Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialrecht

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / b) Arbeitslosengeld

Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit gehört nach § 137 Abs. 1 SGB III u.a. die Erfüllung der Anwartschaftszeit. Diese hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143 SGB III) mind. zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, § 142 Abs. 1 S. 1 SGB III. Die hiervon abweichende Sonderregelung für kurzzeitig befrist...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / aa) Örtliche Zuständigkeit

Eine dieser Normen ist § 57 Abs. 1 S. 1 SGG, wonach "örtlich zuständig das Sozialgericht ist, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat". Zweck der Norm ist, dem Kläger weite Wege zum Gericht zu ersparen. Insbesondere ältere oder/und behinderte Menschen sind auf Vergünstigungen dieser Art angewiesen.mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 2. Krankenversicherung (SGB V)

In der zweiten Jahreshälfte 2015 und zum 1.1.2016 haben mehrere Gesetze zu Änderungen im SGB V geführt. a) Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aa) Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen Das seit dem 23.7.2015 in Kraft getretene vorerwähnte Gesetz führt u.a. zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Mensche...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / cc) Kostenfreies Verfahren

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für den in § 183 SGG benannten Personenkreis kostenfrei. Sinn dieser Vorschrift ist es, ihn aus sozialen Gründen nicht mit Kosten eines Gerichtsverfahrens zu belasten. Normzweck ist auch, dass ein Kläger, der die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen will, seine Entscheidung treffen kann, ohne ein finanzielles Ris...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 2. Höhere Zuschläge für Mehrbedarf und Warmwasser

Die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II bzw. § 30 SGB XII werden als prozentuale Anteile des Regelbedarfs festgesetzt. Aufgrund dieser Koppelung erhöhen sich mit den Regelsätzen auch die Mehrbedarfszuschläge.mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Pflegeversicherung (SGB XI)

Die wesentlichen Teile des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vom 28.12.2015 treten erst zum 1.1.2017 in Kraft (Art. 8 Abs. 2 PSG II). Einige Regelungen gelten jedoch bereits seit dem 1.1.2016: Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds während einer Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI wird bis zu acht Wochen und während einer Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für bis ...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / c) Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

Dieses zum 1.1.2016 in Kraft getretene Gesetz schließt bisher bestehende ambulante Versorgungslücken bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach Krankenhausaufenthalt (§ 37 SGB V) für die Haushaltshilfe bei ambulanter Behandlung (Pflichtleistung nach § 38 Abs. 1 S. 3 SGB V) und hinsichtlich der Kurzzeitpflege als Krankenhausnachsorge, § 39c SGB V. Damit wird...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 1. Höhe der Leistung (Mietzuschuss)

Die Höhe des Mietzuschusses hängt ab von der Höhe der Miete (§§ 9, 11 WoGG), der jeweiligen Mietstufe (§ 12 WoGG), der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 ff. WoGG) und der Höhe des anzurechnenden Haushaltseinkommens (§§ 13 ff. WoGG). Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Berechnung nach § 19 WoGG nebst den Anlagen 1 und 2 zu § 19 Abs. 1 u. Abs. 2 W...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 4. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII) bei Auslandsaufenthalten

Mit Wirkung ab dem 1.7.2017 bestimmt ein neuer § 41a SGB XII: Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr. Hinweis: Zum Leistungsanspruch bei mehrmonatigen Auslandsaufen...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 2. Versicherungspflicht für Pflegepersonen

Mit Wirkung ab dem 1.1.2017 regelt § 26 Abs. 2b SGB III die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung neu: Versicherungspflichtig sind danach Personen in der Zeit, in der sie als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 gem. § 15 Abs. 2 S. 6 SGB XI in der ab dem 1.1.2017 geltenden Fassung in einem zeitlichen Umfang von minde...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 2. Anrechnung von Einkommen/Vermögen

Während Einkommen grundsätzlich bei der Bemessung des Wohngelds anzurechnen ist (§§ 13 ff. WoGG), finden sich keine konkreten Regelungen zum Einsatz von Vermögen. Es gibt nur die allgemein gehaltene Vorschrift in § 21 Nr. 3 WoGG, wonach ein Wohngeldanspruch nicht besteht, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Nach Ziff. 21....mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 4. Höherer Kinderzuschlag ab Juli 2016

Der Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) bezweckt durch eine Kombination von Lohn, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, Familien mit niedrigem Einkommen die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II zu ersparen. Die Anfang 2005 eingeführte Leistung belief sich pro Kind über maximal 140 EUR und wird ab Juli 2016 um 20 EUR auf 160 EUR monatlich erhöh...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Erhöhung der Rentenansprüche bei Rentenbezug

Bisher waren nach § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VII Bezieher einer Vollrente versicherungsfrei und zwar auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Nunmehr bestimmt die Vorschrift, dass Personen versicherungsfrei sind, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Vollrente wegen Alters beziehen. Demnach besteht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keine V...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 3. Freiwillige Beitragszahlungen bzw. Ausgleichszahlungen für Frührentner

Bezieher einer vorgezogenen Altersrente können seit dem 1.1.2017 erstmals freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und so etwa Rentenabschläge ausgleichen und ihre Rentenhöhe steigern. Möglich ist das solange, bis das reguläre Rentenbezugsalter erreicht wird. Die maßgebliche Änderung ergibt sich in dem neuen Text von § 7 Abs. 5 SGB VI. Hinweis: Ab ...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Möglichkeiten der Beschleunigung

Verzögerungen sind nicht immer vom Gericht zu verantworten. In mehr als der Hälfte der Prozesse der ersten Instanz holt der Richter ein schriftliches Gutachten ein. Nicht selten erstattet der Sachverständige das Gutachten nicht innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist. In diesen Fällen sollten die Beteiligten auf das Gericht einwirken, damit es den Sachverständigen dara...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / c) Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Ausländer/-innen

Aufgrund des oben erwähnten Gesetzes zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015 (s.o. I. 3.) hat der Gesetzgeber § 59 Abs. 2 SGB III dahingehend geändert, dass die dort genannten geduldeten Ausländerinnen und Ausländer (§ 60a Aufenthaltsgesetz) während einer betrieblich durchgeführten Berufsausbildung bereits dann gefördert werden, wenn sie sich seit m...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / aa) Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen

Das seit dem 23.7.2015 in Kraft getretene vorerwähnte Gesetz führt u.a. zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen. § 22a SGB V sieht für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (i.S.d. § 45a SGB XI) und für Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII erhalten, einen Anspruch auf ein individuelles Präventio...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / bb) Fristwahrung bei Unzuständigkeit

§ 91 SGG regelt die Fristwahrung bei Unzuständigkeit: Die Frist für die Erhebung der Klage gilt auch dann als gewahrt, wenn die Klageschrift innerhalb der Frist statt bei dem zuständigen Gericht der Sozialgerichtsbarkeit bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde eingegangen ist. Der besondere Schutz für...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 1. Höhere Regelsätze

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII), bei der allgemeinen Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 SGB XII), beim Arbeitslosengeld II (§§ 19 f. SGB II) wurden die Regelsätze ab dem 1.1.2016 um 1,24 % erhöht. Alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) erhalten nun monatlich 404 EUR statt bislang 399 EUR. Entsprechend...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / cc) Ärztliche Zweitmeinung

Versicherte, bei denen die Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt wird, bei dem insbesondere im Hinblick auf die zahlenmäßige Entwicklung seiner Durchführung die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist (wenn also auffällig häufig operiert wird), haben gem. § 27b Abs. 1 S. 1 SGB V Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei einem ...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Objektive Beweislast

Im sozialgerichtlichen Verfahren herrscht die Untersuchungsmaxime: Das Gericht erforscht von Amts wegen den Sachverhalt, die Beteiligten sind dabei heranzuziehen (§ 103 SGG). Man sollte annehmen, dass Beweislastfragen angesichts dieser Rechtslage keine Rolle spielen. Das ist nicht der Fall, vielmehr gilt Folgendes: In Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine (...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Neue Dienstanweisungen zur Sperrzeitregelung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Dienstanweisung zu § 159 SGB III (Sperrzeitregelung) mit Stand 12/2016 aktualisiert und hierbei für Aufhebungsverträge den Anwendungsbereich des „wichtigen Grundes“ deutlich erweitert. Für Aufhebungsverträge – arbeitsgerichtliche Vergleiche waren i.d.R. nicht sperrzeitrelevant – besteht hiernach ein wichtiger Grund bei einer Eigenlö...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / IV. Rentenrecht

Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben („Flexi-Rentengesetz“ v. 8.12.2016, BGBl I, S. 2838) hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, die teils bereits seit dem Jahresanfang gelten und i.Ü. zum 1.7.2017 in Kraft treten werden (s. hierzu ausführlich Rolfs NZS 2017, 164). Hie...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 2. Leistungsausschlüsse für Ausländer

Durch das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung vom 28.12.2016 (BGBl I, S. 3155) hat der Gesetzgeber im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG – das Ausländern, die nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 SGB II dort von Leistungen ausgeschlossen sind, Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII zugesprochen hat (s. hierzu Pattar/Sartoriu...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 5. Ausschluss der Familienversicherung für SGB II-Berechtigte

Die bisherige Familienversicherung (die generell beitragsfrei ist) von Arbeitslosengeld II-Beziehern (§ 10 SGB V) ist seit Anfang dieses Jahres ausgeschlossen. Allerdings bleiben die Betroffenen weiterhin gesetzlich krankenversichert nach § 5 Abs. 5a, S. 3, 4 SGB V und sind nunmehr nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V als eigenes Mitglied versicherungspflichtig. Die entsprechenden B...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 2. Neue Hinzuverdienstregelung

Mit Wirkung ab dem 1.7.2017 gibt es neue Hinzuverdienstregelungen für Frührentner, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht hatten. Ein Anspruch auf Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bestand nur, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird, § 34 Abs. 2 S. 1 SGB VI. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt derzeit bei einer Altersrente als Vollrente 450 EUR...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 4. Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente

Der Gesetzgeber hat bei der Erwerbsminderungsrente ab Juli 2014 eine Verbesserung insoweit durchgeführt, als die Zurechnungszeit, die gem. § 59 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI mit dem Eintritt der Erwerbsminderung beginnt, vom 60. bis zum 62. Geburtstag verlängert wird. Für diesen Zeitraum werden bei der Rente zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die nach der Gesamtleistungsbewertu...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 5. Änderungen im SGB II

Durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz vom 26.7.2016 (BGBl I, S. 1824) hat es eine Reihe von Änderungen gegeben, die überwiegend bereits zum 1.8.2016 in Kraft getreten sind (s. hierzu näher info also 2016, 195 ff.). Zu diesen Änderungen gehören etwa: In § 22 Abs. 10 SGB II bestimmt der Gesetzgeber nunmehr, dass zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft u...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / bb) Schnellere Facharztbehandlung

§ 75 Abs. 1 lit. a SGB V will den Versicherten einen schnelleren Zugang zum Facharzt durch Terminservicestellen verschaffen. Diese Stellen hatten die kassenärztlichen Vereinigungen bis zum 23.1.2016 einzurichten. Patienten soll bei Vorliegen einer Überweisung zum Facharzt binnen einer Woche ein Behandlungstermin vermittelt werden (aber nicht bzw. nicht zwingend bei einem Fac...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 1. Neue Regelbedarfe im SGB II bzw. Regelsätze im SGB XII

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.1.2017 entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2017 gem. § 28a SGB XII die Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 SGB II bzw. die Regelsätze nach § 27a SGB XII angepasst. Für Leistungsberechtigte der Regelbedarfstufe 1 gem. § 8 Abs. 1 Regelbedarfsermittlungsgesetz (Erwachsene leistungsberechtigte Personen, die als Alleinsteh...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / 3. Erweiterte Schonvermögensregelung im SGB XII

Im Rahmen der Erstellung des Bundesteilhabegesetzes ist in § 60a SGB XII nunmehr bestimmt, dass für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe (6. Kapitel des SGB XII) erhalten, ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR als Schonvermögen i.S.d. § 90 SGB XII als angemessen gilt. Ferner wird die Verordnung zu § 90 SGB XII mit Wirkung ab dem 1.4.2017 dahingehend geände...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / dd) Flexibilisierung des Therapieangebots

§ 92 Abs. 6a S. 3 SGB V beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss (§ 91 SGB V) bis zum 30.6.2016 in den Richtlinien Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebots, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien und der Rezidivprophy...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / c) Ausgewählte Paragrafen des SGG mit Anmerkungen

Eine erfolgreiche Prozessführung setzt gewisse Grundkenntnisse des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) voraus. Die häufig zu beobachtende Fokussierung der anwaltlichen Tätigkeit auf das materielle Sozialrecht führt nicht selten zu einer Vernachlässigung der Beschäftigung mit dem Prozessrecht. Es ist zu bedenken, dass die Normen des SGG kein Selbstzweck sind. Sie dienen vielmehr der ...mehr

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ZAP 19/2016, Schnittstellen... / b) Beschäftigung

Auch haben sich die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sehr häufig mit der Frage, ob die Betätigung eines Betroffenen als Beschäftigung anzusehen ist, zu befassen. Bei einer abhängigen Tätigkeit besteht Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Ob eine solche abhängige Beschäftigung anzunehmen ist, beurteilt sich nach § 7 Abs. ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / III. Unfallversicherung (SGB VII)

1. Entwicklung Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wurde erstmals im Rahmen der Sozialgesetzgebung durch das Unfallversicherungsgesetz aus dem Jahr 1884 eingeführt. Versicherungszweck ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bzw. die Leistungsgewährung nach Eintritt eines Versicherungsfalls. Heute ist die Unfallver...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / V. Pflegeversicherung (SGB XI)

1. Entwicklung Verglichen mit den zuvor dargestellten Versicherungen, ist die Pflegeversicherung relativ neu. Sie wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung 1995 eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Nicht zuletzt die steigende Lebenserwartung, die höhere Zahl von Pflegebedürftigen und die längere Dauer der Pflegebedürftigkeit führten zur Einführung die...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / II. Rentenversicherung (SGB VI)

1. Entwicklung Das gesetzliche Rentenversicherungssystem geht zurück auf die bereits 1889 etablierte Invaliditäts- und Altersversicherung und nachfolgend die Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 20.11.1911. Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung ist bis heute geprägt von grundlegenden Reformen. Eine in der Geschichte besonders wichtige Rechtsänderung brachte die g...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / IV. Krankenversicherung (SGB V)

1. Entwicklung Die Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung ist der 15.6.1883. Unter dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck wurde das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an sind Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben krankenversicherungspflichtig. Sie trugen 2/3, ihr Arbeitgebe...mehr

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ZAP 10/2016, Neuerungen im ... / 3. Sozialhilferecht (SGB XII)

In wesentlichen Teilen zum 1.1.2016 in Kraft getreten, ist das Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften v. 21.12.2015 (s. hierzu ausführlich Siefert jurisPR-SozR 4/2016. Anm. 1 = ASR 2016, 62). Art. 1 des Gesetzes betrifft Änderungen des SGB XII, Art. 2 solche des SGB III (s.u. II. 1.) und Art. 3 enthält eine Reform der Hofabgabeklausel im Recht der Alterssi...mehr

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ZAP 9/2017, Neuerungen im S... / V. Änderungen im SGB IX: Neue Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz, dessen größter Teil erst zum 1.1.2018 in Kraft tritt (Art. 26 BTHG), wurden vom Gesetzgeber Änderungen im SGB IX vorgenommen, die gem. Art. 26 Abs. 2 BTHG bereits mit Wirkung vom 30.12.2016 in Kraft getreten sind (BGBl I, S. 3234, 3308). Hervorzuheben ist insbesondere, dass nach dem neuen § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX die Kündigung ein...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Im Unfallversicherungsrecht wird unterschieden zwischen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Hinweis: Die Differenzierung bereitet regelmäßig keine Schwierigkeiten. Zu beachten ist, dass verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt, § 7 Abs. 2 SGB VII. a) Arbeitsunfall Arbeitsunfälle sind nach der Legaldefinition in § 8 Abs. 1 SGB VII Unfälle von Versiche...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 6. Leistungen

Nach Eintritt eines Leistungsfalls haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, auf ergänzende Leistungen, auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sowie auf Geldleistungen, § 26 Abs. 1 S. 1 SGB VII. a) Heilbehandlung Die Heilbehandlung umfas...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / d) Pflegegeld

Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt, § 44 Abs. 1 SGB VII. Das Pflegegeld beträgt maximal 1.374 EUR/1.278 EUR (West/Ost) mo...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / c) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Bei diesen Leistungen handelt es sich insbesondere um die Kraftfahrzeughilfe (§ 40 SGB VII), Wohnungshilfe (§ 41 SGB VII), Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 42 SGB VII) und Reisekosten (§ 43 SGB VII).mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / a) Heilbehandlung

Die Heilbehandlung umfasst insbesondere Erstversorgung, ärztliche Behandlung, zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Krankenpflege, Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 27 Abs. 1 SGB VII. Die Leistunge...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der sozialen Pflegeversicherung

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. § 1 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Organe der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen, bei denen sie errichtet sind. Arbeitgeber (Dienstherr) der für die Pflegekasse tätig...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 4. Versicherungsfall

Die Rentenversicherung gewährt Altersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes. a) Altersrente Die Altersrente war und ist über alle Reformen und Anhebungen des Renteneintrittsalters hinweg stets auch ein politisches Thema. Renten wegen Alters sind nach § 33 Abs. 2 SGB VI: Regelaltersrente (Nr. 1), Altersrente für langjährig Versicherte (Nr. 2), Alter...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 5. Leistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gem. § 4 Abs. 1 SGB XI Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung sowie Kostenerstattung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vo...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / b) Berufskrankheit

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates als Berufskrankheiten bezeichnet und die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit erleiden, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Die Unfallversicherungsträger haben eine Krankheit, die nicht in der Rechtsverordnung ...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / b) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Unfallversicherungsträger erbringen die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den §§ 33–38a SGB IX (z.B. Qualifizierung, Berufsvorbereitung, Weiterbildung, Gründungs- und Eingliederungszuschuss) sowie in Werkstätten für behinderte Menschen nach den §§ 40, 41 SGB IX. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung...mehr