Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Durchschnittssatz für in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführte Sägewerkserzeugnisse und Getränke und bestimmte sonstige Leistungen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 160 Auf die unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG fallenden eigenen Erzeugnisse des Land- und Forstwirts kommt ein Steuersatz von 19 %, also in Höhe des allgemeinen Steuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG, zur Anwendung; nach der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG gilt dies auch für die entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben.[1] Die unentgeltlich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Für den ArbN an Bord eines Schiffs unter deutscher Flagge nimmt der inländische ArbG (§ 38 Abs 1 EStG) den LSt-Abzug nach den ELStAM des ArbN (> Lohnsteuerabzugsmerkmale) vor. Entsendet ein ausländischer ArbG Schiffspersonal auf ein Seeschiff mit deutscher Flagge, kann die in Deutschland ansässige Reederei (ArbG) auch für diese ArbN zum LSt-...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Scheingeschäft

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Scheingeschäft ist gegeben, wenn sich die Vertragsparteien über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind, was daran offenkundig werden kann, dass sie die notwendigen Folgerungen aus dem Vertrag bewusst nicht gezogen haben (BFH 155, 232 = BStBl 1989 II, 216; BFH 182, 542 = BStBl 1997 II 655; BFH 216, 479 = BStBl 2007 II, 372). Da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer

Rz. 24 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der > Solidaritätszuschlag , der aufgrund des Solidaritätszuschlaggesetzes (> Anh 3) erhoben wird, ist eine Ergänzungsabgabe iSv Art 106 Abs 1 Nr 6 GG, also eine Steuer. Soweit SolZ verspätet gezahlt wird, entstehen kraft Gesetzes (> Rz 3) Säumniszuschläge. Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ob Säumniszuschläge entstehen, wenn Kirchensteuer nic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erhebung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes (> Rz 3); sie müssen nicht vom FA festgesetzt werden. Werden sie zusammen mit der Steuer erhoben, bedarf es keines besonderen Leistungsgebots (§ 254 Abs 2 AO). Werden jedoch nur Säumniszuschläge erhoben, ist für eine entsprechende Vollstreckung ein > Leistungsgebot erforderlich, mit dem die Säumniszu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer

Rz. 12 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG ist die – ggf gesondert zu berechnende – LSt auf den laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) sowie auf > Sonstige Bezüge. Es kommt also bei laufenden Bezügen auf den Zeitraum an, für den Arbeitslohn gezahlt wird, und nicht auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung. Soweit der ArbG einen > Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt, ist die BMG di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Widerstreitende Steuerfestsetzung (§ 174 AO)

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerlich bedeutsame Sachverhalte können gelegentlich mehrere, je nach Gestaltung aber uU auch nur eine von mehreren möglichen Steuern auslösen. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass derselbe Sachverhalt in unterschiedlichen VA mehrfach oder auch gar keinen Niederschlag findet. Der Beseitigung derartiger Fehler dient § 174 AO. Dabei ist...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 Missbräuchliche Gestaltungen und Scheingeschäfte

Rz. 244 Nicht ohne Grund geht Abschn. 24.2 Abs. 7 UStAE auf Fragen des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG ein. Denn im Laufe der Zeit sind verschiedene Gestaltungen aufgetreten, mit denen Land- und Forstwirte versucht haben, Nachteile der Pauschalierung abzufedern bzw. deren Vorteile verstärkt zu nutzen. Teilweise ist dabei ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerungsrecht folgt der Flagge

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Nach internationalem Recht hat Deutschland idR das Besteuerungsrecht für das Personal an Bord eines Seeschiffs, das im internationalen Verkehr betrieben wird, soweit ihm das Besteuerungsrecht nach geltenden DBA zugewiesen wird. Regelmäßig steht das Besteuerungsrecht für die Heuer der Seeleute dem Staat zu, in dem das Frachtunternehmen iSv Art...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechtsentwicklung seit 1992

Rz. 22 Mit dem Steueränderungsgesetz 1992 (StÄndG 1992) v. 25.2.1992[1] waren u. a. mit Wirkung ab dem 1.1.1992 die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Teilbetriebe einschließlich des Einbringens in Gesellschaften von der Durchschnittssatzbesteuerung ausgenommen worden; im Zuge der Einführung des § 1 Abs. 1a UStG durch das Missbrauchsbekämpfungs- und S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einkunftsart von Schadensersatzleistungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsätzlich ist die Einkunftsart (> Einkünfte Rz 1) maßgebend, zu der die ersetzten > Einnahmen gehören würden, wenn sie der Stpfl selbst erwirtschaftet haben würde (vgl zB § 22 Nr 1 Eingangssatz, § 24 Eingangssatz EStG). Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schadensersatzrenten sind, sofern sie steuerpflichtig sind (> Rz 4), keine Leibrenten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schwarzarbeiter

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schwarzarbeiter sind nach der Definition im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) Personen, die wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang dadurch erzielen, dass sie Dienst- oder Werkleistungen erbringen, ohne bestimmten öffentlich-rechtlichen Mitwirkungs- oder Anzeigepflichten nachzukommen. Zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Umsätze in das Ausland und im Ausland

Rz. 103 Aus dem Ausschluss bestimmter Lieferungen in das Ausland bzw. im Ausland im Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG sowie aus der in § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmten Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (Rz. 254) ist zu folgern, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG grds. auch auf die Umsätze des Land- und Forstwirts in das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Gesondert geführter Betrieb (§ 24 Abs. 3 UStG)

Rz. 281 Übt der Unternehmer in seinem einheitlichen Unternehmen (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG) neben der Land- und Forstwirtschaft auch eine andere unternehmerische Tätigkeit aus, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach Maßgabe des § 24 Abs. 3 UStG nur – unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 1 und 2 UStG – für die Umsätze aus dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensteil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Ausbildung

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Begünstigt ist das Schulgeld, das von einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule erhoben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass das Schulgeld für eine allgemeinbildende oder berufsbildende Ausbildung gezahlt wird, die von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, der Kultusministerkonfer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Haftung

Rz. 17 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag entsteht auch, wenn eine Haftungsschuld nicht fristgerecht entrichtet wird (§ 240 Abs 1 Satz 2 AO). Vom Steuerschuldner und dem Haftungsschuldner darf insgesamt jedoch kein höherer Säumniszuschlag erhoben werden, als wenn die Säumnis nur bei einem der beiden Gesamtschuldner (> Haftung für Lohnsteuer Rz 95 ff) eingetreten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 147 Landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind Dienstleistungen, die vom Land- und Forstwirt mithilfe seiner Arbeitskräfte und/oder der normalen Ausrüstung seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG erbracht we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht

Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG 1967 ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) darauf gestützt we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum Erlass von VA (> Verwaltungsakt) sind die FinBeh iSv § 6 Abs 2 AO berufen. IdR tritt das FA dem Stpfl als sachlich zuständige Behörde gegenüber. Das gilt – beispielhaft – für den Erlass eines Steuerbescheids bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern und eines Haftungsbescheids gegen den ArbG oder andere (> Haftung für Lohnsteuer), zB nach e...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anwendungsbereich der Änderungsvorschriften

Rz. 4 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Für die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (vgl § 155 Abs 1 AO) und diesen gleichgestellten VA gelten die §§ 164, 165, 172–177 AO neben § 129 AO (> Rz 3); sie werden unter > Rz 5–55 erläutert. Steuerbescheide idS sind ua ein Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer, der ESt-Bescheid (> Veranlagung von Arbeitnehmern), der die Vera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.1 Folgebewertung für Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Rz. 4 Die IFRS eröffnen grundsätzlich sowohl für Sachanlagen (ausgenommen Finanzinvestitionen) als auch immaterielle Vermögenswerte ein generelles Wahlrecht in der Folgebewertung zwischen der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Ansatz des Neubewertungsbetrags.[1] Rz. 5 Nach der Anschaffungs- oder Herstellungskostenmethode sind Sachanlagen ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / G. Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Der Streitwert für die Vollstreckung arbeitsrechtlicher Titel richtet sich wie in Zivilsachen nach § 25 RVG. Zunächst ist danach zu differenzieren, wer den Antrag gestellt hat. Für Vollstreckungsanträge des Gläubigers richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach der Forderung einschließlich der Nebenforderungen, vgl. § 25 Abs. 1 RVG. Bei Anträgen des Schuldner...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 3.2 Anwendung der Full-Goodwill-Methode versus Neubewertungsmethode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter

Rz. 63 IFRS 3.19 gewährt dem nach der IFRS-Rechnungslegung Bilanzierenden für jeden einzelnen Unternehmenszusammenschluss das Wahlrecht, die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu dem den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zustehenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen nach Maßgabe der IFRS 3.10–3.31 zu bewert...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2.1 Ermittlung von Wertminderungen und Wertaufholungen im langfristigen Vermögen

Rz. 85 Obwohl auch bei der Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen nach IFRS im Prinzip der Einzelbewertungsgrundsatz gilt, ist von diesem Grundsatz abzuweichen, wenn einem Vermögenswert keine Zahlungsströme aus der betrieblichen Nutzung zugeordnet werden können, die von anderen Vermögenswerten unabhängig sind.[1] Bewertungseinheiten für die Durchführung des Asset-Impairme...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.2.2 Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung

Rz. 56b Die Jahresabschlusspolitik in IFRS-Abschlüssen umfasst auch die Ausweiswahlrechte in der Gesamtergebnisrechnung, mit denen die Struktur der Gesamtergebnisrechnung, insbesondere der GuV-Rechnung, gestaltet werden kann. Im Einzelnen sind derzeit insbesondere folgende auf die Gesamtergebnisrechnung bezogene Ausweiswahlrechte in der IFRS-Rechnungslegung relevant: Aufglied...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 1 Einführung

Rz. 1 Die Jahresabschlusspolitik hat allgemein die Aufgabe, das "Rohmaterial" eines Jahresabschlusses im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten durch geeignete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismaßnahmen [1] so aufzubereiten, dass die vom Unternehmen bzw. Konzern gewünschten oder beabsichtigten Schlussfolgerungen möglichst durch die Jahresabschlussanalysten, z. B....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

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Funktionscontrolling: Mehr ... / 6 Literaturhinweise

Aigner/Aigner/Aigner/Reinisch/Spitzbart, Krisen- und Sanierungsmanagement, 2009. Baumüller, (Aus-)Wirkungen, in Steuer- und Wirtschaftskartei, 94. Jg., 2019, H. 22, S. 955-959. Baumüller/Scheid/Needham, Die Corporate Sustainability Reporting Directive als Schlüsselelement von Sustainable Finance: Zusammenhänge und Entwicklungsperspektiven, in Zeitschrift für Internationale Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Neue Verwaltungsanweisungen und bevorstehende Gesetzesänderungen zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen

Kommentar Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten? Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Fahrzeugen mit Elektrofahrzeugen hat es in den letzten Jahren zahlreiche steuerliche Änderungen gegeben. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Löschungsanspruch von Daten nach DSGVO gegenüber Finanzamt

Leitsatz Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen (Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Sachverhalt Der Steuerberater des Klägers hatte dem Finanzamt (FA) in einem Einspruchsverfahren wegen ein...mehr

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Italien / IX. Alleinige Handelsregister-, Steuer- und Mehrwertsteuernummer

Rz. 107 Die Handelsregistereintragungsnummer stimmt mit der Steuernummer[63] und in vielen Fällen mit der Mehrwertsteuernummer überein. Die USt-ID-Nummer stimmt mit der italienischen Mehrwertsteuernummer überein, wobei die Abkürzung "IT" voranzustellen ist.mehr

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Finnland / 7. Steuern

Rz. 119 Bei einer Übereignung eines Wertpapiers, z.B. einer Aktie einer privaten Aktiengesellschaft, muss der Erwerber Steuern für die Vermögensübertragung zahlen (VSVL 15.1, 17.1 Nr. 1). Diese Steuer beträgt 1,6 % des Kaufpreises oder des Wertes einer sonstigen Vergütung (VSVL 20.1). Die Steuer ist innerhalb von zwei Monaten ab dem Abschluss des Übertragungsvertrags zu erri...mehr

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Türkei / c) Steuer

Rz. 151 Die bei Verkauf des Anteils erzielten Beträge sind, soweit dadurch gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs ein Mehrwert entsteht, nach dem Einkommensteuergesetz [55] zu versteuern. Derzeit beträgt der Freibetrag 10.600 TL. Zu beachten sind ferner Kosten wie die Stempelsteuer (damga vergisi)[56] und die Gebühren für die notarielle Beglaubigung.mehr

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Schweiz / III. Weitere relevante Steuern

Rz. 200 Gesellschaft und Gesellschafter haben außerdem die Vorschriften über die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben zu beachten. Weitere Steuern – welche hier nicht näher erläutert werden – umfassen Grundstückgewinn- und Handänderungsteuern von Liegenschaften und die Mehrwertsteuer. 1. Verrechnungsteuer Rz. 201 Erträge auf beweglichem Kapitalvermögen unterliegen der Ver...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / e) Steuern

Rz. 178 Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden fallen folgende Steuern an: Rz. 179 (1) Direkte Steuern. Die Besteuerung der bei der Übertragung von Geschäftsanteilen erzielten Gewinne erfolgt in Spanien je nachdem, ob der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person ist, die in Spanien steuerlich ansässig ist oder nicht, über drei Steuerarten: die Eink...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / e) Steuern und Kosten

Rz. 138 Gewinne aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen sind steuerpflichtig. Das Konzept der Stempelsteuer ist in den Niederlanden nicht bekannt.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / a) Haftung für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 196 Geschäftsführer der B.V. können gesamtschuldnerisch haften, wenn die B.V. bestimmte Steuern und Sozialabgaben nicht (mehr) zahlen kann. Jeder einzelne Geschäftsführer der B.V. trägt die Verantwortung dafür, dass das Finanzamt (Belastingdienst), das Sozialamt (das Institut für Leistungen zugunsten von Arbeitnehmern (Uitvoeringsinstituut Werknemers Verzekering (UWV)) u...mehr

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Deutschland / e) Kosten und Steuern

Rz. 158 Die Höhe der Notargebühren für die Abtretung von Geschäftsanteilen richtet sich nach dem Verkehrswert des übertragenen Geschäftsanteils. Rz. 159 Steuerlich ist der Verkauf von GmbH-Anteilen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Ausnahmen gelten dann, wennmehr

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Belgien / 5. Sonstige Steuern

a) Grundsteuer Rz. 167 Wenn das Betriebsvermögen aus unbebauten und bebauten Grundstücken, aus Maschinen und Anlagen besteht, so werden diese von der Katasterverwaltung jährlich in einem ermittelten Katastereinkommen ("revenu cadastral/kadastraal inkomen") festgesetzt und auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage eine jährliche Steuerzahlung ("précompte immobilier/onroerende ...mehr

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China / f) Steuern

Rz. 126 Die Einnahmen aus der Veräußerung eines Geschäftsanteils stellen steuerbares Einkommen dar und unterliegen der Einkommensteuer. Sofern Gesellschafter eines FIE in China über keine Betriebsstätte verfügen, wird ein eventueller Veräußerungsgewinn im Rahmen einer Quellensteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt zwischen China und Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungs...mehr

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Schweden / V. Andere gesellschaftsrechtlich erhebliche Steuern

Rz. 179 Die Stempelsteuer ist im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken zu entrichten; sie ist somit eigentlich eine Grunderwerbsteuer.[214] Die Stempelsteuer ist eine reine Transaktionssteuer und führt zu Mehrkosten beim Erwerb von Grundstücken. Für juristische Personen liegt der Steuersatz der Stempelsteuer bei 4,25 %. Der indirekte Erwerb von Grundstücken durch den ...mehr