Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 74 Während § 25a UStG 1990 wenigstens noch in seiner Überschrift von Gebrauchtfahrzeugen sprach, ohne diese aber im Gesetzestext ausdrücklich zu definieren, vermeidet § 25a UStG 1995 das Wort "Gebrauchtgegenstand" völlig – anders übrigens als die Vorgabe gem. Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL (s. unten Rz. 75a mit dem Hinweis auf die EuGH-Rspr.). Das deutsche Gesetz spric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.4 Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerfreiheit

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nummer 39 EStG ist auf das einzelne Dienstverhältnis bezogen. Steht der Arbeitnehmer im Kalenderjahr in mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen oder gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen, so kann die Steuerfreiheit für jedes dieser Dienstverhältnisse in Anspruch genommen werden.mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.5 Keine Steuerfreiheit von Geldleistungen

Rz. 11 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gilt nur für den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung erhält. Deshalb sind nicht steuerfrei Geldleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Begründung oder zum Erwerb der Vermögensbeteiligung und mit dem Arbeitnehmer vereinbarte vermög...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG

1.1 Allgemeines (§ 3 Nummer 39 Satz 1 EStG) 1.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der LohnsteuerDurchführungsverordnung – LStDV...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55b EStG

Rz. 337 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG ist der aufgrund einer externen Teilung an den Träger der Zielversorgung geleistete Ausgleichswert in der Regel steuerfrei, soweit die späteren Leistungen aus den dort begründeten Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften bei der ausgleichsberechtigten Person führen würden. Soweit die Übertragung von Anrechten i...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG

Rz. 333 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c EStG

Rz. 152 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nr. 55c EStG sind Übertragungen von Altersvorsorgevermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulageberechtigten lautenden Altersvorsorgevertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG) steuerfrei, soweit die Leistungen zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG führen würden. Rz. 153 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG ist – unabhängig von der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Gleichbehandlung – Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass die Vermögensbeteiligung mindestens all jenen Arbeitnehmern (§ 1 LStDV) offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhäl...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Überlassung nach § 3 Nummer 39 EStG steuerfrei ist, sind in § 3 Nummer 39 Satz 1 EStG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, b, f bis l und Absatz 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Weitere Informationen zu den begünstigten Vermögensbeteiligungen finden sic...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten

Rz. 8 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Arbeitgeber muss nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligung sein, damit die Steuerfreiheit gewährt wird. Die Steuerfreiheit gilt deshalb auch für den geldwerten Vorteil, der bei Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten entsteht, sofern die Überlassung durch das gegenwärtige Dienstverhältnis veranlasst is...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.5 Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Rz. 24 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Von der Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG sind sämtliche Vermögensbeteiligungen ausgeschlossen (§ 37b Absatz 2 Satz 2 EStG). Steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Vermögensbeteiligungen (z. B. geldwerte Vorteile, die den steuerfreien Höchstbetrag nach § 3 Nummer 39 Satz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sozialversicherung

Rz. 4/2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfreier > Arbeitslohn iSd § 3 Nr 45 und Nr 50 EStG bleibt beitragsfrei in der SozV, wenn dieser zusätzlich zu den Löhnen und Gehältern gezahlt wird und soweit dieser vom ArbG mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum steuerfrei belassen wird (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 HS 1 und Satz 2 SvEV). Hinsichtlich der Zusätzlic...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.1 Begünstigter Personenkreis

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der LohnsteuerDurchführungsverordnung – LStDV –) stehen. Bei dem Dienstverhältnis kann es sich sowohl um ein Hauptarbeit...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.3 Bewertung der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nummer 39 Satz 4 EStG)

Rz. 18 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 3 Nummer 39 Satz 4 EStG ist die Vermögensbeteiligung mit dem gemeinen Wert bei der Überlassung anzusetzen. Die Vermögensbeteiligung kann aber auch mit dem gemeinen Wert bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts angesetzt werden (BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 – VI R 73/12 –, BStBl II S. 904). Der Wert der Verm...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1 Allgemeines (§ 3 Nummer 39 Satz 1 EStG)

1.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe § 1 Absatz 1 und 2 der LohnsteuerDurchführungsverordnung – LStDV –) stehen. Bei dem Dienstverhältnis kann e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geräteüberlassung an ArbN und Verbindungsentgelt

Rz. 4/4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 45 EStG ist nicht auf die USt übertragbar. Da die USt als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, unterliegt die private Internet- und Telefonnutzung betrieblicher Geräte durch den ArbN ebenso den Vorschriften des USt-Rechts, wie zB die unentgelt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.2 Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 51 Mit der Einführung der aktuellen Vorschrift des § 11 AStG setzte der Gesetzgeber die ATAD, und insbesondere Art. 8 Abs. 5 und 6, um (vgl. Rz. 11 und 14).[1] Rz. 52 Ob die Umsetzung der ATAD im Ergebnis vollständig gelungen ist, wird im Schrifttum teilweise für die nachfolgende Konstellation bezweifelt.[2] Nach Art. 8 Abs. 5 ATAD sei die Doppelbesteuerung bei einer tats...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.4 Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Rz. 22 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung und dem Preis, zu dem die Vermögensbeteiligung dem Arbeitnehmer überlassen wird. Der Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Überlassung und der Zeitpunkt des Angebots an die Arbeitnehmer sind nicht maßgeblich. Bei einer Verbilligung ist es unerh...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.6 Zufluss, kein negativer Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung (BFH- Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 10/03 –, BStBl II S. 770). Bei Aktien ist dies der Zeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung ...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 1.1.6 Nebenkosten und Depotgebühren

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Kein Arbeitslohn sind die vom Arbeitgeber übernommenen Nebenkosten, die mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbunden sind (z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft oder Kosten für Registereintragungen). Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depot...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (a) Vermögensminderung

Rz. 23 [Autor/Stand] Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung. Tatbestandsvoraussetzung der vGA ist zunächst eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der Körperschaft, die sich auf den bilanziellen Unterschiedsbetrag i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt. Mithin erfordert die vGA eine Auswirkung auf den steuerbilanziellen Gewinn der er...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.1 Verhältnis zu den unionsrechtlichen Grundfreiheiten

Rz. 96 Es ist umstritten, ob die Hinzurechnungsbesteuerung unionsrechtskonform ist.[1] Im Schrifttum wird mehrfach vertreten, die Hinzurechnungsbesteuerung verstoße gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, soweit die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung in Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage, des Steuersatzes oder den Anrechnungsmöglichkeiten im Verglei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Systematische Einordnung des § 1

Rz. 20.1 [Autor/Stand] Deutsches Steuerrecht. Die Problematik einer sachgerechten Einkünfteabgrenzung durch Festlegung angemessener Verrechnungspreise ist auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts zu beurteilen. Dies folgt aus der Überlegung, dass hier nur die Steuerfolgen analysiert werden können und sollen, die sich auf der Grundlage des deutschen Steuerrechts in Deutsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Effektivbelastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 255 Als Grundsatz qualifiziert § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG die dort genannten Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 KStG als aktiv.[1] Dies gilt unabhängig von der Art der ausgeschütteten Gewinne (d. h. nicht nur aktive Gewinne) und auch unabhängig von der Höhe der steuerlichen Vorbelastung.[2] Es gilt allerdings nur vorbehaltlich der nachfolgend erläuterten Ausnahmen. Somit liegen akti...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 240 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitglieder kommunaler Vertretungen

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Es handelt sich um kommunale Volksvertreter, die aufgrund einer Wahl auf kommunaler Ebene einer Stadt, eines Landkreises oder vergleichbarer kommunaler Verbünde wie zB eines Landschaftsverbands ein politisches Mandat für eine Wahlperiode erhalten haben, das sie idR ehrenamtlich wahrnehmen. Diese Personen (zB Ratsmitglieder oder Mitglieder ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Internetnutzung durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Laptop ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.5 Ausnahme: Kredit-, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c)

Rz. 275 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. c AStG besteht auch für solche Bezüge eine Ausnahme von der Einordnung unter den Aktivkatalog, die bei der ausländischen Gesellschaft nach § 8b Abs. 7 KStG nicht steuerbefreit wären, wenn diese unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig wäre. Dies ist erfüllt, wenn die ausländische Gesellschaft ein Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 S. 1 KWG), Wer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Datenverarbeitungsgeräte, Zubehör, Software, ­Dienstleistungen

Rz. 12 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 3) ist ferner die unentgeltliche oder verbilligte Privatnutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten (> Rz 2/1) – selbstverständlich unter Einschluss ihrer Betriebssysteme und der mit dem Datenverarbeitungsgerät überlassenen Software (> R 3.45 LStR) – sowie den funktional dazu gehörenden Telekommunikat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 4 Pauschale Abschlagszahlungen

Wegen der Bindung der Steuerfreiheit an tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten sind pauschale Zuschläge mit festen Monatsbeträgen ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und ohne Berücksichtigung krankheits- oder urlaubsbedingter Fehlzeiten grundsätzlich nicht steuerfrei.[1] Sie können ausnahmsweise begünstigt sein, wenn sie als Abschlagsz...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.9.1.2 Anwendungsbereich

Beitragszahlungen des Arbeitgebers an eine Pensionskasse sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei [1], also 2024 bis zu 7.248 EUR (= 8 % von 90.600 EUR). Gleichzeitig entfällt der steuerfreie Zusatzbetrag von 1.800 EUR, der bislang für ab 2005 abgeschlossene (Neu-)Verträge vorgesehen war. Für Beitragsleistungen in ei...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Vereinfacht wird auch die vervielfältigte Steuerbefreiung beim Ausscheiden aus der Beschäftigung. Die bisherige Regelung sieht einen vervielfältigten Steuerfreibetrag vor, wenn Versicherungsbeiträge zu einer Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden. Die Höhe der maximalen Steuerfreiheit berechnete sich mit 1.800 EUR vervielfältigt ...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 2 Steuerbefreiung

Ab 1.1.2018 sind Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung bis zu einer Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiungsvorschrift für Arbeitgeberleistungen an Pensionsfonds und Pensionskassen ist im Hinblick auf die Einführung der nachgelagerten Besteuerung für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ab 2005 auf die...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.2 Zuschläge für tatsächlich verrichtete Arbeit

Die Steuerbefreiung setzt weiter voraus, dass die Arbeitnehmer während der begünstigten Zeit, tatsächlich gearbeitet haben. Aus diesem Grund kommt die Steuerbefreiung für Zuschläge z. B. nicht in Betracht, wenn ein Betriebsratsmitglied freigestellt ist[1]; Urlaubs-/Krankengeld auf der Grundlage zuvor geleisteter begünstigter Arbeit berechnet wird; ein angestellter Krankenhausar...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3.1 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aufwendungen von Arbeitnehmern, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kann der Arbeitgeber seit 1.1.2019 lohnsteuerfrei ersetzen.[1] Wichtig Wegfall der 15 %-Pauschalierungsmöglichkeit bei öffentlichen Verkehrsmitteln Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 15 % für Arbeitgeberleistungen (Zuschüs...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung als Übergangsregelung

Nach der bis 31.12.2017 maßgebenden Rechtslage war die Pauschalierungsvorschrift des § 40b EStG a. F. für Direktversicherungen, die auf nach dem 1.1.2005 getroffenen Versorgungszusagen beruhen (= Neuverträge) ersatzlos abgeschafft worden.[1] Lediglich bei Altverträgen konnten aus Vertrauensschutzgründen die bisherigen Vorschriften zur Pauschalbesteuerung von Beitragsleistung...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 1.1 Zuschlag zusätzlich zum Grundlohn

Es müssen zusätzlich zum Grundlohn echte Zuschläge gezahlt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die im Hinblick auf eine ungünstig liegende Arbeitszeit einen höheren Grundlohn zahlen. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, nicht jedoch der für die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistete Grundlohn selbst.[1] Für die Tätigkeit muss ...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 3.3 Gruppenversicherungen

Hat der Arbeitgeber eine Gruppen- oder Sammelversicherung abgeschlossen, sind also mehrere Arbeitnehmer gemeinsam in einem Direktversicherungsvertrag oder in einer Pensionskasse versichert, ist für die Feststellung der Pauschalierungsgrenze eine Durchschnittsberechnung durchzuführen.[1] Wird eine Direktversicherung nach einem Arbeitgeberwechsel als Einzelversicherung fortgef...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 1 Steuerliche Anforderungen

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers bzw. dessen Hinterbliebene ab, handelt es sich lohnsteuerlich um eine Direktversicherung, unabhängig davon, wer die Beitragsleistungen hierfür wirtschaftlich trägt.[2] Die Lebensversicherung ist auf das Leben des Arbeitnehmers abzuschließen. Zulässig sind sowohl Kapital- al...mehr

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Direktversicherung, steuerl... / 5 Gehaltsumwandlung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Direktversicherung nicht zusätzlich zum Arbeitslohn, besteht die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Steuerbefreiung zur Anwendung kommt oder der Arbeitgeber im Rahmen der Übergangsregelung[1] weiterhin von der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch macht. Die Gehaltsumwandlung ist zu empfehlen, wenn...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.5 Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge

Seit 1.1.2017 besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übereignung von Ladevorrichtungen mit 25 %.[1] Voraussetzung für die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer ist, dass der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Die Gestaltungs...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die Arbeitnehmer für die Beschäftigung im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses erhalten, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht jedoch für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Zuschläge hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen bei unbeschränkt und...mehr

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 6 Zuschläge bei GmbH-Geschäftsführern

Für den Fremdgeschäftsführer lehnt der BFH die Steuerfreiheit nach § 3b EStG grundsätzlich ab.[1] Bei Gesellschafter-Geschäftsführern werden die Zuschläge grundsätzlich als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) angesehen und hierauf die Steuerbefreiung versagt, sowohl von der Rechtsprechung[2] als auch der Finanzverwaltung.[3] Das gilt auch in den Fällen, in denen regelmäßig in...mehr