Fachbeiträge & Kommentare zu Stellenanzeige

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 11.10 Diskriminierung wegen Schwerbehinderung – Darlegungslast Information des BR

Der Fall Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte dem Kläger wegen der Benachteiligung aufgrund einer (Schwer-)Behinderung zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verpflichtet ist. Der Kläger bewarb sich mit Schreiben vom 14.8.2019 auf die von der Beklagten im Internet ausgeschriebene Stelle als "Scrum Master Energy (m/w/d)". Im Bewerbungsschreiben wies er a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz (KI)... / Stellenanzeige erstellen mit ChatGPT

Mit den Informationen aus den vorherigen Schritten kann ChatGPT helfen, eine ansprechende und zielgerichtete Stellenanzeige zu formulieren. Da ChatGPT nun genau weiß, wen Sie suchen und wodurch sich der Bewerber überzeugen lassen könnte, kann der ChatBot nun sehr zielgerichtete Stellenanzeigen erstellen, die genau zu Ihrer Persona passen. Prompt: Erstellung einer Stellenanzei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz (KI)... / Kampagnen von ChatGPT vorschlagen lassen

Sie haben ein zu Ihrer Persona passende Stellenanzeigen erstellt. Wichtig ist als Nächstes, dass die zu besetzende Stelle auch von (passenden) Bewerbern gefunden wird. Die beste Stellenanzeige nutzt wenig, wenn sie nicht gesehen wird. Praxis-Tipp Schalten Sie Ihre Anzeigen, auch wenn die Erfolgschancen nicht sehr hoch sind, auf den gängigen kostenlosen Online-Portalen (Indeed...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz (KI)... / Personalmangel in der Steuerberatung – eine wachsende Herausforderung

In den letzten Jahren ist ein signifikanter Mangel an qualifizierten Fachkräften in Steuerkanzleien spürbar geworden. Der Bedarf an kompetenten Steuerberatern, Steuerfachangestellten, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten steigt stetig, während die Zahl der Bewerbungen abnimmt. Klassische Methoden, wie das Schalten von Stellenanzeigen auf Jobportalen oder in Zeitungen führe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2 Pflichten des Bewerbers

Mit der Aufnahme von Einstellungsverhandlungen und bereits in deren Vorfeld bei den ersten Anbahnungsmaßnahmen treffen auch den Bewerber gemäß § 311 Abs. 2 BGB rechtliche Pflichten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Selbst wenn die Gespräche mit dem Bewerber nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt haben, kann d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 1 Die gegenseitigen Pflichten aus Vertragsvorverhandlungen

Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Arbeitgebers beginnen schon bei der Aufgabe einer Stellenanzeige oder bei der Stellenausschreibung im Betrieb. Das Anbahnungsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass zwischen den Parteien keine Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt) besteh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.1 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat bei der Einstellungsverhandlung vor allem die Pflicht, den potenziellen Arbeitnehmer über alle Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu unterrichten. Das gilt nicht für Umstände, die sich von selbst verstehen, sondern insbesondere für von der Regel abweichende Gegebenheiten, wie etwa überdurchschnittliche Anforderungen. Eine allgemeine Aufklärung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2023, Faule Ausrede o... / a) Obliegenheiten eines erwerbslosen Unterhaltspflichtigen

Ein erwerbsloser Unterhaltspflichtiger muss sich ausreichend um eine neue Arbeit bemühen und mit diesen Bemühungen frühzeitig beginnen, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes absehbar ist.[23] Ausgehend von § 38 Abs. 1 SGB III wird angenommen, dass drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit der Arbeitsplatzsuche begonnen werden muss, wobei eine Verlängerung der Frist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.1 Stellenausschreibung

Bei der Akquise neuer Mitarbeiter muss der Arbeitgeber auf ein benachteiligungsfreies Verhalten achten. Das fängt mit der Stellenausschreibung an. Allgegenwärtig sind Stellenausschreibungen mit der Jobbezeichnung und dem Zusatz "m/w/d". Die Formulierung ist eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die rechtliche Existenz des dritten Geschlechts[1] i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.5.1 Rechtfertigung unmittelbarer bzw. mittelbarer Benachteiligungen

Unter Umständen kann eine Benachteiligung i. S. d. AGG gerechtfertigt sein. Berufliche Anforderungen Berufliche Anforderungen an die Tätigkeit können gem. § 8 AGG einen Rechtfertigungsgrund bilden. Für bestimmte Berufe (Feuerwehr, Polizei, pädagogische Berufe unter bestimmen Umständen) können sich Anforderungen ergeben, die aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Das kann der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / Zusammenfassung

Überblick Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität" sind Ausdruck einer erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität für geschlechtsbezogene Themen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie Praktiken und tradierte Rollenbilder, die früher gesellschaftlich akzeptiert waren, rechtlich auf den Prüfstand stellen müssen. Die Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 2.5.2 Fehlender Zusammenhang zwischen dem betroffenen Merkmal und der Absage

Kann der Arbeitgeber beweisen, dass unzureichende Qualifikation der Grund für die Absage war, entsteht kein Entschädigungsanspruch. Dieser Beweis ist aber nicht bereits deshalb erbracht, weil der Arbeitgeber jemanden mit besserer Qualifikation eingestellt hat. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann den Gegenbeweis erbringen, dass er trotz diskriminierender Stellenausschreibung j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.4 Unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen

Das AGG differenziert zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen. Unmittelbare Benachteiligungen Eine unmittelbare Benachteiligung liegt gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn jemand wegen eines der Merkmale eine schlechtere Behandlung erfährt oder erfahren würde als jemand in einer vergleichbaren Situation. Die unmittelbare Benachteiligung ist der Regelfall bei Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2 Vorteile eines Trainee-Programms für Arbeitgeber

Ein Traineeship ist für den Arbeitgeber – im Gegensatz zum Praktikum – mit einem hohen Aufwand verbunden. Dieser kann sich für das Unternehmen aber aus den folgenden Gründen lohnen: Derzeit fehlt es in vielen Branchen besonders an Fach- und Führungskräften. Mit gut organisierten Trainee-Programmen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, entsprechendes Personal zugeschnitten auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bemühen um angemessene Erwerbstätigkeit gem. § 1574 Abs. 2 BGB

Rz. 1239 Der Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit setzt voraus, dass objektiv keine reale Beschäftigungschance für den Berechtigten existiert.[1297] Bei der zu suchenden Erwerbstätigkeit muss es sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne der Definition des § 1574 Abs. 2 BGB handeln. Sie muss daher der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer ggf. früheren Erwerbstä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.2 Inhaltliche Anforderungen an Stellenausschreibungen

Um eine Stellenanzeige diskriminierungsfrei zu formulieren, sind insbesondere einige Gesichtspunkte zu beachten: Der Text ist geschlechtsneutral zu formulieren. Die Stellenausschreibung sollte sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, richten (z. B. "Sekretär/Sekretärin (m/w/d)"). Es kann ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3 Stellenausschreibung und AGG

3.1 Überblick Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 2 Stellenausschreibung

2.1 Ausschreibungserfordernis Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 2.2 Externe oder interne Personalbeschaffung

Die Ausschreibung einer freien Stelle zielt darauf ab, dass sich möglichst viele geeignete Bewerber melden. Es stellt sich deshalb zunächst die Frage, ob die Suche nach geeigneten Bewerbern nur intern oder auch extern erfolgen soll. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der innerbetrieblichen bzw. außerbetrieblichen Personalbeschaffung sind sorgfältig abzuwägen. Stellenanforderu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.1 Überblick

Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Ben...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 2.1 Ausschreibungserfordernis

Nach allgemeinem Arbeitsrecht ist es nicht erforderlich, freie Stellen auszuschreiben und sie damit zur Wahrung der Chancengleichheit oder aus anderen Gründen jedermann zugänglich zu machen (für den Sonderfall des öffentlichen Dienstes aufgrund von Art. 33 GG, s. unten). Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrates ist es daher Angelegenheit des Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 10 Nichtantritt der neuen Stelle

Abbruch der Vertragsverhandlung Mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich Verhaltenspflichten zu gegenseitiger Sorgfalt und Rücksichtnahme ergeben. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen für sich allein begründet jedoch regelmäßig keine Schadensersatzpflichten, selbst dann nicht, wenn der die Verhandlu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4 Schadensersatz und Entschädigung

Die zentrale Rechtsfolge bei Verletzung des Benachteiligungsverbots ist in § 15 AGG geregelt. Hier ist zwischen dem verschuldensabhängigen Anspruch auf Ersatz materieller Schäden (§ 15 Abs. 1 AGG) sowie dem verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden (§ 15 Abs. 2 AGG) zu unterscheiden. 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.4 Ausschlussfristen

Für die Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG gelten Ausschlussfristen: Solche Ansprüche müssen innerhalb von 2 Monaten beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.3 Absageschreiben

Absageschreiben an nicht geeignete Bewerber sollten kurz und knapp gefasst werden. Um zu vermeiden, dass unmittelbare oder mittelbare Anknüpfungspunkte an eines oder mehrere durch das AGG geschützte Merkmale gegeben werden, sollte das Schreiben neutral und inhaltsleer gestaltet sein. Soweit keine Unterrichtungs- oder Begründungspflichten aus anderen Vorschriften (z. B. § 154...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.3 Beweislastverteilung

Von großer praktischer Bedeutung ist die Beweislastverteilung, die in § 22 AGG geregelt ist und dem Arbeitnehmer zu erheblichen Erleichterungen im Rechtsstreit gegenüber dem Arbeitgeber verhilft. Ausreichend ist es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Wenn ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.2 Anspruch auf Entschädigung

Für immaterielle Schäden hat der Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG dem Beschäftigten eine angemessene Entschädigung in Geld zu zahlen. § 15 Abs. 2 AGG ist gegenüber § 253 BGB die speziellere Norm, tritt zusätzlich neben den Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG und ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers. Nach der Gesetzesbegründung soll der Anspruch auf En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 3.4.1 Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 15 Abs. 1 AGG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die diesem durch die Benachteiligung entstandenen Schäden zu ersetzen. Dass § 15 Abs. 1 AGG nur materielle Schäden erfasst, ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang zu Abs. 2, der ausdrücklich den Ersatz immaterieller Schäden regelt.[1] Der Schadensersatzanspruch aus § 15 Abs. 1 AGG ist verschuldensabhängig, w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 3.8.2 Gesamtorganisatorische Verankerung der Nachhaltigkeit

Für die aufbauorganisatorische Gesamtverankerung gibt es drei wesentliche Möglichkeiten, wie die Verantwortung geregelt werden kann, wobei die Letztverantwortung immer in der Unternehmensleitung liegt (vgl. Abb. 28): Einführung einer eigenen Abteilung Nachhaltigkeitsmanagement mit Gesamtverantwortung. Übertragung der Gesamtverantwortung auf eine bestehende Abteilung, der auf B...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.1 Personalbeschaffung

Werte und Normen sind bereits in der Phase der "Rekrutierung" geeigneter Mitarbeiter zu berücksichtigen. So können Unternehmen bei der "Personalbeschaffung" im Rahmen von Stellenanzeigen die Chance zur Selbstdarstellung nutzen und auf ihre im Unternehmen geltenden Werte bzw. ihre ethischen Leitlinien hinweisen.[1] Wichtig Werteübereinstimmung zwischen (neuen) Mitarbeitenden u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.2 Überraschende Klauseln

Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil. Es handelt sich nicht um die Kontrolle der inhaltlichen Zulässigkeit einer Klausel, sondern um die sogenannte Einbeziehungskontrolle. Daher gilt die Regelung für alle Klauseln, auch solche, die die Hauptleistungspflichten betreffen. So kann beispielsweise eine in einem Vertrag vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 6 Checkliste: Fehlerquellen bei der Gestaltung von Formulararbeitsverträgen

In der Personalpraxis sollten bei der Gestaltung vorformulierter Arbeitsverträge/vorformulierter Vertragsbedingungen die folgenden Punkte stets beachtet werden: Die Bedingungen müssen zunächst überhaupt in den Arbeitsvertrag wirksam einbezogen werden. Fehlerquelle: Die bloße Existenz einer Betriebsordnung etc. genügt nicht, die Geltung der Bedingungen muss auch vertraglich ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.5 Leistungsanspruch bei fehlender Erreichbarkeit ohne wichtigen Grund

Rz. 41 Abs. 3 enthält die sog. Urlaubsregelung, die es auch erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ermöglicht, sich zu privaten Zwecken ohne wichtigen Grund außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufzuhalten. Nähere Regelungen enthält § 7 ErrV. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte bedürfen der Regelung nicht, für sie gilt § 7b nicht und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.3 Erreichbarkeit im näheren Bereich

Rz. 22 Abs. 1 enthält neben dem Grundsatz der Notwendigkeit von Erreichbarkeit für den Leistungsbezug die beiden Elemente Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters und Kenntnisnahmemöglichkeit von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters an jedem Werktag. Rz. 23 Der nähere Bereich wird nicht direkt räumlich definiert, z. B. in Jobcenterbezirken oder Umkreiskilometern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.6 Rechtsfolgen der Anfechtung

Die wirksame Anfechtung eines Aufhebungsvertrags führt nach § 142 Abs. 1 BGB dazu, dass dieser von Anfang an als unwirksam anzusehen ist. Die Parteien können also aus dem ursprünglich geschlossenen Aufhebungsvertrag keinerlei Rechte herleiten. Bereits geleistete Zahlungen kann der Arbeitgeber also zurückverlangen. Der Arbeitnehmer kann hingegen verlangen, dass ihm sein alter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Personalbeschaffung / III. Stellenanzeige

Rz. 23 Der Erfolg einer Stellenanzeige, bei deren Gestaltung die o.g. Grundsätze zu beachten sind, hängt im Wesentlichen von Inhalt und Form ab. Es empfiehlt sich, die folgende Checkliste zur Gestaltung zu verwenden: Rz. 24 Checkliste: Gestaltung einer Stellenanzeigemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Personalbeschaffung / IV. Folgen unzutreffender Angaben in Stellenausschreibungen

Rz. 11 Vorsicht ist geboten im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung interner oder externer Stellenausschreibungen im Zusammenhang mit der in Stellenausschreibungen üblichen Darstellung des Unternehmens und seiner Produkte. Werden hier unwahre oder irreführende Aussagen gemacht, kann dies einen Wettbewerbsverstoß ggü. einem Mitbewerber darstellen, der nach §§ 1, 3, 13 UWG ...mehr