Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherungsrecht

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 3 Literatur

Rz. 12 Domnauer/Stosberg, Das Flexirentengesetz, RVaktuell 2017, 7. Dünn/Ruland, Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ein Überblick, NZS 2005, 113. Frohn, Die "versicherungsfremden" Leistungen der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Rentenversicherung als Verfassungsproblem, SGb 2000, 1. Jabben/Kreikebohm/Rodewahl, Das gegliederte Sozialleistungss...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.2 Zugang zur Sozialversicherung

Rz. 8 Das in Abs. 1 deklarierte Recht auf Zugang zur Sozialversicherung für jedermann suggeriert eine Rechtsposition, von der auch Abstand genommen werden könnte. Ein solcher jedermann offen stehender Zugang zur Sozialversicherung ist jedoch für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte nach dem Gesetz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts in Umsetzung des Sozialstaatsprinzips hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsord...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensbeteiligung als... / 6 Sozialversicherungsrecht: Nur zusätzlich gewährte Beteiligungen sind sozialversicherungsfrei

Die Steuerfreiheit hat nicht generell auch eine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge. Beispielsweise besteht in Fällen der Entgeltumwandlung keine Beitragsfreiheit. Vielmehr sind nur solche steuerfreien Zuwendungen beitragsfrei, die zu den Löhnen und Gehältern zusätzlich gewährt werden. Die Kapitalbeteiligungen dürfen, um beitragsfrei in der Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.3 Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit

Problematisch sind Fälle, in denen die Tätigkeit unter Mitwirkung von Arbeitnehmern durchgeführt wird. Die Mithilfe von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit, wenn der Berufsträger weiterhin persönlich die freiberufliche Tätigkeit ausübt und dabei aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig ist.[1] Eine lei...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4 Sozialversicherungsrecht

Was unter einer geringfügigen Beschäftigung zu verstehen ist, regelt § 8 SGB IV. Danach kann eine Beschäftigung entweder wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) oder der kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) geringfügig sein. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, weil der Arbeitgeber...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2024 = 3.624 EUR jährlich bzw. 302 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.2 Überschreiten der Zeitgrenzen

Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die ursprünglich vereinbarte Zeitdauer, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen. Stellt sich bereits im Laufe der Beschäftigung die längere Dauer heraus, liegt eine kurzfristige Besch...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6 Mehrere Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.[1] Entsprechendes gilt für Beschäftigungen, die während der Freistellungsphasen im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen, also auch in F...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.8 Unterschreiten der Entgeltgrenze

Wird eine mehr als geringfügige Beschäftigung durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 EUR umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt bzw. für die Zeit der Arbeitszeitreduzierung gesondert zu beurteilen. Demzufolge ist beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit w...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Flexible Arbeitszeitregelungen

In der Praxis setzen sich zunehmend flexible Arbeitszeitregelungen durch. Zur Frage, welche Arbeitszeitmodelle unter welchen Voraussetzungen zulässig sind, wird auf die Ausführungen zum Stichwort „Arbeitszeitmodelle“ verwiesen. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen bedeutet dies, dass Freistellungen von der Arbeitsleist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.3 Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist dann nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 538 EUR monatlich überschreitet. Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 538 EUR ist die Berufsmäßigkeit also nicht zu prüfen. Die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR ist ein Monatswert, der auch dann gilt, wenn...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.1 Zusammenrechnung

Bei der Prüfung der Versicherungsfreiheit kommt es nicht nur auf die aktuelle Beschäftigung an. Die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Anmeldungen sind jeweils mit dem Personengruppenschlüssel 110 erfolgt) sind zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Es ist jeweils bei Beginn e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 249b Satz 2 SGB V 5 % des Arbeitse...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.11 Beginn der Versicherungspflicht bei Mehrfachbeschäftigungen

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, das Versicherungsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Damit er alle für seine Beurteilung relevanten Tatbestände kennt, ist der Arbeitnehmer nach § 28o SGB IV verpflichtet, dem Arbeitgeber die für die Beurteilung der Versicherungsverhältnisse erforderlichen Angaben zu machen. Bei mehreren Beschäftigungen gilt dies gege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.9 Wertguthabenvereinbarungen

Auch in geringfügig entlohnten Beschäftigungen kann im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts zum Aufbau eines Wertguthabens für (längerfristige) Freistellungen von der Arbeitsleistung verzichtet werden. Die Entsparung entsprechender Wertguthaben kann lediglich in geringfügig entlohntem Umfang erfolgen. Wird das Wertguthaben mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.2 Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Hinsichtlich der Beurteilung der Regelmäßigkeit des laufenden Arbeitsentgelts legen die Sozialversicherungsträger mindestens das Arbeitsentgelt zugrunde, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (z. B. aufgrund eines Gesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache); insoweit kommt es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeits...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.1 Besonderheiten in der Rentenversicherung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind generell rentenversicherungspflichtig. An dem Charakter einer geringfügigen Beschäftigung ändert sich dadurch nichts. Das ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf die Addition von Beschäftigungen. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Rentenversicherungspflicht kann durch einen Antrag auf Befreiung von der Versi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalige Einnahmen (u. a. Weihnachts- und Urlaubsgeld), deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Eine Raumpflegerin ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 1 Begriff der Fortbildung und Abgrenzung zur Weiterbildung

Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Der Gesetzgeber selbst unterscheidet aber zwischen beiden Begriffen insoweit, als die Fortbildung im BBiG geregelt und insbesondere in § 1 Abs. 4 BBiG gesetzlich definiert ist. Gemäß § 1 Abs. 4 BBiG soll die berufliche Fortbildung es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Außerordentliche Kündig... / R. Sozialversicherungsrecht

Rz. 118 Regelmäßig wird die Bundesagentur für Arbeit bei einer fristlosen Kündigung im Falle nachfolgender Arbeitslosigkeit prüfen, ob das Arbeitslosengeld wegen der Verwirklichung des Tatbestandes einer Sperrzeit zeitweise ruht.[260] Arbeitnehmer sind nach § 38 Abs. 1 S. 1 SGB III verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweise: Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Nachvertragliches Wett... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsverhältnisse

Rn. 184 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten u zwischen Eltern u Kindern gelten grundsätzlich die allg in R 4.8 EStR 2012 aufgestellten Regeln. Leben die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft u gehört der luf Betrieb zum Gesamtgut, kann ein an einen Ehegatten gezahlter Arbeitslohn nicht als BA berücksichtigt werden, weil die Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / I. Geschützter Personenkreis

Rz. 17 Nach § 1 Abs. 1 KSchG unterfallen nur Arbeitnehmer – nicht Selbstständige – dem Kündigungsschutz nach dem KSchG. Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn die Person ihre Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit frei bestimmen kann. § 84 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Ahrendt/Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vossen/Woitaschek, Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, Loseblatt, 134. Ergänzungslieferung, Stand: Oktober 2022 (zitiert: GK-ArbGG/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Arens/Brand, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, 4. Auflage 2019 Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Weitere Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 49 Das Insolvenzgeld wird gewährt, wenn eines der folgenden drei Insolvenzereignisse eingetreten ist:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / A. Einführung

Rz. 1 Um eine sachgerechte und dem Mandanteninteresse dienende Beratung und Vertretung in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bzw. im Rahmen von Kündigungs- und sonstigen Bestandsstreitigkeiten zu gewährleisten, müssen zwingend einige wichtige Vorschriften des Sozialversicherungsrechts beachtet werden. Andernfalls drohen dem Mandanten erhebliche finanzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jubiläumszuwendung / 3 Beitragspflicht als Einmalzahlung

Jubiläumszuwendungen sind als Einmalzahlungen im Fall der Beitragspflicht beitragsrechtlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen.[1] Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind insofern zu berücksichtigen. Eine Beitragsvergünstigung für Jubiläumszuwendungen entsprechend der Fünftelregelung im Lohnsteuerrecht sieht das Sozialversicherungsrecht nicht vor.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 In der bis zum 31.3.1993 geltenden Fassung war in § 97 die Kostenerstattung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geregelt, die sich nun in §§ 89 ff. findet. Der Regelungsgehalt des heutigen § 97 stammt aus dem Sozialversicherungsrecht (§ 1538 RVO) und ist nach dem Vorbild des früheren § 91a BSHG (jetzt § 95 SGB XII) als § 82a im JWG 1983 in Kraft getreten (BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen

Kommentar Die OFD Frankfurt erläutert verschiedene steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen. Leistungen zur Grundpflege Das Sozialversicherungsrecht ist oftmals noch schwieriger zu durchschauen als das Steuerrecht. Besonderes komplex wird es deshalb häufig, wenn Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 In Zweifelsfällen: Wille der Vertragspartner wird berücksichtigt

Spricht die tatsächliche Gestaltung einer Tätigkeit gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbstständige Tätigkeit, gilt Folgendes: Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist der in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommende Wille der Vertragspartner maßgebend. Wenn zwingende Vorschriften des Sozialversicherungsrechts dem entgegenstehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2.2 Objektive Anknüpfung (gem. Art. 8 Abs. 2, 3 Rom I-VO)

Rz. 29 Mangels Rechtswahl entscheidet sich die Anwendung des deutschen Rechts in objektiver Anknüpfung. Nach Art. 8 Abs. 2 Rom I-VO (ehemals Art 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) ist hierfür der Ort maßgeblich, an dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrags gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, selbst wenn er vorübergehend in einen anderen Staat entsandt ist; nach Abs. 3 (ehemals Nr. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr