Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2022, Streitwert bei... / 2 Aus den Gründen:

Zitat I. Die Streitwertbeschwerde ist zulässig. Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 S. 2, 67 Abs. 1 S. 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Abzugsfähigkeit bestimmter Aufwendungen (§ 73d StGB)

Rz. 356 [Autor/Stand] Abzugsfähig sind nur Aufwendungen, die im Zeitraum von der Planung und Vorbereitung der Erwerbstat bis zum tatsächlichen Vermögenszufluss anfallen. Aufwendungen müssen dem historischen Sachverhalt entstammen, der sich aus der Sicht eines außenstehenden Dritten als einheitliches Erwerbsgeschehen darstellt. Erforderlich ist insb., dass die Aufwendungen in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Zum Stundensat... / III. Angemessenheit im Einzelfall – Inflationsausgleich

Zu berücksichtigen sei – so das LG Darmstadt –, dass diese Regelsätze aus dem Jahr 2004 stammen und die Angemessenheit der Vergütung mit zunehmendem Zeitablauf seitdem u.U. anders zu beurteilen seien. Insgesamt sei bemessend festzuhalten, dass die Tätigkeit der Gläubigerausschussmitglieder mit einem "angemessenen" Stundensatz zu vergüten ist, wobei die Rahmensätze auch über-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1a Preisanpassungsklausel

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier Prof. Dr. Xaver Ditz, Bonn M.Sc., Steuerberater Dr. Daniel Licht, Bonn Hinweis: Die Gesetzesmaterialien und Verwaltungsanweisungen zu § 1a AStG sind aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs insgesamt bei § 1 AStG abgedruckt. Literaturverzeichnis: Andresen/Schoppe, Kei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Sicherstellung, Beschlagnahme

Schrifttum: Bär, Polizeilicher Zugriff auf kriminelle Mailboxen, CR 1995, 489; Braun, Die Durchsicht elektronischer Speichermedien: Zugriff auf Speichermedien andernorts zulässig, PStR 2012, 856; Burhoff, Begründung: Anordnung einer Durchsuchung nach § 103 StPO, PStR 2000, 224; Burhoff, Durchsicht von Papieren, PStR 2003, 268; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung beim Unverdächtigen (§ 103 StPO)

Rz. 153 [Autor/Stand] Bei anderen Personen als dem Beschuldigten, also unverdächtigen Dritten und/oder Zeugen, sind Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Beschlagnahme beim steuerlichen Berater

Rz. 92 [Autor/Stand] Von praktisch hoher Relevanz ist die Frage, ob und inwieweit Schriftstücke (Buchhaltung, Geschäftskorrespondenz, Bilanzen etc.) des Beschuldigten oder Dritten, etwa wenn dieser die Gesellschaft des Beschuldigten leitet, beschlagnahmefähig sind, wenn sich die Unterlagen beim Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer befinden. Eine enge Auffassung, vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist[3]. Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Ablehnungsgründe

Rz. 1042 [Autor/Stand] Die Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung sind in Art. 11 RL EEA (vgl. § 91i Abs. 1 IRG) normiert und gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erheblich erweitert worden. Die Anerkennung oder Vollstreckung einer EEA im Vollstreckungsstaat kann versagt werden, wenn nach dem Recht des Vollstreckungsstaats Immunitäten oder Vorrechte b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Beschlagnahme beim Verteidiger

Rz. 94 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 1–3 StPO i.V.m. § 53 Nr. 2 StPO sind schriftliche Mitteilungen zwischen Verteidiger und Beschuldigten (Verteidigerpost; solche Mitteilungen sind ausnahmsweise auch beim Mandanten selbst beschlagnahmefrei[2]), Aufzeichnungen über anvertraute oder bekannt gewordene Mitteilungen und Umstände oder andere Gegenstände, die dem Zeugnisverw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überführung von Wirtschafts... / Literaturtipps

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsbeirat: Eignung I / 5 Hinweis

Problemüberblick In der Entscheidung geht es um die Frage, welche Personen als Verwaltungsbeirat geeignet sind. Allgemeine Eignung Nach bislang h. M. ist notwendig, aber ausreichend, dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten im Wesentlichen erfüllen könne. Besondere Anforderungen an die Kenntnisse eines Kandidaten über die Befugnisse des Verwaltungsbeir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 357 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / 13. Fazit

Neben einer Ausweitung der begünstigten Tätigkeiten enthält der ATE 2022 aber auch verfahrensrechtliche Verschärfungen. Insgesamt ist der ATE 2022 erkennbar von dem nach § 34c Abs. 5 EStG vorausgesetzten Ziel getragen, aus volkswirtschaftlichen Gründen eine zweckmäßige Förderung der Außenwirtschaft zu erreichen.[28] Zugleich schafft auch der ATE 2022 Anreize, qualifizierte A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / IV. Fazit

Durch die Neuregelung im Kontext des ATADUmsG wird deutlich, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Ersatztatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG – nämlich der Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person – weiterhin irrelevant ist. Schließlich ist der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.6 Jederzeit liquide sein

Während ich die Forderung nach Gewinnmaximierung relativiert habe, kann das für die Forderung nach ständiger Zahlungsfähigkeit natürlich nicht gelten. Liquidität ist für ein Unternehmen und für jede Privatperson einfach existenziell. In dem Moment, in dem ich meine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, muss ich den "Laden" schließen. Das will natürlich niemand. E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 1/2022 (Tormöhlen, AO-StB 2022, 17) werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater-Modul "Steuerliches Verfahrensrecht" unter ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Datenweitergabe von Verfassungsschutz- an Strafverfolgungsbehörden

Eine Übermittlung nachrichtendienstlich ersterhobener Daten durch eine Verfassungsschutzbehörde (hier: Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz) darf generell nur zum Schutz eines herausragenden öffentlichen Interesses erfolgen. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Regelung von Übermittlungen zur Strafverfolgung richten sich nach dem Kriterium der hypothetische...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt / Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Der Berater von im Inland ansässigen GmbH-Gesellschaftern muss stets auch § 6 AStG im Auge haben, wenn der Mandant einen Wegzug in das Ausland beabsichtigt oder vollzogen hat. Die Vorschriften zur Wegzugsbesteuerung sind vom Gesetzgeber zwischenzeitlich überarbeitet und verschärft worde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / VII. Wertung und Ausblick

Für das BMF-Schreiben besteht ein hohes praktisches Bedürfnis. Mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 1 %, der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG, der Einführung der Abgeltungsteuer, der Änderung des § 32d EStG und der Schaffung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG haben sich alle gesetzlichen Parameter geändert.[41] Zusammenspiel zwischen § 17 EStG und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug

Unter Berufskleidung versteht man Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet und wegen der Besonderheit des Berufs erforderlich sind. Die Benutzung als normalbürgerliche, d. h. im privaten Bereich üblicherweise getragene Kleidung muss daher regelmäßig ausgeschlossen sein.[1] Aufwendungen für außerhalb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / 2. Hinzuziehung

Rz. 41 Der Betreuer kann auf eigenes Betreiben gem. § 1835 Abs. 3 BGB n.F. eine dritte Person zur Erstellung hinzuziehen, namentlich die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen. Das kann die Qualität des Berichtes verbessern und den Betreuer gerade bei vermögenden Betreuten absichern. Rz. 42 Die zuständige Betreuungsbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Allgemeines zu den straf- und bußgeldrechtlich relevanten Pflichten des Steuerberaters

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt bei steuerlichen Beratern richtet sich – wie generell bei Fahrlässigkeitstaten – zuvorderst nach objektiven Kriterien. Nach st. Rspr. ist auf die Durchschnittsanforderungen des jeweiligen Verkehrs- oder Berufskreises abzustellen, dem der Handelnde angehört[2]. Es stellt sich damit die Frage, welche Sorgfalt bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Leichtfertigkeit von Angehörigen der steuerberatenden Berufe

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB Steuerrecht Fach 13, 829; Bilsdorfer/Kaufmann: Der Steuerberater und die Steuerverkürzung in eigener Sache, DStR 2021, 1250; Blumers, Steuerberatung und Strafrecht – Grenzbereich zu strafrechtlich relevantem Handeln, in StbJb. 1983/84, S. 319; Bornheim, Wie Steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 34 [Autor/Stand] Diese Tatbestandsalternative erfasst die Begehung durch aktives Tun. Ordnungswidrig handelt danach der Täter, der den Erfolg der Steuerverkürzung durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den FinB über steuerlich erhebliche Tatsachen herbeiführt[2]. Was die inhaltliche Bedeutung der genannten Tatbestandsmerkmale betrifft, kann auf die Erläut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Personen, die in Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen handeln

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber wollte durch diese allgemein gehaltene Wendung der Vorschrift (des damaligen § 367 RAO 1919) ein möglichst weites Anwendungsgebiet eröffnen[2]. Der Begriff "bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Stpfl." ist deshalb extensiv auszulegen[3]. Er umfasst bei weitgehender Auslegung jede Person, die dem Stpfl. bei der Erledigung seiner steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

Schrifttum: Andresen/Kiesel, Weiße Einkünfte begründen keinen Tatbestand der Steuerordnungswidrigkeit, DStR 2011, 745; Berger, Vorsatz bei Abgabe authentifizierter, elektronischer Steuererklärungen durch Dritte, PStR 2017, 40; Beyer, Leichtfertige Steuerverkürzung und Festsetzungsfrist, AO-StB 2015, 225; Beyer, Falsche Angaben zu Vorschenkungen: Mehrfache Steuerhinterziehung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Der Stpfl. ist nicht daran gehindert, die Erledigung seiner steuerlichen Angelegenheiten Dritten (Mitgesellschaftern, Angestellten oder freiberuflich tätigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) zu übertragen (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Zuziehung Dritter entbindet ihn jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortung. So darf er nur solche Personen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Kenntlichmachung einer abweichenden Rechtsauffassung

Rz. 112 [Autor/Stand] Weit eher ist der steuerliche Berater dem Vorwurf vorsätzlicher bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung ausgesetzt, wenn er z.B. bei einer Aktivierungs- und Bewertungsfrage bewusst von einer ihm bekannten höchstrichterlichen Rspr. und der dadurch geprägten Verwaltungsansicht abweicht, ohne dies in der Steuererklärung kenntlich zu machen. Bei der Thematik "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. § 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 44 [Autor/Stand] Infolge der Verweisung auf die Unterlassensvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann die leichtfertige Steuerverkürzung auch dadurch begangen werden, dass der Täter die FinB pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt. Zur Bedeutung dieser Tatbestandsmerkmale s. im Einzelnen § 370 Rz. 271 ff. Zur leichtfertigen Steuerverkürzung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Informationspflicht über die Rechtslage

Rz. 111 [Autor/Stand] Die rechtliche Bewertung des vom Mandanten verwirklichten steuerlichen Sachverhalts ist regelmäßig dem Steuerberater zugewiesen. Die fehlerhafte Bewertung des Steuervorgangs kann ihm als leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen werden, wenn er die zutreffende Rechtslage hätte erkennen können und müssen. Ebenso wie dem Stpfl. obliegt dem steuerlichen Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Kein generelles Misstrauen erforderlich

Rz. 113 [Autor/Stand] Der Steuerberater hat keine generelle Pflicht, die ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und ggf. eigene weitere Nachforschungen anzustellen[2]. Er braucht seinem Mandanten nicht von vornherein mit Misstrauen zu begegnen und kann sich grds. auf die Ordnungsgemäßheit der erteilten Informatione...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Hinwirken auf steuerehrliches Verhalten des Mandanten

Rz. 119 [Autor/Stand] Eine weitere Frage ist, welche Maßnahmen der Steuerberater ergreifen muss, um auf ein steuerehrliches Verhalten seines Auftraggebers hinzuwirken. Der steuerliche Berater ist nicht allein aufgrund seiner Rechtsstellung Garant gegenüber dem nach § 378 AO geschützten Steueranspruch des Staates (s. Rz. 109). Entdeckt bspw. der steuerliche Berater Mängel in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Erstellung der Buchführung

Rz. 118 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater neben der Erstellung der Steuererklärung und Jahresabschlussarbeiten auch die Führung der Bücher für seinen Mandanten (sog. Vollauftrag), erhöht sich damit zwangsläufig auch der Umfang der Sorgfaltspflichten. In formaler Hinsicht ist er uneingeschränkt für die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Buchführung verantwort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Einführung

Rz. 105 [Autor/Stand] Für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe (im Folgenden "Steuerberater" oder "steuerliche Berater"), die "mitten im Spannungsfeld zwischen Stpfl. und der FinVerw. stehen"[2], ist die Gefahr sehr groß, wegen einer Steuerverfehlung in ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren verwickelt zu werden. Häufig ergibt sich ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Subjektiver Tatbestand – Leichtfertigkeit

Schrifttum: Bilsdörfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2008, 1362, NJW 2010, 1431; Braun, Steuerhinterziehung im Sport, PStR 2006, 202; Dörn, Die Bedeutung der Prüfung von Vorsatz und Leichtfertigkeit im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, INF 1990, 488; Franz, Subjektive Elemente im Steuerstrafrecht: Ein Nachruf? ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erstattung der Selbstanzeige durch Dritte

Rz. 142 [Autor/Stand] Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann von dem Täter (s. Rz. 11–28) oder von einem Dritten für den Täter erstattet werden (s. im Einzelnen § 371 Rz. 81 f.)[2]. Unter Berufung auf die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung des RG[3] war insb. im älteren Schrifttum die Auffassung weit verbreitet, im Unterschied zur strafbefreienden Selbstanzeige nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einzelfragen der individuellen Vorwerfbarkeit

Rz. 103 [Autor/Stand] Mit Arbeitsüberlastung lässt sich die unterlassene oder verspätet abgegebene Steuererklärung (s. § 370 Rz. 323 ff.) nicht entschuldigen. Beispiel 168 A gab jahrelang Steuererklärungen zum Teil verspätet, zum Teil gar nicht ab. Er berief sich darauf, er sei mit der Aufrechterhaltung seines Unternehmens vollauf beschäftigt gewesen. Außerdem habe er einen A...mehr