Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)

Rz. 223 Die Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)[1] regelt die Befreiung von der EUSt bei nicht kommerziellen Kleinsendungen. § 5 Abs. 2 UStG bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die KF-VO. Für die EUSt hat die KF-VO Vorrang vor der ZollBefrVO. Die KF-VO hat die Bestimmungen des § 51 AZO über die außertarifliche Zollfreiheit von Geschenksendungen mWv 1.1.1975 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.2 Art. 220 UZK-DA: Betreuungsgut für Seeleute

Rz. 163 Seeleute sind alle Personen, die sich an Bord eines Schiffes befinden und Aufgaben wahrnehmen, die mit Schiffsbetrieb oder Schiffsdienst auf See zusammenhängen.[1] Aus der Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommens v. 26.6.1990[2], der erläuternden Liste in den Leitlinien zu Art. 564 ZK-DVO, ABl. 2001 C 269, 1 und des Anh. VII der Leitlinien "Besondere Verfahren – Titel VII...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV)

Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw. Erlassfälle: Erstattung oder Erlass zu hoch bemessener Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge (Art. 117 UZK), Erstattung oder Erlass bei Ungültigerklärung einer Zol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Weitere Befreiungstatbestände aufgrund internationaler Abkommen

Rz. 235 Aus den Art. 128 Abs. 1 Buchs. b bis f ZollBefrVO ergeben sich weitere Privilegierungsmöglichkeiten aufgrund internationaler Abkommen. Art. 128 Abs. 1 Buchst. b ZollBefrVO erlaubt weitere Befreiungen zugunsten internationaler Organisationen. Sog. Sitzabkommen[1] bzw. Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über Vorrechte u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.7 Art. 225 UZK-DA: Ton-, Bild- oder Datenträger, Werbematerial

Rz. 171 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 225 UZK-DA für Waren bewilligt, die als Träger von Ton, Bild oder Informationen der Datenverarbeitung dem Zwecke der Vorführung vor Verkauf oder der kostenlosen Vorführung oder zur Überspielung von Ton, Synchronisation oder Wiedergabe dienen oder ausschließlich zur Werbung (alle Gegenstände, auch Fahrze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Wasserfahrzeuge

Rz. 14 Die Einfuhr von Wasserfahrzeugen ist gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 UStG steuerfrei. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG formuliert, dass steuerbefreite Umsätze für die Seeschifffahrt (§ 4 Nr. 2 UStG) sind: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die dem Erwerb du...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.15 Art. 95 ff. ZollBefrVO: Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren

Rz. 92 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 95 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 96 bis 101 ist die Einfuhr von Gegenständen, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden sollen. Als Zweck darf nicht die Absatzf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Lieferung vor der Einfuhr, § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV

Rz. 196 Die EUStFreiheit ist gem. § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV ausgeschlossen, wenn die Ware im umsatzsteuerlichen Drittgebiet – auch an einen Abnehmer im Erhebungsgebiet – Gegenstand einer Lieferung (§ 3 UStG) war. Durch diese Regelung sollen unberechtigte Steuervorteile verhindert werden. Es könnten ansonsten steuerbare Umsätze ins Ausland verlagert werden, ohne dass es bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.15 Art. 235f. UZK-DA: Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung und andere Waren

Rz. 188 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 235 UZK-DA für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen bewilligt, die für Zwecke der Ausbesserung und Wartungsarbeiten einschließlich Überholungen, Einstellarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt für in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren verwendet werden. Trotz der aufgezählten Fälle in Art. 207-2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 § 5 EUStBV i. V. m. Art. 53 ZollBefrVO: Tiere für Laborzwecke

Rz. 118 Nach Art. 53 ZollBefrVO sind Versuchstiere, die z. B. durch selektive Züchtung (auch geklonte Stämme) oder besondere Abrichtung besonders behandelt sein müssen (z. B. Nachweis durch Zuchtbetrieb) sowie für bestimmte nicht kommerziell eingeführte biologische und chemische Stoffe unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 3.[1] Eine Liste zu den Stoffen findet sich im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.1 § 14 ZollV: Mund- und Schiffsvorrat

Rz. 201 Die Regelung der Zollfreiheit für Mund- und Schiffsvorrat ist nach Art. 132 Buchst. b ZollBefrVO den Mitgliedstaaten überlassen. § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG regelt, dass durch Rechtsverordnung geregelt werden darf, dass Gegenstände, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat eingeführt werden, EUStfrei eingeführt werden können. Gem. § 14 Abs. 1 ZollV frei von Einfuhrabg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.6 § 7 EUStBV i. V. m. Art. 87 bis 89 ZollBefrVO: Werbedrucke

Rz. 125 Gem. Art. 87 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Werbedrucken (z. B. Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter) und von Werbegegenständen vorbehaltlich der Art. 88f. ZollBefrVO zollfrei. Werbedrucke, die für eine Ware (a) oder eine Dienstleistung (b) werben und von einer im Drittland ansässigen Person ausgehen, sind demnach zollfrei. Befreit sind auch We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.7 § 20 ZollV: Betriebsstoffe für Schiffe

Rz. 211 Betriebsstoffe für Schiffe sind nach Maßgabe des § 20 ZollV abgabenbefreit. Die Befreiung beruht auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Danach sind frei von Einfuhrabgaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 ZK – jetzt Art. 5 Nr. 20 UZK – Schweröle und Schmierstoffe, die auf Wasserfahrzeugen, die ausschließlich in der gewerblichen Schifffahrt und bei damit verbundenen Hilfstätigkeiten wie Lot...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV ist EUStfrei – vorbehaltlich der §§ 1a bis 10 EUStBV – die Einfuhr der Gegenstände, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 zollfrei eingeführt werden können, in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die Artikel 27 bis 31, 45, 52 bis 59b, 63a und 63b der Verordn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Art. 207 bis 218 UZK-DA: Beförderungsmittel

Rz. 148 Das Unionsrecht versteht unter dem Begriff Beförderungsmittel nicht nur die Beförderungsmittel im engeren Sinne, sondern alle Mittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen (Straßenbeförderungsmittel einschließlich der Reit- und Zugtiere sowie der Gespanne, Schienenbeförderungsmittel, Beförderungsmittel der See- und Binnenschifffahrt), also auch die Behä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.4 Art. 212 Abs. 3, 213 UZK-DA: Fahrzeuge und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 155 Nach Art. 212 Abs. 3 UZK-DA wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person; dies gilt auch, wenn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Absehen von der Steuerfestsetzung, § 15 EUStBV

Rz. 230 Die EUSt entsteht von vornherein nach § 15 EUStBV nicht, wenn sie weniger als 10 EUR beträgt und als Vorsteuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) abgezogen werden kann. Die gleichmäßige Erhebung der Steuern darf nämlich nicht dazu führen, dass die Kosten für ihre Erhebung, Einziehung und Entrichtung den Steuerbetrag erheblich übersteigen. Nicht nur der Verwaltungsaufwand, sonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände

Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch einen Reisenden i. S. d. Art. 1 Nr. 40 UZK-DA eingeführt werden. Rz. 160 Danach gilt als Reisender eine Person, die vorübergehend in das Zollgebiet der Gemeinsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Art. 54f. ZollBefrVO: Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs und Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen

Rz. 75 Von der EUSt befreit ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 54ff. ZollBefrVO die Einfuhr von therapeutischen Stoffen menschlichen Ursprungs und Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen. Eine Konkretisierung der begünstigten Gegenstände ist in Art. 54 Abs. 2 ZollBefrVO festgelegt. Die Katalogisierung erfolgt aufgrund der i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Menschliche Organe, menschliches Blut und Frauenmilch

Rz. 9 Die Einfuhr von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch ist EUStfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG. Rz. 10 Unter menschlichen Organen sind ausschließlich die natürlichen Organe und Organteile zu fassen. Nicht hierunter fallen künstliche Organe/Organteile (z. B. Herzschrittmacher, künstliche Gliedmaßen). Ebenfalls ist nicht EUSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.8 Art. 226 UZK-DA: Berufsausrüstung

Rz. 173 Im Rahmen der vorübergehenden Verwendung ist Berufsausrüstung zollfrei (Art. 226 UZK-DA). Die Regelung beruht völkerrechtlich auf dem Zollübereinkommen über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren v. 6.12.1961 und dem Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Art. 226 Abs. 1 UZK-DA regelt hierbei die Abgabenfreiheit im Allgemeinen. Gem. Art. 226 Abs. 2 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.10 Art. 228 UZK-DA: Umschließungen

Rz. 177 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 228 UZK-DA für Umschließungen gewährt; sie geht zurück auf die Anl. B.3 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Umschließungen i. S.d. Vorschrift sind Behältnisse, die als äußere oder innere Umschließung von Waren (z. B. Kisten, Säcke, Kartons, Styroporboxen, Folien, Netze) oder die zum Aufrollen, Zus...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Verschonung von Unternehmensvermögen: Grundlagen

Unabhängig davon, ob es sich um ein Stiftungsgeschäft oder um eine Zustiftung handelt, wird der steuerpflichtige Erwerb in § 10 ErbStG geregelt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG gilt als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung der Stiftung, soweit diese nicht steuerfrei ist. Für Stiftungslösungen i.R.d. Unternehmensnachfolge sind daher die §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 13 § 18c UStG enthält lediglich eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge (Kfz, Boote und Luftfahrzeuge) an Abnehmer ohne USt-IdNr. eigenständige Meldepflichten begründet werden können. Da hier nur Abnehmer ohne USt-IdNr. angesprochen sind, handelt es sich überwiegend um Leistungen an Endverbrau...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Schlussfolgerung

Wie dargestellt, ist die Familienstiftung eine planbare Gestaltungslösung i.R.d. Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Sie bietet – kombiniert mit besonderen zivilrechtlichen Regelungen zur Ausgestaltung der Destinatärs-Bezugsregelungen als Asset-Protection-Familienstiftung – planbare Lösungsmöglichkeiten über viele Generationen hinweg. Mit den Möglichkeiten der dargestellte...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Hiernach gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus d...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 2.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. In 2022 plant er, das von ihm zu errichtende Gebäude zu 50 % für seine unternehmerischen Zwecke und ansonsten für private Zwecke zu verwenden. Er hat damit ein Zuordnungswahlrecht; er kann das Gebäude ganz, gar nicht oder teilweise seinem Unternehmen zuordnen: Ordnet er das Gebäude gar nicht seinem Unternehmen zu, ergibt sich für ihn au...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 2.1 Sachverhalt

Steuerberater S hat im Juni 2022 begonnen, einen Neubau zu errichten, in dem er im Erdgeschoss seine Steuerberatungskanzlei unterbringen möchte. Im Obergeschoss plant er, mit seiner Familie einzuziehen; Erdgeschoss und Obergeschoss haben die gleiche Grundfläche. In 2022 sind ihm für Planungs- und Rohbaukosten insgesamt 400.000 EUR zzgl. 76.000 EUR USt berechnet worden. In se...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 3 Literatur zur Zugewinngemeinschaft

Im Folgenden sollen einige wichtige Literaturhinweise zur Zugewinngemeinschaft gegeben werden: Reduzierung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung durch § 5 Abs. 1 Satz 6 ErbStG nF, Götz, ZEV 2021 S. 304, Die Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht, Gelhaar, 2016 S. 10, Der Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel, ZErb, 2013 S. 49, Steuerfreier Zugewinn Zugewinn im Erbfal...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 4.3 Lösung

V ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da offensichtlich Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausgeführt werden. Der unternehmerische Bereich erstreckt sich aber nicht auf die nichtwirtschaftliche Tätigkeit i. e. S. V hat somit einen Unternehmensbereich und eine nichtunternehmerische Sphäre. Wichtig Finanzverwaltung hat EuGH-Rechtsprechung n...mehr

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Leistungsbezug für das Unte... / 5.3 Lösung

A ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Grundsätzlich sind die Leistungen seinem Unternehmen zuzuordnen, wenn diese Leistungen für seine wirtschaftliche Tätigkeit bestimmt sind. Soweit die Leistungen seinem Unternehmen zugeordnet sind, ist er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, da im Bereich des Aut...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.7 Ausschlagung und Grunderwerbsteuer

Wird eine Erbschaft ausgeschlagen, dann führt dies zu keiner grunderwerbsteuerlichen Belastung.[1]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.1 Voraussetzungen der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit gilt für eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Gesamtbruttoleistung (laut Marktstammdatenregister) von bis zu 30 kW (peak). Die Anlage darf auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) installiert sein. Irrelevant ist es, wenn eine Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1 Besteuerung ab 1.1.2022

Mit dem JStG 2022 wurde eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 eingefügt, die bereits ab 1.1.2022 gilt.[1] Die Finanzverwaltung hat sich zu einigen Zweifelsfragen in einem BMF-Schreiben geäußert.[2] Zunächst war die Steuerbefreiung erst ab 2023 vorgesehen; diese wurde jedoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren um ein Jahr vorgezogen. Dadurch kommt es bereits ab 2022 für kleine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnausschüttung bei REIT-AG

Rn. 225 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 REIT- (Real Estate Investment Trust) -AG-Anteile sind Anteile an AG, die aus der Vermietung und Verwertung von Immobilien ihre Gewinne erwirtschaften. Ihre Tätigkeit liegt im Erwerb, in der Verwaltung, der Veräußerung sowie der VuV von Immobilien. Die Besonderheit dieser Rechtsform liegt darin, dass die Gesellschaft von der KStPfl und GewSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG

Rn. 5 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Steuerbefreiungen des § 3 EStG sind auch iRd in § 24 EStG geregelten Einnahmen vorrangig zu beachten. Von den Befreiungstatbeständen sind einige speziell für Entschädigungen (§ 3 Nr 25, 60, 67 Buchst a, b EStG) und nachträgliche Einkünfte (§ 3 Nr 27 EStG) geschaffen worden. Allerdings ist die wichtigste Steuerbefreiung iRd Einnahmen des § ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 6 Gewerbesteuer

Einkommensteuerlich werden mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 EStG erzielt. Damit ist dem Grunde nach für den Betreiber einer solchen Anlage auch die Gewerbesteuer ein Thema. Eine Photovoltaikanlage unterliegt als sog. stehender Betrieb nach § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Dennoch tri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fondgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 9 EStG)

Rn. 593 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das InvStRefG v 19.07.2016 hat der Gesetzgeber den § 20 Abs 1 Nr 6 EStG um einen S 9 erweitert. Hiernach sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Steuerbefr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vergleichbare Körperschaften iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 734 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG werden die Rechtssubjekte des S 1 auf solche Subjekte erweitert, die mit inländischen vergleichbar sind und die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben. Eine Vergleichbarkeit orientiert sich an den Grundsätzen des Rechtstypenvergleichs. Auch wenn der Gesetzgeber hinsichtlich der ausländischen Rechtssu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung auf Fondsebene

Rn. 472c Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das InvStG 2018 führte zu einem Systemwechsel. In Abkehr vom sog investmentsteuerlichen Grundprinzip einer "semi- transparenten" Besteuerung unterliegen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ab dem VZ 2018 mit bestimmten Einkünften grundsätzlich der KSt. Für Spezial-Investmentfonds werden bei Erfüllung des Katalogs von Anlagebestimmu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die Schenkung unterliegt bei der Stiftung grundsätzlich der E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr