Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererstattung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich / 7 Veranlagung zur Einkommensteuer

Hat der Arbeitgeber den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchgeführt, sollte der Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen, sofern er nicht bereits von Amts wegen zu veranlagen ist. Diese Antragsveranlagung [1] ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn beim Arbeitnehmer Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Heirat) oder Steuerermäßig...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.62 § 370 AO (Steuerhinterziehung)

• 2019 Unionsrechtliches Missbrauchsverbot / Steuerstrafrechtliche Folgen / Arbeitsteilige Unternehmen / § 370 AO Das unionsrechtliche Missbrauchsverbot besagt, das für Stpfl. das Recht zum Vorsteuerabzug bzw. das Recht auf Steuerbefreiung oder Mehrwertsteuererstattung ausgeschlossen ist, wenn sie von der Steuerhinterziehung in der Leistungskette wussten oder wissen mussten. ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2019 Finale Auslandsverluste/§ 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015 (EuGH, Urteil v. 17.12.2015, C-388/14, BFH/NV 2016 S. 365) wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung bei EU-Betriebsstätten durch den Ansässigkeitsstaat des Stammhauses aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017 (BFH, Urteil v. 22.2....mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.3 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2019 Ausschluss der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG bei Gewährung einer Steuerbefreiung für dieselbe Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG/§ 3 Nr. 26a EStG Durch das BMF-Schreiben v. 21.11.2014, IV C 4 - S 2121/07/0010 :032, BStBl 2014 I S.1581 wird § 3 Nr. 26a EStG eingeschränkt. Danach kann der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG nicht nur dann nicht in Anspruch...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.5 Gewinn bzw. Verlust

Die einzelnen Werte der Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) werden in die Anlage EÜR eingetragen. Das Ergebnis aus dieser Gewinnermittlung – ein Gewinn oder Verlust – stellt die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb Photovoltaikanlage dar und wird sodann in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage G eingetragen. Achtung Verlustverrechnung Insbesondere in den e...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 7.2.2 Anrechnung der Quellensteuer bei ausländischen Kapitalerträgen/Missbrauchsbekämpfung von Cum-Ex

Potenziale zur erleichterten Administrierung von Steuern ergeben sich auch bei Transaktionen im Rahmen des Finanzmarkts. Dies umfasst zum einen die Anrechnung von Quellensteuern bei Kapitalerträgen. Die Blockchain-Technologie soll diesen grenzüberschreitenden Prozess erleichtern und damit zu einer besseren Administrierbarkeit für Finanzverwaltungen sowie Steuerpflichtige füh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a Abs. 1 AO ist der Unterschiedsbetrag laut § 233a Abs. 3 AO, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt im Regelfall nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (bzw. wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen – von 23 Monaten) nach Ablau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.3 Anrechnung der Forschungszulage

Rz. 76c Die in einem eigenen Bescheid festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Veranlagung zur ESt bzw. KSt durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer ausgezahlt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Zulage ist somit gewinnunabhängig und ertragsteuerlich als Steuererstattung zu behandeln. Bei Mitunternehmerschaften sind die Anteile an der Forschungszulage gesondert und einheitlic...mehr

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§ 25 Strafrecht / E. Exkurs: Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche

Rz. 148 Während noch bei § 261 StGB a.F. lediglich die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung als Vortat erfasst waren, führt die Neuregelung des Jahres 2021 grundsätzlich zu einer Ausweitung der Vortaten auch im Hinblick auf die Steuerhinterziehung. Es genügt zukünftig die einfache Steuerhinterziehung als Vortat. Da in erbrechtlichen Gestaltungen relativ oft auch ei...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / G. Schlussverteilung

Rz. 82 Die Schlussverteilung bildet die Vorstufe der Verfahrensbeendigung. Erst nach einer Schlussverteilung kann das Verfahren selbst beendet werden. Die Verteilung erfolgt im Anschluss an den Schlusstermin, § 187 Abs. 3 InsO. Dabei sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorab zu berichtigen, § 53 InsO. Aus der verbleibenden Restmas...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 2.2 Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung

Beschäftigt der Arbeitgeber am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens 10 Arbeitnehmer, ist er zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zugunsten derjenigen Beschäftigten verpflichtet, bei denen die genannten Voraussetzungen vorliegen.[1] Für die Berechnung der Zahl der Beschäftigten ist auf sämtliche Arbeitnehmer des Betriebs abzustellen, deren Arbeitslohn nach den p...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 285 Nr. 32)

Rn. 831 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Anhang ist eine "Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", aufzunehmen. Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wird rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteuer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.1 Vollverzinsung für Zinslaufende bis 31.12.2018

Bis 31.12.2018 gilt: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen (Vollverzinsung). Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen oder der anzurechnenden Körperschaftsteuer, so ist dieser Unterschiedsbetrag gem. § 233a AO zu verzinsen. Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Grunderwerbsteuer / E. Grunderwerbsteuerfreie Tatbestände

Rz. 12 Von der Besteuerung der Grunderwerbsteuer gibt es zahlreiche Ausnahmen. Frei von der Grunderwerbsteuer sind z.B.:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.3 Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.7 Abtretung/Pfändung von Steuererstattungsansprüchen

Eine mögliche Sicherung ist es, sich die Steuererstattungsansprüche des Mandanten abtreten zu lassen. Achtung Geschäftsmäßige Abtretung an Steuerberater nicht erlaubt Häufig wird übersehen, dass § 46 Abs. 4 AO [1] den geschäftsmäßigen Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung nicht erlaubt. Ausdrückl...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Einschränkungen des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 133 Auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dürfen Erträge und Aufwendungen grds. nicht saldiert werden. Vom Bruttoprinzip gibt es abgesehen von dem durch das BilMoG eingeführten Verrechnungsgebot bestimmter Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverpflichtungen folgende wesentliche Ausnahmen: Eine Verrechnung der Bestandserhöhungen mit Bestandsm...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.1 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Rz. 29 Durch DRS 21 wurden neben den Erweiterungen der Mindestgliederung insb. Zuordnungen von Zahlungsströmen zum vorherigen DRS 2 geändert. Während es nach DRS 2 noch weitreichende Zuordnungswahlrechte gab, werden nach DRS 21 Zuordnungen von Zahlungsströmen zu der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit konkreter bestimmt und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.37 Aperiodische Erträge und Aufwendungen (Nr. 32)

Rz. 175 Nach § 285 Nr. 32 ist eine entsprechende Angabe auch für Aufwendungen und Erträge notwendig, die periodenfremd und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Erläuterung periodenfremder Aufwendungen und Erträge ist wichtig, um ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Finanz und Ertragslage in einem bestimmten Gj zu erhalten. Die Erläuterung dient somit der Vergle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 191 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.3.5 Andere wirtschaftliche Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen

Die Vorschrift des § 26 Abs. 2 StBerG, die es untersagt, in Verbindung mit der Hilfe in Steuersachen anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, wird oft mit dem Verbot anderer wirtschaftlicher Zwecksetzung des Vereins in Verbindung gebracht. Das Verbot des § 26 Abs. 2 StBerG ist jedoch weiter als die Einschränkung des Vereinszwecks, da sie nicht nur den Verein, sonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr

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Riester-Rente / 4.3 Günstigerprüfung

Hat der Steuerpflichtige die erforderlichen Angaben in seiner Einkommensteuererklärung gemacht und liegen die Beitragsdaten des Anbieters vor, führt das Finanzamt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich nur dann aus, wenn er bei der Einkommensteuerfestsetzung einen höheren Steuervorteil bewirkt, als die hierfür gewährte Altersvorsorgezu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.4 Bedeutung des Entstehungszeitpunkts

Rz. 3 Vor der Entstehung kann ein Anspruch weder Gegenstand eines Leistungsgebots sein, noch kann er erfüllt werden oder auf andere Weise erlöschen.[1] Besondere Bedeutung hat der Zeitpunkt der Entstehung für: Festsetzungsverjährung Der gesetzessystematische Regelfall des § 170 Abs. 1 AO, wonach die Festsetzungsfrist[2] mit Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem die Steuer e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.3 Werbeslogans und Mottos

Die Verwendung eines Werbeslogans und eines Mottos gehört zu den inhaltlich zulässigen Sachinformationen. Es darf das Gebot der Sachlichkeit nicht verletzt und eine Irreführung muss vermieden werden. Weiter darf keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung aufgestellt werden und die Sachinformationen dürfen wegen des reklamehaften Werbemittels nicht völlig in den Hintergrund ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 386 [Autor/Stand] Keine Steuern sind die eigens in § 3 Abs. 3 AO aufgeführten und definierten steuerlichen Nebenleistungen, also Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO) Verspätungszuschläge (§ 152 AO) oder -gelder (§ 22a Abs. 5 EStG)[2], Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen (§§ 233–237 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO), Kosten (§§ 89, 178, 178a un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Objektiver Tatbestand

Rz. 1772 [Autor/Stand] Der objektive Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO wäre mangels unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben von vornherein nicht erfüllt, wenn man bei einem Leerverkauf um den Dividendenstichtag unter Einbeziehung einer ausländischen Depotbank des Leerverkäufers die Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung des Leerkäufers als objektiv rechtmäßig ans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Versuchsstrafbarkeit

Rz. 1094 [Autor/Stand] Da § 370 Abs. 3 AO keinen eigenständigen Tatbestand, sondern nur eine Strafzumessungsregel enthält, muss die Versuchsstrafbarkeit nicht gesondert angeordnet werden[2]. Umstritten ist indes, wie der "Versuch" von Regelbeispielen zu beurteilen ist. Der BGH sieht zwischen Regelbeispielen und Qualifikationstatbeständen keinen tiefgreifenden Wesensunterschi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Vorsatz

Rz. 1464 [Autor/Stand] Wie allgemein im Steuerstrafrecht auch muss der Täter bei der Verkürzung von Körperschaftsteuer den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennen bzw. ihn von der Höhe her für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (Eventualvorsatz)[2]. Dies erfordert aber nicht, dass dem Täter die Berechnung des Hinterziehungsbetrags oder gar d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger/Europäischer Amtsträger (§ 370 Abs. 3 Nr. 2 AO)

Rz. 1100 [Autor/Stand] Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO und § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB – weitgehend gleichlautend – definiert. Für § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO ergibt sich die Amtsträgereigenschaft wegen § 369 Abs. 2 AO nicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, sondern aus § 7 AO. In der Sache bestehen indes keine Unterschiede, da die Definitionen weitgehend identisch sind. Nach § 7 A...mehr

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FoVo 10/2024, Gründe für di... / 2. Der zweite Fall: der Schuldner, der sich trennt

Beispiel Der Schuldner gibt im Rahmen der Kontaktaufnahme an, dass er gerade in Scheidung lebe. Er habe bereits den Scheidungsantrag gestellt. Die Situation nehme seine finanziellen Möglichkeiten sehr in Anspruch, da er nun einen eigenen Hausstand unterhalte und er von seinem Ehegatten noch keinen Unterhalt bekomme. Mehr als nur eine Möglichkeit: Den Zugewinn be(tr)achten Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Verletzung der Pflicht zur Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1g AO)

a) Allgemeines Rz. 515 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als steuererklärungspflichtiger Nutzer entgegen § 138k Satz 1 AO in der maßgeblichen Steuererklärung die Angabe der v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Taterfolg

Rz. 1322 [Autor/Stand] Wegen des Nebeneinanders von Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber und dem Bestehen der Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers wird nur eine Steuerverkürzung auf Zeit vorliegen, wenn aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls damit zu rechnen ist, dass nach der Vorstellung der Tatbeteiligten eine Veranlagung des Arbeitnehmers und daran anschließe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Einziehung

Rz. 1795 [Autor/Stand] Die Cum-Ex-Problematik wirft auch Fragen im Hinblick auf die Einziehung erlangter Taterträge der Täter und Teilnehmer nach §§ 73 ff. StGB auf.[2] Die Bedeutung dieses Komplexes zeigt sich namentlich auch bei Betrachtung der bereits angeordneten enormen Einziehungshöhen von knapp 200 Mio. EUR.[3] Im Fokus stehen dabei insbesondere die beteiligten jurist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realisationsprinzip / 1.4 Gewinnrealisierung außerhalb eines Leistungsaustauschs

Gewinne können auch außerhalb eines Leistungsaustauschs realisiert werden, wie bei einseitigen zivilrechtlichen Ansprüchen, z. B. aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus unerlaubter Handlung, bei unentgeltlichen Zuwendungen[1] oder aus einer Erbschaft[2] oder bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, wie z. B. auf Steuererstattungen oder Subventionen.[3] Geht eine abgeschrieben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Erklärung gegenüber der Behörde

Rz. 212 [Autor/Stand] Eine Angabe i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO macht derjenige, dem die Erklärung über steuerlich erhebliche Tatsachen inhaltlich zuzurechnen und der als ihr Urheber anzusehen ist (s. Rz. 107.1 ff.). Es reicht nicht aus, wenn jemand eine fremde Erklärung als Bote eines anderen überbringt (s. Rz. 107.2) oder die Erklärung für einen anderen inhaltlich vorbereit...mehr