Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung von Befreiungsvorschriften

Rz. 4 Bei steuerfreien Transaktionen unterscheidet man zwischen steuerfreien Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (sog. Nullsatz-Umsätze); für welche Umsätze im Einzelnen der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nicht eintritt, ist in § 15 Abs. 3 UStG geregelt; steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (sog. unechte Steuerbefreiungen); bei welchen Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / d) Inhalt der freiwilligen Anzeige

Anders als § 371 AO, der die Berichtigung bzw. Ergänzung der bisherigen unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie Nachholung unterlassener Angaben zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang und damit die Nennung bisher fehlender Besteuerungsgrundlagen i.S.d. § 199 AO zur zügigen Änderungsveranlagung erfordert, erwartet die Anzeige gem. § 261 Abs. 8 StGB ...mehr

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Durchschnittssatz für land-... / II. Fiktion und Wirklichkeit

Pauschalausgleich darf nicht zu Steuererstattung führen: Die Sonderregelung für Pauschallandwirte beruht auf der Fiktion, dass – gesamtwirtschaftlich betrachtet – die tatsächliche Vorsteuerbelastung aller Pauschallandwirte und der ihnen insgesamt gezahlte Pauschalausgleich übereinstimmen. Die Pauschallandwirte dürfen in ihrer Gesamtheit durch den Pauschalausgleich keine Umsa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.4 Veräußerung oder Entnahme bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (§ 15a Abs. 8 S. 2 UStG)

Rz. 131 Nach dem durch Art. 4 Nr. 10b des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) v. 8.12.2010[1] mWv 1.1.2011 neu angefügten § 15a Abs. 8 S. 2 UStG liegt eine Änderung der Verhältnisse auch bei einer Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken vor, für die der Vorsteuerabzug wegen gemischter unternehmerischer und nichtunternehmerischer Verwendung nach § 15 Abs. 1b UStG teilwei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Änderung der Rechtslage

Rz. 87 Eine Änderung der Verhältnisse i. S.v. § 15a UStG kann sich auch daraus ergeben, dass Rechtsänderungen nach dem Leistungsbezug eintreten, die sich auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs auswirken. Dies ist insbesondere bei Wegfall oder Einschränkung von Steuerbefreiungen oder bei der Einführung neuer Steuerbefreiungen durch Gesetzesänderung der Fall (Abschn. 15a.2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (§ 15a Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Nach § 15a Abs. 2 S. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut (zum Begriff des Wirtschaftsguts vgl. Rz. 26ff.), das nur einmalig zur Ausführung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern. § 15a Abs. 2 UStG setzt Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL (früher Art. 20 Abs. 1 Buchs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit – Einstellung des "bisherigen" (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (vermögensverwaltenden) Betrieb

Leitsatz 1. Ob der anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit erzielte Veräußerungsgewinn einer GmbH & Co. KG nach § 7 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegt, beurteilt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und nach der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind. Dies richtet sich nach den gleichen Kriterien,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / aa) Lohnsteuerabzug im Inland (§ 100 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 134 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Nach § 100 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt die Inanspruchnahme des BAV-Förderbetrags zudem voraus, dass der Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Lohnzahlungszeitraum, für den der BAV-Förderbetrag geltend gemacht wird, im Inland dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Hiervon ist beispielsweise auch während der Eltern- und Pflegezeit, des Bezugs von Kurzarbeite...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rennvereine

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Dachorganisation für den deutschen Galopprennsport ist das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen eV in Köln, für den Trabrennsport der Hauptverband für Traberzucht und Rennen eV in Kaarst. Diese haben Rennordnungen für Rennvereine, Pferdehalter, Trainer, Jockeys und Trabrennfahrer usw erlassen. Rz. 2 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Es gibt selbs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reisebüro

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fahr- bzw Reisepreisermäßigungen, die ein Reisebüro (ArbG) seinen ArbN für private Reisen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (vgl EFG 1965, 398). Wird die Ermäßigung von dritter Seite, zB unmittelbar von Reiseveranstaltern oder Verkehrsträgern, gewährt, handelt es sich um Lohnzahlungen Dritter. Auch Informationsreisen führ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 3. Kapitalmaßnahmen der eBay Inc. und PayPal Holdings Inc. in 2015

Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, dies grundsätzlich zu Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG führen kann, soweit keine Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.5 Zusätzliche Rechtsfolge: Steuerpflicht nach § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 12 Mit Entstehen des Rückforderungsanspruchs wird aus dem geförderten AV-Vermögen ungefördertes AV-Vermögen. Deshalb gelten Auszahlungen ehemals geförderten AV-Vermögens in den Fällen des § 93 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG mit dem Nettozufluss abzüglich Zulagen als Leistung nach § 22 Nr. 5 S. 2 EStG. [1] Dies gilt auch für die Fälle des § 95 EStG, in denen § 93 EStG entsprechend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Intention des Gesetzgebers sollte die Förderung von Altersvorsorgevermögen nach Abschn. XI, bzw. § 10a EStG mit der nachgelagerten Besteuerung der darauf beruhenden Altersbezüge korrespondieren. Das hat seinen Grund darin, dass die Förderung (über § 10a EStG tatsächlich und über die Zulagen nach §§ 79ff. EStG fiktiv) die Erbringung der Eigenbeiträge aus unvers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.3 Wegfall der Stundung bei schädlicher Verwendung (§ 95 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 21 Die Stundung verliert ihre Zweckbestimmung, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, der auch bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen ließe. Deshalb ist in § 95 Abs. 2 S. 3 EStG angeordnet, dass die – erstmalige oder verlängerte – Stundung endet, wenn das Altersvorsorgevermögen unter Verstoß gegen die in § 1 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.1 Stundung bis zur Auszahlungsphase (§ 95 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 14 Der nach § 95 Abs. 1 EStG entstandene Rückzahlungsbetrag ist nach § 95 Abs. 2 S. 1 EStG auf Antrag des Zulageberechtigten bis zur Auszahlung des AV-Kapitals zu stunden. Diese Vorschrift korrespondiert damit, dass der Rückforderungsanspruch bereits in der Ansparphase entstehen kann (Rz. 7). In diesem Fall soll der Rückzahlungsverpflichtete die Möglichkeit haben, die Za...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 16 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 22 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Zu Steuerbarkeit und Steuerpflicht s. Tz. 8–12.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht um nicht steuerbare Entschädigun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ablehnung der Feststellung nach § 60a AO bei Neugründungen

Tz. 10 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird bei einer Neugründung die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO (Anhang 1b) abgelehnt und im gleichen Veranlagungszeitraum eine Satzung vorgelegt, die den Bestimmungen der Steuerbegünstigung entspricht, kann die Steuerbegünstigung grundsätzlich erst ab dem darauffolgenden Veranlagungszeitraum gewährt werden (§ 6...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgabe durch die Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Im allgemeinen Bußgeldverfahren besteht die Pflicht der Verwaltungsbehörde, das Verfahren an die StA abzugeben, wenn sich bei ihren Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben ( § 41 Abs. 1 OWiG ). Diese Regelung beruht auf dem vom OWiG postulierten Vorrang der Straftat vor der Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 Einbehalt trotz Anspruchs auf Steuerentlastung

Rz. 19 § 50d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus besonderen Vorschriften ein niedriger Abzugssteuersatz oder sogar ein Abzugssteuersatz von 0 ergibt. Solche besonderen Vorschriften sind § 43b EStG, § 50g EStG und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Übersicht über die Vorschrift

Rz. 1 § 50d EStG zerfällt in mehrere Teile, die keine Verbindung miteinander haben. Die Vorschrift wäre aus systematischer Sicht daher besser in mehrere Vorschriften aufgeteilt worden (s. Gliederungsnummern 2 bis 5): § 50d Abs. 1–7 EStG regelt Besonderheiten bei der beschr. Steuerpflicht. Abs. 1–6 enthalten Regeln, die zu beachten sind, wenn der Steuerabzug (Quellensteuer) im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3 Absehen vom Steuerabzug (Abs. 2)

Rz. 49 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugssteuersatzes, ermöglicht es § 50d Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Die Vorschrift regelt Fälle, in denen ein nicht im Inland Ansässiger[1] an einem Steuergut im Inland in der Weise beteiligt ist, dass die Bundesrepublik für die Einkünfte des nicht Ansässigen an dem Steuergut das Besteuerungsrecht nach § 49 EStG in Anspruch nimmt. § 50d Abs. 1–6 EStG setzt daher beschr. Steuerpflicht voraus. Die Vorschrift ist damit systematisch im IX...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 76 Die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG definiert ihren sachlichen Geltungsbereich durch den Verweis auf die "völlige oder teilweise Entlastung" nach Abs. 1 und 2. "Entlastung" bedeutet danach Entlastung von der Abzugssteuer nach § 50a EStG oder der KapESt, die nach einem DBA oder nach § 43b EStG zu gewähren ist, sowie die Fälle des § 50g EStG. In sachlicher Hinsicht ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.4 Rechtsfolgen

Rz. 33l Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Freistellung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Abs. 8)

Rz. 174 § 50d Abs. 8 EStG ist durch G. v. 15.12.2003[1] mit Wirkung ab Vz 2004 eingeführt worden.[2] Die Vorschrift enthält eine besondere Bestimmung für die Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach einem DBA, wenn der Arbeitnehmer unbeschränkt stpfl. ist. Angesprochen ist also der Fall, dass in der Bundesrepublik ein Wohnsitz oder der gewöhnliche Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.3 Erstattungsverfahren

Rz. 35 Das Erstattungsverfahren ist nach § 50d Abs. 1 S. 3 EStG antragsabhängig. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Der Vergütungsschuldner ist aus eigenem Recht nicht antragsberechtigt.[1] Da § 50d Abs. 1 S. 11 EStG für das Freistellungsverfahren nicht gilt (Rz. 33g), ist bei Auseinanderfallen der Gläubigerstellung von der des Zurechnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.7 Verhältnis zur Erstattung nach EU-Richtlinien und zum Veranlagungsverfahren

Rz. 34n § 50d Abs. 1 S. 11 EStG gilt nur für Erstattungsansprüche aufgrund eines DBA und nur für das Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG. Damit kann die Vorschrift mit Erstattungsansprüchen auf einer anderen Rechtsgrundlage sowie mit der Erstattung im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens kollidieren.[1] Als "andere Rechtsgrundlage" kommt insbesondere die Mutter-Tochte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 63 Die Regelung soll eine missbräuchliche Erschleichung der Erstattungs- und Freistellungsberechtigung aufgrund eines DBA oder einer EU-Richtlinie durch Zwischenschaltung einer im Wesentlichen funktionslosen Gesellschaft verhindern. Es soll ausgeschlossen werden, dass ein nach einem DBA oder einer EU-Richtlinie nicht entlastungsberechtigter Stpfl. eine Kapitalgesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.3 Beteiligung nicht entlastungsberechtigter Personen

Rz. 79 Die Steuerentlastung (Erstattung, Freistellung) kann nach § 50d Abs. 3 S. 1 EStG entfallen, soweit an der ausl. Gesellschaft Personen beteiligt sind, denen die Entlastung nicht zustünde, wenn die Einkünfte (Einnahmen) ihnen unmittelbar zuzurechnen wären. Die Gesetzesformulierung ist ungenau. Die Zurechnung der "Einkünfte" ist als Zurechnung der "Einnahmen" zu verstehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.3 Weitere Anwendungsfälle

Rz. 214 Weitere Fälle dieser Art können vorliegen, wenn der ausl. Staat die Personengesellschaft als Kapitalgesellschaft besteuert (z. B. Spanien; mittel- und osteuropäische Staaten). Dann kann eine Veräußerung der Beteiligung an der Personengesellschaft durch einen unbeschränkt Stpfl. zur Nichtbesteuerung des Veräußerungsgewinns führen. Die Bundesrepublik sieht den Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.6 Fallgruppen: Mehrstaaten-Fälle

Rz. 34d Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehrstaaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 1 S. 11 EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr