Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 386 AO 1977 stimmt im Wesentlichen mit seinem Vorläufer, dem § 421 RAO i.d.F. des Art. 1 Nr. 1 AO-StrafÄndG vom 10.8.1967 [2], überein. Dessen einzelne Absätze gingen wiederum auf die §§ 421, 422 und 425 RAO 1931 und §§ 386, 387 und 390 RAO 1919 zurück[3]. Rz. 2 [Autor/Stand] Von einigen redaktionellen Änderungen abgesehen (z.B. "Finanzbehörde" statt "Fin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Umsatzsteuer

Rn. 9 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Im Bereich der USt sind nach § 4 Nr 14 Buchst a S 1 UStG die Umsätze von Angehörigen bestimmter Heilberufe uä Berufe steuerfrei. Die Vorschrift ist insofern im Wesentlichen inhaltsgleich mit § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Gleichwohl können die zur USt ergehenden Entscheidungen wegen hier gegebener EU-rechtlicher Implikationen nicht ohne weiteres zur A...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / 2. Erbrecht

Für unsere Rechtskultur ebenfalls grundlegend ist das gesetzliche Familienerb- und Pflichtteilsrecht, das – außer an die Ehe – an die Eigenschaft einer Person als Abkömmling oder Verwandte aufsteigender Linie anknüpft und sich nach einer Rangordnung auf alle Generationen und Verzweigungen erstreckt. So wie zu Zeiten der Erbmonarchie Königreiche nach Genealogie vererbt wurden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Pflichten von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 63 [Autor/Stand] Führt die FinB die Ermittlungen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit selbst, so sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung der BuStra zu erscheinen und, soweit ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach der StPO zusteht, zur Sache wahrheitsgemäß auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 StPO i.V.m. § 410 Abs. 1 OWiG; s. näher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begleitdelikte (§ 386 Abs. 2 Nr. 2 AO)

a) Kirchensteuer und andere öffentlich-rechtliche Abgaben Ergänzender Hinweis: Nr. 17 Abs. 1 Nr. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17) Rz. 72 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ist die FinB für die selbständige Ermittlung der Tat auch dann zuständig, wenn diese eine Steuerstraftat darstellt, zugleich aber auch andere Strafgesetze verletzt und deren Verletzung Kirchensteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuer, Die Besteuerung der Kunst, 2. Aufl, Köln 1984; P. Kirchhof, Die Garantie der Kunstfreiheit im Steuerstaat des Grundgesetzes, NJW 1985, 225; Zöbeley, Zur Garantie der Kunstfreiheit in der gerichtlichen Praxis, NJW 1985, 254; Maassen, Kunst oder Gewerbe?, Heidelberg 1991 (dazu kritische Bspr von Wolff-Diepenbrock, DStR 1992, 559); Kempermann, Kunst, Gewerbe, Kunstgewerbe, F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche gegenseitige Mitteilungspflichten

Schrifttum: Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Bülte, Die Strafbarkeit des Amtsträgers wegen Strafvereitelung und Steuerhinterziehung bei Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 116 I 1 AO, NStZ 2009, 57; Herzog, Die Spuren des "schmutzigen Geldes" – Finanzermittlungen vor der Verdachtsschwelle, in FS Kohlmann 2003, S. 427 ff.; Hurek, Ste...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz 1. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. 2. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. 3. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leis...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 2. Besteuerung des Erben – Abzug der Vermächtnislast

Vermächtnisse gehören zu den Erbfallschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Sie sind regelmäßig deshalb beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Besteuerung beim Vermächtnisnehmer und der Abzug beim Erben, betreffend Bewertung und Neutralisation seines Zwischenerwerbs von sachlich begünstigtem Vermögen über die Tatbestände des sog. Begünstigungstransfers (z.B....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mängel und ihre Auswirkungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Wie bereits erwähnt, haben Zustellungsmängel (s. Rz. 77) oder die Nichteinhaltung gewisser Formalien (s. Rz. 75) keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Verstöße gegen die Vorschriften, die den Inhalt des Bußgeldbescheids betreffen, haben nur dann verfahrensrechtliche Folgen, wenn es sich um gravierende Mängel handelt, die die Umgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Ermittlungsorgane

Rz. 38 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Ermittlungstätigkeit sind bei den FÄ bzw. HZÄ sog. Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) eingerichtet. Infolge der Zuständigkeitskonzentration gem. § 387 Abs. 2 AO sind durch Rechtsverordnung durchweg "Gemeinsame Straf- und Bußgeldsachenstellen" bei einer FinB eingerichtet worden, die die straf- und bußgeldrechtliche Ermittlungstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck

Rz. 16 [Autor/Stand] § 386 AO verfolgt mehrere Zwecke[2]. Die Notwendigkeit, steuerstrafrechtliche Ermittlungshandlungen vorzunehmen, ergibt sich in aller Regel im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Es liegt daher aus verfahrensökonomischen Gründen nahe, die (in der Regel sachnähere) Behörde mit den Ermittlungen zu betrauen, die ohnehin schon mit dem Sachverhalt befasst ist[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bannbruch (§ 369 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 369 Abs. 1 Nr. 2 AO ist Steuerstraftat ferner der Bannbruch (§ 372 AO). Die gesonderte Erwähnung des Bannbruchs in Nr. 2 ist eigentlich überflüssig, da der Bannbruch in der AO, also in einem Steuergesetz i.S.d. Nr. 1 geregelt ist (s. Rz. 20). Ob der Regelung in Nr. 2 deshalb lediglich deklaratorische oder doch konstitutive Bedeutung zukommt, hat p...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuergesetze nach § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO

a) Steuergesetze Rz. 20 [Autor/Stand] Umstritten ist, was unter dem Begriff des Steuergesetzes zu verstehen ist. Im Gegensatz zur Regelung der RAO 1931, die in § 2 Abs. 2 RAO eine Aufzählung wichtiger Steuergesetze enthielt, wird der Begriff des Steuergesetzes heute nicht mehr umschrieben. Zumindest für den Bereich des Steuerstrafrechts ergibt sich jedoch insb. aus der in § 3...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zollstraftaten

Rz. 15 [Autor/Stand] § 369 Abs. 1 AO stellt in seinem Klammerzusatz ausdrücklich Zollstraftaten den Steuerstraftaten gleich. Da nach § 3 Abs. 3 AO Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK Steuern i.S.d. AO sind, ist die Nennung überflüssig geworden[2]. Durchfuhr- oder Transferzölle als die neben Einfuhr- und Ausfuhrabgaben dritte mögliche Art eines Zolls sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 369 Abs. 2 AO gelten ergänzend die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit nicht die Strafvorschriften der Steuergesetze Spezialregelungen enthalten (s. Rz. 10)[2]. Spezialregelungen sind etwa in § 371 AO mit der strafbefreienden Selbstanzeige und in Bezug auf die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung in § 376 AO getroffen worden. Ergänz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Aussetzung des Verfahrens (§ 410 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 43 [Autor/Stand] In § 410 Abs. 1 Nr. 5 AO wird § 396 AO, der unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens ermöglicht, für den Bereich des Bußgeldverfahrens für entsprechend anwendbar erklärt. Zu den Einzelheiten dieser Vorschrift s. zunächst die Ausführungen zu § 396 AO. Für das Bußgeldverfahren ist Folgendes festzuhalten: Gemäß § 396 AO ist d...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 3. Sittliche Rechtfertigung oder wie funktioniert Elternschaft mit volljährigen Kindern?

Der BGH muss ebenfalls vermögensrechtliche, namensrechtliche und aufenthaltsrechtliche Zwecke, die im Rahmen einer Erwachsenenadoption eine Rolle spielen, in die Prüfung der sittlichen Rechtfertigung der Annahme einordnen. Probleme bereitet dies dann, wenn noch kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Hier soll die sittliche Rechtfertigung der Adoption eine zusätzliche Adoptions...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entsprechende Anwendung der Vorschriften für Steuerstraftaten

a) Sonderregelungen Rz. 24 [Autor/Stand] Nach zahlreichen nicht-steuerlichen Gesetzen bzw. steuerlichen Nebengesetzen des Bundes- sowie des Landesrechts werden jedoch einige Vorschriften des materiellen Steuerstrafrechts durch Sonderregelungen für entsprechend anwendbar erklärt. b) Bundesrechtliche Regelungen Rz. 25 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang...mehr

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FoVo 02/2022, Was bei ständ... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldner erhält erheblich schwankendes Einkommen auf das P-Konto Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Festsetzung des pfändungsfreien Betrags ist allerdings nicht frei von Schwierigkeiten. Der Schuldner bezieht regelmäßig erheblich schwankendes Arbeitseinkommen aus "Stundenlohn", in einigen Monaten auch "Urlaubslohn-Stdbasis", "Überstdgrundv" und teilweise "Feiertagsloh...mehr

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FoVo 02/2022, Was bei ständ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung überzeugt nicht – keine Relevanz schwankenden Lohns Die Entscheidung überzeugt im ersten Teil nicht. Das AG übersieht, dass der schwankende Lohn im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenze auf dem P-Konto unerheblich ist. Wie beim Arbeitseinkommen ist jeweils der über der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO i.V.m. der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung pfändbare Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerschaft? – Zivil...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen

Rn. 269 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Kriterien für die Annahme einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft unterscheiden sich nicht von denen einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (BFH BStBl II 2008, 681; 2016, 383; Mertzbach Stbg 2019,295). Allg zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft, insb Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko, s § 15 Rn 25ff (Bitz...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Versicher... / 2 Gründe

Die Revision des Klägers hat Erfolg, diejenige des Beklagten ist weitgehend unbegründet. Soweit die Revisionen Erfolg haben, ist das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kann der Pflichtteilsberechtigte nach – hier vorliegender – Erfüllung des Auskunftsanspruchs unter den Voraussetzungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinnerzielungsabsicht

Rn. 25 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ihre Bedeutung als subjektives Tatbestandselement wird von einer offenbar im Vordringen begriffenen Auffassung bestritten:mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kanzleimanagement: Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein rechtsstaatliches Handeln kommt im Interesse der Rechtssicherheit nicht ohne gesetzliche Fristen aus. Das Einhalten dieser Fristen gehört auch zu den Aufgaben des Steuerberaters und ist erfahrungsgemäß oft eine Schwachstelle der Büroorganisation. Die Fehlerquote ist hoch (ein Drittel aller Haftpflichtfälle betrifft diesen Bereich) und der dadurch entstandene Schaden imme...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Wann Sie Handakten zurückbehalten dürfen

Der Steuerberater hat übernommene Beratungsaufträge nach den Grundsätzen pflichtgemäßer Berufsausübung auszuführen (§ 13 Abs. 1 BOStB). Bei Beendigung des Auftrags hat er auf Aufforderung dem Auftraggeber die Handakten i. S. v. § 66 Abs. 3 StBerG herauszugeben (§§ 675 Abs. 1, 667 2. Alt. BGB, § 13 Abs. 4 BOStB). Dies gilt auch, wenn sich der Steuerberater zum Führen der Hand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 Erstattung der einbehaltenen Steuer

2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Subject-to-tax- und Switch-over-Klauseln

Rz. 172 § 50d Abs. 8 und 9 EStG enthalten Bestimmungen für unbeschränkt Stpfl. bei Bestehen eines DBA. Sie enthalten materielle Bestimmungen zur Anwendung der DBA, indem sie bestimmte Regelungen des jeweiligen DBA verdrängen; es handelt sich daher um einen Treaty Override (Rz. 3ff.). Rz. 172a Der Sache nach enthalten die beiden Vorschriften "Switch-over-" oder "Subject-to-tax...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 Einbehalt trotz Anspruchs auf Steuerentlastung

Rz. 19 § 50d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus besonderen Vorschriften ein niedriger Abzugssteuersatz oder sogar ein Abzugssteuersatz von 0 ergibt. Solche besonderen Vorschriften sind § 43b EStG, § 50g EStG und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Absehen vom Steuerabzug (Abs. 2)

Rz. 49 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugssteuersatzes, ermöglicht es § 50d Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.4 Verzinsung des Erstattungsbetrags nach § 50g EStG (§ 50d Abs. 1a EStG)

Rz. 46 Der nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG an den Vergütungsgläubiger zu erstattende Betrag ist nicht zu verzinsen (Rz. 41). Hiervon macht § 50d Abs. 1a EStG für die Erstattung von Abzugssteuern auf Zins- und Lizenzgebühren nach § 50g EStG eine Ausnahme. Die Verzinsung wurde eingeführt, da Art. 1 Abs. 16 der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG Rz. 6) eine Verzinsung vorsieht....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Abs. 9 S. 1 Nr. 1 als Vorschrift zur Lösung von Qualifikationskonflikten

Rz. 199 Der Tatbestand des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG betrifft Fälle, in denen der andere Staat (d. h. der Quellenstaat) wohl aus deutscher Sicht das unbeschränkte Besteuerungsrecht hat, aus seiner Sicht aber nicht. Es geht also um Fälle, in denen der Quellenstaat, anders als Deutschland als Ansässigkeitsstaat, das Abkommen so anwendet, dass er die Einkünfte von der Besteu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.2 Zur Vereinbarkeit des Treaty Overrides mit höherrangigem Recht

Rz. 246 Da nach den Ausführungen in Rz. 6ff. weder das nationale Recht noch das EU-Recht ein allgemeines Verbot der Doppelbesteuerung enthält, ist eine Vorschrift, die zu einem Treaty Override führt, grundsätzlich wirksam. Sie verstößt allein aus dem Grund, dass sie ein Treaty Override enthält, weder gegen höherrangiges nationales Recht noch gegen EU-Recht. Der gegenteiligen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr