Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2700 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 66 EStG ist anlässlich der Rentenreform 2001 durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingefügt worden. Zum AVmG allgemeinen s Erläut vor §§ 79ff (Mühlenharz), insbesondere s vor §§ 79ff Rn 66f und s vor § 1 Rn 143 (Bitz). Ferner s Erläut zu § 4d und § 4e (Höfer). Rn. 2701 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Bestehende Anwartschaften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einnahmen/Entnahmen

Rn. 2600e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 72 S 1 EStG aA stellt steuerfrei "die Einnahmen" und "Entnahmen". Entsprechend der allgemeinen Begrifflichkeiten sind: "Einnahmen" Zuflüsse von Gütern in Geld oder Geldeswert vor Abzug der Ausgaben (s § 2 Rn 1896 (Handzik)). Das Wort "Einnahmen" bezieht sich auf den veräußerten Strom. ME fällt darunter auch der Kaufpreis bei spätere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Freiwillig Versicherte

Rn. 2001a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Selbstständige Künstler und Publizisten, die versicherungsfrei nach § 7 KSVG (wegen Überschreitung eines bestimmtes Arbeitseinkommen in 3 aufeinanderfolgenden Kj), aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten auf Antrag von der Künstlersozialkasse einen vorläufigen Beitragszuschuss zur Krankenversicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Überblick über die Regelung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cnc) Allgemeine Grundsätze des SGB II (§§ 1–6d SGB II) im Überblick

Rn. 118r Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im 1. Kapitel mit dem Titel "Fördern und Fordern" finden sich allgemeine Grundsätze der Neuregelung: Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (§ 1 SGB II) der Grundsatz des Forderns (§ 2 SGB II) die Leistungsgrundsätze (§ 3 SGB II) die Leistungsformen (§ 4 SGB II) das Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II) die Träger der Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2591 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, falls (kumulativ) Grund und Boden und Gebäude am 01.01.2007 mindestens 5 Jahre zum AV (s R 6.1 EStR 2012) des inländischen BV des StPfl gehören (vgl mit § 6b Abs 4 Nr 2 EStG: 6 Jahre; Bron, Beilage BB-Special 7/2007, 27 hält die Frist f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 240 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG befreit von der ESt folgende Leistungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdb) Ges Grundlagen für Trennungsgelder

Rn. 565c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für Trennungsgelder (s Rn 565) sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2600j Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" (dh dieselben Präpositionen wie bei Buchst a, s Rn 2600h) den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 2 beschriebenen Gebäuden. Mit "in" sollen sowohl klassische Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Anlagen erfasst werden (Perschon, Stbg 2023, 47). Von der technischen Seite müs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Der Betrag als Jahresbetrag

Rn. 1030 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Betrag lt s Rn 1029 ist ein Jahresbetrag (BFH vom 03.07.2018, VIII R 28/15, BStBl II 2018, 715; H 3.26 EStH 2021 6 iVm R 3.26 Abs 8 S 1 LStR 2023). Daher ist er nicht zeitanteilig aufzuteilen, wenn die begünstigte Tätigkeit nur einige Monate lang ausgeübt wird und nicht das ganze Jahr hindurch (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 8 S 3 LSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fka) Nichtberücksichtigung bis EUR 3 000 pa (ab 01.01.2021)

Rn. 1034 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit eine Tätigkeit nach § 3 Nr 26 EStG steuerfrei ist, sind BA/WK nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Freibetrag lt s Rn 1029 übersteigen (§ 3 Nr 26 S 2 EStG; BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 635; 1988, 890; 1989, 288; BFH/NV 1988, 150; OFD Ffm vom 30.06.2000, DB 2000, 1735) und nachgewiesen wurden. Zu beachten ist aber, dass S 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cne) Die Subsidiarität der Grundsicherung und Leistungsgrundsätze (§§ 2, 3 SGB II)

Rn. 118v Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / co) Mit den in § 3 Nr 1, Nr 2 Buchst a-d EStG nF genannten Leistungen vergleichbare Leistungen EU-/EWR-ausländischer/schweizerischer Rechtsträger (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG nF ab VZ 2015)

coa) Allgemeines Rn. 119f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) stellt die unionsrechtlich gebotene Gleichbehandlung solcher vergleichbarer Leistungen her. Ob die Leistungen "vergleichbar" sind, dürfte sich anhand des Leistungsumfangs der entsprechenden inländischen Leistung bestimmen (BFH BFH/NV 2009, 1625 zu § 3 Nr 1 Buchst a EStG). cob) Mit § 3 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bn) Das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld

Rn. 110 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte auch das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld steuerfrei. Nach den Richtlinien des Bundesarbeitsministeriums wurden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds entweder in Verbindung mit Leistungen nach dem SGB III oder an deren Stelle eingesetzt. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehörten zB: La...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Der Gründungszuschuss (§ 57 SGB III aF – ab 01.08.2006)

Rn. 104 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 4a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vom 20.07.2006, BGBl I 2006, 1706) änderte § 57 SGB III aF. Das bisherige "Überbrückungsgeld" (s Rn 103) wurde mit Wirkung ab 01.08.2006 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) ersetzt durch den "Gründungszuschuss". Nach § 57 Abs 1 SGB III aF hatten ArbN, die durch Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bp) Leistungen aufgrund § 141m Abs 1 AFG/§ 187 SGB III aF

Rn. 112 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 187 S 1 SGB III aF (vormals: § 141m Abs 1 AFG) gingen Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründeten, mit dem Antrag auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit über. Steuerfrei waren daher auch Leistungen des Insolvenzverwalters oder ehemaligen ArbG aufgrund dieser Vorschrift an die Agentur für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 116a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Änderung des § 3 Nr 2 EStG ab VZ 2015 s Rn 70a–70e. Zum Überblick über die nach der Neufassung steuerfreien Leistungen s Rn 90. Wie schon bei der Altfassung handelt es sich auch bei § 3 Nr 2 EStG nF um eine abschließende Aufzählung der dort genannten steuerfreien Leistungen. Was dort nicht aufgeführt ist, ist daher nicht steuerfrei nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 4 EStG nF)

Rn. 117j Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach § 421j SGB III wurde ab 01.01.2011 grds aufgehoben (s Rn 97a mit Einzelheiten). Seine Erwähnung in § 3 Nr 2 Buchst a Fall 4 EStG) betrifft daher nur noch Altfälle. Er unterlag nach § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG dem Progressionsvorbehalt (s § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Der Bezugspunkt des Freibetrages

Rn. 1030e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass der Freibetrag lt s Rn 1029) sich Für die Berücksichtigung von BA/WK ist diese Unterscheidung wichtig (s Rn 1032ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fh) Die jährlichen Einnahmen liegen über dem Freibetrag (§ 3 Nr 26 S 2 EStG)

Rn. 1032 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übersteigt die jährliche Aufwandsentschädigung den Freibetrag lt s Rn 1029, so richtet sich die steuerliche Behandlung des überschießenden Betrags nach den allgemeinen Vorschriften über den Umfang der Besteuerung (BFH BStBl II 1986, 401; 1988, 890; 1990, 686), dh, es können stpfl Einkünfte zB nach §§ 18, 19 EStG sein. BA/WK können nur abge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2600h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 1 beschriebenen Gebäuden. Von der technischen Seite müssen diese Photovoltaikanlagen eine bestimmte technische Voraussetzung erfüllen: Ihre installierte Bruttoleistung llaut Marktstammdatenregister (www.marktstammdatenregister.de) darf 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fj) Gemischte Tätigkeiten, Konkurrenzen zu anderen Steuerbefreiungsvorschriften

Rn. 1033 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Erzielt der StPfl Einnahmen, die zT für eine Tätigkeit, die unter § 3 Nr 26 EStG fällt, und zT für eine andere Tätigkeit gezahlt werden, ist lediglich für den entsprechenden Anteil nach § 3 Nr 26 EStG der Freibetrag anzusetzen (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 7 S 1 LStR 2023). Entstehen dem StPfl BA/WK dabei, so sind diese aufzuteilen wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / br) Leistungen aufgrund § 115 Abs 1 SGB X iVm anderen Vorschriften

Rn. 114 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rn. 115 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeinsame Voraussetzung war, dass über das Vermögen des ehemaligen ArbG des Arbeitslosen das Konkursverfahren, Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cna) Allgemeines

Rn. 118p Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine sachliche Änderung für das ESt-Recht gegenüber § 3 Nr 2 Buchst d EStG aF ergibt sich nicht. Es wird daher auf s Rn 140–142 verwiesen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 180b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Regelungen zur Neuordnung des Dienstkleidungswesens in der Zollverwaltung wurde in § 3 Nr 4 EStG der Satzteil vor Buchst a EStG mit Wirkung ab VZ 2015 durch Art 3 Nr 2c, Nr 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Funktion des Betrages

Rn. 1029a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In diesem Betrag steckt (BFH BStBl II 1988, 890; 1989, 288; 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 26) die unwiderlegliche Vermutung, dem StPfl sei ein entsprechender Aufwand entstanden. Selbst wenn er dafür keine Aufwandsentschädigung, sondern eine Vergütung erhielte, sei diese bis zu den Grenzen lt s Rn 1029 steuerfrei. BFH BStBl II 2006, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 562 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG nF folgende Vergütungen: Rn. 562a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Reisekosten ist ein Oberbegriff, er umfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 2599 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 EStG wurde durch Art 1 Nr 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074) mit Wirkung ab VZ 2017 (§ 52 Abs 4 S 17 EStG idF des Gesetzes) neu gefasst. Rn. 2599a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hintergrund ist, dass eine neue Förderrichtlinie zur Bezuschussung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufbau der Vorschrift

Rn. 2600d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über den Aufbau der Vorschrift:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Leistung muss durch den ArbG erfolgen

Rn. 1211 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen von der ESt (R 3.33 Abs 1 S 1 LStR 2023). Das gilt auch dann, wenn der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 1 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, §§ 136ff SGB III)

Rn. 117a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs 1 Nr 1, 2 SGB III), sofern sie nicht die Regelaltersrentengrenze erreicht haben (§ 136 Abs 2 SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (§ 137 SGB III), wer kumulativ arbeitslos ist (§ 138 SGB III), sich bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Verfahrensrecht (§ 3 Nr 41 S 2 EStG)

Rn. 1567 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der Est unterlagen (diese Frage ist eine der Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 41 Buchst a oder b EStG), erfolgte iRd gesonderten Feststellung nach § 18 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 (§ 3 Nr 41 S 2 EStG). Damit war auch in diesem Verfahren darüber zu entscheiden, in welc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Das Übergangsgeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 5 EStG nF)

cfa) Übersicht Rn. 117k Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder sind in verschiedenen Büchern des SGB vorgesehen. Dabei ist für die Einordnung in § 3 Nr 1 EStG wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Abgrenzung des Trinkgelds von bloßen Aufmerksamkeiten

Rn. 1895 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG betrifft nur Trinkgelder, nicht sog Aufmerksamkeiten. Letztere (Grenze: EUR 60, s R 19.6 Abs 2 S 1, 2 LStR 2023) sind Sachleistungen des ArbG, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der ArbN führen; sie wollen nicht eine Arbeitsleistung abgelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Die Eingliederungshilfe (§ 418 SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 102 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 418 SGB III aF gewährte bis einschließlich VZ 2004 eine Eingliederungshilfe für Spätaussiedler. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 3 Nr 33, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Aus Aktualitätsgründen wird auf die Darstellung der früheren Rechtslage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift will die Lohnabrechnung vereinfachen (s Rn 5) und Belastungen des ArbN vermeiden (BT-Drucks 11/4803, 46). Rn. 1151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG befreit Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) von der ESt, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN nicht off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelmäßige Lohnversteuerung

Rn. 1038 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1030 ausgeführt, ist § 3 Nr 26 EStG nicht zeitanteilig zu kürzen, sondern ein Jahresbetrag. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 1 LStR 2023). Der ArbN muss in diesem Fall aber (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 2, 3 LStR 2023) dem Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 71 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei den einzelnen Leistungen wird jeweils gesondert darauf hingewiesen, ob sie dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen. Der Progressionsvorbehalt ist im selben VZ anzuwenden wie die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 2 EStG (BFH BStBl II 1996, 201). Zu verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt s Rn 71c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die Unterbringung und Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder

Rn. 1213 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Einrichtung muss gleichzeitig zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung, s Rn 1211) und Betreuung des Kindes geeignet sein (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 33 EStG Rz 2). Eine alleinige Unterbringung im Haushalt, zB durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige genügt nicht (es heißt "Unterbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cfb) Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III

Rn. 117l Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder nach §§ 118 S 1 Nr 1, 119–121 SGB III erhalten Menschen mit Behinderungen, wenn (§ 119 S 1 Nr 1 SGB III) – kumulativ die Voraussetzungen der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist (§§ 120, 121 SGB III) sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Mittelaufbringung

Rn. 2001b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Mittel für die Künstlersozialversicherung werden wie folgt aufgebracht (§ 14 KSVG): die eine Hälfte durch die Beitragsanteile der Versicherten (§§ 15–16a KSVG) – insoweit kann der Versicherte Sonderausgaben geltend machen; die andere Hälfte durch eine Künstlersozialabgabe (§§ 23–26 KSVG), das sind die "ArbG-Anteile" der Vermarkter künst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cng) Verhältnis zu anderen Leistungen (§ 5 SGB II)

Rn. 118x Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Konkurrenzverhältnis wird differenziert wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Unzulässigkeit der Barlohnumwandlung

Rn. 1215 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Der Gründungszuschuss nach §§ 93–94 SGB III (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 6 EStG nF)

Rn. 117n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Einen Gründungszuschuss nach §§ 93–94 SGB III erhalten ArbN nach der Zeit der Existenzgründung, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, damit sie dadurch ihren Lebensunterhalt sichern und sich sozial absichern können (§ 93 Abs 1 SGB III). § 93 Abs 2 SGB regelt die positiven und Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Freibetrag

Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassungsrecht s Rn 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) § 3 Nr 70 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2592 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen betreffend Grund und Boden und Gebäude aufgrund Eintragung eines StPfl ins HR als REIT-AG aufgrund Aufdeckung der stillen Reserven ("Aufstockungsgewinne"), falls (kumulativ): Grund und Boden und Gebäude vor dem 01.01.2005 angeschafft/hergestellt wurden, Schlussbilanz iSd § 13 Abs 1, 3 KStG auf einen Zeitp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Die Betragshöhe

Rn. 1029 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG stellt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nicht in beliebiger Höhe frei, sondern nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser beträgt (s Rn 960c):mehr