Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 6 Die Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG ist ein wesentlicher Aspekt der Erbschaftsteuerreform 2016. Rz. 7 Eine Verschonungsbedarfsprüfung war dem deutschen ErbStG bislang fremd (allenfalls mit Ausnahme der Stundungsregelung nach § 28 ErbStG). Die Verschonungsbedarfsprüfung ist eine echte Innovation des deutschen Gesetzgebers. Rz. 8 Die Verschonungsbedarfsprüfung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Österreich / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln. Rückfallklauseln n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe

Zusammenfassung Die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten werden verlängert. Hintergrund Der Gesetzgeber hat die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Daher musste auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiede-nen Rechtsbereichen vorgenommen werden. Das ändert sich Um die Vermutung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheide: Zukünftig ... / Das ändert sich

Um die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzugleichen, werden diese von 3 auf 4 Tage geändert. Fällt das Ende der neuen 4-Tagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf so wie bei der bisherigen 3-Tagesfrist auf den Ablauf des nächsten Werktags. Beispiel: Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheide: Zukünftig ... / Inkrafttreten

Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Hinweis Nach dem Regierungsentwurf sollte zukünftig auch die Bekanntgabe eines Steuerbescheids an einem Samstag möglich sein. Diese Regelung hat der Bundestag jedoch nicht übernommen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheide: Zukünftig ... / Zusammenfassung

Die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten werden verlängert.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbescheide: Zukünftig ... / Hintergrund

Der Gesetzgeber hat die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Daher musste auch eine Anpassung der Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten aus verschiede-nen Rechtsbereichen vorgenommen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überführung/Übertragung von... / 4.7.7 Überwachung der Sperrfrist

Rz. 103 Für die Überwachung, ob die Sperrfrist eingehalten worden ist, ist regelmäßig das Finanzamt des Übernehmers zuständig. Sobald dieses eine schädliche Veräußerung oder Entnahme des übertragenen Wirtschaftsguts innerhalb der Sperrfrist feststellt, teilt es dies dem Finanzamt des Übertragenden mit. Das Finanzamt des Übertragenden muss dann prüfen, ob rückwirkend der Teil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 2.2 Grundzüge ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Wie im vorstehenden Kapitel ausgeführt, unterliegt der Kaufmann nach HGB der Buchführungspflicht (§§ 238-241a HGB). Wer nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO ebenso steuerrechtlich buchführungspflichtig oder gemäß den nach § 141 AO geregelten Schwellenwerten. Steuerrechtlich sind dann die Vorschriften der §§ 140-148 AO zu beachten....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerfreie Photovoltaikanl... / Hintergrund

Seit 2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EstG steuerfrei. Doch was bedeutet das für Investitionsabzugsbeträge, die bereits 2021 beansprucht wurden? Ein Mann, der Beschwerdeführer, hatte einen solchen Betrag für eine geplante Photovoltaikanlage in seiner Steuererklärung 2021 angegeben. Das Finanzamt akzeptierte dies zunächst. Im November 2022 wurde die Anl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bescheidänderungen wegen na... / 4. Von der Rechtsprechung entschiedene Einzelfälle

Eine nachträgliche Bescheidänderung ist nicht mehr möglich, wenn der Steuerpflichtige bis zu seinem Wegzug nach Großbritannien Kapitaleinkünfte erklärt hat, die für sich genommen wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 AStG repräsentierten, dieser Umstand das FA aber zunächst nicht dazu veranlasste, nach dem Wegzug eine erweiterte beschrä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bilanzberichtigungen

Rn. 37 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Fraglich kann sein, ob im Fall erforderlicher Bilanzberichtigungen vom Grundsatz der Wertansatzidentität abgewichen werden darf. Ein Abweichen wäre dann gerechtfertigt, wenn eine berichtigungsbedürftige Bilanz nur unter Verstoß gegen diesen Grundsatz berichtigt werden könnte. Als alternative Verfahrensweisen zur Bilanzberichtigung bieten sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.000 EUR jährlich (bis 2020: 2.400 EUR) steuerfrei.[1] Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Steuerbescheid/Abgrenzung von anderen Bescheiden

Ebene der Körperschaft: Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 32a Abs. 1 S. 1 KStG muss gegenüber einer Körperschaft ein "Steuerbescheid" erlassen, aufgehoben oder geändert werden. Hierbei kann es sich dann nur um den Körperschaftsteuerbescheid (KSt-Bescheid) handeln. Ebene der Gesellschafter: Auf der Ebene der Gesellschafter wird dagegen neben dem Steuerbescheid auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / I. Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden anlässlich einer vGA

Sinn und Zweck der Vorschrift: Die Vorschrift des § 32a Abs. 1 KStG soll sicherstellen, dass Änderungen eines Steuerbescheids gegenüber einer Körperschaft wegen vGA verfahrensrechtlich auf die Besteuerung der Anteilseigner durchschlagen können. Die Regelung war erforderlich, da in vielen Fällen im Anschluss an eine Betriebsprüfung zwar die zutreffenden steuerlichen Folgen aus d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 1. Verwaltungsauffassung

Verwaltungsauffassung: Zur Anwendung des § 32a KStG bei fehlender Auswirkung einer vGA auf die Körperschaftsteuer vertritt das FinMin. Schleswig-Holstein[15] folgende Rechtsauffassung: „Soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen ist, oder einer diesem nahe stehenden Person erlassen, aufgeho...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / V. Fazit

§ 32a Abs. 1 S. 1 KStG beseitigt die verfahrensrechtlichen Hemmnisse, die einer zutreffenden materiellen Besteuerung von Körperschaft und Gesellschafter entgegenstehen können. Die Vorschrift schafft damit die formelle Möglichkeit, auch einen bestandskräftigen Steuer- oder Feststellungsbescheid eines Gesellschafters zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern. Dazu muss der Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Kritische Würdigung der Verwaltungsauffassung

Enge Auslegung des Gesetzeswortlauts: Der Wortlaut des § 32a Abs. 1 KStG lässt auch die Auslegung zu, wonach eine Änderung des ESt-Bescheids der Gesellschafter nur möglich ist, wenn der KSt-Bescheid der Gesellschaft geändert wird, während es nicht genügt, wenn nur der Verlustfeststellungsbescheid geändert wird[16]. Denn auf Gesellschaftsebene spricht das Gesetz nur von einem "S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 3. Erlass, Aufhebung oder Änderung

Die Änderungsmöglichkeit nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG verlangt wörtlich den Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Steuerbescheids. Unter Erlass ist dabei die erstmalige Steuerfestsetzung durch Verwaltungsakt nach § 155 AO zu verstehen. Die Möglichkeiten der Aufhebung oder Änderungen ergeben sich aus der Abgabenordnung – einschlägig sind dabei die §§ 172 ff. AO. Reihenfolge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Ermessenserwägungen

Entschließungs- und Auswahlermessen: Nach § 32a Abs. 1 KStG kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die vGA zuzurechnen ist, aufgehoben oder geändert werden, soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Formulierung "kann" legt e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / IV. Umfang der Änderung

Änderungsrahmen: Eine Änderung nach § 32a Abs. 1 S. 1 KStG darf "soweit" erfolgen, als ein Steuerbescheid einer Körperschaft hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Mit dieser Formulierung wird zum einen ein Änderungsrahmen vorgegeben, außerhalb dessen eine Änderung des Steuerbescheids des Gesellschafters nicht zulässig ist. Zum and...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.1 Nachweis des Arbeitsentgelts (Abs. 3)

Rz. 16 Kann der Versicherte nachweisen (z. B. durch Lohn- oder Gehaltsunterlagen), dass er in der Zeit vom 20.11.1947 bis 31.8.1957 ein höheres Arbeitsentgelt in Franken erhielt, als der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, ist für die Ermittlung der Entgeltpunkte das (höhere) tatsächliche Arbeitsentgelt maßgebend. Rz. 17 Der Nachweis kann über eine vom Arbeitgeber ausge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 1. Begriff der vGA

Definition: VGA sind Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst oder mitveranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung stehen. Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis: Für den größten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.1 Vollverzinsung für Zinslaufende bis 31.12.2018

Bis 31.12.2018 gilt: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen (Vollverzinsung). Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen oder der anzurechnenden Körperschaftsteuer, so ist dieser Unterschiedsbetrag gem. § 233a AO zu verzinsen. Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 2.2 Rückwirkende Beseitigung der Steuerpflicht

Rz. 15 Das Gesetz eröffnet den Kassen in § 6 Abs. 2 KStG die Möglichkeit, die partielle Steuerpflicht rückwirkend wieder zu beseitigen. Für das überdotierte Vermögen gilt der Grundsatz der Vermögensbindung nicht, sodass es auf den Träger übertragen werden kann, ohne die Steuerbefreiung der Kasse als Ganzes zu gefährden.[1] Wird jedoch mehr als das überdotierte Vermögen auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 5 Nachforderungsbescheid legt Steuernachzahlung und Nachforderungszinsen fest

Erhalten Sie vom Finanzamt einen Nachforderungsbescheid – ein solcher ergeht oftmals nach einer Außenprüfung –, müssen Sie i. d. R. neben den zu wenig entrichteten Steuern auch noch Zinsen nachzahlen. Die Zinsen sind Nebenleistungen der Steuer, zu der sie festgesetzt werden.[1] Bei der Verzinsung von Steuernachzahlungen ist der Steuerschuldner auch immer der Zinsschuldner. Zi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Wird der Arbeitgeber für zu wenig erhobene Lohnsteuer haftungsweise in Anspruch genommen, erteilt ihm das Finanzamt einen Haftungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Erläuterung der Steuerfestsetzung. Auf einen schriftlichen Haftungsbescheid verzichtet das Finanzamt, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende Lohnsteuer angemeldet hat oder nach Abschluss einer Lohnsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.5 Wirkungen der gesonderten Feststellungen

Rz. 25 Der Grundsteuerwertbescheid entfaltet im dreistufigen grundsteuerlichen Besteuerungsverfahren (Rz. 1) mit all seinen Feststellungen zum Wert sowie zur Art und Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit des inländischen Grundbesitzes als Grundlagenbescheid i. S. d. §§ 171 Abs. 10 und 182 Abs. 1 S. 1 AO Bindungswirkung für den Grundsteuermessbescheid i. S. d. § 184 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.4 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids

Rz. 21 Als Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ff. AO kann der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts (Grundsteuerwertbescheid) seine rechtliche Wirksamkeit nur dann entfalten, wenn er inhaltlich hinreichend bestimmt ist (§ 119 Abs. 1 AO) und gem. § 122 AO ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist. Nach § 122 Abs. 1 S. 1 AO ist der Grundsteuerwertbescheid an denjenigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 5 Feststellung nur bei Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 3)

Rz. 49 Die gesonderten Feststellungen nach § 219 Abs. 1 und 2 BewG (Rz. 12) erfolgen gem. § 219 Abs. 3 BewG nur, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Bedeutung der Feststellungen für Zwecke der Grundsteuer entscheidet sich wiederum grundsätzlich an der Frage der Grundsteuerpflicht. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine...mehr

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§ 5 Nachtragsliquidation we... / A. Allgemeines zur Nachtragsliquidation

Rz. 1 In der notariellen Praxis kommt es vor, dass sich erst im Zuge der Abwicklung eines Immobilienkaufvertrages herausstellt, dass eine GmbH, zu deren Gunsten ein Grundpfandrecht oder eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen steht, bereits im Handelsregister gelöscht ist. Wenn sich nach Eintragung des Erlöschens der Gläubiger-GmbH noch herausstellt, dass die Liquid...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, Abs. 4 bzw. Nr. 3.1.4 ARB 2012

Rz. 433 Für diese Leistungsart (§ 2 e ARB) sieht § 4 Abs. 4 ARB eine dritte Voraussetzung des Rechtsschutzes in zeitlicher Hinsicht vor, die zusätzlich zum Versicherungsfall i.S.d. § 4 Abs. 1 c ARB (z.B. rechtswidriger Steuerbescheid) und zur Willenserklärung/Rechtshandlung i.S.d. § 4 Abs. 3 a ARB (z.B. Abgabe der Steuererklärung) in versicherter Zeit erfüllt sein muss. Zusä...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IX. Steuerschaden/Steuervorteile

Rz. 163 Wird der Verdienstausfallschaden – wie üblich – netto abgerechnet, zählen die vom Schädiger an den Geschädigten zu leistenden Ersatzzahlungen zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften des Geschädigten (§ 24 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 EStG). Folglich sind die hierauf zu entrichtenden Steuern Bestandteil des vom Schädiger zu ersetzenden Schadens. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / I. Lohnempfänger

Rz. 103 Arbeiter und Angestellte besitzen gegen ihren jeweiligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während ihres krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls (§ 3 EFZG). Die Lohnfortzahlung erfolgt während der ersten sechs Wochen der Erkrankung. Bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt das Lohnausfallprinzip: Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / 1 Örtliche Zuständigkeit

Für die Besteuerung ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 GrEStG grundsätzlich das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt[1] – oder wenn sich das Grundstück auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt – der wertvollste Grundstücksteil liegt.[2] Beim Überlappen eines Grundstücksteils auf das Gebiet eines anderen Finanzamts kann der wertvollere Teil durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

Bekanntgabe von Steuerbescheiden Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf werden grundlegend modernisiert. Nach der neuen Fassung von § 122a Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach Maßgabe des § 87a Abs. 8 AO zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.1 Schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Rz. 149 Die Ausnahme des § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG von der Zinsschranke (fehlende Konzernzugehörigkeit) ist bis Vz 2023 bei Körperschaften nur anzuwenden, wenn zusätzlich die besonderen Voraussetzungen des § 8a Abs. 2 KStG vorliegen. Ab Vz 2024 ist die Vorschrift ersatzlos aufgehoben worden.[1] Ab diesem Zeitpunkt kommt es nicht mehr auf eine Konzernzugehörigkeit an, s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart trotz formeller Bestandskraft nach Betriebsprüfung

Im Streitfall ging es um einen nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen, der zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gewechselt hatte. Das FA führte bei ihm eine Betriebsprüfung durch; die zum Prüfungszeitraum ergangenen Steuerbescheide waren bestandskräftig. Nach der Betriebsprüfung erließ das FA Änderungsbescheide zu Lasten des Steuerpflichtigen. Das F...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen

Leitsatz Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren. Normenkette § 233a, § 237, § 238 AO, § 69 FGO Sachverhalt Der Antragsteller erzi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr