn der oder die Leistungsberechtigte allein für die Pflege und Erziehung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich ist.[1] Dieses ist bei Wohngemeinschaften oder im Frauenhaus nicht der Fall. Bei allein lebenden Elternteilen ist von dem Anspruch auf Mehrbedarf in aller Regel auszugehen. Hingegen beda...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 1 Ergänzende finanzielle Hilfe zum Regelbedarf

Bestimmte Leistungen sind nicht vom Regelbedarf erfasst und erfordern wegen ihrer besonderen Bedeutung eine ergänzende finanzielle Absicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber anerkannt und in § 30 SGB XII geregelt. Die Aufzählung in § 30 SGB XII ist abschließend. Darüber hinausgehende Bedarfssituationen sind also im Regelbedarf erfasst und begründen keinen Anspruch auf einen Meh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 3 Höhe/Auszahlungszeitpunkt

Die Leistung des Schulbedarfspakets wurde zum 1.8.2019 auf schuljährlich 150 EUR festgelegt. Der Betrag wird jeweils im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Regelbedarfe dynamisiert. Seit 1.1.2024 beträgt die Leistung schuljährlich 195 EUR. Der Gesamtbetrag wird auf die beiden Schulhalbjahre aufgeteilt, indem regelmäßig zum 1.8. eines Jahres 130 EUR und regelmäßig zum 1.2....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.4 Menschen mit Behinderungen

Der Mehrbedarf i. H. v. 35 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe wird Menschen mit Behinderungen bewilligt, sofern sie Eingliederungsleistungen zur schulischen Ausbildung erhalten.[1] Es steht im Ermessen des Leistungsträgers, ob dieser den Mehrbedarf auch im Anschluss an die Eingliederungshilfe für einen gewissen Übergangszeitraum gewährt. Dies kann z. B. eine berufliche Einar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nichteheliche Lebensge... / A. Allgemeines

Rz. 1 Sozialhilfe und Bürgergeld bzw. Grundsicherung (bis zum 31.12.2022: Arbeitslosengeld II; bis zum 31.12.2004: Arbeitslosenhilfe) sind steuer- und nicht beitragsfinanzierte Systeme staatlicher Daseinssicherung. Sie kommen nur Bedürftigen zu Gute. Bei erwerbsfähigen Bedürftigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geht das B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnersatz / 6.3 "Unzumutbare Belastung" bestimmter Personenkreise

Bei Empfängern von Sozialhilfe, Beziehern von Bürgergeld und Beziehern von Leistungen nach dem BAföG wird unterstellt, dass sie unzumutbar belastet sind; eine Einkommensprüfung erfolgt demnach nicht. Das gilt auch für in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise von einem Träger der Sozialhilfe oder einem Träger der Kriegsopferf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / 4 Versicherungsschutz beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Sofern der Haftentlassene nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfüllt und nach der Haftentlassung Sozialhilfe bezieht, wird der Versicherungsschutz entweder über eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung unter den o. g.[1] Voraussetzungen sichergestellt oder es kom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 3 Vorrangigkeit der Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeleistungen sind gegenüber Sozialleistungen, die von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängen, grundsätzlich vorrangig. Es besteht ein Anspruch auf fürsorgerische Leistungen – insbesondere Sozialhilfe –, wenn gegenüber der Pflegekasse kein Leistungsanspruch besteht, weil Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI nicht vorliegt.[1] Hinweis Eingliederungshilfe für Menschen mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 2.2 Mitverschulden

Ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens durch ein mitwirkendes Verschulden oder eine mitwirkende Verantwortlichkeit des Geschädigten begrenzt, geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe der Anteil des Anspruchs über, der dem Prozentsatz des Haftungsanteils des Schädigers entspricht.[1] Ist der Geschädigte z. B. zu 50 % an ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beitragseinstufung der Sozialhilfeempfänger

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen, nach denen die Beiträge der freiwillig versicherten Sozialhilfeempfänger bemessen werden, zählen nur die eigenen Einnahmen des Mitglieds. Dazu zählen die dem Mitglied persönlich zustehende Sozialhilfe (Regelsatz, Mehrbedarf für die Alleinerziehung, die vom Sozialhilfeträger übernommenen Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / Zusammenfassung

Begriff Leistungen für Unterkunft und Heizung, vielfach auch "KdU" genannt, sind Bestandteil des Bürgergeldes oder auch der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie sind damit Teil des sozio-kulturellen Existenzminimums. Im Rahmen der genannten Leistungen werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als Bedarf a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Nichteheliche Lebensge... / C. Übergang und Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialträger, Erbenhaftung

Rz. 13 Aus der Kautelarpraxis spielen neben der verschärften Bedürftigkeitsprüfung das Bürgergeld (SGB II) und die Sozialhilfe (SGB XII) vor allem im Kontext von Übertragungsverträgen (Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung des Schenkers gemäß § 528 BGB) und beim Behindertentestament insbesondere wegen der Vorschriften über den kraft Gesetzes erfolgenden Übergang alle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung... / 5 Basistarif

Wer sich ab dem 1.1.2009 privat versichert, kann in den brancheneinheitlichen Basistarif wechseln. Die privaten Versicherungsunternehmen sind aber verpflichtet, auch andere Personen in diesen Tarif aufzunehmen. Dazu gehören: freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Kasse in den ersten 6 Monaten der freiwilligen Mitgliedschaft, Nichtversicherte, die weder in der gesetzlichen K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 2.4 Kostenaufwendige Ernährung

Wie in der Sozialhilfe wird auch bei kostenaufwendiger Ernährung ein Mehrbedarf in angemessener Höhe gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Mehrbedarf aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Für die Höhe dieses Mehrbedarfs wird in der Regel auf die vom "Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge" entwickelten Empfehlungen verwiesen. Im Einzelfall ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des Bürgergeldes und der Sozialhilfe. 1.1 Karenzzeit Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Kar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.1 Karenzzeit

Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Karenzzeit gilt nicht für die Aufwendungen für die Heizung, diese werden wie die Unterkunftskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 4.1 Wechselrecht

Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur Hilfebedürftigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 9 Direktzahlung an den Vermieter/andere Empfangsberechtigte

Bürgergeld und Sozialhilfe werden in der Regel an die Leistungsberechtigten ausgezahlt. Eine (teilweise) Auszahlung der Leistungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte ist aber möglich, wenn Leistungsberechtigte dies beantragen. Auch wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würden, oder wenn die zwec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 6 Umfang der Schadensersatzansprüche

Der Umfang der Ansprüche entspricht dem Schadensersatzanspruch des Geschädigten, begrenzt allerdings durch die Leistung des Sozialversicherungsträgers. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten resultiert aus § 249 BGB. Danach hat der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand (Unfall,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 1 Forderungs-/Rechtsübergang

Der auf einer anderen gesetzlichen Vorschrift (außerhalb des Sozialgesetzbuches) beruhende Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den (Sozial)Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.2 Ausgeschlossene Haushaltsmitglieder

Haushaltsmitglieder, die eine Sozialleistung mit ähnlichem Charakter[1] erhalten, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung der jeweiligen Leistung die Kosten der Unterkunft ganz oder teilweise berücksichtigt wurden. Das sind insbesondere das Bürgergeld nach dem SGB II sowie die Sozialhilfe. Diese umfasst dabei sowohl die "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Hilfsbedürftigkeit

Rn. 380 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Hilfsbedürftig" sind die in § 53 AO genannten Personen unter den dortigen Tatbestandsvoraussetzungen, dh (BFH vom 19.04.2021, VI R 8/19, BStBl II 2021, 909), die Person muss infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sein oder ihre Bezüge dürfen nicht höher sein als das 4-fache des Regelsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Übersicht über die Regelungen im 1. Abschnitt des BKGG

Rn. 922 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übersicht über die weiteren Regelungen im 1. Abschnitt des BKKG:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

Rn. 141 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 3 Nr 2a EStG aF befreite folgende Leistungen nach dem SVG von der ESt:mehr