Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerliche Wahlrechte (§ 3a Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Etwaige steuerliche Wahlrechte sind im Jahr der Erzielung des Sanierungsertrages sowie im Folgejahr gewinnmindernd auszuüben. Dies ist zulässig, da kein Definitiveffekt vorliegt (Uhländer, DB 2017, 1224, 1230). Das gilt insb für den niedrigeren Teilwert iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 u 2 S 2 EStG. Dies ist Rechtsfolge der Norm, anderenfalls käme es ...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Folgen für Praxis

Rn. 51 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Schon vor Erlass des Schreibens des BMF v 29.03.2018, BStBl I 2018, 588 wurde das Thema Steuerfreiheit von Sanierungserträgen als vom Gesetzgeber verschuldete "tiefe Krise" (Roth, FR 2018, 1) oder "unendliche Geschichte" (Uhländer, DB 2017, 2761) bezeichnet. Die Sequenz des offen ausgeführten Streits zwischen BMF und BFH reihte sich hier nah...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Beratungen zu einer Abfindung

Frage: Ich habe ein bestehendes Einkommensteuer-Mandat hinsichtlich einer zu erwartenden Abfindung als Arbeitnehmer beraten. Wir hatten zwei Besprechungstermine, mit einer Zeitdauer von insgesamt etwa 2 Stunden. Wie kann ich dies abrechnen, nach Zeit oder nach Gegenstandswert (Höhe der Abfindung? Höhe der Steuer?)? Antwort: Beratungen zu Abfindungen sind grundsätzlich nach § 21 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Leitsatz Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Normenkette Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), § 4 Nr. 16 Buchst. k, Nr. 25 Satz 3 Buchst. c, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 158, § 2...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.2 Corona-Bonus bleibt auch in der Steuererklärung unbelastet

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.[1] Die Frist für die Auszahlung ist inzwischen bis zum 31.3.2022 verlängert worden.[2] Die Fristverlängerung führt aber nicht dazu, dass der Betrag von 1.500 EUR mehrfach steuerfrei ausgezahlt werde...mehr

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 81 BGB-neu (Stiftungsgeschäft) § 81 BGB-neu entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 81 BGB. Die Vorschrift regelt die Anforderungen an den Inhalt und die Form des Stiftungsgeschäfts, das die grundlegende Voraussetzung für das Entstehen einer rechtsfähigen Stiftung ist. Zu Absatz 1 In § 81 Absatz 1 BGB-neu entspricht im Wesentliche...mehr

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Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsstunde

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG erfordert den Einzelnachweis der geleisteten Arbeitsstunden (> Lohnzuschläge Rz 61). Zur Bedeutung der Höhe des > Arbeitslohn pro Arbeitsstunde für die Pauschalierung der Bezüge für Teilzeit- und Aushilfskräften nach § 40a EStG > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen beruhte einerseits auf der Bestrebung des Gesetzgebers,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Steuerfreie Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 24 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 254 Nach § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bleiben bei der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG mit Ausnahme der Befreiungen nach § 4 Nr. 1 bis Nr. 7 UStG unberührt. Das bedeutet, dass die Umsätze, die in der Regelbesteuerung nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG steuerfrei wären, im Fall eines Pauschallandwirts der Durchschnittssatzbeste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sammelbeförderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 3 Nr 32 EStG enthält eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder teilentgeltliche betriebsnotwendige Sammelbeförderung von ArbN zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte oder dem gleichbleibenden Ort der Arbeitsaufnahme (Sammel- oder Treffpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet; dazu > Erste Tätigkeitsstätte Rz 46 ff, 51 ff) iSv § 9 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausweis im Haushaltsplan

Rz. 16 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Der Haushaltsplan des Bundes wird durch Gesetz festgestellt (Art 110 Abs 2 Satz 1 GG). Entsprechendes gilt für die Haushalte der Länder. Die unter der Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" in diesem Haushaltsgesetz ausgewiesenen Beträge unterliegen damit unmittelbar parlamentarischer Kontrolle. Da insoweit der Gesetzgeber selbst die AE dem Gru...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufstiegsförderung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) will es ArbN, Arbeitsuchenden oder Selbständigen ermöglichen, einen geprüften Berufsabschluss zu erlangen. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die Facharbeiter oder Gesellen zu einer herausgehobenen Berufstätigkeit als Meister oder Techniker...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Soweit erhaltene Zahlungen > Arbeitslohn sind, hängt ihre lohnsteuerliche Behandlung davon ab, wer sie dem ArbN zahlt: Rz. 26 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsentwicklung bis 1967

Rz. 14 Sonderbestimmungen hinsichtlich der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Sachverhalte sind fast so alt wie das deutsche Umsatzsteuerrecht selbst. § 76 Abs. 2 des Warenumsatzstempelgesetzes v. 26.6.1916[1] und das UStG v. 26.7.1918 [2] setzten die Land- und Forstwirtschaft den Gewerbebetrieben gleich. Doch bereits mit den §§ 4, 51 und 52 der Durchführungsbestimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.2 Folgen des Widerrufs

Rz. 314 Der Land- und Forstwirt, der von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zurückkehrt, kann für alle vor der Rückkehr bewirkten Umsätze Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis unter Anwendung der Steuersätze des § 12 UStG ausstellen. Denn ob ein Umsatz bereits der Durchschnittssatzbesteuerung oder noch der Regelbesteuerung unterliegt, ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / e) Art und Bezeichnung der Zuwendung

Rz. 37 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 19 Abs 1 Satz 2 EStG bestimmt, dass es für die Beurteilung, ob Arbeitslohn vorliegt, unerheblich ist, ob die Bezüge und Vorteile laufend (> Laufende Bezüge) oder einmalig (> Sonstige Bezüge) gewährt werden. Unerheblich ist ebenfalls, ob auf die Bezüge oder Vorteile ein Rechtsanspruch besteht, zB auf Grund eines einzelnen Dienstvertrags (Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Nach Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 galt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auch für die vor dem 1.1.2011 ausgeführten sog. Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Der Begriff des Hilfsumsatzes war sinngleich mit dem Begriff des Hilfsgeschäfts[1] bzw. der Hilfstätigkeit. Für die Anwendung von Abschn. 265 Abs. 3 UStR 2008 auf den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sanierungsgelder

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sonderzahlungen des ArbG zur Sanierung von Einrichtungen der BetrAV und von Versorgungswerken des öffentlichen Dienstes, die umlagefinanziert sind, gehören grundsätzlich seit 2015 zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 HS 2 EStG; zur Rechtsentwicklung vgl § 52 Abs 26a EStG sowie > Arbeitslohn Rz 19). Dies wird da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Aufwandsentschädigungen privater Arbeitgeber

Rz. 60 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AE, die privatrechtlich organisierte ArbG gewähren, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185). Das gilt auch für Kassen einer KapGes wie der AG oder GmbH, selbst wenn sie sich wirtschaftlich in der Hand von Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden (> Behörden als Arbeitgeber, > Staatsnahe Einrich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Öffentliche Kasse

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die AE muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt werden; steuerfrei ist sie aber nur, wenn der Empfänger außerdem öffentliche Dienste leistet (> Rz 30). Öffentliche Kassen sind die Kassen der inländischen (> Rz 25) juristischen Personen (> Juristische Person) des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bundes- oder Landeskasse

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bundeskassen sind solche Kassen, über die die im Haushaltsplan des Bundes veranschlagten und eingestellten Einnahmen und Ausgaben des Bundes (Art 110 GG; § 11 BHO) getätigt werden und die über die Bundeshauptkasse abgeschlossen werden sowie auf diesem Wege in die alljährliche Rechnungslegung des Bundes eingehen (Art 114 Abs 1 GG; §§ 80ff BHO...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Slowakei

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Slowakische Republik (Hauptstadt: Bratislava; Amtssprache: Slowakisch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Österreich im Westen, > Tschechien und > Polen im Norden, die > Ukraine im Osten und > Ungarn im Süden. Sie ist ein EU-Mitgliedstaat (> Europäische Union) und verwendet als Währung den > Euro. Durch Notenwechsel is...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UStG

Rz. 115 S. zu u. U. unter § 1 Abs. 1a UStG fallenden Geschäftsveräußerungen und zur Einbringung landwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften Rz. 271ff. Rz. 116 S. zu u. a. nach § 4 UStG steuerfreien Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz. 254ff. S. Rz. 260f. zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) nach § 9 UStG bei Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sambia

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Sambia (Hauptstadt: Lusaka; Amtssprache: Englisch) ist ein Binnenstaat im Süden von Afrika. Sambia grenzt im Westen an > Angola, im Norden an die Demokratische Republik > Kongo, im Nordosten an > Tansania, im Osten an > Malawi und im Süden an > Mosambik, > Simbabwe, > Botsuana und > Namibia. Das DBA vom 30.05.1973 (BGBl 1975 II, 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Umsätze in das Ausland und im Ausland

Rz. 103 Aus dem Ausschluss bestimmter Lieferungen in das Ausland bzw. im Ausland im Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG sowie aus der in § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmten Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (Rz. 254) ist zu folgern, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG grds. auch auf die Umsätze des Land- und Forstwirts in das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Serbien

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Republik Serbien (Hauptstadt: Belgrad; Amtssprache: Serbisch) ist ein Binnenstaat im Zentrum der Balkanhalbinsel und grenzt an > Ungarn, im Norden, > Rumänien und > Bulgarien im Osten, Nordmazedonien, > Albanien und den > Kosovo im Süden, > Montenegro im Südwesten sowie > Bosnien/Herzegowina und > Kroatien im Westen. Serbien war der größt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In der Rechtsprechung und den dieser folgenden Verwaltungsanweisungen hat sich die Auslegung (> Rz 6) des Begriffs "Arbeitslohn" im Laufe der Zeit fortentwickelt. Der RFH sah als Arbeitslohn "Frucht und Ertrag der Arbeit" an (RStBl 1935, 335). Der BFH folgte ihm zunächst in der Aussage, dass der Begriff Arbeitslohn weit und umfassend sei (zB...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 6.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

In Rechnungen über eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung [1] an Abnehmer mit USt-IdNr. muss der Lieferer auf die Steuerfreiheit hinweisen (allgemeine Bestimmungen über Rechnungsangaben in § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG) und seine USt-IdNr. sowie die des Leistungsempfängers angeben. Des Weiteren ist der Rechnungsteller verpflichtet, spätestens am 15. Tag des Monats, der au...mehr

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Singapur / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 181 Für die Unternehmensbesteuerung ist die Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer) und damit der Income Tax Act von entscheidender Bedeutung. Dieser wird jährlich angepasst, um die im Jahreshaushaltsplan (Budget) beschlossenen Änderungen umzusetzen. Der Haushaltsplan wird vom Finanzminister in einer Rede vor dem Parlament in aller Regel erst im Frühjahr des darauffolg...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / a) Kriterien

Rz. 127 Seit der Abschaffung der Holdinggesellschaften genießen jetzt die SOPARFIs die Gunst der Anleger. Die "société de participations financières" ist eine steuerpflichtige Handelsgesellschaft, die aufgrund des normalen Schachtelprivilegs eine objektive Steuerbefreiung auf ihre Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen genießt. Das luxemburgische Schachtelprivileg ist auf ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 141 Neben der Ausfertigung der öffentlichen Gründungsurkunde müssen die nachfolgenden Unterlagen im Original vorgelegt werden:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Richtlinien 90/435/EWG sowie 2011/96/EU

Rz. 390 Seit der am 1.1.1992 erfolgten Umsetzung der Richtlinie 90/435/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft (EG-Mutter-Tochter-Richtlinie) wird die Ausschüttung von Dividenden spanischer Gesellschaften an im EG/EWR-Bereich ansässige Muttergesellschaften in Spanien nicht mehr besteuert (Befreiung der Quellensteuer), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (Art. 14.1 li...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Wirtschaftliche Entwicklung

Rz. 4 Enorme Umwälzungen haben seit Beginn der Erdölförderung in den 1960er Jahren die Wirtschaftsstruktur der VAE verändert. Basierte die emiratische Wirtschaft davor zumeist traditionell auf Fischerei und Perlenhandel sowie dem Karawanenhandel, durchliefen die Emirate mit den Öleinnahmen einen fundamentalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel, wurden zu einem de...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen und Stempelsteuer

Rz. 325 Die Vereinbarung über die Anteilsübertragung von certificated shares wie im Fall der Ltd. verlangt Schriftform. Die gesetzlichen Vorgaben zu den formalen Anforderungen sind grundsätrzlich dem Stock Transfer Act 1963 zu entnehmen, der für volleingezahlte Anteile (Regelfall der Ltd.) und teilweise eingezahlte Anteile unterschiedliche Anforderungen enthält. Das Gesetz v...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Gründungsurkunde und Satzung

Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persönlich oder durch Bevollmächtigte unterzeichnet werden. Hierbei müssen sä...mehr

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Griechenland / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 154 Das wichtigste Regelungswerk für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen ist das Gesetz 4172/2013 ("Kodex für die Besteuerung des Einkommens"). Die Modalitäten der Buchführungspflicht sind im Gesetz 4174/2013 ("Kodex für das steuerliche Verfahren) enthalten. Relevant sind auch die Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen und die steuergünstigen Reg...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 10 Rechnungen über kurzfristige Beherbergungsleistungen und kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen gilt der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 %.[1] Für nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen gilt jedoch der Regelsteuersatz von derzeit 19 % (auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind)....mehr