Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug?

Leitsatz Für den Vorsteuerabzug kommen Billigkeitsmaßnahmen nicht "automatisch" dann in Betracht, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt oder der Steuerpflichtige von der Steuerhinterziehung nichts wusste und auch nichts wissen konnte. Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren steuerpflichtige Umsätze aus dem Vertrieb von Hard- und Software. Im Jahr 2008 machte er ...mehr

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Bankgeheimnis – ABC IntStR / 2 Inhalt

Im nationalen Steuerrecht ist das Bankgeheimnis in § 30a AO geregelt. Grundsätzlich müssen auch die Kreditinstitute die Auskunftspflichten nach §§ 93ff. AO erfüllen, also über die Bankdaten ihrer Kunden Auskunft geben; vgl. § 30a Abs. 5 S. 1 AO. Bei Auskunftsersuchen muss die Finanzbehörde auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden Rücksicht nehmen (§ 30...mehr

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Feststellung einer Steuerhinterziehung

Leitsatz Für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen hat das FG in Bezug auf die Steuerhinterziehung aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, ob diejenigen Tatsachen vorliegen, die den Tatbestand des § 370 AO ausfüllen. Eine Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast zu Lasten des Steuerpflichtigen ist nich...mehr

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FF 7+8/2016, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Berlin

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen vom 2.–3.6.2016 Steuerstrafrechtliche Aspekte bei der Abwicklung familienrechtlicher Mandate Die Eheleute leben seit mehreren Jahren getrennt voneinander, werden aber weiterhin steuerlich gemeinsam veranlagt. Auch für das letzte Jahr vor der Scheidung möchte man das beibehalten und bittet um entsprechende – strafrechtlich relevante – Bera...mehr

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Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO

Leitsatz 1. Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahin gehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann. 2. Das Gericht erfüllt diese Hi...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Sachrüge, Allgemeines [Rdn 2221]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Umsatzsteuerliche Organschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Kommentar Eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft liegt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen eines anderen Unternehmers eingegliedert ist. Umstritten ist, ob sich die Wirkungen der Organschaft nur auf juristische Personen beziehen können und o...mehr

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Abgabenordnung: Berichtigung von Erklärungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 23.5.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) bereits das zweite Mal im Jahr 2016 geändert. Die Ergänzung betrifft dieses Mal ausschließlich den § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen). Rechtliche Grundlage § 153 AO betrifft die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung zu berichtigen. § 153 AO begründet hierbei 4 besond...mehr

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AGS 5/2016, Streit über Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt den Erinnerungsführer daher nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 FGO analog). 1. Zu Recht hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Kostenfestsetzung den tatsächlichen, am Klageinteresse des Erinnerungsführers bemessenen Streitwert i.H.v. 99,00 EUR und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.8.2.3 Subjektiver Tatbestand, Beteiligung, Konkurrenzen und Rechtsfolge

Rz. 80 Da das Gesetz nicht ausdrücklich fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht, ist gem. § 10 OWiG ausschließlich vorsätzliches Handeln tatbestandsmäßig i. S. d. § 160 StBerG. Der Täter muss mithin die Umstände kennen, aus denen sich ergibt, dass er Hilfe in Steuersachen leistet, obwohl er hierzu nicht befugt ist bzw. gegen ihn eine vollziehbare Untersagungsverfügung erga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.3 Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten (§ 50e Abs. 2 EStG)

Rz. 18 § 50e EStG fasst in unsystematischer Weise Vorschriften verschiedenen Inhalts zusammen und ergänzt die Bußgeldtatbestände der §§ 377ff. AO. Abs. 2 regelt ohne inhaltliche Verbindung mit Abs. 1, dass in bestimmten Fällen Straftaten im Zusammenhang mit dem LSt-Abzug bei geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt nicht verfolgt werden. Rz. 19 Die Vorschrift wurde durch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.4 ErbSt (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 25 Durch § 33 ErbStG sind Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und andere Vermögensverwalter gehalten, binnen eines Monats nach Kenntnis vom Tod eines Kunden der Finanzbehörde Mitteilung zu machen über die in ihrem Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände und die gegen sie gerichteten Forderungen, die beim Tod eines Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Bekämpfung des Schwarzhandels mit Zigaretten

Rz. 123 Durch § 37 TabStG als Nachfolgevorschrift des § 30a TabStG[1] eröffnet der Gesetzgeber eine vereinfachte Ahndung von Bagatelldelikten im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel. Der Grund dafür liegt in der erheblichen Arbeitsbelastung der Zollfahndungsämter und Staatsanwaltschaften durch die mit dem Schmuggel von Zigaretten verbundenen Verfahren.[2] Folglich erscheint ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.5 § 26a UStG

Rz. 33 § 26a UStG wurde vor allem eingeführt, um die Mitwirkungspflichten der Stpfl. im Verfahren der Umsatzbesteuerung durchzusetzen und die vermeintlichen weiteren Hinterziehungsmöglichkeiten, die sich durch Einführung des Europäischen Binnenmarkts im Anwendungsbereich der USt eröffneten, sanktionieren zu können.[1] Die praktische Bedeutung des § 26a UStG ist allerdings ger...mehr

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EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung, insbesondere zum Inhalt des Merkmals des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift i.S.d. Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Setzt Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL die Angabe einer Anschrift des Steuerpflichtigen voraus, unter der er seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet? 2. Für den Fall, dass Frage 1. zu verneinen ist: a) Reicht für die Angabe der Anschrift nach Art. 226 Nr. 5 MwStSystRL eine Briefkastenadresse? b) Welche An...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bb) Durchgriff nach deutschem Recht: Der ordre public-Vorbehalt nach Art. 6 S. 1 EGBGB

Selbst wenn nach liechtensteinischem Recht ein Durchgriff nicht in Betracht kommt, so stellt sich weiterhin die Frage, ob das deutsche Recht das nach liechtensteinischem Recht gefundene Ergebnis akzeptieren muss. Gemäß Art. 6 S. 1 EGBGB ist eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen de...mehr

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Zerb 4/2016, Auskunftsanspr... / bbb) Rechtsmissbrauch

Wie das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, und anders als das deutsche Stiftungsrecht kennt das materielle liechtensteinische Stiftungsrecht, schließlich die Möglichkeit des Haftungsdurchgriffs auf die Hintermänner einer juristischen Person. Dies soll insbesondere möglich sein, wenn die durch die Institution der rechtsfähigen Stiftung eröffnete Möglichkeit der Verselbststän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Inhalt der Haftungsbeschränkung

Rz. 14 Der Amtsträger kann in den in Rz. 8–10 genannten Fällen nur in Anspruch genommen werden, wenn die Amts- oder Dienstpflichtverletzung mit Strafe bedroht ist. Als Strafe kommt nur eine im Weg des gerichtlichen Verfahrens zu verhängende Strafe für ein Verbrechen oder Vergehen[1] in Betracht. Die Androhung von Geldstrafen reicht ebenso wenig wie die von Bußgeldern wegen O...mehr

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Anpassung der Vorschriften zur Mindestbemessungsgrundlage (zu § 10 Abs. 5 UStG)

Überblick Nachdem zum 31.7.2014 gesetzlich die Mindestbemessungsgrundlage auf marktübliches Entgelt gedeckelt worden war, passt die Finanzverwaltung den UStAE an diese Rechtslage an. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen, dass die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage dann nicht infrage kommt, wenn der Leistungsempfänger vollständig zum Vorsteuera...mehr

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Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus ­Billigkeitsgründen

Leitsatz 1. Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren setzt voraus, dass der Unternehmer gutgläubig war und alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist. 2. Im Billigkeitsverfahren muss das Finanzamt nicht das Vorli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Verhältnis der Außenprüfung zum Strafverfahren

Rz. 11 Der Außenprüfer hat die Aufgabe, die steuerlichen Verhältnisse zu erforschen. Dabei kann es vorkommen, dass die Aufdeckung steuerlich relevanter Sachverhalte auch straf- oder bußgeldrechtliche Bedeutung erlangt. Das Außenprüfungsverfahren kollidiert dabei mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.[1] Beide Verfahren sind grundsätzlich selbstständig voneinander; ei...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft

Leitsatz 1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwal­tung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. 2. Steuerfreie Einlagen bei Kreditinstituten, die zur Haupt...mehr

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Eigenheimzulage: Festsetzungsfrist bei Subventionsbetrug

Leitsatz Die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die Eigenheimzulage durch unrichtige Angaben erschlichen worden ist (Subventionsbetrug; Fortführung des BFH-Urteils vom 19.12.2013, III R 25/10, BFHE 244, 217, BStBl II 2015, 119). Normenkette § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EigZulG Sachverhalt Die Klägerin kauf...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / e) Durchgriff aufgrund "Scheingeschäfts"

Unter Berufung auf Rechtsprechung in Liechtenstein[47] wird von der Finanzrechtsprechung immer wieder die Aufhebung des Trennungsprinzips betont.[48] Statt der ursprünglich im liechtensteinischen Recht notwendigen zivilrechtlichen Verstöße, etwa Umgehung erbrechtlicher Vorschriften, wird dann stets die Steuerhinterziehung als Hauptzweck als die Stiftung zum Scheingeschäft de...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Gewerbetreibende, Haftung zivil- und steuerrechtlich [Rdn 846]

Rdn 847 Literaturhinweise: Gehm, Überblick zur Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers nach § 71 AO, NZWiSt 2014, 93 ders., Haftung des Steuerhehlers/Übernahme strafgerichtlicher Feststellungen durch FG, NZWiSt 2014, 467 Geuenich, In dubio pro reo auch steuerlich zu beachten, BB 2015, 423 Mack, Steuerstrafverfahren im Unternehmen, Stbg 2015, 27 Moritz, Steuerhinterzieh...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 421]

Rdn 422 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 423 1. Das StrEG stellt in den §§ 5, 6 StrEG maßgeblich auf das Verhalten des Verfahrensbetroffenen ab; dabei können Verhaltensweisen auch bestimmten Deliktsgruppen zugeordnet werden, wie sich aus folgender Rechtsprechungsübersicht ergibt (vgl. aber a. → StrEG-Entschädigung, Au...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Führungszeugnis, erweitertes [Rdn 233]

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zerb 12/2015, Die ausländis... / 5

Auf einen Blick Die Qualifikation einer ausländischen Familienstiftung als transparent wird nur in ausgeprägten Ausnahmefällen möglich sein. Insbesondere nach dem Tod des Stifters tritt eine Zäsur im maßgeblichen liechtensteinischen Stiftungs- bzw. Personengesellschaftsrecht ein, die im Regelfall zu einer Trennung des Stiftungsvermögens vom Nachlass führt. Sonderrechte des S...mehr

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zerb 12/2015, Die ausländis... / a) Transparenzfiktion – Materielles Recht

Nach einer Entscheidung des FG Bremen[1] in diesem Bereich, sollte die Ausschüttung des Vermögens an einen Begünstigten einer Stiftung nach dem Tod des Stifters einen steuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen iSd § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG darstellen, also einen Vertrag zugunsten Dritter. Die Tatsache, dass die Stiftung als juristische Person nicht "sterben kann" und deshalb nur...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 97]

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 1.1 Bedeutung der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1 § 39 EStG bestimmt, dass LSt-Abzugsmerkmale gebildet werden und enthält Vorschriften über die Bedeutung und die Änderung dieser Merkmale. Das Verfahren zur Bildung der LSt-Abzugsmerkmale im Einzelnen wird in § 39e EStG geregelt. Die LSt-Abzugsmerkmale, die beim BZSt gespeichert und von dort elektronisch vom Arbeitgeber abgerufen werden können, sind an die Stelle der LS...mehr

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Nichtzahlung von Erbbauzinsen als neue Tatsache

Leitsatz Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind Steuerbescheide bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen zu ändern. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung geltend gemachte Aufwendungen erst später gezahlt hat, ist eine solche Tatsache. Sachverhalt Im Jahr 1999 verpflichtete sich der Kläger wegen Rücktritt vom Kaufvertrag Erbbauzinsen von rd. 410.000 DM...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hemmung der Festsetzungsverjährung bei Ermittlung der Steuerfahndung nach Selbstanzeige

Leitsatz 1. Voraussetzung für die verjährungshemmende Wirkung der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Steuerfahndung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO ist, dass für den Steuerpflichtigen klar und eindeutig erkennbar ist, in welchen konkreten Steuerangelegenheiten ermittelt wird. 2. Unzureichende oder widersprüchliche Sachverhaltsdarstellungen im angefochtenen Urteil ste...mehr

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Sauer, SGB III § 336a Wirku... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 336a ist durch das 6. SGG-ÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 eingefügt worden; durch dasselbe Gesetz ist § 149 a. F. außer Kraft getreten. Nr. 4 wurde zum 1.1.2003 aufgehoben durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607), zugleich wurde Nr. 5 zu Nr. 4. Durch das Dritte Gesetz für moderne D...mehr

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AGS 11/2015, Aktenversendun... / 1 Sachverhalt

Gegen den Mandanten des Rechtsanwalts wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung geführt. Dem Anwalt wurde auf seinen Antrag hin Akteneinsicht bewilligt. Zu diesem Zweck wurde die Ermittlungsakte durch einen Kurierfahrer der SAV Service GmbH von Saarbrücken nach St. Ingbert transportiert und in das dortige Gerichtsfach des Rechtsanwalts gelegt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im Falle einer Steuerhinterziehung durch den Erblasser

Leitsatz Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt des Erbfalls nicht festgesetzt wurde, selbst dann nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wenn er das für die Festsetzung der Einkommensteuer zuständige FA zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet hat. Normenkette § 10 Abs. 5 Nr. 1, § 11 ErbStG Sachverhalt Der Kläger...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Zusammenfassung von Feststellungen für doppelstöckige Personengesellschaft

Leitsatz Ist eine Personengesellschaft atypisch still an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, dürfen die Feststellungen der Einkünfte aus der Personengesellschaft und aus der atypisch stillen Gesellschaft nicht in einem einheitlichen Feststellungsbescheid getroffen werden. Normenkette § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 179 Abs. 1, Abs. 2 Sätze ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Berichtigungspflicht

Rz. 42 [Autor/Stand] Fehlerhafte Erklärungen sind nach § 153 AO zu berichtigen. Das Unterlassen einer erforderlichen Berichtigung kann eine Steuerhinterziehung darstellen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4.2 Betrugsrechtsprechung des BGH

Rz. 20 Gedankliche Grundlage des § 385 Abs. 2 AO ist die Rspr. des BGH,[1] wonach bei einem solchen Sachverhalt, in dem der Steuervorgang zum Zweck der Täuschung erfunden wurde,[2] keine Steuerhinterziehung, sondern Betrug[3] vorliegen sollte.[4] Die sich nach den Vorschriften der RAO ergebende Rechtsfolge, dass die Finanzbehörde einerseits insoweit keine strafverfahrensrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Erschleichung von Prämien und Zulagen

Rz. 17 Für die Erschleichung von bestimmten Prämien und Zulagen gelten die materiellen Bestimmungen der §§ 370 Abs. 1–4, 371, 375 Abs. 1 und 376 AO entsprechend, d. h., die Tat wird wie eine Steuerhinterziehung geahndet. Für das Strafverfahren werden die §§ 385–408 AO für anwendbar erklärt bei der Erschleichung von:mehr

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Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Festsetzungsverfahren

Leitsatz 1. Das Merkmal "vollständige Anschrift" in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erfüllt nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. 2. Sind Tatbestandsmerkmale des Vorsteuerabzugs nicht erfüllt, kann dieser im Festsetzungsverfahren auch dann nicht gewährt werden, wenn der Leistungsempfänger hinsi...mehr

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Umfang des Vorsteuerabzugs bei einer Führungsholding, Personengesellschaft als Organgesellschaft

Sachverhalt Die Vorabentscheidungsersuchen des BFH v. 11.12.2013, XI R 17/11 sowie v. 11.12.2013, XI R 38/12, verb. Rs C-108/14 und C-109/14 (Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG und Marenave Schiffahrts AG) betrafen den Umfang des Vorsteuerabzugs einer Holding sowie die Frage, ob eine Personengesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 41... / 5 Nichtabgabe der LSt-Anmeldung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Abgabe der LSt-Anmeldung nicht nach, kann das FA die Abgabe durch Auferlegung von Zwangsgeldern (§§ 328–335 AO) erzwingen oder die LSt aufgrund einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen festsetzen (R 41a.1 Abs. 4 LStR 2015).[1] Besteuerungsgrundlagen sind die einzubehaltenden bzw. die zu übernehmenden Steuerbeträge. Die ...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / bb) Ausländische intransparente/transparente Stiftung

Bei ausländischen Stiftungen kann die Frage eine Rolle spielen, ob es sich um eine sog. intransparente oder um eine transparente Stiftung handelt. Je nach Eigenschaft hat dies erhebliche Auswirkungen auf das Erb- und Erbschaftsteuerrecht (aber auch auf das Ertragsteuer- und Strafrecht). Grundsätzlich geht mit der lebzeitigen Übertragung von Vermögen durch einen Stifter auf e...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / aa) Ausländisches Stiftungsrecht

Im Ausland existiert – wenn überhaupt – sehr unterschiedliches Stiftungsrecht.[28] Grundsätzlich gilt, dass Vermögensübertragungen auf ausländische "Stiftungen" wie auch Erwerbe von ausländischen Stiftungen – unter den Voraussetzungen des § 2 ErbStG – in Deutschland steuerbar sind. Zu beachten ist, dass es bei der Übertragung von Vermögen auf ausländische Stiftungen nach den...mehr

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Zerb 7/2015, Erwerbe durch ... / 3. Steuerentstehung

Besonders im Fall einer Stiftungserrichtung kommt dem Entstehungszeitpunkt der Erbschaft-/Schenkungsteuer besondere Bedeutung zu. Die Erbschaft-/Schenkungsteuer entsteht[17] bei lebzeitig errichteten Stiftungen mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), d. h. mit Verschaffung der rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das betreffende Vermögen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 26 Stand: EL 104 – ET: 10/2014 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Da aber dessen LSt-Schuld in Höhe der vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH 165, 404 = BStBl 1992 II, 107). Entsprechendes gilt bei Pausch...mehr

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Steuerbefreiung für als Arzneimittel zugelassene Alkohol-Wasser-Mischungen

Leitsatz 1. Der Ausschluss als Arzneimittel zugelassener reiner Alkohol-Wasser-Mischungen in § 132 Abs. 1 Nr. 1 BranntwMonG a.F. und § 152 Abs. 1 Nr. 1 BranntwMonG verstößt gegen Art. 27 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 92/83/EWG. 2. Ein Anspruch, den zur Herstellung solcher Arzneimittel verwendeten Branntwein von der Steuer zu befreien, ergibt sich aus einer unmittelbaren Anw...mehr