Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.2.1 EU-Amtshilferichtlinie

Rz. 28 Das EU-Amtshilfegesetz v. 26.6.2013[1] gründet sich auf der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011[2] über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG v. 19.12.1977.[3] Das EUAHiG setzt die EU-Amtshilferichtlinie v. 15.2.2011 in das nationale Recht um, die lt. § 2 Abs. 2 EUAHiG im deutschen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.1.1 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 40 Stets ist zu prüfen, ob eine Amtshilfevereinbarung mit dem ersuchenden oder empfangenden Staat besteht, für welche Steuern sie gilt, ob sie in der Form der Großen Klausel[1] mit oder ohne Einschränkungen oder in der Form einer Kleinen Auskunftsklausel[2] gegeben ist. Nur soweit die Auskunft vom Abkommenstext gedeckt wird, ist die deutsche Finanzbehörde zur Auskunft ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 31 Die Inanspruchnahme der zwischenstaatlichen Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden geschieht nach Maßgabe des deutschen Rechts.[1] Die Amtshilfevorschriften der §§ 111ff. AO sind daher entsprechend anwendbar. Danach darf nur die zur Durchführung erforderliche Amtshilfe gefordert werden.[2] Das ist der Fall, wenn die deutsche Finanzbehörde aus tatsächlichen oder recht...mehr

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Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung

Leitsatz Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen. Normenkette § 14c UStG, § 14 Abs. 3 UStG a.F., Art. 203 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger war ...mehr

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Einführung / 1.4 Strafrechtliche Verfahren

In vielen Staaten gilt, dass die unterlassene, nicht rechtzeitige oder unvollständige Anmeldung von Steuern bei Leichtfertigkeit als Steuerverkürzung und bei Vorsatz als Steuerhinterziehung geahndet wird. Die leichtfertige Steuerverkürzung kann ein Bußgeld von bis zu EUR 50.000 je Tat nach sich ziehen, die Steuerhinterziehung als Vorsatztat empfindliche Geld- und Haftstrafen...mehr

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Einführung / 2 Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die aktuelle BEP...mehr

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Einführung / 1.5.5 Zusammenfassung

Die aktuelle BEPS -Diskussion in den Medien zeigt, dass Teile der Öffentlichkeit, zumindest Journalisten und Finanzverwaltungen, vermeintliche VP-induzierte Gewinnverschiebungen bei multinationalen Großkonzernen sehr genau beobachten. Insbesondere die Konzerne Starbucks, Google und Amazon sind in 2013 sehr stark an den Pranger gestellt worden, da diese in einzelnen Staaten a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 4. Steuerrechtliche Sanktionen

Tz. 268 Die steuerrechtlichen Sanktionen der Verletzung von Rechnungslegungspflichten sind von besonderer Bedeutung, denn in vielen Fällen stellen sie die einzigen Vorschriften da, die eine Beachtung der Pflichten effektiv gewährleisten. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 158 AO, wonach der aufgestellte Jahresabschluss die Vermutung der sachlichen Richtigkeit für sich hat ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / i) Rechtsfolgen bei Verstoß

Tz. 131 Die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht ist handelsrechtlich nicht sanktioniert. Indessen können festgestellte Mängel im Rahmen der Abschlussprüfung dazu führen, dass im Einzelfall der Bestätigungsvermerk eingeschränkt oder sogar versagt wird, da sich die Verletzung der Aufbewahrungspflicht auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder die Prüfbarkeit des Abschlu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 5. Haftung

Tz. 269 Weil das HGB eigene Anspruchsgrundlagen aus Bilanzmanipulation nicht kennt, lässt sich eine Haftung regelmäßig nur auf die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen und insbesondere auf die Rechtsfigur der Haftung aus unerlaubter Handlung nach § 823 BGB stützen. Da durch die Bilanzmanipulation in aller Regel nicht in das Eigentum des Geschädigten eingegr...mehr

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Steuerbefreiung, innergemeinschaftliche Lieferung, fehlende Registrierung des Erwerbers im MIAS-System

Sachverhalt Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Anforderungen an den Nachweis von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Das vorlegende Gericht wollte im Wesentlichen wissen, ob die Mitgliedstaaten nach Art. 131 und 138 MwStSystRL befugt sind, die Steuerbefreiung für innergemeinschaftlichen Lieferungen wegen fehlender Registrierung des Abnehmers d...mehr

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Innergemeinschaftliches Verbringen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bestimmungslandes keine formelle Voraussetzung für die Steuerfreiheit

Leitsatz Ein steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn die betreffenden Gegenstände vom Steuerpflichtigen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, und die Verbringung an diesen Steuerpflichtigen bewirkt wird, der als solcher in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Beginns des Versands oder der Beför...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.2 Rechtskräftige Verurteilung

Rz. 3 Erforderlich ist eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Strafe wegen Steuerhinterziehung [1] als Täter oder Mittäter[2], versuchter Steuerhinterziehung [3] oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat.[4] Der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel gem. § 373 AO ist ein spezieller Strafschärfungsgrund zu § 370 AO [5] und als solcher von § 213 AO miterfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3 Inhalt der besonderen Aufsichtsmaßnahmen

Rz. 6 Die Vorschrift enthält in S. 2 eine beispielsweise Aufzählung besonderer Verpflichtungen, deren Erfüllung dem betroffenen Betrieb oder Unternehmen vorgeschrieben werden kann. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es können nach dem Ermessen[1] der Finanzbehörde andere geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Die besonderen Aufsichtsmaßnahmen sollen präventiv wirken, um k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 7 Für den Fall der Beauftragung eines Angehörigen des Betriebes oder Unternehmens mit der steuerlichen Pflichterfüllung im Bereich eines der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalts soll § 214 AO eine ordnungsgemäße steuerliche Pflichterfüllung sicherstellen. Die Vertretung durch einen solchen Beauftragten bedarf daher der Zustimmung der Finanzbehörde. Diese hat insbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Die Überführung in das Eigentum des Bundes schließt sich an die Sicherstellung nach § 215 AO an. Während die Sicherstellung in das Ermessen der Behörde gestellt ist, gibt es im Rahmen des § 216 AO keinen Ermessensspielraum. Die Überführung in das Eigentum des Bundes ist lediglich ausgeschlossen, wenn die Sachen nach § 375 Abs. 2 AO eingezogen werden oder wenn es sich u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 210ff. AO regeln die Befugnisse der Finanzbehörden zur Durchführung der in § 209 AO umschriebenen besonderen Steueraufsicht und die Pflichten des von einer Maßnahme der Steueraufsicht Betroffenen. Die besondere Steueraufsicht dient der laufenden Kontrolle des Umgangs mit abgabenpflichtigen Waren, außerhalb eines einzelnen Besteuerungsverfahrens und außerhalb einer A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Inhaber oder leitender Angehöriger

Rz. 2 Der Inhaber oder ein leitender Angehöriger (Angestellter) eines Betriebes oder Unternehmens muss als Täter oder Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) einer vollendeten oder versuchten Steuerhinterziehung rechtskräftig bestraft worden sein. Zu dem inkriminierten Personenkreis zählen die Organe juristischer Personen (z. B. die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 5 Rechtsfolgen der Beauftragung

Rz. 10 Der Beauftragte i. S. v. § 214 AO erfüllt fremde Steuerpflichten. Er gehört nicht zu dem von den §§ 34, 35 AO erfassten Personenkreis, haftet folglich auch nicht nach § 69 AO. Begeht er eine Steuerhinterziehung oder nimmt er an einer solchen teil, haftet er nach § 71 AO. Bei Verletzung der ihm übertragenen Steueraufsichtspflichten kommt der Beauftragte aber als Täter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 8 Nach § 215 AO sichergestellte Sachen sind in das Eigentum des Bundes zu überführen. Der Wortlaut setzt eine Sicherstellung nach § 215 AO voraus. Neben der Sicherstellung nach § 215 AO kann auch eine Sicherstellung nach den speziellen Rechtsgrundlagen der Verbrauchsteuergesetze[1] ausreichend sein, wenn die sinngemäße Anwendbarkeit des § 216 AO geregelt ist. Rz. 9 Die Üb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3 Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung, gewerbliche Verwendung und der Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Abs. 1)

Rz. 25 Der Begriff "Gewinnung" wird von § 136 Abs. 2 und 3 BranntwMonG verwendet; unter Gewinnen versteht man grundsätzlich im Verbrauchsteuerrecht das originäre Hervorbringen eines Steuergegenstandes aus einem Nichtsteuergegenstand. In allen anderen Verbrauchsteuergesetzen wird von der "Herstellung" der abgabenpflichtigen Ware gesprochen. Nach der Definition des § 6 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen: Nachweis durch Posteinlieferungsscheine

Leitsatz Ausfuhrlieferungen sind steuerfrei, wenn die Ausfuhr in das Drittland unbestreitbar feststeht und keine konkreten Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen. In der Praxis sind die von den Postdienstleistern üblicherweise ausgestellten Einlieferungsbelege als Ausfuhrbelege nicht ausreichend, da sich aus ihnen die Versendung in das Drittland nicht eindeutig ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Neben der vorsätzlichen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO kennt die AO als zentrale Norm im Steuerordnungswidrigkeitenrecht die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO. Beide Normen schützen den Anspruch des Staates auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuerart.[1] Bezüglich des objektiven Tatbestands entspricht der § 378 AO dem § 370 AO, setzt aber im subjektive...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Selbstanzeige

Rz. 35 Bei der leichtfertigen Steuerverkürzung ist ebenso wie bei der vorsätzlichen Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer Selbstanzeige vorgesehen, hier als persönlicher Bußgeldaufhebungsgrund. § 378 Abs. 3 AO enthält insoweit eine besondere Regelung für die leichtfertige Steuerverkürzung, nach der der Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nicht mit einer Geldbuße ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9 Sanktion

Rz. 47 Die Geldbuße beträgt bei leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 17 Abs. 1 OWiG mindestens 5 EUR und gem. § 378 Abs. 2 AO höchstens 50.000 EUR. Da die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen soll, den der Täter aus der Tat gezogen hat, darf zu diesem Zweck das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße gem. § 17 Abs. 4 OWiG auch überschritten w...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin verlangt vom Beklagten Anwaltshonorar für die Bearbeitung einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung; der Beklagte verlangt widerklagend die Rückzahlung der Vorschüsse. Der Beklagte hatte im Jahr 2004 ein Bankkonto in Liechtenstein eröffnet. Am 11.7.2015 beauftragte er die Klägerin, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine steuerliche Selbstanzeige zu erstellen. Zwisch...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / Leitsatz

Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar (hier: "Mindesthonorar") den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen. Dies gilt erst recht, wenn darüber hinausgehend feststellbar ist, dass...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / XIII. Unangemessene Höhe der Vergütung

Unangemessen hohe Vergütung ist zu kürzen Ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch, so folgt daraus noch nicht die Unwirksamkeit. Vielmehr sieht § 3a Abs. 2 S. 1 RVG vor, dass eine unangemessen hohe Vergütung vom Gericht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden kann. Zuvor ist ein Gutachten der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen (§ 3a Abs. 2...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 2 Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin kann aus dem geschlossenen Anwaltsvertrag keine Vergütung verlangen. I. Soweit die Klägerin Anwaltsgebühren für eine Erklärung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit für das Jahr 2014 geltend macht, kann sie nicht nachweisen, hierfür beauftragt worden zu sein. Der Beklagte hatte zwar den Auftrag er...mehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Der Kläger kann unter Abzug einer Erstberatungsgebühr die Rückzahlung der bezahlten Honorare sowie den Ersatz seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten verlangen. I. Der Anspruch auf Erstattung der bezahlten Honorare ergibt sich aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB. Danach ist schon bei Aufnahme von Vertragsverhandlung...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 4 Anmerkung

Die Auffassung des Gerichts, für eine Selbstanzeige falle eine Gebühr für jedes Jahr an, ist zwar weit verbreitet,[2] aber unzutreffend. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man zu dieser Ansicht gelangen kann. Dass nur eine einzige Gebühr anfällt, ergibt sich entgegen der Auffassung des LG Stuttgart unmittelbar aus dem Gesetz.[3] Bei einer Selbstanzeige handelt es sich um ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schrifttumsverzeichnis

Das allgemeine Schrifttumsverzeichnis enthält eine Auswahl von Werken mit paragrafenübergreifender Relevanz. Spezielleres Schrifttum ist in den jeweiligen Kommentierungen nachgewiesen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Betriebsprüfung, Steuerfahndung

Wird ein Inlandsbeteiligter geprüft, so ist in aller Regel auch die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung der Besteuerungsgrundlage nach § 18 AStG in die Prüfung einzubeziehen. Bei Verdacht von Steuerhinterziehung gilt für das Fahndungsverfahren Entsprechendes. Stellt die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung von sich aus bisher nicht erfaßte Beteiligungen an Zwis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Exkurs: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Außenprüfung

Rz. 270 [Autor/Stand] Keine Außenprüfung "bei der Zwischengesellschaft". Nach § 193 Abs. 1 und 2 AO ist eine Außenprüfung nur bei "Steuerpflichtigen" möglich. Die Zwischengesellschaften i.S. des §§ 7 ff. sind als solche idR keine Stpfl. i.S. des § 193 AO.[2] Sie können es nur sein, wenn und soweit sie selbst beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ist diese Vorausset...mehr

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Steuerbefreiung, innergemeinschaftliches Verbringen, fehlende Aufzeichnung der USt-IdNr. des Verbringers

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG München ging es mit Blick auf das EuGH-Urteil vom 27.9.2012[1] noch einmal um die konkrete Frage nach der Funktion der USt-IdNr. für Zwecke der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Das FG München wollte wissen: Erlauben die Art. 22 Abs. 8 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 und Buchst. d der 6. E...mehr

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Zinsrichtlinie und Zinsabko... / 2.2 Zinsabkommen der EU mit der Schweiz

In dem Zinsabkommen der EU mit der Schweiz verpflichtet sich diese, bei in der Schweiz niedergelassenen Zahlstellen eine Quellensteuer von 35 % auf Zinszahlungen an einen in der EU ansässigen Nutzungsberechtigten zu erheben. Die Einnahmen werden zu 75 % an den Ansässigkeitsstaat weitergeleitet, zu 25 % verbleiben sie der Schweiz. Der Quellensteuerabzug unterbleibt, wenn der ...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen (1)

Leitsatz 1. Sind die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung i.S. des EuGH-Urteils FIRIN C‐107/13 rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen? 2. Sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der zeitgleichen Entstehung des Steueranspruchs und d...mehr

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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen (2)

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Nach dem EuGH-Urteil FIRIN vom 13. März 2014 C‐107/13 (EU:C:2014:151, UR 2014, 705, MwStR 2014, 240, Rz. 39, Satz 1) scheidet der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung aus, wenn der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung unsicher ist. Beurteilt sich dies nach der objektiven Sachlage ...mehr

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Vom Betriebsprüfer gebildete Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung ist bei erfolgreichem Einspruch im Jahr der Bildung zu korrigieren

Leitsatz Wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung vom Betriebsprüfer aufgrund seiner Feststellungen eine Rückstellung für Steuernachforderungen gebildet, die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhen, ist dies zulässig. Mindern sich die Steuernachforderungen später im Rahmen eines Einspruchsverfahrens, hat die Korrektur im Jahr der Rückstellungsbildung und nicht im Jahr der E...mehr

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich

Sachverhalt Die Senatex GmbH - ein deutsches Unternehmen - hatte aus Gutschriften und Rechnungen den Vorsteuerabzug vorgenommen, obwohl die Abrechnungen keine Steuernummer oder USt-IdNrn. der leistenden Unternehmer enthielten. In einer Betriebsprüfung wurde dies bemängelt und der Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Vorlage der nicht ordnungsgemäßen Rechnungen versagt. Noch w...mehr

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Vermutung des Vermögensverfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht

Leitsatz Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist. Normenkette § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG, Art. 3 Abs. 1, Art. 1...mehr

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ZAP 3/2017, Steuerhinterziehung: Beweislast für Nichtvorliegen von Steuerhinterziehung

(BFH, Urt. v. 12.7.2016 – II R 42/14) • Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen, wobei Voraussetzung des Zinsanspruchs eine vollendete Steuerhinterziehung ist. Im Rahmen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen muss das Gericht in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entscheiden, ob diejenigen T...mehr

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ZAP 9/2016, Steuerhinterziehung: Wertgrenze für "großes Ausmaß"

(BGH, Urt. v. 27.10.2015 – 1 StR 373/15) • Ein großes Ausmaß i.S.v. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO liegt bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000 EUR vor. Hinweis: Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung stellt in § 370 Abs. 3 S. 1 AO für besonders schwere Fälle einen erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung. Ein besonders schw...mehr

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ZAP 23/2015, Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

I. Vorbemerkung Das Steuerstrafrecht stellt – an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht – eine anspruchsvolle Rechtsmaterie dar. Durch anhaltenden Fahndungsdruck und mehrere wegweisende BGH-Entscheidungen, hat die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung zusätzliche Dynamik erhalten. Zentrale Vorschrift des Rechtsgebiets ist die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, der...mehr

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ZAP 9/2016, Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung: Wertgrenze für "großes Ausmaß" i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO

Zusammenfassung Nichtamtlicher Leitsatz: Ein großes Ausmaß i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO beginnt einheitlich ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR. BGH, Urt. v. 27.10.2015 – 1 StR 373/15, ZAP EN-Nr. 350/2016 Bearbeiter: Rechtsanwalt Mark T. Singer, Neuss I. Vorbemerkung Einmal mehr hat der 1. Strafsenat des BGH im Steuerstrafrecht einen Richtungswechsel in Richtung Str...mehr

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ZAP 6/2016, Steuerhinterziehung: Dinglicher Arrest

(OLG Hamm, Beschl. v. 5.11.2015 – 5 Ws 292/15) • Bei der Entlohnung des Gehilfen einer Steuerhinterziehung handelt es sich um etwas für die Tat Erlangtes i.S.d. § 73 Abs. 1 s. 1 Alt. 1 StGB. Verletzter i.S.d. § 111i Abs. 3 S. 5 StPO ist nur der durch die abgeurteilte Tat Verletzte. Ein Verzicht des Verletzten auf eine Mithaftung des Gehilfen führt nicht nach § 111i Abs. 3 S....mehr