Fachbeiträge & Kommentare zu Stellenanzeige

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§ 2 Personalbeschaffung / II. Vor- und Nachteile

Rz. 14 Den Vorteilen der innerbetrieblichen Personalbeschaffung, nämlichmehr

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§ 32 Abwicklung / a) Arbeitsbefähigung (Können)

Rz. 132 Die Arbeitsbefähigung ist eines der Grundelemente des qualifizierten Zeugnisses und umfasst die Beschreibung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers, also sein Können. Hierbei sind zunächst seine Fachkenntnisse, nämlich Umfang, Differenziertheit und Aktualität der bei der Bewältigung der im Aufgabenbereich anfallenden Arbeit gezeigten Kenntniss...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Anrechnung anderweitigen Verdiensts – Zwischenverdienst – Sprinterklausel

Rz. 130 Für die Frage, ob nach einer Arbeitgeberkündigung mit unwiderruflicher Freistellungserklärung während des nachfolgenden Kündigungsschutzprozesses anderweitiges Arbeitseinkommen auf die Entgeltfortzahlung anzurechnen ist, gilt nach der Rechtsprechung des BAG Folgendes: Soweit der Arbeitnehmer während einer einseitig vom Arbeitgeber erklärten unwiderruflichen Freistell...mehr

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§ 19 AGG / B. Anwendungsbereich des AGG

Rz. 3 Den Anwendungsbereich für das Verbot von Benachteiligungen aus den Gründen des § 1 AGG regelt § 2 AGG. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG ist das Benachteiligungsverbot auf alle Tatbestände aus dem Bereich des Berufs und der Beschäftigung anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich). Daneben regelt § 2 Abs. 1 Nr. 5–8 AGG weitere Anwendungsfelder wie Bildung oder den Zugang zu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Rz. 1049 Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden. Der Betriebsrat kann auch anregen, dass die Arbeitsplätze als Teilzeitarbeitsplätze ausgeschrieben werden, wenn die betreffenden Arbeitsplätze sich hierfü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Rz. 200 Gem. § 6 Abs. 3 AGG gelten die Vorschriften des 2. Abschnitts des AGG zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung entsprechend auch für Geschäftsführer, soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft. Rz. 201 Ob diese beschränkte Anwendung des AGG bei Geschäftsführern europarechtskonform ist, muss nach der Da...mehr

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§ 19 AGG / II. Mittelbare Benachteiligung

Rz. 34 Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines unzulässigen Differenzierungsmerkmales ggü. anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges sachliches Ziel gerechtfertigt und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personelle Angelegenheiten

Rz. 779 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei betriebsübergreifenden Versetzungen wird vom BAG (26.11.1993 – 1 AZR 303/92, juris) verneint, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber nach einem bestimmten System immer wieder einen Ringtausch von Arbeitnehmern vornimmt. Auch bei unternehmensübergreifender Matrixstruktur besteht eine Zuständigkeit von Gesamt- oder Konzer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.5.1 Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen

Nach § 11 AGG sind Unternehmen verpflichtet, eine Stellenausschreibung benachteiligungsfrei zu formulieren.[1] Dies bedeutet, dass eine Benachteiligung der Bewerbenden aufgrund der in § 1 AGG genannten Gründe ausgeschlossen sein muss. Ein Verstoß gegen das AGG liegt vor, wenn die Stellenanzeige nach einem Merkmal des § 1 AGG differenziert.[2] Unternehmen haben folglich genau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5)

Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustellen, etwa schon in der Stellenausschreibung, dass fundierte und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.10 Sonstige für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien

Weitere für die Eingruppierung unerhebliche Kriterien sind u. a.: die Wertung, Einschätzung eines Vorgesetzten. Vielmehr entscheidend ist, wie die Tätigkeit unter die Tätigkeitsmerkmale subsumiert wird. Eine frühere, jedoch zwischenzeitlich nicht mehr ausgeübte Tätigkeit, die Eingruppierung des Vorgängers auf dem Arbeitsplatz, die Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.1 Empfehlung: Führungsleitlinien der Organisation in gendergerechter Sprache verfassen

Zur Adressierung aller Mitarbeitenden wird empfohlen, die Führungsleitlinien sowie weitergehende Behördenkommunikation in Sprachformen wie Neutralisierung oder Beidnennung zu verfassen. Eine gendergerechte Sprache fördert die Einbeziehung von Frauen in die mentale Repräsentation.[1] Insbesondere bei Stellenausschreibungen und Beurteilungen soll die gendergerechte Sprache Ber...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 1.1 Aktuelle Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen

Angesichts der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg wurden die teilnehmenden Behörden gefragt, welche Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung bzw. Förderung von Frauen in Führungspositionen in den Organisationen tatsächlich durchgeführt werden. Hierzu wurde den teilnehmenden Behörden ein Katalog bestehend au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ta... / 7 Studienergebnisse: Personal gewinnen und halten in Steuerkanzleien

"Personal gewinnen und halten"[1] – unter diesem Motto haben Ulf Hausmann CONSULTING und entra in Kooperation mit dem NWB-Verlag 514 auswertbare Online-Fragebögen aus Steuerkanzleien gesammelt. Zwei Blickrichtungen waren dabei ausschlaggebend: Wie ist die interne Führung und was wird dem Personal geboten? Diese Aussagen dazu untermauern empirisch die bisherigen Ausführungen. W...mehr

Beitrag aus Steuer Office Basic
ChatGPT & Steuern: ein Selb... / Welche Einsatzmöglichkeiten für ChatGPT sind in Steuerkanzleien denkbar?

Neben den zuvor dargestellten redaktionellen Tests haben wir auch Ideen entwickelt, wie man ChatGPT gewinnbringend für den Kanzleialltag einsetzen könnte: Ein Anwendungsfall könnten z. B. die bereits oben erwähnten Mandanteninformationen sein. Auch sonstige Schreiben an Mandanten (z. B. Anforderung von Unterlagen) oder an das Finanzamt können mit KI-Unterstützung vorbereitet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.3.1.4 Bewerbungsobliegenheit

Erfüllt der Berechtigte seine Erwerbsobliegenheit nicht, trifft ihn die Obliegenheit, sich intensiv um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen, um nicht Gefahr zu laufen, dass ihm fiktive Einkünfte wegen Verstoßes gegen seine Erwerbsobliegenheit zugerechnet werden. Die Anforderungen der Rechtsprechung an diese Erwerbsbemühungen sind hoch – teilweise unrealistisch. Einigkeit besteht,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 2.2 Personalsuche

Personalmarketing hat im Bereich der Personalsuche die Aufgabe, potenzielle Mitarbeiter auf das Unternehmen aufmerksam zu machen und für das Unternehmen zu gewinnen. Das Employer Branding präsentiert ein einheitliches Image und Auftreten des Unternehmens nach außen und wirbt für das Unternehmen. Dafür stehen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung: Stellenanzeigen, Messeauftri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 4 Bestimmung der Zielgruppen und Kommunikationsstrategien

Die Fragestellung lautet, welche Ziel- bzw. Berufsgruppe das Unternehmen in seinen Personalmarketing-Aktivitäten, intern als auch extern, ansprechen möchte. Bei internen Maßnahmen muss berücksichtigt werden welche Abteilungen oder Mitarbeiter angesprochen und welche Führungskräfte- und Hierarchieebenen des Unternehmens aktiv miteinbezogen werden sollen. Dazu ist es nicht ausr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 3.1 Analyse der Ausgangssituation

In der Analyse der Ausgangssituation liegt die Basis für den Erfolg des Personalmarketings. Nachfolgende Fragen unterstützen bei der Analyse des Ist-Zustandes:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 4.2.1 Kommunikationspolitik

Zur Gestaltung der Kommunikationspolitik im internen Personalmarketing stehen vielfältige Maßnahmen zur Verfügung, durch die nicht nur einzelne Zielgruppen, sondern die verschiedenen Interessen und Wünsche möglichst vieler Mitarbeiter angesprochen werden. Dabei nimmt die Beachtung und Anwerbung der eigenen Mitarbeiter bei offenen Positionen eine wichtige Rolle ein. Diese kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2.1 Umfang der Erwerbstätigkeit

Den Unterhaltspflichtigen trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das heißt, er hat alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder zu verwenden. Als Unterhaltspflichtiger muss er danach seine Arbeitskraft entsprechend seiner Vorbildung, seinen Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmarketing: Säule im... / 4.3.1 Die Wege der Ansprache am Beispiel Hochschul-Marketing

Diese Möglichkeiten der Gestaltung von Recruitingmaßnahmen bieten sich z. B. im Hochschulbereich: Viele Studenten müssen im Rahmen ihres Studiums Praktika in Unternehmen absolvieren bzw. sind an freiwilligen Praktikas interessiert. Insbesondere, wenn diese Praktika am Ende des Studiums liegen, handelt es sich um einen wichtigen und für beide Seiten vorteilhaften Weg der Rekru...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.1 Eingliederungsvereinbarung

Rz. 60 Eine Eingliederungsvereinbarung nach früherem Recht konnte bis zum 30.6.2023 neu abgeschlossen oder fortgeschrieben werden, auch mit Geltung in das 2. Halbjahr 2023 hinein, doch nicht darüber hinaus. Eine Eingliederungsvereinbarung kann längstens bis zum 31.12.2023 gültig sein. Rz. 61 (unbesetzt) Rz. 62 Eine Regelung, dass Bewerbungskosten vorher beantragt werden müssen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 3.4 Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt (Abs. 3 Satz 3 a. F.)

Rz. 94 Abs. 3 Satz 3 a. F. regelt noch bis zum 30.6.2023 den Fall, dass eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt. Nach Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz hat das Jobcenter darüber eine Ermessensentscheidung zu treffen (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 24.2.2014, L 6 AS 73/14 B ER). Die Zulässigkeit, eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt zu erlasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zustimmungsverweigerung des... / 1.5 Fehlende oder fehlerhafte Stellenausschreibung gemäß § 93 BetrVG

Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass frei werdende oder neu geschaffene Stellen innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Voraus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zustimmungsverweigerung des... / 1.1.8 Verstöße gegen das AGG

Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig, u. a. in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vermutungstatsachen.

Rn 5 Vermutungstatsachen können insb sein (vgl auch § 2 Rn 6 ff): nicht § 7 I entsprechende Ausschreibung (§ 11 Rn 3) oder Stellenanzeige (BAG NZA 17, 715, 310 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]; 16, 1394 [BAG 19.05.2016 - 8 AZR 470/14]), falsche, wechselnde oder in sich widersprüchliche Begründungen (BAG NZA 12, 1345), Fragen im Bewerbungsgespräch bzw Bewerbungsfragebogen nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungsgegenstände, Abs 1.

Rn 3 Nach Nr 1 ist geschützt Zugang und Aufstieg, nach Nr 2 Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Nr 2 gilt nicht für selbstständige Erwerbstätigkeit oder Organmitglieder (§ 6 III; § 6 Rn 6). Das Verbot gilt jeweils von Anbahnung bis Beendigung des Vertragsverhältnisses (Grüneberg/Ellenberger § 2 Rz 11). Rn 4 Nr 1 schützt Zugang zur und Aufstieg innerha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit.

Rn 6 Die Obliegenheit zur Arbeitssuche kann schon vor Rechtskraft der Scheidung beginnen. Der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit (grundl BGH FamRZ 08, 2104; 87, 684) kann auch schon zu Zeiten der Kindesbetreuung einsetzen, wenn das Ende der Kindesbetreuung verlässlich absehbar ist. Andererseits kann der Zeitpunkt für den Beginn der Erwerbsobliegenheit hinausges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Benachteiligung.

Rn 20 Ausschreibung nur für Personen im ersten Berufsjahr (BAG NZA 10, 222 [BAG 18.08.2009 - 1 ABR 47/08]) oder die ›gerade frisch gebacken‹ eine Ausbildung absolviert haben (BAG NZA 17, 715 [BAG 15.12.2016 - 8 AZR 454/15]) oder nur mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung; Tatbestand scheidet nach II aber aus, wenn bestimmte Dauer der Berufserfahrung/Betriebszugehörigkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) NN.

Rn 16 Die in der Praxis vorkommende Richterverteilung durch Besetzung eines Spruchkörpers mit ›NN‹ kennzeichnet die Schwierigkeiten der von der Personalhoheit der Exekutive abhängigen Richterverteilung durch das Präsidium, denn es besetzt den nur mit der Festzahl an Richtern zugewiesenen Spruchkörper mit ›NN‹ fehlerhaft: der gemeinte Richter ist im Augenblick der Beschlussfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 19 Ausschreibung nur für Personen bis 25 Jahre; Ausschreibung gerichtet an ›Young Professionals‹ (BAG NZA 13, 498); Verdoppelung Abfindung von einem halben auf ein Jahresgehalt abhängig von 55. oder 56. Lebensjahr (BAG DB 08, 415); Altersabstandsklauseln (aber gerechtfertigt: max Altersabstand von 15 Jahren für Hinterbliebenenversorgung, BAG NZA 18, 712 [BAG 20.02.2018 - ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 53 regelt die Grundlagen für die Berichterstattung über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Bereitstellung der dafür aufbereiteten Daten. Diese Aufgabe wird in dem nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende etwas entwirrtem System der 2 Trägerschaften und nur noch 2 Organisationsformen – gemeinsame Einrichtung nach § 44b od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Work-Life-Balance: Wesentli... / 3 Work-Life-Balance – Ein Lockmittel für Bewerber?

Für viele Bewerber spielen neben dem Gehalt auch das Arbeitsumfeld, ein spannendes Aufgabengebiet sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung eine enorme Rolle bei der Wahl eines potenziellen Arbeitgebers. Gerade von den jüngeren Generationen wird eine Berücksichtigung der Work-Life-Balance gewünscht bzw. sogar gefordert. Dennoch darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Candidate Journey / 3 Verbesserung

Um Optimierungspotenziale aufzuzeigen, sollte zunächst analysiert werden, wie der gesamte Prozess aktuell gestaltet ist und welche sensiblen Punkte es gibt. Beginnend bei der Wahrnehmung des Unternehmens als potenzieller Arbeitgeber, über die Interessensphase mit dem Einreichen der Bewerbung, dem Auswahl- und Interviewprozess sowie abschließend dem Vertragsabschluss und dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Stolpers... / 2.2.2 Selbstzweifel

Eine Vielzahl der befragten Frauen äußerten diverse Selbstzweifel, welche Vermeidungstendenzen in der Führungsmotivation bedingen. 6 von 15 Frauen (40 %) befürchteten, der Verantwortung einer Führungsposition nicht gerecht zu werden und diese langfristig nicht tragen zu können. Diese Selbstzweifel wurden mit der Kombination der Mitarbeiterführung und Mentor-Funktion benannt....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 3 Personalbeschaffungsplanung

Beschaffungswege bestimmen Ziel der Personalbeschaffungsplanung ist es, die Rekrutierung des erforderlichen Personals zu planen. Die Beschaffung kann sowohl unternehmensintern als auch auf externen Rekrutierungswegen erfolgen. Interne Optionen sind insbesondere Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubssperren, Urlaubsverschiebungen, Versetzungen, Umschulungen, unternehmensinterne Auss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalplanung: Aufgaben u... / 8 Rechtliche Rahmenbedingungen der Personalplanung

Unterrichtungspflicht Bei der Personalplanung sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die u. a. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. So hat das Unternehmen die Mitarbeiter über dessen Aufgaben und Verantwortung sowie über die Art der Tätigkeiten und die Einordnung der Arbeitsabläufe in das Unternehmen zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 6.1 Stellenausschreibung

§ 11 AGG regelt, dass der Arbeitgeber Stellen diskriminierungsfrei auszuschreiben hat. Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, dass bei einem Verstoß bereits durch die fehlerhafte Stellenausschreibung ein Indizbeweis i. S. d. § 22 AGG erbracht ist, dass der Arbeitgeber wegen eines Merkmals i. S. d. § 1 AGG benachteiligt hat und allein bereits diese Benachteiligung zu ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 8.2 Beweiserleichterungen für den Beschäftigten

Für den Beschäftigten ist es oft nicht möglich, den Beweis zu erbringen, dass er wegen eines der Merkmale des § 1 AGG benachteiligt wurde. Meist gibt es nur Indizien, die darauf hindeuten, aber keine zweifelsfreien Nachweise. Dem trägt § 22 AGG Rechnung: Der Bewerber braucht nur nachzuweisen, dass er benachteiligt worden ist und dass es Indizien dafür gibt, dass dies wegen ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.2 Beteiligung an der Besetzung von Arbeitsplätzen

Gemeinsame Prüfpflicht Nach § 164 Abs. 1 SGB IX hat der Arbeitgeber bei der Besetzung frei werdender oder neuer Arbeitsplätze unter Beteiligung der SBV zu prüfen, ob diese Arbeitsplätze insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Dazu hat der Arbeitgeber die SBV zu beteiligen und den Betriebsrat anzuhören. Ziel der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Informations- und Auskunfts... / 1.1 Zeitpunkt und Form der Informationsbereitstellung

Bereits bei der Erhebung personenbezogener Daten treffen den Verantwortlichen Informationspflichten. Datenerhebung ist immer ein aktiver Prozess. Werden dem Unternehmen personenbezogene Daten offenbart, ohne dass es dazu aufgefordert hat (z. B. bei Blindbewerbungen), bestehen die Informationspflichten nicht. Man kann darüber diskutieren, wann eine Datenerhebung erfolgt. Ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschäftigtendatenschutz / 2 Anbahnung und Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird regelmäßig eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben. Es steht in der Verantwortung des Wohnungsunternehmens, deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zugang zu diesen Daten dürfen nur Personen haben, die am Bewerbungs- und Auswahlverfahren direkt beteiligt sind. Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (St...mehr