Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Dementsprechend wirkt die Verpflichtung nur, wenn und soweit das zu ve...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / IX. Form der Meldungen (§ 138 Abs. 5 AO)

§ 138 Abs. 5 AO regelt auch die Form der Meldungen. Diese sind, ebenso wie die Steuererklärung, elektronisch zu übermitteln, d.h. nach vorgeschriebenem Datensatz über die amtliche Schnittstelle. Besteht keine Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung und wird die Steuererklärung auch nicht freiwillig elektronisch abgegeben oder besteht keine Pflicht zur Abgabe ei...mehr

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Anzeigen über die Erwerbstä... / VIII. Meldefrist für Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO (§ 138 Abs. 5 AO)

§ 138 Abs. 5 AO regelt die Meldefrist für Auslandsfälle nach § 138 Abs. 2 AO. Die Meldung ist zusammen mit der ESt- oder KSt-Erklärung abzugeben, die für den Veranlagungszeitraum erstellt wird, in dem auch das meldepflichtige Ereignis stattgefunden hat. Dementsprechend ist die Frist für die Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich zugleich auch die Frist für die Meldung nach...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

In Ungarn sind nur bestimmte Steuerpflichtige zur Einreichung einer elektronischen Steuererklärung berechtigt: Rechtspersonen mit einer Steuerleistung ab 1.600 Mio. HUF und die ihren Sitz im Komitat Pest oder in Budapest haben, die 3000 Steuerpflichtigen mit der höchsten Steuerleistung, nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige. Ab dem 1.1.2005 sind die 10 000 größten ungarisch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1 Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte

Rz. 11 Die Anfechtungsklage dient der Abwehr hoheitlicher Eingriffe durch die Finanzbehörden und ist ihrem Charakter nach eine Gestaltungsklage. Allerdings gewährt die Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ihrem Wortlaut nach Rechtsschutz nur in Fällen, in denen die Finanzbehörden durch Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO gehandelt haben.[1] Es reicht daher nicht aus, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.2 Mehrheit von betroffenen Personen

Rz. 81 Sind mehrere Personen als Inhaltsadressaten von einem Verwaltungsakt betroffen, kann grundsätzlich jeder Inhaltsadressat selbständig klagebefugt sein. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Denn der aufgrund der Zusammenveranlagung erlassene Einkommensteuerbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid i. S. des § 155 Abs. 3 AO, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Zur Vereinfachung der Verwaltungsanforderungen an die Steuerpflichtigen sieht das belgische Mehrwertsteuergesetz vier Sonderregelungen vor: (1) Pauschalregelung: Ermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes insbesondere aufgrund der Einkäufe, ohne dass die Betreffenden ihre Einnahmen Tag für Tag auflisten und ein jährliches Lagerbestandsverzeichnis erstellen müssen. (2) Steuerbef...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

MwSt-Erklärungen und –Zahlungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht bzw. geleistet werden: monatlich, wenn in dem dem Bezugsjahr vorangegangenen Jahr ein positiver Steuersaldo von insgesamt mindestens 1 Mio. HUF zu verzeichnen war; Unternehmer, die in dem zweiten Jahr vor dem Bezugsjahr einen Umsatz von mehr als 50 Mio. HUF erzielt haben, können auf vi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Betroffener Zeitraum

Rz. 10 Die steuerlichen Pflichten bleiben bestehen, soweit sie den Zeitraum betreffen, in dem die Verfügungs- oder Vertretungsmacht bestanden hat. Entscheidend für das Weiterbestehen der Verpflichtung ist, in welchem Zeitraum die Verpflichtung begründet worden ist. Der Gesetzeswortlaut ist an diesem Punkt etwas unklar. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann es jedoch nur au...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / 2. Unionsrechtlicher Hintergrund

Das Unionsrecht lässt den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ausgestaltung der Steuererklärungs- und Anmeldepflichten sowie hinsichtlich der Fälligkeit weitgehend einen erheblichen Spielraum. Die Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung für das Kalenderjahr ist unionsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die MwStSystRL überlässt es den Mitgliedstaaten, den "Steuerzeitraum" zu bestim...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.2 Belehrungspflicht bei Verdacht einer Vorteilszuwendung

Rz. 30 Bei Aufforderungen an den Steuerpflichtigen, z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung an der Aufklärung eines Sachverhalts mitzuwirken, der vermutete Schmiergeldzahlungen zum Gegenstand hat, hat die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen über: die mögliche Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 2, 3 EStG, die Möglichkeit der strafrechtlichen Selbstbelastung, das...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.1 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 sind die Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es nicht zur Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kommen kann, erheblich verändert worden. Um bei Lieferungen zwischen 2 Mitgliedstaaten der EU an Abnehmer, die keinen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen müssen (dies sind regelmäßig Nichtunternehmer und bes...mehr

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Verhältnis zwischen Umsatzs... / a) Konkurrenzverhältnis zwischen der Umsatzsteuerhinterziehung für Voranmeldungszeiträume und für das Kalenderjahr

Eintritt der Tatvollendung bei Steuerhinterziehung: Die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Voranmeldung führt ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit". Erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuer-J...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Steuerliche Pflichten des Verfügungsberechtigten

Rz. 20 Wer als Verfügungsberechtigter auftritt, hat aufgrund der Verweisung in § 35 AO auf § 34 Abs. 1 AO wie der gesetzliche Vertreter die steuerlichen Pflichten des Rechtsträgers wie z. B. zur Abgabe der Steuererklärungen und zur Entrichtung der geschuldeten Steuern aus den vorhandenen Mitteln[1] zu erfüllen, für den sie im eigenen oder fremden Namen auftreten. Die steuerli...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 6.4 Rechnungsabgrenzungsposten im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 96 Die generelle Verpflichtung, Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt einzureichen, wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz 2008 eingeführt. Korrespondierend dazu wurde auch die elektronische Übermittlung von Gewinnermittlungsunterlagen in § 5b EStG kodifiziert. Danach hat die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

Rz. 9 Die voranschreitende Digitalisierung zentraler Bereiche des Wirtschaftens und Lebens hat bereits seit Jahren spürbare Auswirkungen auf das Steuerrecht und somit auch das Steuerverfahrensrecht. Die Digitalisierung umfasst hierbei inzwischen den gesamten Besteuerungsprozess von der Steuerdeklaration bis hin zur Betriebsprüfung sowie die außergerichtliche oder gerichtlich...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 30 bis 35)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 31 anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 31 bis 36)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 32 anzu...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.5 Finanzierungszusammenhang und Neuregelung JStG 2020

Mit Wegfall des Nachweises der Investitionsabsicht ab Rechtslage 2016 war auch die durch die Rechtsprechung zusätzlich geforderte Voraussetzung eines Finanzierungszusammenhangs[1] nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung lässt einen IAB nun auch nachträglich, nach einer erstmaligen, aber noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzung zu.[2] Die Gewährung eines Investit...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 6.1 Zins- und Liquiditätsvorteile

Sowohl der Investitionsabzug als auch die Sonderabschreibungen vermitteln dem Betrieb dem Grundsatz nach keine bleibende Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung und die damit verbundenen Zins- und Liquiditätsvorteile. Praxis-Beispiel Gewinnverlagerung Der Betrieb, der Ende 2017 die Größenmerkmale des Gesetzes nicht überschreitet, plant für 2020 die Anschaffung b...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.1 Erzwingung der Einreichung bzw. Übermittlung

Rz. 259 Unterlässt es der Steuerpflichtige, der Steuererklärung nach § 150 Abs. 4 AO z. B. i. V. m. § 60 EStDV eine Bilanz als Unterlage beizufügen oder den Inhalt der Bilanz und der GuV durch Datenfernübertragung zu übermitteln (E-Bilanz, § 5b EStG), so kann die Finanzbehörde die Einreichung bzw. elektronische Übermittlung anordnen und gegebenenfalls erzwingen.[1] Als Zwang...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.6 Bilanzberichtigung und -änderung

Rz. 92 Buchführungsverstöße können auch in steuerrechtlicher Hinsicht eine Korrektur der (Steuer-)Bilanz (sog. Bilanzberichtigung)[1] erforderlich machen. Von einer solchen Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG) spricht man, wenn ein fehlerhafter Bilanzansatz durch einen richtigen Bilanzansatz ersetzt wird. Ein Bilanzansatz ist dann fehlerhaft, wenn er unzulässig ist, d....mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.1 Berichtigung der Steuerbilanz

Rz. 263 Erkennt der Steuerpflichtige nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass die von ihm eingereichte Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen. § 15...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3 Verletzung steuerrechtlicher Bilanzierungsvorschriften und ihre Folgen

Rz. 258 Nach § 150 Abs. 4 AO sind den Steuererklärungen die Unterlagen beizufügen, die nach den Steuergesetzen vorzulegen sind. In diesem Sinne bestimmt z. B. § 60 Abs. 1 und 3 EStDV, dass der Steuererklärung als Unterlage eine Abschrift der Handelsbilanz und der GuV-Rechnung, gegebenenfalls auch des Anhangs und des Lageberichts beizufügen ist. Entspricht die Handelsbilanz n...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 265 Legt der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung zwar eine Bilanz bei, ist diese jedoch fehlerhaft, so kann ebenfalls eine Schätzung in Betracht kommen. Geschätzt werden darf nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AO aber nur, "soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann". Damit scheidet eine Schätzung zunächst bereits wieder dann aus, w...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.1.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 260 Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie jene zu schätzen (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AO).[1] Besteuerungsgrundlagen in diesem Sinne sind die Berechnungsgrundlagen der Steuer (wie z. B. Einnahmen, Betriebsausgaben, Umsatz, Bilanzposten etc.), nicht dagegen das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) oder gar der Steuerbetrag.[2...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.1.2 Steuerhinterziehung

Rz. 23 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen ande...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids: Nach Aufh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer unbeschränkten Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung der Freistellung von der Bauabzugsteuer ist wegen "Gefährdung des Steueranspruchs" (§ 48 Abs. 1 S. 1 EStG) abzulehnen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Befürchtung gerechtfertigt erscheint, dass die rechtzeitige und vollständige Erfüllung des durch das Abzugsverfahren gesicherten Steueranspruchs durch die Erteilung de...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.2.2 Meldepflichten nach § 138 Abs. 2. AO für alle Auslandbeteiligungen

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person[1] oder Personengesellschaften handelt.[2] Ziel der Regelung ist primär das Sammeln von Daten zum Zwecke des Gesetzesvollzugs, denn nach der Ansicht des Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.5 Umfang des Einspruchs (Abs. 3 S. 2)

Rz. 38 Nach § 357 Abs. 3 S. 2 AO soll in dem Einspruch "angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird". Eine Verpflichtung zur Angabe des Umfangs besteht damit nicht ("soll").[1] Auch ein genauer Antrag, mit dem der Einspruchsführer eine bestimmte Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts begehrt, ist dementsprechend nicht zwi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.6 Begründung des Einspruchs und Beweismittel (Abs. 3 S. 3)

Rz. 44 § 357 Abs. 3 S. 3 AO bestimmt schließlich, dass in dem Einspruch "die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden" sollen. Auch insoweit besteht keine Verpflichtung, da der Einspruch nur durch Tatsachen und Beweismittel angereichert werden "soll", aber nicht muss. Rz. 45 Zur Begründung seines Einspruchs soll der Stpfl. Tatsachen vortrage...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.3 Erkennbarkeit eines Einspruchsbegehrens (Abs. 1 S. 3)

Rz. 25 Nach § 357 Abs. 1 S. 3 AO schadet die unrichtige Bezeichnung des Einspruchs nicht. Hieraus ergibt sich, dass an den Vortrag des Stpfl. keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Insbesondere von ihm nicht erwartet wird, dass er seinen Einspruch ausdrücklich als solchen bezeichnet. Auch wenn er seinen schriftlichen oder elektronischen oder – im Falle d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 99... / 3.2 Benachrichtigung des Betroffenen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Finanzbehörde soll die betroffenen Personen nach § 99 Abs. 1 S. 2 AO angemessene Zeit vor der beabsichtigten Maßnahme benachrichtigen. Für einen schlichten Besichtigungstermin scheint eine Vorankündigung von zwei Wochen angemessen.[1] Hiervon ist nur im Ausnahmefall, nämlich bei sonst drohender Gefährdung oder Vereitelung des Beweiszwecks [2], abzusehen.[3] Dies is...mehr

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Regierungsentwurf für ein J... / 5. Geplante Änderungen des InvStG

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Immobilienerträgen der Körperschafts-teuer nach § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 InvStG. Anders als bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG fällt die Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen mangels ausdrücklicher Nennung bisher nicht unter die inländischen Immobilienerträge nach § 6 Abs. 4 InvStG. Jedoch ist der Tatbestand unter d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 1 Im 4. Teil der AO "Durchführung der Besteuerung" werden im 2. Abschnitt[1] besondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten[2] behandelt. Der 1. Unterabschnitt[3] regelt hierbei die "Führung von Büchern und Aufzeichnungen". Durch die Verpflichtung, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu tätigen sowie diese Bücher und Aufzeichnungen auch aufzubewahren, sollen Unterlagen f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 8.2 Feststellung der Finanzbehörde

Rz. 59 Nach § 141 Abs. 2 S. 2 AO endet die Verpflichtung zur Buchführung nach der Feststellung der Finanzbehörde, dass die Wertgrenzen nicht mehr erreicht werden. Die Rechtsfolge tritt also nicht allein kraft Gesetzes durch ein Unterschreiten der Wertgrenzen ein[1], sondern sie ist an eine Maßnahme der Finanzbehörde geknüpft.[2] Dies gilt auch dann, wenn das Unterschreiten a...mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 5.2.1 Abgabe von Steuererklärungen

Die Steuererklärungen, die über das One-Stop-Shop-Verfahren einzureichen sind, sind vierteljährlich elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern einzureichen. Die Abgabefristen enden wie folgt: 1. Quartal eines Jahres am 30. April, 2. Quartal eines Jahres am 31. Juli, 3. Quartal eines Jahres am 31. Oktober und 4. Quartal eines Jahres am 31. Januar des Folgejahres. Wichtig N...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 5.2 Pflichten im Rahmen der One-Stop-Shop-Regelung

Mit der Teilnahme an den Sonderregelungen sind verschiedene Pflichten für den Unternehmer verbunden. Dies betrifft unter anderem die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen, die fristgerechte Zahlung der angemeldeten Steuern und die Änderung der Registrierungsdaten. 5.2.1 Abgabe von Steuererklärungen Die Steuererklärungen, die über das One-Stop-Shop-Verfahren einzureichen sind...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 6 Frist für den Erlass bestimmter Prüfungsanordnungen und Auswirkungen auf die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 S. 3, 1. Halbs. AO (Abs. 5)

Rz. 53 § 197 Abs. 5 ist durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] mit Wirkung vom 1.1.2025 in das Gesetz eingefügt worden und ist nach Art. 97 Abs. 37 Abs. 2 S. 1 EGAO erstmals auf Steuern und Steuervergütungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen. Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit zum selben Zeitpunkt und mit dem selben zeitlichen Anwendungsbereich eingefügten § 1...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 197 AO gilt grundsätzlich für alle Prüfungsanordnungen i. S. des § 196 AO. Die Anwendung der Abs. 3 und 4 setzt allerdings voraus, dass den zu prüfenden Stpfl. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten treffen. Der Anwendungsbereich des Abs. 5 ist auf Außenprüfungen beschränkt, deren Grundlage ein Steuerbescheid ist, der aufgrund einer in § 149 Abs. 3 AO genannten St...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 197 AO geht inhaltlich über die in der Überschrift genannte Bekanntgabe der Prüfungsanordnung hinaus. Abs. 1 regelt in S. 1 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung, des voraussichtlichen Prüfungsbeginns und der Namen der Prüfer. S. 2 sieht den Verzicht des Stpfl. auf die Einhaltung der sich aus S. 1 ergebenden Frist vor. S. 3 regelt die Bekanntgabe einer Erstreckungsano...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.9 Veranlagung in der Insolvenz

Rz. 95 Das Insolvenzverfahren hat keine Auswirkungen auf die Ermittlung der ESt. Es ist somit eine einheitliche Veranlagung vorzunehmen (zur Aufteilung der ESt-Schuld s. Rz. 76ff.). Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung trifft grundsätzlich während des Insolvenzverfahrens den Insolvenzverwalter, da dem Stpfl. der Zugriff auf die erforderlichen Unterlagen verwehrt ist. L...mehr