Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige Konkretisierung des Antrags in Schätzungsfällen

Leitsatz Die Anforderungen an die Konkretisierung des Antrags auf "schlichte" Änderung i.S. des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind nicht strenger als die Anforderungen an die Konkretisierung des Gegenstands des Klagebegehrens i.S. des § 65 Abs. 1 FGO. Normenkette § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 1 Sätze 2 und 3 Halbsatz 2 AO, § 65 Abs. 1 FGO Sachverhalt Eine ...mehr

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Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit

Leitsatz 1. Die im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltende Einschränkung des § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG (jetzt: § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG) zur Gegenseitigkeit findet gemäß § 15 Abs. 4b UStG unter den dort genannten Voraussetzungen auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren Anwendung. Fehlt es in den dort genannten Fällen an der für eine Vorsteuer-Vergütung erforderlichen Gegenseiti...mehr

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Aufteilung bei Abgeltung von Tätigkeiten zu Zeiten nicht unbeschränkter Steuerpflicht

Leitsatz Streitig ist bei einem Stock-Option-Plan die Besteuerung derjenigen Zeiträume, in denen Dienstreisen außerhalb des Beschäftigungsstaates durchgeführt wurden. Vorteilsanteile, die auf Zeiten entfallen, in denen der Arbeitnehmer nicht unbeschränkt steuerpflichtig war, sind nach DBA von der inländischen Besteuerung freizustellen und nur beim Progressionsvorbehalt zu er...mehr

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Vorsteuerabzug für Waren im Niedrigpreissegment: Leistungsbeschreibung, Gutglaubensschutz und Hinzuschätzungsbefugnis

Leitsatz 1. Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.3 Wirkung der Steuererklärung

Rz. 43 Das FA darf grds. darauf vertrauen, dass die Angaben des Stpfl. in der Erklärung und in den Anlagen in tatsächlicher Hinsicht richtig und vollständig sind.[1] Es braucht eindeutigen Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Nur wenn sich Unklarheiten und Zweifel aufdrängen, ist das FA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.1 Erklärung nach amtlichem Vordruck

Rz. 61 Die nach § 25 Abs. 3 EStG notwendige Steuererklärung ist aus Gründen der Vereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung nach § 150 Abs. 1 S. 1 AO "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird, keine mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.4 Steuererklärungspflicht

Rz. 45 Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verwaltungsakt begründet werden. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG enthält die grundsätzlich für alle Stpfl. bestehende gesetzliche Erklärungspflicht, die jedoch nach § 56 EStDV auf die Fälle, in denen eine Veranlagung überhaupt in Betracht kommt, eingeschränkt wird (Rz. 35). Stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 9 Folgen der Verletzung der Erklärungspflicht

Rz. 88 Bei Nichtabgabe der ESt-Erklärung kann das FA zur Abgabe durch Verwaltungsakt auffordern und sodann diesen Verwaltungsakt durch Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld, durchsetzen (§§ 328ff. AO).[1] Diese Möglichkeit geht auch dann nicht verloren, wenn das FA die Bemessungsgrundlage oder Teile der Bemessungsgrundlage nach § 162 AO geschätzt hat (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen für Vz 2018 von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind, spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen und ein abweichende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 7 Beizufügende Unterlagen

Rz. 80 Der Steuererklärung sind gem. § 150 Abs. 4 S. 1 AO die in § 60 EStDV genannten Unterlagen des Rechnungswesens beizufügen. Nach § 60 Abs. 1 EStDV [1] ist der Steuererklärung eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der Eröffnungsbilanz beizufügen, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 8 Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 83 Aufgrund der Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. 1.11.2011[1] entfallen ab Vz 2013 die besondere Veranlagung für den Vz der Eheschließung und die getrennte Veranlagung. Stattdessen besteht nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG ein Wahlrecht zwischen Einzel- und (unverändert gebliebener) Zusammenveranlagung. Nach § 2 Abs. 8 EStG gelten diese Regelungen auch fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 6 Inhalt der Erklärung

Rz. 76 Die Angaben in der Erklärung müssen wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden; dies hat der Stpfl. zu versichern (§ 150 Abs. 2 AO). Die Versicherung hat allerdings nicht die strafrechtlichen Folgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB), während andererseits auch ohne die Unterzeichnung der Versicherung eine Steuerhinterziehung (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.6 Vorläufige Einkommensteuererklärung

Rz. 52 Eine vorläufige ESt-Erklärung ist rechtlich nicht anerkannt. Was mit der Bezeichnung einer Steuererklärung als vorläufig gemeint ist, muss durch Auslegung abstellend auf den Empfängerhorizont ermittelt werden. Häufig kommt darin der Vorbehalt der Berichtigung zum Ausdruck, weil der Stpfl. maßgebliche Umstände noch nicht kennt und sich die Nachmeldung nach Klärung vorb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.2 Rechtsnatur der Einkommensteuererklärung

Rz. 39 Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Stpfl. (bzw. seines Vertreters), die dem FA die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen soll.[1] Sie ist primär eine Wissenserklärung, d. h. eine Aussage über der Erklärung zugrunde liegende Tatsachen und tatsächliche Verhältnisse.[2] Die Tatsachenerklärung ist regelmäßi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.2 Erklärung durch Datenfernübertragung

Rz. 71 Nach § 25 Abs. 4 EStG ist die ESt-Erklärung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielt werden.[1] Die Regelung gilt für Vz ab 2011. Rz. 72 Ausgenommen von der Erklärungspflicht durch Datenfernübermittlung sind die Veranlagungsfälle nach § 46...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Die moderne, auf die individuellen Verhältnisse des einzelnen Stpfl. abstellende Besteuerung des Einkommens ist nur durch die Erfüllung der Erklärungspflicht durchführbar. Denn nur durch die Steuererklärung kann die Finanzverwaltung die für die Veranlagung erforderliche Tatsachenkenntnis erlangen. Die Erklärungspflicht ist Ausfluss der Mitwirkungspflicht gem. § 90 AO....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 102 Die Veranlagung endet regelmäßig mit der Festsetzung eines Steuerbescheids (§ 155 AO). Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt; er enthält eine verbindliche Festlegung über die Höhe der Steuer und kann die Steuer auch auf 0 EUR festsetzen. Er kann auch die Regelung enthalten, dass wegen fehlender persönlicher oder sachlicher Steuerpflicht keine Steuer entstanden is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift dokumentiert rechtspolitische Entscheidungen, die in der historischen Entwicklung des ESt-Rechts von größter Bedeutung waren, heute aber als selbstverständlich erscheinen. Das moderne Besteuerungssystem bedingte den Übergang von der reinen Amtsermittlung mit polizeilichen Mitteln zur formalisierten Mitwirkung des Stpfl. aufgrund eines Erklärungssystems.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.1 Anspruch auf Veranlagung

Rz. 25 Die Veranlagung ist ein mehrstufiges förmliches Verfahren. Sie beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung (§ 25 Abs. 3 EStG) durch den Stpfl. aufgrund derer die zuständige Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen für einen vorgegebenen Zeitraum (§ 2 Abs. 7 S. 2 EStG) ermittelt. Das Ermittlungsergebnis ist Grundlage der ESt-Festsetzung (§ 25 Abs. 1 EStG), die dem Stpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.4 Terminologie

Rz. 16 Der Begriff "Veranlagung" ist nicht eindeutig. Er entstammt der Verwaltungsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts[1], die zwischen Veranlagungssteuern (bei denen der Steueranspruch erst mit der Festsetzung entstand) und Fälligkeitssteuern (bei denen die Zahlungspflicht sich ohne Konkretisierung durch Verwaltungsakt unmittelbar aus dem Gesetz ergab) unterschied. Sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.3.2 Bekanntgabe

Rz. 106 Der Steuerbescheid ist dem Betroffenen bekannt zu geben[1], d. h. es müssen eine willentliche Handlung zur Bekanntgabe und ein Zugang gegeben sein. Der Verwaltungsakt ist dem Empfänger zugegangen, wenn er mit Willen des Bekanntgebenden in verkehrsüblicher Weise derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen damit gerechnet we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.3 Reformvorschläge

Rz. 13 § 51 Abs. 1 Nr. 1f EStG i. d. F. durch das JStG 1996 enthielt eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über eine Kurzveranlagung mit vereinfachter Erklärung und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. Von dieser Verordnungsermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Regelung wurde durch das StBereinG 1999 im Hinblick auf das Modell "ELSTER" ersatzlos gestr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 1.5 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 21 § 25 Abs. 1 EStG enthält kein materielles Steuerrecht, sondern Steuerverfahrensrecht und ergänzt die materiell-rechtlichen Regelungen in § 2 Abs. 7 S. 1 EStG über den Bemessungszeitraum und in § 2 Abs. 7 S. 2 EStG über den Ermittlungszeitraum (Rz. 19f.). Aus der Eigenschaft des Abs. 1 als Verfahrensregelung folgt auch, dass Abgrenzungsschwierigkeiten zu § 2 Abs. 5 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 10.1 Allgemeines

Rz. 96 Für die Veranlagung ist das Wohnsitz-FA (§ 19 AO), bei der gesonderten Feststellung nach § 180 AO das in § 18 AO bestimmte FA örtlich zuständig. Die Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Umstände erfolgt von Amts wegen (Untersuchungsgrundsatz) nach § 88 AO, wobei auch die für den Stpfl. günstigen Umstände zu berücksichtigen sind (§ 88 Abs. 2 AO).[1] Dass das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 10 Die Voraussetzungen ergeben sich im einzelnen aus § 30 OWiG. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift folgt der Verweisungskette aus § 401 AO, § 444 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 1 StPO. Demnach muss eine so genannte Anknüpfungstat verwirklicht worden sein. Für die Anwendbarkeit des § 401 AO muss es sich bei dieser Anknüpfungstat um eine Steuerstraftat nach § 369 Abs. 1 AO han...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters (1)

Leitsatz 1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. 2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur im Hinblick auf die erst im Berufungsverfahren erhobene Einrede hinsichtlich des Zug-um-Zug-Vorbehalts Erfolg. Im Übrigen war die Berufung zurückzuweisen. 1. Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen die Beklagte gemäß § 2219 BGB vorliegen. a) Unzweifelhaft hat die Beklagt...mehr

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Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Leitsatz Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, als Bestandteil des Veräußerungspreise...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2.1 Ist-Einkünfte

Rz. 47 Das ESt-Recht knüpft für die Besteuerung an das tatsächlich erzielte Einkommen an, nicht an das Einkommen, das ein Stpfl. hätte erzielen können oder sollen.[1] Die Soll-Leistungsfähigkeit, die z. B. im zivilrechtlichen Unterhaltsrecht angewandt wird, kann für die ESt keine Bemessungsgrundlage sein. Sie würde zu einer Pflicht zur Tätigkeit führen, die Art. 12 GG nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.7.2 Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 381 Während die Bewertung der Rückstellung für eine Geldzahlungsverpflichtung mit dem (evtl. abgezinsten) Nennbetrag als Erfüllungsbetrag relativ einfach ist, ist dies bei Sachleistungsverpflichtungen nicht der Fall. Eine Sachleistungsverpflichtung liegt vor, wenn die Verbindlichkeit des Stpfl. nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, sondern auf die Lieferung ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.3.4 Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (ab Vz 2009/2010)

Rz. 62 Durch das BilMoG[1] wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben und es wurden damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen.[2] Hintergrund dieser Änderung war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Angabepflicht in der Steuererklärung (Abs. 5)

Rz. 88 [Autor/Stand] Angabepflicht in der Steuererklärung. In § 138a Abs. 5 Satz 1 AO werden besondere Erklärungspflichten für alle inländischen Unternehmen, d.h. solche mit Sitz (§ 11 AO) oder Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland statuiert. Ziel dieser Anzeigeverpflichtung ist, dass bereits im Rahmen der Steuererklärung für die Finanzverwaltung offensichtlich wird, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 5.9.2016 (BT-Drucks. 18/9536)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.8.2016 (BR-Drucks. 406/16)

Artikel 1 Änderung der Abgabenordnung 4. Nach § 138 wird folgender § 138a eingefügt: „§ 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen (1) Ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (inländisches Unternehmen), das einen Konzernabschluss aufstellt oder nach anderen Regelungen als den Steuergesetzen aufzustellen hat (inländische Konzernobergesellsch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Allgemeines. In § 138a Abs. 1 AO wird der Anwendungsbereich der länderbezogenen Berichtspflicht definiert. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, hat ein inländisches Konzernunternehmen einen CbC-Report mit den in § 138a Abs. 2 AO genannten Daten der verbundenen Konzernunternehmen getrennt nach Steuerjurisdiktionen zu erstellen und an das BZSt zu ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 2.12.2016 (BR-Drucks. 717/16)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/10506 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU- Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – Drucksachen 18/9536, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zeitpunkt der Steuerabsetzung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 121 [Autor/Stand] Zeitliches Auseinanderfallen von Erhebungszeitraum und Entrichtungszeitpunkt. Im Umkehrschluss aus § 10 Abs. 1 Satz 2 folgt, dass schon nach Satz 1 jede abziehbare Steuer erhoben und entrichtet sein muss. Während Satz 1 von dem Normalfall ausgeht, dass die Steuer noch in dem Jahr entrichtet wird, für das sie erhoben wird, regelt Satz 2 das zeitliche Aus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ordnungswidrigkeit

Rz. 114 [Autor/Stand] Allgemeines. Ein inländisches Mutterunternehmen, das der Übermittlungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO (Tatbestand 1) bzw. der Mitteilungspflicht i.S.d. § 138a Abs. 4 Satz 3 AO (Tatbestand 2) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig i.S.d. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO. Hierfür kann innerhalb des Bußgeldrahmens...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenrecht: Darlegungs- und Beweislast bei Überschreiten der Mittelgebühr

Im Rahmen seiner Urteilsfindung vom 5.10.2018 (Az. 8 U 203/17) setzte sich das OLG Frankfurt am Main mit den folgenden gebührenrechtlichen ­Fragestellungen auseinander: Wie gestaltet sich die Beweislast des steuerlichen Beraters bei Überschreiten der Mittelgebühr? Welche Bedeutung kommt der Toleranzgrenze i. H. v. 20 % bei Überschreiten der Mittelgebühr zu, bzw. entkräftet die...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.2 Beginn und Ende Sperrfrist

Rz. 84 Die Dauer der Sperrfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt nach Abgabe der Steuererklärung des Übertragenden für den Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraum der Übertragung und nicht bereits im Übertragungszeitpunkt. Wurde keine Steuer- oder Feststellungserklärung abgegeben, so endet die Sperrfrist erst mit Ablauf des 6. Jahres, das auf den Veranlagungs- bzw. Feststellung...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.2 Sperrfrist

Rz. 213 Der gemeine Wert ist rückwirkend anzusetzen, soweit bei einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter zum Buchwert übertragen worden sind, wenn innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung bestimmte Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen werden. Zur Nachversteuerung der stillen Reserven kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Veräußerung oder Entnahme von Gr...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 9.1 Vor Zeilen 17, 18

Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staats gegründet worden...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 21.1 Zeile 76

Die Zeilen 75, 76 dienen der Nachversteuerung von Einnahmen aus einem Investmentfonds, bei denen ein Steuerabzug unterblieben und daher nachzuholen ist. Gleiches gilt, wenn der Steuerabzug zu niedrig war oder ein Steuerabzug zu Unrecht erstattet wurde. Es handelt sich um die in § 6 Abs. 3, 5 InvStG aufgeführten inländischen Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Eink...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Verspätungsgeld (1): Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht

Leitsatz 1. Wird gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber zusätzlich eine Geldbuße nach § 50f EStG erhoben, kann per se keine Doppelbestrafung vorliegen. 2. Der Schutzbereich des Art. 50 EUGrdRCh wird durch die Festsetzung eines Verspätungsgeldes nicht berührt. 3. Die Regelungen des § 22a Abs. 1 und Abs. 5 EStG s...mehr

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Setzung einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

Leitsatz Die Setzung der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO ist ermessengerecht, wenn der Kläger auch fast 6 Monate nach Klageerhebung dem Gericht den Gegenstand des Klagebegehrens nicht mitgeteilt hat. Sachverhalt Der Kläger hatte für das Jahr 2009 keine Steuererklärungen abgegeben. Das Finanzamt schätzte daher im Juli 2010 die Besteuerungsgrundlagen für die Einkomm...mehr