Fachbeiträge & Kommentare zu Spekulationsfrist

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.9 Kryptowährungen/Bitcoins/Gold

Rz. 799 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 1000 f.). Rz. 800 Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 1013 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 988). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 1006), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wese...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 6. Private Veräußerungsgeschäfte

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.3 Gesellschafter der übertragenden Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Maßgebend für die Frage, bei welcher Einkunftsart das Übernahmeergebnis und die Einnahmen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG steuerlich zu erfassen sind, ist die Art der Steuerverhaftung der jeweils gehaltenen Anteile.[1] § 8 Abs. 2 UmwStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG und die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / VI. Ergebnis

Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung verschiedener vermögensverwaltender Gesellschaften – unter Berücksichtigung individueller Anlagestrategien und -wünsche des Mandanten – unterschiedliche steuerliche Effekte resultieren. Im Kontext der hier betrachteten laufenden Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG, Einkünft...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Die vermögensverwaltende Personengesellschaft kann Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen, die jedoch außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei sind (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Verwirklichung durch die Gesellschaft selbst: Ein privates Veräußerungsgeschäft wird durch die Gesellschaft selbst nur dann verwirklicht, wenn die verm...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Darüber hinaus kann durch die vermögensverwaltende Stiftung der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht werden.[95] Daher kann insoweit eine vermögensverwaltende Stiftung von steuerfreien Veräußerungen außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist profitieren.[96] Die Rückausnahme in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG – d.h. die vorangehende Nutzung zu eigenen Wo...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / I. Bedeutung vermögensverwaltender Gesellschaften

Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich in der steuerlichen Beratungspraxis großer Beliebtheit. Insbesondere im Familienverbund lassen sich Vermögensverwaltungs- und Holdingaktivitäten sinnvoll mit vermögensverwaltenden Gesellschaften umsetzen. Spezielle Fragestellungen: Dabei wird auch die Frage im Vordergrund stehen, ob die reine Vermögensverwaltung – etwa zur Inanspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 23 EStG gehört zu den sog. Überschusseinkünften. Gewinn i. S. d. Abs. 3 ist daher der Überschuss der Einnahmen (Veräußerungspreis) über die Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten. Während bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens regelmäßig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Grunderwerbsteuer

Rz. 625 Trotz der Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundstücken unter Ehegatten gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG nimmt in allen anderen Fällen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Steuerart immens zu. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuerg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fünfjahresfrist

Rn. 109 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Fünfjahresgrenze dient der Verhinderung von Missbrauch, da die StPfl nach § 17 EStG durch mehrere hintereinandergeschaltete Schenkungen und Teilveräußerungen durch den Beschenkten vermieden werden könnte. Die maßgebliche Beteiligung muss "innerhalb der letzten fünf Jahre" vor der Anteilsveräußerung bestanden haben. Es ist nicht erforderl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 330 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben den Abs 1–3 des § 17 EStG normiert Abs 4 drei gesetzliche Fiktionen, die der Veräußerung gleichgestellt werden. Kennzeichnend für alle Fiktionen ist, dass – zumindest in Teilen – eine Rückzahlung von EK der KapGes an den Gesellschafter vorgenommen wird. Durch die sprachliche Neufassung des § 17 Abs 4 EStG aufgrund des SEStEG gelten die...mehr

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Wann liegt die Nutzung einer Immobilie zu "eigenen Wohnzwecken" vor? (estb 2023, Heft 8, S. 315)

Übersicht der jüngeren Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Die Frage, ob es sich bei der Veräußerung einer Immobilie um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft handelt, beschäftigt Steuerpflichtige und die Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig, was möglicherweise auch mit dem starken Anstieg des Preis...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.1 Arbeitszimmer

Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfe...mehr

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Unentgeltliche und teilentg... / 7. Veräußerung des übertragenen Grundstücks durch den Grundstücksübernehmer und mögliche Rechtsfolgen nach § 23 EStG

Veräußert der Grundstücksübernehmer das unentgeltlich oder teilentgeltlich erworbene Grundstück, hängt eine mögliche Steuerpflicht eines erzielten Veräußerungsgewinns zum einen davon ab, wie das Grundstück in der Zwischenzeit genutzt wurde, aber auch, ob es unentgeltlich oder teilentgeltlich erworben wurde. Hinsichtlich der Art der Nutzung ist die Besteuerung des Veräußerungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.2 Unechte Rückwirkung

Rz. 88 Eine unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet.[1] Die belastenden Rechtsfolgen einer Norm treten in diesem Fall erst nach ihrer Verkündung ein; sie werden aber tatbest...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Weitere Regelungsgegenstände

Rz. 158 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Bewertung einzelner Regelungsgegenstände in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die z.B. im Laufe der Trennungszeit oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung geschlossen wird auf die Ausführungen zu den jeweiligen Themen in diesem Kapitel verwiesen. Rz. 159 Sofern als Folge der Gütertrennung auch Regelungen ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Übertragung von Privatvermögen

Rz. 111 Bei der unentgeltlichen Übertragung von Privatvermögen handelt es sich nicht um ein Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 1 EStG. Werden weder Verbindlichkeiten übernommen noch eigene Leistungen seitens des Übernehmers erbracht, fehlt es an einem entgeltlichen Erwerb. Für Zwecke der Ermittlung der Aufwendungen im Rahmen der Absetzungen für Abnutzungen (AfA) trit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.7 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Um zusätzliche Erträge zu generieren, setzen einige Inhaber ihre Coins bzw. Token ein, um zusätzliche Einnahmen z. B. durch sog. Lending oder Staking zu generieren. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG sieht vor, dass "bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, […] sich der Zeitrau...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.3 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Sofern der Steuerpflichtige sog. Airdrops innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erhält, wird – zumindest in Internetforen – die Ansicht vertreten, dass es zu einer Verlängerung der Haltefrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf 10 Jahre hinsichtlich der bereits gehaltenen Kryptowährung komme, was mit der Nutzung dieses Wirtschaftsgutes zur Einkünfteerzielung minde...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.6.3 Austritt aus dem Pool

Tritt der Steuerpflichtige aus dem Liquidity-Pool (wieder) aus, erfolgt eine Rückführung der LP-Token in das bei der Einstellung in den Pool hingegebene Handelspaar (Coinpaar), z. B. ETH und UNI oder USDT und UNI durch die DEX an den Anleger. Hierbei erhält der Anleger seinen Anteil des bei der Einstellung in den Pool hingegebenen Tradingpaars und die während des Zeitraums d...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.8 Verluste aus Kryptotrading

Veräußerungsverluste dürfen gem. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden (z. B. auch mit solchen Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 EStG, wie z. B. Grundstücke oder Goldhandel).[1] Jedoch können sie gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG auch im Rahmen des Verlustabzugs ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.5.3.3 Rechtsfolge

Nach § 2 Abs. 1 AStG ist der Steuerpflichtige für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seinem Wegzug und dem Ausscheiden aus der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht über die beschränkte Steuerpflicht hinaus erweitert beschränkt einkommensteuerpflichtig mit allen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht auslä...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.3 Laufende Erträge aus NFTs

Werden beispielsweise virtuelle Grundstücke (z. B. The Sandbox, Decentraland, CryptoVoxels und Somnium Space) vermietet, so wird die Miete in der Kryptowährung dieser Blockchain gezahlt. Hier ist nicht der Anwendungsbereich von § 21 EStG eröffnet, sondern es gelten die o. g. Grundsätze des Lending.[1] Hinweis Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre Die Erzielung von Er...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.8 GAS aus NEO

Im Wege des sog. Claimings ist die Generierung der Kryptowährung GAS – durch bloßes Halten von NEO in einer Wallet – aus der Kryptowährung NEO möglich.[1] Es gelten die o. g. Grundsätze zu Lending, Staking, Minting, Yield Farming[2] entsprechend. Im Zeitpunkt der Gutschrift von GAS liegen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor. Im Rahmen dieser Vorschrift ist die Erbringung des ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.4 Gewinnrealisierung

Für den Zeitpunkt der Versteuerung [1] bzw. die Frage, ob ein steuerpflichtiger Gewinn vorliegt, ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung maßgebend. Dies ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG der Zeitpunkt, in dem die Einnahme dem Steuerpflichtigen zufließt. Erfolgt ein Tausch eines Tokens gegen einen anderen Token, so ist maßgeblicher Zeitpunkt der Zeitpunkt der Gutschrift der em...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.4.3 Späterer Verkauf der erhaltenden Coins

Wenn man die Auffassung des BMF in seinem Schreiben vom 10.5.2022[1] zugrunde legt und den Bezug der Coins unter § 22 Nr. 3 EStG subsumiert, sind diese nach der hier vertretenen Rechtsauffassung zum Anschaffungsbegriff[2] und nach Auffassung des BMF[3] nach § 23 EStG als angeschafft zu qualifizieren. Gleiches gilt, wenn der Bezug der Coins als Fremdwährung[4] unter § 20 EStG...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.5.1 Abgrenzung zum gewerblichen Mining

Vor dem Hintergrund fehlender fester Abgrenzungskriterien und entsprechender Rechtsprechung auf der einen Seite und ganz erheblicher steuerlicher Auswirkungen auf der anderen Seite ist dies einer der häufigsten ertragssteuerlichen Streitpunkte bei Kryptowährungen. Folglich gehen die vorhandenen Meinungen weit auseinander: Einige Vertreter der Finanzverwaltung [1] vertraten frü...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.9 Anschaffung und Veräußerung beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung

U. E. kann mit guten Argumenten die Auffassung vertreten werden, dass eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht vorliegt und der Zufluss und damit die Steuerpflicht erst beim Auscashen in Fiat-Währung, d. h. in konventionelle Zahlungsmittel, wie z. B. Euro oder Dollar, erfolgt. Hier lässt sich zunächst anfüh...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.1 Hard-Forks

Bei einem Hard Fork[1] stellt sich die Frage, ob der Bezug der neuen Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt, ob und ggf. ab wann die neuen Coins als angeschafft i. S. d. § 23 EStG gelten und wie mit den Anschaffungskosten der alten Coins umzugehen ist, ob diese also zum Teil auf die neuen Coins überspringen. Bei dem Bitcoin Fork im Jahre 2017 hat der Inhaber beispielsweise seine Bitc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.2 Spätere Veräußerung der Coins

Die Frage der Steuerpflicht einer späteren Veräußerung der neuen Coins nach § 23 EStG korrespondiert mit der oben dargestellten Vorfrage, ob der Bezug dieser Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt.[1] Folgt man der hier vertretenen Auffassung, ergibt sich bei einer späteren Veräußerung der im Rahmen eines Airdrop erhaltenen Coins keine Steuerpflicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.6 Verwendungsreihenfolge bei Teilverkäufen

Sofern Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- und wieder verkauft werden, muss festgelegt werden, welche konkreten Coins wieder verkauft wurden, sofern der Verkauf nicht alle vorhandenen Coins umfasst (sog. Teilverkäufe). Hinweis Wahl der günstigsten Methode Bei entsprechend hohen Transaktionsvolumina und einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen bi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.1 Jahresfrist

Werden Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Erwerb wieder veräußert, unterliegt der erzielte Gewinn der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl ein Anschaffungsvorgang als auch ein Veräußerungsvorgang vorliegen. Hinsichtlich des Gewinns besteht eine Freigrenze v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 6 Veräußerung von ­privatem Vermögen

Auch private Vermögensgegenstände können steuerlich relevant sein und ihre Veräußerung damit der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere für: die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Durch das UntStRefG 2008 wurde dieser Besteuerungsbereich umfangreich ausgebaut und damit die Erträge – unabhängig von einer Haltedauer d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Spendenhöhe und Spendenzeitpunkt

Während die Spendenhöhe bei einer Geldzuwendung eindeutig ist, ist die Höhe einer Sachzuwendung für Zwecke des Spendenabzugs durch Bewertung zu ermitteln. Erhält die gemeinnützige Stiftung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, korrespondiert hiermit eine Entnahme dieser Wirtschaftsgüter. Entsprechend ist der steuerliche Entnahmewert (zzgl. Umsatzsteuer) als...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.3 Private Veräußerungsgeschäfte

Rz. 397 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG, § 23 EStG) unterliegen nach § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG nur dann der beschr. Steuerpflicht, wenn Gegenstand des Veräußerungsgewinns im Inland belegene Grundstücke (Buchst. a) oder grundstücksgleiche Rechte (Buchst. b) sind. Rz. 398 einstweilen frei Rz. 399 Durch die Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG auf § 22...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2.5 Beratungsfehler

Steuerrechtliche Probleme bei Grundstücksübertragung Bei Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind stets steuerrechtliche Fragen in den Blick zu nehmen.[1] Das gilt vor allem für den beratenden Rechtsanwalt. Er hat in bestimmten Konstellationen auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen. Praxis-Beispiel Hinzuziehung eines Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 8. Vermögenstransfer in die Genossenschaft

Der sechste Teil des UmwStG (§§ 20–23 UmwStG) trägt explizit die Überschrift "Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft und Anteilstausch", so dass für Vermögensübertragungen in Genossenschaften insoweit grundsätzlich keine Besonderheiten gelten. Für etwaige Einbringungen von begünstigtem Betriebsvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 UmwStG in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 3 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Die Zuordnung eines Kies- und Sandvorkommens und ähnlicher Bodenschätze erfolgt im Zeitpunkt ihrer Konkretisierung (nicht der Entdeckung!) als Wirtschaftsgut – unabhängig von der Z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 4.1 Worauf bei Gebäuden geachtet werden muss

Grundstücke können gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen, wenn sie nicht betrieblich genutzt werden, eine Nutzung aber künftig in Betracht kommt oder das Grundstück ansonsten dem Betrieb dienen kann. Dies ist der Fall, wenn die Vermietung zu fremdbetrieblichen oder fremden Wohnzwecken erfolgt. Werden sie als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen, kann das aufstehende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wertsteigerungen – Veräußerungsgewinne

Rn. 120 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Realisierte Wertsteigerungen in Form von Veräußerungsgewinnen werden bei den Überschusseinkünften nur iRd § 17 EStG und § 23 EStG erfasst, vgl BFH v 31.03.1987, IX R 111/86, BStBl II 1987, 668 bzgl VuV; BFH v 26.04.1983, VIII R 169/81, DB 1983, 2343 zu § 22 Nr 3 EStG. Zu steuerfreien Kursgewinnen aus der Anlage von Festgeld in ausländischer...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / 4. Weitere Vorteile überobligatorischer Tatsachendarstellung

Insb. bei umfangreicheren Handelsaktivitäten wird eine entsprechend detaillierte und lückenlose Dokumentation notwendig sein, um auszuschließen, dass die Finanzverwaltung die abgegebene Steuererklärung im Nachhinein als unrichtig beurteilt, etwa weil doch (weitere) steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge getätigt wurden. Damit besteht in vielen Fällen die Notwendigkeit einer u...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / c) Typische Fallgruppen rechtlich zweifelhafter Sachverhalte

Folgende Fallgruppen sind aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Gewinnen aus virtuellen Währungen und sonstigen Token besonders praxisrelevant: Hält der Steuerpflichtige im konkreten Fall bereits die Steuerpflicht dem Grunde nach für nicht gegeben, weil er die Wirtschaftsguteigenschaft der von ihm gehandelten virtuellen Währung ablehnt, ist die Bemessungsg...mehr