Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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§ 33 Auslandsvermögen / 6. Steuersätze

Rz. 88 Die Steuersätze bei beschränkter Steuerpflicht divergieren nicht von denen der unbeschränkten Steuerpflicht. § 19 ErbStG findet auch bei beschränkter Steuerpflicht uneingeschränkte Anwendung. Jedoch findet der Progressionsvorbehalt gem. Art. 19 Abs. 2 ErbStG nur bei unbeschränkter Steuerpflicht Anwendung. Dementsprechend fehlt im DBA mit Frankreich eine Regelung betre...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / I. Allgemeines

Rz. 65 Die Grundlagen des deutschen Erbschaftsteuerrechts werden in § 5 in diesem Buch dargestellt. Im Folgenden wird daher verstärkt auf die Normen eingegangen, die einen Auslandsbezug vorweisen. In Bezug auf die steuerpflichtigen Vorgänge (sachliche Erbschaftsteuerpflicht) siehe § 5 Rdn 6. Die persönliche Steuerpflicht kann unbeschränkt, beschränkt oder erweitert beschränk...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / Literaturtipps

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Lehrbücher

Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2020 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 5. Auflage 2017 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, 6. Auflage 2020...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / A. Einführung

Rz. 1 "Ja, wir besitzen auch Vermögen im Ausland" ist eine Aussage, welche bei einem Beratungsgespräch über die Nachfolgeplanung von Mandanten geäußert wird und welche die Planung für den Berater sehr viel anspruchsvoller und herausfordernder macht. Denn der Berater muss jetzt nicht nur die vielen Fallstricke des deutschen Zivil- und Steuerrechts beachten, sondern zudem auch...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Methodenhierarchie

Rz. 127 Ausgehend von dem allgemeinen Verständnis des gemeinen Werts hat der Gesetzgeber in § 11 Abs. 2 S. 1 BewG zur Bestimmung des gemeinen Werts im Falle von Betriebsvermögen eine Verfahrenshierarchie verankert: Sofern der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres vor dem Bewertungss...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / Literaturtipps

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerausländer

Rz. 74 Geht Inlandsvermögen von einem Nicht-Inländer auf einen anderen Nicht-Inländer über, so unterliegt der Vermögensübergang nur der beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG,[165] es sei denn die Beteiligten optierten gem. § 2 Abs. 3 ErbStG a.F. Dieser Absatz wurde durch das StUmgBG vom 23.6.2017 jedoch wieder abgeschafft.[166] Hintergrund der Abschaffung d...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / Literaturtipps

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§ 33 Auslandsvermögen / 2. Zeitpunkt der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 73 Der maßgebliche Zeitpunkt für die zur unbeschränkten persönlichen Steuerpflicht führenden Inländereigenschaft ist die Entstehung der Steuer gem. § 9 ErbStG, i.d.R. der Vollzug der Schenkung oder der Erbanfall,[162] mithin der tatsächliche Erwerb (wirtschaftliche Bedeutung).[163] Dieser Stichtag ist ferner auch maßgebend für die Wertermittlung (§ 11 ErbStG) und maßgebe...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 4. Bewertung

Rz. 82 Für Zwecke der Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Wertpapiere und Anteile), die im Privatvermögen gehalten wird, ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 157 Abs. 4 S. 2 BewG der gemeine Wert der Beteiligung festzustellen. Die Bewertung richtet sich nach § 11 Abs. 2 BewG. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine in- oder...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / I. Begünstigte Gesellschaften

Rz. 3 Hinsichtlich Anteilen an Kapitalgesellschaften setzt die Inanspruchnahme der Privilegierungen der §§ 13a, 13b, 13c, 19a und 28 sowie 28a ErbStG zunächst voraus, dass die jeweilige Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland bzw. in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat des EWR hat. Von den Begünstigungen ausgeschlossen ist daher nur noch de...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Substanzwert als Wertuntergrenze

Rz. 137 Bei Wertermittlungen für steuerliche Zwecke ist ferner zu berücksichtigen, dass gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden darf.[251] Diese Untergrenze s...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 3. Nicht steuerpflichtige Vorgänge

Rz. 80 Die beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei steuerpflichtigen Vorgängen zwischen Steuerausländern erfasst sehr viele, aber doch nicht alle Arten von Vermögensübergängen. Bestimmte Vorgänge, die einen Inlandsbezug haben, bleiben steuerfrei, weil sie gerade nicht unter den Begriff des Inlandsvermögens fallen. Der Begriff Inlandsvermögen ist nicht mit dem Begriff im Inlan...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / Literaturtipps

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Überschlagsrechnungen

Rz. 58 Überschlagsrechnungen basieren auf Marktdaten.[112] Grundlage für die Anwendung sind erzielte oder potenzielle Preise für das zu bewertende oder vergleichbare Unternehmen. Die Verfahren basieren somit auf der grundlegenden These Moxters "bewerten heißt vergleichen".[113] Im Rahmen dieser Verfahren kann entweder auf Börsenkurse oder auf realisierte Markt-/Verkaufspreis...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 130 In § 199 Abs. 2 BewG räumt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen in bestimmten Fällen, sofern keine Ableitung aus zeitnahen Verkäufen möglich ist, ein Wahlrecht ein, das sog. "vereinfachte Ertragswertverfahren" anzuwenden, wenn dieses nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Für die Finanzverwaltung stellt das vereinfachte Ertragswertverfahren das Re...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / c) Unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 66 Die Frage, wie die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung steuerrechtlich zu bewerten ist, ist in der Literatur umstritten. Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben sich bisher dazu noch nicht geäußert. Ein Teil der Literatur vertritt die Ansicht, dass die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zu B...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / I. Gemeiner Wert als Wertmaßstab

Rz. 123 Zentrales Wertkonzept für steuerlich bedingte Bewertungen ist der gemeine Wert gem. § 9 Abs. 2 BewG. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Überblick

Rz. 1 Erstmals für 2020 kann für Aufwendungen für energetische Maßnahmen im Zusammenhang mit einem im Inland, in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude(teil) eine Steuerermäßigung beantragt werden. Vor dem Hintergrund erforderlicher CO2-Reduktionen soll § 35c EStG energetische Sanierungsmaßnahmen u. a. bei zu eigen...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Entstehung der Steuer

Rz. 34 Nach § 9 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendungen. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend, soweit im ErbStG nichts anderes bestimmt ist. Damit entsteht die Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Einlage in ein Betriebsvermögen

Rz. 408 Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 S. 8 1. Hs. EStG alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Unternehmer dem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zuführt (zur verdeckten Einlage siehe Rdn 361). Der Wertansatz der eingelegten Wirtschaftsgüter in dem Betriebsvermögen richtet sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Das eingelegte Wirtschaft...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 8 Entstehung passiver latenter Steuern

Passive latente Steuern entstehen, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen höher ist als der maßgebliche Steuerwert, sodass zukünftig mit steuerlichen Mehrbelastungen zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens höher ist als der steuerliche Wert: In der Steuerbilanz werden stille Rücklagen auf Ersatzwirtschaftsgüter übertragen und dah...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 7 Entstehung aktiver latenter Steuern

Aktive latente Steuern entstehen, wenn das handelsrechtliche Nettovermögen niedriger ist als der maßgebliche Steuerwert, sodass zukünftig mit steuerlichen Minderbelastungen zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn der handelsrechtliche Wert eines Aktivpostens geringer ist als der steuerliche Wert: Der Geschäftswert wird handelsrechtlich über eine (geschätzte) Nutzungsdauer von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3 Zulässige Zwecke für die Verarbeitung der gespeicherten Daten (S. 2)

Rz. 18 Eine Verwendung ist nach § 88a S. 2 AO nur für Verfahren i. S. d. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b AO zulässig. Die Daten dürfen entsprechend dieser Ausschließlichkeit der Zweckbestimmung im Wesentlichen nur für Besteuerungs-, Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren verwendet werden. Dies umfasst aber nicht nur das Festsetzungs-, sondern auch das Erhebun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 402 AO und 403 AO regeln die Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung der Finanzbehörde in den Fällen, in denen das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 3 AO durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Während § 402 AO die Rechtsstellung der Finanzbehörde im staatsanwaltschaftlichen Steuerstrafverfahren bestimmt, ergeben sich aus § 403 AO die Beteiligungsrechte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts[1] in die AO eingefügt. Zur Anpassung an die Terminologie des Art. 4 Nr. 2 DSGVO [2] wurde die Norm sprachlich modifiziert[3], ohne dass damit eine Änderung des Regelungsinhalts verbunden sein sollte.[4] Allerdings führt die Umstellung des Norminhalts auf die Begrifflichk...mehr

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Autorenverzeichnis

1. Dr. Fernanda Bremenkamp, LL. M. (London) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Berlin 2. Dr. Holger Bremenkamp Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Steuerrecht, Bremenkamp S...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und Steuerrecht

Zusammenfassung Überblick Neben der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 20 UmwStG können auch Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Wege des Anteilstausches nach § 21 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden. Liegen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG für einen sog. quali...mehr

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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach Zivilrecht und Steuerrecht

Zusammenfassung Überblick Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG erfasst eine Vielzahl von zivilrechtlichen Vorgängen, die sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge z. B. durch Sachgründung und Sachkapitalerhöhung außerhalb des Umwandlungsgesetzes vollzogen werden können. Unabhängig von...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2 Steuerrechtliche Behandlung

2.1 Einfacher und qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG Von § 21 UmwStG wird nach Rdnr. 22.01 UmwSt-Erlass der Vorgang erfasst, bei dem isoliert Anteile an Kapitalgesellschaften getauscht werden. Der Anteilstausch kann sowohl als eigenständiger Anteilstausch als auch im Rahmen einer Betriebseinbringung gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgen. Werden Anteile an Kapitalgesells...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3 Gesetzliche Regelungen bei sonstigen Gegenleistungen

2.3.1 Inhalt der Regelung Im Zuge des Anteilstausches kann die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden neben den Gesellschaftsanteilen für die eingebrachten Anteile auch andere Wirtschaftsgüter gewähren (z. B. einen Darlehensanspruch zugunsten des Einbringenden). Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen ist durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015[1] für Einbringu...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3 Nachträgliche Besteuerung der Einbringung bei Weiterveräußerung der eingebrachten Anteile

3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgl...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 20 UmwStG können auch Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Wege des Anteilstausches nach § 21 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden. Liegen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG für einen sog. qualifizierten Antei...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 1 Zivilrechtliche Behandlung

Nach Rdnr. 01.46 UmwSt-Erlass gelten die Vorschriften über den Austausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (im Folgenden wird der Anteilstausch bei Genossenschaften nicht näher betrachtet) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge:mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der betragsmäßigen Beschränkungen

Da über die relative oder absolute Betragsgrenze hinausgehende sonstige Gegenleistungen zur anteiligen Auflösung stiller Reserven führen, lassen sich die Rechtsfolgen vermeiden, wenn die eingebrachten Anteile bilanziell in vollem Umfang im Eigenkapital (gezeichnetes Kapital bzw. Kapitalrücklage) der übernehmenden Kapitalgesellschaft abgebildet werden.[1] Der Ausweis in der K...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.2 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht beim qualifizierten Anteilstausch

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG hat beim qualifizierten Anteilstausch die übernehmende Kapitalgesellschaft grundsätzlich die eingebrachten Anteile mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da der Anteilstausch einen Veräußerungsvorgang darstellt und gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 UmwStG der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.3.1 Inhalt der Regelung

Im Zuge des Anteilstausches kann die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden neben den Gesellschaftsanteilen für die eingebrachten Anteile auch andere Wirtschaftsgüter gewähren (z. B. einen Darlehensanspruch zugunsten des Einbringenden). Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen ist durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015[1] für Einbringungen, bei denen der Einbr...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.2 Ersatzrealisationstatbestände

Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen werden der Veräußerung der sperrfristbehafteten Anteile durch § 22 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. Abs. 1 Satz 6 UmwStG weitere Vorgänge gleichgestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Versteuerung des zum Veräußerungszeitpunkt maßgebenden Einbringungsgewinns I auch dann erfolgt, wenn anstelle einer Veräußerung ein veräußerungsgleicher V...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 6 Steuerklauseln beim Anteilstausch i. S. v. § 21 UmwStG

Um unübersehbare und ungewollte steuerliche Folgen bei einem Ansatz der eingebrachten Anteile zum Buchwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder bei einem Zwischenwertansatz zu vermeiden, sind Steuerklauseln im Einbringungsvertrag empfehlenswert.[1] Geregelt werden sollte dabei z. B.: Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft, wobei sicherzustellen ist, dass die überneh...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.1 Einfacher und qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG

Von § 21 UmwStG wird nach Rdnr. 22.01 UmwSt-Erlass der Vorgang erfasst, bei dem isoliert Anteile an Kapitalgesellschaften getauscht werden. Der Anteilstausch kann sowohl als eigenständiger Anteilstausch als auch im Rahmen einer Betriebseinbringung gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs ...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 5 Bewertung der eingebrachten Anteile und strikte Wertverknüpfung

Bei einem qualifizierten Anteilstausch kann die Versteuerung eines durch die Einbringung bedingten Veräußerungsgewinns vermieden werden. Hierfür ist gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG ein Antrag der übernehmenden Gesellschaft erforderlich, wonach die eingebrachten Anteile mit den Anschaffungskosten in der steuerlichen Schlussbilanz des Wirtschaftsjahr...mehr