Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.4 Zuordnung von Kosten für den Vermögensübergang

Grunderwerbsteuerpflichtige Immobilientransaktionen führen beim Steuerschuldner stets zu der Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung der gezahlten Grunderwerbsteuer. Ob die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe zu einer sofortigen Ertragsteuerminderung führt oder als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren ist, ist dabei grundsätzlich abhängig von der Art der Transaktion....mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.14 Änderung steuerlicher Mantelverordnungen

Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (6. Mantel-VO; BGBl 2022 I S. 2432) wurden zahlreiche kleinere Anpassungen in steuerlichen Verordnungen vorgenommen. Eine Änderung der StAuskV betrifft Form, Inhalt und Voraussetzungen eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO. Nach den Ausführungen im AEAO zu § 89 Nr. 4.1.2 ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.11 Zurückgezahlte Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerpflichtige Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG), während Nachzahlungszinsen das steuerliche Einkommen nicht mindern (§ 12 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG). Werden Erstattungszinsen ausgezahlt und im Zuge einer später geänderten Steuerfestsetzung aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Sa...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.14 Aktuelle Verfahren zur neuen Grundsteuer

Die in Reaktion auf die BVerfG-Beschlüsse zur Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuerrechts (BVerfG, Urteil v. 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, BFH/NV 2018 S. 703) verabschiedeten Gesetze zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) sowie zur erleichterten Umsetzung der Reform ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.1 Verbesserungen beim Optionsmodell

Mit der Einführung des sog. "Optionsmodells" nach § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ein (ertragsteuerliches und verfahrensrechtliches) Wahlrecht eingeräumt, sich wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönl...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.2 Änderungen bei der Zinsschranke

Nach § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zinsaufwendungen eines Betriebs nur in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA, abziehbar (sog. Zinsschranke). Der vollständige Abzug der Zinsaufwendungen wird gewährt, wenn die Nettozinsaufwendungen die Freigrenze von 3 Mio. EUR nicht übersteigen, der Betrieb nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.18 Behandlung von durchlaufenden Posten

Durchlaufende Posten (Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines Dritten vereinnahmt und verausgabt) gehören nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG). Vereinnahmt der Unternehmer ein solches Fremdgeld, berechnet er hierauf somit keine eigene Umsatzsteuer. Verauslagt der Unternehmer das Fremdgeld, kann er aus diesem Betrag keine eigene ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.8 Erleichterungen für bestimmte Photovoltaikanlagen

Betreiber bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen profitieren seit 2022 von einer ertragsteuerlichen Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Seit 2023 greift unter bestimmten Voraussetzungen ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG), jeweils eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294). Mit BMF-Schreiben v. 17.7.2023 (BStBl 2023 I...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.5 Entwurf des überarbeiteten UmwSt-Erlasses

Das BMF hat am 11.10.2023 einen Entwurf für die Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu den Grundsätzen der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) an die Verbände übersandt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Ausführungen zu den folgenden Bereichen des UmwStG: Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 UmwStG): Anpassungen ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.19 Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen

Der durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) eingeführte § 12 Abs. 3 UStG ordnet einen Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 % für die Lieferung und Installation bestimmter Solarmodule einschließlich weiterer "wesentlicher Komponenten" an den Betreiber einer Photovoltaikanlage an. Dieser Steuersatz gilt bereits seit dem 1.1.2023. Das BMF äußert sich mit...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.17 Organschaft III – Personengesellschaft als Organgesellschaft

Bislang konnte laut BFH und Finanzverwaltung eine Personengesellschaft nur dann Organgesellschaft sein, wenn der Organträger (mittelbar oder unmittelbar) sämtliche Anteile an ihr hält. Sobald ein fremder Dritter an der Personengesellschaft beteiligt war, konnte diese Personengesellschaft nicht Organgesellschaft sein. Hingegen genügt bei einer Körperschaft die mehrheitliche B...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 5 Änderungen bei Doppelbesteuerungsabkommen

In 2023 hat Deutschland zu einigen Änderungsprotokollen von Doppelbesteuerungsabkommen die nationalen Umsetzungsverfahren abgeschlossen bzw. auf den Weg gebracht. Dabei setzt sich der Trend fort, dass Deutschland Maßnahmen des BEPS-Projekts vorzugsweise bilateral umsetzt, anstatt den Mechanismus des sog. Multilateralen Instruments (MLI) zu nutzen. In sämtlichen nachfolgend g...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.1 Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel

Die Finanzverwaltung reagiert mit einer Überarbeitung ihres Anwendungserlasses zur grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel auf die entgegenstehende BFH-Rechtsprechung zur Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei mehrstufigen Beteiligungen i.S.d. § 6a GrEStG (gleich lautende Ländererlasse v. 25.5.2023). Hinweis Mit Urteil v. 28.9.2022 (II R 13/20, BStBl 2023 II S. 666) best...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.1 Steuerrechtliche Anpassungen infolge des MoPeG

Zum 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft. Mit dem Gesetz geht u.a. die zivilrechtliche Aufgabe des Gesamthandsprinzips bei Personengesellschaften einher. Ertragsteuerlich soll dagegen das Gesamthandsprinzip weitergelten. Entsprechende Regelungen zur Weitergeltung wurden mit dem Kredit...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2 Zukunftsfinanzierungsgesetz: Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen

Der sich aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen an Arbeitnehmer ergebende geldwerte Vorteil ist unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 39 EStG bis zu einem Betrag von bisher 1.440 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz v. 11.12.2023 (BGBl 2023 I Nr. 354) mit Wirkung ab dem...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.8 Rückkehrabsicht bei Wegzugsbesteuerung

Bei Wegzug einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person wird bei Erfüllen weiterer Voraussetzungen (z.B. bestimmte Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht und Betrachtungszeitraum) ein Veräußerungsgewinn i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch ohne Veräußerung der Anteile fingiert (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Beruht jedoch die Beendigung der unbeschränkten Ste...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.7.4 Entwurf des neuen AStG-Anwendungserlasses

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2035) wurden zum 1.1.2022 u.a. die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur Wegzugsbesteuerung neugefasst. Vor diesem und u.a. auch vor dem Hintergrund der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasenabwehrgesetz veröffentlichte die Finanzverwaltung am 19.7.2023 einen Entwurf für die Aktualis...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.1 (Mit-)vermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei. Davon ausgeschlossen ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sieht diese Ausgestaltung nach dem deutschen UStG jedoch als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Der maßgebende Art. 135 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c MwStSystRL sei vi...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.12.1 Finanzielle Eingliederung und Umwandlungen

Die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft erfordert u.a. die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG). Dem Organträger muss dabei die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft ununterbrochen vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft zustehen. Wird ein Organträger auf ein anderes Unter...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.13 Weitergeltung des Solidaritätszuschlags

Der BFH hält die (Weiter-)Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 für noch nicht verfassungswidrig (BFH, Urteil v. 17.1.2023, IX R 15/20, BStBl 2023 II S. 351). Da der IX. BFH-Senat nicht zu der erforderlichen Überzeugung gelangt, dass der Solidaritätszuschlag in den Streitjahren 2020 und 2021 als nicht mehr verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabg...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.4 Umwandlungssteuer: Nachspaltungsveräußerungssperre

Der Buchwertansatz ist im Fall einer Spaltung u.a. ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG). Nach dem Wortlaut des bisherigen Satzes 4 ist davon auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft, d...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.9 Klimaschutzprämie

Durch das Wachstumschancengesetz soll eine steuerliche Investitionsförderung für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und wirtschaftlicher Tätigkeit eingeführt werden. Die Voraussetzungen und ihre Umsetzung werden im Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz (KlimaInvPG) geregelt. Die Investitionsprämie soll grundsätzlich Investitionen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.10 Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Für nach dem 31.12.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) die Regelungen zur Abzugsfähigkeit für ein häusliches Arbeitszimmer und für eine Homeoffice-Pauschale (§ 52 Abs. 6 Satz 12 EStG) geändert. Liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im häuslichen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6.1 Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (Pillar 1)

BEPS Pillar 1 setzt sich aus Amount A und Amount B zusammen. Ziel der Regelungen zu Amount A ist die Neuzuordnung von Besteuerungsrechten für einen Teil des Gewinns von besonders großen und hochprofitablen Unternehmen auf sog. Marktstaaten, also Jurisdiktionen, in denen Waren und Dienstleistungen konsumiert werden. Dem Anwendungsbereich von Amount A sollen Unternehmen unterl...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 3 Berechnungsgrundlagen der Mindeststeuer

Die Berechnung der Mindeststeuer nach dem Diskussionsentwurf entspricht dem international Vereinbarten. Es handelt sich daher um eine länderbezogene Berechnung des Steuererhöhungsbetrags unter Zugrundelegung eines Mindeststeuersatzes von 15 Prozent. Sie erfolgt auf Basis der handelsrechtlichen Rechnungslegung (in der Regel Rechnungslegungsstandard der obersten Muttergesellsc...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 4 Besteuerungsverfahren

Zentraler Akteur im Besteuerungsverfahren ist die sog. "Mindeststeuergruppe". Hierdurch wird das Besteuerungsverfahren beim Finanzamt des Gruppenträgers gebündelt. Eine Mindeststeuergruppe entsteht, wenn innerhalb einer Unternehmensgruppe mehrere nach § 1 MinStG steuerpflichtige Geschäftseinheiten vorhanden sind. Für die Mindeststeuer ist eine Steuererklärung beim zuständigen...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1 Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG.[1] Die Steuerbefreiung ist betragsmäßig begrenzt. Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wurde 2018 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 3 Entgeltumwandlung

Erfolgt die reine Beitragszusage im Wege einer Entgeltumwandlung, liegt eine "wertgleiche Anwartschaft" nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG vor. Hierfür muss der vom Arbeitgeber an den Versorgungsträger geleistete Beitrag dem umgewandelten Entgeltbetrag nach Abzug eventuell anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entsprechen.[1] 3.1 Optionssystem Beruht das Entgelt auf e...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 1 Umsetzung der zweiten Säule

Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur zweiten Säule der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Säule 1: Regelungen für die (partielle) Umverteilung von Besteuerungsrechten multinationaler Unternehmensgruppen ("wo" der Besteuerung) Die Säule 1 ist eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung, die es Unternehmen ermöglicht, in andere...mehr

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Einführung eines Mindestste... / 8 Änderungen im HGB

Neu im Regierungsentwurf ist eine in § 274 HGB vorgesehene verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze ergeben (in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards). Dadurch soll die Komplexität der Umsetzung des Mindeststeuergesetzes reduziert un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Provision / 3 Höhe

Ist die Höhe der Provision nicht bestimmt, so ist der übliche Satz als vereinbart anzusehen.[1] Die Provision ist von dem Entgelt zu berechnen, das der Dritte oder der Arbeitgeber zu leisten hat. Nachlässe bei Barzahlung sind nicht abzuziehen; dasselbe gilt für Nebenkosten, namentlich für Fracht, Verpackung, Zoll, Steuern, es sei denn, dass die Nebenkosten dem Dritten besond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.2 Höhe der Begünstigung

Wie auch bei anderen Einkommensarten sind zunächst die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten abzusetzen. Von einer zusätzlichen Altersvorsoge-Leistung sind weiter abzusetzen: 100 EUR monatlich, darüber hinaus 30 % des 100 EUR übersteigenden Betrags, insgesamt jedoch nicht mehr als 50 % der Regelbedarfsstufe 1.[1] Die Regelbedarfsstufe 1 ist unabhängig da...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 1.4 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die betriebliche Altersversorgung in Form der reinen Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlich abzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3.1 Bareinlagen: Wenn Betriebsausgaben privat gezahlt werden

Für den buchführungspflichtigen Kaufmann ist die Geldeinlage mit dem Teilwert zu buchen. Der Teilwert entspricht grundsätzlich dem Nennwert. Praxis-Beispiel Tilgung betrieblicher Schulden über Privatkonto Die betriebliche Kfz-Steuer (Lkw) i. H. v. 350 EUR wurde am 31.10.01 vom Privatkonto der Ehefrau überwiesen, da der betriebliche Kontokorrentkredit bereits voll ausgeschöpft ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 3 Private Einlagen buchen – Eigenbeleg zur Sicherheit

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen (GoB) erfordern in der Regel die Aufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls – also auch jeder Einlage – in einem Umfang, der eine Überprüfung seiner Grundlagen, seines Inhalts und seiner Bedeutung für den Betrieb ermöglicht.[1] Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1 Steuer- und Beitragspflicht

1.1 Lohnsteuer Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 1.1 Lohnsteuer

Bei Beihilfen handelt es sich um einmalige oder gelegentliche Zuwendungen des Arbeitgebers. Mit diesen unterstützt er Arbeitnehmer aus sozialen Gründen. Diese Beihilfen gehören regelmäßig zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Bestimmte Beihilfen bleiben in begrenztem Umfang steuerfrei (z. B. Notstandsbeihilfen), während andere in vollem Umfang der Besteuerung unterliegen (z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 6.2 Sozialversicherung

Schul- bzw. Ausbildungsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, unterliegen gleichermaßen als Arbeitsentgelt der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Wie in der Steuer, unterliegt die Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 ff. SGB III auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.mehr

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Beihilfen / 1.2 Sozialversicherung

Dem Arbeitsentgelt sind einmalige Einnahmen dann nicht zuzurechnen, wenn sie zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gewährt werden und lohnsteuerfrei sind.[1] Da Beihilfen des Arbeitgebers dem Grunde nach nicht steuerbefreit sind, sind diese in voller Höhe beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Voraussetzung zur Beitragspflicht ist, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt. Allein e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit

Zusammenfassung Überblick Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Gesetz enthält jedoch verschiedene Vorschriften, nach denen solche Ersatzleistungen ganz oder zumindest teilweise steuerfr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern)

Zusammenfassung Begriff Das Sicherungsniveau vor Steuern, d. h. das Verhältnis einer verfügbaren Standardrente zu dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, ist ein wichtiger Indikator in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich dabei nicht um ein bestimmtes Niveau individueller Renten zum letzten Verdienst, sondern vielmehr um eine abstrakte Kenngröße, mit der die Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 1.1 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns

Für die Berechnung der Beitrags- und Steuerabzüge vom Bruttoentgelt muss zuerst die grundsätzliche Abgabenpflicht beurteilt werden. Da der sozialversicherungsrechtliche Begriff des Entgelts nicht immer mit dem im Steuerrecht verwendeten Begriff des Arbeitslohns übereinstimmt, sind hier zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Pauschal versteuerte Bezüge werden unter bestimmten ...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / Lohnsteuer

1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Begünstigte Tätigkeiten/Personenkreis

2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer Die Steuerbegünstigung gilt für Personen, die nebenberuflich tätig sind als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ggf. Betreuer. Eine Betreuertätigkeit ist nur dann begünstigt, wenn sie eine pädagogische Ausrichtung hat.[1] Hieran fehlt es z. B. einem ehrenamtlichen Versichertenberater, der nur den Ehrenamtsfreibetrag erhalten kann....mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung folgt der steuerrechtlichen Die Sozialversicherung folgt in ihrer Bewertung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung. Dabei ist zu differenzieren zwischen Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, für nebenberufliche künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten einerseits und ehrenamtliche...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 4 Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf unschädlich

Die Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf ist für die Gewährung des Freibetrags unschädlich, sofern die beiden Tätigkeiten organisatorisch klar abgrenzbar sind. Dies gilt auch für die auf begünstigte Dienste entfallenden Bereitschaftszeiten. Eine Aufteilung in Einsatz- und Bereitschaftszeiten ist entfallen. Ehrenamtliche Rettungsmänner der Deutschen Gesellschaft zur Rett...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 6 Tätigkeiten für begünstigte Auftraggeber

Eine Beschäftigung im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung liegt z. B. vor bei Tätigkeiten an einer Universität (z. B. die Tätigkeit als Korrekturassistentin)[1] an einer Volkshochschule, für das Rote Kreuz, für die Feuerwehr oder für das Techni...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2.1 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Die Steuerbegünstigung gilt für Personen, die nebenberuflich tätig sind als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ggf. Betreuer. Eine Betreuertätigkeit ist nur dann begünstigt, wenn sie eine pädagogische Ausrichtung hat.[1] Hieran fehlt es z. B. einem ehrenamtlichen Versichertenberater, der nur den Ehrenamtsfreibetrag erhalten kann.[2] Entscheidend ist, dass andere Menschen ausg...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Gesetz enthält jedoch verschiedene Vorschriften, nach denen solche Ersatzleistungen ganz oder zumindest teilweise steuerfrei bleiben: Ersa...mehr