Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / I. Vorbemerkung

Das Steuerstrafrecht stellt – an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht – eine anspruchsvolle Rechtsmaterie dar. Durch anhaltenden Fahndungsdruck und mehrere wegweisende BGH-Entscheidungen, hat die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung zusätzliche Dynamik erhalten. Zentrale Vorschrift des Rechtsgebiets ist die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, deren Tatbestand i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / IX. Fazit

Die Steuerhinterziehung ist kein leicht zu handhabender Straftatbestand. Als sog. Blankettgesetz muss der Rechtsanwender sowohl steuer- als auch strafrechtliche Expertise besitzen. Darüber hinaus ist die strafverschärfende neue Rechtsprechung bei Beratung und Rechtsanwendung zu berücksichtigen. Autor: Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec., Düsseldorf ZAP 23/2015, S. 1261 –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 2. Tathandlung in der Unterlassungsvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO stellt die Steuerhinterziehung in der Tatvariante des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ein Sonderdelikt dar (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2007 – 5 StR 558/06, wistra 2007, 261). Täter kann damit nur derjenige sein, den eine entsprechende steuerliche Erklärungs- bzw. Offenbarungspflicht trifft. a) Verletzung von Erklärungspflichten Der Täter einer Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / IV. Tatbestände im Überblick

1. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO Objektiver Tatbestand: Wer (= jedermann; Täter) den Finanzbehörden oder sonstigen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Tathandlung) und dadurch (Kausalität) Steuern verkürzt (1. Taterfolgsvariante) oder nicht gerechtfertigte steuerliche Vorteile erlangt (2. Taterfolgsvariante). Subjektiver Tatbestand (Eve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / III. Stellung im Strafrechtssystem

Die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist nach h.M. lex specialis gegenüber dem Betrug (§ 263 StGB, vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1983 – 3 StR 452/83, BGHSt 32, 203; Rolletschke/Kemper, § 370 Rn. 32 (tatbestandliche Exklusivität). § 370 AO ist ein Erfolgsdelikt (vgl. BGH, Urt. 17.3.2009 – 1 StR 479/08, wistra 2009, 315). Dabei ist der Taterfolg "Steuerverkürzung" in § 370 Abs. 4 S. 1 H...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / c) Angaben machen

"Angaben machen" bedeutet, sich einer Erklärung willentlich zu entäußern (vgl. Rolletschke/Kemper, § 370 Rn. 93). Dabei spielt die Erklärungsform keine Rolle. Neben schriftlichen Erklärungen werden auch mündliche und sogar konkludente Äußerungen erfasst. Eine Unterschrift ist für ein "Angaben machen" ebenfalls nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 27.9.2002 – 5 StR 97/02, wistra ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / c) Möglichkeit der Erfolgsverhinderung/Unzumutbarkeit

Da es sich bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO um ein Unterlassungsdelikt handelt, muss die Erfüllung der Handlungspflicht möglich und zumutbar sein. Bei Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung entfällt die Tatbestandsmäßigkeit. Der Unterlassungstäter muss die Möglichkeit zur Verhinderung des Taterfolgs haben, da Unmögliches nicht verlangt werden kann. Im Steuerstrafrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / c) Bestimmung der Steuerverkürzung

Der Umfang der Steuerverkürzung ergibt sich aus einer Gegenüberstellung von Steuer-Soll (die durch Erfüllung eines Steuertatbestands kraft Gesetzes verwirkte Steuer) und Steuer-Ist (die Steuer nach den bisherigen unzulänglichen oder unterlassenen Angaben festgesetzte/angemeldete Steuer). Ob bei der Feststellung der Steuerverkürzung Steueranrechnungsbeträge (z.B. Vorauszahlungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / VI. Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 S. 3 AO)

Nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO (Kompensationsverbot/Vorteilsausgleichsverbot) ist es für die Frage des Vorliegens des tatbestandsmäßigen Erfolges der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können". Hintergrund ist, dass das Tatgericht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 2. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Objektiver Tatbestand: Steuerverkürzung/Vorteilserlangung (Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs), Finanzbehörden in Unkenntnis lassen, durch Nichterklärung/Nichtoffenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen (Tathandlung: Unterlassen), pflichtwidrige Verletzung von den Täter treffenden steuerlichen Erklärungs-/Offenbarungspflichten ("verkürzte Garantenstellung"), Zumutbarkeit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / V. Einzelne Tatbestandsmerkmale

1. Tathandlung in der Tatvariante "aktives Tun" (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) Eine Tathandlung i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO liegt dann vor, wenn der Täter gegenüber den Finanzbehörden (§ 6 Abs. 2 AO) oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht. a) Steuerlich erhebliche Angaben Die betreffenden Angaben sind dann steuerlich er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 3. Taterfolg "Steuerverkürzung" (§ 370 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 AO)

Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 AO müssen den Taterfolg "Steuerverkürzung" herbeiführen. a) Steuer Steuern sind in § 3 Abs. 1 S. 1 AO definiert als Geldleistungen ohne Gegenleistungscharakter für eine besondere Leistung. Unter diesen Begriff fallen alle Besitz- und Verkehrssteuern (z.B. Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer), Realsteuern (Grund- und Grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 1. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Objektiver Tatbestand: Wer (= jedermann; Täter) den Finanzbehörden oder sonstigen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Tathandlung) und dadurch (Kausalität) Steuern verkürzt (1. Taterfolgsvariante) oder nicht gerechtfertigte steuerliche Vorteile erlangt (2. Taterfolgsvariante). Subjektiver Tatbestand (Eventualvorsatz).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / b) Verkürzungszeitpunkt

Wann der Taterfolg "Steuerverkürzung" eintritt – die Tat also vollendet ist – ergibt sich namentlich aus § 370 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 AO. Maßgebend ist insoweit die nicht richtige, nicht rechtzeitige oder gar nicht erfolgte Steuerfestsetzung. In Bezug auf die Art der Steuerfestsetzung ist zwischen Veranlagungssteuern und Anmeldungssteuern zu unterscheiden. aa) Veranlagungssteuer Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / b) In Unkenntnislassen der Finanzbehörden

Die Offenbarungs-/Erklärungspflichten bestehen gegenüber der zuständigen "Finanzbehörde", d.h., es muss die Unkenntnis des zuständigen Finanzbeamten beseitigt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 1. Tathandlung in der Tatvariante "aktives Tun" (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Eine Tathandlung i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO liegt dann vor, wenn der Täter gegenüber den Finanzbehörden (§ 6 Abs. 2 AO) oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht. a) Steuerlich erhebliche Angaben Die betreffenden Angaben sind dann steuerlich erheblich, wenn sie eine steuerrechtliche Subsumtion beeinflussen (BGH, U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / d) Steuerverkürzung auf Zeit

§ 370 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 AO zeigt, dass sich § 370 AO auf endgültige ("nicht", "nicht in voller Höhe"), aber auch auf nur vorübergehende ("nicht rechtzeitig") Steuerhinterziehungen erstreckt. Gemeint ist damit, ob die Steuerverkürzung auf Dauer oder lediglich auf Zeit "angelegt" war. Hinweis: Praxisrelevant wird die Frage insbesondere bei unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / VII. Kausalität

Tathandlung (unrichtige Angaben gegenüber der [Finanz-]Behörde) und Taterfolg (Verkürzung von Steuern/Vorteilserlangung) i.S.d. § 370 Abs. 1, Abs. 4 AO müssen kausal verknüpft sein. § 370 AO ist Erfolgsdelikt. Maßstab ist die Bedingungstheorie ("conditio sine qua non"-Formel). Für die Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO) bedeutet Kausalität, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / aa) Veranlagungssteuer

Bei Veranlagungssteuern erfolgt die Steuerfestsetzung i.d.R. durch förmlichen Steuerbescheid (§§ 155, 157 AO). Eine Steuerfestsetzung wird mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Steuerpflichtigen wirksam (§ 124 Abs. 1 S. 1 AO). Die Bekanntgabefiktion nach § 122 Abs. 2 AO findet Anwendung, so dass eine Vollendung erst nach drei Tagen nach Absendung eingreift, auch wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / VIII. Subjektiver Tatbestand

Für die Erfüllung des § 370 AO genügt jede Vorsatzform. Ausreichend ist insofern dolus eventualis. Da § 370 AO als Blankettgesetz durch die – mitunter komplizierten – steuerlichen Vorschriften ergänzt wird, streitet die Praxis häufig über die Frage, ob noch bewusste Fahrlässigkeit oder schon Eventualvorsatz vorliegt. Gleiches gilt hinsichtlich des Vorsatznachweises im Zusamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / a) Verletzung von Erklärungspflichten

Der Täter einer Steuerhinterziehung i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO muss die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lassen. Pflichtwidrig unterlassen kann aber nur der, den eine entsprechende Offenbarungspflicht trifft. Im Steuerstrafrecht ergeben sich die Handlungspflichten im Wesentlichen aus gesetzlich normierten Erklärungspflichten, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / a) Steuer

Steuern sind in § 3 Abs. 1 S. 1 AO definiert als Geldleistungen ohne Gegenleistungscharakter für eine besondere Leistung. Unter diesen Begriff fallen alle Besitz- und Verkehrssteuern (z.B. Einkommen-, Vermögen-, Erbschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer), Realsteuern (Grund- und Grunderwerbsteuer) sowie Verbrauchssteuern (z.B. Mineralöl- und Tabaksteuer). Zölle und Abschöpfungen zä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / bb) Anmeldungssteuer

Während Veranlagungssteuern auf der Grundlage von Angaben des Steuerpflichtigen von der Finanzbehörde festgesetzt werden, muss der Steuerpflichtige bei gesetzlich vorgeschriebenen Steueranmeldungen seine Steuer selbst berechnen (§ 150 Abs. 1 S. 2 AO) und die selbst berechneten Beträge bis zu einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt entrichten, vgl. z.B.: USt: §§ 18 Abs. 1 bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / d) Angaben gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden

Tatbestandsrelevant sind Angaben gegenüber Finanzbehörden (§ 6 Abs. 2 AO) und sonstigen Behörden. Finanzbehörden sind insbesondere Finanzämter, Hauptzollämter, Bundeszentralamt für Steuern, aber auch Familienkassen, Finanzministerien und Zollkriminalämter. Bei Angaben gegenüber sonstigen Behörden muss deren behördliche Feststellung für eine im Besteuerungsverfahren zu treffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / II. Schutzgut des § 370 AO

Das durch § 370 Abs. 1–5 AO geschützte Rechtsgut ist nach h.M. die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs (bezogen auf den jeweiligen Besteuerungsabschnitt, vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.4.2010 – 2 BvR 871/04, 2 BvR 414/08, wistra 2010, 396; Rolletschke/Kemper, Steuerstrafrecht, Stand Oktober 2015, § 370 Rn. 18 [im Folgenden kurz: Rolletschke/Kemper]). Zu dem geschützten Ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / b) Angaben unrichtig oder unvollständig

Unrichtig i.S.d. § 370 AO sind Angaben dann, wenn objektiv eine Diskrepanz mit der Wirklichkeit besteht (Helmrich DStR 2009, 2132), so z.B. wenn der Steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.H.v. 10.000 EUR erklärt, obwohl sie sich insoweit auf 12.000 EUR belaufen haben. Unvollständig sind sie, wenn bei i.Ü. wahrheitsgemäßen Angaben konkludent der Anschein e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / a) Steuerlich erhebliche Angaben

Die betreffenden Angaben sind dann steuerlich erheblich, wenn sie eine steuerrechtliche Subsumtion beeinflussen (BGH, Urt. v. 27.9.2002 – 5 StR 97/02, wistra 2003, 20). Nach § 40 AO sind deshalb grundsätzlich auch deliktische Einkünfte steuerlich erheblich. Demgegenüber sind falsche Angaben zu nicht steuerbaren Vorgängen nicht strafbar. Beispiel: Das Verschweigen eines nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Steuerhinterzi... / 4. Taterfolg "Erlangen eines Steuervorteils" (§ 370 Abs. 4 S. 2 AO)

Anders als bei der Steuerverkürzung enthält das Gesetz keine weitergehende Begriffsbeschreibung des Steuervorteils (§ 370 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 AO). Die h.L. grenzt Steuerverkürzung/Steuervorteilserlangung nach Verfahrensstadien ab. Danach sind Steuerverkürzungen im Festsetzungsverfahren (§§ 155 ff. AO), Steuervorteile außerhalb des Festsetzungsverfahrens (also insbesondere in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2016, Besonders schwe... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH mag zwar einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten, ist dabei aber nicht ganz widerspruchsfrei. So betont der Senat insbesondere die strukturellen Unterschiede zwischen Steuerhinterziehung und Betrug, orientiert sich dann aber bei der Festlegung der Wertgrenze genau an der des Regelbeispiels des Betrugs, wo doch – gerade umgekehrt – eine unterschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2016, Besonders schwe... / 3 Entscheidung

Der BGH hielt die hiergegen erhobene Revision insgesamt für unbegründet. Insbesondere sei die Grenze zur Hinterziehung "in großem Ausmaß" zu Recht bereits dann überschritten, wenn dem Finanzamt steuerlich erhebliche Tatsachen verschwiegen und dadurch der Steueranspruch in einer Höhe von mehr als 50.000 EUR gefährdet wird. Soweit für diesen Fall der Nichtdeklaration von (sämt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / a) Exkurs: Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger im Strafvollstreckungsverfahren macht in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Diese sind vor allem darauf zurückzuführen, dass nach h.M. § 140 Abs. 2 StPO nur im Erkenntnisverfahren gilt und für das Strafvollstreckungsverfahren nur analog angewendet werden kann (vgl. wegen der Einzelheiten Burhoff, EV, Rn 2812 ff....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / c) Gründe

Die Entscheidung des VII. Senats beruht auf folgenden rechtlichen Erwägungen: Der Klägerin stehe kein Zahlungsanspruch zu. Der Vertrag sei wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot, hier gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG, nichtig. Die Beklagte habe erkannt und zu ihrem Vorteil ausgenutzt, dass die Klägerin keine Rechnung erstellen und somit keine Umsatzsteuer verl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2016, Steuerstrafverfahren: Ermittlungen aufgrund illegal erstellter „Steuersünder-CD“

(EGMR, Entsch. v. 6.10.2016 – Beschwerde-Nr. 33696/11) • Die steuerstrafrechtlich veranlasste Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage von Daten aus einer im Herkunftsland illegal erstellten und anschließend von der deutschen Steuerfahndung erworbenen sog. Steuer-CD ist rechtmäßig. Zwar verletzt eine derartige Hausdurchsuchung die Privatsphäre der Betroffenen. Sie ist je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2017, Durchsuchungsbeschluss: Notwendige Angaben zum Tatzeitraum

(BVerfG, Beschl. v. 4.4.2017 – 2 BvR 2551/12) • Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss, der keine ausdrückliche Angaben zum Tatzeitpunkt oder zu einem Tatzeitraum enthält und lediglich angibt, es bestünden Anhaltspunkte für eine „über Jahre hinweg“ betriebene Beihilfe zur Steuerhinterziehung, genügt nicht den strafprozessualen Anforderungen, den Tatvorwurf und die konkrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / b) Gründe

Der BGH begründete seine Entscheidung, die sich allerdings noch auf die alte Rechtslage bezog, damals wie folgt: Gemäß §§ 134, 138 BGB nichtig sei die der Steuerhinterziehung dienende sog. Ohne-Rechnung-Abrede (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.1968 – VIII ZR 113/66, MDR 1968, 834; v. 21.12.2000 – VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 und v. 2.7.2003 – XII ZR 74/01, NJW 2003, 2742). Damit sei e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2016, Anwaltsmagazin / Weitere Bürokratieentlastung für Firmen

Die Bundesregierung will die Entbürokratisierung weiter vorantreiben und besonders kleine und mittlere Firmen entlasten. Wie es im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie heißt, sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant (BT-Drucks 18/9949). Die Maßnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2017, Bemessung der ... / 3. Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten sind nur in besonderen Fällen zu berücksichtigen. Gewöhnliche Belastungen für (Miet-)Wohnung, Nahrungsmittel, Kleidung, Kfz usw. sind hingegen für die Tagessatzhöhe ebenso bedeutungslos wie Verpflichtungen, die aus einer aufwändigen bzw. leichtsinnigen Lebensführung herrühren (Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 40 Rn 14a). Dagegen sind im Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / I. Vorbemerkung

Regelmäßig sorgen Berichte über Prominente wegen Steuerhinterziehung sog. Schwarzgelder oder "schwarzer Kassen" in der Boulevard-Presse für ein großes öffentliches Interesse. Noch frisch in Erinnerung sind die Ermittlungen gegen Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer. Auch der DFB ist im Zusammenhang mit der Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 in den Fokus der Ermittlungen geraten: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2015, Sozialversicherung: Strafbares Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen

(OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.5.2015 – 1 U 89/14) • Mit dem durch das 2. WiKG 2004 neu eingeführten Abs. 2 des § 266a StGB wird nunmehr zusätzlich auch das Vorenthalten von nach § 23 Abs. 1 SGB IV fälligen Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gegenüber der Einzugsstelle durch den Arbeitgeber bzw. eine diesem gleichgestellte Person unter Strafe gestellt, und zwar unabhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / III. Was versteht man unter Schwarzarbeit?

So notwendig die Bekämpfung von Schwarzarbeit auch ist, in der praktischen Umsetzung gibt es viel zu beachten, fällt eine klare Abgrenzung häufig schwer. Was ist noch Gefälligkeit, was ist schon verbotene Schwarzarbeit? Eine Legaldefinition enthält das Gesetz in § 1 Abs. 3 SchwarzArbG. Danach handelt es sich nicht um Schwarzarbeit bei nicht auf nachhaltigen Gewinn gerichtete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anwaltsmagazin / Aktionsplan gegen Steuervermeidung und Geldwäsche

Nach der Aufdeckung anonymer Briefkastenfirmen in Panama hat Bundesfinanzminister Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan zur Eindämmung von Steuerbetrug und Geldwäsche vorgelegt. Dieser sieht insbesondere eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden sowie mehr Transparenz im Hinblick auf die Besitzer von Briefkastenfirmen vor. Schon in der Vergangenheit, so der Bun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede

(OLG Hamm, Urt. v. 25.6.2015 – 22 U 166/14) • Besteht zwischen den Vertragsparteien eines Grundstückskaufvertrags Einigkeit darüber, dass neben dem beurkundeten Kaufpreis zusätzlich ein weiterer Betrag gezahlt werden soll und die beurkundete Grundstücksfläche zudem nicht den tatsächlichen natürlichen Gegebenheiten hinsichtlich ihres Zuschnitts und Größe vor Ort entspricht, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / II. Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und Entwicklung der Rechtsprechung

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung enthält in § 1 Abs. 1 SchwarzArbG den Zweck dieses zum 1.8.2004 eingeführten Gesetzes, denn dort wird ausdrücklich der gesetzgeberische Wille ausgedrückt: "Zweck des Gesetzes ist die Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit." § 1 Abs. 2 SchwarzArbG gibt in folgender Legaldefinition Auskunft, wer Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 2 Wettbewerbsregister soll faire Ausschreibungsverfahren sichern

Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) erarbeitet. Mit Hilfe dieses Registers sollen ein fairer Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen gesichert, Bieter von Nachweispflichten entlastet und öffentlichen Auftraggebern die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erleichter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Werkvertragsrec... / VII. Ausblick

Wie einer Pressemitteilung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) vom 3.2.2015 zu entnehmen ist, ist der langjährige Rückgang der Schattenwirtschaft 2015 zum Stillstand gekommen. Zwar übten die robuste Situation auf dem Arbeitsmarkt und das geringe, aber positive Wirtschaftswachstum einen dämpfenden Effekt auf das Ausmaß der Schattenwirtschaft aus. Alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren

Die Regelungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren sind seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung wiederholt geändert worden (näher dazu Ahrens, Das neue Privatinsolvenzrecht, 2014, S. 6–40). Besonderer Erwähnung bedarf in diesem Zusammenhang das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.7.2013 (BGBl I, S. 2379), in Kraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2015, Vorsicht Rechtsanwalt – Eine kurze Erwiderung

Der Journalist Joachim Wagner hat im Jahre 2014 ein vielbeachtetes Buch mit dem Titel "Vorsicht Rechtsanwalt" (C.H. Beck Verlag) vorgelegt. Viele der darin geäußerten Beobachtungen und Thesen sind zutreffend. Einige der darin gemachten Behauptungen, Beschreibungen oder Folgerungen sind aber schlicht falsch. Als Beleg für den Werteverfall der Anwaltschaft sieht Wagner u.a. di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 4. Art. 5 EMRK – Recht auf Freiheit und Sicherheit

Das Schutzgut der Freiheit umfasst das Recht, beliebige Ortsveränderungen vorzunehmen und seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen. Der Wortlaut des Art. 5 EMRK nennt neben der Freiheit auch das Recht auf Sicherheit. Diese hat aber in der Praxis kaum eine selbstständige Bedeutung. Der Begriff der "Sicherheit" wird hier nur im Zusammenhang mit der Freiheit verstanden. Einen Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / b) Unbestimmtheit der Durchsuchungsanordnung

Bei der zweiten Entscheidung handelt es sich um den Beschluss des BVerfG vom 16.4.2015 (2 BvR 440/14, StRR 2015, 202 [Ls.]). In dem Verfahren ging es nicht um die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei, sondern um die einer Steuerberater-/Wirtschaftsprüferkanzlei. Zur Anordnung der Durchsuchung im Beschluss des AG hieß es: "Gegen einen der Geschäftsführer der Beschwerdeführ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / 1. Geldwäsche (§ 261 StGB)

In der Praxis des Strafverfahrens spielen auch immer wieder die mit dem Geldwäschevorwurf zusammenhängenden Fragen eine Rolle, die letztlich erst vom BVerfG abschließend beantwortet werden. Für den Strafverteidiger besteht kraft Natur der Sache ständig das Risiko, dass Mandantenhonorare aus bemakelten Quellen stammen, er sich also objektiv im Grenzbereich von Organ der Recht...mehr