Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem lettischen Recht ist es zulässig, dass sich Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal 100.000 EUR und einem erwarteten Jahresumsatz von ebenfalls maximal 100.000 EUR für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten entscheiden (vgl. Art. 137 Mehrwertsteuergesetz). Dazu ist eine Antragstellung erforderlich. Die Umsatzgrenze erh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.5 Steuerentrichtung

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die in der besonderen Erklärung angemeldete Steuer ist spätestens bis zum 20. Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats zu entrichten. Der Betrag ist auf ein von der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaates der Identifizierung festgelegtes Konto zu überweisen (Art. 369i MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt in Norwegen das Prinzip der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung von Gegenständen entsteht die Umsatzsteuer mit Übergabe oder bei Rechnungstellung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bzw. bis zum 15. Tag des Folgemonats mit Rechnungsstellung. Es gibt keine Regelung für...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Zeitpunkt (§ 13c Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftungsinanspruchnahme ist frühestens in dem Zeitpunkt zulässig, in dem die Steuer fällig war und nicht oder nicht vollständig entrichtet wurde (§ 13c Abs. 2 S. 1 HS 1 UStG); § 240 Abs. 3 AO (sog. Schonfrist: Nichterhebung von Säumniszuschlägen bei einer Säumnis bis zu drei Tagen) ist zu beachten (Abschn. 13c.1. Abs. 31 S. 1 UStAE; BMF v...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich aus anderen Gründen, sieht das Recht in Malta grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Bei Uneinbringlichkeit ist ein Antrag zu stellen und Nachweise vorzulegen (vgl. Schedule 7 Mehrwertsteuergesetz sowie Schedule 10 Art. 10 Mehrwertsteuergesetz). In der Regel ist ein erfolgloses geri...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer gegenüber der Finanzbehörde geltend machen. Der Vorsteuerabzug wird jedoch nur gewährt, wenn der Unternehmer des Weiteren eine nach §§ 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.7 Vorsteuerbeträge

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Gemeinschaftsgebiet als Steuerschuldner ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen und von dem Wahlrecht der steuerlichen Erfassung in nur einem EU-Mitgliedstaat Gebrauch machen, können Vorsteuerbeträge nur i. R. d. Vors...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Irland gestattet es grundsätzlich, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern. Es ist nachzuweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, die Forderung muss ertragsteuerlich und handelsrechtlich abgeschrieben worden sein, und der Gläubiger und der Schuldner dürfen nicht verbunden sein. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 And...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.12.2012 besteht in Italien eine Wahlmöglichkeit für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr einen Betrag von 2 Mio. EUR nicht überschritten hat, die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zu wählen. In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer jeweils mit Erhalt einer Zahlung für eine Lieferung oder Dienstleistung. Allerdings entsteht ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerzahlungen Für verspätete Umsatzsteuerzahlungen werden Zinsen mit einem monatlichen Satz von 0,6 % erhoben. Der Satz ist nicht fest, sondern er wird von Zeit zu Zeit an die Zinsentwicklung angepasst. Zinsen werden auch auf angefangene Monate berechnet. Verspätete Umsatzsteuermeldung Wird...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.1 Unternehmerische Leistungsbezüge von Ausländern (§ 13b Abs. 5 S. 1 UStG)

Rz. 105 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuldnerschaft betrifft jeden Unternehmer und jede juristische Person und damit auch Humanmediziner, Kleinunternehmer, pauschalierende Landwirte und Kommunen. Praxis-Beispiel Der in Geldern ansässige Arzt A (Humanmediziner) ist Blumenfreund und lässt die Tulpen des Vorgartens an seinem Praxisgebäude vom Amsterdamer Gärtner NL pfleg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.1 Entgelt wurde noch nicht entrichtet

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Besteuert der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Sollbesteuerung) und wurde das Entgelt noch nicht entrichtet, ist allein maßgebend, wann die Änderung des Bemessungsgrundlage eintritt. Beispiel 1: Unternehmer A liefert an Unternehmer B am 10.10. mit beiliegender ordnungsgemäßen Rechnung Waren im Wert von 5.000 EUR...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Kurzfristige Beschäftigungen unterscheiden sich lohnsteuerrechtlich von einer Hauptbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitgeber wählen kann, ob er die Lohnsteuer entweder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der kurzfristig beschäftigten Person; ELStAM; s. § 39e Abs. 4 Satz 2 EStG, Anh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.3 Regelung ab 01.10.2014

Rz. 59c Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger ab 01.10.2014 nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbringt; davo...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Der MOSS im Überblick

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z. B. ein E-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat am 11.07.2014 dieser ab 01.01.2015 geltenden Neuregelung zugestimmt und damit eine europäische Vorgabe umgesetzt. Für die betroffenen Unterne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Sollversteuerung: Teilleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 und 3 UStG)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Teilleistungen entsteht die Steuer bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten in entsprechender Anwendung der Überlegungen für Vollleistungen (vgl. Rz. 32 ff. und vgl. Rz. 53 ff.) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Teilleistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 S. 1 Buchst. a S. 2 i. V. m. S. 1 UStG). Die Vorschrift be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Ort der Lieferung

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Analog zum EU-Recht unterscheidet das MWSTG zwischen sog. Beförderungs- bzw. Versendungslieferungen einerseits und sog. Abhollieferungen andererseits. Bei den Beförderungs- bzw. Versendungslieferungen transportiert der Lieferant den Gegenstand selber oder erteilt einem Dritten (Spediteur oder Transporteur) einen Transportauftrag. Beförderungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Von der Meldepflicht erfasste Sachverhalte

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18a Abs. 7 UStG bestimmt, welche Angaben die ZM enthalten muss. § 18a Abs. 8 UStG bestimmt, wann die Angaben zu machen sind. Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18a Abs. 2 S. 1 UStG hat der Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG best...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Nichtzahlung von Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt (§ 26a Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Vorauszahlung, ein Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer muss zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden. Wegen der Fälligkeitszeitpunkte verweist § 26a Abs. 1 UStG auf § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 und 2 UStG, § 18 Abs. 4c S. 2 UStG, § 18 Abs. 4e S. 4 UStG, § 18 Abs. 5a S. 4 UStG, § 18i Abs. 3 S. 3 UStG, § 18j Abs. 4 S. 3 ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung des letzten Abnehmers

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der letzte Abnehmer hat die Steuer, die er nach § 25b Abs. 2 UStG für die Lieferung des ersten Abnehmers schuldet, in Kennzahl 69 und einen Vorsteueranspruch in gleicher Höhe in Kennzahl 66 einzutragen (vgl. Rn. 41; Muster einer UStVA und Fallstudien bei Weimann, UidP, Kap. 32.8.3).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Formell-rechtliche Entwicklung

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 01.01.2002 hat das StÄndG 2001 (BGBl I 2001, 3794) den § 13 UStG formal entzerrt, und zwar wie folgt: Die Regelungen zur Entstehung der Steuer regelt auch weiterhin § 13 UStG. Ein neuer § 13a UStG nimmt die allgemeinen Vorschriften zum Steuerschuldner auf. Die neue Steuerschuld...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2.7 Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie für Einfuhren im Rahmen von Einfuhrfernverkäufen nach § 3c Abs. 2 (vgl. Rz. 34) kommt die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG auch i.Z. m. Einfuhrfernverkäufen des § 3c Abs. 3 UStG zur Anwendung. Befreit ist die Einfuhr von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL . Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze der Blinden oder Blindenwerkstätten, wenn ihre Befreiung keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Rz. 11 Stand: 6. A. – ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.2 Verspätungszuschlag

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde einen Verspätungszuschlag gegen denjenigen festsetzen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer – höchstens 25.000 EUR – betragen. Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsatzst...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18 Besonderheiten beim Entgelt von dritter Seite

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13b Abs. 9 UStG ermächtigt das BMF, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Anwendung der Steuerschuldnerschaft zu treffen in Fällen, in denen ein anderer als der Leistungsempfänger das Entgelt gewährt. In derartigen Fällen soll es möglich werden festzulegen, dass derjenige, der das Entgelt gewährt, auch die Steuer schuldet. Rz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Verfahrensrechtliche Aspekte

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zusammenfassende Meldungen sind keine Steuererklärungen. Es finden jedoch die für Steuererklärungen geltenden Vorschriften der AO ergänzend Anwendung (§ 18a Abs. 11 S. 1 UStG). Soweit einschlägig, gewährt diese Regelung der Finanzverwaltung im Ergebnis die Rechte, die auch für herkömmliche Steuererklärungen gelten. § 152 Abs. 2 AO ist mit der...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Zeitliche Anforderungen

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der liefernde bzw. leistende Unternehmer muss grundsätzlich eine Rechnung binnen 30 Tagen nach Entstehung der Steuer stellen, vgl. SI 1995/2518, Regulation 13(5). Er kann Rechnungen nicht ohne Genehmigung von HMRC später ausstellen, es sei denn er wartet selbst wiederum auf Rechnungen für korrespondierende Eingangsumsätze, HMRC hat hinsichtlich...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.7 Nichtausführung einer Leistung (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 138 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist § 17 Abs. 1 UStG sinngemäß anzuwenden, wenn für eine vereinbarte Leistung ein Entgelt entrichtet, die Leistung jedoch nicht ausgeführt worden ist. Die Vorschrift ist in Zusammenhang mit den Vorschriften über die Mindest-Istbesteuerung zu sehen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht die USt auf Za...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 326 Steuergesetz). Grundsätzlich ist hierfür eine von den Behörden erteilte besondere Geneh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Bemessungsgrundlage (§ 25b Abs. 4 UStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall der Übertragung der Steuerschuld nach § 25b Abs. 2 UStG auf den letzten Abnehmer gilt für die Berechnung der geschuldeten Steuer abweichend von § 10 Abs. 1 UStG die Gegenleistung als Entgelt, d. h. als Nettobetrag ohne USt. Die USt ist auf diesen Betrag aufzuschlagen (vgl. Abschn. 25b.1 Abs. 10 UStAE). Praxis-Beispiel Der deutsche Unte...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.19 Rechnungserteilung und -aufbewahrung

Rz. 135 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14a Abs. 5 UStG regelt die Verpflichtung des leistenden Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen auch in den Fällen, in denen nicht er, sondern der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Die Rechnung muss zur Rechtssicherheit der Betroffenen neben den allgemeinen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG auch einen Hinweis auf die Steuerschuldners...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 UStG hat keine unmittelbare Grundlage im Gemeinschaftsrecht; sie beruht lediglich auf einer Protokollerklärung zu Art. 4 der 6. EG-RL. Darin wird es den Mitgliedstaaten freigestellt, Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, sowie Geschäftsführer, Verwalter, Aufsichtsratsmitglieder und Abwickler von Ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6.1 Erstverträge

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vereinbarung von Teilleistungen erfordert, dass für bestimmte Teile einer teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 3 UStG). Der Vertrag über eine – eigentlich einheitliche, aber grundsätzlich teilbare – Leistung muss diese also in Teile aufteilen und für diese Teile ein gesondertes Teilleistun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerliche Auswirkungen der Unterscheidung

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht hat erhebliche steuerliche Bedeutung, nicht nur wegen der unterschiedlichen Erfassung des Vermögens. I.d.R. ist die unbeschränkte Steuerpflicht wegen der weitreichenderen Besteuerung für den Steuerpflichtigen ungünstiger, sofern die Finanzämter von Auslandserwerben erfahren. In manc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Zeitliche Anwendung

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die ursprüngliche Fassung des durch Art 31 FKPG vom 23.06.1993 (BGBl I 1993, 944) wieder eingeführten SolZG 1995 enthielt noch keine in § 6 SolZG geregelten gesonderten Vorschriften über das Inkrafttreten. Vielmehr ergab sich aus § 3 SolZG idF FKPG, dass Bemessungsgrundlage die ab dem VZ 1995 festgesetzte ESt oder KSt, Vorauszahlungen auf die...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.06.2018 hat Malta eine Mehrwertsteuergruppenregelung geschaffen, die auf Art. 5 Mehrwertsteuergesetz basiert. Diese bewirkt, dass mehrere in Malta niedergelassene Personen, die durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng verbunden sind, gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werden. Mindes...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.4 Angaben in der Rechnung

Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der sinngemäßen Anwendung des § 14 Abs. 4 S. 1 UStG ist zu beachten, dass in der Rechnung darauf hinzuweisen ist, dass über eine noch nicht erbrachte Leistung abgerechnet wird (vgl. Abschn. 14.5. Abs. 16 S. 5 Nr. 5 S. 3 UStAE und Abschn. 14.8. Abs. 1 S. 1 UStAE). Um den Anforderungen des § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG zu entsprechen, muss d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Steuerschuldner für den letzten Umsatz eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Fall eines i. g. Dreiecksgeschäfts wird gem. § 25b Abs. 2 UStG die Steuer für die (Inlands-)Lieferung des ersten Abnehmers an den letzten Abnehmer von dem letzten Abnehmer geschuldet (Hinweis auf die Ausführungen vgl. § 25b Rz. 32 ff.). Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Tragen kommt die Regelung, wenn der letzte Abnehmer eine deutsche US...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.5 Konsequenzen bei falscher Rechnungsausstellung

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen Steuerbetrag aus, den er für diesen Umsatz nicht schuldet, kommt es zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung. Der Unternehmer kann jedoch die Rechnung berichtigen. Der Leistungsempfänger kann nur die gesetzlich geschuldete, nicht aber die in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer abziehen. Rz. 81 Stand...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Bei vollem Vorsteuerabzugsrecht ergibt sich dann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 1 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten oder die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (acta iure imperii). (2) Sie ist...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.5 Hoheitliche Tätigkeit

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerpflicht von Gemeinwesen ist in Art. 12 MWSTG geregelt. Steuersubjekte der Gemeinwesen sind die autonomen Dienststellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die übrigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts, soweit sie unternehmerisch tätig sind. Eine unternehmerische und somit grundsätzlich steuerbare Tätigkeit ist gegeben, wenn d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rumänien sah in der Vergangenheit nur dann die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern, wenn der Kunde insolvent war oder Gegenstand eines anerkannten Sanierungsverfahrens (vgl. Art. 287 Steuergesetz). Nach einer Änderung kann nunmehr auch bei zwölf Monaten Überfälligkeit unter weiteren Voraussetzungen eine Beric...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Schweden grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Überblick

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 1 Abs. 1 UStG legt fest, dass nur bestimmte Vorgänge (Umsätze) unter das deutsche UStG fallen; sie sind steuerbar. Wird auf den steuerbaren Umsatz auch eine USt erhoben, so ist er steuerpflichtig. Aus verschiedenen Gründen werden jedoch einige Umsätze von der Steuerpflicht befreit (vgl. § 4 UStG). Die Steuer bemisst sich nach dem vom jeweil...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.5 Abhängigkeit des Direktanspruchs von tatsächlicher Leistungserbringung

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weiterhin kann ein Direktanspruch nur entstehen, wenn der Rechnungsaussteller tatsächlich eine Leistung erbracht hat (bzw. im Fall einer Anzahlungsrechnung zweifelsfrei erbringen wollte), für die mangels Steuerbarkeit oder aufgrund einer Steuerfreiheit oder Steuersatzermäßigung die in der Rechnung ausgewiesene Steuer (in dieser Höhe) nicht ge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6 Endrechnung

Rz. 157 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für den Fall, dass der Unternehmer über die von ihm ausgeführte Leistung eine Endrechnung erteilt (nicht erforderlich z. B. bei Vorabrechnungen, da hier das gesamte Entgelt bereits den Gegenstand der Vorabrechnung bildet; Abschn. 14.8. Abs. 6 UStAE), muss er die mittels Anzahlungsrechnung(-en) erlangten Teilentgelte vom Gesamtentgelt und die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Verhältnis zu § 18 Abs. 7 Nr. 2 UStG, §§ 41, 41a, 42 und 50 UStDV

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vor der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2003 konnten auch Nichtgemeinschaftswaren im Inland nur bedingt steuerfrei geliefert werden (vgl. § 18 Abs. 7 Nr. 2 UStG a. F., §§ 41, 41a, 42, 50 UStDV a. F.). Das galt und gilt nicht für Lieferungen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, die in Gebieten bewirkt werden, die nicht ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 64 MWStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter einer i. g. Warenlieferung versteht man eine Lieferung von Waren, die in einen anderen Mitgliedstaat tatsächlich versendet oder befördert wurden. Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als eine entgeltliche Warenlieferung gilt auch eine Verbringung von eigenem Geschäftsvermögen durch einen Steuerzahler in einen anderen Mitgliedstaat. Unter ein...mehr