Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.1 Zuordnung der Warenbewegung in das Drittlandsgebiet zum eigenen Umsatz

Oberste Priorität für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung hat, wie bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1], dass dem eigenen Umsatz die Warenbewegung über die Grenze zugeordnet werden kann. Die Zuordnung der Warenbewegung (über die Grenze) zum eigenen Umsatz bestimmt sich nach den Kriterien für eine Versendungs- oder Beförderungslieferung ge...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.3 Abnehmer befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Werden die Liefergegenstände vom Abnehmer in das Drittlandsgebiet befördert oder ver­sendet, muss sich der Lieferant davon überzeugen, dass es sich um einen ausländischen Abnehmer[1] handelt. Ausländischer Abnehmer ist eine Person, die ihren Wohnort oder Sitz im Ausland hat, ausgenommen in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jewei...mehr

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Lohnveredelung / 4 Belege, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten

Die Gewährung der Steuerbefreiung bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen ist immer mit Warenbewegungen über die Drittlandsgrenze verbunden. Gelangen die Gegenstände nach der Be- oder Verarbeitung in das Drittlandsgebiet, sind die für eine Ausfuhrlieferung gültigen Nachweispflichten vom Lohnveredler entsprechend anzuwenden. Sowohl in Beförderungs- als auch in V...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.4 Ausfuhrlieferungen und Reihengeschäfte

Bei Reihengeschäften werden im Rahmen einer Warenbewegung mehrere Lieferungen ausgeführt, die in Bezug auf Lieferort und -zeitpunkt jeweils gesondert betrachtet werden müssen. Die Warenbewegung ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen.[1] Hierbei spricht man von der bewegten Lieferung (Beförderung- oder Versendungslieferung). Nur bei dieser warenbewegten Lieferung kommt eine...mehr

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Ausfuhrlieferung / 4 Besonderheiten bei Gegenständen zur Ausrüstung und Versorgung von Beförderungsmitteln

Für die Ausfuhr bestimmter Waren, die zur Ausrüstung oder Versorgung eines privaten Beförderungsmittels (z. B. Pkw, Kombiwagen, Sportboot, Segelyacht, Flugzeug) dienen, wird die Steuerbefreiung generell ausgeschlossen, wenn der ausländische Abnehmer befördert oder versendet bzw. sie im persönlichen Reisegepäck ausführt. Bei den betroffenen Waren handelt es sich sowohl um Kra...mehr

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Lohnveredelung / 2.2 Besonderheiten der Einfuhr und des Erwerbs der Gegenstände im Gemeinschaftsgebiet durch ausländische Auftraggeber

Tatbestandsmerkmal für die Steuerbefreiung der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr ist in jedem Fall die Verfügungsmacht des Auftraggebers über die zu be- oder verarbeitenden Gegenstände im Gemeinschaftsgebiet. Die Gegenstände müssen zum Zweck der Be- oder Verarbeitung in dieses Gebiet eingeführt oder hier erworben worden sein. Bei inländischen Auftraggebern kann der ...mehr

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Innergemeinschaftliches Ver... / 1 Liefer- und Erwerbsfiktion

Ein unternehmensinternes Verbringen von Gegenständen liegt vor, wenn sich die Gegenstände am Beginn und am Ende der Versendung oder Beförderung in der Verfügungsmacht ein und desselben Unternehmers befinden. Ist dieses Kriterium erfüllt und liegt das Ende bzw. der Beginn der Beförderung oder Versendung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so erfolgt die Gleichstellung zu einer...mehr

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Ausfuhrlieferung / 3.2.1 Beförderung mit eigenen Fahrzeugen des Lieferanten oder Abnehmers

Wenn das IT-Verfahren "ATLAS" nicht genutzt wird, muss der Unternehmer zum Nachweis der Warenbewegung über die Drittlandsgrenze den amtlichen Ausfuhrnachweis (Dienststempelabdruck der Grenzzollstelle mit Datum) erbringen. Die Grenzzollstellen sind verpflichtet, bei der Erteilung der Ausfuhr- und Abfertigungsbestätigungen mitzuwirken. Gem. § 9 UStDV soll der Beleg über die Au...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.5 Gebrochene Beförderung oder Versendung

An der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands sind regelmäßig entweder nur der Lieferer oder nur der Abnehmer bzw. in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt. Möglich ist aber auch, dass sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich – unabhängig von der Frage, wer...mehr

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Ausfuhrlieferung / 2.7 Steuerhinterziehung und Richtlinienverstöße bei Ausfuhrlieferungen

Im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Durchsetzung der Erwerbsbesteuerung im Mitgliedstaat des innergemeinschaftlichen Erwerbs sicherzustellen. Im Fall von Ausfuhrlieferungen in einen Drittstaat besteht jedoch nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen Ausfuhr und Besteuerung im Empfangsstaat. Die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung entsteht auch, wenn ...mehr

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Ausfuhrlieferung / 6.1 Freihafen ist nicht immer Ausland

Zur Gewährleistung der umsatzsteuerlichen Belastung des Endverbrauchs sind bestimmte Lieferungen in die nicht zum Inland gehörenden Freihäfen und die Gebiete in den Gewässern und Watten zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der Strandlinie nicht wie (steuerfreie) Ausfuhrlieferungen zu behandeln. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Lieferungen an Abnehmer, die nicht Unte...mehr

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Ausfuhrlieferung / 5.2 Ausfuhr- und Abnehmernachweis

Der Ausfuhr- und Abnehmernachweis hat folgende Angaben zu enthalten: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers handelsübliche Bezeichnung(en) und Menge(n) der ausgeführten Ware(n) Ort und Tag der Ausfuhr Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle des EU-Mitgliedstaats, über den der Käufer die Ware ausführt (Beispiel: Ein in Japan ansässiger Tourist kauft bei einem Einzelhandels...mehr

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Lohnveredelung / 2.3 Besonderheiten beim Verbringen be- oder verarbeiteter Gegenstände in die deutschen Sondergebiete

Wie auch bei Ausfuhrlieferungen ist die Steuerbefreiung der Lohnveredelung beim Verbringen der be- oder verarbeiteten Gegenstände in die deutschen Freihäfen[1] und in die Gewässer und Watte zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie davon abhängig, dass der Lohnveredler selbst befördert oder versendet und der Auftraggeber ein ausländischer Auftraggeber...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erwerb / 3.1 Normalfall: Bestimmungsland

Gem. § 3d Satz 1 UStG gilt der innergemeinschaftliche Erwerb an dem Ort als bewirkt, an dem die Beförderung oder Versendung der Gegenstände endet. Die Definition zielt auf den körperlichen Warenweg ab. In dem Mitgliedstaat, wo der Gegenstand im Zusammenhang mit einer Lieferung ankommt, ist der Warenbezug steuerbar und i. d. R. mangels einer Steuerbefreiung[1] für den Abnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausfuhrlieferung / 2.2 Lieferant befördert oder versendet in das Drittlandsgebiet

Befördert der liefernde Unternehmer die Gegenstände mit eigenen Fahrzeugen in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Freihäfen und Gebiete zwischen der deutschen Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie, oder geschieht dies im Wege der Versendung durch einen eingeschalteten Beauftragten, ist der Status des Abnehmers, seine Ansässigkeit oder die unternehmerische Verwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliches Ver... / 2.3 Messen und Ausstellungen, fliegende Händler

Ein unternehmensinternes Verbringen muss auch dann fingiert werden, wenn Gegenstände im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet verkauft oder durch "fliegende Händler" direkt beim Kunden im anderen Mitgliedstaat abgesetzt werden. Im Gegensatz zu den erstgenannten Sachverhalten entsteht der steuerbare Tatbestand des Verbringens in diesen Fällen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erwerb / 2.4 Ersatzbesteuerung (Hauptanwendungsfall: Reihengeschäfte)

Mit den neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel vom 1.1.2020 wurde in § 3 Abs. 6a UStG die Behandlung von Reihengeschäften neu geregelt. Wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt, ist die Warenbewegung grundsätzlich der Lieferung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 2. Nicht umgesetzte Steuerbefreiung für Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber

Des Weiteren enthielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwei Änderungen des § 4 Nr. 8 Buchst. a und g UStG mit denen die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber von der Umsatzsteuer befreit werden sollte. Die Änderungen zielten auf die Verwaltungsleistungen von Konsortialführern eines Konsortialkredits ab.[19] Bei einem Konsortialkredit werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Steuerbefreiungen

Erweiterung der Steuerbefreiungen: Mit der Erweiterung zweier Umsatzsteuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten möchte der Gesetzgeber seine Defizite bei der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL aufholen. a) Verfahrenspfleger – § 4 Nr. 16 Buchst. m UStG-E Verfahrenspfleger i.S.d. §§ 276, 297, 298, 317 und 41...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an schulpflichtige Kinder

Leitsatz Die an schulpflichtige Kinder und Jugendliche an Schulen erbrachte Tätigkeit eines selbstständigen Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist nicht steuerfrei nach deutschem Recht. Jedoch kann sich der Trainer auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL für "die Erziehung von Kindern und Jugendlichen" berufen. Der Trainer kann als Einzelunter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / 1. Verwaltung von Wagniskapitalfonds – § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG

Die Steuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG hat in der Vergangenheit bereits zahlreiche Änderungen erfahren.[8] Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, der "die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen" von der Umsatzsteuer befreit. Die Mitgliedstaaten haben demnach...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / b) Verfahrensbeistände – § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. d UStG-E

Die Aufgabe eines Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Betroffenen festzustellen und im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu Geltung zu bringen.[46] Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG um den Buchstaben d erweitert. Hiernach erbringen Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen (§ 158 FamFG), Abstammungssachen (§ 174 FamFG) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / a) Verfahrenspfleger – § 4 Nr. 16 Buchst. m UStG-E

Verfahrenspfleger i.S.d. §§ 276, 297, 298, 317 und 419 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sollen über einen neuen Buchstaben m in § 4 Nr. 16 UStG als Einrichtung mit sozialem Charakter umsatzsteuerlich anerkannt werden.[43] Die bisher in diesem Buchstaben anerkannten Pflege- und Betreuungseinr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Änderungen im Umsa... / a) Keine Abgabe einer Umsatzsteuer-Erklärung für das Kalenderjahr

§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG soll dahingehend ergänzt werden, dass Kleinunternehmer die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG nicht zu erfüllen brauchen.[144] Kleinunternehmer bräuchten demnach keine Umsatzsteuer-Erklärung für das Kalenderjahr mehr abzugeben. Anlass des Vorhabens ist der Nullsteuersatz des § 12 Abs. 3 UStG und die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 102a Die in § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG getroffene Regelung ist mit dem Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v. 30.7.2004[1] in § 18 Abs. 1 EStG eingefügt worden.[2] Damit sollen sog. Wagniskapitalgesellschaften und deren Initiatoren steuerlich gefördert und die Bereitschaft, Wagniskapital zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden, da sie wesentlich zum wirtschaftlichen Erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.3 Vergütungsanteil

Rz. 102c Nur die erhöhten Gewinnanteile werden von der Regelung erfasst. Die Besteuerung der Gewinnanteile, die dem Anteil der Initiatoren an der Gesamthand entsprechen, folgt den allgemeinen Regeln. Sie sind keine Vergütung i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, weil sie nicht auf einem besonderen Gesellschafterbeitrag beruhen.[1] Sie sind also u. U. als steuerfreie Veräußerungse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 10.4 Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 EStG

Rz. 102d § 18 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG schließt die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 EStG ausdrücklich aus. Der Anwendungsbereich und die Reichweite dieser Vorschrift sind unklar.[1] Nach der Gesetzesbegründung soll sie sicherstellen, dass der "Carried Interest" stets im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit vereinnahmt wird, auch wenn der sog. "Carry-Holder" (Initiatoren-Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Begünstigte Lebensversicherungen, Nr. 2

Rz. 53 § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG bestimmt, dass für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG nicht der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG, sondern der progressive Normaltarif i. S. d. § 32a Abs. 1 EStG zur Anwendung kommt. Die Regelung ist nach Ansicht des Gesetzgebers zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich. § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 4.2 Umsatzsteuer

Die Umsätze der Heilberufe sind zum größten Teil von der Umsatzsteuer befreit.[1] In diesem Fall ist kein Vorsteuerabzug möglich.[2] Werden daneben ermäßigt besteuerte oder voll umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht, ist der Vorsteuerabzug möglich, soweit er mit diesen Umsätzen zusammenhängt und der Unternehmer insoweit nicht Kleinunternehmer ist.[3] Die Voraussetzungen f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.3 Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Sie entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / aa) Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen

Für Gestaltungen zum Zwecke der Nutzung von Freigrenzen und Freibeträgen hat das BMF für grenzüberschreitende Steuergestaltungen bestimmt, dass kein steuerlicher Vorteil anzunehmen sei. Schenkungen zur Ausnutzung der Freibeträge nach § 16 ErbStG sind daher voraussichtlich nicht mitteilungspflichtig. Beraterhinweis Damit dürften auch Kettenschenkungen von der Mitteilungspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / bb) Vermeidung oder Verringerung des Verwaltungsvermögens

Die Ausnahme für die Inanspruchnahme der sachlichen Steuerbefreiung gilt nur unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Umstände hinzutreten (BT-Drucks. 20/8628, 160). Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit meint, dass eine Mitteilungspflicht besteht, wenn die Voraussetzungen für die sachliche Steuerbefreiung (noch) nicht vorliegen und der Intermediär dem Nutzer i.R. einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / V. Fazit

Die Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen kann im Einzelfall letztwillige Verfügungen und Schenkungen betreffen. Erforderlich ist das Vorliegen eines sog. Kennzeichens (Hallmark), eines nutzer- oder gestaltungsbezogenen Kriteriums und eines steuerlichen Hauptvorteils (Main Benefit). Die Nutzung von Freibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen wird voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.6 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Rz. 47 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b) KStG grds. dann abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Infolge der Stauffer-Entscheidung des EuGH[1] und der anschließenden Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wegen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Steuerbefreiung für Diplomaten im Allgemeinen

ba) Nach dem WÜD Rn. 1121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Art 34 Hs 1 WÜD ist ein Diplomat einer ausländischen Mission, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grundsätzlich (Ausnahmen: Art 34 Hs 2 WÜD) befreit. Zu weiteren, von der St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Umfang der Steuerbefreiung

da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten Rn. 1894 Stand: EL 170 – ET: 01/2024mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Beschränkung der Steuerbefreiung bei Verpflegungsmehraufwendungen (§ 3 Nr 13 S 2 Hs 1 EStG nF)

iba) Allgemeines Rn. 566a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 3 Nr 13 S 2 Hs 1 EStG sind die als Reisekostenvergütungen gezahlten Vergütungen für Verpflegung (bisher: Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, die Terminologie wurde an § 9 Abs 4a EStG nF angepasst) sind nur in den Grenzen des § 9 Abs 4a EStG nF steuerfrei. Selbst wenn der ArbN höhere Aufwendungen nachweisen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Die Beschränkung der Steuerbefreiung bei Trennungsgeldern (§ 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF)

ica) Allgemeines Rn. 566h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF sind die Trennungsgelder sind nur in den Grenzen des § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG nF steuerfrei. Rn. 566i Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der Formulierung in § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG nF "insoweit, als" folgt, dass bei einer Zahlung über die Grenzen des § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 und Abs 4a EStG nF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Steuerbefreiung aus verschiedenen Blickwinkeln

a) Die Sicht des Empfängers der steuerfreien Leistung Rn. 15 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zunächst interessiert den Empfänger einer Leistung, ob sie steuerfrei ist. An ihn wendet sich § 3 EStG, wenn die Vorschrift von steuerfreien "Einnahmen" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Empfängers) spricht, so in § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36 EStG. Dasselbe gilt, wenn es sich um "Vorteile" ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsfolge der Steuerbefreiung

Rn. 11 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rechtsfolge der Freistellung in § 3 EStG ist: Die Einnahmen, die unter § 3 EStG fallen, werden einkommensteuerlich so behandelt, als hätte sie der StPfl nicht erzielt. Wo der Rechnungszusammenhang keine lückenlose Aufzeichnung aller vermögenswirksamen Vorgänge verlangt, können die steuerfreien Einnahmen bei der Einkünfteermittlung daher über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die Tatbestände der hälftigen Steuerbefreiung (§ 3 Nr 70 S 1 Buchst a, b EStG)

Rn. 2590 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: Beide Tatbestände der hälftigen Steuerbefreiung beziehen sich nur auf Grund und Boden und/oder Gebäude, nicht auf andere WG. Rn. 2590a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Steuerbefreiung bezieht sich auf die KSt (§ 8 Abs 1 KStG iVm § 3 Nr 70 EStG, s Rn 2597), auf die GewSt (§ 7 GewStG). cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG Rn. 2591 Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Steuerbefreiung der REIT (§ 16 REITG)

Rn. 2583 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 REIT sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit: 1 Zu beachten ist allerdings, dass kraft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 72. Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)

Schrifttum: Perschon, Neuregelungen für Photovoltaikanlagen durch das JStG 2022, Stbg 2023, 47; Müller, Steuerbefreiung für Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen – nur Anlass zur Freude?, DB 2023, 414. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 17.07.2023, BStBl I 2023, 1494 (Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr 72 EStG)). a) Rechtsentwicklung, Allgemeines Rn. 2600a Stand: ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Umfang der Steuerbefreiung

ba) Die Aufzählung in den EStH 2021 Rn. 241 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG stellt insbesondere folgende Leistungen von der ESt frei (s H 3.7 EStH 2021, soweit sie nicht in Form von rückzahlbaren Darlehen, zB Eingliederungsdarlehen (§§ 253–260 LAG) gewährt werden:mehr