Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialplan

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.1 Transferkurzarbeitergeld (Abs. 1)

Rz. 10 Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kug zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transferkurzarbeitergeld) nach Abs. 1, wenn und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind, die betrieblichen Voraussetzungen erf...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.3.2 Bestehende Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 49 Durch die Förderung darf der Arbeitgeber nicht von bestehenden Verpflichtungen entlastet werden, Abs. 3 Satz 2. Hierunter sind u. a. solche vertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder Sozialpläne zu verstehen, in denen sich der Arbeitgeber zur alleinigen Finanzierung von Eingliederungsmaßnahmen bereit erklärt hat (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 110 Rz. 3). ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Die Kündigungsschutzklage, hilfsweise Nachteilsausgleich

Rz. 47 Der Gesetzgeber hat zum Schutze des Arbeitnehmers mit § 42 Abs. 2 GKG [41] für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Norm geschaffen, die den Streitwert auf einen Quartalsverdienst begrenzt. Ein Quartalsverdienst ist etwas anderes als ein dreifacher Monatsverdienst. Bei dem Quartalsverdienst werden ...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / D. Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle

Rz. 15 Auch für die Anfechtung eines Spruchs der Einigungsstelle kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Anwalt erhält für die erstinstanzliche Vertretung Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV und für die zweitinstanzliche Vertretung nach Nrn. 3200 ff. VV, worauf die Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 VV verweist. Rz. 16 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Inhalt des S...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / E. Kostentragung nach § 80 BetrVG

Rz. 32 Neben der Zuziehung eines Rechtsanwaltes im Rahmen von § 40 BetrVG kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als Sachverständigen i.S.v. § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuziehen. Die Ausübung dieses Rechts bedarf der näheren Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Thema, Person, Kosten, Zeitpunkt). Bei Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat zu seiner Unterstützun...mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Online-Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Aufl. Stand 2014 (zit.: RMOLK RVG-Bearbeiter) Bertelsmann, Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, 2000 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Aufl. 2020 Brieske, Die anwaltliche Honorarvereinbarung, 2 Aufl. 2006 Buschbell, Rationelle Rechtsschutzkorrespondenz, ...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.1 Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

Rz. 15 Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu passivieren, soweit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.[1] Im Überschuldungsstatus tritt jedoch an die Stelle des vorsichtigen Schätzwerts nach HGB der erwartete Wert, unter Berücksichtigung des Umstandes, dass in einer wirtschaftlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.1 Verfahren

Das Verfahren bis zur Letztentscheidung der Einigungsstelle (§ 75 BPersVG) gilt für Anträge nach § 78 Abs. 1 Nr. 12 BPersVG Absehen von Stellenausschreibung § 79 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG Sozialeinrichtungen § 79 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG Sozialpläne § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Arbeitszeit § 80 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG Arbeitszeitmodelle § 80 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG Gestaltung der Arbeitsplätze § 80 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1.2 Mitbestimmung nach § 79 BPersVG

Auch im Hinblick auf den gesamten Bereich der sozialen Angelegenheiten i. S. v. § 79 BPersVG wird das Initiativrecht gemäß § 77 Abs. 1 BPersVG gewährt. Auch hier unterscheidet § 77 Abs. 2 BPersVG im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit. Nur bei Angelegenheiten über die Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen i. S. d. § 79 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG und im Zusammen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.3 Abstimmungen

Rz. 7 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG können die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, mit Stimmenmehrheit beschließen, dass sie an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilnehmen. Damit wird es den Arbeitnehmern in einem verselbstständigten Betriebsteil an die Hand gegeben, durch einfache Abstimmung, die an keine bestimmte Form gebund...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bergarbeiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Sachbezugswerte für Deputatkohle gibt es seit 1992 nicht mehr; der geldwerte Vorteil aus Deputaten bleibt bis zu 1 080 EUR im Kalenderjahr steuerfrei (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 10 ff). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Wert der unentgeltlich gestellten Arbeitsschutzkleidung von Bergarbeitern ist steuerfrei (§ 3 Nr 31 EStG, > R 3.31 LStR;...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Sozialplan

Rz. 143 Im Rahmen einer Betriebsänderung muss der Insolvenzverwalter nach § 111 BetrVG einen Sozialplan verhandeln und erstellen, um die Nachteile, die ggf. durch die Betriebsänderung entstehen, auszugleichen. § 123 InsO regelt den Umfang des Sozialplanes. Sozialplanansprüche werden auf bis zu 2,5 Monatsverdienste (§ 10 Abs. 3 KSchG) der von der Entlassung betroffenen Arbeit...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Sozialplan

Rz. 764 Muster 4.85: Sozialplan Muster 4.85: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 148 Muster 21.27: Sozialplan Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _____ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer folgender Sozialplan geschlossen: § 1 Geltungsber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / I. Interessenausgleich und Sozialplan

1. Typischer Sachverhalt Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159] 2. Rechtliche Grundlagen a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG) Rz. 731 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Auswirkungen des Sozialplanes auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 761 Die Betriebspartner müssen bei der Ausgestaltung des Sozialplanes auch die Auswirkungen auf die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beachten.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Einigungsstelle

Rz. 746 Die Einigungsstelle hat nach § 112 Abs. 5 S. 1 BetrVG bei ihrer Entscheidung über einen Sozialplan sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten. Im Rahmen billigen Ermessens muss sie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls L...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 730 Die xy-GmbH, bei der ein Betriebsrat besteht, beabsichtigt, einen Betriebsteil stillzulegen. Der Geschäftsführer der xy-GmbH bittet, das Verfahren bei der Stilllegung des Betriebsteils darzustellen.[1159]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Unterrichtung des Sprecherausschusses

Rz. 756 Besteht ein Sprecherausschuss, so hat der Unternehmer neben dem Betriebsrat auch den Sprecherausschuss über eine geplante Betriebsänderung rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, soweit durch die Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile für die leitenden Angestellten entstehen können. Gem. § 32 Abs. 2 S. 2 SprAuG hat der Unternehmer mit dem Sprecherausschuss Maß...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG

Rz. 753 Der Sozialplan ersetzt weder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG.[1206] Die Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats gem. § 102 BetrVG besteht auch bei Massenentlassungen.[1207] Der Betriebsrat ist also vor jeder Kündigung zu hören. Eine ohne ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kün...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 472 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 759 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt wird

Rz. 755 Sofern beabsichtigt ist, Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG einzuführen, ist darauf zu achten, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gewährleistet sind.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung)

Rz. 763 Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Interessenausgleich zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG) Rz. 731 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Unterrichtung der Arbeitnehmer in der Betriebsversammlung

Rz. 758 Schließlich kann eine Verpflichtung des Arbeitgebers bestehen, in der Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 2 BetrVG über die geplante Betriebsänderung zu berichten, da regelmäßig das Personalwesen des Betriebes und dessen wirtschaftliche Lage und Entwicklung betroffen sind. Die Berichtspflicht findet ihre rechtliche Grenze in der Gefährdung von Betriebs- und/oder Gesch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / n) Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigung der Arbeitsverhältnisse

Rz. 760 Wegen der unterschiedlichen Kündigungsfristen ist für jeden Mitarbeiter gesondert festzustellen, wann die Kündigung ausgesprochen werden muss, um das Arbeitsverhältnis fristgerecht zu beenden. Entsprechend vorher muss die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG durchgeführt werden.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 766 Betriebsvereinbarungen[1209] werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen. Sie gelten in räumlicher Hinsicht in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. In persönlicher Hinsicht erstreckt sich die Betriebsvereinbarung grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können nur solche ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Information des Betriebsrats (§ 111 S. 1 BetrVG)

Rz. 731 Nach § 111 S. 1 BetrVG hat der Unternehmer in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betrie...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG)

Rz. 733 Verhandlungsgegenstand des Interessenausgleichsverfahrens ist das "ob und wie" der Betriebsänderung. Es wird ausgehandelt, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die geplante Betriebsänderung durchgeführt werden soll. Argumente der Geschäftsleitung bei den Interessenausgleichsverhandlungen sind z.B. Verluste und die dadurch begründete Notwendigkei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Beteiligung des Wirtschaftsausschusses

Rz. 757 Unabhängig von der Beteiligung des Betriebsrats hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss vor einer geplanten Betriebsänderung zu informieren (§ 106 BetrVG). Der Zeitpunkt der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses wird im Regelfall mit dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 111 BetrVG zusammenfallen.[1208] Die Unterrichtungspflicht gegenüber de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Beratung mit dem Betriebsrat (§ 111 S. 2 BetrVG)

Rz. 732 Die umfassende Beratung mit dem Betriebsrat erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Unterrichtung des Betriebsrats. Die Beratung dient der Klärung der Frage, ob die Durchführung der geplanten Betriebsänderung wirklich notwendig ist. Außerdem wird über die Bedingungen, unter denen die Betriebsänderung durchgeführt wird, und die damit verbundenen sozialen und personell...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 A, geboren 1965, war von 2004 bis April 2019 als Kabelwicklerin (Wickeln von Motoren-Ankern) bei einem Unternehmen der Elektrobranche beschäftigt. Sie erhielt im September 2019 ein Schreiben des Arbeitgebers, mit dem ihr zum 30.4.2020 gekündigt wurde. Zur Begründung hieß es darin, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und der Einführung neuer Fertigungsverfahren viel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG)

Rz. 754 Gem. § 92 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Verm...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Interessenausgleich

Rz. 141 Der Insolvenzverwalter hat vor den von ihm beabsichtigten Betriebsänderungen oder einer Betriebsschließung das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu beachten. Er muss mit dem Betriebsrat vor der Durchführung dieser Maßnahme über einen Interessenausgleich zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile verhandeln, § 111 Abs. 1 BetrVG. Bei Scheitern dieser Verhandlunge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Sperrzeit

Rz. 469 Nach § 159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Wichtig sind alle Gründe, die es für den Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gemeinschaft der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lasse...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Berufungsbegründung

Rz. 25 Muster 37.6: Berufungsbegründung Muster 37.6: Berufungsbegründung An das Landessozialgericht _____ In Sachen _____ gegen Bundesagentur für Arbeit, _____ Az. _____ beantragen wir namens und in Vollmacht der Klägerin zu erkennen: Das Urteil des SG vom _____ und der Bescheid vom _____ in Gestalt des Widerspruchsbescheides _____ vom _____ zu Az. _____ werden aufgehoben und die Be...mehr